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Carnet ATA (eCarnet)
Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Warenausfuhr in bestimmte Drittländer vereinfacht. Die Abkürzung "ATA" steht für "vorübergehende Einfuhr" (französisch: admission temporaire, englisch: temporary admission).
Vorteile des Carnet ATA
Das Carnet ATA ermöglicht:
- Eine schnelle und unkomplizierte Grenzabfertigung
- Den Verzicht auf die Zahlung von Zöllen in den Einfuhrländern
- Die Befreiung von Sicherheitsleistungen
Es kann für Waren beantragt werden, die innerhalb eines Jahres in unverändertem Zustand aus der Europäischen Union aus- und wieder eingeführt werden sollen.
Rechtsgrundlage und Geltungsbereich
Das Verfahren basiert auf dem internationalen "Zollübereinkommen über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren" vom 6. Dezember 1961. Aktuell nehmen mehr als 77 Länder am Carnet-A.T.A.-Verfahren teil.
Eine Sonderform des Carnets, das Carnet CPD, wird speziell für den Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und Taiwan angewendet.
Ausstellung von Carnets ATA
Seit dem 1. Januar 2024 übernimmt die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar die Ausstellung von Carnets ATA für Antragsteller aus Stadt und Kreis Offenbach am Main.
Weitere Informationen
Alle Details zur Beantragung, zu den Abkommensländern, zum eCarnet sowie die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.
Hotline: Wir sind für Sie da!
+49 69 8207 0
Erreichbarkeit unserer Hotline:
Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr