"Digitalisierung, Klimaschutz und der Fachkräftemangel sind für die Unternehmen die wichtigsten Zukunftsthemen. Sie haben die Sorge, dass Deutschland hier zunehmend an Boden verliert", fasst DIHK-Präsident Peter Adrian die Antworten zusammen. "Unsere Wirtschaft braucht jetzt einen spürbaren Investitions-Ruck in Deutschland. Richtschnur für den neuen Koalitionsvertrag sollte deshalb sein, private und öffentliche Investitionen zu fördern", sagt Adrian. "Wir müssen zügiger entscheiden können. Deutschland darf zwar weiterhin besonders gründlich sein, aber nicht langsamer als der Rest der Welt. Die Unternehmen sehen sich allzu oft durch komplexe Regulierungen, langwierige Verfahren und praxisferne Vorgaben ausgebremst." Erfahren Sie mehr darüber in der aktuellen News des DIHK . Hier können Sie sich das aktuelle IHK-Unternehmensbarometer 2021 gleich herunterladen.
Unternehmen sind derzeit von Lieferschwierigkeiten und Preissteigerungen bei Vorprodukten und Rohstoffen betroffen. Die Auswirkungen treffen nicht nur die international orientierte deutsche Industrie sondern Betriebe aller Branchen und Größenklassen. In einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) melden 83 Prozent der Unternehmen Preisanstiege oder Lieferprobleme bei Rohstoffen, Vorprodukten und Waren, unabhängig vom Wirtschaftszweig. Etwas über die Hälfte der Unternehmen erwarten erst im kommenden Jahr eine Verbesserung, ein Viertel kann nicht einschätzen, wann sich Lieferzeiten oder Preise normalisieren werden. Knapp 3.000 deutschen Unternehmen im In- und Ausland hatten sich an der Umfrage beteiligt. Mehr Informationen zu Gründen der Engpässe, zu betroffenen Branchen, Auswirkungen und Reaktionen der Unternehmen finden sich auf den Seiten des DIHK
Die nachhaltige Transformation der Wirtschaft ist das Top-Innovationsthema der Stunde. Viele kleine und mittlere Unternehmen arbeiten bereits an Lösungen – zum Beispiel im IHK-Netzwerk Design to Business . Das Impact Festival in Offenbach ist eine großartige Möglichkeit zur Vernetzung der Unternehmen. „Designing Sustainability“ – unter diesem Motto organisiert die IHK am 16.9. um 15 Uhr auf dem Festival in Halle 1 eine Masterclass gemeinsam mit Wolf Udo Wagner vom Studio Wagner:Design sowie Yara Dobra und Felix Guder von der Digitalagentur Iconstorm. Mit der auf zwei Tage ausgelegten Hauptveranstaltung findet vom 16. bis 17. September 2021 die erste große Veranstaltung nach der Pandemie in Offenbach unter Berücksichtigung und Einhaltung aller geltenden Hygieneverordnungen und Sicherheitsmaßnahmen statt. Auf einer Veranstaltungsfläche von mehr als 10.000 Quadratmetern bietet die Fredenhagenhalle in Offenbach mehr als 100 Unternehmens- und Startup-Ausstellern Platz, um ihre nachhaltigen Ideen zu präsentieren. Diese Ideen reichen von Software-Lösungen für die Messung des CO2-Fußabdrucks von Unternehmen und Produkten, über Plattformen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und neuen umweltfreundlichen Materialien bis hin zu Außergewöhnlichem wie Plastik fressenden Würmern. Doch nicht nur Unternehmen und Startups haben die Möglichkeit, auf dem Festival ihre innovativen Konzepte vorzustellen, sondern auch Studierende aus der ganzen Welt. Die internationalen Gewinner-Teams der IMPACT CHALLENGE, die zusammen mit dem in Frankfurt ansässigen TechQuartier ins Leben gerufen wurde, erhalten auf der Bühne die Möglichkeit, ihre nachhaltigen Ideen vor einem großen Publikum zu präsentieren. Neben den Ausstellern wird es zudem ein großes Rahmenprogramm mit vielen Vorträgen verschiedener hochkarätiger Speaker aus Politik und Wirtschaft geben. Weitere Informationen und aktuelle Neuigkeiten finden sich auf der Website und den Social-Media-Kanälen des IMPACT FESTIVAL: www.impact-festival.earth
Ab 1. September 2021 sollen die modernisierten Ursprungsregeln in Kraft treten. Allerdings nur mit einigen Ländern des Pan-Europa-Mittelmer-Übereinkommens. Die neuen PEM-Regeln können optional als Alternative zu den bisherigen Regeln angewendet werden, um Zölle im gegenseitigen Warenverkehr zu sparen. Mit dem Paneuropa-Mittelmeer-Übereinkommen über Präferenzursprungsregeln sollen gemeinsame Ursprungsregeln und die Kumulierung zwischen den Partnerländern und der EU eingeführt werden, um den Handel zu erleichtern und die Lieferketten innerhalb der Zone zu integrieren. Mit den modernisierten Ursprungsregeln wird das Erreichen des präferenziellen Ursprungs für Unternehmen insgesamt deutlich leichter. Wesentliche Vereinfachungen sind z.B.: Produktspezifische Ursprungsregeln Gleitender Durchschnittspreis Erhöhung der Toleranz bei Positionswechsel für Industrie- und Agrarerzeugnisse Genehmigung für eine buchmäßige Trennung möglich, bei Verwendung fungible (austauschbarer) Materialien Duty Draw Back: Möglichkeit der Zollrückvergütung für die meisten Erzeugnisse Volle Kumulierung: Für die meisten Erzeugnisse können künftige auch Be- oder Verarbeitungsschritte bei der Kumulierung berücksichtigt werden, die für sich genommen keinen Präferenzursprung begründen (Wertschöpfungsanteile). Nichtmanipulation statt Direktbeförderung Gültigkeitsdauer für Präferenznachweise: verlängert von 4 auf 10 Monate. EUR-MED / Erklärung zum Ursprung (REX): Die EUR-MED und die Ursprungserklärung-MED entfallen Elektronische Erstellung und Austausch von Präferenzdokumenten wird ermöglicht. Zahlreiche Verbesserungen entsprechen dabei dem „ DIHK-Ideenpapier für moderne Handelsabkommen “. Parallele Anwendung der alten und neuen PEM-Ursprungsregeln / Durchlässigkeit: Da nicht alle PEM-Länder den neuen Ursprungsregeln zugestimmt haben, werden übergangsweise sowohl die alten als auch die neuen PEM-Ursprungsregelsysteme parallel anwendbar sein. Unternehmen können zwischen beiden Systemen frei wählen, und zwar sendungsbezogen. Entsprechend wird es übergangsweise zwei parallele Kumulierungszonen geben. Obwohl die neuen, flexibleren Übergangsursprungsregeln laut EU-Kommission die alten, strengeren Ursprungsregeln zu 99 % automatisch mit erfüllen, ist eine Durchlässigkeit („permeability“) zwischen dem alten Ursprungsregelsystem („PEM 1.0“) und dem neuen Ursprungsregelsystem („PEM 2.0“) nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen. Das bedeutet: Eine automatische Verwendung von „PEM 1.0“-Nachweisen bei Präferenzkalkulationen für Export- oder Kumulierungszwecke im Rahmen der neuen „PEM 2.0“-Regeln ist nicht möglich. Stattdessen ist vorgesehen, dass Exporteure die Anwendung der neuen Übergangsregeln explizit auf den Präferenzdokumenten (EUR.1, EzU, Ursprungserklärung) mit dem Zusatz „transitional rules“ bzw. „gemäß den Übergangsregeln“ vermerken müssen. Dies bedeutet in der Konsequenz auch, dass Exporteure bei ihren EU-Zulieferern (Langzeit-)Lieferantenerklärungen anfordern müssen (gegebenenfalls retrospektiv), die ebenfalls einen solchen expliziten Zusatzvermerk je nach PEM-Land aufweisen müssen. Der DIHK hat sich in den vergangenen Monaten wiederholt gegen diese bürokratische Vorgehensweise ausgesprochen. Da die alten Regeln zu 99 % immer eine Teilmenge der neuen Regeln bilden, sollten alte Ursprungsnachweise („PEM 1.0“) bei Präferenzkalkulationen für „PEM 2.0“-Ursprünge automatisch als Vormaterialien mit Ursprung (VmU) anerkannt werden – ohne expliziten Zusatzvermerk. EU-seitig wurden die erforderlichen Vorkehrungen zur geplanten Anwendung ab dem 1. September 2021 bereits am 7. Dezember 2020 getroffen (20 Beschlüsse des europäischen Rates im EU-Amtsblatt L 424 vom 15.12.2020 ). Auf Seiten der übrigen PEM-Mitglieder liegt formal bislang nur die Bestätigung von Jordanien vom 15. April 2021 vor (siehe EU-Amtsblatt L 164 vom 10.05.2021 ). Zeithorizont Ratifizierungsprozess: Die Anwendbarkeit der neuen Ursprungsregeln wird bis zum 1. September 2021 nur mit einigen der 23 PEM-Ländern möglich sein. Bzgl. des Ratifizierungsprozesses der revidierten Ursprungsprotokolle durch die PEM-Länder hat die EU-Kommission dem DIHK kürzlich folgenden unverbindlichen Erwartungsstand mitgeteilt: Jordanien, Färöer, EFTA-Länder: Ratifizierung ist erfolgt; anwendbar ab 01.09.2021; Westbalkan-Länder, Moldau, Georgien: Ratifizierung und Anwendbarkeit ab 01.09.2021 bzw. ab Oktober/November 2021 wahrscheinlich; Türkei, Israel, Libanon: Ratifizierung wird sich verzögern; Ägypten, Ukraine: keine Informationen, wann eine Ratifizierung erfolgen wird; Tunesien: hat seine Bereitschaft zur Ratifizierung erstmals im Frühsommer 2021 erklärt. Die EU hofft, dass bis Ende 2021/Anfang 2022 alle teilnehmenden PEM-Länder die neuen Ursprungsregeln ratifizieren werden. Darüber hinaus bleibt es erklärtes Ziel der EU, auch Algerien und Marokko zur Übernahme der neuen Regeln zu bewegen, um die alten Regeln vollständig abzulösen.
Aus aktuellem Anlass möchten wir vor der Betrugsmasche von Internetkriminellen, die als ukrainischen Handelsvermittler auftreten, warnen. Konkret sollten deutsche Unternehmen bei der Geschäftsanbahnung über das Internet für den Einkauf von Lebensmitteln (wie z.B. ukrainischem Sonnenblumenöl) oder anderen Gütern mit einem ukrainischen Handelsvermittler oder Lieferanten inklusive ukrainischem Logistikunternehmen Vorsicht walten lassen. Die Betrüger treten als Handelsvermittlungsunternehmen, meist als Trading LLC auf und verfügen über sehr ansprechende und professionell wirkende Firmenhomepages. Zudem liefern diese gefälschte Mitgliedsbescheinigungen der ukrainischen Handelskammer als Beleg Ihrer Existenz. Eine Anzahlung wird nach Abschluss des Geschäfts und Übermittlung einer Handelsrechnung oder Abschluss eines Exklusivitätsvertrags gefordert. Nach Mailversand von gefälschten Frachtpapieren z.B. bill of landing einer weiteren ukrainischen Scheinfirma, eines Logistikunternehmens, wird die zweite Ratenzahlung gefordert. Final wird dann eine weitere Zahlung für angeblich während des Transports per Seefracht/Landfracht zusätzlich angefallene Zollabgaben oder Gebühren für radioaktiver Strahlungsmessung gefordert, die den Weitertransport der Güter verhindern würden. Wir empfehlen deutschen Unternehmen vor der Leistung von Anzahlungen an neue ukrainische Handelsvermittler/Lieferanten/ Logistiker diese neuen Geschäftspartner von der deutsch-ukrainischen Handelskammer (AHK) vorab überprüfen zu lassen.
Das Gesetz über die Insolvenzsicherung durch einen Reisesicherungsfonds ist beschlossen und in Kraft getreten. Welche Auswirkungen hat dieses für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation? Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes stellt sich für die Anbieter von Pauschalreisen die Frage, ob Sie zukünftig in den Reisesicherungsfonds werden einzahlen müssen oder wie sie Ihre Kundengelder alternativ absichern können. Bei unserem Webinar am 22. September von 10:30 – 12:00 Uhr wird Frau Rechtsanwältin Anja Smettan-Öztürk, welche seit über 20 Jahre im Bereich des Reiserechts tätig ist über aktuelle Entwicklungen im Reiserecht sprechen, Auswirkungen im Reisesicherungsfondsgesetz erläutern und den Blick in die Zukunft richten: wie wird Covid 19 die Reisebranche weiterhin beeinflussen? Das Webinar wird via Microsoft-Teams durchgeführt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Wir bitten daher um Anmeldung bis spätestens zum 17. September 2021 unter folgendem Link: https://event.dihk.de/webinarreiserecht
Die hessischen Industrie- und Handelskammern haben das Förderprogramm Zukunft Innenstadt mit angeschoben und waren auch gemeinsam mit anderen Partnern im Bündnis für die Innenstadt bei der Auswahl der Preisträger beteiligt. Zusätzlich zum Innenstadtbudget wurden Projekte aus den Städten Offenbach am Main, Rüsselsheim und Eschwege mit dem Kommunalpreis ausgezeichnet. In unserem IHK-Bezirk Offenbach am Main erhalten folgende Städte für die Umsetzung ihrer Ideen und Konzepte Geld aus dem Förderprogramm: Stadt Heusenstamm 180.000 Euro Stadt Dreieich 250.000 Euro Stadt Langen 250.000 Euro Stadt Mühlheim am Main 250.000 Euro Stadt Obertshausen 110.000 Euro Stadt Offenbach am Main 250.000 Euro Stadt Rödermark 30.000 Euro Stadt Rodgau 125.000 Euro Stadt Seligenstadt 250.000 Euro Besonders freuen wir uns, dass die Stadt Offenbach am Main mit dem Kommunalpreis ausgezeichnet wurde. Mit den zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von 1 Mio. Euro soll das Schlüsselprojekt Station Mitte aus dem Zukunftskonzept Innenstadt weiter vorangetrieben werden. Der IHK-nahe Verein Offenbach offensiv hat gemeinsam mit der Stadt das Zukunftskonzept erstellt und bringt sich auch aktiv in die Umsetzung der Projekte, wie zum Beispiel der Testraumallee und der Station Mitte ein. Wir freuen uns über so viel Engagement und Ideenreichtum in unserer Region. Unsere Innenstädte und Ortzentren haben angesichts der großen Herausforderungen nur dann eine positive Perspektive, wenn sich alle gemeinsam einsetzen und bereit sind auch neue Wege zu gehen. Wir unterstützen gerne dabei. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier .
Wir wollen wissen: Was planen die Parteien für die Wirtschaft? Welche Auswirkungen hätte das jeweilige Programm auf Hessens Unternehmen? Dazu sprechen wir, mit unterschiedlichen Schwerpunkten, über Klima, Verkehr, Infrastruktur, Steuern, Innenstadt, Bildung und vieles mehr. Interviews jetzt ansehen!
Die Zahl der Unternehmen in Hessen wächst. 2020 wurden trotz Corona 6.600 Unternehmen mehr an- als abgemeldet. 56.900 Gewerbe wurden angemeldet, 50.300 Unternehmen verschwanden vom Markt. Damit gingen die Gewerbeanzeigen im Vergleich zu den Vorjahren zwar zurück, gleichzeitig waren die Abmeldungen aber stärker rückläufig. Die meisten Gründungen in Hessen finden in den Branchen Handel, Dienstleistungen und im Baugewerbe statt. Das geht aus dem aktuellen gemeinsamen Gründerreport des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK) und der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern hervor. Den ausführlichen Report und weitere Informationen erhalten Sie hier
Subsahara-Afrika bietet Geschäftschancen für deutsche Unternehmen. Der afrikanische Markt öffnet sich und wirbt weltweit um Handelspartner und Investoren. Die Covid-19 Pandemie bringt Herausforderungen und zugleich Chancen und Potentiale für Geschäftsaktivitäten auf dem afrikanischen Kontinent mit sich. Am 16. und 17. September 2021 bietet Ihnen das Netzwerk der Deutschen Auslands-handelskammern in Subsahara-Afrika (AHK-Netz) in Zusammenarbeit mit Industrie- und Handelskammern aus ganz Deutschland kostenlose Individual-Beratungen. Ca. 30 AHK-Expert*innen beantworten im Rahmen von 45-minütigen virtuellen Einzelgesprächen Ihre konkreten Fragen zu allgemeinen und branchenbezogenen Themen zu den verschiedenen Märkten in Westafrika, Ostafrika und im Südlichen Afrika. Zum Auftakt der Beratungsgespräche findet zudem ein einstündiges virtuelles Event zu den Geschäftschancen in Subsahara-Afrika statt. Die Anmeldung für die Beratungen und das Eröffnungsevent erfolgt über eine Terminbuchungsplattform, auf der Sie die Profile der AHK-Berater*innen einsehen und anhand der jeweiligen Branchen- und Länderexpertise Ihre individuellen Termine buchen können. Weitere Informationen und Registrierung unter https://ahk-subsahara-afrika.ascrion.com/ Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!