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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht spielt für jeden Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, eine große Rolle. In der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen häufig Rechtsfragen, wie etwa bei Abschluss eines Arbeitsvertrages, bei Ansprüchen auf Urlaub, beim Mutterschutz, bei der Elternzeit bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die IHK Offenbach am Main hilft ihren Mitgliedsunternehmen und informiert über aktuelle Themen und Fragen zum Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht von A-Z
Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeiterfassung. Hier finden Sie Antworten auf häufige arbeitsrechtliche Fragen.
HÄUFIG BESUCHTE SEITEN
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Die Personalfrage sollte gründlich durchdacht und frühzeitig geplant werden. Vor einer Einstellung ist es ratsam, zunächst Alternativen wie die Beauftragung von Dienstleistungsbetrieben bei Spitzenbelastungen zu prüfen.
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Die Grundlage eines jeden Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung zu beenden.
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Geringfügige Beschäftigungen unterliegen besonderen Regelungen für Sozialversicherungspflicht und Steuerrecht. Aber auch für sie gelten die normalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
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Der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt 24 Werktage. Allerdings ergibt sich aus Tarifverträgen oder Einzelvereinbarungen häufig ein höherer Urlaubsanspruch.
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Das Mutterschutzgesetz schützt alle schwangeren Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende, sowie in Heimarbeit Beschäftigte.
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Die Ausbildungsberater der IHK Offenbach beraten Sie in allen Rechtsfragen rund um die Berufsausbildung.
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Seit Juli 2015 gilt auch für kroatische Staatsangehörige die volle Freizügigkeit innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Einzelheiten zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (Unionsbürger, Nicht-Unionsbürger) haben wir auch unserer Website zusammengestellt.
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