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Krise | Hilfe für Unternehmen | Informationen
"Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch." (Friedrich Hölderlin)
Als IHK sind wir gerade Ihr Ansprechpartner, wenn es nicht so gut läuft, wie gewünscht. Nutzen Sie die Möglichkeit, aus Ihrem Tagesgeschäft aufzutauchen, wieder Luft zu atmen und sich zu orientieren.
Krise ist ohnehin ein negativ besetzter Begriff. Man kann ebenso so gut von einer Früherkennung sprechen, bei der man Chancen und Risiken eines Unternehmens für die Zukunft auslotet. Nur noch Gefahren zu sehen, ist ebenso schädlich wie Gefahren völlig zu verdrängen.
Wichtig ist es vor allem, nach Wegen zu profitabler Arbeit und damit zum Erfolg zu schauen. Wir helfen Ihnen dabei in der Beratung und durch die Aktivierung unserer Netzwerke.
Erste Hilfe für Unternehmen
Gute wirtschaftliche Zeiten können abrupt zu Ende gehen. Nun gilt es, mit einer Krise umzugehen und Ihr Unternehmen für die Zukunft fit zu machen. Ihre IHK Offenbach am Main hilft dabei: Mit dem Sofortprogramm für die betriebliche Praxis kleiner Unternehmen.
Gemäß unserem Credo „Unternehmen - Nutzen - Netzwerke“ ebnen wir den Weg zu neuen Geschäftskontakten durch Börsen, direkte Gespräche und zahlreiche Veranstaltungen. Auch bei akuten betrieblichen Problemen helfen wir schnell und diskret. Wir lassen Sie auch in der Krise nicht allein!
Tipps zur Überbrückung finanzieller Engpässe
Die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens zu erhalten ist oberstes Ziel bei der Bewältigung einer Liquiditätskrise. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, die laufenden Belastungen des Unternehmens möglichst niedrig zu halten, um die aktuelle Krise zu überstehen. Handeln Sie proaktiv – insbesondere bei denjenigen, die auf Zahlungen warten: Lieferanten, Bank oder Sparkasse, Finanzamt, Vermieter usw.
Was kann man tun?
- Überblick zur finanziellen Situation verschaffen (Kassensturz) – Wie viel Geld ist in der Kasse und auf Konten vorhanden?
- Handeln nach Priorität – Welche privaten und beruflichen Verbindlichkeiten sind wann fällig?
- Wenn möglich, Bareinlage aus eigenen Mitteln, privaten Kreditrahmen ausschöpfen.
- Forderungen prüfen – Schuldner ansprechen, ob Möglichkeit einer vorgezogenen Teilzahlung besteht.
- Offene Gespräche mit Bank, Sparkasse und Lieferanten führen und dabei Vertrauen stärken.
- Möglichkeit der Stundung von Verbindlichkeiten prüfen (Bank, Sparkasse und Lieferanten, Krankenkasse, Finanzamt).
- Finanzamt: Da aktuell zum Teil erhebliche Umsatzeinbrüche bestehen, kann ein Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Der Steuerberater kann hierbei helfen oder man kann den Antrag selbst stellen.
- Kreditvolumen erhöhen – Möglichkeit des Einsatzes von Förderkrediten (Liquiditätshilfe) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen prüfen.
Corona als Unternehmenskrise
Aktuelle Entwicklung (Stand 22.05.2026)
Das Land Hessen nimmt das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe wieder auf – verbunden mit mehreren wichtigen Erleichterungen für betroffene Unternehmen. Hintergrund ist ein im vergangenen Jahr verhängtes Moratorium, mit dem das Verfahren überprüft und rechtliche Spielräume neu bewertet werden sollten.
Das Wichtigste vorab
- Besonders relevant ist, dass verfügbare betriebliche Eigenmittel künftig nicht mehr fördermindernd angerechnet werden. Zudem werden tatsächlich geleistete und nicht gestundete Darlehenstilgungen im Förderzeitraum nun als förderfähige Ausgaben berücksichtigt. Auch Fälle, in denen sowohl Corona-Soforthilfe als auch Überbrückungshilfe I bezogen wurden, sollen künftig anders behandelt werden, um doppelte Belastungen zu vermeiden.
- Das Moratorium endet zum 22. Mai 2026. Ab diesem Zeitpunkt wird das Rückmeldeverfahren durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum wieder aufgenommen.
- Unternehmen müssen jedoch nicht sofort aktiv werden. Das Regierungspräsidium Kassel wird betroffene Betriebe gesondert anschreiben und über notwendige Schritte, Fristen und das weitere Vorgehen informieren. Bis dahin besteht keine Pflicht zur Rückmeldung. Auch neue Rückforderungsbescheide sollen erst ergehen, nachdem die jeweils geltenden Fristen abgelaufen sind oder eine erneute Rückmeldung erfolgt ist. Vollstreckungsmaßnahmen sollen bis dahin nicht eingeleitet werden.
Zentrale Änderungen im Überblick
Keine Anrechnung betrieblicher Eigenmittel mehr
Bislang wurden verfügbare betriebliche Eigenmittel bei der Prüfung des coronabedingten Liquiditätsengpasses berücksichtigt. Diese Praxis entfällt künftig für offene Verfahren ohne bereits erlassenen Rücknahme- oder Rückforderungsbescheid.
Das bedeutet:
- Verfügbare Eigenmittel mindern die Soforthilfe künftig nicht mehr.
- Eine erneute Mitteilung bereits angegebener Eigenmittel ist grundsätzlich nicht erforderlich.
- Die Änderung gilt nicht rückwirkend für bereits bestandskräftige Fälle.
- Darlehenstilgungen werden künftig berücksichtigt
Tatsächlich im Förderzeitraum geleistete und nicht gestundete Darlehenstilgungen gelten künftig als förderfähige Ausgaben.
Wichtig:
- Dies betrifft betriebliche Darlehen allgemein und nicht nur Immobilienfinanzierungen.
- Wer bereits eine Rückmeldung abgegeben hat, aber noch keinen Bescheid erhalten hat, soll hierzu erneut angeschrieben werden.
- Die Darlehenstilgungen müssen dann im Portal ergänzt werden.
Berücksichtigung der Überbrückungshilfe I
In Fällen, in denen sowohl Corona-Soforthilfe als auch Überbrückungshilfe I bezogen wurde, wird eine bereits erfolgte Anrechnung der Soforthilfe künftig berücksichtigt.
Dadurch sollen doppelte Belastungen vermieden werden. Ein gesonderter Antrag ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich.
Was Unternehmen jetzt konkret tun müssen
Derzeit keine automatische Handlungspflicht
Unternehmen müssen aktuell nur dann tätig werden, wenn sie hierzu ausdrücklich angeschrieben werden.
Wer sich noch nicht zurückgemeldet hat
Unternehmen, die bislang keine Rückmeldung abgegeben haben, erhalten erneut ein Schreiben mit neuer Frist und weiteren Informationen.
Wichtig: Erfolgt keine Rückmeldung, kann dies verwaltungsrechtliche Konsequenzen bis hin zu vollständigen Rückforderungen haben.
Wer bereits eine Rückmeldung abgegeben hat
- Wegen der Nichtanrechnung von Eigenmitteln muss grundsätzlich nichts erneut eingereicht werden.
- Darlehenstilgungen müssen jedoch gegebenenfalls nachgemeldet werden.
- Das Regierungspräsidium will hierzu gesondert informieren.
Ratenzahlung / Stundung
- Bereits gestellte Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung müssen grundsätzlich nicht erneut gestellt werden.
- Bestehende Zahlungsvereinbarungen bleiben zunächst ausgesetzt.
- Neue Zahlungsfristen sollen gesondert mitgeteilt werden.
Wichtiger Hinweis zu bereits abgeschlossenen Fällen
Nach Angaben des Landes Hessen können die neuen Erleichterungen grundsätzlich nicht auf Fälle angewendet werden,
- in denen bereits ein bestandskräftiger Rücknahme- oder Rückforderungsbescheid ergangen ist oder
- in denen freiwillig zurückgezahlt wurde.
In Härtefällen sollen jedoch weiterhin Möglichkeiten wie Stundung, Ratenzahlung, Niederschlagung oder Teilerlass geprüft werden.
Weitere Informationen und FAQ
Die ausführlichen FAQ des Regierungspräsidiums Kassel mit Informationen zu Rückmeldung, Fristen, Eigenmitteln, Darlehenstilgungen, Überbrückungshilfe I sowie Ratenzahlungen und Vollstreckung
finden Sie hier: FAQ - Corona Soforthilfe Hessen
Regierungspräsidium Kassel
Tel. 0561-1064750
Kontaktformular Rückmeldeverfahren E-Mail
Hinweis: Die in dieser Webseite aufgeführten Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und uns freundlicher Weise von der IHK Darmstadt überlassen.
Bürgschaften - Finanzierungshilfen
Sie bekommen keinen Kredit mehr von der Bank? Dennoch sind Sie kapitaldienstfähig und geplante Investitionen erscheinen rentabel? Dann kann die Bürgschaftsbank bis zu 80 Prozent der Kreditsumme für Sie bürgen.
Wir als fachkundiger Partner nehmen Stellung zu Bürgschaftsanträgen. Darüber hinaus unterstützten wir Sie bei Beteiligungen durch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen IHK-Ansprechpartner.
Beratung und Coaching
Prüfen Sie Ihren Unternehmensmotor in regelmäßigen Intervallen? Mit unserem speziellen Servicepaket „IHK-Werkstatt für den Mittelstand“ bieten wir ein breitgefächertes Angebot an Werkzeugen. Dazu zählt ein selbstentwickeltes Check- Heft für die Situationsanalyse. Natürlich steht Ihnen die IHK auch zur Seite, wenn es um Fördermittel geht und klopft mit Ihnen die vorhandenen Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme ab.
Expertengespräche
Wie überwinden oder vermeiden Sie die Hürden in Ihrem Unternehmensalltag? Finanzierung, Förderung, Marketing und Vertrieb, Recht und Steuern, Krisenprävention und Unternehmensnachfolge sind nur einige Themen, bei denen wir Ihnen unter die Arme greifen.
Mit unserem vielfältigen Angebot an Expertengesprächen helfen wir Ihnen bei der Professionalisierung und Umsetzung Ihrer Ideen. Wir beraten Sie individuell, neutral, kompetent und kostenfrei.
Ihr IHK-Ansprechpartner hilft Ihnen gern bei der Suche nach dem für Sie geeigneten Expertengespräch. Bei den Expertengesprächen handelt es sich um einstündige kostenfreie Beratungen.
Energie
Welche Rolle spielen Energiekosten in Ihrem Unternehmen? Wie können Sie diese senken und Ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen? Die IHK Offenbach hilft Ihnen dabei durch branchen- und technikspezifische Veranstaltungen, den Nachweis von Energieberatern und durch staatlich geförderte Energieberatungen.
Zu weiterführenden Informationen wenden Sie sich einfach an Ihren IHK Ansprechpartner.
Innovation
Innovationen sind der beste Weg zu Erfolg und Wettbewerbsfähigkeit. Die IHK Offenbach am Main unterstützt Sie dabei durch direkte Innovationsberatung. Wir helfen bei der Suche nach Kontakten zu Hochschulen oder anderen Spezialisten, beispielsweise in Branchenclustern oder Verbänden.
Mit unserem Beratungsangebot führen wir Sie zur richtigen Forschungsförderung, halten Sie auf dem laufenden Stand der Vorschriften des technischen Rechts oder begleiten Sie aktiv bei Produktzulassungen.
Zu näheren Informationen wenden Sie sich gerne an Ihren IHK-Ansprechpartner.
Insolvenz
Erkennen Sie rechtzeitig, wenn sich ein Geschäftspartner in der Krise befindet. Nur so können wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um eine Schadensbegrenzung vorzunehmen. Ist die Insolvenz des Partners nicht zu verhindern, sollte überlegt werden, welcher Nutzen sich daraus ergeben kann. Im Falle der eigenen Krise sind die Chancen zu nutzen, die die Insolvenzordnung bietet.
Hierzu berät Sie eingehend Ihr IHK-Ansprechpartner aus dem Kompetenzfeld Recht und Steuern. Weitere Informationen finden Sie unter Unternehmensrecht A - Z.
Kurzarbeit
Sind Ihre Mitarbeiter nicht mehr ausgelastet, weil Aufträge storniert wurden oder ausbleiben? Die Trennung von einzelnen Mitarbeitern muss nicht die alleinige Lösung sein. Die Kurzarbeit dient der vorübergehenden Senkung der Personalkosten bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Betriebs unter Erhaltung der Arbeitsplätze.
Neue Märkte
Wo sind die neuen Märkte für Ihre Produkte und Ihren Einkauf? Mit welchen Marktstrategien können Sie neue Länder erobern?
Die Fachleute der IHK beraten Sie, um Marktpotenziale zu bestimmen und länderspezifische Informationen zu liefern. Wir greifen dabei auf das weltweite Netz der Auslandshandelskammern zurück und vermitteln Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern.
Weitere Tipps und Informationen erhalten Sie im Kompetenzfeld International, sprechen Sie uns an.
Öffentliche Aufträge
Gehören Staat und Kommunen bereits zu Ihren Kunden? Informationen, wie man an solche Aufträge herankommt, erhalten Sie bei der Auftragsberatungsstelle Hessen, dem Kompetenzzentrum der Handwerks- und IHK-Organisation. Sprechen Sie uns an.
Weiterbildung
Besonders in schwierigen Zeiten ist die Qualifikation von Mitarbeitern ganz entscheidend. Zugleich bieten sich Phasen geringerer Auslastung hervorragend an, diese Qualifikationen weiterzuentwickeln und auf den neuesten Stand zu bringen.
Die IHK Offenbach berät Sie bei der Wahl der richtigen Angebote und bietet ein umfangreiches, praxisnahes Weiterbildungsangebot vom Crash-Kurs in Betriebswirtschaft über den Zertifikatslehrgang „IHK-Projektleiter“ bis hin zum „Technischen Betriebswirt“ und viele andere Möglichkeiten mehr.
Den aktuellen Weiterbildungkatalog können Sie per Download (PDF) erhalten.
Zahlen und Fakten
Für zahlreiche strategische Planungen im Betrieb benötigen Sie statistische Grundlagen. Dazu gehören Zahlen über die Wirtschaftsstruktur, Kaufkraft in den Kommunen und vieles mehr. Wir stellen Ihnen gern aktuelles Datenmaterial zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Zahlen, Daten und Fakten aus der Region Offenbach.
Förderung unternehmerischen Know-Hows
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat zum 1. Januar 2016 eine neue Beratungsrichtlinie für kleine und mittlere Unternehmen in Kraft gesetzt.
Diese aktuelle Richtlinie mit dem programmatischen Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland", „Turn-Around-Beratung" und „Runder Tisch" neu zusammen.
IHK-Werkstatt für den Mittelstand
Rundum-Service zu Chancen und Risiken
Mit unserem Produkt „IHK Werkstatt für den Mittelstand“ bieten wir einen Rundum-Service besonders für klein- und mittelständische Unternehmen an. Wir möchten Ihnen helfen, Chancen und Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen, um zeitnah reagieren zu können. Dazu haben wir für Sie ein breites Spektrum an Angeboten zusammengestellt.
Hierzu gehört unter anderem das kostenlose Diagnosepaket, mit dem es möglich ist, eine individuelle Situationsanalyse für Ihr Unternehmen selbstständig zu erarbeiten. Das Diagnosepaket enthält neben umfangreichem Informationsmaterial und einer Linkliste das von der IHK Offenbach am Main entwickelte Checkheft. Mithilfe des Checkheftes ist es möglich, eine grundlegende Lagebeurteilung für Ihr Unternehmen vorzunehmen.
Wir bieten Ihnen darüber hinaus einen IHK-Check für Ihr Unternehmen an. Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin mit dem IHK-Betriebsberater. Dieser Termin ist für Sie als IHK-Mitglied kostenfrei. Die erste Analyse ist Ausgangspunkt für weitere Schritte und Maßnahmen, bei denen Sie die IHK Offenbach am Main beratend und begleitend zusammen mit Ihren Netzwerkpartnern unterstützt.
Noch Fragen? Ihr IHK-Ansprechpartner hilft Ihnen gerne weiter.
Hilfe bei der Früherkennung von Chancen und Risiken
Hotline: Wir sind für Sie da!
Erreichbarkeit unserer Hotline:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 14:00 Uhr
