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Ihr elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)
ACHTUNG!
Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen können wieder über das digitale System beantragt werden.
Bitte beachten Sie dazu die Hinweismeldung bei der Anmeldung in der Anwendung eUZ.
▶️ Aktuelle Informationen und Updates
Wir sagen dem Papierkrieg den Kampf an! Schon seit 18 Jahren können Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen in der Außenwirtschaft digital beantragt werden. Das Antragssystem erscheint jetzt in neuem Gewand als benutzerfreundliche und zeitgemäße Webversion, die zum mobilen Arbeiten einlädt - ganz ohne komplizierte Software oder langwierige Beantragung von Signaturkarten.
Seit dem 01.01.2022 können Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für den Außenhandel ausschließlich online beantragt werden. Eine postalische oder persönliche Einreichung von zu bescheinigenden Dokumenten ist in Ausnahmefällen nach Absprache möglich.
Inhaltsverzeichnis zum elektronischen Ursprungszeugnis
Springen Sie direkt zum dem Inhalt, der Sie interessiert. Klicken Sie auf eines der Themen oder scrollen Sie nach unten:
1. Was ist das elektronische Ursprungszeugnis
2. Faksimile oder Original-Stempel?
3. Technische Voraussetzungen.
4. Preise und Gebühren
5. Erste Schritte
Downloads
Weiterführende Links
1. Was ist das elektronische Ursprungszeugnis?
Mit der neuen Anwendung "Elektronisches Ursprungszeugnis" ist es möglich, sowohl die Ausstellung von Ursprungszeugnissen als auch die Bescheinigung von Außenhandelsdokumenten (z. B. Handelsrechnungen, Packlisten, Langzeiterklärungen IHK, etc.) digital zu Beantragen.
Über die Web-Anwendung trägt Ihr Unternehmen alle erforderlichen Daten in eine Maske ein und übermittelt diese an die IHK. Diese genehmigt das Ursprungszeugnis/die Bescheinigung und gibt den Ausdruck frei.
Die Dokumente können nun direkt in Ihrem Unternehmen ausgedruckt werden. Hierzu werden Ursprungszeugnis-Formulare ohne voreingedruckte Nummer benötigt. Diese sind bei allen einschlägigen Formularverlagen erhältlich. Die Nummer wird systemseitig vergeben.
2. Faksimile oder Original-Stempel?
Der Ausdruck der beantragten Dokumente kann in Ihrem Unternehmen auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
Stufe 2+
Die beantragten Dokumente werden durch die IHK mit Faksimile des IHK-Stempels versehen und in Ihrem Unternehmen auf entsprechenden Formularen ausgedruckt.
Stufe 2
Einige wenige Länder fordern Original-Unterschriften der IHK. Um auch für diese Länder digital Ursprungszeugnisse beantragen zu können, stellt die IHK Ihrem Unternehmen vorab unterschriebene und mit dem IHK-Stempel versehene Dokumente zur Verfügung. Das Ursprungszeugnis wird dann über das System digital beantragt und durch die IHK ohne Faksimile freigegeben. Die Blanko-Ursprungszeugnisse werden von Ihnen verwaltet und können bei Bedarf immer wieder neu angefordert werden.
3. Technische Voraussetzungen
Die neue eUZ-Anwendung ist eine Webanwendung und hat daher andere technische Voraussetzungen als die Bestandsanwendung. Anforderungen und Veränderungen sind in dieser Tabelle zusammengefasst:
https://euz.ihk.de/euzweb/technische-informationen-und-support/technische-voraussetzungen/4394106
4. Preise und Gebühren
Die Gebühren für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen belaufen sich zur Zeit auf 9,50 Euro pro Vorgang (s. Gebührenordnung der IHK Offenbach am Main).
Hinzu kommt pro elektronischer Übermittlung ein Entgelt in Höhe von 1,75 Euro zzgl. MwSt.
5. Erste Schritte
Gern erstellen wir für Sie einen Zugang zum neuen Bescheinigungssystem.
Bitte stimmen Sie hierzu zunächst in Ihrem Unternehmen ab, wer in Ihrem Hause als Administrator tätig werden soll, und senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Benennung eines UZ-Administrators“ (s. Downloads) an E-Mail service(at)offenbach.ihk.de. Ein Scan genügt, Originale werden nicht benötigt. Die Anzahl der Administratoren ist nicht limitiert und kann von Ihnen frei bestimmt werden.
Nach Freischaltung durch die IHK erhält jeder Administrator einen individuellen Zugangslink und kann ein eigenes Passwort für den Systemzugang festlegen. Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weiter, um einen unbefugten Zugang zum System zu vermeiden.
Die Administratoren können nun alle Mitarbeiter, welche mit dem System arbeiten sollen, eigenständig anlegen und freischalten. Hierbei sind drei Berechtigungsstufen möglich:
1. Die Einreichung von Anträgen mit Online-Zugang und Login
2. Die Einreichung von Anträgen per Signaturkarte und
3. Eine reine Bearbeitungsfunktion ohne die Berechtigung, Anträge bei der IHK einreichen zu können.
Eine genaue Anleitung finden Sie im Dokument „Schnelleinstieg Antrageinreichung“ (s. Downloads).
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