Unternehmen schätzen eigene Geschäftslage und Erwartungen überwiegend schlechter ein als vor dem Jahreswechsel Die deutsche Wirtschaft beurteilt sowohl ihre aktuelle Lage als auch den Ausblick auf das Gesamtjahr 2022 insgesamt negativer als vor dem Jahreswechsel. Das ist das Ergebnis der bundesweiten IHK-Konjunkturumfrage zu Jahresbeginn 2022, die DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben am Freitag (11. Februar) vorgestellt hat. Die Industrie- und Handelskammern haben dazu knapp 28.000 Unternehmen aus allen Branchen und Regionen befragt. Mehr zum Thema erfahren Sie auf der Website des DIHK.
Das Erscheinungsbild unserer Städte und Gemeinden wird im Wesentlichen von Gebäudekörpern und ihrer Gestaltung geprägt. Ob wir uns in der Stadt wohlfühlen, markante Orientierungspunkte wahrnehmen und den dortigen Lebensraum wertschätzen, hängt in besonderem Maße von der „äußeren Persönlichkeit“ der Stadt ab: also von der Struktur und ganz wesentlich von der Qualität der Gebäude. In diesem Zusammenhang spielen Fassaden eine zentrale Rolle – sie sind die Gesichter der Gebäude. Im Rahmen dieses Landeswettbewerbs werden Ideen bzw. Projektskizzen gesucht, die beispielhaft aufzeigen, wie sich die oben genannten „Talente“ von Fassaden nutzen lassen. Idealerweise kombiniert der Wettbewerbsbeitrag die unterschiedlichen Qualitäten und soll dabei mindestens einen der folgenden Schwerpunkte abdecken: • kreative Fassadengestaltungen wie bspw. Murals und Lichtkunst • Fassadenbegrünung, vertikale Gärten • beispielhafte Fassadengestaltungen, die regenerative Energiegewinnung und Kreativität zusammenbringen Bringen Sie Ihre Kreativität ein! Ihre Ideen können Impulse für die Auseinandersetzung mit Stadträumen und eine nachhaltige künftige Gestaltungspraxis geben. Gleichzeitig entstehen Anregungen für eine kreative und klimafreundliche Stadt. Ziel des Landeswettbewerbs ist die Umsetzung kreativer Fassadengestaltungen mit künstlerischen, gärtnerischen oder energietechnischen Mitteln an Bestandsgebäuden oder im Neubau. Mehr zm Wettbewerb erfahren Sie hier: https://www.baukultur-hessen.de/portfolio-item/2022/ Zu unseren Innovationsthemen
Die weiteren Stichtage für Förderanträge in diesem Jahr sind am 7.6.sowie am 30.8.2022. Der Digi-Zuschuss fördert mit bis zu 10.000 Euro und einer Förderquote von 50 Prozent Investitionen in die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen. Um die Förderung beantragen zu können, müssen Sie sich online auf der Website der WIBank registrieren. Die Auslosung förderfähiger Anträge erfolgt im Zufallsverfahren, da mit einer hohen Nachfrage zu rechnen ist. Grundsätzlich förderfähig sind: die Anschaffungen von IT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen die Anschaffungen von Hard- und Software zur Implementierung einer IT-Sicherheitslösung die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf neue digitale Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter Von einer Förderung ausgeschlossen sind in der Regel Standard-Hard- und Software. Eine hilfreiche Übersicht bietet das auf der Seite der WIBank hinterlegte Merkblatt. Informationen und Antragstellung : https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/ Eine Übersicht der wichtigsten Förderprogramme finden Sie hier auf unserer Seite zur Förderung & Finanzierung . Wir bieten Ihnen kostenfrei und unkompliziert eine fundierte Beratung dazu, wie Sie Ihr Projekt oder Vorhaben fördern lassen können.
Die 2G-Regel im hessischen Einzelhandel wird abgeschafft. Eine Unterscheidung zwischen Geschäften des Grundbedarfs und anderen Handelsgeschäften erfolgt dann nicht mehr. Das hat Ministerpräsident Bouffier am Mittwochabend, den 2. Februar 2022 im Landtag mitgeteilt. In anderen Bundesländern war die 2G-Regeln bereits aufgehoben worden, Hessen folgt nun. In Zukunft werden FFP2-Masken zur Pflicht. Die neuen Regeln sollen Anfang kommender Woche in Kraft treten, das Corona-Kabinett wird nun hierüber beraten. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag der Hessenschau: Zur Website der Hessenschau Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) kommentiert die Ankündigung des Ministerpräsidenten: Aufatmen im hessischen Handel
Am 26.01.2022 hat die EU bei der Welthandelsorganisation (WTO) Konsultationen zur Streitbeilegung mit Ägypten über dessen Regelung zur obligatorischen Registrierung von Einführern beantragt. Die EU ist der Auffassung, dass diese Vorschriften gegen die Regeln der WTO verstoßen, da durch sie die Einfuhren einer breiten Palette von Waren, von landwirtschaftlichen Erzeugnissen bis zu Haushaltsgeräten, beschränkt werden. Die Ausfuhren zahlreicher betroffener Waren aus der EU nach Ägypten nahmen nach Einführung der Registrierungspflicht im Jahr 2016 um 40 % ab. Hintergrund Seit 2016 müssen sich ausländische Fabriken und Unternehmen, die bestimmte Waren nach Ägypten ausführen wollen, bei der ägyptischen Behörde GOEIC (General Organisation for Export and Import Control) registrieren (vgl. u.a. WM-Meldung Nr. 206929948 vom 20.04.2016). Diese Anforderungen gelten derzeit für über 29 Warenkategorien, darunter landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Kosmetika, Spielzeug, Textilien, Kleidung, Haushaltsgeräte, Möbel und Keramikkacheln. Das Registrierungsverfahren ist laut EU willkürlich und kann Jahre dauern. Die ägyptischen Behörden haben die Anträge vieler Unternehmen aus der EU trotz zahlreicher Interventionen sowohl der betroffenen Industrien als auch der EU lange unbearbeitet gelassen. Die Registrierungspflicht und die damit verbundenen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen stellen laut EU eine Einfuhrbeschränkung dar und sind als solche nicht mit dem Zoll- und Handelsabkommen der WTO (GATT 1994) sowie mit den WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft und über Einfuhrlizenzverfahren vereinbar. Nächste Schritte Die von der EU beantragten Konsultationen zur Streitbeilegung sind der erste Schritt des WTO-Streitbeilegungsverfahrens. Führen sie nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, kann die EU die Einsetzung eines WTO-Panels beantragen, das in der Sache entscheidet.
Ein Jahr nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt werden die wirtschaftlichen Konsequenzen des Brexit für die deutschen Unternehmen vor Ort konkreter. Die Sonderauswertung des AHK World Business Outlook zeigt: Von den deutschen Unternehmen in Großbritannien rechnen nur noch 29 Prozent mit einer besseren konjunkturellen Entwicklung vor Ort. In der Eurozone traf dies in der Gesamtumfrage dagegen für 43 Prozent der Unternehmen zu. Vor allem Handelsbarrieren, Fachkräftemangel und Probleme in den Lieferketten stellen die Unternehmen vor Herausforderungen. Die vollständige Auswertung können Sie hier nachlesen. Aktuelles zum Warenverkehr mit Großbritannien erfahren Sie in unserem kostenfreien Webinar Brexit-update am 03. Februar 2022
In ihrer Konferenz am 24. Januar 2022 haben Bund und Länder sich unter anderem auf diese Schritte verständigt: Die bisher vereinbarten Maßnahmen werden beibehalten. PCR-Tests sollen künftig auf besonders gefährdete Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden. Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Auch für die Kontaktnachverfolgung der Gesundheitsämter soll es künftig eine Priorisierung geben. Die genauen Regelungen werden die Gesundheitsminister gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut erarbeiten. Wegen der knappen PCR-Tests und wegen neuer Erkenntnisse zu Omikron-Infektionsverläufen sollen die Quarantäne- bzw. Isolierungsregeln geändert werden, und zwar für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Auch für sie soll es künftig möglich sein, sich nach sieben Tagen mit einem negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest „freizutesten“. Für das Freitesten aus der Isolierung soll zudem die Regel gelten, dass die Person zuvor 48 Stunden lang symptomfrei gewesen ist. Neue Regelungen zum Geimpften- oder Genesenenstatus sollen künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt werden. Bund und Länder wollen Öffnungsperspektiven für den Moment entwickeln, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann. Die Digitalisierung im Gesundheitssystem soll vorangetrieben werden. Hier hatte der Expertenrat der Bundesregierung Empfehlungen abgegeben, mit denen sich die Gesundheitsministerkonferenz nun zeitnah befassen soll. Am 16. Februar 2022 werden Bund und Länder erneut zusammenkommen, um über die dann aktuelle Corona-Situation zu beraten. Weitere Informationen auf der Seite der Bundesregierung: Zur Website Der Hessische Industrie- und Handelskammertag äußert sich zu den Beschlüssen: Vage Ankündigung von Öffnungen zu wenig Zum Corona-Virus: Alle Informationen, Hilfen und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen finden Sie aufbereitet auf unserer Website .
Wir laden Euch ein zu einem Tag der Impulse, Ideen und Innovationen : Mit dem „Tag der jungen Wirtschaft“ machen wir uns gemeinsam auf den Weg in Richtung Zukunft . Marktführer und Überfliegerinnen treffen auf exklusive Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein digitales Event für alle, die Veränderung nicht beobachten, sondern gestalten . Tag der jungen Wirtschaft Am 29.01.2022 ab 13 Uhr online dabei sein und netzwerken unter www.tagderjungenwirtschaft.de Seid live dabei, am 29. Januar ab 13 Uhr . Alle Infos und das Anmeldeformular findet Ihr unter diesem Link. ➔ Ich will mich jetzt anmelden! Das ist dein Tag: Eröffnung mit dem DIHK Darum brauchen wir engagierte junge Menschen in der Wirtschaft! Tag der jungen Wirtschaft Wie wird die Politik die junge Wirtschaft in den kommenden Jahren unterstützen? New Work ist jetzt! Mainstream. Wie können Wirtschaft und Politik diese Dynamik gemeinsam nutzen? Nachhaltigkeit ist kein Buzz-Word Wie tragen Prozesse der Kreislaufwirtschaft zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei? Vom Wandel des Selbst zum Wandel der Welt Engagement im Ehrenamt und Karriere - Traumpaar oder Widerspruch? Kamingespräche & Networking Tausch dich aus und vernetze dich mit Marktführer:innen, Innovator:innen und jungen Überflieger:innen verschiedenster Hintergründe. Wirtschaftsjunioren Offenbach am Main Du möchtest Dich ehrenamtlich in Stadt und Kreis Offenbach engagieren? Wir sind die junge Stimme der deutschen Wirtschaft. Dann werde Mitglied bei den Wirtschaftsjunioren Offenbach. Belastbares Netzwerk Politische Beteiligung Gesellschaftliches Engagement Persönliche Weiterentwicklung Internationaler Austausch ➔ Jetzt mehr erfahren
Für Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm (KfW- Unternehmerkredit 037/047, ERP-Gründerkredit – Universell mit Haftungsfreistellung 075/076) und dem KfW-Schnellkredit 2020 (078) mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr, deren Tilgungszeitraum bis zum 30.06.2022 beginnt, ist die nachträgliche Einräumung eines zweiten Tilgungsfreijahres – unter Beibehaltung der zugesagten Kreditlaufzeit – weiterhin unbürokratisch möglich. Die Rückzahlung der Darlehensvaluta wird hierbei auf die Kreditrestlaufzeit verteilt. Wesentliche Voraussetzung für die Einräumung eines weiteren Tilgungsfreijahres ist, dass der formlose Antrag bis minimal 10 BAT vor Fälligkeit der ursprünglich ersten Tilgungsrate bei der KfW eingeht. Die Antragstellung zur nachträglichen Einräumung eines weiteren Tilgungsfreijahres ist ab sofort bis zum 17.06.2022 möglich (Antragseingang bei der KfW). Die vorgenannte Regelung gilt für Kreditengagements aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 und dem KfW-Schnellkredit 2020 mit einem kumulierten Zusageobligo bis einschließlich 10 Millionen Euro.
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