Menü ausblenden

Gründung im Güterkraftverkehr

Jeder Unternehmer, der gewerblichen Güterkraftverkehr auf der Straße betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis. Voraussetzung für deren Erteilung ist unter anderem, dass er die nach Güterkraftverkehrsgesetz (GkVG) erforderliche Fachkunde besitzt. Diese kann man in der Regel dadurch nachweisen, dass man die Bescheinigung über eine bestandene Fachkundeprüfung vorlegt. Wer seinen Wohnsitz in Stadt oder Kreis Offenbach hat und an einer Fachkundeprüfung teilnehmen möchte, der kann sich dafür bei der IHK Frankfurt anmelden. Die südhessischen Industrie- und Handelskammern (IHK) haben dort die Prüfungen gebündelt, um den Kandidaten regelmäßig Termine anbieten zu können.

Erlaubnispflicht

I. Erlaubnispflicht
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Gleiches gilt für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre.

Für Verkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine sog. Gemeinschaftslizenz benötigt. Diese kann ebenfalls für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten.


Verkehre mit nicht zur EU/zum EWR gehörenden Drittstaaten (z. B. Ukraine) können u.a. durch Einsatz der Erlaubnis (für den innerdeutschen Streckenanteil) in Kombination mit sog. bilateralen Genehmigungen (für die Drittstaaten Streckenanteile) durchgeführt werden.


Ob Güterbeförderungen überhaupt dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und somit u.a. der Erlaubnispflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte der Grafik "Güterkraftverkehr".

Voraussetzungen für Erlaubnis- und Lizenzverteilung

Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist.

1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u. a. erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 9 000,00 Euro für das erste Fahrzeug und 5000,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster (BGBl. 2000 I S. 923), die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen.

2. Nachweis der Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde (Regierungspräsidium).

3. Nachweis der fachlichen Eignung

Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch eine Prüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer zu erbringen. Jeder Unternehmer, der gewerblichen Güterkraftverkehr auf der Straße betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis. Voraussetzung für deren Erteilung ist unter anderem, dass er die nach Güterkraftverkehrsgesetz (GkVG) erforderliche Fachkunde besitzt. Diese kann man in der Regel dadurch nachweisen, dass man die Bescheinigung über eine bestandene Fachkundeprüfung vorlegt. Wer seinen Wohnsitz in Stadt oder Kreis Offenbach hat und an einer Fachkundeprüfung teilnehmen möchte, der kann sich dafür bei der IHK Frankfurt anmelden. Die südhessischen Industrie- und Handelskammern (IHK) haben dort die Prüfungen gebündelt, um den Kandidaten regelmäßig Termine anbieten zu können.

Der Nachweis der fachlichen Eignung kann auch erbracht werden durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit vor dem 4. Dezember 2009 in Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs oder in Speditionsunternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe unter IV.) vermittelt haben. Sie ist der Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen. Falls Sie selbst Unternehmer waren, ist der Nachweis in anderer geeigneter Form zu erbringen.

Fachkundeprüfung

1. Prüfungssachgebiete

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen zweistündigen Prüfungsteilen und ggf. einer bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Prüfung, die wie folgt von der Gesamtpunktzahl (300 Punkte) gewichtet sind:

  • Teil 1: Schriftliche Fragen (offene Fragen/Multiple-Choice) zu 40 % (120 Punkte),
  • Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (105 Punkte),
     
  •  mündliche Prüfung zu 25 % (75 Punkte).

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl, d. h. 180 Punkte erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.

Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, d. h. wenn in einem oder in beiden der schriftlichen Prüfungsteile der jeweils erzielte Punkteanteil unter 50 % liegt (d. h. im Teil 1 unter 60 Punkten bzw. im Teil 2 unter 52,5 Punkten erreicht wurden).

Sie entfällt ebenfalls wenn der Prüfling bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl (= 180 Punkte) erzielt hat.

Recht

Berufsbezogenes Recht einschließlich Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten:

  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Grundzüge des Gewerberechts
  • Straßenverkehrsrecht einschließlich Gefahrguttransporte
  • Arbeits- und Sozialrecht

Grundzüge des allgemeinen berufsbezogenen Rechts auf den Gebieten

  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungspreise und -bedingungen
  • Beförderungsdokumente
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Spedition
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Laden und Entladen der Fahrzeuge
  • Beförderung gefährlicher Güter
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Straßenverkehrssicherheit
  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie zwischen den Gemeinschaften und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten
  • Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere soweit sie Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sind
  • Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.

Verkehrsbehörden und Ansprechpartner

IHK Offenbach am Main
Bernd Eckmann
Tel. 069 8207-141
E-Mail eckmann(at)offenbach.ihk.de

IHK Darmstadt
Catrin Geier
Tel. 06151 871-1182
E-Mail catrin.geier(at)darmstadt.ihk.de

Im Bezirk der IHK Darmstadt ist das Regierungspräsidium (RP) für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. einer Gemeinschaftslizenz zuständig.

Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64278 Darmstadt
Frau Musel, Tel. 06151 12-3148 Buchstaben A, D, I und J
Frau Sandrock, Tel. 06151 12-3113 Buchstaben E - H
Herr Beck, Tel. 06151 12-5610 Buchstaben K bis O, R
Frau Ebrecht, Tel. 06151 12-6148 Buchstaben P, Q, S, Sch, St, Z
Frau Haas, Tel. 06151 12-3112 Buchstaben T - Y

E-Mail: gueterkraftverkehr(at)rpda.hessen.de

 

Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.

Literaturhinweise

Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin:

Lehr- und Übungsbücher

Kirchner, Jürgen
Wie werde ich Güterkraftverkehrs-Unternehmer? ISBN 3-87841-380-6 IHK-Prüfung Güterkraftverkehr ISBN 3-87841-379-0
Verkehrsverlag. J. Fischer, Düsseldorf

Güterkraftverkehrsunternehmer - Prüfungstest, ISBN 3-574-26000-1
Heinrich Vogel Verlag, München

Jansen, Cornelius
Güterkraftverkehrsunternehmer – Prüfungstest, ISBN 3-5742600-08
Heinrich Vogel Verlag, München

Helf-Marx, Christiane
Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Fachrichtung: ”Güterkraftverkehr”.

  • Lehrbuch: ISBN 3-930581-00-0
  • Fragenkatalog: ISBN 3-930581-01-9
  • Lösungsbuch: ISBN 3-930581-02-7
  • Fahrzeugkostenrechnung mit Nutzungsausfall: ISBN 3-930581-04-3, Verlag: HeMa e.K.

Scharl, Konrad/Scheungrab, Karl/Durmann, Christian
Der Güterkraftverkehrsunternehmer - Leitfaden für die Sachkundeprüfung, ISBN 3-574-26001-6, Heinrich Vogel Verlag, München

Anschriften der Verkehrsverlage
  • AVB MEDIENVERLAG GmbH & Co. KG,Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke
    Tel.: 05741 90 99 250, E-Mail: info@avb-medienverlag.de, Web: www.avb-medienverlag.de  

  • K. O. Storck-Verlag, Striepenweg 31, 21147 Hamburg, Tel. 040 79713-01
     
  • Verkehrsverlag HeMa, Reiffstr. 2a, 45659 Recklinghausen, Telefon. 02361 65809-0
     
  • Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag, Neumarkter Str. 18, 81664 München, Tel. 089 43720
     
  • Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf, Tel. 0211 99193-0;
Schulungsveranstalter

Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Vorbereitungskurse durch.

  • AVB-Seminare GmbH & Co. KG, Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke, Tel.: 05741 90 99 250, E-Mail: info(at)avb-seminare.de, Web: www.avb-seminare.de
    AVB-Lerncenter GmbH & Co. KG, Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke, Tel.: 05741 90 99 250, E-Mail: info(at)avb-seminare.de, Web: www.avb-lerncenter.de

  • Verkehrs-Seminare Mathias Stätter, Traitteurstr. 23, 68165 Mannheim Tel. 0621 406694 oder 0172 6279759 Ansprechpartner: Dipl. Vw. Mathias Stätter
     
  • Jürgen Kirchner, Geschäftsführer des Fachverbandes Möbelspedition, Umzugslogistik und Re-location Hessen e.V.,Auf der Roos 7, 65795 Hattersheim Tel. 06190 71097, Fax 06190 71096 E-Mail info(at)fv-umzug-hessen.de
     
  • TÜV Süd Akademie GmbH, Ben-Gurion-Ring 164, 60437 Frankfurt/Nieder-Eschbach Ansprechpartner: Daniel Facchinelli, Tel. 069 5092996-21 E-Mail daniel.facchinelli@tuev-sued.de www.tuev-sued.de/akademie
     
  • Verkehrsseminare Marbs, Ellen Marbs, Danziger Str. 5, 34317 Habichtswald/ Kassel, Tel. 0800 0561561 (gebührenfrei) Schulungen bundesweit Fax 05606 56557,
     
  • Gewerbliches Institut für berufliche Ausbildung IBA GmbH & Co. KG 72401 Haigerloch, Seminar Frankfurt/Main, Tel. 0800 1002310 (gebührenfrei) www.iba-verkehrsseminare.de
     
  • Verkehrsseminare Frank R. Bibow, Dorfstraße 27 a, 26188 Edewecht Tel. 04486 938844, Fax 04486 938845, E-Mail info(at)verkehrsseminare.de, www.verkehrsseminare.de (Schulungen in 65451 Kelsterbach)
     
  • Walter Lorenz, Kraftverkehrsmeister Am Rain 2, 75245 Neulingen, Tel. 07237 442327 oder 0171 1755417 E-Mail: w-lorenz@freenet.de (Schulungen in Mainz)
  • Verkehrsseminare Naumann, In der Stehle 36 b, 53547 Kasbach-Ohlenberg, Tel. 02644 4 06 33 34, Fax 02644 4 06 32 16, Mobil: 0170 87 22 110 , E-Mail verkehrsseminare-naumann@mail.de, Homepage: www.Fachschule-Naumann.de (Schulungen in Offenbach am Main).
     
  • Fachkunde für Verkehrswesen, Frank Nauditt, Mühlenweg 5 b, 34471 Volkmarsen, Tel. 0800 9910444 (kostenlos), Fax 05693 991803, E-Mail FfV-Info@t-online.de, Internet http://www.orgamed.org/ffv/index.html
  • IGS-Institut für Verkehrswirtschaft
    Dipl.-Hdl. Stinner GmbH, 
    Am Justizzentrum 5, 50939 Köln, 
    Tel. 0221 9415086
  • Verkehrsseminare-HeMa
    Schulungen im Bundesgebiet
    Tel. 02361 65809-22
    www.verkehrsseminare-hema.de
     
  • Uli Kessner
    Bruchköbeler Landstraße 66
    63542 Hanau
    Tel. 06181 9543129
     
  • Hans-O. Siemers
    -qualifizierte Einzelschulungen-
    Drosselweg 6, 34260 Kaufungen
    Tel. 05605 9289666
    h.o.siemers(at)t-online.de
     
  • SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Hessen eG
    Breitenbachstraße 9, 60487 Frankfurt/Main
    Tel. 069 97963109
     

Weitere Informationen und in der Regel auf Lehrmaterial erhalten Sie direkt von den Schulungsanbietern.
 

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist erst nach Eingang der Prüfungsgebühr verbindlich. Mit der Einladung zur Prüfung erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid über 245,00 Euro.

Hinweis: Bleibt der Bewerber dem Prüfungstermin unentschuldigt fern oder geht uns das Entschuldigungsschreiben nicht rechtzeitig zu, gilt die Prüfungsgebühr als verfallen.

Versicherungspflicht

Der Unternehmer hat sich nach § 7a GÜKG in Form einer ”Güterschaden-Haftpflichtversicherung” gegen alle Schäden zu versichern, für die er bei innerstaatlichen Güterbeförderungen nach dem Vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet. Er hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird.

Erlaubnisfreie Güterkraftverkehre

Vom Güterkraftverkehrsgesetz nach § 2 I GÜKG ausgenommene Beförderungen (gesetzliche Ausnahmefälle):

1. die gelegentliche, nichtgewerbsmäßige Beförderung von Gütern durch Vereine für ihre Mitglieder oder für gemeinnützige Zwecke,

2. die Beförderung von Gütern durch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben,

3. die Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung,

4. die Beförderung von Gütern bei der Durchführung von Verkehrsdiensten, die nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigt wurden,

5. die Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen bestimmten Gütern,

6. die Beförderung von Milch und Milcherzeugnissen für andere zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, Milchsammelstellen und Molkereien durch landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) in der jeweils geltenden Fassung,

7. die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben übliche Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeug-nissen
a) für eigene Zwecke,
b) für andere Betriebe dieser Art
aa) im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder
bb) im Rahmen eines Maschinenringes oder eines vergleichbaren wirtschaftlichen Zusammenschlusses, sofern die Beförderung innerhalb eines Umkreises von 75 Kilometern in der Luftlinie um den Mittelpunkt des Standortes des Kraftfahrzeugs im Sinne des § 23 I S. 1 StVZO mit Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen durchgeführt wird, die nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, sowie

8. die im Rahmen der Gewerbeausübung erfolgende Beförderung von Betriebseinrichtungen für eigene Zwecke.

Aus dem Regelungsbereich des GÜKG herausfallende Beförderungsfälle (Umkehrschluß aus § 1 I GÜKG):

1. die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger kein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben oder

2. die Beförderungen von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger zwar ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben, bei denen die Beförderung jedoch weder geschäftsmäßig noch entgeltlich betrieben wird.

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

+49 69 8207 0