Steigende Nachfrage trifft auf Produktions- und Logistikprobleme Laut einer Befragung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Auslandshandelskammern (AHK) unter 3.200 deutschen Unternehmen im Ausland spitzen sich die Lieferkettenprobleme im Welthandel aktuell weiter zu. Inzwischen haben mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen im Ausland Probleme in ihren Lieferketten oder der Logistik – ein Anstieg um 14 Prozent im Vergleich zum Frühjahr. Es gibt vielfältige Gründe für die aktuellen Lieferschwierigkeiten und Preissteigerungen . Angesichts der Herausforderungen im internationalen Geschäft planen über die Hälfte der Unternehmen, Lieferketten anzupassen oder haben dies bereits getan. Das gilt v or allem für Industrie- und Bauunternehmen (67 Prozent von ihnen wollen ihre Lieferketten neu sortieren) und Handelsunternehmen (59 Prozent). Bei den Anpassungen der Lieferketten gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Weltregionen. Den Spitzenwert in der Einzelbetrachtung wichtiger deutscher Handelspartner erreicht das Vereinigte Königreich. Dort passen 77 Prozent der Unternehmen ihre Lieferketten an. Die Ergebnisse im Einzelnen finden sie direkt in der
Samson ist hochinnovativ, da sie in allen ihren Produktionsmaschinen die Sensoren der Firma 3D-Signals einsetzen. Diese ermöglichen es Daten in Echtzeit auszulesen und zu analysieren. Dr. Andreas Widl, CEO der SAMSON AG, erklärte den Teilnehmern, wie sich technologie- und datengesteuerte Entscheidungen auf die KPIs von SAMSON ausgewirkt haben und wie die 3d Signals-Lösung es der SAMSON AG ermöglicht, die Maschinenproduktivität zu verbessern und die Kosten innerhalb von 3 Monaten nach der Installation zu senken. "Wir wissen, dass diese Art der Technologie hochrelevant ist für viele mittelständische produzierende Unternehmen. Daher freuen wir uns, dass wir ihnen ermöglichen konnten, es live vor Ort zu begutachten", so Dr. Sven Saage, Innovationsberater der IHK-Offenbach. Bereits im letzten Jahr haben wir diese Werkstour angeboten und im Anschluss haben einige der Teilnehmer das System in ihren Unternehmen eingesetzt. Wenn Sie sich tiefergehend für die Themen der Digitalisierung interessieren oder sich einfach nur mit uns austauschen wollen, kontaktieren Sie uns gerne !
Die Corona-Pandemie hatte die Wirtschaft in der Metropolregion FrankfurtRheinMain vor allem im Vorjahr fest im Griff. Die sich anschließende wirtschaftliche Erholung wurde zum Jahreswechsel 2020/2021 durch erneute Beschränkungen unterbrochen. Der weitere Jahresverlauf in 2021 war auf der einen Seite von der sich fortsetzenden wirtschaftlichen Erholung, auf der anderen Seite von immer deutlichen zutage tretenden Problemen in den internationalen Lieferketten gekennzeichnet. Mit dem Fachkräftemangel kehrte zuletzt zudem ein wesentlicher Risikofaktor zurück. Die regionale Wirtschaft hat diese Herausforderungen im Blick, dennoch bewerten 40 Prozent der befragten Unternehmen ihre derzeitige Geschäftslage als gut. Nur noch 16 Prozent schätzen die derzeitige Lage in der Metropolregion als schlecht ein. Auch der Blick auf die kommenden 12 Monate stimmt zuversichtlich: Jedes vierte Unternehmen blickt optimistisch in die Zukunft, nur noch 16 Prozent erwarten eine sich verschlechternde Geschäftslage. Für das laufende Jahr rechnen die regionalen Wirtschaftskammern mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in der Metropolregion von 2,5 Prozent. Damit konnte das Vorkrisenniveau in diesem Jahr noch nicht erreicht werden. Die bisherige positive Dynamik in der zweiten Jahreshälfte und die zuversichtliche Einschätzung vieler Unternehmen lassen aber einen optimistischen Ausblick auf das kommende Jahr zu. Für das Jahr 2022 rechnen die PERFORM-Kammern vor diesem Hintergrund mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in FrankfurtRheinMain um 5,2 Prozent. Die durch die Corona-Pandemie ausgebremste Wachstumsdynamik auf dem Arbeitsmarkt führte 2020 zu einem einmaligen Stellenrückgang. Für 2021 erwarten die PERFORM-Kammern ein geringes Wachstum von rund 2.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (0,1 Prozent). Das Beschäftigungswachstum der vergangenen Jahre wird demnach durch die Corona-Pandemie nur kurzfristig unterbrochen. Für 2022 lassen die Rückmeldungen der Unternehmen die Rückkehr zu einem deutlicheren Beschäftigungswachstum erwarten. Die regionalen Wirtschaftskammern rechnen mit einem Anstieg von rund 54.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (2,2 Prozent). Das Vorkrisenniveau würde dann sogar leicht überschritten. Hier können Sie die Beschäftigungs- und Konjunkturprognose FrankfurtRheinMain 2022 herunterladen.
Laut der Richtlinie stehen insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Für Unternehmen gilt eine Obergrenze von 45.000 Euro (also bei 900 Euro je Ladepunkt insgesamt 50 Stationen), für kommunale Antragsteller gilt diese Einschränkung nicht. Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen www.kfw.de/441 Zur Pressemitteilung: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2021/128-scheuer-aufbau-gewerblicher-ladeinfrastruktur-startet.html
Mehr als die Hälfte der Unternehmen können derzeit offene Stellen zumindest vorübergehend nicht besetzen – spürbar mehr als ohnehin schon vor Ausbruch der Corona-Krise. Lockdowns und Kurzarbeit haben den Fachkräftemangel nur zeitweise in den Hintergrund gedrängt. Der Fachkräftereport des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) beschreibt die aktuelle Lage, konkreten Folgen und hohen Herausforderungen. "Der Fachkräftemangel in den Betrieben ist zurück: schneller und in größerem Umfang als von vielen erwartet": So fasst der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks die Ergebnisse des DIHK-Reports Fachkräfte 2021 zusammen. "Wir haben bei den Arbeitskräften den Zenit erreicht. In den kommenden Jahren wird es für die Unternehmen ein immer mühsameres Geschäft, sich gegen die Fachkräfteengpässe zu stemmen. Zur Energiewende gesellt sich für die Betriebe nun auch die Herausforderung einer 'Fachkräftewende'." Lesen Sie den gesamten Report hier oder in folgendem Download.
Die von Bund und Ländern beschlossenen Beschränkungen orientieren sich künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland . Das Land Hessen wird diese Maßnahmen zeitnah umsetzen, in einer Sondersitzung des Corona-Kabinetts wird aktuell (Stand 19.11., 13 Uhr) noch beraten. Nachdem der Bundestag am 18. November 2021 das Infektionsschutzgesetz (lfSG) verabschiedet und der Bundesrat es am 19. November 2021 gebilligt hat, tritt das Gesetz ab Mittwoch nächster Woche in Kraft. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite wurde zwar aufgehoben, es ergeben sich jedoch umfassende Pflichten für Arbeitgeber in Bezug auf die neuen Regelungen zu „3G“ am Arbeitsplatz . Zudem wurde die Homeoffice-Pflicht erneut eingeführt. Eine FAQ-Liste zu den Fragen rund um die neuen Regelungen sowie zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat das Bundesministerium für Arbeit veröffentlicht: Zur FAQ-Liste Hier finden Sie den Bund-Länder-Beschluss im Wortlaut: Zum Beschluss Aktuelle Informationen zu Beschlüssen des Landes Hessen finden Sie auf der Website des Landes: Zur Corona-Infoseite des Landes Hessen Mehr Informationen finden Sie nach Veröffentlichung der neuen hessischen Corona-Verordnung dann auch auf unserer Internetseite zum Thema Arbeitsrecht und Infektionsschutz . Der Hessische Industrie- und Handelskammertag kommentiert den Bund-Länder-Beschluss: Schmerzliches Déjà-Vu für die Wirtschaft
[13.01.2022] Nutzen Sie das Online-EU FashionMatch Amsterdam-Events des Enterprise Europe Network. Finden Sie den richtigen Partner für ihr Geschäft über 1:1-Online-Meetings. Jetzt kostenfrei teilnehmen! Besonders lohnt sich die Teilnahme für: Aufstrebende Modelabels und Marken (Bekleidung/Modeaccessoires), Start-ups Textil- und Accessoires-Hersteller Einzelhändler, Distributoren, Handelsvertreter, Modegeschäfte E-Commerce-Plattformen PR-Agenturen, Coaching, Marketing- und Unternehmensberater Einkäufer/Handelsagenten Universitäten/Forschungseinrichtungen, die neue Partnerschaften suchen Recycling (chemisch und mechanisch) & Sortierdienste Dienstleistungen für die Modebranche Wie kann man teilnehmen? 1. Registrieren Sie sich schon jetzt auf https://fashionmatch-11th-edition-online.b2match.io/ - kostenlos! 2. Erstellen Sie Ihr eigenes Profil und werfen Sie einen Blick auf die Firmenprofile auf der Webseite (werden laufend aktualisiert). 3. Laden Sie interessante Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu bilateralen Treffen ein. Wann geht es los? 30. Januar - 1. Februar 2022 Die Videogespräche finden direkt auf der Plattform statt
[10.01.2022] Der „Ideas Powered for business SME Fund“ ist ein Finanzhilfeprogramm zur Unterstützung der Rechte des geistigen Eigentums von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird und vom 10. Januar 2022 bis zum 16. Dezember 2022 laufen wird. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Man sagt ja zu Recht ‚Klein aber oho‘, denn wenn KMU wachsen und in Bezug auf neue Technologien eine Vorreiterrolle einnehmen wollen, müssen sie ihre Erfindungen und Schöpfungen schützen , so wie es große Unternehmen tun. Neue Ideen und Fachwissen sind der wichtigste Mehrwert, den wir in der EU haben. Mit diesem Fonds möchten wir KMU dabei unterstützen , sich den Herausforderungen dieser befremdlichen Zeit zu stellen und in den kommenden Jahrzehnten stark und innovativ zu bleiben.“ Wie funktioniert der KMU-Fonds? Der KMU-Fonds ist ein Erstattungsprogramm , bei dem Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für die ausgewählten Aktivitäten teilweise gedeckt werden können. Beachten Sie, dass Gutscheine nicht rückwirkend verwendet werden. Kosten für Tätigkeiten, die vor der Finanzhilfeentscheidung durchgeführt wurden, können nicht erstattet werden. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. ▶️ Weitere Informationen Sie haben Fragen rund um Patente, Marken und Schutzrechte? Gerne berät Sie: Frank Irmscher Innovation +49 69 8207-342 Irmscher@offenbach.ihk.de Andrea Zbiral-Müller Recht und Steuern + 49 69 8207-225 Zbiral@offenbach.ihk.de
Das Programm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung in nunmehr fünf Bereichen voranzutreiben: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz (NEU) und Digitale Markterschließung (NEU). Auf Grundlage der neuen Richtlinie sollen die Betriebe zukünftig noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung gefördert werden. Das sind die Neuerungen ab dem 1.1.2022: Alle Unternehmen, welche zum 31.12.2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert. Bewilligungen in 2022 können nur noch nach neuer Richtlinie erfolgen. Dies gilt auch für Anträge aus 2021, bei denen die Bewilligung noch nicht erfolgt ist. Für die neuen Module kann im Zeitfenster vom 01.01.2022 – 28.02.2022 eine Nachautorisierung beantragt werden; gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen. Neben den neuen förderbaren Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z.B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite. Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein. Eine Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt, somit kann ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheit-Pflichtberatung) auch volle 30 Beratertage umfassen. Außerdem werden zwei neue Fördervarianten eingeführt: Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt. Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll kleine KMU bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen. Mit Start der neuen Förderrichtlinie können auch Anträge auf Autorisierung als Beratungsunternehmen in „go-digital“ gestellt werden. Insbesondere in den neuen Modulen „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“ („go-data“) besteht ein großer Bedarf an qualifizierten Beraterinnen und Beratern. Alle Informationen zur Umsetzung und dem Förderprozess von „go-digital“ finden Sie unter www.innovation-beratung-foerderung.de Gerne beraten wir Sie individuell und kostenfrei zu Ihren Fragen - buchen Sie sich gleich einen Termin . Mehr zum Thema Förderung und Finanzierung
Ein hohes Tempo bei den Booster-Impfungen, angepasste Quarantäne- und Isolationsregeln und „2G plus“ in der Gastronomie – dies sind einige der Maßnahmen, auf die sich Bundeskanzler Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 7. Januar 2022 verständigt haben. Bisherige Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bleiben bestehen. Demnächst werden die Länder neue Zugangsregelungen in der Gastronomie umsetzen: Besuche von Restaurants oder Cafés sollen dann nur noch für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test oder für Geboosterte möglich sein („2G Plus“). Letztere müssen keinen zusätzlichen Test vorweisen, und zwar ohne Wartezeit ab dem Tag der Booster-Impfung. Bund und Länder haben sich außerdem darauf geeinigt, die Quarantäne- und Isolationsregeln zu entschärfen: Wer Kontakt zu einer infizierten Person hatte und geboostert ist, muss künftig nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe gilt für doppelt Geimpfte oder Genesene, deren letzte Impfung oder deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt. Ansonsten gilt generell: Für infizierte Personen oder für Kontaktpersonen endet die Isolation bzw Quarantäne nach zehn Tagen. Man kann sich aber bereits jeweils nach sieben Tagen per PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest freitesten. Erleichterungen gibt es für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen. Diese können sich als Kontaktpersonen im Allgemeinen bereits nach fünf Tagen per PCR- oder Schnelltest freitesten. Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiten mit besonders vulnerablen Menschen zusammen. Infizierte können sich hier ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, allerdings mit verpflichtendem PCR-Test. Außerdem müssen sie zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome gehabt haben. Des Weiteren vereinbarten Bund und Länder unter anderem: Es wird dringend geraten, in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Nah- und Fernverkehrs FFP2-Masken zu tragen . Die vor Weihnachten beschlossenen Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin : Für Geimpfte und Genesene sind private Zusammenkünfte mit maximal zehn Personen erlaubt. Nicht Geimpfte oder nicht Genesene dürfen sich lediglich mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit. Auch die 2G-Regelung für den Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung und zum Einzelhandel bleibt . Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Bund und Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte dazu auf, in den nächsten Wochen angesichts der Infektionslage verstärkt das Homeoffice zu nutzen. Für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen steht auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung, unter anderem mit der neuen Überbrückungshilfe IV . Das Land Hessen hat angekündigt, die verabredeten Maßnahmen in der Kalenderwoche 3 umzusetzen. Bund und Länder wollen am 24. Januar wieder zusammenkommen, um sich erneut zur aktuellen Pandemie-Situation und zu möglichen weiteren Schritten zu beraten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung: Zur Pressemeldung und zum Beschluss im Wortlaut Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) kommentiert die Beschlüsse: Belastung für hessischen Einzelhandel und Gastronomie Zum Corona-Virus: Alle Informationen, Hilfen und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen finden Sie aufbereitet auf unserer Website