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Geschäftsvisum

Gerade im Außenwirtschaftsverkehr ist der grenzüberschreitende persönliche Kontakt zwischen Unternehmen für eine erfolgreiche Geschäftsanbahnung ausnehmend wichtig.

Während die Entsendung oder Einladung von Mitarbeitern innerhalb der EU meist reibungslos möglich ist, bestehen bei einer Reihe von Drittländern Bestimmungen, die mit der Erteilung von Geschäftsvisa einhergehen.

Vor der Erteilung eines Visums durch entsprechende Botschaften und Konsulate sind demnach einige Formalitäten zu beachten.

Einladungsschreiben

Ein Einladungsschreiben wird vom Unternehmen aufgesetzt, das eine Person aus dem Ausland nach Deutschland bzw. in die Europäische Union einladen möchte.

Das Einladungsschreiben muss folgende Punkte enthalten:

  • Das Schreiben ist an die Botschaft oder das Unternehmen im Ausland zu richten (Empfängerfeld).
  • Die genaue Dauer des Aufenthalts ist anzugeben (z. B. vom 10.01.2010 bis 15.03.2010). Ein Visum kann in der Regel bis zu einer Dauer von einem Jahr beantragt werden. In diesem Fall ist zusätzlich zu vermerken, dass voraussichtlich eine mehrmalige Ein- und Ausreise stattfinden wird.
  • Der Reisegrund ist detailliert im Anschreiben darzulegen (z. B. Teilnahme an einer Produktschulung oder Vorführung einer Maschine zwecks Kauf). Die Angabe "Anbahnung von Geschäftsbeziehungen" reicht als Begründung nicht aus!
  • Daten der reisenden Person (Vorname, Name, Geburtsdatum, eventuell Pass-Nr.)
  • Die Abgabe einer Erklärung, in welcher das Unternehmen alle anfallenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und im Krankheitsfall übernimmt (gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes)
  • Rechtsverbindliche Unterschrift

In einigen Fällen wird eine Bescheinigung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer verlangt.

Antragsverfahren

Der Antrag ist grundsätzlich bei der Auslandsvertretung persönlich einzureichen. Auf den Internetseiten kann sich der Reisende informieren, welche erforderlichen Unterlagen er einzureichen hat. Visumsantragsformulare erhalten die Reisenden kostenlos bei den Auslandsvertretungen in der jeweiligen Landessprache.

Tiefergehende länderspezifische Informationen erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Entsendungsschreiben

Die entsendete Person muss bei Beantragung eines Geschäftsvisums dem antragstellenden Unternehmen nachweislich zugehörig sein. Das Entsendungsschreiben ist vom Inhaber, Geschäftsführer oder Prokuristen (ggf. lt. Handelsregister) zu unterzeichnen und in zweifacher Ausfertigung bei der IHK einzureichen, sofern eine Bestätigung verlangt wird.

Gebühren

Die Gebühren für Bescheinigungen dieser Art betragen bei der IHK 9,50 € pro Vorgang. Weitere Kosten können Einreise-, Konsulats- und Versicherungsgebühren sein, die von Land zu Land variieren.

Für einzelne Länder bestehen zudem visarechtliche Sonderbestimmungen, die bei den zuständigen Botschaften und Konsulaten zu erfragen sind. Dort erfolgt in der Regel auch die Antragstellung. Die entsprechenden Adressen sowie erste Anhaltspunkte zu länderspezifischen Visabestimmungen bietet die Website des Auswärtigen Amtes (s. weiterführende Links).

Geschäftsvisum für Saudi Arabien – notwendige Formulare

  • Gültiger Reisepass der BRD oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltsgenehmigung in der BRD, die noch eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten bei Einreise haben.
  • Visumantrag mit Lichtbild. Bei Herren: ohne Ohrring und Piercings.
  • Eine Bestätigung der deutschen Firma über den Antrag des Reisenden mit Angabe des Berufes des Reisenden und der zu besuchenden Firma in Saudi Arabien. Dies ist von der IHK zu bescheinigen.
  • Genehmigung des Saudi-Arabischen Außenministeriums oder ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben.
  • Eine Bescheinigung des Handelsregisterauszugs durch die IHK ist nicht möglich und wird bei der Visum-Erteilung auch nicht angefordert.

Konsulargebühr für deutsche Staatsbürger: einmalige Einreise: 59,00 EUR; mehrmalige Einreise: 59,00 EUR

Dies sind nur die wichtigsten Dokumente. Das Konsulat kann die Vorlage weiterer Dokumente verlangen.

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

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Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

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