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Neue Richtline zur Beratungsförderung in Hessen


Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.

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Unternehmende, Start-ups und Gründungsinteressierte können durch die jetzt gültigen Regelungen bei vielen verschiedenen Beratungsthemen von einem Zuschuss von 50 bis 75 Prozent zum Expertenhonorar profitieren! Die Gültigkeit der Richtlinie erstreckt sich über einen Zeitraum von acht Jahren bis zum Ende des Jahres 2031.

Mithilfe der Beratungsförderung bei den Themen Gründungsberatung, Perspektivenberatung (neu) und Beratung zum Produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS) können Antragstellende bis zu 75 Prozent nicht zurückzuzahlenden Zuschuss zum Expertenhonorar erwarten. Bei allen anderen Programmen – Unternehmensübergabe, Design, Digitalisierung, Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte, nachhaltiges Wirtschaften (neu), allgemeines Coaching und Nachfolgecoaching (neu) – gilt ein Fördersatz von max. 50 Prozent. Insgesamt dürfen Gründende oder bestehende Unternehmen maximal 15 Tagewerke Beratung pro Kalenderjahr (egal zu welchem Thema) gefördert bekommen.

Experten der RKW Hessen GmbH und der IHK Offenbach am Main informieren Sie im Rahmen einer Erstberatung beim „IHK-Expertengespräch Wissen, Wachsen, Gewinnen: Geförderte Beratung für jede Phase Ihres Unternehmens“ am 07.02.2024 über passende Möglichkeiten, damit Sie Ihr volles Potenzial ausschöpfen.

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