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Maßnahmen gegen Fahrermangel: Bundesrat stimmt Erleichterungen für Berufskraftfahrer zu

Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Mehr Flexibilität bei der Qualifizierung
Eine zentrale Neuerung betrifft die beschleunigte Grundqualifikation, die für viele Berufskraftfahrer Voraussetzung für den Berufseinstieg ist. Künftig kann die theoretische Prüfung nicht mehr nur auf Deutsch, sondern auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Dazu gehören unter anderem Englisch, Arabisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Ukrainisch und weitere Sprachen. Für Unternehmen bedeutet dies einen deutlich erleichterten Zugang zu internationalen Bewerberinnen und Bewerbern. Sprachliche Hürden im Qualifizierungsprozess werden reduziert, wodurch Fachkräfte schneller einsatzfähig werden können.
Kürzere Prüfungen, schnellerer Berufseinstieg
Darüber hinaus wird die praktische Prüfung der Grundqualifikation deutlich verkürzt. Der bisherige Prüfungsteil zur „Bewältigung kritischer Situationen“ entfällt. Dadurch reduziert sich die praktische Prüfungsdauer um insgesamt 90 Minuten. Im Vergleich zur bisherigen Regelung profitieren Unternehmen von schnelleren Qualifizierungsprozessen und kürzeren Wartezeiten bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Gerade in einer Branche mit akutem Personalbedarf kann dies die Besetzung offener Stellen beschleunigen.
Erleichterungen bei Führerscheinen aus dem Ausland
Auch bei der Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse werden Verfahren vereinfacht. So sollen Führerscheine aus der Ukraine und Montenegro künftig prüfungsfrei in deutsche Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden können. Zudem werden Führerscheine aus Drittstaaten anerkannt, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat umgetauscht wurden. Damit wird für Unternehmen die Rekrutierung internationaler Berufskraftfahrer attraktiver. Beschäftigte können schneller eingesetzt werden, da aufwändige und zeitintensive Anerkennungsverfahren teilweise entfallen.
Positive Impulse für Unternehmen
Die beschlossenen Änderungen adressieren mehrere Herausforderungen gleichzeitig: den Fachkräftemangel, lange Qualifizierungszeiten sowie Hürden bei der Integration internationaler Arbeitskräfte. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen werden Verfahren flexibler, Prüfungen praxisnäher und der Zugang zum Beruf erleichtert. Für Unternehmen der Transport- und Logistikbranche eröffnen sich dadurch zusätzliche Möglichkeiten, qualifiziertes Fahrpersonal zu gewinnen und vakante Stellen schneller zu besetzen. Insbesondere Betriebe, die bereits auf internationales Recruiting setzen oder dies künftig planen, können von den neuen Rahmenbedingungen profitieren.
Quelle: Beschluss des Bundesrates zur Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (1067. Sitzung, TOP 61).