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Keine weiteren Öffnungsschritte in Sicht, in Hessen muss der Handel ab dem 29. März wieder schließen.

Die Hessische Landesregierung hat am 23. März 2021 in einer Kabinettssitzung über die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz beraten und Beschlüsse gefasst. 

Was gilt ab 29. März in Hessen für den Handel? Die Regelungen im Einzelnen:

  • Es wird keine weiteren Öffnungsschritte geben.
  • Die "Notbremse" (Rücknahme von Öffnungen), die bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 pro 100.000 Einwohner greift, wird landesweit einheitlich per Verordnung umgesetzt.
  • Click & Meet wird auf Click & Collect zurückgeführt.
  • Buchläden, Gartenmärkte und Körpernahe Dienstleistungen bleiben inzidenzunabhängig offen. 
  • Über Ostern gilt eine erweiterte Ruhezeit von 5 Tagen. Details dieser Regelung werden derzeit von zwischen Bund und Ländern verabredet - genauere Informationen liegen hierzu aktuell noch nicht vor.

Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen. Bestehende Verordnungen werden von Montag, 29.3.21, bis zum 18. April verlängert.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Landes Hessen und auch auf hessen.de.

Der Hessische Industrie- und Handelskammertag kommentiert die Beschlüsse: HIHK kritisiert Ende von Click and Meet

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