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EU-Mexiko-Abkommen


Neue Chancen für den Handel ab Ende 2026

Die Europäische Union und Mexiko haben ihr seit mehr als 25 Jahren bestehendes Handelsabkommen grundlegend modernisiert. Mit dem im Mai 2026 unterzeichneten Modernised Trade Agreement stärkt die EU ihre bilateralen Handelsbeziehungen und schafft zeitgemäße Rahmenbedingungen für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks.

Damit die handelsrelevanten Neuerungen möglichst schnell wirksam werden, wurde zusätzlich ein Interims-Handelsabkommen (Interim Trade Agreement, ITA) vereinbart. Dieses umfasst ausschließlich die Handelsbestimmungen und kann ohne die Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten in Kraft gesetzt werden. Nach aktuellem Stand wird die Anwendung der neuen Regelungen für den Warenverkehr voraussichtlich im November 2026 beginnen.

Vereinfachte Ursprungsregeln

Für exportierende Unternehmen besonders relevant sind die neuen, großzügigeren Ursprungsregeln. Diese bieten mehr Flexibilität bei der Erfüllung der Präferenzursprungsanforderungen und orientieren sich an modernen Freihandelsabkommen der EU. Unternehmen, die bereits heute die Ursprungsregeln erfüllen, werden dies in der Regel weiterhin problemlos tun können. Gleichzeitig eröffnet das neue Abkommen auch Unternehmen, die bislang keine Präferenzvorteile nutzen konnten, neue Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Zollvergünstigungen.

Ursprungsnachweis

Eine wesentliche Änderung betrifft den Nachweis des präferenziellen Ursprungs. Die bisherige Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird abgeschafft. Künftig dient ausschließlich die Ursprungserklärung auf der Rechnung als Präferenznachweis. Für Sendungen mit einem Warenwert über 6.000 Euro darf diese Erklärung nur von Registrierten Exporteuren (REX) ausgestellt werden.

Gleichzeitig ersetzt das REX-System den bisherigen Status des „Ermächtigten Ausführers“ (EA). Die Registrierung als REX ist deutlich einfacher, da keine umfangreiche betriebliche Prüfung und keine detaillierte Arbeits- und Organisationsanweisung mehr erforderlich sind.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Unternehmen, die Waren nach Mexiko exportieren und bislang noch nicht als Registrierter Exporteur registriert sind, sollten die Umstellung frühzeitig vorbereiten. Die Anmeldung im REX-System erfolgt digital über das Zoll-Portal und ermöglicht die weitere Nutzung von Zollpräferenzen nach Inkrafttreten des neuen Abkommens.

Mit der Modernisierung des EU-Mexiko-Abkommens werden Handelsprozesse vereinfacht, bürokratische Hürden reduziert und neue Möglichkeiten für den zollbegünstigten Warenverkehr geschaffen. Für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Mexiko lohnt sich daher eine frühzeitige Prüfung der neuen Regelungen.