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Aktuelles Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2020
Freitag, 13.11.2020
09:00–17:00 Uhr, IHK Offenbach am Main
Alle relevanten Bereiche des Reisekostenrechts sind durch die große Reisekostenreform und deren Nachbesserungen in 2015 bis heute betroffen.

Anmeldung nicht möglich
Ziel
Die Teilnehmer lernen, die Systematik der Reisekosten in der Abrechnungspraxis zu verankern, um die bestehenden und neuen Regelungen auch umsatzsteuerrechtlich ohne Nachteil für ihr Unternehmen umzusetzen.
Zielgruppe
Arbeitnehmer
Zielgruppe näher definiert
Mitarbeiter aus Personal- und Lohnbüros, Reisekostenabrechnungsstellen, Buchhaltung sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbstständige und Berater
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Veranstaltungsort
IHK Offenbach am Main
Frankfurter Str. 90
63067 Offenbach am Main
Preis pro Person
225,00 €
pro Person, ohne Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 21a) bb) UStG
Ergänzung zum Preis
inkl. Skript, Getränke, Imbiss
Maximale Teilnehmerzahl
15
Inhalt
Reisekostenreform - Lohnsteuerrichtlinien - BFH-Urteile - Aktuelle BMF-Schreiben und OFD-Verfügungen
- Grundlagen der Auswärtstätigkeit (1. Tätigkeitsstätte etc.)
- Verpflegungsmehraufwand (Beleg oder Pauschale?)
- Abrechnungssystematik Ausland und Mahlzeitengestellung
- Fahrtkosten, Übernachtungskosten (Frühstücksabzug)
- Neue Inlands- und Auslandspauschalen 2020
- Neue Sachbezugswerte 2020
- Betriebliche Bewirtungen und Veranstaltungen (Neuregelungen)
- Die neue A1-Bescheinigung bie Auslandsreisen bleibt
- Mahlzeitengestellung und Bewirtungen bei Auswärtstätigkeit
- Umsatzsteuer/Vorsteuer bei Reise- und Umzugskosten
- Elektronische Bescheinigungspflicht (inkl. Buchstabe "M")
- Doppelte Haushaltsführung
- Dienstwagen (Neue BMF-Schreiben; Neue Grundsatzurteile)
Weitere Informationen
Referenten
Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Leibrecht
Leibrecht Consulting KG, Krailling