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Hessisches Naturschutzgesetz

Der hessische Landtag hat im Dezember 2006 die Änderung des hessischen Naturschutzgesetzes beschlossen. Kernpunkt der Änderungen ist die Anpassung an bundes- und europarechtliche Vorgaben in bezug auf FFH- und Vogelschutzgebiete. Darüber hinaus wurden einige Regelungen im Sinne einer Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung verändert.

Die hessischen IHKs haben im Gesetzgebungsverfahren die Interessen der Wirtschaft vertreten und eine Stellungnahme abgegeben.

IHK Offenbach am Main
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