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Bund und Länder beschließen Lockdown-Verlängerung


Aktuelle Maßnahmen und verschärfte Regeln sind bis 31.01.2021 gültig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in der Beratung am 05. Januar 2021 die Fortsetzung des Lockdowns sowie weitere Einschränkungen beschlossen. Die neuen Maßnahmen sollen ab dem 11. Januar gelten. Sie sind vorerst bis zum 31. Januar 2021 vorgesehen.

Die wichtigsten die Wirtschaft betreffenden Änderungen und Beschlüsse im Überblick: 

  • Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig. Die Länder werden alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, bis zum 31. Januar 2021 verlängern.
  • Die bisherigen Beschlüsse für private Zusammenkünfte werden erweitert: Sie werden nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden weiterhin gebeten, großzügige HomeOffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz "Wir bleiben zuhause" umsetzen zu können.
  • In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
  • Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hauserforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
  • Es sollen Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III des Bundes möglich gemacht werden. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III sollen im ersten Quartal 2021 erfolgen.
  • Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Bund wird gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier. Erneute Beratungen sind für den 25. Januar 2021 angekündigt. 

Der Bund-Länder-Beschluss wird nun im Anschluss von der Hessischen Landesregierung in einer Verordnung umgesetzt, die aber noch nicht vorliegt. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auch auf hessen.de.

Der Hessische Industrie- und Handelkammertag fordert in seiner Pressemeldung schnelle Hilfen. Lesen Sie hier die vollständige Meldung

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