Einzelförderung

Die Einzelförderung des Landes Hessen ist möglich für Messen und Ausstellungen in allen Drittstaaten, ausgenommen sind die Mitgliedstaaten der EU und Rest-EFTA. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 4.000,00 Euro pro Unternehmen.

Wer kann eine Förderung erhalten bzw. wer ist Antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind hessische Unternehmen des gewerblichen Mittelstands, Ingenieurbüros und ähnliche freie Berufe förderberechtigt, deren Jahresumsatz bis zu 75 Mio. Euro beträgt.

Welche Messen sind förderfähig?

Messen, die in den Datenbanken AUMA Fair Guide Worldwide (www.auma.de) oder m+a Messeplaner (www.expodatabase.de) verzeichnet sind.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

  • Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche
  • Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung, Transport)
  • Rücktransport von Exponaten bis max. 2.500,00 Euro förderfähige Kosten
  • Versicherung für Stand und Exponate
  • Kosten für Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom und Gas am Stand
  • Obligatorischer Katalogeintrag
  • Dolmetscher

Welche Ausgaben werden nicht gefördert?

  • Reise- und Hotelkosten
  • Umsatzsteuer, die nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehbar ist

Wie oft wird gefördert?

Ein Unternehmen hat die Möglichkeit für die selbe Messeteilnahme zwei Mal Förderung zu erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Welche Fristen sind zu beachten?

Der "Zuschussantrag für die Beteiligung an Messen und Ausstellungen" muss vom Antragsteller mindestens vier Wochen vor Beginn eines Vorhabens bei der IHK eingereicht werden.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Unternehmen reicht den "Zuschussantrag für die Beteiligung an einer Messen und Ausstellungen" mindestens vier Wochen vor Beginn eines Vorhabens an die für den Sitz des geförderten Unternehmens zuständigen IHK ein.

Alle weiteren Schritte regelt die IHK in Zusammenarbeit mit der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI).

Nach dem Ende der Messe erhält die IHK vom ausstellenden Unternehmen über die förderfähigen Kosten die Originalrechnungen, Zahlungsbelege, Kontoauszüge und einen kurzen Sachbericht.

Die IHK erstellt einen Verwendungsnachweis und rechnet mit der HTAI ab. Nach einem gewissen Zeitraum erhält die IHK die Fördermittel auf ihrem Konto gutgeschrieben. Letzter Schritt ist, dass die IHK die Fördermittel an das Unternehmen weiterleitet und die Originaldokumente zurückgibt.  

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Unternehmen sollten die Förderung nicht in die Budgetplanung aufnehmen, sondern bei Bewilligung als einen außerordentlichen Zuschuss ansehen.

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

+49 69 8207 0