IHK-Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller betont: „Die zukünftigen Koalitionäre wollen den wirtschafts- und wachstumsorientierten Kurs der vergangenen Jahre fortsetzen. Das freut uns sehr, denn starke Unternehmen sind die Basis für Arbeitsplätze, Innovation und nicht zuletzt für Steuereinnahmen der Stadt. Damit wird an gemeinsame Ziele und Erfolge von Stadt und Wirtschaft in Verbindung mit dem Masterplan angeknüpft. In einer wirtschaftlich schwierigen Zeit hat Offenbach gezeigt, dass Wachstum und die Ansiedlung von Unternehmen mit den richtigen Rahmenbedingungen möglich sind. Diesen Kurs sollten die Koalitionäre fortsetzen und gemeinsam mit der Wirtschaft den Masterplan, als Grundlage für zukünftige Erfolge, weiterentwickeln.“ Auch die Pläne der Koalition, Verwaltungsprozesse weiter zu optimieren und Lösungs- und Serviceorientierung gegenüber Unternehmen auszubauen, werden von der IHK Offenbach am Main sehr begrüßt. Hier sei schon viel erreicht worden, aber es gebe auch noch einiges Potenzial zur Verbesserung. Die geplanten politischen Schwerpunkte Wohnen und Bildung seien für die Unternehmen ebenfalls von großer Bedeutung. Damit lasse sich die Attraktivität Offenbachs für Fach- und Arbeitskräfte steigern, was – angesichts der drohenden Fachkräftelücke – den Unternehmen helfe. Der Schwerpunkt Sicherheit und Sauberkeit trage zu einer Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität bei und stärke damit ebenfalls den Standort. Schoder-Steinmüller unterstreicht: „Die Zukunft der Offenbacher Innenstadt ist für die Entwicklung des Wohn- und Wirtschaftsstandorts von entscheidender Bedeutung. Standortentscheidungen werden oft auch nach einem Blick auf die Innenstadt getroffen. Auch deshalb ist es wichtig, dass der gemeinsam mit der IHK und Offenbach offensiv e.V. begonnene Weg zur Aufwertung der Innenstadt und zur Steigerung der Funktionsvielfalt konsequent weiterverfolgt wird. Das gilt für die Realisierung der Station Mitte, die Fortsetzung der Testraumallee und weiterer Zukunftsprojekte, aber auch für die weitere Fokussierung auf die Innenstadt bei Festen und Veranstaltungen und nicht zuletzt auch bei den Themen Sicherheit und Sauberkeit.“ In einer wachsenden Stadt kommen einige Herausforderungen beim Thema Mobilität auf die neue Koalition zu. Mit einer an den Bedarfen der Bürger und Unternehmen orientierten Politik sowie einer strategieorientierten Stärkung aller Verkehrsträger, sei ein weiteres Wachstum aber gestaltbar. Dabei müsse dann offen und transparent mit möglichen Zielkonflikten, zum Beispiel um den knappen Straßenraum, umgegangen werden. Abschließend betont die IHK-Präsidentin: „Der Koalitionsvertrag ist aus Sicht der Wirtschaft eine gute Grundlage für die politische Arbeit der nächsten fünf Jahre. Die IHK Offenbach am Main steht weiterhin als kritisch-konstruktive Partnerin bereit, um gemeinsam mit der Politik, den Wirtschaftsstandort Offenbach zu stärken.“ ***
Der Rat der Europäischen Union hat am 11. Mai 2026 das modernisierte politische und wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen (Modernised Global Agreement, MGA) sowie ein separates Interims-Handelsabkommen (Interim Trade Agreement, ITA) mit Mexiko gebilligt. Die neuen Abkommen sollen den bestehenden Rechtsrahmen aus dem Jahr 2000 ersetzen mit dem Ziel, die bilateralen Beziehungen zu einer umfassenden strategischen Partnerschaft weiterzuentwickeln. Das MGA schafft einen rechtlich verbindlichen Rahmen für eine vertiefte Zusammenarbeit in zentralen politischen und wirtschaftlichen Themen. Dazu zählen insbesondere nachhaltiger Handel und Investitionen, Klimaschutz, Digitalisierung, Sicherheit sowie Fragen von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Vorgesehen sind zudem regelmäßige hochrangige Dialogformate und neue institutionelle Strukturen, um die Umsetzung zu begleiten. Das ITA ermöglicht es, zentrale handels- und investitionspolitische Regelungen bereits vor Inkrafttreten des Gesamtpakets anzuwenden. Unternehmen sollen dadurch frühzeitig von verbesserten Marktzugangsbedingungen profitieren. Geplant sind unter anderem weiterer Zollabbau, erleichterter Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen sowie verbesserte Rahmenbedingungen für Dienstleistungen und Investitionen. Besondere Relevanz hat der Abbau verbleibender Prohibitivzölle im Agrarbereich. Künftig entfallen Zölle von teils bis zu 100 % auf ausgewählte EU-Exporte nach Mexiko, darunter Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Teigwaren, Äpfel, Konfitüren, Schokolade und Wein. Dies lässt eine spürbare Stärkung der Wettbewerbsposition europäischer Anbieter im mexikanischen Markt erwarten. Die Unterzeichnung der Abkommen ist für den EU-Mexiko-Gipfel am 22. Mai 2026 in Mexiko-Stadt geplant. Für das Inkrafttreten sind noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie – im Fall des MGA – die Ratifikation durch die Mitgliedstaaten erforderlich. Mexiko ist der zweitwichtigste Handelspartner der EU in Lateinamerika. Umgekehrt rangiert die EU für Mexiko auf Platz drei. Das bilaterale Handelsvolumen im Warenverkehr belief sich 2024 auf über 82 Milliarden Euro. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen könnten von den erweiterten Marktzugangs- und Kooperationsmöglichkeiten profitieren.
Die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW) der Europäischen Kommission untersucht derzeit bestehende Defizite im Binnenmarkt‑Notifizierungssystem. Im Fokus stehen sogenannte „Meldelücken“ – also regulatorische Bereiche, die bislang nicht den bestehenden Meldepflichten unterliegen, jedoch potenziell den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im EU-Binnenmarkt beeinträchtigen. Gefragt sind die praktischen Erfahrungen von Unternehmen aus ihrem operativen Geschäft: In einer europaweiten Unternehmensbefragung werden gezielt Rückmeldungen zu konkreten Regulierungsfeldern eingeholt, die bislang nicht systematisch im Notifizierungssystem erfasst sind. Dazu zählen: Genehmigungsregelungen für den Zugang zu bestimmten wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie deren Ausübung, einschließlich verpflichtender Zertifizierungen Anforderungen an multidisziplinäre Tätigkeiten Vorgaben zum Abschluss von Berufsversicherung Vermarktungs- und Ausfuhrbeschränkungen, etwa Bevorratungs- oder Exportauflagen sowie staatliche Vorkaufsrechte Regulierungen im Bereich Produktwerbung Spezifische Vorschriften für den Einzelhandel Die Umfrage ist modular aufgebaut und umfasst sechs thematische Abschnitte. Unternehmen können gezielt die Bereiche bearbeiten, die für ihre Geschäftstätigkeit relevant sind. Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für analytische Zwecke im Rahmen der Studie verwendet. Für international tätige Unternehmen bietet sich damit die Möglichkeit, konkrete regulatorische Hemmnisse zu adressieren und aktiv an der Weiterentwicklung eines funktionierenden und wettbewerbsfähigen Binnenmarkts mitzuwirken. Ihr Beitrag ist gefragt: Bringen Sie Ihre Praxiserfahrung ein und unterstützen Sie die Europäische Kommission dabei, bestehende Markthürden sichtbar zu machen. Ihre unternehmerische Erfahrung trägt dazu bei, die Rahmenbedingungen im EU-Binnenmarkt gezielt zu verbessern. Teilnahmeschluss ist der 25.05.2026. Hier geht es zur Umfrage. Die Studie „Study on Gaps in the Single Market Notification Obligations System“ wird im Auftrag der Europäischen Kommission von Intellera (Accenture Group) und Milieu (Studienteam) durchgeführt. Ziel ist eine fundierte, evidenzbasierte Bewertung der Relevanz, des Umfangs und der wirtschaftlichen Auswirkungen von regulatorischen Lücken auf Unternehmen sowie auf die Funktionsfähigkeit des EU-Binnenmarktes insgesamt.
Anlässlich der Eröffnung der Freibadsaison im WaldSchwimmbad Neu-Isenburg überreichten Stephan Schader, Vize-Präsident der IHK Offenbach am Main, Alexander Böhn, Kreisbeigeordneter des Kreises Offenbach, sowie Heike Mühlhans, Geschäftsführerin der ivm, das Zertifikat an Kirk Reineke, Geschäftsführer der Stadtwerke Neu-Isenburg. Das WaldSchwimmbad zählt zu den Standorten, die im Rahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements der Stadtwerke Neu-Isenburg in den Fokus genommen werden, um nachhaltige und bedarfsgerechte Mobilitätsangebote für Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher weiterzuentwickeln. Bereits 2022 hatten die Stadtwerke Neu-Isenburg im Rahmen des Programms „Besser zur Arbeit“ ein Betriebliches Mobilitätsmanagement entwickelt. Zu den Maßnahmen, die seitdem umgesetzt wurden, zählen unter anderem die Einführung eines Jobtickets, über das inzwischen nahezu alle Mitarbeitenden verfügen, sowie die konsequente Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bei Mitarbeiterevents und Betriebsausflügen. Auch bei Dienstreisen haben Bus und Bahn grundsätzlich Vorrang. Darüber hinaus wurden mehrere Diensträder angeschafft, die sowohl für Fahrten zwischen den Standorten als auch privat genutzt werden können. Persönliche Mobilitätsberatungen zu Fahrrad und ÖPNV, Infotage, Fahrradchecks sowie Aktionen und Wettbewerbe wie „Stadtradeln“ ergänzen das Angebot zur Motivation der insgesamt 89 Beschäftigten. Nachhaltige Mobilität als kontinuierlicher Prozess In den letzten Jahren wurde das Maßnahmenpaket konsequent weitergeführt, ausgebaut und überprüft. Nun haben die Stadtwerke ihr Mobilitätskonzept für einen weiteren Auszeichnungszeitraum von fünf Jahren angepasst und ambitioniert fortgeschrieben. „Nachhaltige Mobilität ist für uns kein kurzfristiges Projekt, sondern Teil unserer Unternehmenskultur“, betont Kirk Reineke. „Wir sehen darin einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Gesundheit unserer Beschäftigten und zur Attraktivität der Stadtwerke als Arbeitgeber.“ Inzwischen können die Stadtwerke Neu-Isenburg ihren mobilitätsbedingten CO₂‑Ausstoß systematisch erfassen und auswerten – eine wichtige Grundlage, um die Emissionsbilanz in den kommenden Jahren weiter zu verbessern. Das Ziel ist eine Reduzierung des durch Mobilität verursachten CO₂‑Ausstoßes um 15 Prozent bis 2031. Darüber hinaus planen die Stadtwerke, das Mobilitätsmanagement, das Nachhaltigkeitsmanagement und das Betriebliche Gesundheitsmanagement innerhalb des Unternehmens stärker zu verzahnen. Bewährte Angebote wie Jobticket, Fahrradleasing und die Teilnahme an Mobilitätswettbewerben wollen die Stadtwerke Neu-Isenburg fortführen und weiter ausbauen. Perspektivisch sollen unter anderem zusätzliche Lademöglichkeiten an verschiedenen Standorten sowie verbesserte Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet geschaffen werden. Beratung rund um die Mitarbeitermobilität Arbeitgeber in Stadt und Kreis Offenbach können ihre Maßnahmen für eine nachhaltige Mitarbeitermobilität von der IHK Offenbach am Main und der ivm auditieren lassen. Bei Erfolg erhalten sie dann das Prädikat „Vorbildlich Mobil”. Darüber hinaus unterstützt das kostenfreie Programm „Besser zur Arbeit“ Unternehmen und Organisationen dabei, ein passendes Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Ansprechpartnerinnen für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitermobilität nachhaltig verbessern wollen, sind Christine Breser (bmm@ivm-rheinmain.de) und Judith Müller (mueller@offenbach.ihk.de). Weitere Informationen: www.BesserZurArbeit.de
Markus Weinbrenner Hauptgeschäftsführer +49 69 8207-111 E-Mail schreiben
Der Zoll informiert in seiner Fachmeldung vom 11. Mai 2026, dass in Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft zwingend "Mercosur" als präferenzbegünstigtes Land aufgeführt werden muss. Die ausschließliche Nennung einzelner Mitgliedstaaten (z. B. Brasilien oder Argentinien) reicht nicht aus, um die Anforderungen an eine gültige Lieferantenerklärung zu erfüllen. Die einzelnen Staaten müssen nicht zusätzlich aufgeführt werden. Eine ergänzende Angabe – etwa in Klammern – ist jedoch möglich. Das Abkommen zwischen der EU und den MERCOSUR-Staaten wird seit 1. Mai 2026 vorläufig angewendet. Das EU-Mercosur-Abkommen im Detail
Psychologie der Beschwerde und Typologie von Beschwerdearten Der Service Recovery Paradox - Wenn Beschwerden zur Chance werden Emotionale Intelligenz im professionellen Umgang mit Beschwerden Die Methode des „Reverse Complaint Mapping“ Social-Media-Beschwerden gezielt als Marketing-Chance nutzen Der Net Promoter Score (NPS) als Steuerungsinstrument im Reklamationsmanagement Proaktive Beschwerdebearbeitung („Preemptive Complaint Resolution“) zur Förderung nachhaltiger Kundenloyalität Entwicklung eines maßgeschneiderten Beschwerde-Leitfadens für das eigene Unternehmen Die „Golden Recovery Rules “ Erfolgsregeln für die Reklamationsbearbeitung Führungskräfte erkennen Reklamationen als wertvolle Möglichkeit zur Kundenbindung und lernen innovative Methoden kennen, um Beschwerden nicht nur zu lösen, sondern aktiv für Markenstärkung und Innovation zu nutzen. Mitarbeiter, Führungskräfte, Privatpersonen, die ihr Auftreten professioneller gestalten wollen.
Globale Krisenentwicklungen und Naturkatastrophen, die Menschen und Wirtschaft nachhaltig herausfordern: Risiken für Unternehmen nehmen zu, Lieferketten geraten unter Druck, Planbarkeit wird schwieriger. Wie realistische Bedrohungsszenarien aussehen und mit welchen Maßnahmen sich Unternehmen aller Branchen darauf einstellen können, vermittelt eine kostenfreie Seminarreihe der hessischen Industrie- und Handelskammern. In jeweils einstündigen Webinaren geben IHK-Experteninnen und -Experten eine kompakte Einführung in das Thema und beantworten Fragen der Teilnehmenden. Ziel ist es, Unternehmen eine konkrete Orientierung und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.
• Nonverbale Kommunikation • Embodied Cognition • Stimmtraining • Kommunikationsmodelle, Storytelling • Feedback-Techniken • Rollenspiele & Simulationen • Digitale Präsenz, Mentale Strategien • Individuelles Coaching Das Seminar hat das Ziel, den Teilnehmern fundierte, wissenschaftlich untermauerte Methoden zu vermitteln, mit denen sie souverän und selbstbewusst auftreten sowie wirkungsvoll kommunizieren können. Es zielt darauf ab, die Körpersprache, verbale und nonverbale Kommunikation zu optimieren und so in beruflichen Situationen wie Meetings, Präsentationen und Verhandlungen erfolgreich aufzutreten. Dabei werden praktische Übungen und evidenzbasierte Techniken kombiniert, um den Transfer in den Alltag nachhaltig zu gewährleisten. Mitarbeiter, Führungskräfte, Privatpersonen, die ihr Auftreten professioneller gestalten wollen.