Menü ausblenden

Anträge für Überbrückungshilfe 3 jetzt möglich


Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe 3 ist seit dem 10. Februar freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Lockdown betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten.

Geld mit Taschenrechner und Kugelschreiber

Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe 3 erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Sind sie antragsberechtigt? Die wichtigsten Informationen finden Sie auf unserer Website zur Überbrückungshilfe

Lesen Sie hier das Schreiben von Bundesminister Altmaier an die IHKs zum Start der Überbrückungshilfe 3 vom 10. Februar 2021.

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

+49 69 8207 0