Wir wollen wissen: Was planen die Parteien für die Wirtschaft? Welche Auswirkungen hätte das jeweilige Programm auf Hessens Unternehmen? Dazu sprechen wir, mit unterschiedlichen Schwerpunkten, über Klima, Verkehr, Infrastruktur, Steuern, Innenstadt, Bildung und vieles mehr. Interviews jetzt ansehen!
Die Zahl der Unternehmen in Hessen wächst. 2020 wurden trotz Corona 6.600 Unternehmen mehr an- als abgemeldet. 56.900 Gewerbe wurden angemeldet, 50.300 Unternehmen verschwanden vom Markt. Damit gingen die Gewerbeanzeigen im Vergleich zu den Vorjahren zwar zurück, gleichzeitig waren die Abmeldungen aber stärker rückläufig. Die meisten Gründungen in Hessen finden in den Branchen Handel, Dienstleistungen und im Baugewerbe statt. Das geht aus dem aktuellen gemeinsamen Gründerreport des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK) und der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern hervor. Den ausführlichen Report und weitere Informationen erhalten Sie hier
Subsahara-Afrika bietet Geschäftschancen für deutsche Unternehmen. Der afrikanische Markt öffnet sich und wirbt weltweit um Handelspartner und Investoren. Die Covid-19 Pandemie bringt Herausforderungen und zugleich Chancen und Potentiale für Geschäftsaktivitäten auf dem afrikanischen Kontinent mit sich. Am 16. und 17. September 2021 bietet Ihnen das Netzwerk der Deutschen Auslands-handelskammern in Subsahara-Afrika (AHK-Netz) in Zusammenarbeit mit Industrie- und Handelskammern aus ganz Deutschland kostenlose Individual-Beratungen. Ca. 30 AHK-Expert*innen beantworten im Rahmen von 45-minütigen virtuellen Einzelgesprächen Ihre konkreten Fragen zu allgemeinen und branchenbezogenen Themen zu den verschiedenen Märkten in Westafrika, Ostafrika und im Südlichen Afrika. Zum Auftakt der Beratungsgespräche findet zudem ein einstündiges virtuelles Event zu den Geschäftschancen in Subsahara-Afrika statt. Die Anmeldung für die Beratungen und das Eröffnungsevent erfolgt über eine Terminbuchungsplattform, auf der Sie die Profile der AHK-Berater*innen einsehen und anhand der jeweiligen Branchen- und Länderexpertise Ihre individuellen Termine buchen können. Weitere Informationen und Registrierung unter https://ahk-subsahara-afrika.ascrion.com/ Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Am 1. September 2021 treten neue, alternativ anwendbare Ursprungregeln zwischen der EU und einigen der PEM-Partnerländer in Kraft. Die EU-Kommission hat jetzt ein Guidance-Papier zur Anwendung der neuen Regeln veröffentlicht. Zudem informiert sie über entsprechende Codierungen für die neuen Präferenzursprungsnachweise in Zollanmeldungen. Das Guidance-Papier enthält u.a. Hinweise zur parallelen Anwendung der neuen und alten PEM-Regeln sowie zum Aspekt der (Nicht-)Durchlässigkeit zwischen beiden Ursprungsregelsystemen. Ferner informiert die Generaldirektion für Steuern und Zollunion (DG TAXUD) auf ihrer Website , dass die neuen Regeln ab 1. September 2021 neben der Schweiz, Island, Norwegen, Färöer und Jordanien auch mit Albanien im bilateralen Warenverkehr anwendbar sein werden. DG TAXUD wird auf seiner Website und im Amtsblatt der EU informieren, sobald weitere PEM-Partnerländer das neue Ursprungsprotokoll ratifiziert haben. Des Weiteren hat DG TAXUD die Mitgliedstaaten über die Codierung der neuen Präferenznachweise in Zollanmeldungen informiert. Im TARIC wurden zwei neue Codes geschaffen, die ab dem 1. September 2021 gelten: „U075“: für eine Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1, die im Rahmen der neuen Pan-Euro-Mittelmeer-Übergangsursprungregeln ausgefertigt wurde und im Feld 7 den Vermerk „Transitional Rules“ enthält. „U076“: für eine Ursprungserklärung , die im Rahmen der neuen Pan-Euro-Mittelmeer-Übergangsursprungsregeln ausgefertigt wurde und den Vermerk “origin according to the transitional rules” enthält. Jordanien Mit Beschluss Nr. 1/2021 des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 15. April 2021 (Amtsblatt EU L 164 / 2021) zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits wurde mit Änderung des Protokolls 3 die Anwendung des Regionalen Übereinkommens und gleichzeitige Anwendung alternativer Ursprungsregeln (Übergangsregeln) ab 1. September 2021 im Warenverkehr mit Jordanien festgelegt. Mehr in der ATLAS-Info 0214/21 .
Zur Bundestagswahl haben die Vollversammlungen der hessischen Industrie- und Handelskammern gemeinsame Positionen beschlossen. Mit ihnen wollen die IHKs das Gesamtinteresse der hessischen Wirtschaft im Vorfeld der Wahl, bei den anschließenden Koalitionsgesprächen und in der neuen Legislaturperiode wirkungsvoll vertreten. Die Bundespolitik beeinflusst die Geschäftssituation der hessischen Unternehmen unmittelbar. Daher decken die Positionen 21 Wirtschaftsthemen ab, die branchenübergreifend für die gesamte gewerbliche Wirtschaft relevant sind. Enthalten sind beispielsweise Forderungen zur Stärkung des Mittelstandes, etwa durch den Abbau von Bürokratie und steuerliche Entlastungen. Die hessische Wirtschaft möchte die berufliche Ausbildung attraktiv und zeitgemäß halten. Bei der Digitalisierung, auch der Berufsschulen, fordert sie mehr Tempo. Zudem dringen die hessischen IHKs auf mehr Investitionen in Infrastruktur: Für einen verbesserten Verkehr, leistungsfähige Breitband- und Mobilfunknetze, bezahlbare und sichere Energieversorgung. Erneuerbare Energien sollen schneller ausgebaut, die Klimapolitik wettbewerbsfähig gestaltet werden. Unternehmensgründungen solle die Bundespolitik erleichtern, Zukunftstechnologien zielgerichtet fördern. Ebenso sollen die Wirtschaftsstandorte durch mehr Flächen für Gewerbe und Wohnen gestärkt, die Planungsverfahren digitalisiert und deutlich beschleunigt werden. Alle hessischen IHK-Mitgliedsunternehmen hatten im Frühjahr die Möglichkeit, sich auf der Website des HIHK an der Beratung der Positionen zur Bundestagswahl zu beteiligen.
Die Bundesregierung hat heute Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zur sechsten Sitzung der „Konzertierten Aktion Mobilität“ empfangen. Neben einer Diskussion der Vorschläge des Fit for 55-Pakets der Europäischen Kommission wurde Bilanz gezogen hinsichtlich der bisherigen Arbeiten der Konzertierten Aktion Mobilität (KAM). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass das Format viele wichtige Prozesse zur Zukunft des Automobilstandorts Deutschland initiiert und vorangetrieben hat. Einen wesentlichen Beitrag hat dazu auch die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität geleistet. Ambitionierter Klimaschutz, Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung Im Zentrum der Gesprächsrunde stand eine Diskussion der Vorschläge des Fit for 55-Pakets der Europäischen Kommission zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele und der zentralen Frage, wie deren Erreichung mit gleichzeitiger Wertschöpfungs- und Beschäftigungssicherung in der Automobilindustrie einhergehen kann. Es bestand Einigkeit, dass konsequenter Klimaschutz eine Voraussetzung für zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg ist. Markthochlauf Elektromobilität, beschleunigter Ausbau der Ladeinfrastruktur Mit der Kaufförderung durch Umweltbonus und Innovationsprämie wird der Hochlauf von Elektrofahrzeugen massiv beschleunigt. Die Bundesregierung treibt den Ausbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur mit aller Kraft voran, beispielsweise mit der Förderung privater Wallboxen oder dem Schnellladegesetz, auf dessen Basis der Ausschreibungsprozess zum Deutschlandnetz begonnen hat. Auch die Automobilwirtschaft wird weiter ihren Beitrag leisten. Mit der Mineralölwirtschaft laufen derzeit Gespräche mit dem Ziel, zügig eine konkrete und belastbare Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Verbänden der Tankstellenbetreiber zu erreichen. Darin sollen klare und verbindliche Ausbauziele und eine angemessene instrumentelle Unterlegung enthalten sein. Die Bundesregierung wird sich auch auf europäischer Ebene für den raschen europaweiten Ausbau der Ladeinfrastruktur einsetzen. Transformation begleiten - Der Zukunftsfonds Automobilindustrie Beim Spitzengespräch im November 2020 wurde beschlossen einen „Zukunftsfonds Automobilindustrie“, mit einem Volumen von einer Milliarde Euro einzurichten. Mit ihm sollen die mittel- und langfristigen Herausforderungen des Strukturwandels für die Automobilindustrie adressiert werden. Die Empfehlungen des unabhängigen Expertenausschusses zur Mittelverwendung wurden vorgestellt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird den Abschlussbericht in Kürze veröffentlichen. Die Arbeiten der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen haben bereits begonnen. Letztere setzen auf den erarbeiteten Konzepten des Transformationsdialogs Automobilindustrie, insbesondere auch zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen der Automobilwirtschaft in der notwendigen Transformation auf. Im Fokus der Maßnahmen stehen die Digitalisierung im Automobilbereich und die Herausforderungen der vom Wandel am stärksten betroffenen Regionen. Mit dem Instrument der regionalen Transformationsnetzwerke werden vor Ort zukunftsorientierte Ansätze ausgearbeitet, um den Wandel in der Automobilindustrie mit einer zielgerichteten Strukturpolitik zu flankieren. Darüber hinaus werden mit dem Programm „Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ Unternehmen weiter unterstützt. Datenraum Mobilität geht live Mit der Gründung der Datenraum Mobilität GmbH und dem Beitritt der Gesellschafter wurden unter der Koordination von acatech wichtige Meilensteine erreicht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßten die Aufnahme des operativen Betriebs und die Vorstellung ausgewählter Anwendungsfälle zum ITS-Weltkongress im Oktober dieses Jahres. Die angestrebte Ausweitung auf die europäische Ebene wird konsequent fortgesetzt. Zur Frage des Zugangs zu Fahrzeugdaten wird der Austausch weitergeführt. Deutschland ist Vorreiter beim autonomen Fahren Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren wurden die Voraussetzungen in Deutschland für autonome Fahrzeuge geschaffen. Nun gilt es, automatisierte und autonome Fahrzeuge zeitnah in den praktischen Regelbetrieb zu bringen. Zur Seite der Bundesregierung
Die Vorgaben zur UKCA-Kennzeichnung traten am 1. Januar 2021 in Kraft. Bisher war der 1. Januar 2022 Stichtag für die Umstellung von CE- auf das UKCA-Zeichen für den Warenvertrieb in UK. Am 24. August 2021 wurde entschieden, dass die CE-Kennzeichnung noch bis 1. Januar 2023 verwendet werden kann. Ausgenommen sind Medizinprodukte. Ursprünglich waren Unternehmen im Rahmen des Brexit bis Ende diesen Jahres verpflichtet Waren mit der UKCA-Kennzeichnung zu versehen und diese natürlich auch nach diesen nationalen Anforderungen zu testen. Angesichts der anhaltenden Auswirkungen der COVID-19 Pandemie wird Unternehmen mehr Zeit eingeräumt, um ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) ist eine neue britische Produktkennzeichnung, die für Waren verwendet wird, die in Großbritannien (England, Wales und Schottland) in den Verkehr gebracht werden. Sie gilt für die meisten Waren, für die bisher die CE-Kennzeichnung erforderlich war. Die offizielle Informationen der britischen Regierung sowie die Liste der betroffenen Waren finden Sie utner https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking
Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Vorgaben erst bis Anfang 2027 in deutsches Recht umzusetzen. Unabhängig davon sollten Unternehmen die bereits bekannten Anforderungen der Richtlinie bei ihren Vorbereitungen berücksichtigen. Auch wenn Beschäftigte sich gegenüber privaten Arbeitgebern derzeit noch nicht unmittelbar auf die Richtlinie berufen können, werden deutsche Gerichte bestehende Regelungen voraussichtlich zunehmend im Sinne der europäischen Vorgaben auslegen. Für öffentliche Arbeitgeber gelten die Regelungen bereits seit dem 8. Juni 2026 unmittelbar. Die Richtlinie sieht unter anderem mehr Transparenz bei Gehältern im Bewerbungsverfahren, erweiterte Auskunftsrechte für Beschäftigte sowie neue Berichtspflichten für Unternehmen ab 100 Beschäftigten vor. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede sichtbar zu machen und abzubauen. Unternehmen sollten daher nicht auf das nationale Umsetzungsgesetz warten, sondern bereits jetzt ihre Vergütungsstrukturen und internen Prozesse überprüfen. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass Entgeltunterschiede sachlich begründet sind und eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ausgeschlossen werden kann. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Ausgabe 11/12 2025 der Offenbacher Wirtschaft , Seite 40.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Broschüre „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025“ veröffentlicht. Sie bietet einen Überblick über zentrale steuerpolitische Kennzahlen und Steuerbelastungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie ausgewählten OECD-Staaten. Die Auswertung zeigt, dass Deutschland bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen und bei der Steuer- und Abgabenbelastung von Arbeitseinkommen weiterhin zu den stärker belasteten Ländern zählt. Gleichzeitig werden die steuerlichen Rahmenbedingungen und Reformvorhaben im internationalen Vergleich eingeordnet. Die Broschüre richtet sich an Unternehmen, Berater und Interessierte, die sich über die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Umfeld informieren möchten. Weitere Informationen stellt das Bundesministerium der Finanzen in seiner aktuellen Veröffentlichung bereit: Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025; Ausgabe 2026 .
Die Europäische Union hat ihr 21. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen und verschärft damit den wirtschaftlichen Druck auf die russische Kriegswirtschaft weiter. Im Fokus der neuen Maßnahmen stehen insbesondere die Bereiche Energie, Finanzdienstleistungen, Kryptowährungen, Handel sowie der militärisch-industrielle Komplex . Zudem umfasst das Paket mit 218 neuen Listungen – darunter 48 Personen und 170 Organisationen – die größte Erweiterung der EU-Sanktionsliste seit vier Jahren. Im Finanzsektor werden Vermögenssperren und Finanzierungsverbote gegen zahlreiche russische Banken und Finanzinstitute verhängt. Darüber hinaus weitet die EU ihre Maßnahmen auf weitere Kreditinstitute und Kryptodienstleister aus, die zur Umgehung bestehender Sanktionen beitragen könnten. Erstmals wird zudem die Möglichkeit geschaffen, Kryptodienstleister in Drittstaaten vollständig vom EU-Markt auszuschließen, wenn sie Russland bei der Sanktionsumgehung unterstützen. Auch im Energiesektor werden die Maßnahmen ausgeweitet. Die EU hält am Ölpreisdeckel für russisches Rohöl fest und setzt dessen automatische Anpassung bis Juli 2027 aus. Zudem werden weitere Schiffe der sogenannten russischen „Schattenflotte“, zusätzliche Unternehmen des Ölsektors sowie Akteure aus den Bereichen Gold, Diamanten und Bergbau sanktioniert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Einschränkung von Russlands militärischer Leistungsfähigkeit. Neue Exportbeschränkungen betreffen unter anderem Güter und Technologien, die für die Rüstungsindustrie sowie die Produktion von Drohnen und anderen militärischen Anwendungen genutzt werden können. Zudem werden weitere Unternehmen aus Russland und Drittländern mit verschärften Handels- und Exportbeschränkungen belegt. Für Unternehmen in der EU bedeutet das neue Sanktionspaket insbesondere einen erhöhten Prüfungsbedarf bei Geschäftsbeziehungen, Zahlungsströmen und Lieferketten. Die neuen Regelungen sind bereits in Kraft und bei Exportkontroll- und Compliance-Prüfungen zu berücksichtigen. Mehr erfahren unter ⇒ Ukraine-Krieg: Informationen für die Wirtschaft