- Aktuelles aus der IHK
- EU-Stahlschutz-Verordnung: „Melt & Pour“ – Konsultation
EU-Stahlschutz-Verordnung: „Melt & Pour“ – Konsultation

© elchinjavadov | Getty Images | Canva
Die neue EU‑Stahlschutz-Verordnung wird die bestehenden Schutzmaßnahmen der EU zum 30. Juni 2026 ablösen. Ziel ist es, den EU‑Stahlmarkt vor globaler Überkapazität und Handelsumlenkung zu schützen.
Ein Kernelement der Verordnung ist neben einem angepassten System von Zollkontingenten (TRQ) die sogenannte „Melt and Pour“-Regelung. Importeure müssen belegen, in welchem Land das Rohstahlmaterial zum ersten Mal geschmolzen und in seine erste feste Form gebracht wurde. Diese zusätzliche Transparenzanforderung zielt darauf ab, Umgehungsgeschäfte zu verhindern und die Nachvollziehbarkeit globaler Lieferketten zu erhöhen.
Künftig soll das „Melt & Pour“-Land auch als Faktor bei der Zuteilung von Zollkontingenten an Drittländer berücksichtigt werden.
Konsultation zur Nachweispflicht
Die Europäische Kommission ruft Unternehmen zur Teilnahme an einer öffentlichen Konsultation zur konkreten Ausgestaltung der Dokumentationsanforderungen auf. Im Fokus steht die Art der Nachweisdokumente, welche Importeure künftig vorlegen müssen, um das Schmelz- und Gießland des Stahls zu belegen.
Ziel ist es, praktische Erfahrungen aus der Wirtschaft in rechtssichere und zugleich praxistaugliche Regelungen zu überführen.
Teilnahmeschluss ist der 2. Juli 2026.
Hier geht es zur Konsultation: Survey Melt and Pour Documentation
Hintergrund
Die Stahlindustrie ist ein zentraler Pfeiler der EU‑Wirtschaft, insbesondere für den ökologischen Wandel (Green Transition) und strategische Sektoren. Zugleich steht sie unter erheblichem Druck: Die globale Überkapazität könnte bis 2027 rund 721 Mio. Tonnen erreichen und damit den EU‑Jahresverbrauch deutlich übersteigen. Handelsbeschränkungen in Drittstaaten führen verstärkt zu Umlenkungseffekten in den EU‑Markt. Die Konsequenzen sind steigende Importe, eine Auslastung von nur 67 % (2024) sowie steigende Kostenbelastungen. Seit 2007 gingen zudem rund 65 Mio. Tonnen Produktionskapazität und bis zu 100.000 Arbeitsplätze verloren. Vor diesem Hintergrund hatte die Europäische Kommission bereits im März 2025 neue Schutzmaßnahmen angekündigt.