Im Rahmen eines Vorhabens zur Entwicklung eines EU-weiten einheitlichen Rechtssystems lädt das SME Envoys Network (Netzwerk nationaler KMU-Beauftragter) i nternational tätige Unternehmen zur Teilnahme an einer öffentlichen Konsultation ein. Das Projekt steht unter der Federführung Portugals in Zusammenarbeit mit Polen, Rumänien, Luxemburg und Malta und wird durch zahlreiche europäische Wirtschaftsverbände unterstützt, darunter SME United , Cooperatives Europe , Business Europe , Eurochambres , ESBA und CEA-PME . Hintergrund und Zielsetzung: Am 20. Januar 2026 hat das Europäische Parlament die Entschließung „Das 28. Regime: Ein neuer Rechtsrahmen für innovative Unternehmen“ angenommen. Darin befürwortet das Parlament die Einführung eines neuen, optionalen europäischen Rechtsrahmens, der ergänzend zu den bestehenden nationalen Gesellschaftsformen Anwendung finden soll. Ziel des „28. Regimes“ ist es, die Fragmentierung des Gesellschaftsrechts im EU-Binnenmarkt zu verringern. Insbesondere KMU, Start-ups und Scale-ups sollen von einem erleichterte grenzüberschreitendem Marktzugang, besseren Wachstumsbedingungen sowie einem verbesserten Zugang zu Kapital und Talenten profitieren. Der neue Ansatz richtet sich damit gezielt an Unternehmen mit internationaler Ausrichtung und Expansionsplänen innerhalb der Europäischen Union. Der geplante harmonisierte Rechtsrahmen soll hierbei freiwillig wählbar sein und eine Alternative zu den derzeit 27 unterschiedlichen Rechtssystem bieten. Durch diese bewusst optionale Regelung soll zusätzliche Flexibilität für Unternehmen geschaffen und der Zugang zu einem modernen, innovationsfreundlichen europäischen Rechtsumfeld ermöglicht werden. Vorgesehen sind zudem einheitliche, vollständig digitale Regelungen für Gründung, Organisation und laufenden Betrieb von Unternehmen in allen EU‑Mitgliedstaaten. Dadurch sollen Verwaltungsaufwand und rechtliche Komplexität bei grenzüberschreitenden Aktivitäten spürbar reduziert und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Beteiligung der Wirtschaft Unternehmen sind eingeladen, ihre praktischen Erfahrungen und Einschätzungen aus dem unternehmerischen Alltag in die Weiterentwicklung des „28. Regimes“ einzubringen. Die Ergebnisse der Konsultation fließen in die weitere politische Ausgestaltung des Vorhabens auf EU‑Ebene ein. Zur Umfrage geht es hier. Die Teilnahmefrist endet zum 15. Mai 2026. Zum SME Envoys Network: Das Netzwerk nationaler KMU‑Beauftragter wurde 2011 im Zuge der Überarbeitung des europäischen Kleinunternehmensgesetzes eingerichtet. Es fungiert als zentrale KMU‑politische Beratungsplattform auf EU‑Ebene und setzt sich für eine KMU‑freundliche Regulierung sowie eine praxisnahe, wettbewerbsorientierte Ausgestaltung der europäischen Wirtschaftspolitik ein.
Die EU und die Mercosur-Staaten setzen die vorläufige Anwendung des Interimshandelsabkommens (iTA) in Kraft: Ab dem 1. Mai 2026 gilt es für alle Abkommenspartner, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der EU fristgerecht bis Ende März notifiziert haben. Argentinien, Brasilien und Uruguay haben diesen Schritt bereits vollzogen; Paraguay dürfte kurzfristig folgen. Mit Inkrafttreten des Abkommens entfallen Zölle auf bestimmte Waren unmittelbar. Das schafft planbare Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen. Gleichzeitig bleiben sensible Sektoren durch gezielte Schutzmaßnahmen geschützt. Für international tätige Unternehmen gewinnt das Abkommen vor allem durch die Schaffung stabilerer Lieferketten an Bedeutung. Insbesondere bei kritischen Rohstoffen sollen neue Verlässlichkeit und engere Kooperation entstehen. Flankierend vertieft die Vereinbarung die Zusammenarbeit in Bereichen wie Arbeitnehmerrechte und Klimaschutz. Weiterführende Informationen zu konkreten Zollvorteilen und Marktzugängen werden zeitnah über die Plattform „Access2Markets“ bereitgestellt.
Die Europäische Union und Mexiko haben ihr seit mehr als 25 Jahren bestehendes Handelsabkommen grundlegend modernisiert. Mit dem im Mai 2026 unterzeichneten Modernised Trade Agreement stärkt die EU ihre bilateralen Handelsbeziehungen und schafft zeitgemäße Rahmenbedingungen für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks. Damit die handelsrelevanten Neuerungen möglichst schnell wirksam werden, wurde zusätzlich ein Interims-Handelsabkommen (Interim Trade Agreement, ITA) vereinbart. Dieses umfasst ausschließlich die Handelsbestimmungen und kann ohne die Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten in Kraft gesetzt werden. Nach aktuellem Stand wird die Anwendung der neuen Regelungen für den Warenverkehr voraussichtlich im November 2026 beginnen. Vereinfachte Ursprungsregeln Für exportierende Unternehmen besonders relevant sind die neuen, großzügigeren Ursprungsregeln. Diese bieten mehr Flexibilität bei der Erfüllung der Präferenzursprungsanforderungen und orientieren sich an modernen Freihandelsabkommen der EU. Unternehmen, die bereits heute die Ursprungsregeln erfüllen, werden dies in der Regel weiterhin problemlos tun können. Gleichzeitig eröffnet das neue Abkommen auch Unternehmen, die bislang keine Präferenzvorteile nutzen konnten, neue Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Zollvergünstigungen. Ursprungsnachweis Eine wesentliche Änderung betrifft den Nachweis des präferenziellen Ursprungs. Die bisherige Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird abgeschafft. Künftig dient ausschließlich die Ursprungserklärung auf der Rechnung als Präferenznachweis. Für Sendungen mit einem Warenwert über 6.000 Euro darf diese Erklärung nur von Registrierten Exporteuren (REX) ausgestellt werden. Gleichzeitig ersetzt das REX-System den bisherigen Status des „Ermächtigten Ausführers“ (EA). Die Registrierung als REX ist deutlich einfacher, da keine umfangreiche betriebliche Prüfung und keine detaillierte Arbeits- und Organisationsanweisung mehr erforderlich sind. Handlungsbedarf für Unternehmen Unternehmen, die Waren nach Mexiko exportieren und bislang noch nicht als Registrierter Exporteur registriert sind, sollten die Umstellung frühzeitig vorbereiten. Die Anmeldung im REX-System erfolgt digital über das Zoll-Portal und ermöglicht die weitere Nutzung von Zollpräferenzen nach Inkrafttreten des neuen Abkommens. Mit der Modernisierung des EU-Mexiko-Abkommens werden Handelsprozesse vereinfacht, bürokratische Hürden reduziert und neue Möglichkeiten für den zollbegünstigten Warenverkehr geschaffen. Für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Mexiko lohnt sich daher eine frühzeitige Prüfung der neuen Regelungen.
Die EU verlängert die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen gegen Stahlimporte um weitere drei Jahre. Diese waren 2018 in Reaktion auf die US-Sec. 232-Zölle auf Importe von Stahl und Aluminium und aus Sorge vor Handelsumlenkungen auf den EU-Markt eingeführt worden. Die Verlängerung gilt ab dem 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2024. Seit 2018 gelten Schutzmaßnahmen bei Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse. Die Maßnahmen betreffen Stahlereugnisse aus 26 Warenkategorien. Für diese Waren wurden Zollkontingente eröffnet. Sind diese erschöpft, werden zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent auf diese Waren erhoben. Weitere Informationen in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1029 , geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2021/1091 .
Die neue EU‑Stahlschutz-Verordnung wird die bestehenden Schutzmaßnahmen der EU zum 30. Juni 2026 ablösen. Ziel ist es, den EU‑Stahlmarkt vor globaler Überkapazität und Handelsumlenkung zu schützen. Ein Kernelement der Verordnung ist neben einem angepassten System von Zollkontingenten (TRQ) die sogenannte „ Melt and Pour“-Regelung. Importeure müssen belegen, in welchem Land das Rohstahlmaterial zum ersten Mal geschmolzen und in seine erste feste Form gebracht wurde. Diese zusätzliche Transparenzanforderung zielt darauf ab, Umgehungsgeschäfte zu verhindern und die Nachvollziehbarkeit globaler Lieferketten zu erhöhen. Künftig soll das „Melt & Pour“-Land auch als Faktor bei der Zuteilung von Zollkontingenten an Drittländer berücksichtigt werden. Konsultation zur Nachweispflicht Die Europäische Kommission ruft Unternehmen zur Teilnahme an einer öffentlichen Konsultation zur konkreten Ausgestaltung der Dokumentationsanforderungen auf. Im Fokus steht die Art der Nachweisdokumente, welche Importeure künftig vorlegen müssen, um das Schmelz- und Gießland des Stahls zu belegen. Ziel ist es, praktische Erfahrungen aus der Wirtschaft in rechtssichere und zugleich praxistaugliche Regelungen zu überführen. Teilnahmeschluss ist der 2. Juli 2026. Hier geht es zur Konsultation: Survey Melt and Pour Documentation Hintergrund Die Stahlindustrie ist ein zentraler Pfeiler der EU‑Wirtschaft, insbesondere für den ökologischen Wandel (Green Transition) und strategische Sektoren. Zugleich steht sie unter erheblichem Druck: Die globale Überkapazität könnte bis 2027 rund 721 Mio. Tonnen erreichen und damit den EU‑Jahresverbrauch deutlich übersteigen. Handelsbeschränkungen in Drittstaaten führen verstärkt zu Umlenkungseffekten in den EU‑Markt. Die Konsequenzen sind steigende Importe, eine Auslastung von nur 67 % (2024) sowie steigende Kostenbelastungen. Seit 2007 gingen zudem rund 65 Mio. Tonnen Produktionskapazität und bis zu 100.000 Arbeitsplätze verloren. Vor diesem Hintergrund hatte die Europäische Kommission bereits im März 2025 neue Schutzmaßnahmen angekündigt.
Die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW) der Europäischen Kommission untersucht derzeit bestehende Defizite im Binnenmarkt‑Notifizierungssystem. Im Fokus stehen sogenannte „Meldelücken“ – also regulatorische Bereiche, die bislang nicht den bestehenden Meldepflichten unterliegen, jedoch potenziell den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im EU-Binnenmarkt beeinträchtigen. Gefragt sind die praktischen Erfahrungen von Unternehmen aus ihrem operativen Geschäft: In einer europaweiten Unternehmensbefragung werden gezielt Rückmeldungen zu konkreten Regulierungsfeldern eingeholt, die bislang nicht systematisch im Notifizierungssystem erfasst sind. Dazu zählen: Genehmigungsregelungen für den Zugang zu bestimmten wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie deren Ausübung, einschließlich verpflichtender Zertifizierungen Anforderungen an multidisziplinäre Tätigkeiten Vorgaben zum Abschluss von Berufsversicherung Vermarktungs- und Ausfuhrbeschränkungen, etwa Bevorratungs- oder Exportauflagen sowie staatliche Vorkaufsrechte Regulierungen im Bereich Produktwerbung Spezifische Vorschriften für den Einzelhandel Die Umfrage ist modular aufgebaut und umfasst sechs thematische Abschnitte. Unternehmen können gezielt die Bereiche bearbeiten, die für ihre Geschäftstätigkeit relevant sind. Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für analytische Zwecke im Rahmen der Studie verwendet. Für international tätige Unternehmen bietet sich damit die Möglichkeit, konkrete regulatorische Hemmnisse zu adressieren und aktiv an der Weiterentwicklung eines funktionierenden und wettbewerbsfähigen Binnenmarkts mitzuwirken. Ihr Beitrag ist gefragt: Bringen Sie Ihre Praxiserfahrung ein und unterstützen Sie die Europäische Kommission dabei, bestehende Markthürden sichtbar zu machen. Ihre unternehmerische Erfahrung trägt dazu bei, die Rahmenbedingungen im EU-Binnenmarkt gezielt zu verbessern. Teilnahmeschluss ist der 25.05.2026. Hier geht es zur Umfrage. Die Studie „Study on Gaps in the Single Market Notification Obligations System“ wird im Auftrag der Europäischen Kommission von Intellera (Accenture Group) und Milieu (Studienteam) durchgeführt. Ziel ist eine fundierte, evidenzbasierte Bewertung der Relevanz, des Umfangs und der wirtschaftlichen Auswirkungen von regulatorischen Lücken auf Unternehmen sowie auf die Funktionsfähigkeit des EU-Binnenmarktes insgesamt.
Brigitte Appiah International +49 69 8207-255 E-Mail schreiben Theresa Staffa Recht und Steuern +49 69 8207-227 E-Mail schreiben Verwandte Seiten Erstattung ausländischer Umsatzsteuer (Umsatzsteuervergütungsverfahren) Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen Unternehmen Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
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Deutscher Pavillon EXPOAGROFUTURO 2026 Die führende Plattform für den Markteintritt und die Positionierung im kolumbianischen und lateinameri- kanischen Agrar- und Agroindustriemarkt. +14.200 ÜBER DIE MESSE Die Expoagrofuturo ist die wichtigste agroindustrielle Fachmesse Kolumbiens. Sie verbindet die führenden Akteure des Sektors durch Innovation, Geschäsan- bahnung und spezialisiertes Fachwissen. +380 +100 Fachvorträge Besucher aus +40 Ländern Fokus auf Innovation, Nachhaltigkeit und Digitalisierung WARUM IST ES STRATEGISCH WICHTIG? Direkter Zugang zu Produzenten, Verarbeitern, Einkäufern und Investoren Sichtbarkeit vor, während und nach der Messe über die Kanäle der AHK Kolumbien Eektiver Eintritt in den kolumbianischen und lateinamerika- nischen Agrarmarkt Positionierung deutscher Technologie in Innovation, Eizienz und Nachhaltigkeit Identifikation von Vertriebspartnern, Kooperationspartnern und Investitionsmöglichkeiten SEKTOREN Landmaschinen und Agrartechnifizierung AgTech, Digitalisierung und Landwirtscha 4.0 Verpackung, Logistik und Kühlketten Energie, Bio-Inputs und Nachhaltigkeit Finanz- und Unternehmensdienstleistungen für die Agrarwirtscha Aussteller Fachbesucher und Wissensformate Bogotá, Kolumbien 21-23 Oktober 2026 BESUCHERPROFIL Produzenten, Agroindustrie, Investoren, Verbände, Kammern, öentliche Institutionen, Start-ups und das AgriFoodTech-Ökosystem. ERSCHLIEßEN SIE DEN KOLUMBIANISCHEN AGRARMARKT MIT EINER STARKEN PRÄSENZ IM DEUTSCHEN PAVILLON! Zahlen aus der neuesten Ausgabe, 2025 Viviana Hurtado - Projektleiterin Deutsch-KolumbianischeIndustrie- und Handelskammer (AHK Kolumbien) +57 316 024 6493 viviana.hurtado@ahk-colombia.com EINE GEMEINSAME PRÄSENZ UNTER DER MARKE Deutscher Pavillon Die Teilnahme am Deutschen Pavillon erfolgt im Rahmen eines oiziellen Programms des Bundesministeriums für Wirtscha und Energie (BMWE). Dank dieses Förderrahmens ist die Beteiligung der Unternehmen kofinanziert und ermöglicht eine hochwertige Präsenz unter der Marke „Made in Germany“ zu wirtschalich attraktiven Konditionen. MADE IN GERMANY WARUM TEILNEHMEN? Starke Länderpräsenz und sofortige Wahrnehmung deutscher Qualität Ganzheitliche Betreuung durch die AHK Kolumbien vor, während und nach der Messe Erhöhte Sichtbarkeit und Ansprache qualifizierter Besucher auf lateinamerikanischer Ebene Ideale Plattform zum Markttest oder zur Marktkonsolidierung WER KANN TEILNEHMEN? Deutsche Unternehmen sowie deutsche Unterneh- men mit Sitz in Kolumbien, die Technologien, Maschinen, Inputs, Dienstleistungen oder Lösungen für den Agrar- und Agroindustriesektor anbieten. TEILNAHMEOPTIONEN Kosten: 290 EUR / m2 zzgl. MwSt. Ausstellungsfläche ab 6 m2 pro Unternehmen Kosten: 500 EUR gesamt zzgl. MwSt. Infocounter (Informationsstand): Fläche: 2 m2 WAS IST IM STAND ENTHALTEN? TV-Monitor 2 Stühle Abschließbare Schubladeneinheit Einheitliche Wand- und Bodengestaltung Theke 1–2 Regalböden LED-Beleuchtung Professionelles Standdesign und -aufbau Deutscher Netzwerk- abend am Stand Zugang zum deutschen Informationszentrum mit permanenter Kaeestation WICHTIGE TERMINE 16 ABLAUF DER TEILNAHME Juni 2026 KONTAKT 1. Anmeldung über das oizielle Formular 2. Zuteilung der Ausstellungsfläche 3. Vorbereitung von Materialien und Branding 4. Teilnahme an der Messe mit Begleitung der AHK https://www.german-pavilion.com/de/expo-agrofuturo
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