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Erlaubnispflichtige Gewerbe
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Kapitalanlagenvermittlung
siehe Finanzdienstleistungen (Anlagevermittlung)
Krankentransporte
mit Krankenkraftwagen
Zu beachten:
- Genehmigungserfordernis richtet sich nach Landesrecht
Voraussetzung:
- Zuverlässigkeit: d. h. keine Gewerbeuntersagung, keine Gewerbeordnungswidrigkeiten (belegen durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister), keine Steuerschulden, keine Vorstrafen (Auszug aus dem Bundeszentralregister)
- finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes
- Fachliche Eignung: Sachkundeprüfung nach Rettungsdienstgesetz bei der IHK