Die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW) der Europäischen Kommission untersucht derzeit bestehende Defizite im Binnenmarkt‑Notifizierungssystem. Im Fokus stehen sogenannte „Meldelücken“ – also regulatorische Bereiche, die bislang nicht den bestehenden Meldepflichten unterliegen, jedoch potenziell den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im EU-Binnenmarkt beeinträchtigen. Gefragt sind die praktischen Erfahrungen von Unternehmen aus ihrem operativen Geschäft: In einer europaweiten Unternehmensbefragung werden gezielt Rückmeldungen zu konkreten Regulierungsfeldern eingeholt, die bislang nicht systematisch im Notifizierungssystem erfasst sind. Dazu zählen: Genehmigungsregelungen für den Zugang zu bestimmten wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie deren Ausübung, einschließlich verpflichtender Zertifizierungen Anforderungen an multidisziplinäre Tätigkeiten Vorgaben zum Abschluss von Berufsversicherung Vermarktungs- und Ausfuhrbeschränkungen, etwa Bevorratungs- oder Exportauflagen sowie staatliche Vorkaufsrechte Regulierungen im Bereich Produktwerbung Spezifische Vorschriften für den Einzelhandel Die Umfrage ist modular aufgebaut und umfasst sechs thematische Abschnitte. Unternehmen können gezielt die Bereiche bearbeiten, die für ihre Geschäftstätigkeit relevant sind. Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für analytische Zwecke im Rahmen der Studie verwendet. Für international tätige Unternehmen bietet sich damit die Möglichkeit, konkrete regulatorische Hemmnisse zu adressieren und aktiv an der Weiterentwicklung eines funktionierenden und wettbewerbsfähigen Binnenmarkts mitzuwirken. Ihr Beitrag ist gefragt: Bringen Sie Ihre Praxiserfahrung ein und unterstützen Sie die Europäische Kommission dabei, bestehende Markthürden sichtbar zu machen. Ihre unternehmerische Erfahrung trägt dazu bei, die Rahmenbedingungen im EU-Binnenmarkt gezielt zu verbessern. Teilnahmeschluss ist der 25.05.2026. Hier geht es zur Umfrage. Die Studie „Study on Gaps in the Single Market Notification Obligations System“ wird im Auftrag der Europäischen Kommission von Intellera (Accenture Group) und Milieu (Studienteam) durchgeführt. Ziel ist eine fundierte, evidenzbasierte Bewertung der Relevanz, des Umfangs und der wirtschaftlichen Auswirkungen von regulatorischen Lücken auf Unternehmen sowie auf die Funktionsfähigkeit des EU-Binnenmarktes insgesamt.
Anlässlich der Eröffnung der Freibadsaison im WaldSchwimmbad Neu-Isenburg überreichten Stephan Schader, Vize-Präsident der IHK Offenbach am Main, Alexander Böhn, Kreisbeigeordneter des Kreises Offenbach, sowie Heike Mühlhans, Geschäftsführerin der ivm, das Zertifikat an Kirk Reineke, Geschäftsführer der Stadtwerke Neu-Isenburg. Das WaldSchwimmbad zählt zu den Standorten, die im Rahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements der Stadtwerke Neu-Isenburg in den Fokus genommen werden, um nachhaltige und bedarfsgerechte Mobilitätsangebote für Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher weiterzuentwickeln. Bereits 2022 hatten die Stadtwerke Neu-Isenburg im Rahmen des Programms „Besser zur Arbeit“ ein Betriebliches Mobilitätsmanagement entwickelt. Zu den Maßnahmen, die seitdem umgesetzt wurden, zählen unter anderem die Einführung eines Jobtickets, über das inzwischen nahezu alle Mitarbeitenden verfügen, sowie die konsequente Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bei Mitarbeiterevents und Betriebsausflügen. Auch bei Dienstreisen haben Bus und Bahn grundsätzlich Vorrang. Darüber hinaus wurden mehrere Diensträder angeschafft, die sowohl für Fahrten zwischen den Standorten als auch privat genutzt werden können. Persönliche Mobilitätsberatungen zu Fahrrad und ÖPNV, Infotage, Fahrradchecks sowie Aktionen und Wettbewerbe wie „Stadtradeln“ ergänzen das Angebot zur Motivation der insgesamt 89 Beschäftigten. Nachhaltige Mobilität als kontinuierlicher Prozess In den letzten Jahren wurde das Maßnahmenpaket konsequent weitergeführt, ausgebaut und überprüft. Nun haben die Stadtwerke ihr Mobilitätskonzept für einen weiteren Auszeichnungszeitraum von fünf Jahren angepasst und ambitioniert fortgeschrieben. „Nachhaltige Mobilität ist für uns kein kurzfristiges Projekt, sondern Teil unserer Unternehmenskultur“, betont Kirk Reineke. „Wir sehen darin einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Gesundheit unserer Beschäftigten und zur Attraktivität der Stadtwerke als Arbeitgeber.“ Inzwischen können die Stadtwerke Neu-Isenburg ihren mobilitätsbedingten CO₂‑Ausstoß systematisch erfassen und auswerten – eine wichtige Grundlage, um die Emissionsbilanz in den kommenden Jahren weiter zu verbessern. Das Ziel ist eine Reduzierung des durch Mobilität verursachten CO₂‑Ausstoßes um 15 Prozent bis 2031. Darüber hinaus planen die Stadtwerke, das Mobilitätsmanagement, das Nachhaltigkeitsmanagement und das Betriebliche Gesundheitsmanagement innerhalb des Unternehmens stärker zu verzahnen. Bewährte Angebote wie Jobticket, Fahrradleasing und die Teilnahme an Mobilitätswettbewerben wollen die Stadtwerke Neu-Isenburg fortführen und weiter ausbauen. Perspektivisch sollen unter anderem zusätzliche Lademöglichkeiten an verschiedenen Standorten sowie verbesserte Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet geschaffen werden. Beratung rund um die Mitarbeitermobilität Arbeitgeber in Stadt und Kreis Offenbach können ihre Maßnahmen für eine nachhaltige Mitarbeitermobilität von der IHK Offenbach am Main und der ivm auditieren lassen. Bei Erfolg erhalten sie dann das Prädikat „Vorbildlich Mobil”. Darüber hinaus unterstützt das kostenfreie Programm „Besser zur Arbeit“ Unternehmen und Organisationen dabei, ein passendes Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Ansprechpartnerinnen für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitermobilität nachhaltig verbessern wollen, sind Christine Breser (bmm@ivm-rheinmain.de) und Judith Müller (mueller@offenbach.ihk.de). Weitere Informationen: www.BesserZurArbeit.de
Die Weltpolitik zwischen der Straße von Hormus und dem Donezbecken oder die wachsenden Schäden durch Naturkatastrophen: die Risiken für Unternehmen nehmen zu und die Belastung z. B. der Lieferketten steigt. Wie ein realistisches Bedrohungsszenario aussieht und wie sich Unternehmen aller Branchen darauf einstellen können, vermittelt eine kostenfreie Seminarreihe der hessischen IHKs. Jeweils eine Stunde lang führen IHK-Experten in das Thema ein und beantworten Fragen, um Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Klicken Sie auf externe Anmeldung und sehen Sie direkt die geplanten Termine sowie die Zugangslinks zu den Webinaren.
Die Weltpolitik zwischen der Straße von Hormus und dem Donezbecken oder die wachsenden Schäden durch Naturkatastrophen: die Risiken für Unternehmen nehmen zu und die Belastung z. B. der Lieferketten steigt. Wie ein realistisches Bedrohungsszenario aussieht und wie sich Unternehmen aller Branchen darauf einstellen können, vermittelt eine kostenfreie Seminarreihe der hessischen IHKs. Jeweils eine Stunde lang führen IHK-Experten in das Thema ein und beantworten Fragen, um Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Klicken Sie auf externe Anmeldung und sehen Sie direkt die geplanten Termine sowie die Zugangslinks zu den Webinaren.
67 Prozent der befragten Unternehmen planen keine Einmalzahlung Mehr als zwei Drittel (67 %) der befragten Unternehmen planen, keine Einmalzahlung an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Nur knapp 10 Prozent der Unternehmen planen die Auszahlung der Entlastungsprämie, wobei viele der Befragten angaben, diese voraussichtlich nicht in voller Höhe auszuzahlen. Knapp ein Viertel der Unternehmen hat sich noch nicht entschieden. Drei Punkte sprechen aus Perspektive der Unternehmen gegen die Entlastungsprämie: Erwartungsdruck und dadurch gestörter Betriebsfriede, fehlende finanzielle Mittel sowie die Tatsache, dass Symbolpolitik keine strukturellen Reformen ersetzt. „Eine Entlastung, die der Staat ankündigt, muss auch vom Staat getragen werden.“ Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin der IHK Offenbach am Main, betont: „Als Unternehmerin stehe ich jeden Tag selbst für meine Entscheidungen gerade. Diese Verantwortung lässt sich nicht auf andere abwälzen. Das ist eine Haltung, die ich auch von der Bundesregierung erwarte. Eine Entlastung, die der Staat ankündigt, muss auch vom Staat getragen werden.“ Wer in der aktuell ohnehin schwierigen Situation die Verantwortung für politische Entscheidungen in den Werkshallen ablade, der gefährde fahrlässig den Frieden in den Betrieben, so Schoder-Steinmüller. „Die geplante Entlastungsprämie für Beschäftigte wird zur Belastungsprobe für alle Beteiligten.“ IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Weinbrenner weist darauf hin, dass Einmalprämien politisch attraktiv sein mögen, ökonomisch sinnvoll seien sie jedoch nicht. „Nachhaltige Entlastung entsteht nur, wenn der Faktor Arbeit dauerhaft günstiger wird. Dafür braucht es endlich die von der Politik versprochenen strukturellen Reformen.“ Das Ergebnis der Umfrage verwundere ihn nicht, sagt Weinbrenner. Aus zahlreichen Gesprächen wisse er: „Wenn es das Anliegen der Bundesregierung war, die Unternehmerinnen und Unternehmer nachhaltig zu verärgern, dann kann man die Entlastungsprämie als Erfolg bezeichnen. Die Verkündung der formal freiwilligen Entlastungsprämie weckt bei den Beschäftigten Erwartungen, die viele Betriebe schlichtweg nicht erfüllen können. Warum? Weil die Betriebe seit Jahren unter der hohen Kostenbelastung am Standort Deutschland leiden. Wenn die Politik ihre Hausaufgaben nicht macht, dann sollten es nicht die Unternehmerinnen und Unternehmer sein, die sich für dieses Versäumnis rechtfertigen müssen.“
Die Entwicklung eines Unternehmens ist nicht immer einfach. Der stetige Wandel erfordert ständig neue und sich verändernde Kompetenzen. Eine geförderte Beratung durch Land und Bund kann dabei helfen, diese Herausforderung zu meistern. Experten der RKW Hessen GmbH und der IHK Offenbach am Main informieren Sie über passende Möglichkeiten, damit Sie Ihr volles Potenzial ausschöpfen. in Stadt und Kreis Offenbach am Main
Die Entwicklung eines Unternehmens ist nicht immer einfach. Der stetige Wandel erfordert ständig neue und sich verändernde Kompetenzen. Eine geförderte Beratung durch Land und Bund kann dabei helfen, diese Herausforderung zu meistern. Experten der RKW Hessen GmbH und der IHK Offenbach am Main informieren Sie über passende Möglichkeiten, damit Sie Ihr volles Potenzial ausschöpfen. in Stadt und Kreis Offenbach am Main
Der Zoll informiert in seiner Fachmeldung vom 11. Mai 2026, dass in Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft zwingend "Mercosur" als präferenzbegünstigtes Land aufgeführt werden muss. Die ausschließliche Nennung einzelner Mitgliedstaaten (z. B. Brasilien oder Argentinien) reicht nicht aus, um die Anforderungen an eine gültige Lieferantenerklärung zu erfüllen. Die einzelnen Staaten müssen nicht zusätzlich aufgeführt werden. Eine ergänzende Angabe – etwa in Klammern – ist jedoch möglich. Das Abkommen zwischen der EU und den MERCOSUR-Staaten wird seit 1. Mai 2026 vorläufig angewendet. Das EU-Mercosur-Abkommen im Detail
Psychologie der Beschwerde und Typologie von Beschwerdearten Der Service Recovery Paradox - Wenn Beschwerden zur Chance werden Emotionale Intelligenz im professionellen Umgang mit Beschwerden Die Methode des „Reverse Complaint Mapping“ Social-Media-Beschwerden gezielt als Marketing-Chance nutzen Der Net Promoter Score (NPS) als Steuerungsinstrument im Reklamationsmanagement Proaktive Beschwerdebearbeitung („Preemptive Complaint Resolution“) zur Förderung nachhaltiger Kundenloyalität Entwicklung eines maßgeschneiderten Beschwerde-Leitfadens für das eigene Unternehmen Die „Golden Recovery Rules “ Erfolgsregeln für die Reklamationsbearbeitung Führungskräfte erkennen Reklamationen als wertvolle Möglichkeit zur Kundenbindung und lernen innovative Methoden kennen, um Beschwerden nicht nur zu lösen, sondern aktiv für Markenstärkung und Innovation zu nutzen. Mitarbeiter, Führungskräfte, Privatpersonen, die ihr Auftreten professioneller gestalten wollen.
Globale Krisenentwicklungen und Naturkatastrophen, die Menschen und Wirtschaft nachhaltig herausfordern: Risiken für Unternehmen nehmen zu, Lieferketten geraten unter Druck, Planbarkeit wird schwieriger. Wie realistische Bedrohungsszenarien aussehen und mit welchen Maßnahmen sich Unternehmen aller Branchen darauf einstellen können, vermittelt eine kostenfreie Seminarreihe der hessischen Industrie- und Handelskammern. In jeweils einstündigen Webinaren geben IHK-Experteninnen und -Experten eine kompakte Einführung in das Thema und beantworten Fragen der Teilnehmenden. Ziel ist es, Unternehmen eine konkrete Orientierung und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.