Anträge für Versicherungsvermittler und -berater

Versicherungsvermittler, -berater und Produktakzessorische Vermittler

Da der Gesetzgeber verschiedene Vermittlertypen unterscheidet für die unterschiedliche Voraussetzungen gelten, können Sie unten auswählen, wie Sie tätig sind und erhalten die entsprechenden Hinweise und Formulare.

Bitte beachten Sie auch:

Anträge für Versicherungsvermittler mit Erlaubnis

Versicherungsmakler und Mehrfachagenten sowie Ausschließlichkeitsvermittler benötigen eine Erlaubnis nach § 34d GewO, um ins Versicherungsvermittlerregister eingetragen zu werden.

Anträge auf Erlaubnisbefreiung

(Produktakzessorische Versicherungsvermittler)

Wenn die Versicherungsvermittlung als Ergänzung einer Haupttätigkeit betrieben wird, wie es beispielsweise häufig bei Autohäusern der Fall ist, kann die zuständige IHK auf Antrag eine Erlaubnisbefreiung erteilen.

Anträge für Versicherungsberater

Versicherungsberater benötigen eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO.

Unsere Dienstleistungen

Unsere Öffnungszeiten

Mo-Do 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

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Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main