Die vergangenen zwei Jahre waren eine große Herausforderung für alle Akteure des innerstädtischen Lebens. Trotz der großen Hürden sind dennoch viele spannende Ideen und Projekte realisiert worden. Das Thema Gemeinschaft wurde während der Pandemie essenziell, denn nur so konnten viele Ideen erst umgesetzt werden. In diesem „Ab in die Mitte!“-Jahr sollen wieder gemeinsam mit Ihnen Innenstädte gestaltet werden. Ob besondere Pop-Up-Kaufhäuser und -Kunst-Galerien, entstehende Coworking-Spaces oder andere kreative Ideen. Sorgen Sie für einen angenehmen Aufenthalt in Ihrer Innenstadt. Bewerbungen sind von Kommunen und auch privaten Initiativen möglich. Bis Montag, den 14. Februar 2022 , haben Sie die Möglichkeit Ihre Ideen einzusenden. Sie haben dabei die Chance auf bis zu 25.000€ an Fördergeldern für Ihr Projekt. Genauere Informationen zu Wettbewerb finden Sie unter www.abindiemitte-hessen.de
Die HA Hessen Agentur GmbH hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Digitalisierungsoffensive für die hessische Gastronomie ins Leben gerufen. Ab sofort können sich interessierte Betriebe auf www.gastrodigital-hessen.de registrieren. Das Beratungsprogramm ist Teil der Digitalisierungsstrategie des Landes Hessen und unterstützt Gastronominnen und Gastronomen dabei, Herausforderungen des wirtschaftlichen Betriebs wie dem Fachkräftemangel oder veränderten Kundenwünschen besser begegnen zu können. Die Digitalisierungsoffensive besteht aus Beratungen vor Ort in Kombination mit digitaler Vermittlung von Lerninhalten . Die kostenlosen Vor-Ort-Beratungen starten ab dem 01. Februar 2022 und werden im Zeitraum bis Oktober 2022 durchgeführt. Die Beratungsangebote werden individuell auf den jeweiligen Betrieb abgestimmt. Im persönlichen Gespräch werden Schwerpunkte gesetzt. Die Beratung besteht für jeden Betrieb aus der Kombination von E-Learning-Einheiten und bis zu fünf Beratungen vor Ort. Insgesamt stehen auf der Plattform Lerninhalte zu folgenden Themenfeldern bereit: 1. Digitale Kundenkommunikation 2. Digitaler Vertrieb, Buchung, Bezahlung 3. Digitale Personalplanung & Workflow 4. Digitale Bestellaufnahme 5. Digitale Warenwirtschaft Informationen zum Thema finden Sie auch im Tourismusnetzwerk der Hessen Agentur
Organisiert wird die Veranstaltungsreihe "Future Affairs" durch den Verband Deutscher Industrie Designer (VDID) mit Unterstützung der IHK Offenbach am Main und des IHK-Netzwerks Design to Business . Die Teilnahme ist kostenfrei. Mehr zur Veranstaltungsreihe: Connectivity - alles verbunden oder doch nicht? am 20.1. Mehr erfahren: https://www.vdid.de/veranstaltungen/index.php?v=3043 Mobility - gemeinsam Lösungen gestalten - am 3.2. Mehr erfahren: https://www.vdid.de/veranstaltungen/index.php?v=3048 Eine Übersicht aller Termine rund um die wichtigsten Zukunftsthemen der Wirtschaft finden Sie auf unserer IHK-Netzwerk-Website. Mehr erfahren: https://www.design-to-business.de/events
Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick: Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Zahl der Infektionen steigen wird. Wichtig ist daher, dass Betriebe der kritischen Infrastruktur – wie beispielsweise Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste – die Versorgung auch dann gewährleisten können, wenn viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausfallen. Daher werden diese Betriebe aufgefordert, ihre Pandemiepläne zu prüfen und zu aktualisieren. Die harten Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben. Es bleibt bei 3G am Arbeitsplatz und im Öffentlichen Nahverkehr, 2G bei Kultur- und Freizeitgestaltung (beispielsweise Kinos, Theater, Gaststätten) sowie bei Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs . Je nach regionalem Infektionsgeschehens kann für Geimpfte und Genese auch noch ein Test notwendig sein, also 2G+. Für private Treffen, ob drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Wenn alle geimpft oder genesen sind, gilt ab spätestens 28. Dezember, dass sich maximal zehn Personen treffen können. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Überregionale Großveranstaltungen wie Fußballspiele finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt werden in den Ländern, deren Landesparlamente eine epidemische Lage festgestellt haben, Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten. Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur Verfügung. Um die Krankenhäuser zu entlasten, haben Bund und Länder schon vor einiger Zeit beschlossen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern zu Silvester verboten wird. Gleichzeitig wird ein Verbot von Ansammlungen und Versammlungen an Silvester und Neujahr gelten. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesregierung sowie in der Pressemitteilung der Landesregierung . In Hessen werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. Dezember 2021 nach Diskussion im Corona-Kabinett, welches am 22. Dezember getagt hat, umgesetzt. Ab 28.12.2021 treten die neuen Maßnahmen auch in Hessen in Kraft. Die noch anzupassende Coronavirusschutz-Verordnung soll dann bis zum 13.01.2022 gelten. Am 7. Januar 2022 werden Bund und Länder erneut zu Beratungen zusammenkommen. Zum Corona-Virus: Alle Informationen, Hilfen und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen finden Sie aufbereitet auf unserer Website .
Aktuell erarbeitet die Stadt Offenbach am Main einen Verkehrsentwicklungsplan, der die verkehrliche Ausrichtung bis zum Jahr 2035 definieren soll. Im Rahmen der momentan laufenden Bestandsanalyse startet in dieser Woche eine Online-Beteiligung der Stadt speziell für die Vertreterinnen und Vertreter der Offenbacher Wirtschaft. Um zu verstehen, wie die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Stadt Offenbach auf das Thema Verkehr schauen, werden Sie jetzt gefragt! Bis zum 09.01.2021 können Sie in einem Fragebogen und auf einer interaktiven Karte online Ihre Anregungen einbringen Jetzt teilnehmen! Alle Informationen zu Planungs- und Beteiligungsprozess gibt es auf der Projekt-Website: www.offenbach.de/offenbachmobil
Die 2G-Regel im hessischen Einzelhandel wird abgeschafft. Eine Unterscheidung zwischen Geschäften des Grundbedarfs und anderen Handelsgeschäften erfolgt dann nicht mehr. Das hat Ministerpräsident Bouffier am Mittwochabend, den 2. Februar 2022 im Landtag mitgeteilt. In anderen Bundesländern war die 2G-Regeln bereits aufgehoben worden, Hessen folgt nun. In Zukunft werden FFP2-Masken zur Pflicht. Die neuen Regeln sollen Anfang kommender Woche in Kraft treten, das Corona-Kabinett wird nun hierüber beraten. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag der Hessenschau: Zur Website der Hessenschau Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) kommentiert die Ankündigung des Ministerpräsidenten: Aufatmen im hessischen Handel
Am 26.01.2022 hat die EU bei der Welthandelsorganisation (WTO) Konsultationen zur Streitbeilegung mit Ägypten über dessen Regelung zur obligatorischen Registrierung von Einführern beantragt. Die EU ist der Auffassung, dass diese Vorschriften gegen die Regeln der WTO verstoßen, da durch sie die Einfuhren einer breiten Palette von Waren, von landwirtschaftlichen Erzeugnissen bis zu Haushaltsgeräten, beschränkt werden. Die Ausfuhren zahlreicher betroffener Waren aus der EU nach Ägypten nahmen nach Einführung der Registrierungspflicht im Jahr 2016 um 40 % ab. Hintergrund Seit 2016 müssen sich ausländische Fabriken und Unternehmen, die bestimmte Waren nach Ägypten ausführen wollen, bei der ägyptischen Behörde GOEIC (General Organisation for Export and Import Control) registrieren (vgl. u.a. WM-Meldung Nr. 206929948 vom 20.04.2016). Diese Anforderungen gelten derzeit für über 29 Warenkategorien, darunter landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Kosmetika, Spielzeug, Textilien, Kleidung, Haushaltsgeräte, Möbel und Keramikkacheln. Das Registrierungsverfahren ist laut EU willkürlich und kann Jahre dauern. Die ägyptischen Behörden haben die Anträge vieler Unternehmen aus der EU trotz zahlreicher Interventionen sowohl der betroffenen Industrien als auch der EU lange unbearbeitet gelassen. Die Registrierungspflicht und die damit verbundenen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen stellen laut EU eine Einfuhrbeschränkung dar und sind als solche nicht mit dem Zoll- und Handelsabkommen der WTO (GATT 1994) sowie mit den WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft und über Einfuhrlizenzverfahren vereinbar. Nächste Schritte Die von der EU beantragten Konsultationen zur Streitbeilegung sind der erste Schritt des WTO-Streitbeilegungsverfahrens. Führen sie nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, kann die EU die Einsetzung eines WTO-Panels beantragen, das in der Sache entscheidet.
Ein Jahr nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt werden die wirtschaftlichen Konsequenzen des Brexit für die deutschen Unternehmen vor Ort konkreter. Die Sonderauswertung des AHK World Business Outlook zeigt: Von den deutschen Unternehmen in Großbritannien rechnen nur noch 29 Prozent mit einer besseren konjunkturellen Entwicklung vor Ort. In der Eurozone traf dies in der Gesamtumfrage dagegen für 43 Prozent der Unternehmen zu. Vor allem Handelsbarrieren, Fachkräftemangel und Probleme in den Lieferketten stellen die Unternehmen vor Herausforderungen. Die vollständige Auswertung können Sie hier nachlesen. Aktuelles zum Warenverkehr mit Großbritannien erfahren Sie in unserem kostenfreien Webinar Brexit-update am 03. Februar 2022
In ihrer Konferenz am 24. Januar 2022 haben Bund und Länder sich unter anderem auf diese Schritte verständigt: Die bisher vereinbarten Maßnahmen werden beibehalten. PCR-Tests sollen künftig auf besonders gefährdete Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden. Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Auch für die Kontaktnachverfolgung der Gesundheitsämter soll es künftig eine Priorisierung geben. Die genauen Regelungen werden die Gesundheitsminister gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut erarbeiten. Wegen der knappen PCR-Tests und wegen neuer Erkenntnisse zu Omikron-Infektionsverläufen sollen die Quarantäne- bzw. Isolierungsregeln geändert werden, und zwar für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Auch für sie soll es künftig möglich sein, sich nach sieben Tagen mit einem negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest „freizutesten“. Für das Freitesten aus der Isolierung soll zudem die Regel gelten, dass die Person zuvor 48 Stunden lang symptomfrei gewesen ist. Neue Regelungen zum Geimpften- oder Genesenenstatus sollen künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt werden. Bund und Länder wollen Öffnungsperspektiven für den Moment entwickeln, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann. Die Digitalisierung im Gesundheitssystem soll vorangetrieben werden. Hier hatte der Expertenrat der Bundesregierung Empfehlungen abgegeben, mit denen sich die Gesundheitsministerkonferenz nun zeitnah befassen soll. Am 16. Februar 2022 werden Bund und Länder erneut zusammenkommen, um über die dann aktuelle Corona-Situation zu beraten. Weitere Informationen auf der Seite der Bundesregierung: Zur Website Der Hessische Industrie- und Handelskammertag äußert sich zu den Beschlüssen: Vage Ankündigung von Öffnungen zu wenig Zum Corona-Virus: Alle Informationen, Hilfen und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen finden Sie aufbereitet auf unserer Website .
Wir laden Euch ein zu einem Tag der Impulse, Ideen und Innovationen : Mit dem „Tag der jungen Wirtschaft“ machen wir uns gemeinsam auf den Weg in Richtung Zukunft . Marktführer und Überfliegerinnen treffen auf exklusive Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein digitales Event für alle, die Veränderung nicht beobachten, sondern gestalten . Tag der jungen Wirtschaft Am 29.01.2022 ab 13 Uhr online dabei sein und netzwerken unter www.tagderjungenwirtschaft.de Seid live dabei, am 29. Januar ab 13 Uhr . Alle Infos und das Anmeldeformular findet Ihr unter diesem Link. ➔ Ich will mich jetzt anmelden! Das ist dein Tag: Eröffnung mit dem DIHK Darum brauchen wir engagierte junge Menschen in der Wirtschaft! Tag der jungen Wirtschaft Wie wird die Politik die junge Wirtschaft in den kommenden Jahren unterstützen? New Work ist jetzt! Mainstream. Wie können Wirtschaft und Politik diese Dynamik gemeinsam nutzen? Nachhaltigkeit ist kein Buzz-Word Wie tragen Prozesse der Kreislaufwirtschaft zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei? Vom Wandel des Selbst zum Wandel der Welt Engagement im Ehrenamt und Karriere - Traumpaar oder Widerspruch? Kamingespräche & Networking Tausch dich aus und vernetze dich mit Marktführer:innen, Innovator:innen und jungen Überflieger:innen verschiedenster Hintergründe. Wirtschaftsjunioren Offenbach am Main Du möchtest Dich ehrenamtlich in Stadt und Kreis Offenbach engagieren? Wir sind die junge Stimme der deutschen Wirtschaft. Dann werde Mitglied bei den Wirtschaftsjunioren Offenbach. Belastbares Netzwerk Politische Beteiligung Gesellschaftliches Engagement Persönliche Weiterentwicklung Internationaler Austausch ➔ Jetzt mehr erfahren