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Ursprungszeugnisse
Dienstag, 02.11.2021
09:00–12:00 Uhr, IHK Offenbach am Main
Viele Länder fordern bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungszeugnissen und weiteren Handelsdokumenten. In Deutschland werden Ursprungszeugnisse von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Sie dienen als Nachweis des handelspolitischen Ursprungs und damit zur Umsetzung handelspolitischer Maßnahmen im Empfangsland. Oftmals sind sie auch Bestandteil von Akkreditiv- oder Kaufvertragsbedingungen. Liegt das Ursprungszeugnis zum Zeitpunkt der Importdeklaration nicht vor, so kann dies zu erheblichen Folgekosten oder sogar zu einem Importhindernis führen.

Anmeldung nicht möglich
Ziel
Die Teilnehmer erlernen, wie das Ursprungszeugnis korrekt ausgefüllt wird und werden über die einzureichenden Ursprungsnachweise informiert.
Zielgruppe
Arbeitnehmer
Zielgruppe näher definiert
Sachbearbeiter in der Import- und Exportabwicklung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Veranstaltungsort
IHK Offenbach am Main
Frankfurter Str. 90
63067 Offenbach am Main
Preis pro Person
180,00 €
pro Person, ohne Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 21a) bb) UStG
Ergänzung zum Preis
inkl. Skript, Getränke, Imbiss
Maximale Teilnehmerzahl
25
Inhalt
- Erläuterung der unterschiedlichen Ursprungsbegriffe
- Rechtsgrundlage für die Beantragung und Ausstellung von Ursprungszeugnissen
- Ursprungsnachweise bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen
- Beantragung und richtiges Ausfüllen
- Bescheinigung von Handelsrechnung und anderen Geschäftspapieren
Weitere Informationen
Referenten
Brigitte Appiah
Referentin Außenhandel, IHK Offenbach
Kooperationspartner
IHK Darmstadt Rhein Main Neckar
Zur WebsiteIHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
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