Bürgschaft
Flächendeckend stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für klein- und mittelständische Unternehmen, Freiberufler sowie für Existenzgründer abzusichern. Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft und werden dann wichtig, wenn Kreditnehmer über ein erfolgsversprechendes Unternehmenskonzept verfügen, gleichzeitig aber keine ausreichende bankübliche Sicherheit vorweisen können.
Bürgschaftsbanken verbürgen Kredite gegenüber der Hausbank. Die übernommene Bürgschaft liegt im Regelfall zwischen 60 und 80 Prozent, je nachdem, ob es sich um einen Betriebsmittelkredit oder einen Investitionskredit handelt. Die Bürgschaftsbanken erheben hierfür ein Bürgschaftsentgelt.
Es gibt zwei Wege der Beantragung in Hessen. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bürgschaftsprogramm: Zum einen wird die Bürgschaft über die jeweilige Hausbank bei der Bürgschaftsbank Hessen beantragt. Das zweite Programm, mit der Bezeichnung „Bürgschaft ohne Bank (BoB)“ wird, sofern hierfür die Voraussetzungen erfüllt sind, direkt durch den Unternehmer bei der Bürgschaftsbank Hessen beantragt.
Werden gewisse Grenzen bei der Beantragung überschritten, so kommen neben der Bürgschaftsbank auch Landesförderinstitute oder in wenigen Fällen eine Bundesbürgschaft in Frage.
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
+49 69 8207 0