[10.01.2022] Der „Ideas Powered for business SME Fund“ ist ein Finanzhilfeprogramm zur Unterstützung der Rechte des geistigen Eigentums von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird und vom 10. Januar 2022 bis zum 16. Dezember 2022 laufen wird. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Man sagt ja zu Recht ‚Klein aber oho‘, denn wenn KMU wachsen und in Bezug auf neue Technologien eine Vorreiterrolle einnehmen wollen, müssen sie ihre Erfindungen und Schöpfungen schützen , so wie es große Unternehmen tun. Neue Ideen und Fachwissen sind der wichtigste Mehrwert, den wir in der EU haben. Mit diesem Fonds möchten wir KMU dabei unterstützen , sich den Herausforderungen dieser befremdlichen Zeit zu stellen und in den kommenden Jahrzehnten stark und innovativ zu bleiben.“ Wie funktioniert der KMU-Fonds? Der KMU-Fonds ist ein Erstattungsprogramm , bei dem Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für die ausgewählten Aktivitäten teilweise gedeckt werden können. Beachten Sie, dass Gutscheine nicht rückwirkend verwendet werden. Kosten für Tätigkeiten, die vor der Finanzhilfeentscheidung durchgeführt wurden, können nicht erstattet werden. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. ▶️ Weitere Informationen Sie haben Fragen rund um Patente, Marken und Schutzrechte? Gerne berät Sie: Frank Irmscher Innovation +49 69 8207-342 Irmscher@offenbach.ihk.de Andrea Zbiral-Müller Recht und Steuern + 49 69 8207-225 Zbiral@offenbach.ihk.de
Das Programm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung in nunmehr fünf Bereichen voranzutreiben: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz (NEU) und Digitale Markterschließung (NEU). Auf Grundlage der neuen Richtlinie sollen die Betriebe zukünftig noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung gefördert werden. Das sind die Neuerungen ab dem 1.1.2022: Alle Unternehmen, welche zum 31.12.2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert. Bewilligungen in 2022 können nur noch nach neuer Richtlinie erfolgen. Dies gilt auch für Anträge aus 2021, bei denen die Bewilligung noch nicht erfolgt ist. Für die neuen Module kann im Zeitfenster vom 01.01.2022 – 28.02.2022 eine Nachautorisierung beantragt werden; gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen. Neben den neuen förderbaren Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z.B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite. Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein. Eine Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt, somit kann ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheit-Pflichtberatung) auch volle 30 Beratertage umfassen. Außerdem werden zwei neue Fördervarianten eingeführt: Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt. Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll kleine KMU bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen. Mit Start der neuen Förderrichtlinie können auch Anträge auf Autorisierung als Beratungsunternehmen in „go-digital“ gestellt werden. Insbesondere in den neuen Modulen „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“ („go-data“) besteht ein großer Bedarf an qualifizierten Beraterinnen und Beratern. Alle Informationen zur Umsetzung und dem Förderprozess von „go-digital“ finden Sie unter www.innovation-beratung-foerderung.de Gerne beraten wir Sie individuell und kostenfrei zu Ihren Fragen - buchen Sie sich gleich einen Termin . Mehr zum Thema Förderung und Finanzierung
Ein hohes Tempo bei den Booster-Impfungen, angepasste Quarantäne- und Isolationsregeln und „2G plus“ in der Gastronomie – dies sind einige der Maßnahmen, auf die sich Bundeskanzler Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 7. Januar 2022 verständigt haben. Bisherige Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bleiben bestehen. Demnächst werden die Länder neue Zugangsregelungen in der Gastronomie umsetzen: Besuche von Restaurants oder Cafés sollen dann nur noch für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test oder für Geboosterte möglich sein („2G Plus“). Letztere müssen keinen zusätzlichen Test vorweisen, und zwar ohne Wartezeit ab dem Tag der Booster-Impfung. Bund und Länder haben sich außerdem darauf geeinigt, die Quarantäne- und Isolationsregeln zu entschärfen: Wer Kontakt zu einer infizierten Person hatte und geboostert ist, muss künftig nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe gilt für doppelt Geimpfte oder Genesene, deren letzte Impfung oder deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt. Ansonsten gilt generell: Für infizierte Personen oder für Kontaktpersonen endet die Isolation bzw Quarantäne nach zehn Tagen. Man kann sich aber bereits jeweils nach sieben Tagen per PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest freitesten. Erleichterungen gibt es für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen. Diese können sich als Kontaktpersonen im Allgemeinen bereits nach fünf Tagen per PCR- oder Schnelltest freitesten. Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiten mit besonders vulnerablen Menschen zusammen. Infizierte können sich hier ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, allerdings mit verpflichtendem PCR-Test. Außerdem müssen sie zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome gehabt haben. Des Weiteren vereinbarten Bund und Länder unter anderem: Es wird dringend geraten, in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Nah- und Fernverkehrs FFP2-Masken zu tragen . Die vor Weihnachten beschlossenen Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin : Für Geimpfte und Genesene sind private Zusammenkünfte mit maximal zehn Personen erlaubt. Nicht Geimpfte oder nicht Genesene dürfen sich lediglich mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit. Auch die 2G-Regelung für den Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung und zum Einzelhandel bleibt . Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Bund und Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte dazu auf, in den nächsten Wochen angesichts der Infektionslage verstärkt das Homeoffice zu nutzen. Für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen steht auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung, unter anderem mit der neuen Überbrückungshilfe IV . Das Land Hessen hat angekündigt, die verabredeten Maßnahmen in der Kalenderwoche 3 umzusetzen. Bund und Länder wollen am 24. Januar wieder zusammenkommen, um sich erneut zur aktuellen Pandemie-Situation und zu möglichen weiteren Schritten zu beraten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung: Zur Pressemeldung und zum Beschluss im Wortlaut Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) kommentiert die Beschlüsse: Belastung für hessischen Einzelhandel und Gastronomie Zum Corona-Virus: Alle Informationen, Hilfen und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen finden Sie aufbereitet auf unserer Website
Die vergangenen zwei Jahre waren eine große Herausforderung für alle Akteure des innerstädtischen Lebens. Trotz der großen Hürden sind dennoch viele spannende Ideen und Projekte realisiert worden. Das Thema Gemeinschaft wurde während der Pandemie essenziell, denn nur so konnten viele Ideen erst umgesetzt werden. In diesem „Ab in die Mitte!“-Jahr sollen wieder gemeinsam mit Ihnen Innenstädte gestaltet werden. Ob besondere Pop-Up-Kaufhäuser und -Kunst-Galerien, entstehende Coworking-Spaces oder andere kreative Ideen. Sorgen Sie für einen angenehmen Aufenthalt in Ihrer Innenstadt. Bewerbungen sind von Kommunen und auch privaten Initiativen möglich. Bis Montag, den 14. Februar 2022 , haben Sie die Möglichkeit Ihre Ideen einzusenden. Sie haben dabei die Chance auf bis zu 25.000€ an Fördergeldern für Ihr Projekt. Genauere Informationen zu Wettbewerb finden Sie unter www.abindiemitte-hessen.de
Die HA Hessen Agentur GmbH hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Digitalisierungsoffensive für die hessische Gastronomie ins Leben gerufen. Ab sofort können sich interessierte Betriebe auf www.gastrodigital-hessen.de registrieren. Das Beratungsprogramm ist Teil der Digitalisierungsstrategie des Landes Hessen und unterstützt Gastronominnen und Gastronomen dabei, Herausforderungen des wirtschaftlichen Betriebs wie dem Fachkräftemangel oder veränderten Kundenwünschen besser begegnen zu können. Die Digitalisierungsoffensive besteht aus Beratungen vor Ort in Kombination mit digitaler Vermittlung von Lerninhalten . Die kostenlosen Vor-Ort-Beratungen starten ab dem 01. Februar 2022 und werden im Zeitraum bis Oktober 2022 durchgeführt. Die Beratungsangebote werden individuell auf den jeweiligen Betrieb abgestimmt. Im persönlichen Gespräch werden Schwerpunkte gesetzt. Die Beratung besteht für jeden Betrieb aus der Kombination von E-Learning-Einheiten und bis zu fünf Beratungen vor Ort. Insgesamt stehen auf der Plattform Lerninhalte zu folgenden Themenfeldern bereit: 1. Digitale Kundenkommunikation 2. Digitaler Vertrieb, Buchung, Bezahlung 3. Digitale Personalplanung & Workflow 4. Digitale Bestellaufnahme 5. Digitale Warenwirtschaft Informationen zum Thema finden Sie auch im Tourismusnetzwerk der Hessen Agentur
Organisiert wird die Veranstaltungsreihe "Future Affairs" durch den Verband Deutscher Industrie Designer (VDID) mit Unterstützung der IHK Offenbach am Main und des IHK-Netzwerks Design to Business . Die Teilnahme ist kostenfrei. Mehr zur Veranstaltungsreihe: Connectivity - alles verbunden oder doch nicht? am 20.1. Mehr erfahren: https://www.vdid.de/veranstaltungen/index.php?v=3043 Mobility - gemeinsam Lösungen gestalten - am 3.2. Mehr erfahren: https://www.vdid.de/veranstaltungen/index.php?v=3048 Eine Übersicht aller Termine rund um die wichtigsten Zukunftsthemen der Wirtschaft finden Sie auf unserer IHK-Netzwerk-Website. Mehr erfahren: https://www.design-to-business.de/events
Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick: Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Zahl der Infektionen steigen wird. Wichtig ist daher, dass Betriebe der kritischen Infrastruktur – wie beispielsweise Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste – die Versorgung auch dann gewährleisten können, wenn viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausfallen. Daher werden diese Betriebe aufgefordert, ihre Pandemiepläne zu prüfen und zu aktualisieren. Die harten Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben. Es bleibt bei 3G am Arbeitsplatz und im Öffentlichen Nahverkehr, 2G bei Kultur- und Freizeitgestaltung (beispielsweise Kinos, Theater, Gaststätten) sowie bei Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs . Je nach regionalem Infektionsgeschehens kann für Geimpfte und Genese auch noch ein Test notwendig sein, also 2G+. Für private Treffen, ob drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Wenn alle geimpft oder genesen sind, gilt ab spätestens 28. Dezember, dass sich maximal zehn Personen treffen können. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Überregionale Großveranstaltungen wie Fußballspiele finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt werden in den Ländern, deren Landesparlamente eine epidemische Lage festgestellt haben, Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten. Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur Verfügung. Um die Krankenhäuser zu entlasten, haben Bund und Länder schon vor einiger Zeit beschlossen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern zu Silvester verboten wird. Gleichzeitig wird ein Verbot von Ansammlungen und Versammlungen an Silvester und Neujahr gelten. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesregierung sowie in der Pressemitteilung der Landesregierung . In Hessen werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. Dezember 2021 nach Diskussion im Corona-Kabinett, welches am 22. Dezember getagt hat, umgesetzt. Ab 28.12.2021 treten die neuen Maßnahmen auch in Hessen in Kraft. Die noch anzupassende Coronavirusschutz-Verordnung soll dann bis zum 13.01.2022 gelten. Am 7. Januar 2022 werden Bund und Länder erneut zu Beratungen zusammenkommen. Zum Corona-Virus: Alle Informationen, Hilfen und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen finden Sie aufbereitet auf unserer Website .
Aktuell erarbeitet die Stadt Offenbach am Main einen Verkehrsentwicklungsplan, der die verkehrliche Ausrichtung bis zum Jahr 2035 definieren soll. Im Rahmen der momentan laufenden Bestandsanalyse startet in dieser Woche eine Online-Beteiligung der Stadt speziell für die Vertreterinnen und Vertreter der Offenbacher Wirtschaft. Um zu verstehen, wie die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Stadt Offenbach auf das Thema Verkehr schauen, werden Sie jetzt gefragt! Bis zum 09.01.2021 können Sie in einem Fragebogen und auf einer interaktiven Karte online Ihre Anregungen einbringen Jetzt teilnehmen! Alle Informationen zu Planungs- und Beteiligungsprozess gibt es auf der Projekt-Website: www.offenbach.de/offenbachmobil
Das BMWi fördert die Erstellung eines Transformationskonzeptes, das eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi) umfasst. Der Antrag für das Transformationskonzept wird beim Projektträger VDI/VDE-IT digital eingereicht. Das Transformationskonzept muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Antragsstellung erstellt und vorgelegt werden. Auf Antrag kann dieser Zeitraum durch Angabe von gewichtigen Gründen um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Zu den förderfähigen Kosten zählen u.a. die Erstellung und Zertifizierung einer Treibhausgas-Bilanz, die Kosten für Energieberatung und andere Beratungsleistungen. Das BMWi fördert Ihre Investition in ein Transformationskonzept mit einem Fördersatz von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von 60 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro pro Transformationskonzept. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt „Transformationskonzepte“ auf der Internetseite des EEW Förderwettbewerbs. Mehr zu Förderung und Finanzierung finden Sie hier. Kostenfrei beraten wir Sie auch individuell zu Ihren Fragen rund um das Thema Innovation: Vereinbaren Sie gleich einen Termin .
Das Land Hessen hat nach der Bund-Länder-Konferenz am Dienstag, den 30. November 2021 angekündigt, ab Sonntag wieder strengere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzuführen. Die neuen Regelungen zielten vor allem darauf ab, Kontakte zu reduzieren, beispielsweise durch Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte oder schärfere 2G-Regeln . Diese neuen, die Wirtschaft betreffenden Regelungen der Corona-Schutzverordnung gelten ab Sonntag, dem 5. Dezember 2021: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte : Ab sofort dürfen sich maximal 2 Hausstände im öffentlichen Raum treffen, dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum. Einführung von 2G im Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung . Zur Grundversorgung zählen beispielsweise Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Die 2G+-Option wird gestrichen: Es ist Betreibern beispielsweise der Gastronomie, in Kinos, Theatern oder Diskotheken nicht mehr möglich, auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht vollständig zu verzichten, wenn sie ausschließlich Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellem Schnelltest einlassen. Jugendliche bis 18 Jahre erhalten weiterhin aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an den Tests in Schulen auch Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen 2G gilt. Diese Regelung soll aber auslaufen, sobald ein umfassendes Impfangebot auch für diese Altersgruppe vorliegt. Neue Regelungen für Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen (zum Beispiel Sportveranstaltungen oder Vereinstreffen) und Kulturangebote, wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos und Konzerte: In Innenräumen: Bis 10 Personen: keine Regelung. Ab 11 bis 100 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept. Ab 101 Personen: 2G+ sowie Abstands- und Hygienekonzept. Ab 250 Personen: Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter. Im Freien: Bis 10 Personen: keine Regelung. Ab 11 bis 100 Personen: Abstands- und Hygienekonzept. Ab 101 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept. Ab 3.000 Personen: Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung ab dem 3.001-ten Platz auf 25 Prozent. Weitere Informationen finden Sie in der in der Pressemeldung des Landes Hessen: Zur Pressemeldung Der Hessische Industrie- und Handelskammertag kommentiert die Ankündigung des Landes Hessen: 2G wird hessischen Einzelhandel belasten Zum Corona-Virus: Alle Informationen, Hilfen und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen finden Sie aufbereitet auf unserer Website .