Menü ausblenden

Bewachungsgewerbe - 34a: IHK-Unterrichtung & Sachkundeprüfung

Alle Informationen zur Schulung und Prüfung für die Unterrichtung §34a

Unterrichtung Sicherheitsgewerbe

Wer Leben oder Eigentum anderer Personen beschützt und damit Geld verdient, arbeitet im Bewachungsgewerbe. In diesem Gewerbe brauchen Sie gemäß § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) eine besondere Erlaubnis des Ordnungsamtes. Wenn Sie im Bewachungsgewerbe arbeiten wollen, müssen Sie entweder an einer Sachkundeprüfung oder an einer Unterrichtung im Bewachungsgewerbe teilnehmen. Bei uns können Sie sich ausschließlich für eine IHK-Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe anmelden. Für die Sachkundeprüfung wenden Sie sich bitte an die Kollegen der IHK Frankfurt.

Auf dieser Seite beantworten wir Ihre Fragen rund um die einwöchige Bewachungsunterrichtung.

Ich will an einer Unterrichtung im Bewachungsgewerbe teilnehmen:

Was brauche ich dafür?

  • Wichtig:  Besuch einer Info-Veranstaltung bei der IHK vor der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
  • Deutsch Sprachkenntnisse auf B1 Niveau
    (Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe findet ausschließlich in deutscher Sprache statt).
  • 445,00 Euro für Ihre Teilnahme an der Unterrichtung
  • Eine Woche Zeit für Ihre Teilnahme an der Unterrichtung
    (Montag – Freitag 08:30 – 16:00 Uhr; Fehlzeiten sind nicht erlaubt).

Warum muss ich vorab an einer Info-Veranstaltung teilnehmen?

  • Wir möchten Sie persönlich kennenlernen und mit Ihnen sprechen. Ihre Sprachkenntnisse müssen auf B1 Niveau sein, damit Sie erfolgreich an einer Unterrichtung teilnehmen können.
  • Bitte bringen Sie Ihren Ausweis zur Identifikation zur Info-Veranstaltung mit.

Wie melde ich mich für eine Info-Veranstaltung an?

Zurzeit können Sie sich leider nicht anmelden. Alle Info-Veranstaltungen sind ausgebucht.
Am 02. Januar 2025 können Sie sich an dieser Stelle für die nächste Info-Veranstaltung anmelden.


Wie melde ich mich von einer Info-Veranstaltung wieder ab?

Falls Sie aus irgendwelchen Gründen doch nicht an der Info-Veranstaltung teilnehmen können, dann melden Sie sich bitte unbedingt schriftlich über diese E-Mail-Adresse ab.


Was passiert nach meiner erfolgreichen Teilnahme an der Info-Veranstaltung?

  • Sie erhalten zeitnah einen Termin für die Teilnahme an einer Unterrichtung (6-8 Wochen nach Info-Veranstaltung). 
  • Sie erhalten Ihre Anmeldebestätigung für den Unterrichtungstermin per Mail.
  • Eine kostenfreie Stornierung muss 10 Tage vor Unterrichtungsbeginn per Mail an bewachung(at)offenbach.ihk.de erfolgen.
  • Sie erhalten 10 Tage vor Unterrichtungsbeginn einen Gebührenbescheid. Bitte bezahlen Sie den Gebührenbescheid vor Beginn der Unterrichtung.
  • Wenn ein Amt für Sie die Gebühren übernimmt, brauchen wir bis 10 Tage vor Ihrem Unterrichtungstermin eine Kostenzusage, ansonsten senden wir Ihnen den Gebührenbescheid zu.

Sie möchten Ihre Anmeldung für die Teilnahme an der Info-Veranstaltung stornieren?


Was sind die Inhalte der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung?

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht, einschließlich Umgang und Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Ich habe bereits an einer Unterrichtung teilgenommen.

Ich brauche eine Zweitschrift: Was muss ich tun?

  • Wir melden uns bei Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages.

Die Gebühr für die Erstellung einer Zweitschrift Ihres Unterrichtungsnachweises beträgt 25,00 Euro

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

+49 69 8207 0