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Terrorismusabwehr: Stärkere Kontrolle von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe


Ab 01.02.2021 ist die neue europäische Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (VO (EU) 2019/1148) in Kraft. Sie löst die bisherige Verordnung (EU) Nr. 98/2013 komplett ab, welche, gemessen am ihrem Ziel, nämlich die Terrorgefahr zu senken, völlig wirkungslos war.

Für Wirtschaftsakteure und gewerbliche Verwender sieht die Verordnung Unterrichtungs- (Art.7) und Dokumentationspflichten (Art.8) sowie Meldepflichten bei verdächtigen Transaktionen, Verlust oder Diebstahl (Art.9) vor. Ansonsten ist der freie Warenverkehr, unter Einhaltung dieser Pflichten, innerhalb der Europäischen Union ungehindert möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

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