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Kaufmännische Abschlussprüfungen - Termine, Fristen, Anträge und Dokumente

Alles auf einen Blick für Ihre kaufmännischen Prüfung.

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Prüfungstermine
  • Anmeldeschlüssen
  • Fachaufgaben und Reporte / APrOS
  • Vorzeitige Zulassung zu IHK Prüfungen
  • Berufsschulnote auf dem IHK-Zeugnis
  • Verkürzung/Verlängerung der Ausbildung
  • Alles zu den Berufen Kaufleute für Büromanagement, Industriekaufleute und den IT Beuerufen

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine der kaufmännischen Abschlussprüfungen finden sie hier:

» Prüfungstermine

Anmeldeschlüsse IHK-Prüfungen

Abschlussprüfung Teil 1

Frühjahrsprüfung15. November   
Herbstprüfung15. Mai  

 

 

 

Abschlussprüfung und Abschlussprüfung Teil 2

Sommerprüfung1. Februar    / Externe 15. Januar
Winterprüfung1. September / Externe 15. August

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Die Ausbildung endet normalerweise mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit oder mit dem Tag der Bekanntgabe, dass die Prüfung bestanden wurde.

Auszubildende, die das Ausbildungsziel wegen besonders hohem Lerntempo schneller erreichen, können aber auch vorzeitig an der Abschlussprüfung teilnehmen.

Voraussetzung: Überdurchschnittliche Leistungen

Für eine vorzeitige Zulassung müssen Auszubildende nachweisen, dass sie im Betrieb und in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen gezeigt haben.
Das ist dann der Fall, wenn die Beurteilung mindestens „gut“ ist, also ein Notendurchschnitt von 2,49 oder besser vorliegt.

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Kaufleute für Büromanagement

Berufsschulnote auf dem IHK-Zeugnis

Um die Berufsschulnote auf dem IHK-Zeugnis auszuweisen, ist es notwendig, dies bei uns zu beantragen.

Berufsschulnote auf dem IHK-Zeugnis

Verlängerung/Verkürzung der Ausbildungszeit

Verkürzung (§ 8 Abs. 1 BBiG):
Aufgrund schulischer Vorbildung, vorausgegangener Berufsausbildung oder bei Auszubildenden über 21 Jahren (zu Ausbildungsbeginn) kann eine Verkürzung durch beide Vertragsparteien entweder schon bei Vertragsabschluss festgelegt oder nachträglich beantragt werden.

Mögliche Verkürzungsgründe:

  • Mittlerer Schulabschluss - Verkürzung um bis zu sechs Monate
  • Hochschul- oder Fachhochschulreife - Verkürzung um bis zu zwölf Monate
  • Auszubildende über 21 Jahre (zu Ausbildungsbeginn) - Verkürzung um bis zu zwölf Monate
  • abgeschlossene Berufsausbildung - Verkürzung um bis zu zwölf Monate

Verlängerung (§ 8 Abs. 2 BBiG):
Die Ausbildungszeit kann in Ausnahmefällen, zum Beispiel wegen schweren Mängeln in der Ausbildung oder längerer Krankheit, auf Antrag des Auszubildenden verlängert werden.

Verlängerung bei nichtbestandener Abschlussprüfung
(§ 21 Abs. 3 BBiG):
Von der Verlängerung nach § 8 Abs. 2 BBiG zu unterscheiden ist die Verlängerung gemäß § 21 Abs. 3 BBiG: Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit

Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit

Informationen zum Beruf "Industriekaufleute"

Informationen zum Beruf "Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement""

Gebührenordnung der IHK Offenbach am Main

Zur Gebührenordnung

Es gilt die zum Prüfungszeitpunkt gültige Prüfungsgebühr.