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USA: Neue Zollstruktur nach Auslaufen bisheriger Zusatzzölle

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Mit dem Auslaufen der bislang geltenden Zusatzzölle nach Section 122 des US Trade Act (10 % plus Meistbegünstigtenzollsatz (MFN)) am 24. Juli 2026 hat das US-Handelsministerium eine Proklamation zur Implementierung der Untersuchung zum Thema Zwangsarbeit nach Section 301 veröffentlicht.
Für die Europäische Union und Taiwan gilt seitdem folgende Zollstruktur bei der Einfuhr von Waren in die USA:
- Produkte mit einem MFN-Zollsatz von weniger als 10 Prozent werden ab sofort mit einem Gesamtzollsatz von 10 Prozent belastet, wobei der MFN-Zoll bereits enthalten ist.
- Für Waren mit einem MFN-Zollsatz von mehr als 10 Prozent fällt ausschließlich der jeweilige MFN-Zoll an, zusätzliche Zölle werden nicht erhoben.
Die Änderungen tragen somit dem sog. Turnberry-Deal Rechnung, indem sie festgelegte Obergrenze der zu erhebenden Zölle von maximal 15 Prozent berücksichtigen.
Für Japan, die Republik Korea und die Schweiz gilt eine vergleichbare Regelung mit einem abweichenden Mindestzollsatz von 12,5 Prozent.
Für eine Reihe weiterer Handelspartner, darunter Kanada, Mexiko, Indien, Indonesien, Malaysia und das Vereinigte Königreich, wird ein Zusatzzoll von 10 Prozent zuzüglich des jeweiligen MFN-Zolls erhoben. Für weitere 38 Länder, darunter China, beträgt der Zusatzzoll 12,5 Prozent zu den regulär geltenden MFN-Zöllen.
Von den neuen Maßnahmen ausgenommen sind Waren, die bereits sektorspezifischen US-Zöllen unterliegen, insbesondere nach Section 232 auf bestimmte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, Kraftfahrzeuge sowie Halbleiter.
Weitere Ausnahmen gelten für bestimmte Erzeugnisse und Rohstoffe, welche in den USA nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, sowie für länderspezifische Besonderheiten. Welche länderspezifischen Ausnahmen für die EU gelten, regelt Anhang II Teil C der Proklamation (Annex II Part C).
Die Ergebnisse und Auswirkungen wesentlicher weiterer handelspolitischer Untersuchungsverfahren bleiben derweil weiterhin offen. Dazu zählen u. a. die Ergebnisse der laufenden Section-301-Untersuchung zu globalen Überkapazitäten sowie die Untersuchung zur deutschen Pharmabepreisung. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung der US-Handelspolitik und mögliche Auswirkungen auf bestehende Liefer- und Absatzstrukturen aufmerksam verfolgen.