Mehr Flexibilität bei der Qualifizierung Eine zentrale Neuerung betrifft die beschleunigte Grundqualifikation, die für viele Berufskraftfahrer Voraussetzung für den Berufseinstieg ist. Künftig kann die theoretische Prüfung nicht mehr nur auf Deutsch, sondern auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Dazu gehören unter anderem Englisch, Arabisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Ukrainisch und weitere Sprachen. Für Unternehmen bedeutet dies einen deutlich erleichterten Zugang zu internationalen Bewerberinnen und Bewerbern. Sprachliche Hürden im Qualifizierungsprozess werden reduziert, wodurch Fachkräfte schneller einsatzfähig werden können. Kürzere Prüfungen, schnellerer Berufseinstieg Darüber hinaus wird die praktische Prüfung der Grundqualifikation deutlich verkürzt. Der bisherige Prüfungsteil zur „Bewältigung kritischer Situationen“ entfällt. Dadurch reduziert sich die praktische Prüfungsdauer um insgesamt 90 Minuten. Im Vergleich zur bisherigen Regelung profitieren Unternehmen von schnelleren Qualifizierungsprozessen und kürzeren Wartezeiten bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Gerade in einer Branche mit akutem Personalbedarf kann dies die Besetzung offener Stellen beschleunigen. Erleichterungen bei Führerscheinen aus dem Ausland Auch bei der Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse werden Verfahren vereinfacht. So sollen Führerscheine aus der Ukraine und Montenegro künftig prüfungsfrei in deutsche Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden können. Zudem werden Führerscheine aus Drittstaaten anerkannt, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat umgetauscht wurden. Damit wird für Unternehmen die Rekrutierung internationaler Berufskraftfahrer attraktiver. Beschäftigte können schneller eingesetzt werden, da aufwändige und zeitintensive Anerkennungsverfahren teilweise entfallen. Positive Impulse für Unternehmen Die beschlossenen Änderungen adressieren mehrere Herausforderungen gleichzeitig: den Fachkräftemangel, lange Qualifizierungszeiten sowie Hürden bei der Integration internationaler Arbeitskräfte. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen werden Verfahren flexibler, Prüfungen praxisnäher und der Zugang zum Beruf erleichtert. Für Unternehmen der Transport- und Logistikbranche eröffnen sich dadurch zusätzliche Möglichkeiten, qualifiziertes Fahrpersonal zu gewinnen und vakante Stellen schneller zu besetzen. Insbesondere Betriebe, die bereits auf internationales Recruiting setzen oder dies künftig planen, können von den neuen Rahmenbedingungen profitieren. Quelle: Beschluss des Bundesrates zur Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (1067. Sitzung, TOP 61).
Mit dem Auslaufen der bislang geltenden Zusatzzölle nach Section 122 des US Trade Act (10 % plus Meistbegünstigtenzollsatz (MFN)) am 24. Juli 2026 hat das US-Handelsministerium eine Proklamation zur Implementierung der Untersuchung zum Thema Zwangsarbeit nach Section 301 veröffentlicht. Für die Europäische Union und Taiwan gilt seitdem folgende Zollstruktur bei der Einfuhr von Waren in die USA: Produkte mit einem MFN-Zollsatz von weniger als 10 Prozent werden ab sofort mit einem Gesamtzollsatz von 10 Prozent belastet, wobei der MFN-Zoll bereits enthalten ist. Für Waren mit einem MFN-Zollsatz von mehr als 10 Prozent fällt ausschließlich der jeweilige MFN-Zoll an, zusätzliche Zölle werden nicht erhoben. Die Änderungen tragen somit dem sog. Turnberry-Deal Rechnung, indem sie festgelegte Obergrenze der zu erhebenden Zölle von maximal 15 Prozent berücksichtigen. Für Japan, die Republik Korea und die Schweiz gilt eine vergleichbare Regelung mit einem abweichenden Mindestzollsatz von 12,5 Prozent. Für eine Reihe weiterer Handelspartner, darunter Kanada, Mexiko, Indien, Indonesien, Malaysia und das Vereinigte Königreich, wird ein Zusatzzoll von 10 Prozent zuzüglich des jeweiligen MFN-Zolls erhoben. Für weitere 38 Länder, darunter China, beträgt der Zusatzzoll 12,5 Prozent zu den regulär geltenden MFN-Zöllen. Von den neuen Maßnahmen ausgenommen sind Waren, die bereits sektorspezifischen US-Zöllen unterliegen, insbesondere nach Section 232 auf bestimmte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, Kraftfahrzeuge sowie Halbleiter. Weitere Ausnahmen gelten für bestimmte Erzeugnisse und Rohstoffe, welche in den USA nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, sowie für länderspezifische Besonderheiten. Welche länderspezifischen Ausnahmen für die EU gelten, regelt Anhang II Teil C der Proklamation (Annex II Part C). Die Ergebnisse und Auswirkungen wesentlicher weiterer handelspolitischer Untersuchungsverfahren bleiben derweil weiterhin offen. Dazu zählen u. a. die Ergebnisse der laufenden Section-301-Untersuchung zu globalen Überkapazitäten sowie die Untersuchung zur deutschen Pharmabepreisung. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung der US-Handelspolitik und mögliche Auswirkungen auf bestehende Liefer- und Absatzstrukturen aufmerksam verfolgen.
Mit 63.885 Gewerbeanmeldungen und einem positiven Gewerbesaldo von 11.566 Unternehmen verzeichnet Hessen eine erfreuliche Entwicklung. Die hessischen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern registrierten zudem eine steigende Nachfrage nach Gründungs- und Nachfolgeberatungen. Das Gründungsbarometer Hessen 2026 macht jedoch deutlich, dass viele Gründerinnen, Gründer und Nachfolgende weiterhin Unterstützung benötigen. Gefordert werden insbesondere weniger Bürokratie, schnellere digitale Verwaltungsverfahren, bessere Finanzierungsmöglichkeiten und eine stärkere Förderung von Unternehmertum. Ziel ist es, Gründungen und Unternehmensnachfolgen nachhaltig zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandort Hessen nachhaltig zu stärken.
Die Europäische Union und Mexiko haben ihr seit mehr als 25 Jahren bestehendes Handelsabkommen grundlegend modernisiert. Mit dem im Mai 2026 unterzeichneten Modernised Trade Agreement stärkt die EU ihre bilateralen Handelsbeziehungen und schafft zeitgemäße Rahmenbedingungen für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks. Damit die handelsrelevanten Neuerungen möglichst schnell wirksam werden, wurde zusätzlich ein Interims-Handelsabkommen (Interim Trade Agreement, ITA) vereinbart. Dieses umfasst ausschließlich die Handelsbestimmungen und kann ohne die Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten in Kraft gesetzt werden. Nach aktuellem Stand wird die Anwendung der neuen Regelungen für den Warenverkehr voraussichtlich im November 2026 beginnen. Vereinfachte Ursprungsregeln Für exportierende Unternehmen besonders relevant sind die neuen, großzügigeren Ursprungsregeln. Diese bieten mehr Flexibilität bei der Erfüllung der Präferenzursprungsanforderungen und orientieren sich an modernen Freihandelsabkommen der EU. Unternehmen, die bereits heute die Ursprungsregeln erfüllen, werden dies in der Regel weiterhin problemlos tun können. Gleichzeitig eröffnet das neue Abkommen auch Unternehmen, die bislang keine Präferenzvorteile nutzen konnten, neue Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Zollvergünstigungen. Ursprungsnachweis Eine wesentliche Änderung betrifft den Nachweis des präferenziellen Ursprungs. Die bisherige Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird abgeschafft. Künftig dient ausschließlich die Ursprungserklärung auf der Rechnung als Präferenznachweis. Für Sendungen mit einem Warenwert über 6.000 Euro darf diese Erklärung nur von Registrierten Exporteuren (REX) ausgestellt werden. Gleichzeitig ersetzt das REX-System den bisherigen Status des „Ermächtigten Ausführers“ (EA). Die Registrierung als REX ist deutlich einfacher, da keine umfangreiche betriebliche Prüfung und keine detaillierte Arbeits- und Organisationsanweisung mehr erforderlich sind. Handlungsbedarf für Unternehmen Unternehmen, die Waren nach Mexiko exportieren und bislang noch nicht als Registrierter Exporteur registriert sind, sollten die Umstellung frühzeitig vorbereiten. Die Anmeldung im REX-System erfolgt digital über das Zoll-Portal und ermöglicht die weitere Nutzung von Zollpräferenzen nach Inkrafttreten des neuen Abkommens. Mit der Modernisierung des EU-Mexiko-Abkommens werden Handelsprozesse vereinfacht, bürokratische Hürden reduziert und neue Möglichkeiten für den zollbegünstigten Warenverkehr geschaffen. Für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Mexiko lohnt sich daher eine frühzeitige Prüfung der neuen Regelungen.
Seit dem 15. Juli 2026 gilt ein neues Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich über Gibraltar. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Verkehr von Waren und Personen zu vereinfachen und gleichzeitig die Integrität des EU-Binnenmarktes und des Schengen-Raums zu gewährleisten. Kernstück der Vereinbarung ist eine besondere Zollunion („sui generis“) zwischen der EU und Gibraltar. Für den Warenverkehr bleiben Zollanmeldungen zwar grundsätzlich erforderlich, die Abwicklung erfolgt künftig jedoch digital oder über festgelegte Zollstellen in Spanien. Waren aus der EU nach Gibraltar werden im Regelfall über das NCTS-Verfahren mit dem speziellen Code T2GI abgewickelt. Nach ordnungsgemäßer Verzollung und Versteuerung in Gibraltar können die Waren anschließend ohne weitere Zollkontrollen über die Landgrenze nach Spanien und in den EU-Binnenmarkt gelangen. Zudem ersetzt Gibraltar sein bisheriges Einfuhrzollsystem durch eine neue Transaktionssteuer, die je nach Warengruppe zwischen 15 und 17 Prozent liegt. Ausnahmen gelten unter anderem für lebensnotwendige Güter wie Medikamente oder Kinderkleidung. Auch für Reisende ergeben sich spürbare Änderungen: Die bisherigen Routinekontrollen an der Landgrenze zwischen Spanien und Gibraltar entfallen. Pendler, Einwohner und Touristen können die Grenze künftig ähnlich wie innerhalb des Schengen-Raums passieren. Gleichzeitig werden die Schengen-Außengrenzkontrollen an den Flughafen und den Hafen Gibraltars verlagert. Dort finden künftig parallele Kontrollen durch die gibraltarischen und die spanischen beziehungsweise Frontex-Behörden statt. Darüber hinaus verpflichtet sich Gibraltar zu hohen Standards bei Steuertransparenz, Geldwäschebekämpfung, Umwelt- und Sozialstandards sowie zur Anwendung von EU-Beihilferegeln. Das Abkommen schließt damit eine wichtige Lücke im Regelwerk der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit. Das Abkommen muss nun noch von den zuständigen Institutionen auf beiden Seiten ratifiziert werden. Es gilt jedoch bereits als wichtiger Schritt zur wirtschaftlichen Integration und zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Grenzregion. Die EU-Kommission hat Eckpunkte zum Abkommen und den Text des Abkommens veröffentlicht.
Im Kreis Offenbach wurden durchschnittlich 10,0 Gewerbeanmeldungen je 1.000 Einwohner registriert. In allen 13 Kreiskommunen übertraf die Zahl der Gründungen die Zahl der Geschäftsaufgaben. Die Stadt Offenbach erreichte mit 12,6 Gewerbeanmeldungen je 1.000 Einwohner erneut einen hohen Wert. „Die aktuellen Zahlen unterstreichen die hohe Gründungsdynamik in Stadt und Kreis Offenbach. Die große Anzahl neu angemeldeter Gewerbe macht den Unternehmergeist in unserer Region sichtbar“, sagt Holger Winkler, Teamleiter Unternehmensförderung bei der IHK Offenbach am Main, und betont: „Um diese Dynamik zu erhalten, brauchen wir gründungsfreundlichere Rahmenbedingungen und weniger Bürokratie.“ Anhaltender Trend: Gründungen im Nebenerwerb Besonders stark vertreten bei den Neugründungen waren 2025 Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Handel und Baugewerbe. Ebenso gewinnen wissensintensive und dienstleistungsorientierte Geschäftsmodelle weiter an Bedeutung. Ein anhaltender Trend zeigt sich im Hinblick auf Nebenerwerbsgründungen. Deren Anzahl stieg in Stadt und Kreis Offenbach von 1.700 im Jahr 2016 auf 2.555 im Jahr 2025. Immer mehr Gründerinnen und Gründer starten ihre Selbstständigkeit zunächst parallel zu einer bestehenden Beschäftigung. Frauen tragen zunehmend zur Gründungsdynamik in der Region bei. 2025 lag ihr Anteil an den Gründungen bei 31 Prozent. In den Vorjahren betrug der Gründerinnenanteil 30 Prozent (2024) beziehungsweise 29 Prozent (2023), vor zehn Jahren 27 Prozent (2016). Die vollständige Analyse ist auf der Website der IHK Offenbach am Main verfügbar: Existenzgründungen im Blick
Die diesjährige Veranstaltung stand unter dem Motto „Connecting Technology. Shaping the Future.“ Die zentrale Frage lautete: Wie können Deutschland und Japan durch Zusammenarbeit im Technologiebereich ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und gemeinsame Antworten auf globale Herausforderungen entwickeln? Zum Auftakt des deutsch-japanischen Dialogs über Zukunftstechnologien, Innovationen und internationale Kooperationen begrüßten Andreas Bruszynski, Bürgermeister der Stadt Offenbach am Main, und IHK-Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller die Gäste. „Japanische Unternehmen sind seit vielen Jahren ein wichtiger Teil unserer Stadt. KAI KÔ macht sichtbar, wie eng Offenbach mit Japan verbunden ist und wie wertvoll der direkte Austausch für die Weiterentwicklung unseres Wirtschaftsstandorts ist“, sagte Bruszynski. Schoder-Steinmüller betonte: „KAI KÔ steht für Begegnung, Austausch und die gemeinsame Gestaltung der Zukunft. Gerade in Zeiten tiefgreifender technologischer Veränderungen sind internationale Partnerschaften wichtiger denn je. Deutschland und Japan sind nicht nur durch gemeinsame wirtschaftliche Interessen verbunden, sondern auch durch Innovationskraft, Verlässlichkeit und ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen.“ Es folgte eine Podiumsdiskussion über die Zukunft deutsch-japanischer Zusammenarbeit in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, industrielle Innovationen, Fachkräftesicherung sowie resiliente und nachhaltige Wertschöpfungsketten. Teilnehmende waren Dr. Shogo Akagawa, Editor-at-Large des japanischen Wirtschaftsmagazins Nikkei, Nicole Fontaine, Direktorin und Prokuristin der Toray International Europe GmbH, sowie Prof. Dr.-Ing. Tobias Melz, Institutsleiter des Fraunhofer-Instituts für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit LBF. Anne Pomsel, Geschäftsführerin des Deutsch-Japanischen Wirtschaftskreises e. V., moderierte den Austausch. Die Diskussion zeigte, dass Deutschland und Japan vor ähnlichen Herausforderungen stehen. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass eine engere Zusammenarbeit in Zukunftsfeldern wie Künstliche Intelligenz, Robotik, Energie und Kreislaufwirtschaft vielversprechend ist. Ebenso kam die Diskussionsrunde zu dem Ergebnis, dass erfolgreiche deutsch-japanische Kooperationen weit über technologische Innovationen hinausgehen und vor allem auf Vertrauen, gegenseitigem Verständnis und persönlichen Beziehungen beruhen. Während deutsche Unternehmenskultur häufig von direkter Kommunikation und schnellen Entscheidungen geprägt ist, spielen in Japan langfristiges Denken und konsensorientierte Prozesse eine wichtige Rolle. Eine Kombination dieser unterschiedlichen Stärken schafft aus Sicht der Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine starke Grundlage für erfolgreiche Zusammenarbeit und gemeinsame Innovationen. Über KAI KÔ KAI KÔ ist der deutsch-japanische Wirtschaftsempfang der IHK Offenbach am Main. Seit 2019 bringt die Veranstaltung Entscheiderinnen und Entscheider aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zusammen, um den Austausch zwischen Japan und Deutschland zu fördern und neue Impulse für die Zusammenarbeit beider Länder zu setzen. KAI KÔ hat sich als Treffpunkt der deutsch-japanischen Business Community im Rhein-Main-Gebiet etabliert und findet seit 2022 im Rahmen des Main Matsuri Festivals statt. Hier erfahren Sie mehr über KAI KÔ und die deutsch-japanische Partnerschaft im RheinMain-Gebiet: www.offenbach.ihk.de/international/kai-ko/
Die Global Sustainable Fashion Week (#GSFW) feiert 2026 ihr zehnjähriges Bestehen. Die von der National Fashion League Hungary initiierte Veranstaltung bringt Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Designerinnen und Designer sowie weitere Akteure entlang der Wertschöpfungskette der Mode- und Textilbranche zusammen. Im Mittelpunkt stehen nachhaltige Geschäftsmodelle, technologische Innovationen und internationale Kooperationen. Zum Jubiläumsjahr verbindet die GSFW Themen wie kulturelles Erbe, traditionelle Handwerkskunst und Kreislaufwirtschaft mit aktuellen Entwicklungen in Digitalisierung und Technologie. Das Programm greift dabei verschiedene Aspekte nachhaltiger Mode und Textilproduktion auf und beleuchtet zugleich die Herausforderungen des ökologischen und digitalen Wandels. Bereits vor dem Vor-Ort-Programm findet vom 14. bis 16. September 2026 ein internationales Online-B2B-Matchmaking statt. Die Gespräche werden in Zusammenarbeit mit dem Enterprise Europe Network (EEN) organisiert und richten sich an Unternehmen, Forschungsinstitutionen und Technologieanbieter, die internationale Geschäfts- und Entwicklungspartnerschaften anbahnen möchten. Im Fokus der B2B-Treffen stehen unter anderem folgende Themen: nachhaltige Lösungen für die Textil- und Modeindustrie, Kreislaufwirtschaft und ressourcenschonende Produktion, Digitalisierung entlang der Lieferkette, Digitale Produktpässe (DPP), KI-gestützte Anwendungen, 3D-Design und intelligente Textilien, Cybersicherheit im E-Commerce und in globalen Lieferketten, Schutz geistigen Eigentums und Bekämpfung von Produktpiraterie. Die Matchmaking-Plattform richtet sich insbesondere an Einkäufer, Einzelhändler, Investoren, nachhaltige Marken und Lieferanten, Technologieanbieter, IT- und Cybersicherheitsunternehmen, IP- und Rechtsexperten sowie Forschungseinrichtungen und Universitäten. Den Rahmen für das Online-Matchmaking bildet das Vor-Ort-Programm der GSFW in Ungarn vom 16. bis 18. September 2026 . Die Messe bietet zusätzliche Möglichkeiten für persönliche Begegnungen und fachlichen Austausch. Unternehmen, die neue internationale Geschäftspartner, Technologiekooperationen oder Forschungsprojekte im Bereich nachhaltiger Mode, Textilien und Digitalisierung suchen, können die Veranstaltung nutzen, um gezielt Kontakte zu potenziellen Partnern aus verschiedenen Ländern zu knüpfen. Weitere Informationen zum Programm und zur Registrierung finden Sie auf der B2Match-Website der Global Sustainable Fashion Week. Bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich bitte an Mirjam Pai | pai@offenbach.ihk.de | Tel. 069 8207-256.
Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird nach der Annahme der Verordnung (EU) 2024/3228 zum 20. Juli 2025 eingestellt. Online-Händler müssen ihre AGBs und ihr Impressum entsprechend anpassen. Seit 2016 gibt es die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Ziel war es, Händlern und Verbrauchern eine Möglichkeit zur Klärung von Streitigkeiten zu bieten. Da die Plattform zu wenig Resonanz gefunden hat, wird sie zum 20. Juli 2025 abgeschaltet. Verbraucher konnten nur noch bis zum 20. März 2025 Beschwerden über die Plattform einreichen. Ab dem 20. Juli entfällt dann auch die Informationspflicht für Online-Händler. Gesetzlich geregelt ist das in der Verordnung - EU - 2024/3228 - EN - EUR-Lex . Der Hinweis auf die Plattform auf der Website der Online-Händler muss in mehreren Schritten angepasst werden: Auch nach dem 20.03. muss der Hinweis in den AGB oder im Impressum der Website auf die OS-Plattform erhalten bleiben, allerdings darf nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass VerbraucherInnen dort Beschwerden einreichen können. Ab dem 20.07. muss jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform entfernt werden. Mit Aufhebung der ODR-Verordnung entfällt am 20. Juli 2025 nur die bisherige Pflicht für Online-Unternehmer und Online-Marktplätze, auf ihrer Webseite einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen (Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013, die mit Wirkung zum 20. Juli 2025 aufgehoben wird). Die sonstigen Informationspflichten für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Verbraucherstreitbeilegung bleiben davon unberührt, d.h. sie bestehen weiterhin. Nach Einstellung der OS-Plattform wird die EU-Kommission ein neues digitales Informationstool bereitstellen. Dieses neue Informationstool befindet sich noch im Aufbau und ist bereits über die bisherige Webseite der OS-Plattform zu erreichen. Auf der Website sind darüber hinaus andere Instrumente der grenzüberschreitenden Streitbeilegung zu finden.
Termine und weitere Informationen zu besonderen heimat shoppen-Angeboten finden Interessierte unter https://www.ihkof.de/heimatshoppen . Die Aktionstage sollen sichtbar machen, wie wichtig lokaler Handel, Gastronomie und Dienstleister für die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden sind. Gewerbevereine, Stadtmarketingorganisationen, Wirtschaftsförderungen und lokalen Unternehmen laden Bürgerinnen und Bürger dazu ein, das vielfältige Angebot vor Ort zu entdecken und bewusst regional einzukaufen. Laura Becker, Projektleiterin heimat shoppen bei der IHK Offenbach am Main, betont: „Wer vor Ort genießt und einkauft, stärkt nicht nur die regionale Wirtschaft, sondern trägt auch dazu bei, Innenstädte und Ortskerne als Orte der Begegnung und des gesellschaftlichen Miteinanders zu erhalten.” Zahlreiche heimat shoppen-Aktionen und Angebote In allen Kommunen können sich Besucherinnen und Besucher auf attraktive Angebote, Gewinnspiele und Mitmachaktionen freuen. In Offenbach Bieber beispielsweise denkt man beim heimat shoppen auch an die jüngsten Mitbürger. Gabriele Ring, Vorsitzende des Bieberer Gewerbevereins e.V. berichtet: „Wir organisieren dieses Jahr einen Malwettbewerb für Kinder bis zehn Jahre. Aus allen Einreichungen wird das Titelbild des Bieberer Einkaufs- und Terminplaners 2027 ausgewählt. Und natürlich winken tolle Preise.“ Anja Spiegel, Mitglied im Vorstand der Werbegemeinschaft Dreieichenhain e.V. und Inhaberin des Geschäfts Fahrgasse 18, erläutert, was für sie die Aktionstage ausmacht, die in Verbindung mit den traditionellen „Haaner Altstadttagen“ stattfinden: „Heimat shoppen und die Haaner Altstadttage passen hervorragend zusammen. Beide Veranstaltungen stehen für Gemeinschaft, Begegnung und für die Vielfalt unseres lokalen Angebots. Wir freuen uns auf zwei lebendige Tage in unserer schönen Fahrgasse.“ Die IHK Offenbach am Main unterstützt die Aktionstage bereits zum sechsten Mal und stellt mit den heimat shoppen-Papiertüten wieder das inzwischen bekannte Erkennungsmerkmal zur Verfügung. Auch die Initiative Standort Plus ( www.standortplus.de ) sowie der Verein Offenbach offensiv e.V. ( www.offenbach-offensiv.de ) engagieren sich für die Aktion und leisten damit einen Beitrag zur Stärkung attraktiver und zukunftsfähiger Zentren in der Region.