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Land Hessen verschärft Maßnahmen


Die hessische Landesregierung hat am 30. November 2021 strengere Corona-Regeln angekündigt, die ab dem 5. Dezember 2021 gelten sollen.

Das Land Hessen hat nach der Bund-Länder-Konferenz am Dienstag, den 30. November 2021 angekündigt, ab Sonntag wieder strengere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzuführen. Die neuen Regelungen zielten vor allem darauf ab, Kontakte zu reduzieren, beispielsweise durch Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte oder schärfere 2G-Regeln

Diese neuen, die Wirtschaft betreffenden Regelungen der Corona-Schutzverordnung gelten ab Sonntag, dem 5. Dezember 2021:

  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Ab sofort dürfen sich maximal 2 Hausstände im öffentlichen Raum treffen, dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.
  • Einführung von 2G im Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung. Zur Grundversorgung zählen beispielsweise Supermärkte, Drogerien und Apotheken.
  • Die 2G+-Option wird gestrichen: Es ist Betreibern beispielsweise der Gastronomie, in Kinos, Theatern oder Diskotheken nicht mehr möglich, auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht vollständig zu verzichten, wenn sie ausschließlich Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellem Schnelltest einlassen.
  • Jugendliche bis 18 Jahre erhalten weiterhin aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an den Tests in Schulen auch Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen 2G gilt. Diese Regelung soll aber auslaufen, sobald ein umfassendes Impfangebot auch für diese Altersgruppe vorliegt.
  • Neue Regelungen für Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen (zum Beispiel Sportveranstaltungen oder Vereinstreffen) und Kulturangebote, wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos und Konzerte:
  • In Innenräumen:
    • Bis 10 Personen: keine Regelung.
    • Ab 11 bis 100 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
    • Ab 101 Personen: 2G+ sowie Abstands- und Hygienekonzept.
    • Ab 250 Personen: Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter.
  • Im Freien:
    • Bis 10 Personen: keine Regelung.
    • Ab 11 bis 100 Personen: Abstands- und Hygienekonzept.
    • Ab 101 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
    • Ab 3.000 Personen: Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung ab dem 3.001-ten Platz auf 25 Prozent.

Weitere Informationen finden Sie in der in der Pressemeldung des Landes Hessen: Zur Pressemeldung

Der Hessische Industrie- und Handelskammertag kommentiert die Ankündigung des Landes Hessen: 2G wird hessischen Einzelhandel belasten 

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