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Einigung zu Lieferketten-Gesetzentwurf


Wirtschafts- und Entwicklungsministerium verständigen sich auf Kompromis

Mit dem Gesetz sollen Unternehmen verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren internationalen Lieferketten einzuhalten. 

Über die genaue Ausgestaltung in Bezug auf Haftung, Unternehmensgrößen und praktische Umsetzung waren sich die beteiligten Ministerien nicht einig. Die ersten Entwürfe wurden von der Wirtschaft stark kritisiert, da sie unter anderen zu Bürokratie und Wettbewerbsnachteilen führten und in der praktischen Umsetzung zu unklar waren.

Nun legt die Bundesregierung einen überarbeiteten Gesetzesentwurf vor. Die wichtigsten Anpassungen sind zum einen weniger scharfe Haftungsregeln: Die bei Verstößen geplante zivilrechtliche Haftung entfällt, stattdessen drohen Bußgelder. Zum anderen ist die Geltung zunächst auf Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern beschränkt, ab 2024 dann auch für kleinere Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten.

Trotz der Anpassungen sieht der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) das Gesetz kritisch. Unklar ist, wie die Haftung in der Lieferkette an kleinere Unternehmen weitergegeben wird. Es drohen Bürokratie, Überforderung und Unsicherheiten in der Risikokalkulation und der praktischen Umsetzung.  Ein deutscher Alleingang kann außerdem zu Nachteilen für deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb führen.

Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden und ab 2023 in Kraft treten.

Mehr dazu auf der Seite des HIHK

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