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Zwischenstaatliche Abkommen

Stammt der Antragsteller aus einem Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat, so ist eine Anerkennung bzw. Gleichstellung ebenfalls möglich. Allerdings bestehen solche Abkommen bislang nur mit Frankreich, Österreich und der Schweiz. Im Rahmen der Anerkennung bzw. Gleichstellung prüft die Ausbildungsberatung jeden Einzelfall. Bitte kontaktieren Sie hierfür die Ausbildungsberater der IHK Offenbach.

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