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Pan-Europa-Mittelmeer-Zone


EU veröffentlicht Guidance-Papier

Am 1. September 2021 treten neue, alternativ anwendbare Ursprungregeln zwischen der EU und einigen der PEM-Partnerländer in Kraft. Die EU-Kommission hat jetzt ein Guidance-Papier zur Anwendung der neuen Regeln veröffentlicht. Zudem informiert sie über entsprechende Codierungen für die neuen Präferenzursprungsnachweise in Zollanmeldungen.

Das Guidance-Papier enthält u.a. Hinweise zur parallelen Anwendung der neuen und alten PEM-Regeln sowie zum Aspekt der (Nicht-)Durchlässigkeit zwischen beiden Ursprungsregelsystemen.

Ferner informiert die Generaldirektion für Steuern und Zollunion (DG TAXUD) auf ihrer Website, dass die neuen Regeln ab 1. September 2021 neben der Schweiz, Island, Norwegen, Färöer und Jordanien auch mit Albanien im bilateralen Warenverkehr anwendbar sein werden. DG TAXUD wird auf seiner Website und im Amtsblatt der EU informieren, sobald weitere PEM-Partnerländer das neue Ursprungsprotokoll ratifiziert haben.

Des Weiteren hat DG TAXUD die Mitgliedstaaten über die Codierung der neuen Präferenznachweise in Zollanmeldungen informiert. Im TARIC wurden zwei neue Codes geschaffen, die ab dem 1. September 2021 gelten:

  • „U075“: für eine Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1, die im Rahmen der neuen Pan-Euro-Mittelmeer-Übergangsursprungregeln ausgefertigt wurde und im Feld 7 den Vermerk „Transitional Rules“ enthält.
  • „U076“: für eine Ursprungserklärung, die im Rahmen der neuen Pan-Euro-Mittelmeer-Übergangsursprungsregeln ausgefertigt wurde und den Vermerk “origin according to the transitional rules” enthält.

Jordanien

Mit Beschluss Nr. 1/2021 des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 15. April 2021 (Amtsblatt EU L 164 / 2021) zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation
zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits wurde mit Änderung des Protokolls 3 die Anwendung des Regionalen Übereinkommens und gleichzeitige Anwendung alternativer Ursprungsregeln (Übergangsregeln) ab 1. September 2021 im Warenverkehr mit Jordanien festgelegt. Mehr in der ATLAS-Info 0214/21
 

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