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	Antrag auf Stundung von IHK-Beiträgen
Hiermit beantragen wir, gemäß § 19 Abs. 1 der Beitragsordnung, aufgrund unserer derzeitigen wirtschaftlichen Situation die Stundung der offenen Beitragsforderungen.
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Hotline: Wir sind für Sie da!
Erreichbarkeit unserer Hotline:
 Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
 Freitag: 09:00 - 14:00 Uhr
