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IHK-Vollversammlung

Was ist die IHK-Vollversammlung und warum gibt es sie?

Die IHK-Vollversammlung als unser regionales „Parlament der Wirtschaft“, besteht aus 57 ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den IHK-zugehörigen Unternehmen direkt für fünf Jahre gewählt werden. Jedes Mitgliedsunternhemen hat dabei eine Stimme, unabhängig von seiner Größe.
Die 13 branchenspezifische Wahlgruppen sorgen dafür, dass die Vollversammlung die Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks und seine wirtschaftlichen Besonderheiten widerspiegelt.
Aus der Mitte der Vollversammlung heraus wird der Präsident und der Vizepräsident gewählt.   

Aufgaben der IHK-Vollversammlung

Die Vollversammlung bestimmt auf Basis der » Satzung der IHK die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über alle Fragen, die für die Mitgliedsunternehmen aus Stadt und Kreis Offenbach oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.

So verabschiedet die Vollversammlung alljährlich den » Wirtschaftsplan und setzt die » IHK-Beiträge in der » Wirtschaftssatzung fest.

Warum macht Ihre IHK das?

Ziel der IHK-Arbeit ist die Förderung der Wirtschaftsregion Stadt und Kreis Offenbach und die Weiterentwicklung zu einem attraktiven Standort im Rhein-Main-Gebiet. Dabei obliegt es der IHK insbesondere, durch Vorschläge, Gutachten und Stellungnahmen Politik und Behörden mit Erfahrungen der Wirtschaftspraxis zu unterstützen und zu beraten. Für ihre Mitgliedsunternehmen bietet sie Dienstleistungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Denn es geht es um die Zukunft unserer Region im Wettstreit mit anderen Regionen in einer globalisierten Welt. 

Bilanz der IHK-Arbeit 2014-2019

Satzung der IHK Offenbach am Main

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

+49 69 8207 0