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IHK-Vollversammlung
Was ist die IHK-Vollversammlung und warum gibt es sie?
Ihr Parlament der Wirtschaft
Die IHK-Vollversammlung als das regionale „Parlament der Wirtschaft“ ist das oberste Organ der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main.
57 ehrenamtliche Mitglieder der Vollversammlung werden von den IHK-zugehörigen Unternehmen für fünf Jahre direkt gewählt. Dabei hat jedes Unternehmen unabhängig von seiner Größe eine Stimme.
Durch die Bildung von 13 branchenspezifischen Wahlgruppen wird gewährleistet, dass die Vollversammlung die Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks und seine wirtschaftlichen Besonderheiten widerspiegelt.
Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten und die Vizepräsidenten.
Aufgaben der IHK-Vollversammlung
Die Vollversammlung bestimmt auf Basis der » Satzung der IHK die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über alle Fragen, die für die Mitgliedsunternehmen aus Stadt und Kreis Offenbach oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.
So verabschiedet die Vollversammlung alljährlich den » Wirtschaftsplan und setzt die » IHK-Beiträge in der » Wirtschaftssatzung fest.
Warum macht Ihre IHK das?
Ziel der IHK-Arbeit ist die Förderung der Wirtschaftsregion Stadt und Kreis Offenbach und die Weiterentwicklung zu einem attraktiven Standort im Rhein-Main-Gebiet. Dabei obliegt es der IHK insbesondere, durch Vorschläge, Gutachten und Stellungnahmen Politik und Behörden mit Erfahrungen der Wirtschaftspraxis zu unterstützen und zu beraten. Für ihre Mitgliedsunternehmen bietet sie Dienstleistungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Denn es geht es um die Zukunft unserer Region im Wettstreit mit anderen Regionen in einer globalisierten Welt.
Bilanz der IHK-Arbeit 2014-2019
Satzung der IHK Offenbach am Main
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
+49 69 8207 0