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Beratungsförderung

BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Mit Beginn dieses Jahres unterscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei seiner Beratungsförderung nicht mehr zwischen Jung- und Bestandsunternehmen oder Unternehmen in Krisensituationen.

Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für klein und mittelständische Unternehmen (KMU)“, gültig vom 01.01.23 bis zum 31.12.26, bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen eine finanzielle Unterstützung bei Beratungen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. der freien Berufe tätig sind.
  • Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Was wird gefördert?

  • Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  • Es können zwei Anträge pro Jahr und maximal fünf Anträge für den Förderzeitraum 2023 - 2026 gestellt werden.

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

  • Der Zuschuss beträgt 50 % bei einer Bemessungsgrundlage (maximales Beraternettohonorar) von 3.500 Euro. Der Zuschuss bemisst sich somit auf max. 1.750 Euro netto. 

Wie wird der Antrag gestellt?

  • Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine Leitstelle prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  • Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten nach Zusage abgeschlossen sein.
  • Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis nebst Anlagen innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
  • Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sind, müssen ein Informationsgespräch zur BAFA-Förderung mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Die IHK Offenbach am Main ist Ansprechpartner für Jungunternehmer in Stadt und Kreis Offenbach.

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung, Adressen der Leitstellen sowie die Antragsplattform finden Sie direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
 

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 Eckmann Bernd

Bernd Eckmann

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„Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.“

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