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Arbeitsschutz
Sinn und Zweck des Arbeitsschutzes ist es, das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten vor Gefahren zu schützen, die durch oder bei der Arbeit entstehen. Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber.
Arbeitsschutzbestimmungen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Diese Vorschriften sind gemäß § 15 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches für die Mitglieder und die Versicherten rechtsverbindlich, das heißt, sie verpflichten nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer.
Typische Arbeitsschutzvorschriften sind die Betriebssicherheitsverordnung, das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Gerätesicherheitsgesetz, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Baustellenverordnung, PSA-Benutzungsverordnung, aber auch das Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik des Regierungspräsidiums Darmstadt sowie bei den Berufsgenossenschaften.
IHK-Infoblatt "Arbeitssicherheit im Unternehmen"
Einen ersten Überblick über die Verpflichtungen des Unternehmers finden Sie in unserem Infoblatt, welches Ihnen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung steht.
Download
Corona-Arbeitsschutzverordnung
Arbeitsschutz im Zeichen der Pandemie
Alle Informationen zu den Corona-Arbeitsschutzregeln finden Sie auf unseren Corona-Sonderseiten unter "Testen und Impfen im Unternehmen".
Weitere Details
Weitere Details finden Sie in den FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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