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Wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Was Unternehmen beachten müssen
Damit entfällt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, der im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetztes seit dem 1. Juli 2020 für Erleichterungen sorgte. Speisen, die von Kunden abgeholt werden sowie die Lieferung von Speisen werden weiterhin mit 7 Prozent besteuert. Das betrifft unter anderem auch viele Lebensmittel im Supermarkt.
Quelle: DIHK vom 17.11.2023
Nun steht für viele Betriebe die Anpassung der Kassenführung an. Falls dies noch nicht geschehen ist, kann sie auch rückwirkend zum 1. Januar 2024 erfolgen. In diesem Fall mindert der höhere Umsatzsteuersatz in der Gastronomie den Nettoerlös.
Die rückwirkende Korrektur sollte schriftlich festgehalten werden, um diese dem Finanzamt vorlegen zu können.