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Erleichterungen bei der Fachkräfteeinwanderung


Das von der Bundesregierung weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten für Unternehmen, Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland zu beschäftigen und auszubilden. Zum 1. März 2024 treten zentrale Neuerungen in Kraft, die die Prozesse erleichtern sollen.

Elektriker

49 Prozent der offenbacher Unternehmen sehen laut aktueller Konjunkturumfrage den Fachkräftemangel als größtes Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung. Durch die demografische Entwicklung sind beruflich Qualifizierte besonders gesucht.

Die Bundesregierung will die Gewinnung von Personal aus Nicht-EU-Staaten erleichtern. Dazu gehören u.a. Arbeitskräfte mit beruflichen Erfahrungen. Auf Grundlage der sogenannten "Erfahrungssäule" ist es, sofern mindestens 2 Jahre Berufserfahrung auf Fachkräfteniveau und eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden kann, nicht mehr notwendig, die Ausbildung in Deutschland anerkennen zu lassen. Es gilt jedoch eine Gehaltsschwelle von etwa 40.770 Euro jährlich, sofern der Betrieb nicht tarifgebunden ist.

Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer "Anerkennungspartnerschaft". Diese ermöglicht es, bereits während des Anerkennungsverfahrens der im Ausland erlangten beruflichen Ausbildung, einzureisen und einer qualifizierten Beschäftigung nachzuegehen. 

Durch das neue Gesetz soll außerdem die Einwanderung zur Aufnahme einer Ausbildung erleichtert werden.

Eine erfolgreiche Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen erfordert effiziente und transparente Verwaltungsprozesse sowie gute Unterstützungsstrukturen im Inland. Ein bereits Angebot an Veranstaltungen und Infomaterialien ist bereits vorhanden. Auch wir beraten Sie zum Thema Fachkräfteeinwanderung. Wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen an uns. 

Alle neuen Möglichkeiten finden Sie im Detail und auf einen Blick hier!

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