Wirtschaftssatzung der IHK Offenbach am Main – Geschäftsjahr 2018 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main hat am 7. Dezember 2017 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBI. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 254 der Zehnten Anpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1511), und der Beitragsordnung vom 4. Dezember 2007, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 2. Dezember 2013, folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) beschlossen: I. Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan wird wie folgt verabschiedet: 1. im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von Aufwendungen in Höhe von geplantem Vortrag in Höhe von mit dem Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von 7.770.000 € 11.294.000 € 0 € -3.524.000 € 2. im Finanzplan mit Investitionseinzahlungen in Höhe von Investitionsauszahlungen in Höhe von 4.000 € 445.000 € II. Beitrag 1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 € nicht übersteigt. Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 € nicht übersteigt. 2. Als Grundbeiträge sind zu erheben von 2.1. Nichtkaufleuten 1 a) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 25.000 €, soweit nicht die Befreiung nach Ziffer II. 1 eingreift 30,00 € b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, über 25.000 € 50,00 € 2.2. Kaufleuten 2 mit einem Verlust oder mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 37.000 € 150,00 € 2.3. Kaufleuten² mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, ab 37.001 € bis 100.000 € 200,00 € 2.4 Kaufleuten² mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, über 100.001 € 250,00 € 1 Nichtkaufleute sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. 2 Kaufleute sind Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Wirtschaftssatzung der IHK Offenbach am Main Geschäftsjahr 2018 2.5. allen IHK-Mitgliedern, die nicht nach Ziffer 1. vom Beitrag befreit sind und zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen: - mehr als 511.292.000 € Bilanzsumme - mehr als 102.259.000 € Umsatz - mehr als 1.000 Arbeitnehmer auch wenn sie sonst nach Ziffer II. 2.1 – 2.4 zu veranlagen wären 500,00 € Soweit der Grundbeitrag und die Umlage nach Ziffer II. 3 sich zusammen auf weniger als 5.000,00 € belaufen, beträgt der Grundbeitrag 5.000,00 € 2.6. Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer II. 2.2 – 2.4 zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren Tätigkeit sich in der Komplementärfunktion in einer ebenfalls der IHK Offenbach zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, wird der Grundbeitrag auf Antrag um 25 % ermäßigt. 2.7. Gesellschaften mit Verwaltungssitz im Bezirk der IHK Offenbach, deren sämtliche Anteile von einem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen gehalten werden, das seinen Verwaltungssitz im Bezirk der IHK Offenbach hat, wird der Grundbeitrag auf Antrag ebenfalls um 25% ermäßigt. 3. Als Umlagen sind zu erheben 0,22 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340 € für das Unternehmen zu kürzen. 4. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das laufende Jahr. 5. Für die Umlage gilt, dass für das Jahr 2018 eine Vorauszahlung nicht in Höhe von 100 % erfolgt, sondern zunächst nur in Höhe von 65 %. 6. Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Bemessungsjahr nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben. Soweit ein Nichtkaufmann die Anfrage der IHK nach der Höhe des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb nicht beantwortet hat, wird im Rahmen der Veranlagung zunächst nur der Grundbeitrag gem. Ziffer II. 2.1. a) geltend gemacht. III. Kredite 1. Investitionskredite Für Investitionen können Kredite in Höhe von 0,00 Euro aufgenommen werden. 2. Kassenkredite Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dürfen Kassenkredite bis zur Höhe von 0,00 Euro aufgenommen werden. IV. Gesamtdeckungsprinzip, Deckungsfähigkeit Alle Erträge dienen, soweit nichts anderes bestimmt ist, zur Deckung aller Aufwendungen (Gesamtdeckungsprinzip). Zweckgebundene Mehrerträge sind nur für damit verbundene Mehraufwendungen zu verwenden. Personalaufwand und alle übrigen Aufwendungen sind insgesamt gegenseitig deckungsfähig. Investitionsausgaben werden ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Offenbacher Wirtschaft“ Heft Nr. 02/18 sowie im Internet veröffentlicht: Ort: Offenbach am Main Datum: 7. Dezember 2017 IHK Offenbach am Main ............................................. ............................................................. Kirsten Schoder-Steinmüller Markus Weinbrenner Präsidentin Hauptgeschäftsführer
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