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Neue Beschlüsse von Bund und Ländern


Am 21. Dezember 2021 haben Bund und Länder neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie abgesprochen.

Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick: 

  • Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Zahl der Infektionen steigen wird. Wichtig ist daher, dass Betriebe der kritischen Infrastruktur – wie beispielsweise Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste – die Versorgung auch dann gewährleisten können, wenn viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausfallen. Daher werden diese Betriebe aufgefordert, ihre Pandemiepläne zu prüfen und zu aktualisieren.
  • Die harten Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben. Es bleibt bei 3G am Arbeitsplatz und im Öffentlichen Nahverkehr, 2G bei Kultur- und Freizeitgestaltung (beispielsweise Kinos, Theater, Gaststätten) sowie bei Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs. Je nach regionalem Infektionsgeschehens kann für Geimpfte und Genese auch noch ein Test notwendig sein, also 2G+. 
  • Für private Treffen, ob drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Wenn alle geimpft oder genesen sind, gilt ab spätestens 28. Dezember, dass sich maximal zehn Personen treffen können. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
  • Überregionale Großveranstaltungen wie Fußballspiele finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt werden in den Ländern, deren Landesparlamente eine epidemische Lage festgestellt haben, Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten.
  • Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur Verfügung.
  • Um die Krankenhäuser zu entlasten, haben Bund und Länder schon vor einiger Zeit beschlossen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern zu Silvester verboten wird. Gleichzeitig wird ein Verbot von Ansammlungen und Versammlungen an Silvester und Neujahr gelten.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesregierung sowie in der Pressemitteilung der Landesregierung.

In Hessen werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. Dezember 2021 nach Diskussion im Corona-Kabinett, welches am 22. Dezember getagt hat, umgesetzt. Ab 28.12.2021 treten die neuen Maßnahmen auch in Hessen in Kraft. Die noch anzupassende Coronavirusschutz-Verordnung soll dann bis zum 13.01.2022 gelten. Am 7. Januar 2022 werden Bund und Länder erneut zu Beratungen zusammenkommen.

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