KURATORIUM DERDEUTSCHEN WIRTSCHAFTFÜR BERUFSBILDUNG KWB Bankkaufmann/Bankkauffrau AUSBILDUNG GESTALTEN Bankkaufmann/Bankkauffrau Ausbildungshilfen zur Ausbildungsordnung für ▪ Ausbilder und Ausbilderinnen ▪ Auszubildende ▪ Berufsschullehrer und Berufsschullehrerinnen ▪ Prüfer und Prüferinnen AUSBILDUNG GESTALTEN © 2020 by Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn ISBN: 978-3-8474-2966-1 (Print) ISBN: 978-3-96208-112-6 (PDF) Diese Publikation wurde bei der Deutschen Nationalbibliothek angemeldet und archiviert. urn:nbn:de: Internet: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/006989 Der Inhalt dieses Werkes steht unter einer Creative-Commons-Lizenz (Lizenztyp: Namensnennung – Keine kommerzielle Nutzung – Keine Bearbeitung – 4.0 International). Weitere Informationen finden Sie im Internet auf unserer Creative-Commons-Infoseite www.bibb.de/cc-lizenz Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Internet: https://www.bibb.de Konzeption und Redaktion: Gunda Görmar (Projektsprecherin) Bundesinstitut für Berufsbildung E-Mail: goermar@bibb.de Gabi Jordanski (Berufeverantwortliche) Bundesinstitut für Berufsbildung E-Mail: jordanski@bibb.de Autoren/Sachverständige: Katja Hain Sachverständige Arbeitgeber Deutsche Bank AG Michael Lewandowski Sachverständiger Arbeitgeber Hamburger Sparkasse Michael Pilzecker Sachverständiger Arbeitgeber Dortmunder Volksbank Jürgen Dehn Sachverständiger Arbeitnehmer/Verdi Landesbank Baden-Württemberg Dr. Morton Schwarz Vertreter KMK Bethmannschule Berufliche Schule, Frankfurt am Main, Hessen Gesamtherstellung: Verlag Barbara Budrich Stauffenbergstraße 7 51379 Leverkusen Internet: http://www.budrich.de E-Mail: info@budrich.de Mit freundlicher Unterstützung von: Sekretariat der Kultusministerkonferenz https://www.kmk.org Abbildungen wurden freundlicherweise von der Deutschen Bank AG, dem Historischen Institut der Deutschen Bank, der Landesbank Baden- Württemberg (LBBW), der Frankfurt School of Finance & Management, dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), dem Arbeitgeber verband des privaten Bankgewerbes e.V. (AGV), dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sowie Herrn Michael Lewandowski und Herrn Jürgen Dehn zur Verfügung gestellt. Gedruckt auf PEFC-zertifiziertem Papier https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/006989 http://www.bibb.de/cc-lizenz https://www.bibb.de mailto:goermar@bibb.de mailto:jordanski@bibb.de http://www.budrich.de mailto:info@budrich.de https://www.kmk.org Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 3 Abkürzungsverzeichnis AEVO Ausbilder-Eignungsverordnung AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AGG allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AO Abgabenordnung AVmG Altersvermögensgesetz BAnz Bundesanzeiger BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BBiG Berufsbildungsgesetz BBP Berufsbildpositionen BDSG Bundesdatenschutzgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl Bundesgesetzblatt BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BMWI Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BNE Bildung für nachhaltige Entwicklung DQR Deutscher Qualifikationsrahmen DSGVO Datenschutz-Grundverordnung EQR Europäischer Qualifikationsrahmen ETF Exchange Traded Funds FATCA Foreign Account Tax Compliance Act GAP Gestreckte Abschlussprüfung GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GeschGehG Geschäftsgeheimnisgesetz GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GWG Geldwäschegesetz HwO Handwerksordnung IDD Insurance Distribution Directive IKS Internes Kontrollsystem IT SiG IT-Sicherheitsgesetz KG Kommanditgesellschaft KMK Kultusministerkonferenz KWG Kreditwesengesetz KYC know your customer LVRG Lebensversicherungsreformgesetz MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement MiFID Finanzmarktrichtlinie OHG Offene Handelsgesellschaft PSD2 Payment Services Directive 2 PublG Publizitätsgesetz RechKredV Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute RLP Rahmenlehrplan SE Societas Europaea SEPA Single Euro Payments Area TKG Telekommunikationsgesetz ÜBA überbetriebliche Berufsausbildung ÜLU überbetriebliche Lehrlingsunterweisung VermBG Vermögensbildungsgesetz VO Verordnung WoPG Wohnungsbauprämiengesetz WpHG Wertpapierhandelsgesetz WpHGMaAnzV Wertpapierhandelsgesetz- Mitarbeiteranzeigenverordnung ZKG Zahlungskontengesetz Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau4 Vorwort Vor diesem Hintergrund haben sich die Beteiligten dafür entschieden, gemeinsam verschiedene Materialien zur Un- terstützung der Ausbildungspraxis zu entwickeln. In der vor- liegenden Handreichung werden die Ergebnisse der Neuord- nung und die damit verbundenen Ziele und Hintergründe aufbereitet und anschaulich dargestellt. Dazu werden prak- tische Handlungshilfen zur Planung und Durchführung der betrieblichen und schulischen Ausbildung angeboten. Ich wünsche mir weiterhin eine umfassende Verbreitung bei allen, die mit der dualen Berufsausbildung befasst sind, sowie bei den Auszubildenden selbst. Den Autorinnen und Autoren gilt mein herzlicher Dank für ihre engagierte und qualifizierte Arbeit. Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser PräsidentBonn, im September 2020 Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser Präsident Bundesinstitut für Berufsbildung Ausbildungsforschung und Berufsbildungspraxis im Rah- men von Wissenschaft – Politik – Praxis – Kommunikation sind Voraussetzungen für moderne Ausbildungsordnungen, die im Bundesinstitut für Berufsbildung erstellt werden. Ent- scheidungen über die Struktur der Ausbildung, über die zu fördernden Kompetenzen und über die Anforderungen in den Prüfungen sind das Ergebnis eingehender fachlicher Dis- kussionen der Sachverständigen mit BIBB-Expertinnen und -Experten. Um gute Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung neuer Ausbildungsordnungen im Sinne der Ausbildungsbe- triebe wie auch der Auszubildenden zu schaffen, haben sich Umsetzungshilfen als wichtige Unterstützung in der Praxis bewährt. Die Erfahrungen der „Ausbildungsordnungsma- cher“ aus der Erneuerung beruflicher Praxis, die bei der Entscheidung über die neuen Kompetenzanforderungen wesentlich waren, sind deshalb auch für den Transfer der neuen Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans für den Beruf „Bankkaufmann/Bankkauffrau“ in die Praxis von besonderem Interesse. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis.................................................................................................. 3 Vorwort..................................................................................................................... 4 1 Informationen zum Ausbildungsberuf........................................................................... 7 1.1 Warum eine Neuordnung?................................................................................................................. 7 1.2 Was ist neu? .................................................................................................................................. 7 1.2.1 Handlungsorientierung und Kompetenzen................................................................................... 7 1.2.2 Neue Berufsbildpositionen....................................................................................................... 8 1.2.3 Neue Form der Abschlussprüfung............................................................................................... 9 1.2.4 Die Änderungen der neuen Ausbildungsordnung (AO) im Überblick .................................................... 10 1.3 Historische Entwicklung des Berufs – Perspektive ..................................................................................... 12 1.4 Karriere und Weiterbildung ............................................................................................................... 13 1.4.1 Berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten...................................................................................... 13 1.4.2 Bundeseinheitliche Regelungen................................................................................................ 13 1.4.3 Kammerregelungen............................................................................................................... 15 1.4.4 Fortbildungsabschlüsse auf Basis privatrechtlicher Regelungen........................................................... 15 1.4.5 Studium............................................................................................................................. 17 2 Betriebliche Umsetzung der Ausbildung......................................................................... 18 2.1 Ausbildungsverordnung und Ausbildungsrahmenplan .............................................................................. 18 2.1.1 Paragrafen der Ausbildungsverordnung mit Erläuterungen................................................................ 18 2.1.2 Der Ausbildungsrahmenplan.................................................................................................... 26 2.1.3 Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan................................................................................ 26 2.1.4 Zeitliche Richtwerte............................................................................................................... 52 2.1.5 Betrieblicher Ausbildungsplan.................................................................................................. 54 2.1.6 Ausbildungsnachweis ............................................................................................................ 56 2.2 Hilfen zur Durchführung der Ausbildung................................................................................................ 57 2.2.1 Didaktische Prinzipien der Ausbildung ........................................................................................ 57 2.2.2 Handlungsorientierte Ausbildungsmethoden ............................................................................... 58 2.3 Nachhaltige Entwicklung in der Berufsausbildung .................................................................................... 66 3 Berufsschule als Lernort der dualen Ausbildung............................................................... 68 3.1 Lernfeldkonzept und die Notwendigkeit der Kooperation der Lernorte............................................................ 69 3.2 Rahmenlehrplan – berufsbezogene Vorbemerkungen ............................................................................... 70 3.3 Rahmenlehrplan............................................................................................................................. 70 3.4 Übersicht über die Lernfelder.............................................................................................................. 71 3.5 Umsetzung von Lernfeldern in Lernsituationen......................................................................................... 85 4 Prüfungen.............................................................................................................. 90 4.1 Gestreckte Abschlussprüfung............................................................................................................... 90 4.2 Übersicht über die Prüfungsleistungen................................................................................................... 91 4.3 Prüfungsinstrumente........................................................................................................................ 91 4.3.1 Prüfung Teil 1...................................................................................................................... 93 4.3.2 Prüfung Teil 2 ...................................................................................................................... 94 4.3.3 Anforderungen im Prüfungsfach Kunden beraten........................................................................... 96 4.3.4 Prüfungsinstrument Gesprächssimulation..................................................................................... 96 4.3.5 Organisation, Durchführung und Bewertung des Beratungsgespräches ................................................. 96 4.4 Beispielhafte Prüfungsaufgaben.......................................................................................................... 102 Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau6 5 Weiterführende Informationen ................................................................................... 108 5.1 Fachliteratur .................................................................................................................................. 108 5.2 Links ........................................................................................................................................... 109 5.3 Adressen ...................................................................................................................................... 112 5.4 Hinweise und Begriffserläuterungen..................................................................................................... 114 5.5 Abbildungsverzeichnis...................................................................................................................... 120 5.6 Tabellenverzeichnis.......................................................................................................................... 121 Dieses Symbol verweist an verschiedenen Stellen im Dokument auf Praxisbeispiele und Zusatzmaterialien, die Sie auf der Seite des Berufs im Internet finden. [https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/006989] https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/006989 Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 7 1 Informationen zum Ausbildungsberuf Stärkung Handlungs- und Beratungs- kompetenz Praxisnähere Prüfung Aufwertung Zwischen- prüfung (GAP) Breite Ausbildung Professioneller Umgang mit digitalen Tools und Medien Aktualisierung der Inhalte Abbildung 1: Zentrale Neuerungen in der Ausbildungsordnung des Berufsbildes Bankkaufmann/Bankkauffrau, © Sachverständige 1.1 Warum eine Neuordnung? 1 Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e. V. Die zuletzt gültige Ausbildungsordnung (AO) stammte aus dem Jahr 1998. Seitdem hat es in der Finanzbranche massi- ve Einschnitte und Veränderungen gegeben. Am bedeutendsten war die Finanzmarktkrise, aber auch die Aktienverwerfungen um die Jahrtausendwende haben in der Summe zu einer tiefgreifenden Veränderung in der Beratung geführt. Heute steht die ganzheitliche Beratung der Kunden und Kundinnen im Fokus und nicht mehr der einzelne Pro- duktverkauf. Die Kunden und Kundinnen erwarten eine ganz andere Beratungsqualität. Hierzu gehört, dass der/die Berater/-in einen umfassenden Blick über alle Produkte hat und neben der Vermögensanlage und Finanzierungen auch über Absicherung und Vorsorge informieren kann. Die zu- nehmende Digitalisierung führte ebenfalls dazu, dass eine Aktualisierung der Lerninhalte aus 1998 erforderlich war. Onlinebanking, mobiles Bezahlen oder eine Videoberatung seien hier nur als einige Schlagworte genannt. Auch die Servicetätigkeiten in den Bankfilialen, mit denen ausgelernte Auszubildende zunächst häufig konfrontiert wa- ren und auf die sich somit auch die Ausbildung inhaltlich mit bezog, haben massiv an Stellenwert verloren. Stattdessen ist eine qualifizierte Beratung, die die Gesamtsituation der Kun- den und Kundinnen im Blick hat, in Kombination mit einem zuvorkommenden Umgang im Kundengespräch, gefordert. Diverse Inhalte aus der Ausbildungsordnung von 1998 sind zudem nicht mehr vorhanden beziehungsweise haben deut- lich an Bedeutung verloren wie z. B. Buchungssätze aus dem Rechnungswesen, die Hypothek und Schecks/Reiseschecks. Die Umwälzungen in der Branche haben zu einem Rückgang der Bewerber/-innen geführt, obwohl trotz Stellenabbau in der Branche auch in Zukunft vielseitige und attraktive Ar- beitsplätze zur Verfügung stehen und dafür gut ausgebildete und engagierte Nachwuchskräfte benötigt werden. Somit war es an der Zeit, das Berufsbild des Bankkauf- manns/der Bankkauffrau im Rahmen einer Neuordnung grundlegend zu überarbeiten. Es besteht jetzt die Möglich- keit, mit dieser aktiv auf zukünftige Bewerber/-innen zuzu- gehen und die modernen und zeitgemäßen Veränderungen herauszustellen. 1.2 Was ist neu?1 1.2.1 Handlungsorientierung und Kompetenzen Die relevanten Arbeits- und Geschäftsprozesse des typischen Einsatzbereichs von Bankkaufleuten werden durch die be- rufsprofilgebenden Berufsbildpositionen (BBP) definiert. Die neue Ausbildungsordnung ist handlungsorientiert for- muliert. Das bedeutet, dass jede Berufsbildposition so be- schrieben ist, dass sie vollständige berufliche Handlungen darstellt. Die in der Ausbildung zu vermittelnden Kompe- tenzen sind so festgelegt, dass sie sowohl der Ausbildungs- möglichkeit der Häuser als auch der Ausbildungsfähigkeit der Auszubildenden entsprechen. Die berufsprofilgebenden Kompetenzen sind so beschrieben, dass die Ausbildung zu- kunftsfest ist, also auch Entwicklungen der nächsten Jahre abbilden kann, ohne dass beispielsweise technische Ent- wicklungen zu einem unmittelbaren Anpassungsbedarf des Berufsbildes führen. Beim Zuschnitt der neuen Berufsbild- positionen wurde darauf geachtet, dass sie – soweit dies möglich war – die bisher integrativ bzw. übergreifend for- mulierten Berufsbildpositionen in die neuen berufsprofil- gebenden Berufsbildpositionen integrieren. Ausbildungsin- halte, die nicht mehr den typischen beruflichen Handlungen von Bankkaufleuten entsprechen, wurden angepasst. So wurde der Bereich Zahlungsverkehr überarbeitet und in den Bereich „Liquidität sicherstellen“ integriert. Die noch praxis- relevanten Teile des ehemaligen Bereichs Rechnungswesen wurden größtenteils in den Bereich „gewerbliche Finanzie- rungen“ integriert. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau8 1.2.2 Neue Berufsbildpositionen Die neu zugeschnittenen Berufsbildpositionen lassen sich grob beschrieben in vier Kategorien einteilen: f Berufsbildpositionen, die an klassische Geschäftsfelder anknüpfen, f Berufsbildpositionen, die kundenorientierte Schlüssel- kompetenzen darstellen und damit nicht mehr nur als Soft Skills wahrgenommen werden, f Berufsbildpositionen, die moderne Arbeitsformen und Arbeitsmethoden vermitteln (Stichwort „agile working“) und f Standardberufsbildpositionen, die nicht bankspezifisch sind, sondern so oder ähnlich auch in den meisten ande- ren Berufsbildern vermittelt werden. Mit den neuen Berufsbildpositionen „Serviceleistungen anbie- ten“, „Kunden ganzheitlich beraten“ sowie „Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren“ und der damit ver- bundenen Darstellung strukturierter Arbeitsprozesse betritt die deutsche Kreditwirtschaft Neuland. Diese Berufsbild- positionen sind ein Meilenstein in der Ausbildungsordnung und formulieren – zusammen mit den eigenständigen kun- denbezogenen Kompetenzen – die Schlüsselkompetenzen des neuen Berufsbildes. Die aufeinander aufbauende Trias „Serviceleistungen anbieten – ganzheitliche Beratung – Neu- kundengewinnung“ spiegelt den hohen Anspruch der Kredit- institute an Dienstleistungsbereitschaft und hohe Beratungs- qualität wider. Gerade die ganzheitliche Beratung stellt die Kunden und Kundinnen, ihre individuelle Situation und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt und bildet die Grundlage für eine nachhaltige Kundenbeziehung. In die neuen Berufsbild- positionen fließen deshalb auch kommunikative, sprach- liche, soziale und soziokulturelle Kompetenzen ein, ebenso wie analytische Fähigkeiten, vernetztes Denken und die Fähigkeit, digitale Arbeitsmittel und Methoden im Rahmen beruflicher Handlungen einzusetzen. Innerhalb der Berufs- bildpositionen, die kundenorientierte Schlüsselkompeten- zen abbilden, baut der Ausbildungsrahmenplan stufenweise das Fachwissen und die praxisorientierte Anwendung der klassischen Geschäftsfelder auf. Die Aspekte moderner Arbeitsformen wie agile Arbeit oder Teamarbeit finden sich in der Berufsbildposition „Projekt- orientiert arbeiten“ sowie in der integrativ zu vermittelnden Berufsbildposition „Prozesse und Wechselwirkungen einschät- zen“. Sie zeigen die Wichtigkeit von Methodenkompetenzen bereits in der beruflichen Erstausbildung. Abbildung 2: Agile Lernsituation, © Deutsche Bank AG Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren Kunden ganzheitlich beraten Serviceleistungen anbieten Vermögen bilden mit Wertpapieren Zur Vorsorge und Absicherung informieren Baufi nanzierungen vorbereiten Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten Vermögen bilden mit Sparformen Liquidität sicherstellen Projektorientiert arbeiten Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen An gewerblichen Finanzierungen mitwirken Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen – sowie weitere integrative BBP Abbildung 3: Kunde im Mittelpunkt der inhaltlichen Neukonzeption, Januar 2020, © Michael Lewandowski Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 9 Besonderes Augenmerk wurde auf die Ausgestaltung der Be- rufsbildposition „Vermögen bilden mit Wertpapieren“ gelegt. Hier war es wichtig, dass schon in der Ausbildung zum Bank- kaufmann/zur Bankkauffrau die Möglichkeit geschaffen wird, die Anforderungen an die fachliche Beraterqualifikation nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht erfüllen zu können. Die in § 1 der WpHG- Mitarbeiteranzeigeverordnung enthaltenen erforderlichen fachlichen Kompetenzen finden sich im Ausbildungsrahmen- plan und flankierend im Rahmenlehrplan der Berufsschulen. Den beruflichen Erfordernissen von Bankkaufleuten ange- passt wurden die Bereiche Rechnungswesen und Zahlungs- verkehr. Angesichts automatisierter Massenprozesse sind vertiefte Kenntnisse im Zahlungsverkehr nur noch in Son- derfällen erforderlich wie beispielsweise im Auslandszah- lungsverkehr, dies insbesondere bei gewerblichen Kunden und Kundinnen. Diese Kenntnisse sind nicht mehr prüfungs- relevant. Zudem haben sich die Sozialpartner darauf geei- nigt, den Bereich Barzahlungsverkehr – das bezieht auch die Ausbildung an einer Kasse ein – nicht mehr in die Mindestan- forderungen der beruflichen Erstausbildung aufzunehmen. Kenntnisse im Rechnungswesen gehören zwar immer noch zu den für eine kaufmännische Ausbildung erforderlichen Fähigkeiten, ihre Bedeutung nimmt jedoch durch die Zen- tralisierung buchhalterischer Vorgänge ab. Im Bereich der gewerblichen Kunden und Kundinnen sind jedoch Grund- kenntnisse des Rechnungswesens für die Prüfung der Kre- ditwürdigkeit erforderlich. Daher wurden Inhalte der alten Berufsbildposition „Rechnungswesen“ in die neuen Berufs- bildpositionen „an gewerblichen Finanzierungen mitwirken“ und „Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kon- trolle nutzen“ übernommen. Die verbleibenden Inhalte der Berufsbildposition „Instrumente der kaufmännischen Steue- rung und Kontrolle“ sind dabei so beschrieben, dass sie auch in einer typischen Filiale für Privatkunden und -kundinnen praxisorientiert abgebildet werden können. Entsprechend wurde auch der Rahmenlehrplan angepasst, der noch zwei Lernfelder (LF) mit Inhalten des Rechnungswesens – LF 7 („Wertströme und Geschäftsprozesse erfassen und dokumen- tieren“) und LF 11 („Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern“) – enthält. Diese beiden Lernfelder legen die theo- retischen Grundlagen für die im Ausbildungsrahmenplan be- schriebenen Fähigkeiten. Die Stundenzahl des Berufsschulunterrichts in diesem Be- reich wurde von bisher 180 auf 140 Stunden abgesenkt. Zu- dem ist der Bereich Rechnungswesen nur noch bedingt im Zusammenhang mit beruflichen Kompetenzen prüfungsre- levant. Das bisherige eigene Prüfungsfach „Rechnungswesen und Steuerung“ entfällt. 1.2.3 Neue Form der Abschlussprüfung Auch die Abschlussprüfung ändert sich grundlegend. Sah die Ausbildungsordnung 1998 noch eine (nicht relevante) Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung vor, wird durch die neue Ausbildungsordnung das Prüfungsinstrument der „Gestreckten Abschlussprü- fung“ eingeführt; eine Zwischenprüfung in der bisherigen Form entfällt. Bei der „Gestreckten Abschlussprüfung“ wird der Inhalt der ersten 15 Ausbildungsmonate nach Abschluss der ersten Ausbildungshälfte abschließend geprüft, er ist also nicht mehr Gegenstand der Prüfung am Ende der Aus- bildung. Durch die proportionale Umrechnung entspricht ein Ausbildungshalbjahr bei einer zweijährigen Ausbildung nur noch ca. vier Monaten. Die Prüfung findet dementspre- chend früher statt. Anders als die bisherige Zwischenprü- fung ist die „Gestreckte Abschlussprüfung“ Teil I voll noten- Abbildung 4: Beratungsgespräch in der Filiale, © Deutsche Bank AG Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau10 relevant. Dies verringert zwar die Prüfungsanforderungen am Ende der Ausbildung. Diese Änderung bewirkt aber, dass sich der Leistungsstand während der gesamten Ausbil- dung auf etwa gleichbleibendem Niveau bewegt, weil eine schlechte Leistung im ersten Prüfungsteil die Gesamtnote am Ende der Ausbildung negativ beeinflusst. Im zweiten Teil der Abschlussprüfung werden – neben Wirtschafts- und So- zialkunde als Standardprüfungsfach – vorrangig bankfach- liche Inhalte geprüft. Eine eigenständige Abschlussarbeit im Rechnungswesen gibt es nicht mehr, sie entspricht auch nicht mehr den beruflichen Kompetenzen von Bankkaufleu- ten. Teile des ehemaligen Prüfungsfachs „Rechnungswesen“ können nur noch im Rahmen des Prüfungsbereichs „Finan- zierungsvorhaben begleiten“ eine Rolle spielen. Gesprächssimulation Kundenberatung Die mündliche Abschlussprüfung in Form eines simulierten Kundenberatungsgesprächs, die mit der Ausbildungsordnung 1998 eingeführt wurde, hat sich als Prüfungsinstrument be- währt. Hier galt es, die Gesprächssimulation einerseits an die veränderten beruflichen Kompetenzen und andererseits an realistischere Beratungssituationen anzupassen. Wie bis- her können Prüflinge zwischen zwei Aufgaben unterschied- licher Tätigkeiten wählen (Konten führen, Anschaffungen finanzieren, Vermögen aufbauen, Risiken absichern und Bau- finanzierungsvorhaben im Privatkundengeschäft begleiten). Neu ist, dass sich die nachzuweisenden Kompetenzen am definierten Leitbild einer realistischen, strukturierten Bera- tungssituation orientieren. Dabei finden sich die Ansätze der ganzheitlichen Kundenberatung und die Verwendung be- ratungsunterstützender digitaler oder analoger Hilfsmittel in den Fähigkeiten wieder, die in der mündlichen Prüfung nachzuweisen sind. Insgesamt gewinnt die Gesprächsfüh- rung gegenüber einem Nachweis von Fachwissen an Be- deutung. Der Anpassung an realistische Kundensituationen geschuldet ist auch die Verlängerung der Prüfungszeit von bisher 20 auf 30 Minuten. 1.2.4 Die Änderungen der neuen Ausbildungsordnung (AO) im Überblick Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Struktur der Berufsausbildung im Vergleich (Abschnitt A) 2020 1998 Nr. Teile des Ausbildungsberufsbildes (neu) Nr. Teile des Ausbildungsberufsbildes (alt) 1. Serviceleistungen anbieten Keine Entsprechung 2. Kunden ganzheitlich beraten 3. Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren 4. Liquidität sicherstellen 3. Kontoführung und Zahlungsverkehr 5. Vermögen bilden mit Sparformen 4.1 Anlage auf Konten 6. Vermögen bilden mit Wertpapieren 4.2 Anlage in Wertpapieren 7. zu Vorsorge und Absicherung informieren 4.3 Anlage in anderen Finanzprodukten 8. Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten 5.1 Standardisierte Privatkredite 9. Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten 5.2 Baufinanzierung 10. an gewerblichen Finanzierungen mitwirken 5.3 Firmenkredite 11. Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen 6. Teile von Rechnungswesen und Steuerung 12. Projektorientiert arbeiten Keine Entsprechung Tabelle 1: Struktur der Berufsausbildung im Vergleich 2020 und 1998 (Abschnitt A), © Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e. V. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 11 Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Struktur der Berufsausbildung im Vergleich (Abschnitt B) 2020 1998 1. Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen Keine unmittelbare Entsprechung 2. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 1.2 Personalwesen und Berufsbildung 3. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 1.1 Stellung Rechtsform und Organisation 4. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Integriert in die jeweiligen BBP 1.3 Informations- und Kommunikationssysteme 5. Umweltschutz 1.5 Umweltschutz Integriert in die jeweiligen BBP (1 bis 10) 2. Markt- und Kundenorientierung Integriert in die jeweiligen BBP (10 und 11) 6. Rechnungswesen und Steuerung Tabelle 2: Struktur der Berufsausbildung im Vergleich 2020 und 1998 (Abschnitt B), © Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e. V. Prüfungen Ausbildungsordnung 2020 Ausbildungsordnung 1998 Prüfungsteil Inhalte Prüfungsteil Inhalte Gestreckte Abschluss prüfung Teil I (nach 18 Monaten) Teil der Abschlussprüfung, relevant für die Abschlussnote (20 Prozent). Inhalt: Kontoführung und nicht-dokumen- tärer Zahlungsverkehr, Anlage auf Konten sowie Konsumentenkredite und Möglichkei- ten projektorienterter Arbeit (90 Minuten) Zwischen prüfung Keine Relevanz für die Abschlussprüfung Inhalt: Kontoführung und nationaler Zahlungsverkehr, Anlage auf Konten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (180 Minuten) Gestreckte Abschluss prüfung Teil II Relevant für die Abschlussnote (50 Prozent) Inhalt: Vermögen aufbauen und Risiken absichern (90 Minuten), Finanzierungs vorhaben begleiten (90 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten) Abschluss prüfung Relevant für die Abschlussnote (66,7 Prozent) Inhalt: Bankwirtschaft (Kontoführung, Zah- lungsverkehr, Geld- und Vermögensanlage, Kreditgeschäft) 33,3 Prozent (180 Minuten), Rechnungswesen 16,7 Prozent (90 Minuten), Wirtschafts- und Sozialkunde 16,7 Prozent (90 Minuten) Mündliche Prüfung Relevant für die Abschlussnote (30 Prozent) Inhalt: Beratungsgespräch als Gesprächs simulation (30 Minuten); analoge oder digi- tale Hilfsmittel erlaubt. Mündliche Prüfung Relevant für die Abschlussnote (33,3 Prozent) Inhalt: Beratungsgespräch als Gesprächs simulation (20 Minuten) Tabelle 3: Prüfungen im Vergleich 2020 und 1998, © Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e. V. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau12 1.3 Historische Entwicklung des Berufs – Perspektive 2 Vgl. Bank-Archiv, Zeitschrift für Bank- und Börsenwesen, Jahrgang XXXVII/XXXVIII. (1. April) 1938, Nr. 13 Geld gibt es seit rund 2.700 Jahren und im Grunde genau- so lange auch „Finanzdienstleistungen“. Man denke z. B. nur an die Geldwechsler, die Jesus aus dem Tempel vertrieben hat. Während aber die Anfänge des „modernen“ Bankwesens auf das 15. Jahrhundert zurückgehen, ist in Deutschland die „Ausbildung von Lehrlingen in Kreditinstituten“ zum ersten Mal 1938 geordnet worden. Seitdem hat es verschiedene Neuordnungen gegeben, die die Ausbildung in gewissen Ab- ständen immer wieder an die Veränderungen des Berufsbil- des angepasst haben, zuletzt im Jahr 1998. Bemerkenswert ist, dass bei all den Veränderungen, die das Berufsbild und damit die Ausbildung seit 1938 erfahren ha- ben, die grundlegenden Ideen und Ziele der Bankausbildung über die Zeit hinweg sehr konstant geblieben sind. Bereits zu Beginn gab es klare Vorgaben, in welchem zeitlichen Rah- men der/die Auszubildende welche Ausbildungsinhalte er- lernen sollte. Die Regelausbildungszeit war dabei auf 30 Mo- nate ausgelegt und konnte je nach Vorbildung auf zwei Jahre verkürzt oder auf drei Jahre verlängert werden. Und schon zu Beginn wurde die betriebliche Ausbildung außerbetrieb- lich durch den verpflichtenden Besuch der Bankklassen an Berufsschulen ergänzt. Ein zeitgenössischer Artikel im „Bank-Archiv“ 2, einer Zeit- schrift für Bank- und Börsenwesen, beschreibt zudem die Ziele der Neuordnung, die heute an vielen Stellen so aktuell wie damals klingen: „Von grundsätzlicher Bedeutung war die Feststellung, daß der Lehrling in Kreditinstituten eine einheit- liche Grundausbildung erhalten kann, ohne daß sich die Zuge- hörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder einer besonderen Betriebsart störend auswirkt.“ Weiter heißt es: „Das Kredit- institut, das sich um eine gute Ausbildung des Nachwuchses bemüht, erfüllt nicht nur seine volkswirtschaftliche Verpflich- tung, sondern sichert sich auch Mitarbeiter für den eigenen Be- trieb.“ Und „Der Ausbildungsgang ist so elastisch gestaltet, daß er auch allen besonderen Anforderungen eines Kreditinstituts Rechnung trägt, und das Lehrziel ist andererseits wiederum so weit gesteckt, daß der Lehrling nach Abschluß seiner Lehre auch in der Lage sein soll, kaufmännische Dienstleistungen in ande- ren Wirtschaftsbetrieben zu verrichten, sofern sie keine beson- deren fachlichen Kenntnisse voraussetzen.“ Insgesamt wird deutlich, dass damals wie heute und in den Jahrzehnten dazwischen die Bankausbildung stets besonde- re Ansprüche aufwies und dadurch die ausgebildeten Bank- kaufleute immer gute Perspektiven hatten und auch in der Zukunft haben werden, egal wie sich das Berufsbild in den kommenden Jahrzehnten weiter verändern wird. Denn auch wenn die Digitalisierung noch nicht absehbare Veränderun- gen bis hin zu Krypto-Währungen mit sich bringen wird – so lange es Geld gibt, wird es Finanzdienstleistungen geben und Menschen, die diese anbieten. Und eben diese brauchen eine gute Ausbildung. Abbildung 5: Auszahlung an Kasse in der Bank, © Deutsche Bank, Historisches Institut Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 13 Genealogie Bankkaufmann/Bankkauffrau3 Datum Historie 1938 Ordnung für die Lehrlingsausbildung im deutschen Kreditwesen 17.12.1941 am 17.12.1941 erstmals als anerkannter Lehrberuf in Listen des Reichsinstituts verzeichnet; vom 17.12.1941 12.09.1961 aufgehoben durch Anerkennung des Ausbildungsberufs Bankkaufmann durch Erl. BMWi vom 12.09.1961 – II B 5 – 46 50 22 [BGBl. I S. II B 5 – 46 50 22], Anerkennung des Lehrberufs durch Erl. BMWi vom 12.09.1961 – II B 5 – 46 50 22 [BWMBl. Nr. 19/61, S. 437], [BGBl. I S. II B 5 – 46 50 22 [BWMBl. Nr. 19/61, S. 437]] Abbildung 6: Mantel und Bogen: Schneiden von Zinsscheinen, © Deutsche Bank, Historisches Institut 10.05.1973 Erneut anerkannt durch VO vom 10.05.1973 [BGBl. I S. 433] 08.02.1979 Erneut anerkannt durch VO vom 08.02.1979 [BGBl. I S. 154], RLPl.: Beschl. KMK vom 15.09.1978 [BAnz. Nr. 70a vom 10.04.1979]; [BGBl. I S. BGBl. I S. 154) 30.12.1997 VO Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau vom 30.12.1997 [BGBl. I S. 51] 05.02.2020 VO Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau vom 05.02.2020 [BGBl. Teil 1 Nr.5) Tabelle 4: Genealogie Bankkaufmann/Bankkauffrau, © BIBB 3 Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB); [https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/006989] 1.4 Karriere und Weiterbildung Qualität ist für die Bankenbranche sehr wichtig, daher hat die Personalentwicklung traditionell einen sehr hohen Stel- lenwert. Dies zeigt sich in einem weit entwickelten System von Weiterbildungsgängen verschiedener Niveaus, Inhalte und Rechtsgrundlagen, die in der Branche hohe Akzeptanz genießen und den Absolvierenden unterschiedliche Kar- rierewege in den Kreditinstituten ermöglichen. Nach erfolg- reicher Abschlussprüfung stehen daher für Bankkaufleute vielfältige Möglichkeiten der Weiterqualifizierung zur Ver- fügung, sowohl beruflicher als auch akademischer Art. Die nachfolgend aufgezeigten Abschlüsse können die Vielfalt nicht abdecken, sollen aber einen Überblick über die gängi- gen, höherqualifizierenden Fortbildungen bieten. 1.4.1 Berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten Die zentralen, beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten umfassen bundeseinheitliche Regelungen, Kammerregelun- gen und privatrechtliche Abschlüsse der Kreditinstitute. 1.4.2 Bundeseinheitliche Regelungen Die bundeseinheitlichen Abschlüsse der höherqualifizie- renden Berufsbildung werden nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und decken unterschiedliche Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) ab: von DQR-Ni- veau 5 mit dem Geprüften Fachberater/der Geprüften Fach- beraterin für Finanzdienstleistungen, über Niveau 6 mit den verschiedenen Fachwirte-Abschlüssen bis hin zu Niveau 7 mit dem Geprüften Betriebswirt/der Geprüften Betriebswir- https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/006989 Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau14 tin (vgl. Tabelle 5). Mit welcher dieser Fortbildungen nach der Ausbildung begonnen wird, hängt von den beruflichen Zukunftsplänen der Bankkaufleute und den individuellen Eingangsvoraussetzungen ab. Zu den für die Branche maß- geblichen bundeseinheitlichen Fortbildungen gehört der Geprüfte Bankfachwirt/die Geprüfte Bankfachwirtin. Dieser Abschluss des Niveaus 6 des DQR befähigt die Ab- solventen und Absolventinnen in der Kreditwirtschaft quali- 4 BBiG vom 1.2.2020, §53 a bis d fizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Sie sind dabei in der Lage, kreditwirtschaftliche Sachver- halte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaft- licher und rechtlicher Zusammenhänge zu bewerten. Auf Grundlage des erworbenen vertieften Fachwissens und or- ganisatorisch-methodischer sowie dispositiver Kenntnisse sind sie qualifiziert, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Bundeseinheitliche Regelungen (nach BBiG) DQR-Niveau 5 DQR-Niveau 6 DQR-Niveau 7 Geprüfter Fachberater/ Geprüfte Fachberaterin für Finanz- dienstleistungen Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung Geprüfter Betriebswirt/ Geprüfte Betriebswirtin Geprüfter Bankfachwirt/ Geprüfte Bankfachwirtin Geprüfter Leasingfachwirt/ Geprüfte Leasingfachwirtin Geprüfter Immobilienfachwirt/ Geprüfte Immobilienfachwirtin Tabelle 5: Bundeseinheitliche Fortbildungsabschlüsse nach BBiG, © BIBB, Gabriele Jordanski Ausführliche Informationen zu den einzelnen bundesein- heitlichen Fortbildungsberufen können auf der Internetseite des BIBB aufgerufen werden: https://www.bibb.de/de/40. php. Im Zuge der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes vom 1. Januar 2020 wurden neue Berufsbezeichnungen für die Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung ge- schaffen. Für die erste Fortbildungsstufe ist das der „Geprüfte Berufsspezialist“/die „Geprüfte Berufsspezialistin“, für die zweite Stufe der „Bachelor Professional“ sowie für die dritte Fortbildungsstufe der „Master Professional“ (vgl. Tabelle 6). An diese Bezeichnungen wird jeweils der Fachbereich an- gefügt, z. B. „Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ oder „Master Professional in Betriebswirtschaft“. Hierdurch soll die Vergleichbarkeit von beruflichen Bildungsabschlüs- sen nach BBiG mit Hochschulabschlüssen erleichtert werden und transparente Fortbildungsstufen abgebildet werden. Bezeichnungen für Abschlüsse höherqualifizierender Berufsbildung nach BBiG4 DQR-Niveau 5 DQR-Niveau 6 DQR-Niveau 7 Geprüfter Berufsspezialist/ Geprüfte Berufsspezialistin für … Bachelor Professional in/im … Master Professional in/im … Tabelle 6: Bezeichnungen für Abschlüsse höherqualifizierender Berufsbildung, © BIBB, Gabriele Jordanski https://www.bibb.de/de/40.php https://www.bibb.de/de/40.php Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 15 1.4.3 Kammerregelungen Des Weiteren bestehen sogenannte Kammerregelungen, das sind Fortbildungsabschlüsse, die auf den Regelungen einzel- ner Kammern auf Grundlage des BBiG beruhen. Hier ist der Abschluss Investment-Fachwirt/Investment-Fachwirtin (IHK) zu nennen, eine Regelung der Industrie- und Handels- kammer Frankfurt am Main vom 13. November 2006. Wei- tere Informationen dazu sind über die Webseite der IHK zu finden: https://www.frankfurt-main.ihk.de. 1.4.4 Fortbildungsabschlüsse auf Basis privatrechtlicher Regelungen Die Vielfalt in der Bankenbranche führt zu unterschiedli- chen Qualifikationsanforderungen, daher haben die Genos- senschaftsbanken (vgl. Abb. 9), Sparkassen (vgl. Abb. 8) so- wie die privaten Geschäftsbanken (vgl. Abb. 10) jeweils ein den spezifischen Anforderungen angepasstes umfangreiches Weiterbildungssystem geschaffen, in dem Bildungsangebote verschiedener Niveaus bereitgehalten werden. Auf diesem Weg wird eine maßgeschneiderte Karrierelaufbahn in den einzelnen Kreditinstituten ermöglicht. Fortbildungsabschlüsse auf Basis privatrechtlicher Regelungen Bankfachwirt S Bankfachwirtin S Bankfachwirt BankCOLLEG Bankfachwirtin BankCOLLEG Bankfachwirt (FS) Bankfachwirtin (FS) Sparkassenfachwirt Sparkassenfachwirtin Finanz- und Investment-Ökonom (VWA) Finanz- und Investment-Ökonomin (VWA) Versicherungsbetriebswirt (DVA) Versicherungsbetriebswirtin (DVA) Betriebswirt (FS) Betriebswirtin (FS) Management-Studium (FS) Abbildung 7: Fortbildungsabschlüsse auf Basis privatrechtlicher Regelungen, © BIBB, Gabriele Jordanski Abbildung 8: Fortbildungswege am Beispiel der Sparkassengruppe, © Sabine Koch https://www.frankfurt-main.ihk.de Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau16 Abbildung 9: Mögliche berufsbegleitende Studiengänge im Anschluss an die Bankausbildung, © BVR Genossenschaften ADG e. V. Abbildung 10: Akademische und berufliche Aus- und Weiterbildung, © Frankfurt School of Finance & Management Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 17 1.4.5 Studium Es finden sich vielfältige für die Bankenbranche geeigne- te Studiengänge in staatlicher oder privater Trägerschaft, wobei private Träger allgemeine private Fachhochschulen bzw. Hochschulen, aber auch spezifische Hochschulen der Bankensektoren sein können. Auch im Hinblick auf Organi- sationsformen existiert eine große Bandbreite, die von Voll- und Teilzeitstudium, über berufsbegleitende und duale Stu- diengänge unterschiedlich großer Praxisanteile bis hin zum Fernstudium reicht. Differenziert zeigt sich auch die inhaltliche Ausrichtung. So können bankspezifische Inhalte als thematischer Schwer- punkt in einem allgemeinen betriebswirtschaftlichen Studi- engang verankert werden, z. B. in Form eines Wahlbereichs, aber auch als spezifischer Studiengang, der sich auf das Finanz- oder Bankwesen fokussiert. Die spezifischen Studi- engänge sind häufig berufsbegleitend oder dual ausgerich- tet, auch als Teilzeitstudium möglich und finden sich häufig in Trägerschaft der verschiedenen Bankensektoren. Darüber hinaus werden zahlreiche interessante Möglich- keiten zur Fort- und Weiterbildung angeboten. Detaillierte Informationen und Adressen können bei den Berufsbil- dungszentren und beim Berufsinformationszentrum (BIZ/ Planet Beruf [https://planet-beruf.de]) bezogen werden oder sind auf den Homepages der Bundesagentur für Arbeit sowie KURSNET [https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de] zu finden. Hinweise zur Finanzierung (Aufstiegs-BAföG) gibt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [https://www.aufstiegs-bafoeg.de]. https://planet-beruf.de https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de https://www.aufstiegs-bafoeg.de Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau18 2 Betriebliche Umsetzung der Ausbildung Betriebe haben im dualen Berufsausbildungssystem eine Schlüsselposition bei der Gestaltung und Umsetzung der Ausbildung. Es gibt zahlreiche Gründe für Betriebe, sich an der dualen Ausbildung zu beteiligen: f Im eigenen Betrieb ausgebildete Fachkräfte kennen sich gut aus, sind flexibel einsetzbar und benötigen keine Ein- arbeitungsphase. f Der Personalbedarf kann mittel- und langfristig mit ge- zielt ausgebildeten Fachkräften gedeckt werden. f Die Ausbildung verursacht zwar in der Anfangsphase zusätzliche Kosten. Aber mit zunehmender Ausbildungs- dauer arbeiten die Auszubildenden weitgehend selbst- ständig und tragen dazu bei, den betrieblichen Erfolg zu steigern.5 f Über die Ausbildung wird die Bindung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an den Betrieb gefördert. Die Kosten für Personalgewinnung können damit gesenkt werden. Der Ausbildungsbetrieb ist zentraler Lernort innerhalb des dualen Systems und hat damit eine große bildungspolitische Bedeutung und gesellschaftliche Verantwortung. Der Bil- dungsauftrag des Betriebes besteht darin, den Auszubilden- den die berufliche Handlungsfähigkeit auf der Grundlage der Ausbildungsordnung zu vermitteln. 5 Weiterführende Informationen [https://www.bibb.de/de/11060.php] zu Kosten und Nutzen der Ausbildung Ein wichtiger methodischer Akzent wird mit der Forderung gesetzt, die genannten Ausbildungsinhalte so zu vermitteln, § „… dass die Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit nach § 1 Absatz 3 des Berufs- bildungsgesetzes erlangen. Die berufliche Hand- lungsfähigkeit schließt insbesondere selbststän- diges Planen, Durchführen und Kontrollieren ein.“ (§ 3 Ausbildungsordnung) Die Befähigung zum selbstständigen Handeln wird während der betrieblichen Ausbildung systematisch entwickelt. Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Ausbilder/-innen stehen in der Verantwortung, ihre Rolle als Lernberater/-innen und Planer/-innen der betrieblichen Ausbildung wahrzunehmen. Hierfür sollten sie sich stets auf Veränderungen einstellen und neue Qualifikationsan- forderungen zügig in die Ausbildungspraxis integrieren. Die Ausbilder-Eignungsprüfung (nach AEVO) [https://www. gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/] bietet einen ge- eigneten Einstieg in die Ausbildertätigkeit. Sie dient auch als formaler Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eig- nung des Ausbildungsbetriebes. 2.1 Ausbildungsverordnung und Ausbildungsrahmenplan 2.1.1 Paragrafen der Ausbildungsverordnung mit Erläuterungen Für diese Umsetzungshilfe werden nachfolgend einzelne Pa- ragrafen der Ausbildungsverordnung erläutert (siehe graue Kästen). Die Ausbildungsverordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmen- lehrplan für die Berufsschule wurden am 11. Februar 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau (Bankkaufleute – Ausbildungsverordnung – Bankkfl.AusbV) vom 5. Februar 2020 Auf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 436 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den Ausbildungsberuf „Bankkaufmann/Bankkauffrau“ im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) staatlich anerkannt. Damit greift das Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit seinen Rechten und Pflichten für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe. Gleichzei- tig wird damit sichergestellt, dass Jugendliche unter 18 Jahren nur in diesem staatlich anerkannten Ausbildungsbe- ruf ausgebildet werden dürfen (davon kann nur abgewichen werden, wenn die Berufsausbildung nicht auf den Besuch eines weiterführenden Bildungsganges vorbereitet). Darüber hinaus darf die Berufsausbildung zum/zur Bankkaufmann/ https://www.bibb.de/de/11060.php https://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/ https://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/ Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 19 Bankkauffrau nur nach den Vorschriften dieser Ausbildungsordnung erfolgen, denn: Ausbildungsordnungen regeln bun- deseinheitlich den betrieblichen Teil der dualen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Sie richten sich an alle an der Berufsausbildung im dualen System Beteiligten, insbesondere an Ausbildungsbetriebe, Auszubildende, das Ausbildungspersonal und an die zuständigen Stellen, hier die Industrie- und Handelskammern. Der duale Partner der betrieblichen Ausbildung ist die Berufsschule. Der Berufsschulunterricht erfolgt auf der Grund- lage des abgestimmten Rahmenlehrplans. Da der Unterricht in den Berufsschulen generell der Zuständigkeit der Länder unterliegt, können diese den Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz, erarbeitet von Berufsschullehrern und -leh- rerinnen der Länder, in eigene Rahmenlehrpläne umsetzen oder direkt anwenden. Ausbildungsordnungen und Rahmen- lehrpläne sind im Hinblick auf die Ausbildungsinhalte und den Zeitpunkt ihrer Vermittlung in Betrieb und Berufsschule aufeinander abgestimmt. Die vorliegende Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Bankkaufmann/Bankkauffrau wurde im Bundesinstitut für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit Sachverständigen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite unter Einbezug der Berufsschullehrer/-innen erarbeitet. Kurzübersicht [ Abschnitt 1]: Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung (§§ 1 bis 5) [ Abschnitt 2]: Abschlussprüfung (§§ 6 bis 16) [ Abschnitt 3]: Schlussvorschriften (§ 17) Abschnitt 1: Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Der Ausbildungsberuf des Bankkaufmanns und der Bankkauffrau wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staat- lich anerkannt. Für einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Die vorlie- gende Verordnung bildet damit die Grundlage für eine bundeseinheitliche Berufsausbildung in den Ausbildungsbetrieben. Die Aufsicht darüber führen die zuständigen Stellen, hier die Industrie- und Handelskammer (§ 71 BBiG). Die IHK hat ins- besondere die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen und sie durch Beratung der Auszubildenden sowie der Ausbilder und Ausbilderinnen zu fördern. § 2 Dauer der Berufsausbildung Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildungsdauer ist so bemessen, dass Auszubildenden die für eine qualifizierte Berufstätigkeit notwendigen Ausbil- dungsinhalte vermittelt werden können und ihnen der Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung ermöglicht wird (siehe § 1 Absatz 3 BBiG). Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau20 Beginn und Dauer der Berufsausbildung werden im Berufsausbildungsvertrag angegeben (§ 11 Absatz 2 BBiG). Das Berufs- ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit oder mit dem Bestehen der Abschluss- bzw. Gesellen- prüfung (§ 21 Absatz 1 und 2 BBiG). Verkürzung der Ausbildungszeit In besonderen Fällen kann die zuständige Stelle auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkür- zungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung und/oder Leistung in der Ausbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teil- zeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufs- ausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Ab- schlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist sechs Monate. Gegebenenfalls ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer für Auszubildende möglich, die eine betriebliche Ein- stiegsqualifizierung (EQ) erfolgreich abgeschlossen haben. Verlängerung der Ausbildungszeit In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist. Die Ausbildungs- zeit muss auf Verlangen der Auszubildenden verlängert werden (bis zur zweiten Wiederholungsprüfung*, aber insgesamt höchstens um ein Jahr), wenn diese die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung nicht bestehen (§ 21 Absatz 3 BBiG). * Urteil BAG vom 15.03.2000, Az. 5 AZR 74 / 99 § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie im Ausbildungsrahmenplan vorgege- ben ist, darf abgewichen werden, wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubildenden liegen, die Abweichung erfordern. (2) Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit nach § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes erlangen. Die berufliche Handlungsfähigkeit schließt insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren ein. § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt. (2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Serviceleistungen anbieten, Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 21 2. Kunden ganzheitlich beraten, 3. Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren, 4. Liquidität sicherstellen, 5. Vermögen bilden mit Sparformen, 6. Vermögen bilden mit Wertpapieren, 7. zu Vorsorge und Absicherung informieren, 8. Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten, 9. Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten, 10. an gewerblichen Finanzierungen mitwirken, 11. Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrollen nutzen sowie 12. projektorientiert arbeiten. (3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen, 2. Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, 3. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 4. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie 5. Umweltschutz. § 5 Ausbildungsplan Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen. Für den individuellen Ausbildungsablauf erstellt der Ausbildungsbetrieb auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans den betrieblichen Ausbildungsplan für die Auszubildenden. Dieser wird jedem Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt und erläutert; ebenso soll die Ausbildungsordnung zur Verfügung stehen. [ Kapitel 2.1.5] Abschnitt 2: Abschlussprüfung § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt (1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2. (2) Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. Die „Gestreckte Abschlussprüfung“ verfolgt das Ziel, bereits einen Teil der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten etwa zur Mitte der Ausbildungszeit zu prüfen. Die bereits geprüften Inhalte werden im zweiten Teil der Abschlussprüfung nicht nochmals geprüft. Das Ergebnis aus dem Prüfungsbereich von Teil 1 „Konten führen und Anschaffungen finanzieren“ wird mit 20 Prozent der Gesamtprüfungsleistung gewertet. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau22 § 7 Inhalt von Teil 1 Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 15 Ausbildungsmonate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. § 8 Prüfungsbereich von Teil 1 (1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Konten führen und Anschaffungen finanzieren statt. (2) Im Prüfungsbereich Konten führen und Anschaffungen finanzieren hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Kundensituationen und -anliegen zu analysieren, 2. kundenorientierte Lösungen zu entwickeln und zu erörtern, 3. Möglichkeiten projektorientierter Arbeitsweisen aufzuzeigen sowie 4. rechtliche Regelungen einzuhalten. (3) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende Gebiete zugrunde zu legen: 1. Kontoführung und nicht-dokumentärer Zahlungsverkehr, 2. Anlage auf Konten sowie 3. Konsumentenkredite. (4) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (5) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. [ Kapitel 4.3.1] § 9 Inhalt von Teil 2 (1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. (2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungs fähigkeit erforderlich ist. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 23 § 10 Prüfungsbereiche von Teil 2 Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Vermögen aufbauen und Risiken absichern, 2. Finanzierungsvorhaben begleiten, 3. Kunden beraten sowie 4. Wirtschafts- und Sozialkunde. [ Kapitel 4.3.2] § 11 Prüfungsbereich Vermögen aufbauen und Risiken absichern (1) Im Prüfungsbereich Vermögen aufbauen und Risiken absichern hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. komplexe Kundenanliegen und Vermögenssituationen zu analysieren, 2. kursbeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen, 3. kundenorientierte Lösungen zum Aufbau und zur Optimierung von Vermögen zu entwickeln und zu erörtern, 4. Kunden und Kundinnen anlassbezogen über Vorsorge und Absicherung zu informieren sowie 5. rechtliche Regelungen einzuhalten. (2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. § 12 Prüfungsbereich Finanzierungsvorhaben begleiten (1) Im Prüfungsbereich Finanzierungsvorhaben begleiten hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Informationen zu Finanzierungsvorhaben sowie zu den Kreditnehmern und Kreditnehmerinnen aufzubereiten und zu bewerten, 2. Sicherheiten zu bewerten und auszuwählen, 3. Konditionen zu begründen, insbesondere unter Berücksichtigung der Art der Sicherheit, der Bonität sowie der Rentabilität der Kundenverbindung, 4. Kunden und Kundinnen Prozesse im Rahmen des Immobilienerwerbs zu beschreiben, 5. Signale für die Gefährdungen von Kreditengagements zu erkennen und Maßnahmen abzuleiten sowie 6. rechtliche Regelungen einzuhalten. (2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau24 § 13 Prüfungsbereich Kunden beraten (1) Im Prüfungsbereich Kunden beraten hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Beratungsgespräche ganzheitlich, systematisch, situationsgerecht und zielorientiert zu führen, 2. sich kundenorientiert zu verhalten, 3. analoge oder digitale vertriebs- und beratungsunterstützende Hilfsmittel einzusetzen, 4. Kunden und Kundinnen über Nutzen und Konditionen von Bankleistungen zu informieren sowie rechtliche Rege- lungen einzuhalten, 5. auf Kundenfragen und -einwände einzugehen, 6. über den Gesprächsanlass hinausgehende Kundenbedarfe zu erkennen und anzusprechen, 7. fachliche Hintergründe und Zusammenhänge zu berücksichtigen sowie 8. Gespräche kundenorientiert abzuschließen. (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: 1. Konten führen, 2. Anschaffungen finanzieren, 3. Vermögen aufbauen, 4. Risiken absichern und 5. Baufinanzierungsvorhaben im Privatkundengeschäft begleiten. (3) Mit dem Prüfling wird ein Beratungsgespräch als Gesprächssimulation geführt. (4) Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus unter- schiedlichen Tätigkeiten nach Absatz 2 zur Auswahl. Bei den zur Auswahl gestellten Aufgaben ist eine Kombination von Tätigkeiten nach Absatz 2 Nummer 1 und 3 oder 2 und 5 nicht zulässig. Der Prüfling hat eine der Aufgaben aus- zuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung. (5) Die Gesprächssimulation dauert 30 Minuten. § 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (1) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. (2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 25 § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung (1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. Konten führen und Anschaffungen finanzieren mit 20 Prozent, 2. Vermögen aufbauen und Risiken absichern mit 20 Prozent, 3. Finanzierungsvorhaben begleiten mit 20 Prozent, 4. Kunden beraten mit 30 Prozent sowie 5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent. (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“, 2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“, 3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“. § 16 Mündliche Ergänzungsprüfung (1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. (2) Dem Antrag ist stattzugeben, 1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist: a) Vermögen aufbauen und Risiken absichern, b) Finanzierungsvorhaben begleiten oder c) Wirtschafts- und Sozialkunde. 2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und 3. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. (3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der münd- lichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Abschnitt 3: Schlussvorschriften § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bank- kaufmann/zur Bankkauffrau vom 30. Dezember 1997 (BGBl. 1998 I S. 51) außer Kraft. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau26 2.1.2 Der Ausbildungsrahmenplan Der Ausbildungsrahmenplan als Teil der Ausbildungs- ordnung nach § 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für die betriebliche Ausbildung. Er listet die Fer- tigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten auf, die in den Ausbil- dungsbetrieben zu vermitteln sind. Ihre Beschreibung orientiert sich an beruflichen Aufgaben- stellungen und den damit verbundenen Tätigkeiten. In der Summe beschreiben sie die Ausbildungsinhalte, die für die Ausübung des Berufs notwendig sind. Die Methoden, wie sie zu vermitteln sind, bleiben den Ausbildern und Ausbilderin- nen überlassen. Die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Qualifika- tionen sind in der Regel gestaltungsoffen, technik- und ver- fahrensneutral sowie handlungsorientiert formuliert. Diese offene Darstellungsform gibt den Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit, alle Anforderungen der Ausbildungsordnung selbst oder mit Verbundpartnern abzudecken. Auf diese Wei- se lassen sich auch neue technische und arbeitsorganisatori- sche Entwicklungen in die Ausbildung integrieren. Mindestanforderungen Die Vermittlung der Mindestanforderungen, die der Aus- bildungsrahmenplan vorgibt, ist von allen Ausbildungsbe- trieben sicherzustellen. Es kann darüber hinaus ausgebildet werden, wenn die individuellen Lernfortschritte der Auszu- bildenden es erlauben und die betriebsspezifischen Gege- benheiten es zulassen oder gar erfordern. Die Vermittlung zusätzlicher Ausbildungsinhalte ist auch möglich, wenn sich aufgrund technischer oder arbeitsorganisatorischer Ent- wicklungen weitere Anforderungen an die Berufsausbildung ergeben, die im Ausbildungsrahmenplan nicht genannt sind. Diese zusätzlich vermittelten Ausbildungsinhalte sind je- doch nicht prüfungsrelevant. Können Ausbildungsbetriebe nicht sämtliche Ausbildungs- inhalte vermitteln, kann dies z. B. im Wege der Verbundaus- bildung ausgeglichen werden. Damit auch betriebsbedingte Besonderheiten bei der Aus- bildung berücksichtigt werden können, wurde in die Aus- bildungsordnung eine sogenannte Flexibilitätsklausel aufgenommen, um deutlich zu machen, dass zwar die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten obligatorisch sind, aber von der Reihenfolge und vom vor- gegebenen sachlichen Zusammenhang abgewichen werden kann: § „Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie im Ausbildungsrahmenplan vorgegeben ist, darf ab- gewichen werden, wenn und soweit betriebsprakti- sche Besonderheiten oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubildenden liegen, die Abweichung erfordern.“ (§ 3 Absatz 1 Ausbildungsordnung) Der Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung und der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Es empfiehlt sich für Ausbilder/-innen sowie Berufsschullehrer/-innen, sich im Rahmen der Lernortkooperation regelmäßig zu tref- fen und zu beraten. Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans muss ein betrieblicher Ausbildungsplan erarbeitet werden, der die or- ganisatorische und fachliche Durchführung der Ausbildung betriebsspezifisch regelt. Für die jeweiligen Ausbildungs- inhalte werden hierfür zeitliche Zuordnungen (in Wochen oder Monaten) als Orientierungsrahmen für die betriebli- che Vermittlungsdauer angegeben. Sie spiegeln die unter- schiedliche Bedeutung wider, die dem einzelnen Abschnitt zukommt. 2.1.3 Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan Vorbemerkungen Die Hinweise und Erläuterungen zum Ausbildungsrahmen- plan illustrieren die Ausbildungsinhalte durch weitere De- taillierung so, wie es für die praktische und theoretische Aus- bildung vor Ort erforderlich ist, und geben darüber hinaus vertiefende Tipps. Sie machen damit die Ausbildungsinhalte für die Praxis greifbarer, weisen Lösungswege bei auftreten- den Fragen auf und geben somit dem Ausbilder und der Aus- bilderin wertvolle Hinweise für die Durchführung der Aus- bildung. Die Erläuterungen und Hinweise (rechte Spalte) zu den zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten sind beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollstän- digkeit. Sie geben den Ausbildenden Anregungen; je nach betrieblicher Ausrichtung sollen passende Inhalte in der Ausbildung vermittelt werden. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 27 Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat 1 Serviceleistungen anbieten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Kunden willkommen heißen und in den Mittelpunkt stellen 12 ▶ Gastgeberrolle ▶ ungeteilte Aufmerksamkeit und Blickkontakt ▶ Körpersprache ▶ professionelle Begrüßung und Verabschie- dung, z. B. namentlich b) Auskünfte auch in einer Fremd- sprache erteilen Der Ausbildungsrahmenplan legt bewusst keine bestimmte Fremdsprache fest: ▶ die Auswahl der Sprache/n und die Tiefe der Umsetzung liegen im Ermessen des jeweiligen Kreditinstituts; in Grenzgebieten, z. B. die Sprache des Nachbarlandes c) Kommunikation service- und kundenorientiert, verkaufs- fördernd und situationsgerecht gestalten, dabei die Bedürfnisse besonderer Personengruppen sowie soziokulturelle Aspekte be- rücksichtigen ▶ adressatengerecht ▶ soziokulturelle Aspekte umfassen u. a. kultu- relle und soziale Interessen und Bedürfnisse von Kunden und Kundinnen, wie z. B. Alter und Umfeld ▶ allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) d) Kundenanliegen mittels analoger oder digitaler Kommunikations- formen und -wege aufnehmen und Kundenwünsche ermitteln ▶ Kundenaufträge, Kundenfragen und Kunden- reklamationen ● persönlich ● schriftlich ● Text-Chat ● Telefon ● Video ▶ Besonderheiten im Umgang mit sozialen Medien beachten ● Einsatzmöglichkeiten, Vor- und Nachteile, Grenzen ▶ Datenschutz/Bankgeheimnis ● Vertretungsbefugnis ● Rechtsgültigkeit ● „Netiquette“ e) Kundenfragen beantworten, Kundenaufträge bearbeiten f) Kundenanliegen zur Bearbeitung und Beantwortung an zuständige Stellen weiterleiten ▶ in Abhängigkeit von Prozessen und Zustän- digkeiten weiterleiten, z. B. an ● Kundenberater/-innen ● Serviceabteilung g) Kunden bei der Nutzung analo- ger oder digitaler Zugangskanäle zu Bankgeschäften unterstützen, Nutzen für den Kunden heraus- stellen und sicherheitsrelevante Informationen geben ▶ einrichten digitaler Zugangskanäle ▶ Sorgfaltspflicht im Umgang mit Zugangsdaten ● starke Kundenauthentifizierung (PSD2) ● Passwortregeln und -änderungen ▶ Virenschutz ▶ Firewall ▶ auf aktuelle Betrugsmaschen hinweisen, z. B. „Enkeltrick“, Phishing, Skimming Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau28 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat h) Kundenreklamationen entgegen- nehmen und bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die betrieblichen Vorgaben ein- halten ▶ Kunden und Kundinnen emotional auffangen ▶ Anlässe, Gründe erfassen und nachfragen ▶ adäquate Lösungen finden ▶ Beschwerde als „Chance“, vgl. Abschnitt B, BBP 1b i) eigenes Verhalten als Beitrag zur Kundenzufriedenheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen ziehen ▶ eigenes Kommunikationsprofil ▶ Verhaltensmuster ▶ Stressmuster ▶ Wirkung auf die Kunden und Kundinnen, Handlungsoptionen ▶ professioneller Umgang mit Feedback j) Kunden über vertragliche Bedin- gungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhal- ten Einige Bedingungen gelten für alle Geschäfts- beziehungen, z. B. die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen (AGB). Beispiele für die einzelnen Geschäfte sind bei den jeweiligen Berufsbildpositionen aufgeführt k) Rechtliche Regelungen und be- triebliche Vorgaben zum Daten- schutz und zur Datensicherheit einhalten ▶ Datenschutz: Insbesondere sind dies die Regelungen der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundes- datenschutzgesetzes (BDSG), Regelungen des Steuerrechts (AO) und zum Bankgeheimnis (AGB der Banken). ▶ Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) ▶ Hierunter fallen auch Vorgaben der zuständi- gen Aufsichtsbehörden: ● Datenschutzbeauftragte der Länder ● Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht (BaFin) ● Insbesondere bei Sparkassen können auch landesrechtliche Regelungen hinzutreten. ▶ Unter den Begriff „Datensicherheit“ fallen, z. B. technische und organisatorische Maß- nahmen und Aspekte zum Schutz von Daten und Datenverarbeitungseinrichtungen (IT- Sicherheit) wie Zugriffsrechte, Weitergabe von Daten, Nutzung von Computern und Schnittstellen, Schutz vor unberechtigten Zugriffen usw. ▶ IT-Sicherheitsgesetz (IT SiG) 2 Kunden ganzheitlich beraten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) Der Kompetenzaufbau über die gesamte Ausbildungszeit soll schrittweise erfolgen: a) Bedeutung eines ganzheitlichen Beratungsprozesses als Grundlage für dauerhafte Kundenbeziehun- gen aufzeigen 12 ▶ 360-Grad-Blick ● Lebensphasen ● Bedarfe, Bedürfnisse ● Prioritäten ● Budget der Kunden und Kundinnen berücksichtigen ▶ Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, z. B. Versicherungen, Bausparkassen Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 29 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat b) Kundenbestand unter Nutzung betrieblicher Systeme auf Bera- tungsanlässe prüfen, Kunden zur Beratung auswählen, einladen und Nutzen für den Kunden er- läutern ▶ zentral bereitgestellte Auswertungen ▶ eigene Selektion durchführen ● Gehalt ● Dispoausnutzung ● Guthaben ● umsatzlose Konten ▶ statistische Daten aufbereiten und auswer- ten, vgl. Abschnitt A, BBP 11d ▶ Intensivierung der Kundenbeziehung, vgl. Abschnitt A, BBP 3 c) Kundengespräche systematisch und kundenorientiert vorbereiten ▶ Prozesse und Vorbereitungschecklisten nutzen d) im Kundengespräch durch wert- schätzenden Umgang positive Atmosphäre schaffen und Ge- sprächsrahmen abstimmen ▶ ggf. persönliche Vorstellung ▶ Gesprächsziel ▶ Zeitrahmen ▶ Umgang mit Notizen ▶ aktives Zuhören ● empathische und offene Grundhaltung ● Blickkontakt ● verbale und nonverbale Bestätigung ● Nachfragen bei Unklarheiten e) Kundensituation ganzheitlich analysieren, aktuelle und künfti- ge Bedarfe ermitteln ▶ offene Fragen stellen ▶ Berücksichtigen der relevanten Bedarfsfelder (Cross-Selling) ▶ Notizen anfertigen ▶ zusammenfassen und Zustimmung einholen f) kundengerechte Lösungen unter Nutzung analoger oder digitaler vertriebs- und beratungsunter- stützender Hilfsmittel erarbeiten, anbieten und erläutern, auf Fragen und Einwände eingehen, über Konditionen informieren sowie einen Abschluss erreichen ▶ Abschluss kann vielfältig sein: ● Vertragsabschluss ● Weiterleitung an Experten und Expertinnen ● Folgetermin oder Terminvereinbarung mit Experten und Expertinnen ● Vormerkungen für späteren Zeitpunkt g) Gesprächsverlauf mit dem Kun- den reflektieren, auch mit dem Ziel vom Kunden weiterempfoh- len zu werden ▶ Kunden und Kundinnen um Feedback bitten ● persönlich ● Bewertungsportal ▶ situative Kundenansprache zur Weiteremp- fehlung ▶ Visitenkarte oder digitale Alternative, z. B. QR-Code bereithalten h) Kundengespräche systematisch nachbereiten, insbesondere Ge- sprächsergebnisse dokumentie- ren und Abschlüsse umsetzen ▶ Prozess abschließen oder Vorgang weiter- leiten ▶ Gesprächsergebnisse im Bank-System doku- mentieren i) Kunden über vertragliche Bedin- gungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhal- ten ▶ erforderliche Regelungen, vgl. Abschnitt A, BBP 1j j) rechtliche Regelungen und be- triebliche Vorgaben zum Daten- schutz und zur Datensicherheit einhalten ▶ erforderliche Regelungen, vgl. Abschnitt A, BBP 1k Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau30 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat 3 Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Gewinnung von Neukunden ziel- gruppenorientiert vorbereiten, durchführen und bewerten 10 ▶ Empfehlungsmarketing ▶ Datenrecherche ▶ Erstansprache von möglichen Neukunden und -kundinnen, vgl. Abschnitt A, BBP 3h ▶ Telefon Gesprächsleitfaden ▶ Neukunden-Gewinnspiel ▶ Nebenbankverbindung ▶ „nur Schließfach“-Kunden und -Kundinnen oder „nur Sparkonto“-Kunden und -Kundinnen b) Kundendaten erheben, zielge- richtet aufbereiten und mit Hilfe digitaler Medien verarbeiten und pflegen ▶ mögliche Handlungsbedarfe/Signale, die sich aus den Kundendaten ergeben, z. B. ● Geldeingänge und -ausgänge von bzw. zu anderen Banken auf den Namen des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin ● höhere Guthaben, die nicht angelegt sind ● unausgewogene Vermögensstruktur ● Raten für Versicherungen oder Finanzie- rungen bei anderen Anbietern ● Adressänderungen ● Gehaltsveränderungen/neuer Arbeitgeber ▶ Hinweise dazu im Banksystem für die Ansprache/Betreuung der Kunden und Kundinnen festhalten c) eigene Produkte und Lösungen mit denen der Mitbewerber ver- gleichen ▶ Internetrecherche zu Produkten und Lösungen, z. B. ● Baufinanzierung ● Bausparvertrag ● Festgeld ● Girokonto ● Kreditkarte ● Rahmenkredit ● Ratenkredit ● Sparbrief ● Tagesgeld ● VL-Sparplan ▶ Werbung der Mitbewerber aufmerksam wahr- nehmen, z. B. in Schaufenstern der Filialen, TV und Zeitungen d) Methoden der aktiven Kunden- ansprache und des Kundendia- logs auswählen und einsetzen, dabei analoge oder digitale Kommunikationskanäle nutzen ▶ Einladung zu einer ganzheitlichen Beratung ohne konkreten Anlass oder gezielte Anspra- che zur (ganzheitlichen) Beratung aus einem konkreten Anlass, vgl. Abschnitt A, BBP 3b ● persönliche Ansprache ● telefonisch oder per Mail/Brief ● über Dritte, insbesondere Kunden-Dialog- Center e) Maßnahmen zur Kundengewin- nung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und -träger durch- führen sowie bei der Erfolgskon trolle mitwirken ▶ Mitwirken bei Kundenveranstaltungen, auf Messen und bei weiteren Gelegenheiten, mit potenziellen Kunden und Kundinnen in Kontakt zu kommen, z. B. in Schulen im Rahmen des Ausbildungs-/Jugendmarketings ▶ Nutzung von Werbemitteln, z. B. Flyer, Plakate, Werbegeschenke ▶ eigene Ideen für Veranstaltungen und weitere Werbemaßnahmen sowie Werbemittel ent- wickeln ▶ Werbung/Ansprache über soziale Medien ▶ Erfolg von Maßnahmen aus- bzw. bewerten Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 31 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat f) Methoden der aktiven Kunden- ansprache hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und Ver- besserungsmaßnahmen ableiten ▶ Zeit für Reflexionen einplanen ▶ zu Reflexionsterminen einladen ▶ Notizen zur Maßnahme reflektieren Abbildung 11: Pinnwand mit Notizen als Grundlage zur Reflexion, © Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) g) Kunden über vertragliche Bedin- gungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten ▶ erforderliche Regelungen, vgl. Abschnitt A, BBP 1j h) rechtliche Regelungen und be- triebliche Vorgaben zum Daten- schutz und zur Datensicherheit einhalten ▶ erforderliche Regelungen, vgl. Abschnitt A, BBP 1k ▶ Besonderheiten bei möglichen Neukunden/ Neukundinnen beachten, die angesprochen werden können 4 Liquidität sicherstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Kunden zu Kontoarten und -modellen, Verfügungsberech- tigungen sowie Vollmachten beraten und passende Lösungen anbieten 14 ▶ Privat- vs. Geschäftskonten ▶ Einzel- vs. Gemeinschaftskonten ▶ Notaranderkonten ▶ Betreuungs- und Nachlasskonten ▶ Einzel- vs. nur gemeinsame Verfügungs berechtigung ▶ Verfügungsberechtigungen bei Vollmachten ● Vorkehrungen für den Todesfall des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin treffen, z. B. Vollmachten ▶ Kontopauschalen vs. Einzelabrechnung ▶ Onlinekonten vs. Konten mit persönlichem Service ▶ Arten und Auswirkungen von Betreuungen b) Kunden über die Besonderheiten der digitalen Nutzung der Konten aufklären und sicherheitsrele- vante Informationen geben ▶ Zugriffsmöglichkeiten über Homepage und Banking-App ▶ Sicherheitsverfahren ▶ Umgang mit den eigenen Daten und Pass- wörtern ▶ Virenschutz und Firewall ▶ Phishing ▶ Verhalten und Haftung im Schadensfall c) Kunden zu Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs im Inland aus Sicht des Zahlungspflichtigen und des Zahlungsempfängers beraten und passende Lösungen anbieten ▶ Abwicklung erläutern, Unterschiede erklären, Zahlungsvordrucke bzw. -verfahren erklären ▶ Konto- und Kreditkarten ● Kartenmissbrauch (Skimming) ▶ Überweisungen ▶ Daueraufträge ▶ Lastschriften ▶ Geld senden und empfangen in Banking- Apps ▶ alternative Bezahlverfahren wie z. B. PayPal, PayDirekt, Apple Pay, Google Pay Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau32 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat d) verschiedene Formen des Zah- lungsverkehrs abwickeln ▶ unbarer Zahlungsverkehr, vgl. Abschnitt A, BBP 4c ▶ barer Zahlungsverkehr (soweit vorhanden und im Umfang des ausbildenden Betriebes) ▶ Umgang mit Geldautomat, Auszahlung, Ein- zahlung, Selbstbedienungsgeräte beherrschen und Kunden und Kundinnen beraten e) zu Überziehungsmöglichkeiten und Dispositionskrediten beraten und passende Lösungen anbieten ▶ Rahmenhöhe und Konditionen ▶ Umgang mit Überziehungen, z. B. automa- tische Retournierung von Lastschriften und Nichtausführung von Daueraufträgen f) Konten eröffnen, führen und schließen ▶ Rechts- und Geschäftsfähigkeit ▶ für natürliche, juristische und quasi juristi- sche Personen ▶ Legitimationsprüfung ▶ Kontoeröffnung durch ● Bankmitarbeiter/-innen ● online durch die Kunden und Kundinnen ▶ Kontoauszüge, -abrechnungen und Belege ▶ Kontoauflösung ▶ Vorgehensweise beim Tod des bzw. eines Kontoinhabers/der bzw. einer Kontoinhaberin g) Kunden zu Möglichkeiten des internationalen Zahlungsverkehrs beraten und passende Lösungen anbieten ▶ Single Euro Payments Area (SEPA) ▶ Kreditkarten ▶ alternative Bezahlverfahren wie z. B. PayPal, Apple Pay, Google Pay ▶ Sorten ▶ Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr ● gewerbliche Kunden und Kundinnen: clean-payment h) Kunden die Risiken im Zusam- menhang mit Fremdwährungen und die Möglichkeiten der bank- mäßigen Absicherung in Grund- zügen erläutern ▶ Wechselkursrisiken ▶ Termingeschäfte ▶ Währungskonten i) Kunden über vertragliche Bedin- gungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhal- ten ▶ vgl. Abschnitt A, BBP 1j sowie z. B. ▶ Geldwäschegesetz (GwG), z. B. Vorschriften zu ● know your customer (KYC) ● identifizierungspflichtige Transaktionen ● Verdachtsfälle ▶ devisenrechtliche Stellung ● Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ▶ Kundenstamm- und Kontoverträge ▶ Sonder-/Zusatzvereinbarungen ▶ Preisaushang, Preisverzeichnis ▶ Regelungen/Einverständnis zur SCHUFA ▶ Haftungsverbund j) rechtliche Regelungen und betrieb- liche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten ▶ vgl. Abschnitt A, BBP 1k Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 33 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat 5 Vermögen bilden mit Sparformen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Kunden zu Anlagemöglichkeiten auf Konten, einschließlich der Sonderformen, beraten 16 ▶ Sparkonten und Kündigungsfristen ▶ (Fest-)Zinsvereinbarungen ▶ Termingeldkonten und Sparbriefe ▶ Sparverträge ▶ Mietkautionskonten b) Kunden zu Bausparverträge be- raten und beim Abschluss mit- wirken ▶ Bedeutung und Prinzip des Bausparens ▶ Tarifvarianten/Konditionen/Zuteilungs voraussetzungen/Regelsparbeitrag ▶ Abwicklung ▶ Zusammenarbeit mit Beratern/Beraterinnen der Bausparkasse ▶ Einkommensgrenzen und maximale Förderung ▶ Wohnungsbauprämie ▶ Arbeitnehmer-Sparzulage ▶ Wohn-Riester c) Kunden zu Verfügungsberechti- gungen und Vollmachten beraten ▶ Einzel- vs. Gemeinschaftskonten ▶ Einzel- vs. nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigungen ▶ Verfügungsberechtigungen bei Vollmachten ● Vorkehrungen für den Todesfall des Konto- inhabers/der Kontoinhaberin treffen, z. B. Vollmachten ▶ Arten und Auswirkungen von Betreuungen d) Kunden über Zinsgutschriften und über deren steuerliche Aus- wirkungen informieren ▶ Grundzüge des Einkommenssteuerrechts ▶ Zeitpunkt und Ort der Zinsgutschrift ▶ Verfügungsmöglichkeit über die Zins zahlungen ▶ Freistellungsauftrag ▶ Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) e) Kunden über staatliche Förder- möglichkeiten informieren ▶ Vermögenswirksame Leistungen ▶ Bausparförderung ● Arbeitnehmersparzulage ● Wohnungsbauprämie ▶ Riester-Förderung f) Anlagekonten eröffnen, führen und schließen ▶ Kontoeröffnung durch ● Bankmitarbeiter/-innen ● Mitarbeiter/-innen der Bausparkasse ● online durch die Kunden und Kundinnen ▶ Kontoauszüge, -abrechnungen und Belege ▶ Kontoauflösung ▶ Vorgehensweise beim Tod des/eines Konto- inhabers/der/einer Kontoinhaberin ▶ Bausparverträge, z. B. ● Erhöhung ● Teilung ● Kündigung ● Lastschrifteinzug ● Überzahlung Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau34 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat g) Kunden über die Besonderheiten der digitalen Nutzung der Konten aufklären und sicherheitsrele- vante Informationen geben ▶ Zugriffsmöglichkeiten über Homepage und Banking-App ▶ Sicherheitsverfahren ▶ Umgang mit den eigenen Daten und Pass- wörtern ▶ Virenschutz und Firewall h) Kunden über vertragliche Bedin- gungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhal- ten ▶ vgl. Abschnitt A, BBP 1j sowie z. B. ▶ Kundenstamm- und Kontoverträge ▶ Sonder-/ Zusatzvereinbarungen ▶ Vermögensbildungsgesetz (VermBG) ▶ Wohnungsbauprämiengesetz (WoPG) ▶ Altersvermögengesetz (AVmG) i) rechtliche Regelungen und be- triebliche Vorgaben zum Daten- schutz und zur Datensicherheit einhalten ▶ vgl. Abschnitt A, BBP 1k 6 Vermögen bilden mit Wertpapieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Kunden über Anlagemöglichkei- ten, insbesondere über Anlage in Aktien, Renten, Fonds und Zerti- fikaten, informieren 26 ▶ grundlegende Funktionsweisen von Aktien, Renten, Fonds und Zertifikaten ▶ Aktien und Aktienindizes ▶ Unternehmensanleihen und Staatsanleihen ▶ Aktien-, Renten- und Mischfonds ● aktiv gemanagt ● Exchange Traded Funds (ETF) ▶ Sparpläne und Cost-Average-Effekt ▶ offene Immobilienfonds ▶ Zertifikate b) Kunden über Kursnotierungen und Preisfeststellungen Auskunft geben ▶ Kursbildung ▶ Kurszusätze ▶ Aktienindizes ▶ Handelsplätze c) Chancen und Risiken der Anlage in Wertpapieren einschätzen und erläutern ▶ Marktchancen vs. -risiken ▶ Unternehmenschancen vs. –risiken ▶ Branchenchancen vs. -risiken ▶ Länderchancen vs. -risiken ▶ Währungschancen vs. -risiken ▶ Zinschancen vs. -risiken ▶ Bedeutung der Risikostreuung vs. Vermö- gensstrukturierung ▶ Kurs-Gewinn-Verhältnis ▶ Dividendenrendite d) kursbeeinflussende Faktoren be- schreiben ▶ Auswirkungen der unter Abschnitt A, BBP 6c genannten Chancen und Risiken ▶ gesamtwirtschaftliche Einflüsse, vgl. RLP, Lernfeld 6 und 10 e) Kunden zu allen mit der Anlage verbundenen Kosten beraten und Kundenanfragen zu Wertpapier- abrechnungen beantworten ▶ Depotkosten/Depotpreismodelle ▶ Orderkosten ▶ Ausgabeaufschläge und Verwaltungsvergü- tungen bei Investmentfonds ▶ Aufbau und Inhalte von Depotauszügen und Orderabrechnungen Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 35 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat f) Kunden zu Verwahrung und Ver- waltung von Wertpapieren be- raten ▶ Bankdepot ▶ Anlagekonten bei Investmentfonds gesellschaften ▶ Informations- und Zugriffsmöglichkeiten ▶ Girosammelverwahrung ▶ Depotarten g) Kunden über Ertragsgutschriften und deren steuerliche Auswir- kungen informieren ▶ Zinszahlungen ▶ Dividendenzahlungen ▶ Kapitalertragssteuer ▶ Freistellungsauftrag ▶ NV-Bescheinigung ▶ Besteuerung von realisierten Gewinnen und Verlusten ▶ Thesaurierung von Erträgen bei Investment- fonds ▶ Aufstellung der Erträge/Jahressteuerbeschei- nigung h) Finanzderivate und deren Risiken in Grundzügen beschreiben ▶ Optionsscheine ▶ Optionen ▶ Futures ▶ Zertifikate i) bei der Abwicklung von Wert- papierorders mitwirken ▶ Ordererteilung ▶ Limitierung ▶ Gültigkeit ▶ Ausführungsplatz j) Kunden über digitalen Wertpa- pierhandel aufklären und sicher- heitsrelevante Informationen geben ▶ Zugriffsmöglichkeiten über Homepage und Banking-App ▶ Sicherheitsverfahren ▶ Umgang mit den eigenen Daten und Pass wörtern ▶ Virenschutz und Firewall k) Kunden über vertragliche Bedin- gungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhal- ten ▶ vgl. Abschnitt A, BBP 1j sowie z. B. ▶ Erläuterung Depot-/Kontoeröffnungsanträge sowie entsprechender Zusatzvereinbarungen ▶ Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ▶ Wertpapieranzeigenverordnung (WpHGMaAnzV) ▶ Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), z. B. ● Dokumentation und Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen ● Geeignetheitserklärung l) rechtliche Regelungen und be- triebliche Vorgaben zum Daten- schutz und zur Datensicherheit einhalten ▶ vgl. Abschnitt A, BBP 1k m) Risiken und Anzeichen des Marktmissbrauchs darstellen und Marktmissbrauch entgegenwirken ▶ auffällige Kauf-/Verkaufsorder von Kunden und Kundinnen, die dem Unternehmen in einer Funktion nahestehen ▶ Risiken, die sich für andere Anleger/-innen aus dem Marktmissbrauch ergeben ▶ Insiderwissen aus der Bankverbindung zu gewerblichen Kunden und Kundinnen Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau36 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat 7 Zu Vorsorge und Absicherung informieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Grundzüge sozialer Sicherungs- systeme veranschaulichen und die Bedeutung von privater Vor- sorge und Absicherung heraus- stellen 8 ▶ Arten der Sozialversicherungen ● Unfallversicherung ● Krankenversicherung und Pflegeversiche- rung ● Arbeitslosenversicherung ● Rentenversicherung ▶ Drei-Schichten-Modell ● Prinzip der gesetzlichen Rentenversiche- rung ● Prinzip der privaten Altersvorsorge ● Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge und Durchführungswege ▶ Bedeutung des Versicherungsgeschäftes im Rahmen der ganzheitlichen Beratung b) Produkte zur Vorsorge und Ab- sicherung und deren Verwen- dungsmöglichkeiten unterschei- den ▶ Leistungsangebot des eigenen Unternehmens kennen, z. B. ● Berufsunfähigkeitsversicherung ● private Unfallversicherung ● private (Auslands-)Krankenversicherung und Pflegeversicherung ● Sachversicherungen ● Risiko-/Kapital-Lebensversicherung ● Riester-/Rürup-Rente ● Rechtsschutzversicherung c) Kunden anlassbezogen über Möglichkeiten und Produkte der Vorsorge, Absicherung und Kapi- talanlage informieren ▶ ganzheitliches Beratungsgespräch, z. B. bei ● Kontoeröffnung ● Beginn einer Ausbildung ● Renteninformation ● Gehaltserhöhung ● Eheschließung, Partnerschaft, Familien- zuwachs ● Hauskauf ● Kredit ● Scheidung d) Kunden über vertragliche Bedin- gungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhal- ten ▶ vgl. Abschnitt A, BBP 1j sowie ▶ Vertragsformulare ▶ Beratungsdokumentation ▶ Zusammenhang von Vorsorge und Steuern ▶ Besteuerung der einzelnen Schichten ▶ Pflichtunterlagen ▶ steuerliche Unterlagen bzw. steuerliches Basiswissen Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) ▶ EU-Vermittlerrichtlinie ▶ Insurance Distribution Directive (IDD) e) rechtliche Regelungen und betrieb- liche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten ▶ vgl. Abschnitt A, BBP 1k Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 37 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat 8 Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Kreditarten und deren Verwen- dungsmöglichkeiten unterschei- den 16 ▶ Dispositionskredit ▶ standardisierter Ratenkredit ▶ PKW-Leasing ▶ Mietaval b) Anlässe, mit Kunden über Finan- zierungen zu sprechen, erkennen und nutzen ▶ Informationen aus ganzheitlichen Beratungs- gesprächen ▶ Kontoeröffnung ▶ Start ins Berufsleben ▶ Umzug ▶ Dispositionskredit ● dauerhafte Inanspruchnahme ● Überziehung ● Zinssatz c) Kreditgespräche vorbereiten und führen ▶ vorhandene Informationen abfragen, analysieren und nutzen, vgl. Abschnitt A, BBP 2c ▶ Kundentermine vereinbaren ▶ ganzheitlicher Beratungsprozess und Bera- tungsinstrumente/-unterlagen nutzen ▶ Kreditablehnung positiv verkaufen d) Kunden über Finanzierungsmög- lichkeiten informieren ▶ auf Anfrage ▶ anlassbezogen aktiv e) Kosten und Provisionen für die einzelnen Kreditarten berechnen und darlegen ▶ Nominalzins ▶ Effektivzins – Bestandteile/Berechnungs- grundlagen ▶ jährliche Zinsberechnung und Laufzeitzins vergleichen f) Sicherheiten unterscheiden, de- ren Sicherungswert und Risiken erklären sowie den Einsatz der Sicherheiten kundengerecht be- gründen ▶ AGB-Pfandrecht ▶ Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen ▶ Restschuldversicherung ▶ Abtretung von Ansprüchen aus Lebensver- sicherungen ▶ Sicherungsübereignung ▶ Risiken und Grenzen der Sicherheiten sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken g) persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen und unter Berücksichtigung der Risi- ken Entscheidungen vorbereiten ▶ Kreditfähigkeit ▶ Kreditwürdigkeit ▶ benötigte Unterlagen ▶ SCHUFA ▶ Scoring ▶ Kapitaldienstfähigkeit ● Haushaltsrechnung ● Pauschalen und deren Inhalte sowie Anwendung ▶ angemessene Kreditlaufzeit h) Geschäftsvorgänge im Zusam- menhang mit Kreditengagements und Kreditrückführungen be- arbeiten ▶ Kreditantrag ● Prozess im eigenen Haus ● Prozess bei Partnerunternehmen ▶ Sicherheiten bestellen und freigeben ▶ Ratenaussetzungen ▶ Sondertilgungen/vorzeitige Ablösung Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau38 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat i) Signale für Gefährdungen von laufenden Finanzierungen er- kennen und Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen prüfen und einleiten ▶ Mahnverfahren ▶ exemplarische Signale: ● Kontoüberziehungen ● dauerhaft in Anspruch genommener Dispo ● keine Eingänge mehr ● Lastschriftrückgaben ● Ehepartner/-in hat keine Vollmacht mehr ● Scheidung ● Arbeitslosigkeit ● negative SCHUFA ▶ exemplarische Maßnahmen: ● Gespräch führen, Informationen beschaf- fen, Transparenz bekommen ● Sicherheiten sichern, z. B. über AGB- Pfandrecht: Spareinlage sperren ▶ notleidende Kredite abwickeln lassen: ● Kündigung ● gerichtliches Mahnverfahren ● Erlangung vollstreckbarer Titel, Verbraucherinsolvenzverfahren ● Sicherheiten verwerten ● Forderung abschreiben j) Kunden über vertragliche Bedin- gungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhal- ten ▶ vgl. Abschnitt A, BBP 1j sowie z. B. ▶ rechtliche Inhalte und Bestimmungen des Darlehensvertrages ▶ Sondertilgungen ▶ Sicherheiten ▶ Preisangabenverordnung ▶ vorvertragliche Informationen (VVI) ▶ European Standardised Information Sheet (ESIS) ▶ SCHUFA ▶ Widerspruchsrecht und -frist k) rechtliche Regelungen und betrieb- liche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten ▶ vgl. Abschnitt A, BBP 1k sowie z. B. ▶ SCHUFA-Anfrage ▶ Kreditwesengesetz (KWG) 9 Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) verschiedene Elemente einer Baufinanzierung, deren Verwen- dungsmöglichkeiten und die in diesem Rahmen möglichen Kre- ditarten unterscheiden ▶ Annuitätendarlehen ▶ Endfälliges Darlehen/Festdarlehen ▶ Eigenkapital ● Verfügungsmöglichkeiten ● Fälligkeit und Kündigung ▶ Verbundfinanzierungen ▶ Bausparverträge ● Bausparguthaben ● Zuteilung ● Bauspardarlehen ● Zwischenfinanzierung ● Vorfinanzierung ▶ kapitalbildende Lebensversicherungen ▶ öffentliche Darlehen, z. B. KfW-Darlehen Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 39 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat b) Anlässe, mit Kunden über Bau- finanzierung zu sprechen, erken- nen und nutzen 12 ▶ Interesse an Immobilien ● Kunde/Kundin schaut sich Exposé in der Filiale an ● Informationen aus ganzheitlichem Beratungsgespräch ▶ Mieterhöhung ▶ Umzug ▶ Gehaltserhöhung ▶ Abschluss/Zuteilung Bausparvertrag c) Anfragen für Baufinanzierungen bearbeiten und Beratungsgesprä- che vorbereiten ▶ allgemeine und konkrete Anfragen unterscheiden ▶ vorhandene Informationen abfragen, analysieren und nutzen ▶ Kundentermine vereinbaren ▶ Kreditablehnung positiv verkaufen ▶ Baukindergeld d) Verfahren des Immobilienerwerbs erläutern und einzureichende Unterlagen für Baufinanzierun- gen kundengerecht erklären ▶ einzureichende Unterlagen, z. B. ● Exposé ● Flurkarte ● Selbstauskunft ▶ BGB – schuldrechtlich ● notariell beurkundeter Kaufvertrag ● Auflassungsvormerkung (s. Inhalte Grundbuch) ● Zahlung/Verteilung Kaufpreis ● Löschung alter Rechte ● Eintragung neuer Rechte ▶ BGB – sachenrechtlich ● Auflassung ● Eintragung im Grundbuch ▶ Vorkaufsrecht der Gemeinde ▶ Notaranderkonto e) Methoden der Grundstücks- und Gebäudebewertung anwenden und erläutern ▶ Wertermittlung/Schätzung ● Bau- und Bodenwert = Sachwert ● Ertragswert ● Beleihungswert in Verbindung mit Rang- auslauf im Grundbuch ▶ Realkreditanteil ▶ Baulastenverzeichnis f) bei Baufinanzierungsgesprächen mitwirken Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau40 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat g) Aufbau, Inhalt und Funktion des Grundbuchs in Grundzügen er- klären ▶ Begriff Grundstück ● wesentliche Bestandteile ● Zubehör (Vertiefung bei BBP 10 „gewerb- liche Finanzierungen“) ● Exkurs: Flurstück/Flurkarte ▶ grundstücksgleiche Rechte ● Erbbaurecht ▶ Wohnungseigentum, z. B. Sonder- und Teil- eigentum ▶ Grundlagen Grundbuch ● öffentliches Register ● Einsichtnahme (s. BBP 9l) ● öffentlicher Glaube ▶ Aufbau des Grundbuchs ● Aufschrift ● Bestandsverzeichnis: Inhalt (herrschendes Grundstück) ● Abteilung 1: Eigentumserwerb/-formen (Kauf, Erbschaft; allein; zu ideellen Anteilen; nach GbR) ● Abteilung 2: Auflassungsvormerkung; Wohn recht (Bewertungskriterien; beschränkte persönliche Dienstbarkeit), Wegerecht (Grunddienstbarkeit); dienendes Grundstück ● Abteilung 3: Buchgrundschuld mit ding- lichem Höchstzinssatz und Zwangsvollstre- ckungsklausel h) persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen, Sicher- heiten auswählen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten ▶ Voraussetzungen ● Konsumentenkredite, vgl. Abschnitt A, BBP 8 ● zusätzlich: siehe Beleihungswert (Grund- stücks- und Gebäudebewertung) ▶ Sicherheiten ● Buch-Grundschuld ● Negativerklärung bei Bauspardarlehen ● Abtretung von Ansprüchen aus Lebensver- sicherungen, Bausparverträgen ● Verpfändung von Guthaben ● Bürgschaften ● (stille) Abtretung der Lohn-und Gehalts- forderungen ▶ Absicherung: ● Restschuldversicherung ● Wohngebäudeversicherung i) Geschäftsvorgänge im Zusam- menhang mit Kreditengagements und Kreditrückführungen be- arbeiten ▶ Konditionen ermitteln: ● Scoring ● Eigenkapitalquote ● Laufzeit ● Voll-/Teil-Tilgung ● Personal-/Realkreditanteil ▶ Grundschuldbestellungsurkunde ▶ Darlehensvalutierung (nach Baufortschritt) ▶ Entschädigung bei Nichtabnahme des Dar- lehens ▶ Sondertilgung ▶ Ratenaussetzung ▶ Prolongation ▶ Ablösung von Vor- und Zwischenfinanzierungen ▶ (vorzeitige) Ablösung unter Berücksichtigung der Kosten Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 41 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat j) Signale für Gefährdungen von laufenden Finanzierungen er- kennen und Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen prüfen und einleiten ▶ siehe Konsumentenkredite, vgl. Abschnitt A, BBP 8 ▶ zusätzlich: Mietausfälle und Wertverlust k) Kunden über vertragliche Bedin- gungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhal- ten ▶ vgl. Abschnitt A, BBP 1j sowie z. B. ▶ Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Wokri) ▶ rechtliche Inhalte und Bestimmungen des Darlehensvertrages ▶ Sondertilgungen ▶ Sicherheiten; Zwangsvollstreckungsklausel ▶ einzureichende Unterlagen ▶ Preisangabenverordnung ▶ vorvertragliche Informationen (VVI) ▶ European Standardised Information Sheet (ESIS) ▶ SCHUFA ▶ Widerspruchsrecht und -frist l) rechtliche Regelungen und be- triebliche Vorgaben zum Daten- schutz und zur Datensicherheit einhalten ▶ vgl. Abschnitt A, BBP 1k sowie z. B. ● SCHUFA-Anfrage ● Berechtigung zur Einsicht ins Grundbuch ● Datenweitergabe an Bausparkassen bei kombinierten Finanzierungen (Vermitt- lungsgeschäft) 10 An gewerblichen Finanzierungen mitwirken (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) Dieser Berufsbildposition wurden viele der praxisrelevanten Inhalte aus den ehemaligen Fächern Wirtschaftslehre sowie Rechnungslegung und Controlling zugeordnet, z. B. Rechtsformen, Abschreibungen, Berichtigungen sowie Unterlagen und Kennzahlen zur (Bilanz-)Analyse von Kundenunterlagen. ! Es geht dabei vor allem um erste Grundlagen zur Einschätzung von Unterlagen für eine materielle Kreditwürdig- keitsprüfung von gewerblichen Kunden und Kundinnen – nicht um fundierte Kenntnisse im Rechnungswesen. Im gesamten Berufsbild soll es auch nicht mehr darum gehen, die eigene Bankbilanz zu analysieren, sondern in Grundzügen die Bilanz der gewerblichen Kunden und Kundinnen. a) Rechtsformen bei gewerblichen Kunden und deren Vertretung unterscheiden 12 ▶ Handelsregister A und B ● Registereintragung/-auszug ● konstitutiv/deklaratorisch ▶ gesetzliche Vertretung (Einzel-/Gemein- schafts-, Handlungsvollmacht, Prokura) ▶ Haftung ▶ Begriff: Firma ▶ Einzelunternehmung ▶ Personengesellschaften ● Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ● offene Handelsgesellschaft (OHG) ● Kommanditgesellschaft (KG) ● Sonderform: GmbH & Co. KG ▶ Juristische Personen ● GmbH ● AG ● eingetragener Verein (e. V.) ● nicht: Europäische Gesellschaft (SE; Societas Europaea) Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau42 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat b) Finanzierungsarten für gewerb- liche Kunden und deren Verwen- dungsmöglichkeiten unterschei- den ▶ Kontokorrentkredite, Kreditlinie ▶ Investitionsdarlehen ▶ Avalkredite ▶ Bürgschaften der Hausbank ▶ Garantien ▶ Leasing ▶ öffentliche Förderungen, z. B. ● KfW ● Bürgschaftsbank/-gemeinschaft c) Unterlagen, insbesondere Ergeb- nisse aus Kundenbilanzen, und wesentliche Kennzahlen zur Vor- bereitung der Kreditwürdigkeits- prüfung einschätzen ▶ Rechtsgrundlagen: Verpflichtung zur Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse exempla- risch betrachten: ▶ Unterlagen ● persönliche Legitimation ● HR- und Vereinsregister-Auszüge ● Gesellschafterverträge ● Jahresabschluss mit allen Teilen (GuV, Bilanz; Anhang, Lagebericht, Testat) ● Einnahmen-Überschuss-Rechnung ● BWA mit Summen- und Saldenliste ● Einkommensteuererklärung oder -bescheid ● Vermögens- und Verbindlichkeiten- Aufstellung ▶ Bilanz- und Erfolgskennzahlen ● Eigenkapitalquote ● Anlagendeckung ● Cashflow ● Rentabilität ● Debitorenziel ● Kreditorenziel ● Ergebnisse im Zeit- und Branchenvergleich d) Wertverluste und Abschreibungen sowie deren Auswirkungen be- rücksichtigen ▶ Abschreibungen in der Kundenbilanz ● linear und degressiv ● Zuordnung zur Bilanzposition ● OHNE Buchungssätze ▶ Forderungsausfälle bei Kunden und Kun- dinnen oder Probleme ganzer Branchen (im Verhältnis zu ihren Kunden und Kundinnen) können indirekt auch Wertberichtigungen bei dem Kreditinstitut in seiner Funktion aus Gläubiger erforderlich machen e) persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen bewerten ▶ persönliche Voraussetzungen, z. B. Ausbil- dung, Fachkenntnisse, Erfahrungen ▶ wirtschaftliche Voraussetzungen, vgl. Abschnitt A, BBP 10 c ▶ rechtliche Voraussetzungen, z. B. Rechtsform der Firma; Wirkung von Registereintragungen (konstitutiv; deklaratorisch) ▶ Rating f) Sicherheiten unterscheiden, de- ren Sicherungswert und Risiken erklären sowie den Einsatz der Sicherheiten kundengerecht be- gründen ▶ Sicherungsübereignung ● Zubehörhaftung (in Verbindung mit Grund- schulden) ▶ Raumsicherungsvertrag ▶ Bürgschaft, Höchstbetragsbürgschaft ▶ Globalzession ▶ enger und weiter Sicherungszweck Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 43 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat g) Signale für die Gefährdung von Finanzierungen nennen ▶ Kennzeichen ● Verschlechterung der Kennzahlen ● steigende Inanspruchnahme von Kreditlinien ● längere Kreditorenlaufzeit/weniger Skonto- nutzung ● negative Presse/Medien ▶ Gegenmaßnahmen ● Kundengespräche ● Konsolidierungskonzept ● Sicherheitenverstärkung/-verwertung ● Rückzahlungsvereinbarungen ● Tilgungsveränderungen ● Sperrung Kreditlinien h) Kunden über vertragliche Bedin- gungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhal- ten ▶ vgl. Abschnitt A, BBP 1j sowie z. B. ▶ Insider-Kenntnisse aus dem Firmenkunden- geschäft ▶ rechtliche Inhalte und Bestimmungen des Darlehensvertrages ▶ Kreditwesengesetz (KWG) i) rechtliche Regelungen und betrieb- liche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten ▶ vgl. Abschnitt A, BBP 1j sowie z. B. ▶ Besonderheiten bei Bankauskünften über Firmen 11 Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) In dieser Berufsbildposition geht es darum, Zusammenhänge zu erkennen und einfache Instrumente als Werkzeug zu nutzen. So könnte zum Beispiel gleichzeitig die digitale Kompetenz geschult werden, indem die Auswertung einer Kundenveranstaltung (unter „Statistische Daten aufbereiten und auswerten“) über eine selbst erstellte Tabellen kalkulation in Excel o. Ä. erfolgt. ! Die Sachverständigen haben diese Berufsbildposition ausdrücklich nicht dafür vorgesehen, um an dieser Stelle Hauptbuchkonten oder Buchungssätze zu vermitteln. Diese Aufgaben werden in der täglichen Praxis von Bank- kaufleuten nicht mehr direkt durchgeführt. Sie verschwinden „hinter der Steckdose“ und werden an den Anwendungen oder von Spezialisten und Spezialistinnen übernommen. a) Zweck und Aufbau der betriebli- chen Kosten- und Leistungsrech- nung darstellen 4 ▶ Dokumentation von Geschäftsvorfällen ▶ Steuerung ▶ Ermittlung des Geschäftsergebnisses ▶ Jahresabschluss ▶ Bestandteile ▶ Publizitätsgesetz ● Größenklassen ● elektronischer Bundesanzeiger ▶ Bilanz ● Aktiva und Passiva ● Gliederung nach dem Liquiditätsprinzip ● Unterschied zur Bilanz von Handelsunter- nehmen ▶ Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ▶ Anhang ▶ Lagebericht b) Auswirkungen von Geschäftsvor- fällen auf den Betriebserfolg be- werten und bei Entscheidungen berücksichtigen ▶ Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, z. B. ● Anlage auf Tagesgeldkonten bei Negativ- zinsen für die Bank ● Umschichtung von Einlagen in Fonds ● Kreditvergabe über Partnerunternehmen ▶ Abschreibung von Forderungen ▶ Wertberichtigungen ▶ Kostenausweitungen/-einsparungen Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau44 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat c) Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse von Geschäftsver- bindungen mit Kunden bewerten und für die Gestaltung der Kon- ditionen nutzen ▶ Systemabfrage ▶ auf Basis dieser Information nachvollziehen, ob/welche Sonderkonditionen angeboten oder abgelehnt werden ▶ NICHT: Berechnung selbst vornehmen d) statistische Daten aufbereiten und auswerten Bei dieser Berufsbildposition geht es nicht um die Tiefe, mit der Statistik an der Uni gelehrt wird, sondern um: ▶ Kundensegmentierung ▶ Zielvereinbarungen und -erreichung betrach- ten ● Produkte und Erträge ▶ Kundentermine oder -veranstaltungen ● Anzahl angesprochener Personen/zugesagt/ erschienen/Folgetermine vereinbart? ▶ demografische Daten zur Begründung für die Notwendigkeit der privaten Vorsorge nutzen ▶ Erfahrungswerte für die Bargeld-Bestände/- Bestellung der Kasse e) Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungs- instrument beschreiben ▶ Managementinstrument ▶ Regelkreis ● Faktoren ● Informationssammlung ● Zielsetzung ● Zielkontrolle ● Maßnahmen/Anpassung ▶ Mindestanforderungen an das Risikomanage- ment (MaRisk) ● Trennung von Markt und Marktfolge ● „Vier-Augen-Prinzip“ ● Doppel-Votum ● Rating ● risikorelevante Kredite ● regelmäßige Überwachung während der Laufzeit ● Intensivbetreuung ● Sanierung und Abwicklung 12 Projektorientiert arbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) a) Projekte von Linienaufgaben unterscheiden 6 ▶ Definition von Projekten und Linienaufgaben ▶ Einsatzgebiete/Notwendigkeit von Projekt- arbeiten ▶ eigenes Mitdenken/eigene Initiative ▶ selbstständiges Handeln Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 45 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat b) Grundlagen der Projektarbeit be- schreiben ▶ Projektauftrag/Auftragsklärung ▶ Rollen ● Auftraggeber/-in ● Projektleitung ● Projektmitarbeiter/-innen ▶ Projekt-Abschluss/-Abnahme ▶ klassische Projektarbeit ● Meilensteine ● Strukturplan Abbildung 12: Strukturplan für projektorientiertes Arbeiten, © Michael Lewandowski ● GANTT-Diagramm6 Abbildung 13: GANTT-Model mit der zeitlichen Komponente, die es möglich macht, Ressourcen und den „kritischen Pfad“ zu steuern, © Michael Lewandowski ▶ agile Methoden kennenlernen, z. B. Tool zur Abbildung und Visualisierung des Workflows Kanban-Board Abbildung 14: Kanban-Prinzip – einfache Variante, © Michael Lewandowski 6 Ein GANTT-Diagramm ist ein Balkendiagramm, das einen Zeitplan für ein Projekt veranschaulicht. Es zeichnet das Projekt von Anfang bis zum Ende auf. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau46 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat ● Grundidee von Design-Thinking ● Grundidee von SCRUM Abbildung 15: SCRUM spielerisch erfahren, © Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) Abbildung 16: SCRUM kreativ sein im Team, © Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) c) projektorientierte Arbeitsweisen anwenden, Abläufe und Ergeb- nisse dokumentieren und reflek- tieren ▶ Beispiele für Einsatzmöglichkeiten ● Kundenveranstaltungen ● Schulbesuche ● Azubi-Projekte/-Wettbewerbe ▶ kein Projektmanagement, sondern einfache projektorientierte Arbeitsweisen ausprobieren ● Aufgaben sammeln ● Zeit- und Aufwandsschätzung ● Kostenschätzung ● Risikoeinschätzung ● Kanban Board Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 47 Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat 1 Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Nutzen von definierten Prozessen und regelmäßiger Prozessopti- mierung beschreiben 8 ▶ Nutzen herausarbeiten b) Zusammenhang zwischen Pro- zessqualität und Kundenzufrie- denheit berücksichtigen ▶ Feedback berücksichtigen ▶ Kundenreaktionen reflektieren ▶ schneller, guter Prozess = Kundenzufrieden- heit c) Prozessabläufe in der Prozessdo- kumentation nachvollziehen ▶ Dokumentationsort und -weise ▶ sich mit Prozessabläufen und -dokumenta- tionen des eigenen Unternehmens vertraut machen d) Organisationseinheiten in die Wertschöpfungskette einordnen und Bedeutung von Schnittstel- len beschreiben ▶ eigene Einsatzbereiche in die Wertschöp- fungskette einordnen ▶ Schnittstellen/Abhängigkeiten erkennen und benennen e) Möglichkeiten zur Konfliktbewäl- tigung im Interesse sachbezoge- ner Ergebnisse anwenden ▶ Sachstand herstellen, analysieren, doku- mentieren, Lösungen anbieten ▶ erfahrene Berater/-innen hinzuziehen f) digitale oder analoge Prozesse analysieren und bewerten sowie Ideen zur Verbesserung vorschla- gen ▶ Prozesse im eigenen Betrieb reflektieren ▶ internes Vorschlags-/Verbesserungswesen ▶ an einer Prozessoptimierung mitwirken g) über Aufgaben interner Revi- sionen und externer Prüfungen berichten ▶ Teil des Risikomanagements ▶ gesetzliche Vorschriften ● Kreditwesengesetz (KWG) § 25a, Abs. 1 ● Aktiengesetz (AktG) § 91, Abs. 2 ● Mindestanforderungen an das Risiko management, Allgemeiner Teil 4.4 (MaRisk AT 4.4, Interne Revision) ▶ Prüfaufgaben ● Aktivitäten und Prozesse (auch ausgelagerte) ● Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements ● Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontrollsystems (IKS) ▶ Prinzipien des IKS: ● Transparenz ● Funktionstrennung ● Mindestinformationen ● „Vier-Augen-Prinzip“ ▶ Beratung und Begleitung in wesentlichen Projekten und Vorhaben ▶ Abgrenzung von Compliance-Aufgaben h) Aufgaben von Kontrollen be- schreiben und bei Kontrollarbei- ten mitwirken ▶ gesetzliche und betriebliche Vorgaben ein- halten ▶ Unterschriften-Kontrolle ▶ „Vier-Augen-Prinzip“ ▶ Freigabe von Geschäftsvorfällen im System Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau48 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat 2 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) wesentliche Inhalte und Be- standteile des Ausbildungs- vertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungs- vertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben während der gesamten Ausbildung zu vermitteln §§ 10 und 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Die Industrie- und Handelskammern haben dazu Musterausbildungsverträge erstellt, die den Betrieben zur Verfügung stehen. ▶ Inhalte des Ausbildungsvertrages: ● Art und Ziel der Berufsausbildung ● Vertragsparteien ● Beginn und Dauer der Ausbildung ● Probezeit ● Ausbildungsvergütung ● Urlaubsanspruch ▶ Kündigungsbestimmungen ▶ Aufgaben/Verantwortung Auszubildende/-r, Ausbildungsbetrieb, Berufsschule b) den betrieblichen Ausbildungs- plan mit der Ausbildungsordnung vergleichen ▶ Einhaltung der Ausbildungsordnung über- prüfen ▶ Umsetzungshilfe des BiBB ▶ Tätigkeiten im Ausbildungsnachweis doku- mentieren und Lernfortschritt anhand des individuellen betrieblichen Ausbildungs- plans verfolgen ▶ individuelle Hospitationen abstimmen und planen c) wesentliche Bestandteile eines Arbeitsvertrages nennen ▶ Inhalte eines Arbeitsvertrages, z. B. ● Tätigkeitsbeschreibung ● Arbeitszeit ● Beginn und Dauer des Beschäftigungs- verhältnisses ● Probezeit ● Kündigung ● Vergütung ● tarifliche Eingruppierung und Berufsjah- resstufen ● Urlaubsanspruch ● Datenschutz ● Arbeitsunfähigkeit ● Arbeitsschutz ● Arbeitssicherheit ▶ zusätzliche Vereinbarungen d) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen ▶ Tarifvertragsparteien ▶ Tarifverhandlungen ▶ Geltungsbereich (räumlich, fachlich, per- sönlich) der Tarifverträge für Arbeitnehmer/ -innen der entsprechenden Branche sowie deren Anwendung auf Auszubildende ▶ Vereinbarungen, z. B. über: ● Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung ● Urlaubsdauer, Urlaubsgeld ● Freistellungen ● Arbeitszeit, Arbeitszeitregelung ● Übernahmeregelung ▶ Zulagen e) Lern- und Arbeitstechniken so- wie Methoden des selbstgesteu- erten Lernens anwenden ▶ Lernprozess planen ▶ Informationsbeschaffung Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 49 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat f) Bedeutung des lebensbegleiten- den Lernens, insbesondere der beruflichen Fortbildung für die eigene Entwicklung, einschätzen ▶ Verlässlichkeit von Quellen prüfen ▶ Hilfsmittel einsetzen ▶ Austauschen/Zusammenarbeiten ▶ Meinungen einholen/vertreten ▶ Lernstrategie anwenden ▶ Veränderung des Umfelds wahrnehmen ▶ Notwendigkeit der Weiterentwicklung erkennen ▶ passende Bildungsmaßnahmen auswählen, z. B. ● Fremdsprachen ▶ während der Ausbildung, z. B. ● Auslandsaufenthalt im Rahmen von „Erasmus+“ oder „Go for Europe“ ▶ Nach der Ausbildung, vgl. Kap. 1.4.1 Berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten ● Seminare ● berufliche Fortbildung, z. B. Fachwirt/-in und Betriebswirt/-in ● akademische Fortbildung neben der Berufstätigkeit 3 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) die Rechtsform und den organi- satorischen Aufbau des Ausbil- dungsbetriebes mit seinen Auf- gaben und Zuständigkeiten sowie Zusammenhänge zwischen den Geschäftsprozessen erläutern während der gesamten Ausbildung zu vermitteln ▶ Branchenzugehörigkeit ▶ Rechtsform ● Gründe für die Wahl einer bestimmten Rechtsform ▶ privates und öffentliches Unternehmen ▶ Tarifbindung ▶ Organisation und Angebotspalette des Aus- bildungsbetriebes ▶ Zielsetzung und Stellung am Markt ▶ Arbeitsabläufe, Entscheidungsstruktur und Zuständigkeiten, vgl. Abschnitt B, BBP 1 ▶ Aufgabenteilung ▶ Kooperationen ▶ Zusammenarbeit mit Wirtschaftsorganisatio- nen und Behörden ▶ Aufbau- und Ablauforganisation, vgl. Abschnitt B BBP 1 ▶ Organigramme ▶ interne Richtlinien ▶ Aufbewahrungsfristen ▶ Bankgeheimnis ▶ Verschwiegenheitspflicht ▶ Auskunftsverweigerungspflicht b) Beziehungen des Ausbildungs- betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerk- schaften nennen ▶ Bedeutung und Funktion von überbetriebli- chen Organisationen und Behörden für den Ausbildungsbetrieb und seine Beschäftigten ▶ betriebliche Anlässe für die Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen, Kammern, Behör- den (z. B. BaFin), Finanzamt, Arbeitsagen- turen, Sozialversicherungsträgern, z. B. ● Krankenkassen ● Berufsgenossenschaft ● Fachverbände ● Arbeitgeberverbände Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau50 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat ▶ Gewerkschaften ▶ Rolle und Bedeutung der Sozialpartner ▶ Organisationsstrukturen und Aufgaben von ● Behörden und Verwaltungen ● Berufsverbänden und Kammern ● Gewerkschaften ● ehrenamtliche Mitwirkung, z. B. IHK-Ausbildungsbotschafter oder IHK- Prüfungsausschüsse c) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsver- fassungs- oder personalvertre- tungsrechtlichen Organe des aus- bildenden Betriebes beschreiben ▶ Grundsatz der vertrauensvollen Zusammen- arbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeit- nehmervertretern und -vertreterinnen ▶ Jugend- und Auszubildendenvertretung, Personalrat, Betriebsrat, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinba- rungen ▶ Tarifgebundenheit ▶ Rolle und Aufgaben der Arbeitnehmer- und Arbeitsgebervertreter/-innen 4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest- stellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ▶ Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere ● Arbeitsschutzgesetz ● Arbeitszeitgesetz ● Jugendarbeitsschutzgesetz ● Arbeitssicherheitsgesetz ● Gefährdungen und Belastungen durch Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze ● Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung ● Beachten von Gefahren und Sicherheits- hinweisen aus der Gefahrstoffverordnung sowie von Gefahrsymbolen und Sicher- heitskennzeichen, z. B. Putzmittel nicht bei Getränken in der Küche aufbewahren ▶ Beratung und Überwachung der Betriebe und der Mitarbeiter/-innen, z. B. durch ● betriebsärztlichen Dienst ● Fachkraft für Arbeitssicherheit ● Betriebs-/Personalrat ● außerbetriebliche Organisationen ▶ regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter/ -innen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden ▶ Merkblätter und Richtlinien zur Verhütung von Unfällen ▶ sachgerechter Umgang mit gesundheitsge- fährdenden Stoffen ▶ gesundheitserhaltende Verhaltensregeln ▶ regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter/ -innen, insbesondere zu Kasse und Werten ● Prävention: Zugangsregelungen zu/ Verlassen von Gebäuden ● Verhalten bei Banküberfällen Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 51 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maß- nahmen einleiten ▶ Erste-Hilfe-Maßnahmen und -Einrichtun- gen ▶ Ersthelfer/-in ▶ Notruf ▶ Unfallmeldung ▶ Dokumentation ▶ Teilnahme an Übungen d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver- haltensweisen bei Bränden be- schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen ▶ Zündquellen und leicht entflammbare Stoffe ● Vorschriften zur Inbetriebnahme und Prüfung elektrischer Geräte, z. B. Über- prüfung dienstlicher und privater Geräte ● Weihnachtsdekoration (Kerzen, Lichter- ketten) ● Lagerung von Materialien und Unterlagen ▶ Bestimmungen für den Brand- und Explo- sionsschutz ▶ Verhaltensregeln im Brandfall ● Meldung ● Maßnahmen zur Brandbekämpfung ● Notruf und Fluchtwege ● Sammelplatz ● Betreten des Gebäudes nach Ende des Alarms ▶ Wirkungsweise und Einsatzbereiche von Löschmitteln und Löscheinrichtungen ▶ Brandschutzbeauftragte/-r 5 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt- schutz an Beispielen erklären während der gesamten Ausbildung zu vermitteln ▶ Feststellung und Vermeidung von Umwelt- belastungen durch z. B. ● eigener Beitrag, z. B. durch Transport mittel für den individuellen Arbeitsweg ● Transportmittel bei Dienstreisen ▶ rationelle Energie- und Ressourcen verwendung ● Energieverbrauch durch überflüssige Daten auf den Servern ▶ Abfalltrennung unter Berücksichtigung des Datenschutzes sowie Abfallvermeidung b) für den Ausbildungsbetrieb gel- tende Regelungen des Umwelt- schutzes anwenden ▶ Entsorgungsrichtlinie, z. B. ● Mülltrennung ● Tonerkartuschen ▶ Teilnahme am Dualen System im Hinblick auf Verpackungsentsorgung Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau52 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Richtwerte in Wochen Erläuterungen 1.–15. Monat 16.-36. Monat c) Möglichkeiten der wirtschaft- lichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwen- dung nutzen ▶ Zusammenhang von Ressourcenverbrauch und Umweltschutz, z. B. Nutzung von Strom als regenerativer Energieträger ▶ Möglichkeiten der sparsamen Energienut- zung und des rationellen Materialeinsatzes ● Ausdrucke auf das Notwendige beschrän- ken ● elektronisches Postfach für Kunden und Kundinnen insbesondere als Alternative zu Kontoauszugsdrucker ● Außentüren geschlossen halten ● richtig lüften, z. B. Stoßlüften und Hei- zung ausstellen ▶ Wärmenutzung und optimale Beleuchtung ▶ Abschaltung von nicht benötigten Geräten d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umwelt- schonenden Entsorgung zuführen ▶ Möglichkeiten der Abfallvermeidung ▶ Reststoffe und Abfälle kennzeichnen, getrennt lagern, verwerten und entsorgen ▶ Abfalltrennung ▶ Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung 2.1.4 Zeitliche Richtwerte 7 Vgl. hierzu im Einzelnen die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen Für die jeweiligen Ausbildungsinhalte (zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten) werden zeitliche Richtwerte in Wochen als Orientierung für die betriebliche Vermittlungsdauer angegeben. Die Ausbildungsinhalte, die für Teil 1 der Abschlussprüfung Bankkaufmann und Bank- kauffrau relevant sind, werden dem Zeitraum 1. bis 15. Monat und die Ausbildungsinhalte für Teil 2 der Abschluss- prüfung dem Zeitraum 16. bis 36. Monat zugeordnet. Die zeitlichen Richtwerte spiegeln die Bedeutung des jeweiligen Inhaltsabschnitts wider. Bei einer verkürzten Ausbildung werden die Richtwerte entsprechend zeitanteilig angepasst. Die Summe der zeitlichen Richtwerte beträgt pro Ausbil- dungsjahr 52 Wochen. Im Ausbildungsrahmenplan sind je- doch Bruttozeiten angegeben. Diese müssen in tatsächliche, betrieblich zur Verfügung stehende Ausbildungszeiten, also Nettozeiten, umgerechnet werden. Die folgende Modellrechnung veranschaulicht dies: Bruttozeit (52 Wochen = 1 Jahr) 365 Tage abzüglich Samstage, Sonntage und Feiertage –114 Tage abzüglich ca. 12 Wochen Berufsschule – 60 Tage abzüglich Urlaub7 – 30 Tage Nettozeit Betrieb = 161 Tage Die betriebliche Nettoausbildungszeit beträgt nach dieser Modellrechnung rund 160 Tage im Jahr. Das ergibt – bezo- gen auf 52 Wochen pro Jahr – etwa drei Tage pro Woche, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte im Betrieb zur Verfügung stehen. Die Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zählt zur betrieblichen Ausbildungszeit. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 53 Übersicht über die zeitlichen Richtwerte Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr Ausbildungsberufsbild Zeitliche Richtwerte in Wochen 1.-15. Monat 16.-36. Monat 1 Serviceleistungen anbieten 12 2 Kunden ganzheitlich beraten 12 3 Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren 10 4 Liquidität sicherstellen 14 5 Vermögen bilden mit Sparformen 16 6 Vermögen bilden mit Wertpapieren 26 7 Zu Vorsorge und Absicherung informieren 8 8 Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten 16 9 Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten 12 10 an gewerblichen Finanzierungen mitwirken 12 11 Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen 4 12 Projektorientiert arbeiten 6 Wochen insgesamt: 64 84 Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr Ausbildungsberufsbild Zeitliche Richtwerte in Wochen 1.-15. Monat 16.-36. Monat 1 Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen 8 2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht während der gesamten Ausbildung zu vermitteln 3 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 5 Umweltschutz Wochen insgesamt: 8 Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau54 2.1.5 Betrieblicher Ausbildungsplan Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt der Betrieb für die Auszubildenden einen betrieblichen Ausbil- dungsplan, der mit der Verordnung ausgehändigt und erläu- tert wird. Er ist Anlage zum Ausbildungsvertrag und wird zu Beginn der Ausbildung bei der zuständigen Stelle hinterlegt. Wie der betriebliche Ausbildungsplan auszusehen hat, ist ge- setzlich nicht vorgeschrieben. Er sollte pädagogisch sinnvoll aufgebaut sein und den geplanten Verlauf der Ausbildung sachlich und zeitlich belegen. Zu berücksichtigen ist u. a. auch, welche Abteilungen für welche Lernziele verantwort- lich sind, wann und wie lange die Auszubildenden an wel- cher Stelle bleiben. Der betriebliche Ausbildungsplan sollte in folgenden Schrit- ten erstellt werden: f Bilden von betrieblichen Ausbildungsabschnitten; f Zuordnen der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu diesen Ausbildungsabschnitten; f Festlegen der Ausbildungsorte und der verantwortlichen Mitarbeiter/-innen; f Festlegen der Reihenfolge der Ausbildungsorte und der tatsächlichen betrieblichen Ausbildungszeit; f falls erforderlich Berücksichtigung überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen und Abstimmung mit Verbund- partnern. Weiterhin sind bei der Aufstellung des betrieblichen Ausbil- dungsplans zu berücksichtigen: f persönliche Voraussetzungen der Auszubildenden (z. B. unterschiedliche Vorbildung); f Gegebenheiten des Ausbildungsbetriebes (z. B. Betriebs- strukturen, personelle und technische Einrichtungen, regionale Besonderheiten); f Durchführung der Ausbildung (z. B. Ausbildungsmaß- nahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Berufsschul- unterricht in Blockform, Planung und Bereitstellung von Ausbildungsmitteln, Erarbeiten von methodischen Hin- weisen zur Durchführung der Ausbildung). Ausbildungsbetriebe erleichtern sich die Erstellung indivi- dueller betrieblicher Ausbildungspläne, wenn detaillierte Listen mit betrieblichen Arbeitsaufgaben erstellt werden, die zur Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig- keiten der Ausbildungsordnung geeignet sind. Hierzu sind in den Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan konkrete Anhaltspunkte zu finden. Beispiel Ausbildungsplan zweites Ausbildungsjahr AUSBILDUNGSPLAN Bankkauffrau/Bankkaufmann FA 2. Ausbildungsjahr PKZ: 12345 Ausbildungsreferentin: Telefon: Frau Mustermann VON BIS Station Gruppe 02.09.2019 20.09.2019 Filiale/BeratungsCenter 02.09.2019 Ab jetzt Terminvereinbarung für Vertriebsprojekt mit LP planen. 04.09.2019 Azubitag der JAV/GPR (weitere Info im HR-Portal) 06.09.2019 Jetzt Depot eröffnen für Start Planspiel-Börse am 28.09.2019 16.09.2019 20.09.2019 Training Anlage & Beratung 2 (Abgabe Lernziele bei AR) * 23.09.2019 Vertriebstraining Finanzkonzept * 24.09.2019 27.09.2019 Filiale/BeratungsCenter 30.09.2019 Zwischenprüfung 01.10.2019 02.10.2019 Berufsschule ** 03.10.2019 04.10.2019 Filiale/BeratungsCenter 07.10.2019 25.10.2019 Berufsschule * 28.10.2019 11.11.2019 Filiale/BeratungsCenter 12.11.2019 Training Kredite & Finanzierungen * Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 55 13.11.2019 14.11.2019 Filiale/BeratungsCenter 15.11.2019 Vertriebstraining Bausparen 18.11.2019 22.11.2019 Filiale/BeratungsCenter 25.11.2019 29.11.2019 Einsatz Zentrale Abteilung (weitere Infos folgen) 02.12.2019 20.12.2019 Berufsschule ** 26.12.2019 17.01.2020 Filiale/BeratungsCenter 10.01.2020 ab 15:00 Uhr Infoveranstaltung Weiterbildung (freiwillig) 20.01.2020 21.01.2020 Training Bauen & Wohnen (Abgabe Lernziele AR) 22.01.2020 24.01.2020 Filiale/BeratungsCenter 23.01.2020 Späteste Abgabe Zwischen-Entwicklungsgespräch Filiale 27.01.2020 21.01.2020 Berufsschule ** 17.02.2020 21.02.2020 Filiale/BeratungsCenter 23.03.2020 10.04.2020 Berufsschule ** 13.04.2020 24.04.2020 Filiale/BeratungsCenter 13.04.2020 Bereiche stellen sich vor (freiwillig – weitere Info im HR-Portal) 14.04.2020 Bereiche stellen sich vor (freiwillig – weitere Info im HR-Portal) 23.04.2020 Gesundheitstag (freiwillig – weitere Info im HR-Portal) 27.04.2020 28.04.2020 Freistellung – Prüfungsvorbereitung zu Hause 04.05.2020 06.05.2020 Abschlussprüfung (3 Tage Prüfung, 1 Tag Filiale o.Urlaub) 11.05.2020 21.05.2020 Filiale/BeratungsCenter 22.05.2020 Prüfungstraining Kundenberatung 2 * 25.05.2020 24.07.2020 Filiale/BeratungsCenter 15.06.2020 Abgabe Entwicklungsgespräch Filiale Tabelle 7: Beispiel Ausbildungsplan zweites Ausbildungsjahr, © Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) WICHTIGE HINWEISE * Bildungszentrum: 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr Der Einsatz im 2. Ausbildungsjahr sollte vorrangig bei den Finanzberatern/Finanzberaterinnen stattfinden. ** Bitte melden Sie Ihre Noten am Blockende bei Ihrer Ausbildungsreferentin. Die Ausbildung ist am Tag der mündlichen Prüfung beendet. Der Prüfungszeitraum beginnt voraussichtlich Ende Juni und endet Ende Juli. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau56 2.1.6 Ausbildungsnachweis Der Ausbildungsnachweis (ehemals Berichtsheft) stellt ein wichtiges Instrument zur Information über das gesamte Aus- bildungsgeschehen in Betrieb und Berufsschule dar und ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Die Auszubilden- den sind verpflichtet, einen schriftlichen oder elektroni- schen Ausbildungsnachweis zu führen. Die Form des Ausbil- dungsnachweises wird im Ausbildungsvertrag festgehalten. Nach der Empfehlung Nr. 156 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) ist der Ausbil- dungsnachweis von Auszubildenden mindestens wöchent- lich zu führen. ! Die Vorlage eines vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweises ist gemäß § 43 Absatz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes/ § 36 Absatz 1 Nummer 2 der Handwerksordnung Zulassungsvoraussetzung zur Abschluss-/Gesellen- prüfung. Ausbilder/-innen sollen die Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten. Sie müssen den Aus- zubildenden Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. In der Praxis hat es sich bewährt, dass die Ausbilder/-innen den Ausbildungsnachweis min- destens einmal im Monat prüfen, mit den Auszubildenden besprechen und den Nachweis abzeichnen. Eine Bewertung der Ausbildungsnachweise nach Form und Inhalt ist im Rahmen der Prüfungen nicht vorgesehen. Die schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweise sollen den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten – Auszubildende, Ausbilder/-innen, Be- rufschullehrer/-innen, Mitglieder des Prüfungsausschusses und ggf. gesetzliche Vertreter/-innen der Auszubildenden – nachweisen. Die Ausbildungsnachweise sollten den Bezug der Ausbildung zum Ausbildungsrahmenplan deutlich er- kennen lassen. Grundsätzlich ist der Ausbildungsnachweis eine Dokumen- tation der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der gesamten Ausbildungszeit vermittelt wurden. Er kann bei eventuellen Streitfällen als Beweismittel die- nen. In Verbindung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan bietet der Ausbildungsnachweis eine optimale Möglichkeit, die Vollständigkeit der Ausbildung zu planen und zu über- wachen. Empfehlung Nr. 156 des Hauptausschusses des BIBB [https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA156.pdf] Beispielhafter Ausbildungsnachweis mit Bezug zum Ausbildungsrahmenplan (täglich) Name des/der Auszubildenden Ausbildungsjahr: Ggf. ausbildende Abteilung: Ausbildungswoche vom: bis: Betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen, betrieblicher Unterricht, sonstige Schulungen, Themen des Berufsschulunterrichts Lfd. Nr.: Bezug zum Ausbildungs- rahmenplan Stunden Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Durch die nachfolgende Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben bestätigt. Datum, Unterschrift Auszubildende/-r Datum, Unterschrift Ausbilder/-in Berichtsheft Filiale Berichtsheft mit Lehrgespräch Berichtsheft Berufsschule https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA156.pdf https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/006989 https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/006989 https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/006989 Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 57 2.2 Hilfen zur Durchführung der Ausbildung 2.2.1 Didaktische Prinzipien der Ausbildung Als Grundlage für die Konzeption von handlungsorientierten Ausbildungsaufgaben bietet sich das Modell der vollständi- gen Handlung an. Es kommt ursprünglich aus der Arbeits- wissenschaft und ist von dort als Lernkonzept in die betrieb- liche Ausbildung übertragen worden. Nach diesem Modell konstruierte Lern- und Arbeitsaufgaben fördern bei den Aus- zubildenden die Fähigkeit, selbstständig, selbstkritisch und eigenverantwortlich die im Betrieb anfallenden Arbeitsauf- träge zu erledigen. Bei der Gestaltung handlungsorientierter Ausbildungsaufga- ben sind folgende didaktische Überlegungen und Prinzipien zu berücksichtigen: f vom Leichten zum Schweren, f vom Einfachen zum Zusammengesetzten, f vom Nahen zum Entfernten, f vom Allgemeinen zum Speziellen, f vom Konkreten zum Abstrakten. Didaktische Prinzipien, deren Anwendung die Erfolgssiche- rung wesentlich fördern, sind u. a.: f Prinzip der Fasslichkeit des Lernstoffs Der Lernstoff sollte für die Auszubildenden verständlich prä- sentiert werden. Zu berücksichtigen sind z. B. Vorkenntnis- se, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Lernschwierigkeiten der Auszubildenden, um die Motivation zu erhalten. f Prinzip der Anschauung Durch die Vermittlung konkreter Vorstellungen prägt sich der Lernstoff besser ein: Anschauung = Fundament der Er- kenntnis (Pestalozzi). f Prinzip der Praxisnähe Theoretische und abstrakte Inhalte sollten immer einen Pra- xisbezug haben, um verständlich und einprägsam zu sein. f Prinzip der selbstständigen Arbeit Ziel der Ausbildung sind selbstständig arbeitende, verant- wortungsbewusste, kritisch und zielstrebig handelnde Mit- arbeiter/-innen. Dies kann nur durch entsprechende Ausbil- dungsmethoden erreicht werden. Das Modell der vollständigen Handlung besteht aus sechs Schritten, die aufeinander aufbauen und die eine stetige Rückkopplung ermöglichen. Informieren Ausführen Planen Entscheiden Bewerten Kontrollieren Vollständige Handlung Was soll getan werden? Arbeitsschritte selbstständig oder im Team ausführen. Sich für einen Lösungsweg entscheiden. Wie kann der Arbeitsauftrag um gesetzt werden? Ist der Arbeits- auftrag sach- und fachgerecht durch geführt? Was kann zu künftig noch verbessert werden? Abbildung 17: Modell der vollständigen Handlung – foraus.de [https://www.foraus.de/de/foraus_109495.php] https://www.foraus.de/de/foraus_109495.php Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau58 Informieren: Die Auszubildenden erhalten eine Lern- bzw. Arbeitsaufgabe. Um die Aufgabe zu lösen, müssen sie sich selbstständig die notwendigen Informationen beschaffen. Planen: Die Auszubildenden erstellen einen Arbeitsablauf für die Durchführung der gestellten Lern- bzw. Arbeitsauf- gabe. Entscheiden: Auf der Grundlage der Planung wird i. d. R. mit dem Ausbilder bzw. der Ausbilderin ein Fachgespräch geführt, in dem der Arbeitsablauf geprüft und entschieden wird, wie die Aufgabe umzusetzen ist. Ausführen: Die Auszubildenden führen die in der Arbeits- planung erarbeiteten Schritte selbstständig aus. Kontrollieren: Die Auszubildenden überprüfen selbstkri- tisch die Erledigung der Lern- bzw. Arbeitsaufgabe (Soll-Ist- Vergleich). Bewerten: Die Auszubildenden reflektieren den Lösungs- weg und das Ergebnis der Lern- bzw. Arbeitsaufgabe. Je nach Wissensstand der Auszubildenden erfolgt bei den einzelnen Schritten eine Unterstützung durch die Ausbil- der/-innen. Die Lern- bzw. Arbeitsaufgaben können auch so konzipiert sein, dass sie von mehreren Auszubildenden erledigt werden können. Das fördert den Teamgeist und die betriebliche Zusammenarbeit. 2.2.2 Handlungsorientierte Ausbildungsmethoden Mit der Vermittlung der Inhalte des neuen Ausbildungsberufs werden Ausbilder/-innen didaktisch und methodisch immer wieder vor neue Aufgaben gestellt. Sie nehmen verstärkt die Rolle einer beratenden Person ein, um die Auszubildenden dazu zu befähigen, im Laufe der Ausbildung immer mehr Ver- antwortung zu übernehmen und selbstständiger zu lernen und zu handeln. Dazu sind aktive, situationsbezogene Aus- bildungsmethoden (Lehr- und Lernmethoden) erforderlich, die Wissen nicht einfach mit dem Ziel einer „Eins-zu-eins-Re- produktion“ vermitteln, sondern eine selbstgesteuerte An- eignung ermöglichen. Ausbildungsmethoden sind das Werk- zeug von Ausbildern und Ausbilderinnen. Sie versetzen die Auszubildenden in die Lage, Aufgaben im betrieblichen All- tag selbstständig zu erfassen, eigenständig zu erledigen und zu kontrollieren sowie ihr Vorgehen selbstkritisch zu reflek- tieren. Berufliche Handlungskompetenz lässt sich nur durch Handeln in und an berufstypischen Aufgaben erwerben. Für die Erlangung der beruflichen Handlungsfähigkeit sind Methoden gefragt, die folgende Grundsätze besonders be- achten: f Lernen für Handeln: Es wird für das berufliche Handeln gelernt, das bedeutet Lernen an berufstypischen Aufga- benstellungen und Aufträgen. f Lernen durch Handeln: Ausgangspunkt für ein aktives Lernen ist das eigene Handeln, es müssen also eigene Handlungen ermöglicht werden, mindestens muss aber eine Handlung gedanklich nachvollzogen werden kön- nen. f Erfahrungen ermöglichen: Handlungen müssen die Er- fahrungen der Auszubildenden einbeziehen sowie eige- ne Erfahrungen ermöglichen und damit die Reflexion des eigenen Handelns fördern. f Ganzheitliches nachhaltiges Handeln: Handlungen sollen ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen und damit der berufstypischen Arbeits- und Geschäftspro- zesse ermöglichen, dabei sind ökonomische, rechtliche, ökologische und soziale Aspekte einzubeziehen. f Handeln im Team: Beruflich gehandelt wird insbeson- dere in Arbeitsgruppen, Teams oder Projektgruppen. Handlungen sind daher in soziale Prozesse eingebettet, z. B. in Form von Interessengegensätzen oder handfes- ten Konflikten. Um soziale Kompetenzen entwickeln zu können, sollten Auszubildende in solche Gruppen aktiv eingebunden werden. f Vollständige Handlungen: Handlungen müssen durch die Auszubildenden weitgehend selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden. Es existiert ein großer Methodenpool von klassischen und handlungsorientierten Methoden sowie von Mischformen, die für Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeiten einsetzbar sind. Im Hinblick auf die zur Auswahl stehenden Ausbil- dungsmethoden sollten die Ausbilder/-innen sich folgende Fragen beantworten: f Welchem Ablauf folgt die Ausbildungsmethode und für welche Art der Vermittlung ist sie geeignet (z. B. Gruppe – Teamarbeit, Einzelarbeit)? f Welche konkreten Ausbildungsinhalte des Berufs können mit der gewählten Ausbildungsmethode erarbeitet wer- den? f Welche Aufgaben übernehmen Auszubildende, welche Ausbildende? f Welche Vor- und Nachteile hat die jeweilige Ausbildungs- methode? Im Folgenden wird eine Auswahl an Ausbildungsmethoden, die sich für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten im Be- trieb eignen, vorgestellt: Digitale Medien „Ob Computer, Smartphone, Tablet oder Virtual-Reality-Brille – die Einsatzmöglichkeiten für digitale Medien in der berufli- chen Bildung sind vielfältig. Doch nicht nur Lernen mit digi- talen Medien ist wichtig, genauso entscheidend ist, die Medien selbst als Gegenstand des Lernens zu verstehen, um verantwor- tungsvoll mit ihnen umgehen zu können. In diesem Zusammen- hang ist eine umfassende Medienkompetenz Grundvoraus- setzung für Lehrpersonal und auch für die Lernenden selbst.“ Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 59 (Quelle: BMBF-Flyer „Lernen und Beruf digital verbinden“ [https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Lernen_und_ Beruf_digital_verbinden.pdf]) Digitale Medien stellen die Brücke dar, mit der die enge Wechselbeziehung zwischen Ausbildung, wissensintensi- ver Facharbeit und fortschreitender Technologieentwick- lung in einen Zusammenhang gebracht werden kann. Sie unterstützen Lernprozesse in komplexen, sich kontinuierlich wandelnden Arbeitsumgebungen, die ihrerseits im hohen Maße durch die IT-Technik geprägt sind. Sie können der selbstgesteuerten Informationsgewinnung dienen, die Kom- munikation und den unmittelbaren Erfahrungsaustausch unterstützen, unmittelbar benötigtes Fachwissen über den netzgestützten Zugriff auf Informationen ermöglichen und damit das Lernen im Prozess der Arbeit begleiten. Diese vielfältigen Möglichkeiten bringen auch neue Heraus- forderungen für das Bildungspersonal mit sich, die einerseits darin liegen, selbst auf dem neuesten Stand zu bleiben, und andererseits darin, sinnvolle Möglichkeiten für die Ausbil- dung und die Auszubildenden auszuwählen, zu gestalten und zu begleiten. Digitale Medien sind in diesem skizzierten Rahmen explizit als Teil eines umfangreichen Bildungs- und Management- konzeptes zu verstehen. Auszubildende, Bildungspersonal und ausgebildete Fachkräfte können heute mobil miteinan- der interagieren, elektronische Portfolios sind in der Lage, Ausbildungsverläufe, berufliche Karrierewege und Kompe- tenzentwicklungen kontinuierlich zu dokumentieren. Über gemeinsam gewährte Zugriffsrechte auf ihre elektronischen Berichtshefte zum Beispiel können Auszubildende mit dem betrieblichen und berufsschulischen Bildungspersonal ge- meinsam den Ausbildungsverlauf planen, begleiten, steuern und gezielt individuelle betriebliche Karrierewege fördern. Erfahrungswissen kann in Echtzeit ausgetauscht und doku- mentiert werden. Gruppen-Experten-Rallye Bei dieser Methode agieren die Auszubildenden/Lernen- den gleichzeitig auch als Ausbildende/Lehrende. Es wer- den Stamm- und Expertengruppen gebildet, wobei die Ler- nenden sich erst eigenverantwortlich und selbstständig in Gruppenarbeit exemplarisch Wissen über einen Teil des zu bearbeitenden Themas erarbeiten, welches sie dann in einer nächsten Phase ihren Mitlernenden in den Stammgruppen vermitteln. Alle erarbeiten sich so ein gemeinsames Wissen, zu dem jede/-r einen Beitrag leistet, sodass eine positive ge- genseitige Abhängigkeit (Interdependenz) entsteht, wobei alle Beiträge wichtig sind. Wesentlich an der Methode ist es, dass jede/-r Lernende aktiv (d. h. in einer Phase auch zum Lehrer/zur Lehrerin) wird. Ein Test schließt als Kontrolle das Verfahren ab und überprüft die Wirksamkeit. Die Methode wird auch Gruppenpuzzle genannt. Juniorfirma Eine Juniorfirma ist eine zeitlich begrenzte, reale Abteilung innerhalb eines Unternehmens und hat den Vorteil, dass sie das wirkliche Betriebsgeschehen nicht belastet. Die Auszu- bildenden führen die Juniorfirma selbstständig und in eige- ner Verantwortung mit umfassenden Aufgabenstellungen, wie sie auch im wirklichen Unternehmen zu beobachten sind. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zu anderen Ausbildungsmethoden ist, dass die Juniorfirma auf Gewinn angelegt ist und ggf. die Ausbildungskosten senkt. Ausbilder/-innen treten im Rahmen der Juniorfirma übli- cherweise in einer zurückhaltenden Moderatorenrolle auf. Alle Tätigkeiten wie Planen, Informieren, Entscheiden, Aus- führen, Kontrollieren und Auswerten sollten möglichst auf die Auszubildenden übertragen werden. Die Juniorfirma stellt eine „Learning by Doing“-Methode dar. Sie fördert unter anderem fachliche Qualifikationen, Kreativität, Eigenverantwortlichkeit, Teamgeist und soziale Kompetenz der Auszubildenden. Lerninseln Lerninseln sind kleine Ausbildungswerkstätten innerhalb eines Unternehmens, in denen die Auszubildenden wäh- rend der Arbeit qualifiziert werden. Unter der Anleitung der Ausbilder/-innen werden Arbeitsaufgaben, die auch im nor- malen Arbeitsprozess behandelt werden, in Gruppenarbeit selbstständig bearbeitet. Allerdings ist in der Lerninsel mehr Zeit vorhanden, um die betrieblichen Arbeiten pädagogisch aufbereitet und strukturiert durchzuführen. Das Lernen be- gleitet die Arbeit, so dass berufliches Arbeiten und Lernen in einer Wechselbeziehung stehen. Lerninseln sollen die Hand- lungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung der Lernen- den fördern. Sie stellen eine Lernform in der betrieblichen Wirklichkeit dar, worin Auszubildende und langjährig täti- ge Mitarbeiter/-innen gemeinsam lernen und arbeiten. Ihre Zusammenarbeit ist durch einen kontinuierlichen Verbesse- rungsprozess gekennzeichnet, da dem Lerninselteam sehr daran gelegen ist, die Arbeits- und Lernprozesse innerhalb des Unternehmens ständig zu verbessern und weiterzuent- wickeln. Lerninseln eignen sich sehr gut, um handlungs- und prozessorientiert auszubilden. Leittexte Bei der Leittextmethode werden komplexe Ausbildungsin- halte textgestützt und -gesteuert bearbeitet. Dabei wird oft das Modell der vollständigen Handlung zugrunde gelegt. Die Lernenden arbeiten sich selbstständig in Kleingruppen von drei bis fünf Personen in eine Aufgabe oder ein Problem ein. Dazu erhalten sie Unterlagen mit Leitfragen und Leittex- ten und/oder Quellenhinweisen, die sich mit der Thematik befassen, wobei die Leitfragen als Orientierungshilfe beim https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Lernen_und_Beruf_digital_verbinden.pdf https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Lernen_und_Beruf_digital_verbinden.pdf Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau60 Bearbeiten der Leittexte dienen. Anschließend erfolgt die praktische oder theoretische Umsetzung. Diese Methode ist für die Lehrenden bei der Ersterstellung mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden, da vor Beginn die Informationen Lerner gerecht, d. h. dem Kenntnisstand der Lernenden entsprechend, aufgearbeitet werden müssen. Von den Lernenden verlangt die Methode einen hohen Grad an Eigeninitiative und Selbstständigkeit und trainiert neben der Fach- und Methodenkompetenz auch die Sozialkompetenz. Projektarbeit Projektarbeit ist das selbstständige Bearbeiten einer Aufga- be oder eines Problems durch eine Gruppe von der Planung über die Durchführung bis zur Präsentation des Ergebnisses. Projektarbeit ist eine Methode demokratischen und hand- lungsorientierten Lernens, bei der sich Lernende zur Be- arbeitung einer Aufgabe oder eines Problems zusammenfin- den, um in größtmöglicher Eigenverantwortung immer auch handelnd-lernend tätig zu sein. Ein Team von Auszubildenden bearbeitet eine berufstypi- sche Aufgabenstellung, z. B. die Entwicklung eines Produk- tes, die Organisation einer Veranstaltung oder die Verbes- serung einer Dienstleistung. Gemäß der Aufgabenstellung ist ein Produkt zu entwickeln und alle für die Realisierung nötigen Arbeitsschritte selbstständig zu planen, auszuführen und zu dokumentieren. Ausbilder/-innen führen in ihrer Rolle als Moderierende in das Projekt ein, organisieren den Prozess und bewerten das Ergebnis mit den Auszubildenden. Neben fachbezogenem Wissen eignen sich die Auszubildenden Schlüsselqualifika- tionen an. Sie lernen komplexe Aufgaben und Situationen kennen, entwickeln die Fähigkeit zur Selbstorganisation und Selbstreflexion und erwerben methodische und soziale Kompetenzen während der unterschiedlichen Projektpha- sen. Die Projektmethode bietet mehr Gestaltungs- und Ent- scheidungsspielraum, setzt aber auch mehr Vorkenntnisse der Auszubildenden voraus. Rollenspiele Stehen soziale Interaktionen, z. B. Kundenberatung, Re- klamationsbearbeitung, Verkaufsgespräch oder Konfliktge- spräch, im Vordergrund des Lernprozesses, sind Rollenspiele eine probate Ausbildungsmethode. Ausbildungssituationen werden simuliert und können von den Auszubildenden „eingeübt“ werden. Hierbei können insbesondere die Wahr- nehmung, Empathie, Flexibilität, Offenheit, Kooperations-, Kommunikations- und Problemlösefähigkeit entwickelt wer- den. Außerdem werden durch Rollenspiele vor allem Selbst- und Fremdbeobachtungsfähigkeiten geschult. Die Ausbil- der/-innen übernehmen i. d. R. die Rolle der Moderatoren und Moderatorinnen und weisen in das Rollenspiel ein. Vier-Stufen-Methode der Arbeitsunterweisung Diese nach wie vor häufig angewandte Methode basiert auf dem Prinzip des Vormachens, Nachmachens, Einübens und der Reflexion/Feedback unter Anleitung der Ausbilder/-in- nen. Mit ihr lassen sich psychomotorische Lernziele vor al- lem im Bereich der Grundfertigkeiten erarbeiten. Weitere Informationen: ⏺ Methodenpool Uni Köln [http://methodenpool.uni- koeln.de] ⏺ Forum für AusbilderInnen [https://www.foraus.de] ⏺ BMBF-Förderprogramm [https://www.qualifizierung digital.de] ⏺ BMBF-Broschüre Digitale Medien in der beruflichen Bildung [https://www.bmbf.de/de/digitale-medien-in- der-bildung-1380.html] http://methodenpool.uni-koeln.de http://methodenpool.uni-koeln.de https://www.foraus.de https://www.qualifizierungdigital.de https://www.qualifizierungdigital.de https://www.bmbf.de/de/digitale-medien-in-der-bildung-1380.html https://www.bmbf.de/de/digitale-medien-in-der-bildung-1380.html Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 61 Exkurs: db next gen Eine zukunftsorientierte Berufsausbildung, die junge Menschen auf ein erfolgreiches Berufsleben in einem modernen, technologiegeprägten Arbeitsumfeld vorbereitet, lebt auch vom Austausch und von der Kommunikation. Den Nachwuchskräften der Deutschen Bank steht deshalb eine eigene Online-Lernumgebung zur Verfügung: «db next gen» ist der zentrale Anlaufpunkt rund um das Thema Berufsausbildung. Hier sind alle Lernmedien und Unterlagen einge- stellt, Informationen über Einsatzplanung, Projekte und Termine werden bereitgestellt. Sukzessive werden bedarfsgerecht weitere Optionen – Chat, Lernforen etc. – ergänzt. ▶ «db next gen» ist der persönliche Dreh- und Angelpunkt während der Berufsausbildung bei der Deutschen Bank. ▶ «db next gen» ist eine zentrale Plattform für alle an der Berufsausbildung Beteiligten: Auszubildende, duale Studie- rende, Ausbilder/-innen, Ausbildungsbeauftragte, Filial- und Abteilungsleiter/-innen, Dozenten und Dozentinnen und Trainer/-innen sowie zentrale Organisations- und Verwaltungsbereiche. Alle Beteiligten haben einen individualisierten und maßgeschneiderten Zugriff auf die Online-Umgebung. Durch das Be- rechtigungskonzept können die einzelnen Zugänge bedarfsgerecht gesteuert werden: Jeder sieht nur die für ihn relevanten Daten – nicht mehr und nicht weniger. Hinter «db next gen» steht eine webbasierte Anwendung, die rund um die Uhr über jedes internetfähige Gerät erreichbar ist. Für die Plattform wurde das Campus-Learning-Managementsystem (clm) der Frankfurt School of Finance & Manage- ment an die Bedürfnisse der Deutschen Bank angepasst und weiterentwickelt. Abbildung 18: Online-Lernumgebung, © Frankfurt School of Finance & Management Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau62 Checklisten Checklisten erleichtern den Arbeitsalltag. In den folgenden Beispielen ist auf den Punkt beschrieben, welche Aufgaben z. B. bei der Planung und Organisation der Ausbildung zu erledigen sind. Weitere Checklisten informieren darüber hinaus über die Pflichten von Ausbildenden und Auszubil- denden. Planung der Ausbildung Anerkennung als Ausbildungsbetrieb ▶ Ist der Betrieb von der zuständigen Stelle (Kammer) als Ausbildungsbetrieb anerkannt? Rechtliche Voraussetzungen ▶ Sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausbildung vorhanden, d. h., ist die persönliche und fachliche Eignung nach §§ 28 bis 30 BBiG gegeben? Ausbildereignung ▶ Hat die ausbildende Person oder ein von ihr bestimmter Ausbilder bzw. eine von ihr bestimmte Ausbilderin die erforderliche Ausbildereignung erworben? Ausbilder und Ausbilderinnen ▶ Sind neben den verantwortlichen Ausbildern und Ausbilderinnen ausreichend Fachkräfte in den einzelnen Ausbildungsorten und -bereichen für die Unterweisung der Auszubildenden vorhanden? ▶ Ist der zuständigen Stelle eine für die Ausbildung verantwortliche Person genannt worden? Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ▶ Ist der Betrieb in der Lage, alle fachlichen Inhalte der Ausbildungsordnung zu vermitteln? Sind dafür alle erforderlichen Ausbildungsorte und -bereiche vorhanden? Kann oder muss auf zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (überbetriebliche Ausbildungsorte, Verbundbetriebe) zurückgegriffen werden? Werbung um Auszubildende ▶ Welche Aktionen müssen gestartet werden, um das Unternehmen für Interessierte als attraktiven Ausbildungsbetrieb zu präsentieren (z. B. Kontakt zur zuständigen Arbeitsagentur aufnehmen, Anzeigen in Tageszeitungen oder Jugendzeit- schriften schalten, Betrieb auf Berufsorientierungsmessen präsentieren, Betriebspraktika anbieten)? Berufsorientierung ▶ Gibt es im Betrieb die Möglichkeit, ein Schülerpraktikum anzubieten und zu betreuen? ▶ Welche Schulen würden sich als Kooperationspartner eignen? Auswahlverfahren ▶ Sind konkrete Auswahlverfahren (Einstellungstests) sowie Auswahlkriterien für Auszubildende festgelegt worden? Vorstellungsgespräch ▶ Wurde festgelegt, wer die Vorstellungsgespräche mit den Bewerbern und Bewerberinnen führt und wer über die Einstellung (mit-)entscheidet? Gesundheitsuntersuchung ▶ Ist die gesundheitliche und körperliche Eignung der Auszubildenden vor Abschluss des Ausbildungsvertrages festgestellt worden (Jugendarbeitsschutzgesetz)? Sozialversicherungs- und Steuerunterlagen ▶ Liegen die Unterlagen zur steuerlichen Veranlagung und zur Sozialversicherung vor (ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis)? Ausbildungsvertrag, betrieblicher Ausbildungsplan ▶ Ist der Ausbildungsvertrag formuliert und von der ausbildenden Person und den Auszubildenden (ggf. gesetzl. Vertreter/-in) unterschrieben? ▶ Ist ein individueller betrieblicher Ausbildungsplan erstellt? ▶ Ist den Auszubildenden sowie der zuständigen Stelle (Kammer) der abgeschlossene Ausbildungsvertrag einschließlich des betrieblichen Ausbildungsplans zugestellt worden? Berufsschule ▶ Sind die Auszubildenden bei der Berufsschule angemeldet worden? Ausbildungsunterlagen ▶ Stehen Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan, ggf. Rahmenlehrplan sowie ein Exemplar des Berufsbildungs gesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Betrieb zur Verfügung? Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 63 Die ersten Tage der Ausbildung Planung ▶ Sind die ersten Tage strukturiert und geplant? Zuständige Mitarbeiter/-innen ▶ Sind alle zuständigen Mitarbeiter/-innen informiert, dass neue Auszubildende in den Betrieb kommen? Aktionen, Räumlichkeiten ▶ Welche Aktionen sind geplant? Beispiele: Vorstellung des Betriebs, seiner Organisation und inneren Struktur, der für die Ausbildung verantwortlichen Personen, ggf. eine Betriebsrallye durchführen ▶ Kennenlernen der Sozialräume Rechte und Pflichten ▶ Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für Auszubildende wie für Ausbilder/-innen und Betrieb aus dem Ausbildungsvertrag? Unterlagen ▶ Liegen die Unterlagen zur steuerlichen Veranlagung und zur Sozialversicherung vor? Anwesenheit/Abwesenheit ▶ Was ist im Verhinderungs- und Krankheitsfall zu beachten? ▶ Wurden die betrieblichen Urlaubsregelungen erläutert? Probezeit ▶ Wurde die Bedeutung der Probezeit erläutert? Finanzielle Leistungen ▶ Wurden die Ausbildungsvergütung und ggf. betriebliche Zusatzleistungen erläutert? Arbeitssicherheit ▶ Welche Regelungen zur Arbeitssicherheit und zur Unfallverhütung gelten im Unternehmen? ▶ Wurde die Arbeitskleidung bzw. Schutzkleidung übergeben? ▶ Wurde auf die größten Unfallgefahren im Betrieb hingewiesen? Arbeitsmittel ▶ Welche speziellen Arbeitsmittel stehen für die Ausbildung zur Verfügung? Arbeitszeit ▶ Welche Arbeitszeitregelungen gelten für die Auszubildenden? Betrieblicher Ausbildungsplan ▶ Wurde der betriebliche Ausbildungsplan erläutert? Ausbildungsnachweis ▶ Wie sind die schriftlichen bzw. elektronischen Ausbildungsnachweise zu führen (Form, zeitliche Abschnitte: Woche, Monat)? ▶ Wurde die Bedeutung der Ausbildungsnachweise für die Prüfungszulassung erläutert? Berufsschule ▶ Welche Berufsschule ist zuständig? ▶ Wo liegt sie und wie kommt der/die Auszubildende dorthin? Prüfungen ▶ Wurde die Prüfungsform erklärt und auf die Prüfungszeitpunkte hingewiesen? Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau64 Pflichten des ausbildenden Betriebes bzw. des Ausbilders/der Ausbilderin Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ▶ Vermittlung von sämtlichen im Ausbildungsrahmenplan vorgeschriebenen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten Wer bildet aus? ▶ Selbst ausbilden oder einen/eine persönlich und fachlich geeigneten/geeignete Ausbilder/-in ausdrücklich damit beauftragen Rechtliche Rahmenbedingungen ▶ Beachten der rechtlichen Rahmenbedingungen, z. B. Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebsvereinbarungen und Ausbildungsvertrag sowie der Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Abschluss Ausbildungsvertrag ▶ Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit den Auszubildenden, Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungs verhältnisse bei der zuständigen Stelle (Kammer) Freistellen der Auszubildenden ▶ Freistellen für Berufsschule, angeordnete überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie für Prüfungen Ausbildungsvergütung ▶ Zahlen einer Ausbildungsvergütung, Beachten der tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ausbildungsplan ▶ Umsetzen von Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan sowie sachlicher und zeitlicher Gliederung in die betriebliche Praxis, vor allem durch Erstellen von betrieblichen Ausbildungsplänen Ausbildungsarbeitsplatz, Ausbildungsmittel ▶ Gestaltung eines „Ausbildungsarbeitsplatzes“ entsprechend den Ausbildungsinhalten. ▶ Kostenlose Zurverfügungstellung aller notwendigen Ausbildungsmittel, auch zur Ablegung der Prüfungen Ausbildungsnachweis ▶ Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich oder elektronisch) im Ausbildungsvertrag festlegen ▶ Vordrucke für schriftliche Ausbildungsnachweise bzw. Downloadlink den Auszubildenden zur Verfügung stellen ▶ Die Auszubildenden zum Führen der Ausbildungsnachweise anhalten und diese regelmäßig kontrollieren ▶ Den Auszubildenden Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen Übertragung von Tätigkeiten ▶ Ausschließliche Übertragung von Tätigkeiten, die dem Ausbildungszweck dienen Charakterliche Förderung ▶ Charakterliche Förderung, Bewahrung vor sittlichen und körperlichen Gefährdungen, Wahrnehmen der Aufsichtspflicht Zeugnis ▶ Ausstellen eines Ausbildungszeugnisses am Ende der Ausbildung Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 65 Pflichten der Auszubildenden Sorgfalt ▶ Sorgfältige Ausführung der im Rahmen der Berufsausbildung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben Aneignung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ▶ Aktives Aneignen aller Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die notwendig sind, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen Weisungen ▶ Weisungen folgen, die den Auszubildenden im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildern bzw. Ausbilderinnen oder anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden, soweit diese Personen als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind Anwesenheit ▶ Anwesenheitspflicht ▶ Nachweispflicht bei Abwesenheit Berufsschule, überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen ▶ Teilnahme am Berufsschulunterricht sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Betriebliche Ordnung ▶ Beachtung der betrieblichen Ordnung, pflegliche Behandlung aller Arbeitsmittel und Einrichtungen Geschäftsgeheimnisse ▶ Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen bewahren Ausbildungsnachweis ▶ Führung und regelmäßige Vorlage der schriftlichen bzw. elektronischen Ausbildungsnachweise Prüfungen ▶ Ablegen aller Prüfungsteile Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau66 2.3 Nachhaltige Entwicklung in der Berufsausbildung Was ist nachhaltige Entwicklung? Der 2012 ins Leben gerufene Rat für Nachhaltige Entwick- lung definiert sie folgendermaßen: „nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Zu- kunftsfähig wirtschaften bedeutet also: Wir müssen unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge hinterlassen. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.“ Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Gemeint ist eine Bildung, die Menschen zu zukunftsfähigem Denken und Handeln befähigt: Wie beeinflussen meine Ent- scheidungen Menschen nachfolgender Generationen oder in anderen Erdteilen? Welche Auswirkungen hat es beispiels- weise, wie ich konsumiere, welche Fortbewegungsmittel ich nutze oder welche und wie viel Energie ich verbrauche? Wel- che globalen Mechanismen führen zu Konflikten, Terror und Flucht? Bildung für nachhaltige Entwicklung ermöglicht es jedem Einzelnen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und verantwortungsvolle Entschei- dungen zu treffen. Quelle: BNE-Portal [https://www.bne-portal.de] Nachhaltige Entwicklung als Bildungsauftrag Eine nachhaltige Entwicklung ist nur dann möglich, wenn sich viele Menschen auf diese Leitidee als Handlungsma- xime einlassen, sie mittragen und umsetzen helfen. Dafür Wissen und Motivation zu vermitteln, ist die Aufgabe einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Auch die Berufsausbil- dung kann ihren Beitrag dazu leisten, steht sie doch in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem beruflichen Han- deln in der gesamten Wertschöpfungskette. In kaum einem anderen Bildungsbereich hat der Erwerb von Kompetenzen für nachhaltiges Handeln eine so große Auswirkung auf die Zukunftsfähigkeit wirtschaftlicher, technischer, sozialer und ökologischer Entwicklungen wie in den Betrieben der Wirt- schaft und anderen Stätten beruflichen Handelns. Aufgabe der Berufsbildung ist es daher, die Menschen auf allen Ebe- nen zu befähigen, Verantwortung zu übernehmen, effizient mit Ressourcen umzugehen und nachhaltig zu wirtschaften sowie die Globalisierung gerecht und sozial verträglich zu gestalten. Dazu müssen Personen in die Lage versetzt wer- den, sich die ökologischen, ökonomischen und sozialen Be- züge ihres Handelns und sich daraus ergebende Spannungs- felder deutlich zu machen und abzuwägen. Nachhaltige Entwicklung erweitert die beruflichen Fähigkeiten Nachhaltige Entwicklung bietet auch Chancen für eine Qua- litätssteigerung und Modernisierung der Berufsausbildung – sie muss in nachvollziehbaren praktischen Beispielen veran- schaulicht werden. Nachhaltige Entwicklung zielt auf Zukunftsgestaltung und erweitert damit das Spektrum der beruflichen Handlungs- kompetenz um die folgenden Aspekte: f Reflexion und Bewertung der direkten und indirekten Wirkungen beruflichen Handelns auf die Umwelt sowie die Lebens- und Arbeitsbedingungen heutiger und zu- künftiger Generationen, f Prüfung des eigenen beruflichen Handelns, des Betriebes und seiner Produkte und Dienstleistungen auf Zukunfts- fähigkeit, f kompetente Mitgestaltung von Arbeit, Wirtschaft und Technik, f Umsetzung von nachhaltigem Energie- und Ressourcen- management im beruflichen und alltäglichen Handeln auf der Grundlage von Wissen, Werteeinstellungen und Kompetenzen, f Beteiligung am betrieblichen und gesellschaftlichen Dia- log über nachhaltige Entwicklung. Umsetzung in der Ausbildung Berufsbildung für eine nachhaltige Entwicklung geht über das Instruktionslernen hinaus und muss Rahmenbedingun- gen schaffen, die den notwendigen Kompetenzerwerb för- dern. Hierzu gehört es auch, Lernsituationen zu gestalten, die mit Widersprüchen zwischen ökologischen und ökono- mischen Zielen konfrontieren und Anreize schaffen, Ent- scheidungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu treffen bzw. vorzubereiten. Folgende Leitfragen können bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Berufsausbildung zur Planung von Lernsituationen und zur Reflexion betrieblicher Arbeitsauf- gaben herangezogen werden: f Welche sozialen, ökologischen und ökonomischen As- pekte sind in der beruflichen Tätigkeit zu beachten? f Welche lokalen, regionalen und globalen Auswirkun- gen bringen die angebotenen Produkte und erbrachten Dienstleistungen mit sich? f Welche längerfristigen Folgen sind mit der Herstellung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen verbunden? f Wie können diese Produkte und Dienstleistungen nach- haltiger gestaltet werden? https://www.bne-portal.de Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 67 f Welche Materialien und Energien werden in Arbeitspro- zessen und den daraus folgenden Anwendungen verwen- det? f Wie können diese effizient und naturverträglich einge- setzt werden? f Welche Produktlebenszyklen und Prozessketten sind bei der Herstellung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen mit einzubeziehen und welche Gestal- tungsmöglichkeiten sind im Rahmen der beruflichen Tä- tigkeit vorhanden? Weitere Informationen: ⏺ Nachhaltigkeit in der Berufsbildung (BIBB) [https:// www.bibb.de/de/709.php] ⏺ Lexikon der Nachhaltigkeit der Aachener Stiftung Kathy Beys [https://www.nachhaltigkeit.info] https://www.bibb.de/de/709.php https://www.bibb.de/de/709.php https://www.nachhaltigkeit.info Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau68 3 Berufsschule als Lernort der dualen Ausbildung In der dualen Berufsausbildung wirken die Lernorte Aus- bildungsbetrieb und Berufsschule zusammen (§ 2 Absatz 2 BBiG, Lernortkooperation). Ihr gemeinsamer Bildungsauf trag ist die Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit. Nach der Rahmenvereinbarung [https://www.kmk.org/ fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/ 2015/2015_03_12-RV-Berufsschule.pdf] der Kultusminis- terkonferenz (KMK) über die Berufsschule von 1991 und der Vereinbarung über den Abschluss der Berufsschule [http:// www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_be- schluesse/1979/1979_06_01-Abschluss-Berufsschule.pdf] von 1979 hat die Berufsschule darüber hinaus die Erwei- terung allgemeiner Bildung zum Ziel. Die Auszubildenden werden befähigt, berufliche Aufgaben wahrzunehmen sowie die Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologi- scher Verantwortung mitzugestalten. Ziele und Inhalte des berufsbezogenen Berufsschulunterrichts werden für jeden Beruf in einem Rahmenlehrplan der KMK festgelegt. Die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen erfolgt grund sätzlich in zeitlicher und personeller Verzahnung mit der Erarbeitung der Ausbildungsrahmenpläne, um eine gute Abstimmung sicherzustellen (Handreichung [https:// www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_ beschluesse/2011/2011_09_23-GEP-Handreichung.pdf] der Kultusministerkonferenz, Berlin 2011). Diese Abstimmung zwischen betrieblichem Ausbildungsrah- menplan und Rahmenlehrplan wird in der Entsprechungs- liste dokumentiert. Der Rahmenlehrplanausschuss wird von der KMK eingesetzt, Mitglieder sind Lehrer/-innen aus ver- schiedenen Bundesländern. Ausbildungszeugnis Zeugnis der Berufsschule Betrieb Berufsschule Rechtliche Grundlagen: Ausbildungsordnung Rechtliche Grundlagen: Schulgesetze der Länder Prüfungszeugnis Das Prüfungszeugnis enthält u. a. ▶ die Personalien des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum) ▶ die Bezeichnung des Ausbildungsberufs ▶ die Ergebnisse (Punkte) der Prüfungsbereiche und das Gesamtergebnis (Note), soweit ein solches in der Ausbildungsordnung vorgesehen ist, ▶ das Datum des Bestehens der Prüfung. Rahmenlehrplan Der Rahmenlehrplan ist Grundlage für den berufsbezogenen Un- terricht in der Berufsschule und zeitlich sowie inhaltlich mit dem Ausbildungsrahmenplan abgestimmt. Der Unterricht in den all- gemeinbildenden Fächern folgt den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. Der Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Un- terricht wird in Lernfelder unterteilt. Ausbildungsrahmenplan Der Ausbildungsrahmenplan ist Anlage der Ausbildungsord- nung. Er beinhaltet die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung und konkretisiert nach Breite und Tiefe die im Ausbildungsberufsbild festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Betrieblicher Ausbildungsplan Der Ausbildungsrahmenplan wird in einen betrieblichen Aus- bildungsplan umgesetzt, der die Grundlage für die individuelle Ausbildung im Betrieb bildet. Lehrpläne Der Rahmenlehrplan wird von den Bundesländern übernom- men oder in Anlehnung daran auf Länderebene überarbeitet. Abbildung 19: Übersicht Betrieb – Berufsschule, © BIBB https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_03_12-RV-Berufsschule.pdf https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_03_12-RV-Berufsschule.pdf https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_03_12-RV-Berufsschule.pdf http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1979/1979_06_01-Abschluss-Berufsschule.pdf http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1979/1979_06_01-Abschluss-Berufsschule.pdf http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1979/1979_06_01-Abschluss-Berufsschule.pdf https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_09_23-GEP-Handreichung.pdf https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_09_23-GEP-Handreichung.pdf https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_09_23-GEP-Handreichung.pdf Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 69 3.1 Lernfeldkonzept und die Notwendigkeit der Kooperation der Lernorte Seit 1996 sind die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkon- ferenz (KMK) für den berufsbezogenen Unterricht in der Be- rufsschule nach Lernfeldern strukturiert. Intention der Ein- führung des Lernfeldkonzeptes war die von der Wirtschaft angemahnte stärkere Verzahnung von Theorie und Praxis. Die kompetenzorientiert formulierten Lernfelder konkreti- sieren das Lernen in beruflichen Handlungen. Sie orientie- ren sich an konkreten beruflichen sowie an individuellen und gesellschaftlichen Aufgabenstellungen und berufstypi- schen Handlungssituationen. „Ausgangspunkt des lernfeldbezogenen Unterrichts ist nicht (…) die fachwissenschaftliche Theorie, zu deren Verständnis bei der Vermittlung möglichst viele praktische Beispiele heran- gezogen wurden. Vielmehr wird von beruflichen Problemstel- lungen ausgegangen, die aus dem beruflichen Handlungsfeld entwickelt und didaktisch aufbereitet werden. Das für die be- rufliche Handlungsfähigkeit erforderliche Wissen wird auf die- ser Grundlage generiert. Die Mehrdimensionalität, die Handlungen kennzeichnet (z. B. ökonomische, rechtliche, mathematische, kommunikative, so- ziale Aspekte), erfordert eine breitere Betrachtungsweise als die Perspektive einer einzelnen Fachdisziplin. Deshalb sind fach- wissenschaftliche Systematiken in eine übergreifende Hand- lungssystematik integriert. Die zu vermittelnden Fachbezüge, die für die Bewältigung beruflicher Tätigkeiten erforderlich sind, ergeben sich aus den Anforderungen der Aufgabenstellun- gen. Unmittelbarer Praxisbezug des erworbenen Wissens wird dadurch deutlich und das Wissen in den neuen Kontext einge- bunden. Für erfolgreiches, lebenslanges Lernen sind Handlungs- und Si- tuationsbezug sowie die Betonung eigenverantwortlicher Schü- leraktivitäten erforderlich. Die Vermittlung von korrespondie- rendem Wissen, das systemorientierte vernetzte Denken und Handeln sowie das Lösen komplexer und exemplarischer Auf- gabenstellungen werden im Rahmen des Lernfeldkonzeptes mit einem handlungsorientierten Unterricht in besonderem Maße gefördert. Dabei ist es in Abgrenzung und zugleich notwendiger Ergänzung der betrieblichen Ausbildung unverzichtbare Auf- gabe der Berufsschule, die jeweiligen Arbeits- und Geschäfts- prozesse im Rahmen der Handlungssystematik auch in den Erklärungszusammenhang zugehöriger Fachwissenschaften zu stellen und gesellschaftliche Entwicklungen zu reflektieren. 8 Handreichung der KMK für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen, 2011, S. 10 [https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichun- gen_beschluesse/2011/2011_09_23-GEP-Handreichung.pdf] 9 Lipsmeier, Antonius: Lernortkooperation. In: Euler, Dieter (Hrsg.): Handbuch der Lernortkooperation. Bd. 1: Theoretische Fundierung. Biele- feld 2004, S. 60–76 10 Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Abteilung Berufliche Schulen, Didaktische Jahresplanung [https://www.isb.bayern. de/], Kompetenzorientierten Unterricht systematisch planen, München 2012 11 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Didaktische Jahresplanung [https://broschueren.nordrheinwest- falendirekt.de/broschuerenservice/msb/didaktische-jahresplanung/917], Pragmatische Handreichung für die Fachklassen des dualen Sys- tems, Düsseldorf 2015 Die einzelnen Lernfelder sind durch die Handlungskompetenz mit inhaltlichen Konkretisierungen und die Zeitrichtwerte be- schrieben. Sie sind aus Handlungsfeldern des jeweiligen Beru- fes entwickelt und orientieren sich an berufsbezogenen Auf- gabenstellungen innerhalb zusammengehöriger Arbeits- und Geschäftsprozesse. Dabei sind die Lernfelder über den Ausbil- dungsverlauf hinweg didaktisch so strukturiert, dass eine Kom- petenzentwicklung spiralcurricular erfolgen kann.“ 8 Mit der Einführung des Lernfeldkonzeptes wird die Lernort- kooperation als wesentliche Voraussetzung für die Funktions- fähigkeit des dualen Systems und für dessen Qualität angese- hen.9 Das Zusammenwirken von Betrieben und Berufsschulen spielt bei der Umsetzung des Rahmenlehrplans eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, berufliche Probleme, die für die Betriebe relevant sind, als Ausgangspunkt für den Unterricht zu identifizieren und als Lernsituationen aufzubereiten. In der Praxis kann die Lernortkooperation je nach regionalen Gege- benheiten eine unterschiedliche Intensität aufweisen, aber auch zu gemeinsamen Vorhaben führen. Der Rahmenlehrplan wird in der didaktischen Jahrespla- nung umgesetzt, einem umfassenden Konzept zur Unter- richtsgestaltung. Sie ist in der Berufsschule zu leisten und setzt fundierte Kenntnisse betrieblicher Arbeits- und Ge- schäftsprozesse voraus, die die Ausbilder/-innen und Leh- rer/-innen z. B. durch Betriebsbesuche, Hospitationen oder Arbeitskreise erwerben. Die Länder stellen für den Prozess der didaktischen Jah- resplanung Arbeitshilfen zur Verfügung, die bekanntesten sind die aus Bayern und Nordrhein-Westfalen.10,11 Kern der didaktischen Jahresplanung sind die Lernsituationen. Sie gliedern und gestalten die Lernfelder für den schulischen Ausbildungsrahmenplan Betriebliche Handlungsfelder (Berufsbildpositionen) Berufstypische Handlungssituation Lernfeld Lernsituation Rahmenlehrplan Abbildung 20: Plan-Feld-Situation, © BIBB https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_09_23-GEP-Handreichung.pdf https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_09_23-GEP-Handreichung.pdf https://www.isb.bayern.de/ https://www.isb.bayern.de/ https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msb/didaktische-jahresplanung/917 https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msb/didaktische-jahresplanung/917 Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau70 Lernprozess aus, stellen also kleinere thematische Einheiten innerhalb eines Lernfeldes dar. Die beschriebenen Kompe- tenzerwartungen werden exemplarisch umgesetzt, indem Lernsituationen berufliche Aufgaben und Handlungsabläufe aufnehmen und für den Unterricht didaktisch und metho- disch aufbereiten. Insgesamt orientieren sich Lernsitua- tionen am Erwerb umfassender Handlungskompetenz und unterstützen in ihrer Gesamtheit die Entwicklung aller im Lernfeld beschriebenen Kompetenzdimensionen. Der didak- tische Jahresplan listet alle Lernsituationen in dem jeweili- gen Bildungsgang auf und dokumentiert alle Kompetenzdi- mensionen, die Methoden, Sozialformen, Verknüpfungen, Verantwortlichkeiten sowie die Bezüge zu den allgemeinbil- denden Unterrichtsfächern. Die Arbeitsschritte, die für die Entwicklung von Lernsitua- tionen erforderlich sind, können auf die betriebliche Um- setzung des Ausbildungsrahmenplans zur Entwicklung von Lern- und Arbeitsaufgaben oder von lernortübergreifenden Projekten übertragen werden. Zur Nutzung von Synergie- effekten bei der Umsetzung von Rahmenlehrplänen hat die KMK in ihrer Handreichung vereinbart, dass der jeweilige Rahmenlehrplanausschuss exemplarisch eine oder mehrere Lernsituationen zur Umsetzung von Lernfeldern entwickelt. Dabei können auch Verknüpfungsmöglichkeiten aufgezeigt werden zu berufsübergreifenden Lernbereichen, zu verfüg- baren Materialien oder Medien und exemplarischen Beispie- len für den Unterricht. Die Darstellung erfolgt jeweils in der Form, die für das federführende Bundesland üblich ist. 3.2 Rahmenlehrplan – berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkaufrau ist mit der Ver- ordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau vom 11.02.2020 (BGBl. I S. 121) ab- gestimmt. Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bankkauf- mann/Bankkauffrau (Beschluss der Kultusministerkonfe- renz vom 17.10.1997) wird durch den vorliegenden Rah- menlehrplan aufgehoben. In Ergänzung des Berufsbildes (Bundesinstitut für Berufsbil- dung unter https://www.bibb.de) sind folgende Aspekte im Rahmen des Berufsschulunterrichtes bedeutsam: Bankkaufleute sind in Unternehmen tätig, die Finanzdienst- leistungen für Privat- und Firmenkunden und -kundinnen anbieten. Sie beraten und begleiten Kunden und Kundinnen mit dem Ziel, eine langfristige, vertrauensvolle Kunden beziehung aufzubauen und zu intensivieren. 12 Vgl. Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) (Hrsg.): Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkon- ferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe, Sekretariat der Kultusministerkonferenz Referat Berufliche Bildung, Berlin 2018, S. 31-33 Die Lernfelder orientieren sich an den beruflichen Hand- lungsfeldern. Sie sind methodisch-didaktisch so umzuset- zen, dass sie zu einer umfassenden beruflichen Handlungs- kompetenz führen. Diese umfasst fundiertes Fachwissen, kommunikative Fähigkeiten, vernetztes und analytisches Denken sowie Eigeninitiative und Empathie. Eine zentrale Tätigkeit von Bankkaufleuten ist die Beratung von Kunden und Kundinnen. Besondere Bedeutung kommt daher dem Erwerb der kommunikativen und fremdsprach- lichen Kompetenzen zu. Ausgerichtet an den beruflichen Handlungsfeldern werden sie vorrangig integrativ in den Lernfeldern vermittelt. Die Geschäftsprozesse in der Kreditwirtschaft sind durch ein hohes Maß an digitaler Technik und kurzen Innovations- zyklen gekennzeichnet. Der Kompetenzerwerb im Kontext der digitalen Arbeits- und Geschäftswelt ist integrativer Be- standteil der Lernfelder. In den Lernfeldern werden die Dimensionen der Nachhaltig- keit – Ökonomie, Ökologie und Soziales –, des wirtschaft- lichen Denkens, der soziokulturellen Unterschiede und der Inklusion berücksichtigt. Aufgrund ihrer Prüfungsrelevanz sind die Lernfelder 1 bis 5 des Rahmenlehrplans vor Teil 1 der Abschlussprüfung zu unterrichten. 3.3 Rahmenlehrplan Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan bilden die struk- turelle und inhaltliche Grundlage für die Berufsausbildung der Bankkaufleute im dualen System. Für den Lernort Be- rufsschule beschließt die KMK einen Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht. Die einzelnen Lernfelder für die auszubildenden Bankkaufleute sind durch Hand- lungskompetenzen mit inhaltlicher Konkretisierung und Zeitwerten definiert. Die Lernfelder für Bankkaufleute re- flektieren die künftigen berufsbezogenen Aufgabenstellun- gen und orientieren sich an den dazugehörigen Arbeits- und Geschäftsprozessen.12 Bankkaufleute sind in den wesentlichen Bereichen von Kre- ditinstituten und Bausparkassen in der Kundenberatung bzw. im Vertrieb, in der Marktfolge und in Stabsbereichen tätig (generalistischer Beruf). Typische berufliche Handlun- gen sind somit insbesondere die Unterstützung von Kunden und Kundinnen allgemein in allen Formen von Geldangele- genheiten. Hierbei informieren Bankkaufleute ihre Kunden und Kundinnen z. B. über Kapitalanlagen und Kontofüh- rung und wickeln den in- und ausländischen Zahlungsver- kehr ab. Weiterhin gehört die Beratung und Abwicklung von https://www.bibb.de Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 71 Privat- und Firmenkrediten, Bausparverträgen und diversen Versicherungsverträgen zu ihren Aufgaben. Der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und innerbetrieblicher Richtlinien kommt hier hohe Bedeutung zu. Aber auch die Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen im internen Bereich eines Kreditinstitutes sind wichtige Bereiche ihrer Tätigkeit. Die Lernfelder der Rahmenlehrpläne müssen diese Aufgaben und Inhalte adäquat widerspiegeln.13 Änderungen der beruflichen Anforderungen erfordern in bestimmten zeitlichen Abständen eine Neuordnung des Berufsbildes, um dessen Kompetenzprofil in einem sich ständig weiterentwickelnden digitalen Arbeitsumfeld zu- kunftsfähig zu erhalten. Berufsschulinhalte und IHK-Prü- fungen auf Basis der 1990er-Jahre entsprachen tendenziell nicht mehr in jedem Fall der beruflichen Praxis der Gegen- wart. Von den Sozialpartnern im Bankengewerbe wurde in der ersten Jahreshälfte 2018 deshalb ein sogenanntes Eckwertekonzept zusammengestellt, welches die besonde- 13 Vgl.: u. a. Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Bankkaufmann/-frau, BERUFENET, 2019-Steckbrief; Ulusoy, Dogan, Michael: Novellierung der Aus- bildungsordnung - Was der Bankkaufmann 4.0 können muss, in: Die Bank-Zeitschrift für Bankpolitik und Bankpraxis, Jg. 48 (2019, Nr. 3) 14 Vgl.: Eckwertekonzept – Neuordnung Berufsausbildung Bankkaufmann/Bankkauffrau, Bonn 05.06.2018, S. 2-3 re Bedeutung der folgenden Aspekte und Entwicklungen herausstellte: f Überarbeitung überholter Ausbildungsinhalte bzw. ver- änderter rechtlicher Rahmenbedingungen, f Aufbau einer neuen Ausbildungsordnung nach den Handlungsfeldern einer Kundenbeziehung, f zunehmende Digitalisierung von Geschäftsfeldern und -prozessen, f dadurch Zunahme der Bedeutung von z. B. kommunika- tiven Kompetenzen, der Fähigkeit zu vernetztem Denken und dem professionellen Umgang mit digitalen Arbeits- mitteln, f bessere Integration bzw. Einbindung fachübergreifender Ausbildungsinhalte in einzelne Handlungsfelder, f Anpassung des Prüfungsinstrumentes „Gesprächssimu- lation“ an heutige reale bzw. praxisnahe Kundensituatio- nen, speziell auch unter Heranziehung moderner techni- scher Equipments.14 3.4 Übersicht über die Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann und Bankkauffrau Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 Die eigene Rolle im Betrieb und im Wirtschaftsleben mitgestalten 80 2 Konten für Privatkunden führen und Zahlungsverkehr abwickeln 80 3 Konten für Geschäfts- und Firmenkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln 60 4 Kunden über Anlagen auf Konten und staatlich gefördertes Sparen beraten 40 5 Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge abschließen 60 6 Marktmodelle anwenden 40 7 Werteströme und Geschäftsprozesse erfassen und dokumentieren 60 8 Kunden über die Anlage in Finanzinstrumenten beraten 120 9 Baufinanzierungen abschließen 60 10 Gesamtwirtschaftliche Einflüsse analysieren und beurteilen 80 11 Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern 80 12 Kunden über Produkte der Vorsorge und Absicherung informieren 60 13 Finanzierung für Geschäfts- und Firmenkunden abschließen 60 Summen: Insgesamt 880 Stunden 320 280 280 Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau72 Lernfeld 1: Die eigene Rolle im Betrieb und im Wirtschaftsleben mitgestalten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, ihre Rolle als Auszubildende, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre eigene Stellung im Wirtschaftsleben selbstverantwortlich wahrzunehmen und mitzugestalten. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Grundzüge des Privatrechts (Rechtsnormen, Rechts- und Geschäfts- fähigkeit, Rechtsobjekte, Besitz und Eigentum, Willenserklärungen, Rechtsgeschäfte) und nehmen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens und als Privatpersonen am Wirtschaftsleben teil. Sie schließen Verträge (Kaufvertrag), prüfen diese auf richtige Durchführung und wahren ihre Rechte als Vertragspartner (Schlechtleistung, Nicht-Rechtzeitig- Zahlung, Verbraucherschutz). Die Schülerinnen und Schüler klären ihre Stellung im Betrieb und erfassen ihre Rolle als Auszubildende in einem Kredit- institut. Dazu setzen sie sich unter Verwendung einschlägiger Gesetzestexte mit den Aufgaben sowie Rechten und Pflichten der Beteiligten im dualen System der Berufsausbildung auseinander (Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnung, Aus- bildungsvertrag, Jugendarbeitsschutzgesetz). Sie artikulieren eigene Interessen sachlich und sprachlich angemessen. Die Schülerinnen und Schüler vertreten gegenüber anderen überzeugend ihre Meinung, entwickeln ihre Kommunikations- fähigkeit und wenden verbale und nonverbale Kommunikationstechniken an. Sie zeigen im Umgang miteinander, auch sensibilisiert im Sinne des inklusiven Gedankens, Kooperationsbereitschaft und Wertschätzung. Die Schülerinnen und Schüler planen ihre zukünftige berufliche Tätigkeit, informieren sich über wichtige arbeitsvertrag- liche Regelungen (Inhalt, Abschluss, und Kündigung des Arbeitsvertrages) und über Schutzvorschriften für Arbeitnehmer und Auszubildende (Kündigungsschutz, Arbeitszeit, Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld und Schwerbehinderung). Sie bewerten und reflektieren Beurteilungen und Arbeitszeugnisse. Sie überprüfen mittels digitaler Medien die eigenen Entgeltabrechnungen (Sozialversicherung, Grundzüge des Einkom- mensteuerrechts) und informieren sich über das geltende Tarifrecht (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung). Sie beurteilen die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung im Betrieb (Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung). Die Schülerinnen und Schüler bereiten auch im Team eine lernfeldbezogene Präsentation strukturiert und adressatenge- recht vor und wählen zur Präsentation analoge und digitale Medien aus. Dazu wenden sie Arbeits- und Lernstrategien, problemlösende Methoden sowie projektorientierte Arbeitsweisen an. Sie präsentieren ihre Arbeitsergebnisse, beurteilen diese und das eigene Verhalten selbstkritisch und setzen konstruktives Feedback um. Die Schülerinnen und Schüler nehmen eine aktive Rolle im Betrieb ein, respektieren gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Anforderungen an ihre Berufsrolle und leiten daraus eigene Wertvorstellungen ab. Sie erkennen die Not- wendigkeit des lebenslangen Lernens für sich, um den wachsenden Anforderungen des gesellschaftlichen und techno- logischen Wandels gerecht zu werden. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 73 Lernfeld 2: Konten für Privatkunden führen und Zahlungsverkehr abwickeln 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Privatkunden über Konten und Zahlungsinstrumente zu beraten, Konten zu eröffnen und Zahlungen abzuwickeln. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über den Ablauf eines strukturierten Beratungsgespräches, bereiten dieses planvoll vor und nutzen dazu die vorliegenden Kundendaten. In Beratungsgesprächen kommunizieren sie – auch in einer Fremdsprache – angemessen mit Kunden und passen sich dabei den unterschiedlichen Kommunikationsanforderungen und Gesprächsregeln der jeweiligen analogen und digitalen Vertriebskanäle an. Sie versetzen sich in die Lage der Kunden und ermitteln durch gezielte Fragestellungen deren Bedürf- nisse und Präferenzen. Sie analysieren die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kunden und wählen für sie Kontoarten und -modelle aus. Die Schülerinnen und Schüler beraten Kunden über die empfohlenen Konten (Einzel- und Gemeinschaftskonto, Konto für Minderjährige, Basiskonto, Pfändungsschutzkonto, Treuhandkonto), deren Verfügungsmöglichkeiten (gesetzliche und rechtsgeschäftliche Vertretung), Kosten, Nutzungsmöglichkeiten und die Einlagensicherung. Sie beziehen Zusatzangebote und Serviceleistungen der Kreditinstitute in die Kundenkommunikation für einen erfolgreichen Vertragsabschluss und Anschlussgeschäfte ein. Sie stellen den Nutzen der Produkte für die Kunden dar und gehen konstruktiv mit Kundenein- wänden um. Die Schülerinnen und Schüler informieren Kunden über Rechte und Pflichten aus dem Kontovertrag und dem Zahlungs- dienstevertrag (Authentifizierungsinstrumente, Sorgfaltspflichten beim Onlinebanking, Ausführungsfristen, Haftung). Sie beurteilen die Rechts- und Geschäftsfähigkeit von Kunden und schließen unter Beachtung rechtlicher und betrieblicher Vorgaben (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geldwäschegesetz, Abgabenordnung, SCHUFA) Kontoverträge ab. Zur Identi- tätsfeststellung nutzen sie auch digitale Verfahren. Bei einem Kontowechsel übernehmen sie die Korrespondenz mit dem abgebenden Kreditinstitut (Kontowechselhilfe). Die Schülerinnen und Schüler beraten Kunden über Zahlungsinstrumente (Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlungen, Mobile Payment, Internetbezahlverfahren, Sorten). Sie führen die im Zahlungsverkehr anfallenden Tätigkeiten aus und erläutern Kunden den Rechnungsabschluss von Konten. Die Schülerinnen und Schüler identifizieren im Rahmen der Kontoführung Anlässe zur Kundenkommunikation und planen Maßnahmen zur Neukundengewinnung sowie Kundenbindung. Sie beachten den Datenschutz (Bankgeheimnis, Bankaus- künfte) und die Pflichten zur Geldwäscheprävention. Beim Tod von Kunden kommunizieren die Schülerinnen und Schüler in angemessener Weise mit den Hinterbliebenen. Sie beachten die für Nachlasskonten geltenden Vorschriften (Legitimation der Erben, Verfügungen, Freistellungsauftrag, Meldung an das Finanzamt). Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihr Service- und Kommunikationsverhalten im Beratungsgespräch in Hinblick auf Kundenzufriedenheit und Kundenbindung. Bei Meinungsverschiedenheiten mit Kunden wenden sie Strategien zur Lösung von Konflikten an. Sie prüfen, ob die empfohlenen Konten aufgrund der tatsächlichen Nutzung für die Kunden geeignet sind. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau74 Lernfeld 3: Konten für Geschäfts- und Firmenkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Geschäfts- und Firmenkunden über Kontokorrentkonten und Zahlungsinstrumente zu beraten, Konten zu eröffnen und nationale sowie internationale Zahlungen abzuwickeln. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Grundlagen des Handelsrechts (Kaufleute nach dem Handelsgesetz- buch, Handelsregister, Firma) und unterscheiden Rechtsformen von Unternehmen (Einzelunternehmung, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesell- schaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Europäische Gesellschaft, ein- getragener Verein) nach Merkmalen, die bei der Kontoführung von Bedeutung sind (Registereintragung, gesetzliche Ver- tretung, Haftung). Die Schülerinnen und Schüler planen den Ablauf von Beratungsgesprächen und holen dazu auch auf digitalen Kanälen Informationen über Kunden ein. Sie fordern von Kunden benötigte Unterlagen an und informieren sich über deren Ver- fügungsberechtigungen (Einzelvertretung, gemeinschaftliche Vertretung, Handlungsvollmacht, Prokura). In Beratungsgesprächen zu Kontoeröffnungen kommunizieren die Schülerinnen und Schüler adressatengerecht mit Kun- den und bauen gegenseitiges Vertrauen zur Stärkung einer längerfristigen Geschäftsbeziehung auf. Sie analysieren den Bedarf und die Wünsche von Kunden und empfehlen ihnen Kontomodelle. Sie beraten Kunden über Zugangskanäle, Nutzungsmöglichkeiten und Kosten. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Rechts- und Geschäftsfähigkeit von Kunden und schließen unter Beach- tung rechtlicher Vorgaben (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geldwäschegesetz, Abgabenordnung) Kontoverträge ab. Zur Identifizierung von Kunden und Vertretungsberechtigten (Registerauszug, amtlicher Lichtbildausweis) nutzen sie unter Beachtung der Datensicherheit auch digitale Verfahren. Die Schülerinnen und Schüler beraten Kunden über Zahlungsinstrumente bei inländischen Zahlungen (Kartenzahlungen, Internetbezahlverfahren, Mobile Payment, Lastschrift) und bei internationalen Zahlungen (Auslandsüberweisung, Ban- kenorderscheck). Sie ermitteln bei Fremdwährungszahlungen den entsprechenden EURO-Betrag (Devisenkassakurse) und erstellen Kundenabrechnungen. Die Schülerinnen und Schüler analysieren die mit Ex- und Importgeschäften ihrer Kunden verbundenen Risiken und identifizieren Absicherungsmöglichkeiten. Zur Absicherung von Währungsrisiken bieten sie Kun- den Devisentermingeschäfte an und erstellen die Kundenabrechnungen. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Kunden den Ablauf von dokumentären Zahlungsformen (Dokumenteninkasso gegen Zahlung, Dokumentenakkreditiv) zur Absicherung des Zahlungsrisikos. Sie erklären Kunden die Bedeutung der Inco- terms (Free on Board, Cost, Insurance and Freight) und der Dokumente (Handelsrechnung, Bordkonnossement) bei diesen Zahlungsformen. Dabei nutzen sie auch Unterlagen in einer Fremdsprache. Die Schülerinnen und Schüler holen Rückmeldungen zu ihrem Kommunikationsverhalten und zu ihrer Arbeitsweise ein und gehen konstruktiv mit Kritik um. Sie werten die aus der Kontoführung gewonnenen Daten unter Beachtung des Datenschutzes aus und ermitteln neue Kundenbedürfnisse. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 75 Lernfeld 4: Kunden über Anlagen auf Konten und staatlich gefördertes Sparen beraten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Kunden unter Berücksichtigung von staatlichen Förder möglichkeiten über die Formen der Geldanlage auf Konten zu beraten. Die Schülerinnen und Schüler erschließen sich systematisch den Anlagezweck, die Anlagedauer und die Risikotoleranz der Kunden und analysieren aktuelle und zukünftige Bedarfssignale. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich auch mithilfe digitaler Medien und der entsprechenden Rechtsgrundlagen (Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Sonderbedingungen) über die Merkmale von Sparkonten (Vertragsgestaltung, Sparurkunde, Sparvertrag zugunsten Dritter), Tagesgeldkonten, Fest- geldkonten, Sparbriefen und Sonderformen des eigenen Unternehmens. Die Schülerinnen und Schüler planen Kundengespräche systematisch und kundenorientiert und nutzen zielgerichtet digi- tale Informations- und Kommunikationssysteme unter Beachtung des Datenschutzes und der Datensicherheit. Sie beraten Kunden – auch in einer Fremdsprache – hinsichtlich der Verzinsung, der Sicherheit und der Verfügungsmög- lichkeiten der genannten Anlagekonten (Kündigung, vorzeitige Verfügung und damit verbundene Kosten). Sie erstellen unter Berücksichtigung der Besteuerung (Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungsbescheinigung) Kundenabrechnungen. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Möglichkeiten der staatlichen Sparförderung unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Vermögensbildungsgesetz, Wohnungsbauprämiengesetz). Sie beraten Kunden über das Bausparen (Merkmale, Bausparsumme, Verwendungs- und Verfügungsmöglichkeiten) und berechnen die monatlichen Raten in der Spar- und Darlehensphase. Sie führen den Geschäftsabschluss herbei und beziehen Zusatzangebote (Cross-Selling) im Hinblick auf eine kundenorien- tierte Beratung mit ein. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren das Beratungsgespräch und leiten Maßnahmen zur Verbesserung ab. Sie beur- teilen das Beratungsergebnis hinsichtlich der Kundenmotive und erzielen stabile und langfristige Kundenbeziehungen. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau76 Lernfeld 5: Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge abschließen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Kunden über Allgemein-Verbraucherdarlehen zu beraten und entsprechende Verträge abzuschließen. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten (Überziehungs- kredit, Ratenkredit). Sie erkennen Finanzierungsanlässe, sprechen Kunden an und zeigen ihnen passende Finanzierungs- möglichkeiten auf. Auch mithilfe digitaler Medien informieren sich die Schülerinnen und Schüler über die Rechtsgrundlagen für Verbraucher- darlehen (vorvertragliche Informationen, Verbraucherdarlehensvertrag, Preisangabenverordnung) und stellen den Prozess der Kreditgewährung systematisch dar. Die Schülerinnen und Schüler bereiten strukturierte Kundengespräche anhand vorliegender Kundendaten vor. Sie bieten den Kunden Überziehungsmöglichkeiten (Kreditlinie, Sollzins) auf dem Girokonto an und informieren sie über geduldete Überziehungen. Dabei beachten sie die gesetzlichen Informations- und Beratungspflichten. Sie erklären den Kunden den Unterschied zwischen einem Ratenkredit und einem Kraftfahrzeug-Leasingangebot (Merk- male, Liquidität) und vergleichen beide Finanzierungsmöglichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler beraten ihre Kunden über Merkmale eines Ratenkredits und prüfen die Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit (SCHUFA, Selbstauskunft, Haushaltsrechnung, Scoring) ihrer Kunden. Die Schülerinnen und Schüler bewerten Sicherheiten, die das Kreditausfallrisiko vermindern (Abtretung von Lohn und Gehalt, Bürgschaft, Pfandrecht nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sicherungsübereignung). Sie treffen eine begründete Kreditentscheidung. Die Schülerinnen und Schüler erstellen ein Kreditangebot unter Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit, einer ange- messenen Kreditlaufzeit sowie des ermittelten Risikos. Sie erläutern den Kunden die rechtlichen Bestimmungen und Inhalte des Darlehensvertrages und erfüllen die vorver- traglichen Informationspflichten. Sie schließen den Darlehensvertrag ab und bestellen die vereinbarten Sicherheiten. Die Schülerinnen und Schüler bieten den Kunden eine Restschuldversicherung an. Die Schülerinnen und Schüler begründen die Notwendigkeit der Kreditüberwachung. Sie erkennen Signale für die Gefähr- dung von laufenden Krediten und zeigen Maßnahmen zur Vermeidung von Kreditausfällen auf. Sie informieren die Kunden über die Folgen ausbleibender Zins- und Tilgungsleistungen und wickeln notleidende Kredite ab (Kündigung, gericht- liches Mahnverfahren, Sicherheitenverwertung, Erlangung vollstreckbarer Titel, Verbraucherinsolvenzverfahren). Die Schülerinnen und Schüler reflektieren den Kreditprozess und leiten Maßnahmen zur Verbesserung ab. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 77 Lernfeld 6: Marktmodelle anwenden 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, einzel- und gesamtwirtschaftliche Marktmodelle mitein ander zu vergleichen und auf reale wirtschaftliche Erscheinungsformen anzuwenden. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Merkmale der sozialen Marktwirtschaft als Ordnungsrahmen für betriebliche und staatliche Entscheidungen. Sie setzen sich mit den Grundlagen des Wirtschaftens (Bedürfnisse, Bedarf, Nachfrage, ökonomisches Prinzip, Nachhaltigkeit) auseinander und erkennen den Markt als Ort des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage. Sie unterscheiden Marktformen (Polypol, Angebotsoligopol, Angebotsmonopol) und beurteilen die Marktmacht verschiedener Marktteilnehmer. Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit den Voraussetzungen von vollkommenen Märkten vertraut und legen die Bestimmungsfaktoren von Angebots- und Nachfrageverhalten (Preiselastizität der Nachfrage) fest. Sie ermitteln im Modell der vollständigen Konkurrenz den Gleichgewichtspreis und leiten aus den Wechselwirkungen von Angebots- und Nach- frageveränderungen der Marktteilnehmer Konsequenzen für die Bildung des Gleichgewichtspreises ab. Sie erkennen den Markt als Koordinationsinstanz der Teilnehmer hinsichtlich ihrer Interessen und unterscheiden die Anlässe und Wirkungen staatlicher Eingriffe in die Preisbildung (marktkonforme und -konträre Maßnahmen). Die Schülerinnen und Schüler stellen die Ziele und Merkmale von Kooperation und Konzentration der Unternehmen (Inter- essengemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft, Kartell, Konzern, Holding, Fusion) dar und bestimmen die Auswirkungen auf die Marktteilnehmer und auf gesamtwirtschaftliche Entwicklungen. Sie sammeln Argumente für die Notwendigkeit, benennen Ziele und Maßnahmen der staatlichen Wettbewerbspolitik (Kartellregelung, Fusionskontrolle, Missbrauchsaufsicht). Die Schülerinnen und Schüler reflektieren fortlaufend die aktuellen Entwicklungen des Marktes, setzen sich kritisch damit auseinander und präsentieren ihre Ergebnisse. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau78 Lernfeld 7: Werteströme und Geschäftsprozesse erfassen und dokumentieren 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Werteströme in Kreditinstituten zu dokumentieren und zu beurteilen, erfolgsneutrale und erfolgswirksame Geschäftsfälle darzustellen sowie maßgebliche Bewertungsansätze von Bilanzpositionen anzuwenden. Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über das Vermögen und die Schulden eines Kreditinstitutes (Inventur, Inventar, Bilanz). Sie strukturieren den Aufbau der Bilanz (Aktiva, Passiva) und wenden die Grundlagen ord- nungsmäßiger Buchführung an (Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung, Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- institute und Finanzdienstleistungsinstitute). Sie erfassen Veränderungen des Vermögens und der Schulden (Bestandskonten, Kundenkontokorrent) sowie erfolgs- wirksame Geschäftsfälle (Erfolgskonten). Diese kontieren sie im Grund-, Haupt- und Nebenbuch. Sie beurteilen durch Abschluss des Gewinn- und Verlustkontos die Veränderung des Eigenkapitals. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren Zu- und Abgänge der Geschäftsausstattung unter Berücksichtigung umsatz- steuerrechtlicher Vorgaben im Grund- und Hauptbuch. Sie erfassen Wertminderungen der Geschäftsausstattung durch steuerrechtlich zulässige Abschreibungen im Grund- und Hauptbuch. Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Werthaltigkeit von Forderungen des Kreditinstitutes, beurteilen deren Risi- kolage und berechnen den Bilanzwert (Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen). Die Schülerinnen und Schüler erschließen sich den Wertpapierbestand des Kreditinstitutes. Sie bewerten die Wertpapiere der Liquiditätsreserve unter Berücksichtigung des maßgeblichen Bewertungsansatzes. Die Schülerinnen und Schüler diskutieren die Möglichkeiten der bilanziellen Risikovorsorge für allgemeine Bankrisiken eines Kreditinstitutes (offene und stille Risikovorsorge). Sie ergründen die Ursachen für die Bildung von Rückstellungen und ermitteln den erforderlichen Vorsorgebedarf. Die Schülerinnen und Schüler stellen die Bestandteile eines Jahresabschlusses dar (Jahresbilanz, Gewinn- und Verlust- rechnung, Anhang und Lagebericht) und reflektieren die Dokumentations- und Informationsfunktion der Finanzbuchhal- tung für unterschiedliche Anspruchsgruppen innerhalb und außerhalb der Kreditinstitute. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 79 Lernfeld 8: Kunden über die Anlage in Finanzinstrumenten beraten 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 120 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Finanzinstrumente zu analysieren und die Kunden über eine Geldanlage in Aktien, Anleihen und Investmentfonds zu beraten. Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben (Wertpapierhandelsgesetz) einer Anlageberatung in Wertpapieren. Sie holen die notwendigen Kundeninformationen ein, analysieren diese zielge- richtet und ermitteln den individuellen Anlagebedarf. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich auch mithilfe digitaler Medien und Gesetzestexten (Aktiengesetz, Kapi- talanlagegesetzbuch) über Möglichkeiten der Vermögensanlage in Wertpapieren. Sie unterscheiden Anleihen (Rechte, Emittenten, Verzinsung, Laufzeit, Tilgung, Rendite), Aktien (Rechte, Arten, Neuemission, Kapitalerhöhung, Rendite) und Investmentfonds (Funktionsweise, offene Wertpapier- und Immobilienfonds, aktive und passive Fonds, Kosten, Preiser- mittlung, Ertragsverwendung, Ausgabe, Rücknahme). Sie erarbeiten für die genannten Wertpapierarten Chancen- und Risikoprofile. Sie beurteilen Aktien anhand von Kenn zahlen (Kurs-Gewinn-Verhältnis, Dividendenrendite) und der Entwicklung von Börsenindizes (Deutscher Aktienindex, EuroStoxx). Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Finanzderivate (Optionsscheine, Optionen, Futures, Zertifikate) und ihre Anwendungsmöglichkeiten (Absicherung, Spekulation). Sie stellen die Chancen und Risiken dieser derivativen Finanz- instrumente für ihre Kunden dar. Die Schülerinnen und Schüler bereiten Kundengespräche systematisch und kundenorientiert vor und präsentieren ent- sprechend der Risikobereitschaft und den Motiven der Kunden Empfehlungen für die Vermögensanlage. Dabei berück- sichtigen sie auch steuerliche Aspekte. Auf dieser Grundlage erstellen sie eine Geeignetheitserklärung. Sie erkunden den Ablauf des Erwerbs und des Verkaufs von Wertpapieren und Derivaten an den regulierten Märkten (Bör- sensegmente, Festpreis-, Kommissionsgeschäft) und unterstützen die Kunden bei der Erteilung einer Order (Limitierung, Gültigkeit, Ausführungsplatz). Die Schülerinnen und Schüler erklären Kunden das Zustandekommen von Börsenpreisen (Meistausführungsprinzip, Kurs- notierung) und erstellen eine Kauf- und Verkaufsabrechnung. Sie informieren die Kunden über die Verwahrung und Ver- waltung von Finanzprodukten (Girosammelverwahrung). Die Schülerinnen und Schüler beurteilen ihre Empfehlung und Vorgehensweise im Umgang mit Kunden anhand der Geeig- netheitserklärung. Sie reflektieren den Prozessablauf unter besonderer Berücksichtigung der Kundenbindung und erken- nen weitere künftige Beratungsansätze. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau80 Lernfeld 9: Baufinanzierungen abschließen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Kunden das Verfahren des Immobilienerwerbs zu erklären, Baufinanzierungskonzepte zu entwickeln und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge abzuschließen. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich auch mithilfe digitaler Medien über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Wohneigentum, Erbbaurecht) sowie über Kreditarten der Baufinanzierung (Annuitätendarlehen, Festdarlehen, Bauspardarlehen, Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau) und machen sich mit den rechtlichen Rahmenbedingun- gen vertraut. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Finanzierungswünsche der Kunden und bereiten Kundengespräche systema- tisch vor. Dabei unterscheiden sie die Finanzierungsanlässe nach dem geplanten Vorhaben (Neubau, Kauf). Sie versetzen sich in die Lage der Kunden und ermitteln durch gezielte Fragestellungen deren Bedürfnisse und den damit verbundenen Finanzierungsbedarf (Gesamtkosten). Die Schülerinnen und Schüler fordern von Kunden die für eine Baufinanzierung notwendigen Unterlagen an (Gehalts- nachweise, Steuerbescheide, Selbstauskunft, Objektunterlagen, Grundbuchauszug). Sie analysieren die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kunden und beurteilen ihre Kreditwürdigkeit. Sie bewerten die Immobilie als Kreditsicherheit (Grundschuld). Sie ermitteln den Beleihungswert der zu finanzierenden Immobilie unter Berücksichtigung ihrer Nutzung (Sachwertverfahren, Vergleichswertverfahren, gespaltenes Ertragswert- verfahren) und den Beleihungsauslauf unter Berücksichtigung der weiteren Eintragungen im Grundbuch. Die Schülerinnen und Schüler unterbreiten Kunden ein individuelles Finanzierungsangebot (Zinssatz, Zinsbindung, Lauf- zeit, Rate, Sondertilgung) unter Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit, der aktuellen Marktlage und einer angemes- senen Laufzeit. Dabei erfüllen sie die vorvertraglichen Informationspflichten (Europäisches Standardisiertes Merkblatt), erläutern Kunden den weiteren Ablauf der Baufinanzierung (Grundstückskaufvertrag, Auflassung, Eigentumserwerb, Grundschuldbestellung) und schließen Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge ab (Widerrufsbelehrung, ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht). Die Schülerinnen und Schüler begründen die Notwendigkeit einer laufenden Kreditüberwachung und erkennen Gefähr- dungspotentiale frühzeitig. Sie erarbeiten gemeinsam mit Kunden Lösungsansätze zur Vermeidung von Kreditausfällen. Dabei informieren sie Kunden über die Folgen von ausbleibenden Zins- und Tilgungsleistungen (Verwertung der Grund- schuld). Die Schülerinnen und Schüler erkennen weitere Beratungsansätze im Rahmen der Baufinanzierung und informieren Kun- den über die Wohngebäude- und die Hausratversicherung (versicherte Gefahren, versicherte Sachen). Die Schülerinnen und Schüler holen Rückmeldungen zum Ablauf ihres Beratungsgesprächs ein und gehen konstruktiv mit Verbesserungsvorschlägen um. Sie reflektieren ihr eigenes Verhalten und ihre Beratungskompetenz und leiten daraus Maßnahmen zur Verbesserung sowie zur Intensivierung der Kundenbindung ab. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 81 Lernfeld 10: Gesamtwirtschaftliche Einflüsse analysieren und beurteilen 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, sich über die verschiedenen Konzepte und Instrumente der Wirtschaftspolitik zu informieren, diese zu analysieren und zu beurteilen. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich fortlaufend auch mithilfe digitaler Medien über aktuelle und künftige gesamtwirtschaftliche Entwicklungen und analysieren diese kritisch hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Kreditwirtschaft, auf ihre Kunden und auf ihre private und berufliche Situation. Sie beschreiben und unterscheiden mögliche Ziele der Wirtschaftspolitik anhand des im Stabilitätsgesetz und in dessen Erweiterungen beschriebenen gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes (Wirtschaftswachstum, Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, Umweltschutz, gerechte Einkommens- und Vermögensvertei- lung) und leiten mögliche Zielkonflikte ab. Sie erkennen unterschiedliche wirtschaftliche Interessen. Mithilfe statistischer Daten (Bruttoinlandsprodukt, Preisindex, Arbeitslosenquote, Leistungsbilanz) ermitteln die Schülerinnen und Schüler mögliche Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes und analysieren deren Ursachen. Die Schülerinnen und Schüler zeigen konjunkturelle und strukturelle Beweggründe möglicher Ungleichgewichte (Kon- junkturphasen, Wirtschaftszyklen) aus wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht auf und erörtern wirtschaftspolitische Konsequenzen auch mittels Kausalketten (Fiskalpolitik, Geldpolitik). Sie erklären die Aufgaben der Zentralbanken sowie die Funktion und Wirkung ihres Instrumentariums (Offenmarktge- schäfte, Fazilitäten, Mindestreserve) für die Gesamtwirtschaft (Inflation, Deflation) und den Bankensektor (Zinsniveau, Giralgeldschöpfung). Die Schülerinnen und Schüler zeigen die außenwirtschaftlichen Aspekte der Wirtschaftspolitik (Wechselkurssysteme, Auf- und Abwertung) und ihre Konsequenzen auf. Sie dokumentieren und präsentieren ihre Arbeits- ergebnisse unter Verwendung digitaler Medien. Die Schülerinnen und Schüler beraten Kunden hinsichtlich der möglichen Konsequenzen wirtschaftspolitischer Entschei- dungen auf ihre Anlage- und Kreditentscheidungen (Realzinsberechnung, Währungsgewinne und -verluste). Die Schülerinnen und Schüler reflektieren das Ergebnis des Beratungsgesprächs und vergleichen es fortlaufend mit den aktuellen wirtschaftspolitischen Informationen. Bei Bedarf leiten sie in Absprache mit ihren Kunden Maßnahmen zur Korrektur ein. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau82 Lernfeld 11: Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Wertschöpfungsprozesse auf Grundlage der Kosten- und Erlösrechnung zu analysieren und zu beurteilen. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über den funktionalen Zusammenhang zwischen interner und externer Rechnungslegung. Sie grenzen die Finanzbuchführung von der Kosten- und Erlösrechnung ab und begründen die Bedeu- tung der internen Rechnungslegung für die erfolgs- und zielorientierte Steuerung und Überwachung eines Kreditinstituts. Die Schülerinnen und Schüler erkundigen sich über die Aufgaben einer Controllingabteilung und werten statistische Daten digital aus. Die Schülerinnen und Schüler analysieren Kosten (Grundkosten, Zusatzkosten, fixe und variable Kosten) und Erlöse (Grund- erlöse, Zusatzerlöse) im Wert- und Betriebsbereich auf Grundlage der Daten der Finanzbuchhaltung (Zweckaufwendungen, neutrale Aufwendungen, Zweckerträge, neutrale Erträge). Sie treffen auf der Basis dieser Analyse Investitionsentscheidun- gen (Gewinn- und Kostenvergleichsrechnung). Bei der Gesamtbetriebskalkulation stellen die Schülerinnen und Schüler die Erlöse den Kosten gegenüber und ermitteln das Betriebsergebnis auf Basis der Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Sie bewerten anhand der Ergebnisse den internen Leistungsprozess des Kreditinstitutes. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den Erfolgsbeitrag für das Kreditinstitut durch Gegenüberstellung des Kundenge- schäfts mit alternativen Geldanlagen und -aufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt (Marktzinsmethode). Sie analysieren die Kosten und Erlöse von Betriebsleistungen und erfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten eines Geschäftsprozesses im Kreditinstitut (prozessorientierte Standardeinzelkostenrechnung). Sie berechnen den Standard- stückkostensatz, vergleichen diesen mit dem Erlös und bewerten den Teilerfolg im Betriebsbereich. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Auswirkung von Overheadkosten in der Berechnung. Die Schülerinnen und Schüler kalkulieren für zinsabhängige Aktiv- und Passivgeschäfte des Kreditinstituts die Preisober- und Preisuntergrenzen. Sie wenden die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung im Produkt- und Kundenbereich an und prüfen die Vorteilhaftigkeit für das Kreditinstitut. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 83 Lernfeld 12: Kunden über Produkte der Vorsorge und Absicherung informieren 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Kunden im Rahmen des Drei-Schichten-Modells über Vor sorgemöglichkeiten und Versicherungsprodukte zur Absicherung zu informieren. Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen des Drei-Schichten- Modells der Altersvorsorge. Sie ordnen die gesetzliche Altersrente und die Basisrente der ersten Schicht zu und beurteilen deren Bedeutung für Kunden. Im Rahmen der zweiten Schicht stellen die Schülerinnen und Schüler die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge (Riester-Rente, Direktversicherung) dar und ermitteln die staatliche Förderung bei Abschluss entsprechen- der Verträge. Sie beschreiben Versicherungsprodukte (private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Risiko lebensversicherung) der dritten Schicht. Die Schülerinnen und Schüler erläutern Kunden die Notwendigkeit privater Vorsorge. Sie zeigen Versorgungslücken (Alter, Tod, Erwerbsminderung) der Kunden aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Waisenrente) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenssituationen auf. Sie entwickeln bedarfsgerechte Angebote unter Beachtung staatlicher Förderungen von kapitalgedeckten Altersvorsorge- verträgen und informieren über steuerliche Aspekte der angebotenen Vorsorgemöglichkeiten (Basisrente, Riester-Rente, private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung). Die Schülerinnen und Schüler erläutern Kunden die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und stellen ihnen die Leistun- gen aus dem Vertrag bei Gewährung eines Bezugsrechts dar. Sie informieren Kunden über garantierte Leistungen und die Möglichkeit zum Erhalt von Überschüssen. Die Schülerinnen und Schüler erklären Kunden Obliegenheiten vor Vertragsabschluss (Gesundheitsprüfung) und zeigen die Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Pflichten auf. Sie weisen auf die gesetzlichen Verbraucherrechte (Versicherungs vertragsgesetz) hin. Im Rahmen einer ganzheitlichen Absicherung stellen die Schülerinnen und Schüler den Kunden die Bedeutung einer privaten Unfallversicherung (Unfallbegriff, Leistungsarten) und einer Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Sie analysieren die Gestaltungsmöglichkeiten von Versicherungsverträgen bei Zahlungsschwierigkeiten von Versicherungs- nehmern und unterbreiten kundengerechte Lösungsmöglichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Ergebnisse im Hinblick auf die Bedarfe der Kunden und leiten mögliche Optimierungsmaßnahmen auch für eine langfristige Kundenbindung ab. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau84 Lernfeld 13: Finanzierungen für Geschäfts- und Firmenkunden abschließen 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, die Bonität von Geschäfts- und Firmenkunden zu beurtei len, Sicherheiten zu bestellen, Darlehensverträge abzuschließen und abzuwickeln. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich auch mithilfe digitaler Medien über Finanzierungsmöglichkeiten von Unter- nehmen (Innenfinanzierung, Außenfinanzierung) und über die Rechtsgrundlagen einer Darlehensgewährung (Kreditwe- sengesetz, Mindestanforderungen an das Risikomanagement). In Abhängigkeit vom Finanzierungsanlass identifizieren sie Darlehensarten (Betriebsmittel-, Investitions-, Avalkredit) sowie weitere Finanzierungsmöglichkeiten (Factoring, Leasing) und bereiten sich auf Beratungsgespräche vor. Dazu beschaffen sie sich die erforderlichen Daten und prüfen die Kredit- fähigkeit. Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Kunden das Ratingverfahren zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit, unter- scheiden dabei quantitative und qualitative Faktoren und fordern die benötigten Unterlagen an. Zur Beurteilung der wirt- schaftlichen Verhältnisse analysieren die Schülerinnen und Schüler den Jahresabschluss, ermitteln Bilanz- und Erfolgs- kennzahlen (Eigenkapitalquote, Anlagendeckung, Cashflow, Rentabilität, Debitorenziel, Kreditorenziel) und beurteilen die Ergebnisse im Zeit- und Branchenvergleich. Sie begründen den Zusammenhang zwischen dem Ratingergebnis und dem Sollzinssatz von Darlehen (Eigenkapitalkosten, Risikokosten). Die Schülerinnen und Schüler identifizieren und bewerten Sicherheiten (Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Verpfändung von Wertpapieren, Globalzession, Grundschuld). Die Schülerinnen und Schüler ermitteln auf Basis der Kundenangaben den Finanzierungsbedarf und erstellen zum Finan- zierungsanlass passende Darlehensangebote. Zur Finanzierung des Umlaufvermögens bieten sie Kontokorrentkredite an. Zur Finanzierung von Anlagegütern empfehlen sie Investitionsdarlehen mit unterschiedlichen Zins- und Tilgungsverein barungen (Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen, Festdarlehen). Bei einem Avalkredit geben sie Bürgschafts- bzw. Garantieerklärungen (Mietaval, Anzahlungsaval, Gewährleistungsaval) gegenüber Dritten ab. Die Schülerinnen und Schüler schließen unter Beachtung der Rechtsvorschriften Darlehensverträge ab und bestellen die Sicherheiten. Bei zweckgebundenen Darlehen kontrollieren sie die Verwendung der bereitgestellten Mittel. Die Schülerinnen und Schüler erkennen Ursachen der Kreditgefährdung und stellen Maßnahmen zu deren Vermeidung dar. Sie achten auf die Bonität der Darlehensnehmer durch Folgeratings und prüfen in angemessenen Abständen den Wert der Sicherheiten. Bei einer erheblichen Bonitätsverschlechterung der Kunden leiten sie erforderliche Maßnahmen ein. Bei notleidenden Darlehen kündigen die Schülerinnen und Schüler die Darlehen und stellen die Restschuld fällig. Sie drohen die Verwertung der Sicherheiten an und verwerten diese nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen. Sie erläutern Kunden den Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Bei einer Liquidation des Unternehmens beurteilen die Schü- lerinnen und Schüler, in welcher Weise nicht gesicherte und gesicherte Forderungen durch Insolvenzverwalter befriedigt werden (Absonderungsrechte, Insolvenzquote). Die Schülerinnen und Schüler reflektieren den Kreditprozess und leiten Maßnahmen zur Verbesserung ab. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 85 3.5 Umsetzung von Lernfeldern in Lernsituationen Das curriculare Konzept der Lernfelder löste in den 1990er- Jahren den bis dahin in „Fächern“ organisierten Unter- richt an den beruflichen Schulen ab. Das Lernfeldkonzept als Perspektivwechsel selbst wurde erstmalig von der KMK 1996 vorgelegt. Die Förderung einer möglichst umfassenden Handlungskompetenz ist somit das vorrangige Ziel beruf- licher Schulen.15 Dieses Konzept wird hierbei definiert „als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruf- lichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu ver- halten.“ 16 Die Konzeption der Handlungskompetenzen ist ausdiffe- renziert in verschiedene Einzelkompetenzen, so wird unter- schieden in die Facetten Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz. Die drei Dimensionen werden weiter- hin in Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenzen und Lernkompetenz ausdifferenziert.17 Diese sind im Rah- menlehrplan für Bankkaufleute explizit im Teil II Bildungs- auftrag der Berufsschule beschrieben. Ausgangspunkt jeder curricularen Arbeit unter Zugrundele- gung des Rahmenlehrplans sind die Kernkompetenzen der einzelnen Lernfelder. Diese sind in Form einer übergeordne- ten beruflichen Handlung formuliert, welche nach erfolgrei- chem Abschluss des Lernprozesses von den Auszubildenden erworben sein sollte. Die Lernfelder selbst sind in Form einer sogenannten vollständigen Handlung artikuliert (s. u.) und geben Mindestinhalte und Zeitrichtwerte vor. Die praktische Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in der Form von adäquat angepassten handlungsorientierten Lernarrangements ist somit die primäre curriculare Aufgabe der einzelnen Berufs- schule. Lernarrangements sind in ihrer Umsetzung offen, jedoch werden in der Unterrichtspraxis meist sogenannte Lernsituationen bevorzugt, da diese allen formulierten An- forderungen an ein Lernarrangement (vollständigen Hand- lung u.a.) gerecht werden.18 Die einzelnen 13 Lernfelder des Rahmenlehrplans für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau stellen somit Ausgangs- und Orientierungspunkt für die Aus- arbeitung von Lernsituationen an den beruflichen Schulen dar. Der Auftrag an das Kollegium einer jeden Schule lautet somit, aus den vorgegebenen Lernfeldern des Rahmenlehr- plans adäquate, aufeinander abgestimmte Lernsituationen zu entwickeln. Die Qualität der Lernsituationen hängt auch von der Praxiserfahrung der einzelnen Lehrkräfte ab und kann 15 Vgl. Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) (Hrsg.): Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkon- ferenz für den berufsbezogenen Unterricht in Berufsschulen und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe, Berlin 2018, S. 11-22. 16 Ebd., S. 15. 17 Ebd., S. 15-16. 18 Vgl. u.a. Sloane, P.F.E./Twardy, M./Buschfeld, D.: Einführung in die Wirtschaftspädagogik, 2. Aufl., Paderborn 2004, S. 281-284. 19 Vgl. u.a. Sloane, P.F.E: Das Lernfeldkonzept als didaktisches Konzept, in: Müller, M./Zöller, A. (Hrsg.): Arbeitshilfe für Rahmenlehrplan-Aus- schüsse, (Nachdruck) Bonn 2004, S. 7-13. 20 Vgl. u.a. Bader, R: Lernfelder konstruieren – Lernsituationen entwickeln, in: Die berufsbildende Schule, Jg. 55 (2003), Nr. 7-8, S. 210-217. horizontal und/oder vertikal arrangiert sein. Die entwickel- ten Lernsituationen sind in der Weise auszuarbeiten, dass die bereits beschriebenen Kompetenzen durch realitätsnahe Auf- gaben und Problemstellungen während der Ausbildung mög- lichst vollständig und aufeinander abgestimmt abgedeckt werden. Ausgangspunkt sind sogenannte Einstiegsszenarien. Hierbei wird den Schülerinnen und Schülern eine berufliche Situation, z. B. in Form einer schriftlichen Kundenanfrage, ei- ner Hausmitteilung, einer E-Mail oder eines fiktiven Dialoges bzw. Rollenspiels, geschildert, welche in einem kompetenz- orientierten, meist ergebnisoffenen beruflichen Arbeitsauf- trag für eine oder mehrere berufliche exemplarische Hand- lungsabläufe münden. Die Bearbeitung jeder Lernsituation umfasst meist mehrere Unterrichtsstunden. Das Ergebnis be- steht in einem abschließenden Handlungsprodukt (oder ei- nem Lernergebnis). Der konkrete berufliche Unterricht kann hierbei aus diversen Wissensvermittlungs-, Erarbeitungs-, Wiederholungs- und Reflexions- bzw. Kontrollstunden beste- hen. Die Zahl der Unterrichtsstunden für eine Lernsituation ist nicht vorgegeben, reicht aber zumeist von 4 bis 20 Std.19 Beispiel für eine Lernsituation Handreichungen sollen konkrete Hilfen für die Planung und Durchführung von Lernsituationen anhand des Rahmen- lehrplanes für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann und Bankkauffrau bieten. Grundlage für die Ausarbeitung von Lernsituationen bil- den neben dem Lehrplan auch die Rahmenbedingungen an den einzelnen Berufsschulen, insbesondere die Analyse der Lerngruppen und der technischen und personellen Ausstat- tung. Die curricularen Ausarbeitungen einzelner Schulen können somit deutlich voneinander abweichen. Lernfelder enthalten jedoch grundsätzlich offene Formulierungen, die es ermöglichen sollen, unterschiedliche methodische Vorge- hensweisen unter Berücksichtigung der Sachausstattung der einzelnen Schule zuzulassen. Auch wird somit der Einbezug organisatorischer und technologischer Veränderungen er- möglicht.20 Kennzeichnend für jede Lernsituation ist die Anwendung des Modells der „vollständigen Handlung“. Die Auszubilden- den … f … erhalten eine Lern- bzw. Arbeitsaufgabe (Informa- tionsphase). f … erarbeiten für die Durchführung der Arbeitsaufgabe einen Ablaufplan (Planungsphase). Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau86 f … setzen auf der Grundlage der Planung die Aufgabe um (Entscheidungsphase). f … führen die geplanten und erarbeiteten Schritte selbst- ständig aus (Ausführungsphase). f … überprüfen kritisch die Arbeitsergebnisse, ggf. durch Soll-Ist-Vergleiche (Kontrollphase). f … reflektieren den Lösungsweg und das Ergebnis des Arbeitsauftrags (Bewertungsphase). Ein Handlungs- oder Lernprodukt bildet das Ergebnis. Um berufsnahe Handlungen nach diesem Modell wirksam auszuführen, benötigen die Schüler/-innen handlungsrele- vantes Wissen, welches auf der Ebene der Fachkompetenz in drei Wissensaspekte ausdifferenziert werden kann: ▶ Sachwissen ● Die Kenntnis des „Was?“ ▶ Prozesswissen ● Die Kenntnis des „Wie?“ ▶ Reflexionswissen ● Die Kenntnis des „Warum?“21 Für die Erstellung eines Handlungsproduktes benötigen die Schüler/-innen insbesondere angemessenes Sach- und Pro- zesswissen. Darüber hinaus stellt die Reflexionsebene das handlungsübergreifende Wissen dar, wodurch Auszubilden- de Begründungen für das Erlernen von Inhalten, Methoden 21 Vgl. Hessische Landesstelle für Technologiefortbildung – Dr. Frank-Niethammer-Institut (Hrsg.): Kompetenzorientierter Unterricht im Fokus Industrie 4.0, Wiesbaden 2019, S. 5-11. 22 Vgl. Hessisches Kultusministerium (Hrsg.): Handreichung – Unterrichtsbeispiele für den berufsbezogenen Unterricht der Mittelstufenschule, Fachrichtung Wirtschaft – Schwerpunkt Ernährung / Hauswirtschaft / Gastronomie, Wiesbaden 2015, S. 1. 23 Vgl. Technische Universität Darmstadt (Hrsg.): Vorlage für ein Good-Practice-Beispiel im Projekt „Handreichungen Hessen“, Darmstadt 2019, S. 2-6. und Zusammenhängen erfahren und ggf. Bezüge zu den In- halten allgemeinbildender Fächer und persönlichen Erfah- rungen herstellen können.22 Die Handreichung setzt den beruflichen Inhalt eines Lern- feldes in Beziehung zu den beschriebenen drei Ebenen der Fachkompetenz. Hierfür wird in einem ersten Schritt das Lernfeld nach den dort anvisierten beruflichen Kompeten- zen und zentralen Inhalten über adäquate berufliche Hand- lungen in mehrere Sequenzen untergliedert. Die identifi- zierten Lernhandlungen werden in einem zweiten Schritt in eine sogenannte Curriculare-Matrix („Handlungs-Wissen- Matrix“) überführt. Für jedes (Teil-)Lernziel wird das not- wendige Sachwissen anhand des jeweiligen Lernfeldes kon- kret definiert und das benötigte Prozesswissen festgelegt, welches zur Durchführung der beruflichen Handlung erfor- derlich ist. Reflexionswissen umfasst ein anwendungs- und umsetzungsunabhängiges Wissen, welches dem zugeordne- ten Sach- und Prozesswissen übergeordnet ist.23 Nachfolgend ist die Curriculare-Matrix für das Lernfeld 5: „Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge abschließen“ des Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann und Bankkauffrau abgebildet. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 87 Curriculare-Matrix Lernfeld 5: Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge abschließen (Ausschnitt) BERUFLICHE HANDLUNG Allgemein–Verbraucherdarlehensverträge abschließen Die Lernenden … Sachwissen (SW) Prozesswissen (PW) Reflexionswissen (RW) … informieren Kunden über Kreditarten und de- ren Verwendungsmöglich- keiten. Formen des Privatkredits ▶ Dispositionskredit inklu- sive geduldeter Über- ziehung ▶ Ratenkredit Unterscheidung von Kredit arten und deren Verwendung Information der Kunden über Finanzierungsmöglichkeiten Kundenberatung im Hinblick auf die geeignete Kreditwahl Bedeutung des Bankensek- tors als Kreditgeber Bedeutungszusammenhang von Kredit und Konsum … informieren Kunden über Grundlagen für Ver- braucherdarlehen und erläutern den Prozess der Kreditgewährung. Rechtsgrundlagen des Verbraucherdarlehens ▶ vorvertragliche Informa- tionen ▶ Verbraucherdarlehens- vertrag ▶ Preisangabenverordnung Information der Kunden über einzelne Aspekte eines Kredit- vertrags Einhaltung von Beratungs- pflichten Bedeutungsgehalt recht- licher Vorgaben … bieten den Kunden Überziehungsmöglichkei- ten auf dem Girokonto an und beachten die gesetz- lichen Informations- und Beratungspflichten. Elemente des Überziehungs- kredits ▶ Kreditlinie ▶ Sollzins ▶ Beratungs- und Infor- mationspflichten ▶ Abrechnungssystematik des Überziehungskredits Information der Kunden über die Anwendungsmöglich keiten und Kosten des Dis- positionskredits Durchführung der Abrechnung eines Kontokorrentkontos Kaufmännische Rechen verfahren Bedeutung der gesetzlichen Beratungs- und Informa- tionspflichten … erläutern den Kunden die Differenzierung zwi- schen einem Ratenkredit und Kraftfahrzeug-Leasing Zins- und Tilgungsverlauf beim Annuitätendarlehen Leasing als Sonderform der Finanzierung Kfz-Leasing im Privatkun- dengeschäft ▶ Merkmale ▶ Liquidität Information der Kunden über die Rückzahlungsart des An- nuitätendarlehens Darlegung und Berechnung der Kosten, Provisionen und Raten für den Ratenkredit Berechnung von Leasingan- geboten Darlegung der Unterschiede zwischen Ratenkrediten und Leasing Finanzmathematische Ver- fahren Bedeutung kurzfristiger Kredite Tabelle 8: Curriculare-Matrix am Beispiel von Lernfeld 5, © HR BS-Bankkaufleute, Hessische Lehrkräfteakademie, Wiesbaden 03-2020 24 Vgl. Technische Universität Darmstadt (Hrsg.) Vorlage für ein Good-Practice-Beispiel im Projekt „Handreichung Hessen“, Darmstadt 2019, S. 2-6. Aufbauend auf der Curricularen-Matrix wird anschließend für jede Sequenz bzw. jedes Teillehrziel eine adäquate be- rufliche Problemstellung in Form einer oder mehrerer kon- kreter Aufgabenstellungen ausgearbeitet und entsprechend zusammengestellt. Diese sogenannte Planungsmatrix leitet sich somit aus der Curricularen-Matrix ab. Gemäß einer voll- ständigen Handlung werden anschließend die konkreten Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler im Rahmen dieser Aufgaben und das zu erarbeitende Lernprodukt festgelegt. Anschließend sind den Auszubildenden die hierfür benötig- ten Medien und Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Am Ende der Lernsituation sollten die Lernenden ihre Aktivi- täten anhand geeigneter Kontroll- und Reflexionselemente kritisch auswerten. Das Einstiegsszenario dieser Lernsituation beschreibt eine Kundenanfrage an ein Kreditinstitut bezüglich der Finanzierung eines neuen, z. T. kreditfinanzierten PKW. Um das Sachwissen des Lernfeldes 5 umfassend zu unter- richten, sind weitere Lernsituationen notwendig.24 Lernsituationen sollten kontinuierlich geprüft, modifiziert und ergänzt werden. Dies sollte unter Einbeziehung der Aus- bildungsbetriebe im Rahmen von Lernortkooperationen ge- schehen, um den jeweiligen Lernsituationen einen möglichst hohen beruflichen Realitätsbezug zu verleihen. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau88 Planungsmatrix für Lernfeld 5 (Ausschnitt) Schritt Intention Adressiertes Wissen Berufliche Aufgabe (BA) Lern-Aktivitäten/ -produkte Medien/Materialien/ Teilaufgaben (M) Reflexions-/ Kontrollelemente 1 Kunden über Finanzie- rungsarten und deren Verwen- dungsmög- lichkeiten informieren. Sachwissen (SW): Formen des Privatkredits, Leasing als Sonderform der Finan- zierung Prozesswissen (PW): Kreditarten und Verwen- dung, Finanzierungsmög- lichkeiten, Beratung zur Kreditwahl, Unterschiede zwischen Ratenkrediten und Leasing Reflexionswissen (RW): Kredit und Konsum, Bedeutung kurzfristiger Kredite BA1: Finanzierungsarten für den Kunden bzw. die Bank gegen- überstellen Übersicht der Finanzierungs- arten mit Vor- und Nachteilen M1: Kriterienkatalog Ratenkredit M2: Kriterienkatalog Unterscheidung Kre- dit /Leasing Erstellung einer Über- sicht „Finanzierungs- arten“ Schüler/-innen besprechen/disku- tieren ihre Lösun- gen im Plenum und ergänzen diese 2 Kunden über finanzielle Auswirkungen der unter- schiedlichen Finanzie- rungsarten informieren. SW: Zins- und Tilgungs- verlauf beim Annuitäten- darlehen PW: Rückzahlungsart des Annuitätendarlehens, Berechnung der Kosten, Provisionen und Raten für den Ratenkredit, Berechnung von Leasing angeboten RW: Finanzmathematische Verfahren BA2: Vergleichsrechnung für Finanzierungsalternativen durchfüh- ren Analoge/digitale Vergleichsrechnung Analoge/digitale Tabellenraster: M3: Zins- und Tilgungsplan M4: Liquiditätsver- gleich Erstellung Tilgungs- plan Erstellung/Auswer- tung Liquiditätsver- gleich Schüler/-innen Ab- gleich der Lösungen mit Musterlösung 3 Kunden Über- ziehungs- möglichkeiten auf dem Girokonto anbieten und entsprechend informieren. SW: Elemente des Überziehungskredits, Beratungs- und Infor- mationspflichten, Ab- rechnungssystematik des Überziehungskredits PW: Durchführung der Abrechnung eines Konto- korrentkontos RW: Kaufmännische Re- chenverfahren, Bedeutung der gesetzlichen Bera- tungs- und Informations- pflichten BA3: Wesentliche Merkmale des Kontokorrentkredits herausarbei- ten und Kontokorrentkonto (KKK) abrechnen Analoge/digitale Kontoabrechnung M5: Merkmalsüber- sicht M6: Kontokorrent- konto-Abrechnungs- vorlage M7: Fälle zur KKK-Ab- rechnung Fallbezogene Abrech- nung von KKK Schüler/-innen gleichen ihre Rechenwege mit- einander ab Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 89 Schritt Intention Adressiertes Wissen Berufliche Aufgabe (BA) Lern-Aktivitäten/ -produkte Medien/Materialien/ Teilaufgaben (M) Reflexions-/ Kontrollelemente 4 Kunden über Grundlagen für Verbrau- cherdarlehen und den Pro- zess der Kre- ditgewährung informieren. SW: Rechtsgrundlagen des Verbraucherdarlehens PW: Information der Kun- den über Kreditverträge, Einhaltung Beratungs- pflichten RW: Bedeutungsgehalt rechtlicher Vorgaben BA4: Rechtsgrundlagen des Verbraucherdarlehens erarbeiten, Kun- dengespräch vorbereiten Checkliste Bera- tungspflichten/- inhalte M8: verpflichtende Beratungsinhalte/ vorvertragliche Infor- mationen Beratungsgespräch vorbereiten mögliche Lernort- kooperation: Einem Verbraucherkredit- gespräch beiwohnen und Reflexion der Beratungspflichten Schüler/-innen be- sprechen/diskutie- ren ihre Lösungen im Plenum und ergänzen diese Bei Lernortkoope- ration: Erfahrungs- austausch über Gespräch und Re- flexion 5 Kunden ein Kreditangebot unterbreiten. SW: Inhalte eines Kredit- angebots PW: Erstellung und Unter- breitung eines individuel- len Kreditangebots RW: Kommunikations- techniken BA5: Unterbreitung eines Kredit-/Finanzierungsangebotes Finanzierungsan- gebote (Kredit und Leasing) M4: Liquiditätsver- gleich M9: Mustervertrag Verbraucherdarlehen Erstellung Finanzie- rungsangebote Vergleich der Fi- nanzierungsange- bote und Auswahl der günstigsten Konditionen aus Kundensicht Tabelle 9: Berufliche Aufgaben, © HR BS-Bankkaufleute, Hessische Lehrkräfteakademie, Wiesbaden 03-2020 Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau90 4 Prüfungen Durch die Prüfungen soll nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) [https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_ neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf] bzw. nach der Hand- werksordnung (HwO) [https://www.gesetze-im-internet.de /hwo] festgestellt werden, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. § …In ihr soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähig- keiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesent- lichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.“ (§ 38 BBiG/§ 32 HwO) Die während der Ausbildung angeeigneten Kompetenzen können dabei nur exemplarisch und nicht in Gänze geprüft werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, berufstypische Aufgaben und Probleme für die Prüfung auszuwählen, an- hand derer die Kompetenzen in Breite und Tiefe gezeigt und damit Aussagen zum Erwerb der beruflichen Handlungsfä- higkeit getroffen werden können. Die Prüfungsbestimmungen werden auf der Grundlage der Empfehlung Nr. 158 des Hauptausschusses des BIBB [https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA158.pdf] zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen (Prü- fungsanforderungen) erarbeitet. Hierin werden das Ziel der Prüfung, die nachzuweisenden Kompetenzen, die Prüfungs- instrumente sowie der dafür festgelegte Rahmen der Prü- fungszeiten konkret beschrieben. Darüber hinaus werden die Gewichtungs- und Bestehensregelungen bestimmt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollen den am Ende einer Ausbildung erreichten Leistungsstand dokumentieren und zugleich Auskunft darüber geben, in welchem Maße die Prü- fungsteilnehmer/-innen die berufliche Handlungsfähigkeit derzeit aufweisen und auf welche Entwicklungspotenziale diese aktuellen Leistungen zukünftig schließen lassen. Ein didaktisch und methodisch sinnvoller Weg, die Auszu- bildenden auf die Prüfung vorzubereiten, ist, sie von Beginn ihrer Ausbildung an mit dem gesamten Spektrum der Anfor- derungen und Probleme, die der Beruf mit sich bringt, ver- traut zu machen und die Auszubildenden zum vollständigen beruflichen Handeln zu befähigen. Damit wird den Auszubildenden auch ihre eigene Ver- antwortung für ihr Lernen in Ausbildungsbetrieb und Be- rufsschule, für ihren Ausbildungserfolg und beruflichen Werdegang deutlich gemacht. Eigenes Engagement in der Ausbildung fördert die berufliche Handlungsfähigkeit der Auszubildenden enorm. Weitere Informationen: https://www.prueferportal.org 4.1 Gestreckte Abschlussprüfung Bei dieser Prüfungsart (§ 44 BBiG) findet keine Zwischen- prüfung statt, sondern eine Abschlussprüfung, die sich aus zwei bewerteten Teilen zusammensetzt. Teil 1 und 2 werden zeitlich voneinander getrennt geprüft. Beide Prüfungsteile fließen dabei in einem in der Verordnung festgelegten Ver- hältnis in die Bewertung und das Gesamtergebnis der Ab- schlussprüfung ein. Ziel ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit der Prüfung Teil 1 abschließend festzustellen. Prüfungsgegenstand von Teil 1 sind die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bis zu diesem Zeitpunkt gemäß dem Ausbildungsrahmen- plan zu vermitteln sind. Prüfungsgegenstand von Teil 2 sind die Inhalte des zweiten Ausbildungsabschnitts. Aufbau Teil 1 der „Gestreckten Abschlussprüfung (GAP)“ findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Das Ergebnis geht mit einem Anteil in das Gesamtergebnis ein – dieser Anteil ist in der Ausbildungsordnung festgelegt. Der Prüfling wird nach Ablegen von Teil 1 über seine erbrachte Leistung informiert. Dieser Teil der Prüfung kann nicht eigenständig wiederholt werden, da er ein Teil der Gesamtprüfung ist. Ein schlechtes Ergebnis in Teil 1 kann also nicht verbessert werden, son- dern muss durch ein entsprechend gutes Ergebnis in Teil 2 ausgeglichen werden, damit die Prüfung insgesamt als „be- standen“ gilt. Teil 2 der „Gestreckten Abschlussprüfung“ erfolgt zum Ende der Ausbildungszeit. Das Gesamtergebnis der Abschlussprü- fung setzt sich aus den Ergebnissen der beiden Teilprüfun- gen zusammen. Bei Nichtbestehen der Prüfung muss sowohl Teil 1 als auch Teil 2 wiederholt werden. Gleichwohl kann der Prüfling auf Antrag von der Wiederholung einzelner, be- reits bestandener Prüfungsabschnitte freigestellt werden. Zulassung Für jeden Teil der „Gestreckten Abschlussprüfung“ erfolgt eine gesonderte Entscheidung über die Zulassung – alle Zu- lassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein und von der zuständigen Stelle geprüft werden. https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/ https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/ https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA158.pdf https://www.prueferportal.org Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 91 Die Zulassung zu Teil 1 erfolgt, wenn f die vorgeschriebene Ausbildungszeit zurückgelegt, f der Ausbildungsnachweis geführt sowie f das Berufsausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Be- rufsausbildungsverhältnisse eingetragen worden ist. Für die Zulassung zu Teil 2 der Prüfung ist zusätzlich die Teil- nahme an Teil 1 der Prüfung Voraussetzung. Ob dieser Teil erfolgreich abgelegt wurde, ist dabei nicht entscheidend. 25 (Anlage 1 und Anlage 2 der HA-Empfehlung Nr. 158) [https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA158.pdf] In Ausnahmefällen können Teil 1 und Teil 2 der „Gestreckten Abschlussprüfung“ auch zeitlich zusammengefasst werden, wenn der Prüfling Teil 1 aus Gründen, die er nicht zu ver- treten hat, nicht ablegen konnte. Zeitlich zusammengefasst bedeutet dabei nicht gleichzeitig, sondern in vertretbarer zeitlicher Nähe. In diesem Fall kommt der zuständigen Stelle bei der Beurteilung der Gründe für die Nichtteilnahme ein entsprechendes Ermessen zu. Zu berücksichtigen sind neben gesundheitlichen und terminlichen Gründen auch soziale und entwicklungsbedingte Umstände. Ein Entfallen des ers- ten Teils kommt nicht in Betracht. 4.2 Übersicht über die Prüfungsleistungen Teil 1 Teil 2 Prüfungsbereich Konten führen und Anschaffungen finanzieren Vermögen aufbauen und Risiken absichern Finanzierungs vorhaben begleiten Kunden beraten Wirtschafts- und Sozialkunde Prüfungs- instrumente Aufgaben schriftlich bearbeiten Aufgaben schriftlich bearbeiten Aufgaben schriftlich bearbeiten Gesprächs- simulation Aufgaben schriftlich bearbeiten Dauer 90 Minuten 90 Minuten 90 Minuten 30 Minuten 60 Minuten Gewichtung 20 % 20 % 20 % 30 % 10 % Tabelle 10: Übersicht über die Leistungen, © BIBB 4.3 Prüfungsinstrumente Prüfungsinstrumente beschreiben das Vorgehen des Prüfens und den Gegenstand der Bewertung in den einzelnen Prü- fungsbereichen, die als Strukturelemente zur Gliederung von Prüfungen definiert sind. Für jeden Prüfungsbereich wird mindestens ein Prüfungs- instrument in der Verordnung festgelegt. Es können auch mehrere Prüfungsinstrumente innerhalb eines Prüfungsbe- reiches miteinander kombiniert werden. In diesem Fall ist eine Gewichtung der einzelnen Prüfungsinstrumente nur vorzunehmen, wenn für jedes Prüfungsinstrument eigene Anforderungen beschrieben werden. Ist die Gewichtung in der Ausbildungsordnung nicht geregelt, erfolgt diese durch den Prüfungsausschuss. Das/die gewählte/n Prüfungsinstrument/e für einen Prü- fungsbereich muss/müssen es ermöglichen, dass die Prüflin- ge anhand von zusammenhängenden Aufgabenstellungen Leistungen zeigen können, die den Anforderungen entspre- chen. Die Anforderungen aller Prüfungsbereiche und die dafür jeweils vorgesehenen Prüfungsinstrumente und Prüfungs- zeiten müssen insgesamt für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit, d. h. der beruflichen Kompetenzen, die am Ende der Berufsausbildung zum Handeln als Fachkraft befähigen, in dem jeweiligen Beruf geeignet sein. Für den Nachweis der Prüfungsanforderungen werden für jedes Prüfungsinstrument Prüfungszeiten festgelegt, die sich an der durchschnittlich erforderlichen Zeitdauer für den Leistungsnachweis durch den Prüfling orientieren. Wird für den Nachweis der Prüfungsanforderungen ein Variantenmodell verordnet, muss diese Alternative einen gleichwertigen Nachweis und eine gleichwertige Messung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (identische An- forderungen) ermöglichen. Die Prüfungsinstrumente werden in der Verordnung vorge- geben.25 Weitere Informationen: ⏺ Prüferportal [https://www.prueferportal.org/de/prue- ferportal_67921.php] https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA158.pdf https://www.prueferportal.org/de/prueferportal_67921.php https://www.prueferportal.org/de/prueferportal_67921.php Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau92 Prüfungsinstrumente in der Berufsausbildung Bankkaufmann und Bankkauffrau: Teil 1 und Teil 2 Teil 1 Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben Die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben sind praxisbezo- gen oder berufstypisch. Bei der Bearbeitung entstehen Er- gebnisse, wie z. B. Lösungen zu einzelnen Fragen, Geschäfts- briefe, Projektdokumentationen. Werden eigene Prüfungsanforderungen formuliert, erhalten die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben eine eigene Ge- wichtung. Bewertet werden f fachliches Wissen, f Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge und/oder f methodisches Vorgehen und Lösungswege. Teil 2 Gesprächssimulation Die Gesprächssimulation ist ein mündliches Rollenspiel. Der Prüfling agiert dabei in seiner künftigen beruflichen Funk- tion, ein Prüfer/eine Prüferin übernimmt die Rolle des Kun- den/der Kundin. Dabei wird dem Prüfling die Möglichkeit gegeben, sich anhand von Unterlagen vorzubereiten und diese während des Gesprächs zu nutzen. Es sind eigene Prü- fungsanforderungen zu formulieren; die Gesprächssimula- tion erhält daher eine eigene Gewichtung. Bewertet werden f Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge, f ganzheitliche Beratung, f methodisches Vorgehen und Lösungswege, f kommunikative Fähigkeiten, f Kundenorientierung, f fachlich passende Lösungen und korrekte Informa tionen, f Berücksichtigung rechtlicher Regelungen. Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 93 4.3.1 Prüfung Teil 1 Prüfungsbereich Konten führen und Anschaffungen finanzieren Im Prüfungsbereich Konten führen und Anschaffungen finanzieren hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Kundensituationen und -anliegen zu analysieren, 2. kundenorientierte Lösungen zu entwickeln und zu erörtern, 3. Möglichkeiten projektorientierter Arbeitsweisen auf- zuzeigen sowie 4. rechtliche Regelungen einzuhalten. Schriftliche Bearbeitung von Aufgaben Prüfungszeit: 90 Minuten Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau94 4.3.2 Prüfung Teil 2 Die vier Prüfungsbereiche von Teil 2 sind untereinander dargestellt. Prüfungsbereich Vermögen aufbauen und Risiken absichern Im Prüfungsbereich Vermögen aufbauen und Risiken absichern hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. komplexe Kundenanliegen und Vermögenssituatio- nen zu analysieren, 2. kursbeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen, 3. kundenorientierte Lösungen zum Aufbau und zur Optimierung von Vermögen zu entwickeln und zu erörtern, 4. Kunden und Kundinnen anlassbezogen über Vorsorge und Absicherung zu informieren sowie 5. rechtliche Regelungen einzuhalten. Schriftliche Bearbeitung von Aufgaben Prüfungszeit: 90 Minuten Prüfungsbereich Finanzierungsvorhaben begleiten Im Prüfungsbereich Finanzierungsvorhaben begleiten hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Informationen zu Finanzierungsvorhaben sowie zu den Kreditnehmern und Kreditnehmerinnen auf- zubereiten und zu bewerten, 2. Sicherheiten zu bewerten und auszuwählen, 3. Konditionen zu begründen, insbesondere unter Berücksichtigung der Art der Sicherheit, der Bonität sowie der Rentabilität der Kundenverbindung, 4. Kunden und Kundinnen Prozesse im Rahmen des Immobilienerwerbs zu beschreiben, 5. Signale für die Gefährdungen von Kreditengage- ments zu erkennen und Maßnahmen abzuleiten sowie 6. rechtliche Regelungen einzuhalten. Schriftliche Bearbeitung von Aufgaben Prüfungszeit: 90 Minuten Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 95 Prüfungsbereich Kunden beraten Im Prüfungsbereich Kunden beraten hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Beratungsgespräche ganzheitlich, systematisch, situationsgerecht und zielorientiert zu führen, 2. sich kundenorientiert zu verhalten, 3. analoge oder digitale vertriebs- und beratungs- unterstützende Hilfsmittel einzusetzen, 4. Kunden und Kundinnen über Nutzen und Konditio- nen von Bankleistungen zu informieren sowie recht- liche Regelungen einzuhalten, 5. auf Kundenfragen und -einwände einzugehen, 6. über den Gesprächsanlass hinausgehende Kunden- bedarfe zu erkennen und anzusprechen, 7. fachliche Hintergründe und Zusammenhänge zu be- rücksichtigen sowie 8. Gespräche kundenorientiert abzuschließen. Ein Beratungsgespräch als Gesprächssimulation führen anhand zweier praxisbezogener Aufgaben zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Ihm steht eine Vorbereitungszeit für die Gesprächssimulation von 15 Minuten zur Verfügung. Prüfungszeit: 30 Minuten Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, allge- meine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammen- hänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. Schriftliche Bearbeitung von Aufgaben Prüfungszeit: 60 Minuten Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau96 4.3.3 Anforderungen im Prüfungsfach Kunden beraten Im Prüfungsfach „Kunden beraten“ soll der Prüfling in einem Beratungsgespräch auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben aus den folgenden Tätigkeiten f Konten führen, f Anschaffungen finanzieren, f Vermögen aufbauen, f Risiken absichern, f Baufinanzierungsvorhaben im Privatkundengeschäft begleiten nachweisen, dass er in der Lage ist, Kundengespräche syste- matisch und situationsbezogen zu führen. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen. Die Dauer des Beratungsgespräches soll 30 Minuten betragen. 4.3.4 Prüfungsinstrument Gesprächssimulation Das Beratungsgespräch soll in Form einer Gesprächssi- mulation geführt werden. Die Gesprächssimulation ist ein mündliches Rollenspiel. Der Prüfling agiert dabei in seiner künftigen beruflichen Funktion, während in der Regel ein/-e Prüfer/-in die Rolle des Kunden/der Kundin übernimmt. Der Prüfling soll zeigen, dass er die jeweils konkrete Situation des Kunden/der Kundin erfassen und ihm/ihr ein adäquates Angebot unterbreiten kann. Das Gespräch soll sich auf Situationen beziehen, wie sie all- täglich im Zusammenhang mit Privatkunden auftreten. Der Prüfling soll zeigen, dass er in der Lage ist, f Beratungsgespräche ganzheitlich, systematisch, situa- tionsgerecht und zielorientiert zu führen, f sich kundenorientiert zu verhalten, f analoge oder digitale vertriebs- und beratungsunterstüt- zende Hilfsmittel einzusetzen, f Kunden und Kundinnen über Nutzen und Konditionen von Bankleistungen zu informieren sowie rechtliche Regelungen einzuhalten, f auf Kundenfragen und Kundeneinwände einzugehen, f über den Gesprächsanlass hinausgehende Kunden bedarfe zu erkennen und anzusprechen, f fachliche Hintergründe und Zusammenhänge zu be- rücksichtigen sowie f Gespräche kundenorientiert abzuschließen. 4.3.5 Organisation, Durchführung und Bewertung des Beratungsgespräches Aufgabenstellung Laut Ausbildungsordnung sind dem Prüfling zwei pra- xisbezogene Aufgaben aus den genannten Tätigkeiten (vgl. § 13 Abs. 4 der Verordnung) zur Wahl zu stellen, von denen er eine auswählt. Bei den zur Auswahl gestellten Auf- gaben ist eine Kombination aus Absatz 2 Nummer 1 und 3 oder 2 und 5 nicht zulässig. Eine Word-Vorlage für die Aufgabenerstellung steht im Download-Bereich zur Verfügung. In dieser Vorlage werden bewusst weder Name noch Geschlecht des Prüfers genannt, sodass der Prüfling sich einen Fall und nicht einen Prüfer als Kunden aussucht. Das Blatt für den Prüfer enthält Zusatz- informationen, die ihm helfen, seine Rolle ganzheitlich und schlüssig auszufüllen. Die Art und Gestaltung der Gesprächssimulation ist grund- sätzlich auf eine Prüfungszeit von 30 Minuten ausgelegt. Ziel der Aufgabenstellung wird in der Regel ein Produktab- schluss sein. Es kann aber z. B. auch bei einer Finanzierungs- anfrage ein Nein-Verkauf sein oder bei einem Cross-Selling- Ansatz zusätzlich die Vereinbarung eines Folgetermins mit einem Spezialisten. Aufgabenauswahl, Vorbereitungszeit und Hilfsmittel Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen dem Prüfling insgesamt 15 Mi- nuten zur Verfügung. Er soll die Vorbereitung in einem ruhi- gen, separaten Raum durchführen dürfen. Im Idealfall kann er sich in dem Raum vorbereiten, in dem auch die praktische Übung durchgeführt wird. Das entspricht auch der betriebli- chen Praxis, bei der ein Kunde in die Filiale zum Arbeitsplatz des Kundenberaters kommt. Zum Ende ihrer Ausbildung sollen die Auszubildenden in der Lage sein, „kundengerechte Lösungen unter Nutzung ana- loger oder digitaler vertriebs- und beratungsunterstützender Hilfsmittel erarbeiten, anbieten und erläutern“ zu können (vgl. Abschnitt A, BBP 2f). Diese Fähigkeit ist im Prüfungs- bereich „Kunden beraten“ nachzuweisen. Daher sind diese in der Prüfung zuzulassen. Dies können zum Beispiel vorbe- reitete Broschüren, Checklisten, Rechen-Tabellen (Budget- rechnung, Raten-Berechnung usw.) oder Visualisierungen in gedruckter Form oder auf einem digitalen Endgerät sein. Durchführung des Kundenberatungsgesprächs Im Kundenberatungsgespräch ist dem Prüfling Gelegenheit zu geben, seine Handlungskompetenz unter Beweis zu stel- len. Die Person, die mit der Kundenrolle betraut ist (also der Prüfer/die Prüferin), hat den größten Einfluss auf den Ablauf der Prüfung. Sie ist aufgefordert, die für eine Kundenrolle entsprechende Verhaltensweise zu praktizieren und eine Si- tuation realistisch darzustellen, sodass der Prüfling möglichst praxisnah seine Fähigkeiten demonstrieren kann. Der „Kunde bzw. die Kundin“ sollte daher nicht zu dominant auftreten. Kundengerechtes Nachfragen und das Artikulieren von Inte- ressen und Wünschen können hierbei unterstützend wirken. https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/006989 Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 97 Aus dem situativen Verlauf eines Kundenberatungsgesprä- ches heraus soll eine bedarfsgerechte Lösung gemeinsam mit dem Kunden/der Kundin entwickelt werden. Im Sinne einer Annäherung an eine möglichst wirklichkeits- getreue Beratungssituation kann im Prüfungsraum eine ver- setzte Tischordnung unterstützend sein, bei der der Prüfling vorrangig den „Kunden“/die „Kundin“ in seinem Blickfeld hat und sich so ganz auf die Beratung konzentrieren kann. TN KD KD P2 P3 Alternative Position für Prüfer – Kunden (PE = KD) begrüßen Aufgaben geben prüfen Ergebnis mitteilen =PM vorbereiten warten bewerten Ggf. + Empfangs- & Wartebereich TN Raum Prüfer Raum vorbereiten Abbildung 21: Raumplanung, © Michael Lewandowski Das Beratungsgespräch in Form einer Gesprächssimulation dauert 30 Minuten. Der Prüfungsausschuss ist für die Einhal- tung der Prüfungszeit verantwortlich. Es empfiehlt sich, mit dem Prüfling im Vorfeld ein Zeichen zu vereinbaren, indem er auf das absehbare Ende der vorhandenen Zeit aufmerk- sam gemacht wird, zum Beispiel der Hinweis „noch ca. drei Minuten“. Ist der Prüfling nicht in der Lage, das Gespräch in der vorgegebenen Zeit abzuschließen, sollte der Prüfer/ die Prüferin einen „sanften“ Gesprächsausstieg wählen. Be- wertet werden darf nur die Leistung, die in der vereinbarten Prüfungszeit erbracht wird. Bewertung Jede/-r Prüfer/-in in der Beobachterrolle hält im Verlauf des Kundenberatungsgesprächs seine/ihre Eindrücke auf einem Beobachtungs- und Bewertungsbogen fest, um so die eige- nen Eindrücke und Bewertungsvorschläge bei der abschlie- ßenden Festlegung des Prüfungsergebnisses mit einbringen zu können. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der mündlichen Prüfungsleistung, die im Kundenberatungs- gespräch gezeigt wurde. Hierbei ist zu beachten, dass die kundenorientiert ganzheitliche, systematische, situations- gerechte und zielorientierte Beratung ausdrücklich im Fo- kus steht; formal fachliche Aspekte wurden bereits in den schriftlichen Prüfungen abgeprüft und sollten nur noch ei- nen verminderten Einfluss auf das Prüfungsergebnis haben. Um dies korrekt bewerten zu können, ist es wichtig, dass ein Prüfungsausschuss auch mit Praktikern und Praktikerinnen besetzt ist, denen das tägliche Führen von Kundengesprä- chen vertraut ist. Der Prüfungsausschuss ist paritätisch be- setzt, d. h., er besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem/ der Arbeitgebervertreter/-in, dem/der Arbeitnehmervertre- ter/-in und dem/der Berufsschullehrer/-in. Die Prüfungsausschussmitglieder protokollieren die beob- achteten Leistungen aussagekräftig auf Bewertungsbögen und bewerten sie nach dem 100-Punkte-Schlüssel. Im Sinne einer möglichst weitreichenden Gleichbehandlung der Prüflinge wird empfohlen, die Bewertung des Kunden- beratungsgesprächs auf Basis eines einheitlichen Bewer- tungsbogens sicherzustellen. Der Bogen legt die in der Aus- bildungsordnung genannten Anforderungen zugrunde und macht eine Leistungsdifferenzierung deutlich. Der Prüfungs- ausschuss hält das Ergebnis des Kundenberatungsgesprächs und der gesamten Prüfung fest und teilt dem Prüfling mit, ob und wie er die Prüfung bestanden oder nicht bestanden hat. Hierüber erhält der Prüfling gemäß Prüfungsordnung eine vom Vorsitzenden unterzeichnete Bescheinigung. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau98 Bankkaufmann/Bankkauffrau mündlicher Prüfungsteil: Kunden beraten A Beratungskompetenz 70 Prozent Punkte 1: Kontaktverhalten/Auftreten ● passt Begrüßung, Sprache und Verabschiedung dem Gesprächsanlass und Kunden an ● zeigt Interesse für den Kunden ● baut Kontakt zum Kunden auf (z. B. Namensnennung, Blickkontakt, Gestik) ● schafft eine angenehme Atmosphäre ● steuert das Gespräch (situationsbezogen und ergebnisorientiert) Informations- und Analyseverhalten ● Führen eines ganzheitlichen Gesprächs, u.a. ● erfragt/analysiert Kundenbedürfnisse ● erfragt/analysiert Situation des Kunden ● hört aktiv zu, lässt Kunden reden ● stellt zielführende Fragen ● behält roten Faden und fasst zusammen Verkaufs- und Abschlussverhalten ● stellt Kundennutzen deutlich heraus, argumentiert überzeugend ● sachgerechte Problemlösungen ● visualisiert Sachverhalte anschaulich (z. B. Aufschriebe, Handouts, Zeichnungen) ● erkennt weitere Beratungschancen (Cross-Selling) B Fachkompetenz 30 Prozent Punkte 2: ● fachliche Richtigkeit, Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge ● Einschlägige rechtliche/vertragliche Bestimmungen und Verpflichtungen ● Produktkenntnisse, Konditionen, Gebühren, vertragliche Verpflichtungen NOTE PRÜFUNGSGESPRÄCH Punkte 1 x 0,7 + Punkte 2 x 0,3: Tabelle 11: Beispiel Beobachtungsbogen, © Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 99 Beispiel Beobachtungsbogen Kundenberatung Praktische Übungen für Vorname und Nachname des Prüfungsteilnehmers Der Prüfungsteilnehmer hat aus- drücklich erklärt, willens sowie körperlich und geistig in der Lage zu sein, die Prüfung abzulegen. ja nein Vorbereitungszeit von bis Gespräch von bis Checkliste Notizen zum Gesprächsablauf Kontakt/Atmosphäre/Small-Talk Mimik & Blickkontakt Eigene Vorstellung Visitenkarte Kontaktwege Kundennamen nennen Getränk anbieten Geschäftsordnung Struktur der Beratung Zeitrahmen Notizen angekündigt Exemplar angeboten OK für EDV-Erfassung Kontaktdaten/-wege Wer entscheidet? Informationsphase vorhandene genutzt (Fall) Finanzen bei uns Finanzen bei anderen Fragen und Zuhören offen altern. geschl. in Zusammenhang einordnen Kundenerwartungen Was geplant? Wie lange? Wie viel? Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau100 Checkliste Notizen zum Gesprächsablauf Was wichtig?26 Zusammenfassung Zustimmung oder … … Klärung/Korrektur Verkauf Kundennutzen nennen einfache Erklärungen Visualisierung Einsatz persönl. Beratermappe Einwände behandeln Abschluss Folgetermin Cross-Selling Empfehlungsgeschäft Fachkompetenz Lösung passend Vertrag/Konditionen erläutert gesetzliche Bestimmungen Tabelle 12: Beispiel Beobachtungsbogen 26 z. B. fester oder variabler Zins, Sonderzahlungen/Verfügbarkeit, … Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 101 Exkurs: Mündliche Ergänzungsprüfung [ Kap. 2.1.1, § 16] Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Die mündliche Ergänzungsprüfung muss immer als letzter Prüfungsteil stattfinden, weil erst dann klar ist, ob ihr Ergebnis für das Bestehen der Abschlussprüfung Ausschlag geben kann. Wenn die Bedingungen des § 16 erfüllt sind, kann durch eine Ergänzungsprüfung sogar eine schriftliche Note 6 (unge- nügend) aus dem schriftlichen Teil der GAP2 noch so weit verbessert werden, dass die Gesamtprüfung bestanden werden kann. Als Prüfungsausschuss sollten Sie für den Fall einer Ergänzungsprüfung ausreichend viele Fragen unterschiedlicher Taxo nomiestufen in allen drei in Frage kommenden Prüfungsbereichen vorbereitet haben. Das sind: ▶ Vermögen aufbauen und Risiken absichern, ▶ Finanzierungsvorhaben begleiten, ▶ Wirtschafts- und Sozialkunde. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau102 4.4 Beispielhafte Prüfungsaufgaben Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2: Beispiele für den Prüfungsbereich Kunden beraten Mündliche Prüfung Thema: Baufinanzierungsvorhaben im Privatkundenbereich begleiten Ausgangssituation: Der Kunde/die Kundin ist erst nach Stuttgart gezogen und hat einen Termin vereinbart, um ein Girokonto zu eröffnen. Persönliche Daten Kunde (falls vorhanden) Ehegatte Name, Vorname bekannt Alter 24 Jahre Anschrift nicht bekannt Familienstand nicht bekannt Beruf nicht bekannt Arbeitgeber/Branche Anzahl + Alter der Kinder monatl. Einkommen Kontenübersicht/Stand: (aktuelles Datum) Kontoart Kontostand € Zinssatz p. a. Restlaufzeit Rate € Giro Spar Sparvertrag Bausparvertrag Termingeld Darlehen Kredit Depot Weitere Kundeninformationen: Kundenkarten: Daueraufträge: Empfänger Betrag Rhythmus Freistellungsaufträge: Betrag dieses Jahr keinen davon ausgeschöpft Betrag letztes Jahr keinen davon ausgeschöpft Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 103 Zusatzinformationen für den Prüfenden – Fall Konten führen Kundeninformationen: 9 Kunde ist wegen des Ausbildungsplatzes nach Stuttgart gezogen. Er hat in seiner Heimatregion (Mecklenburg-Vorpommern) keine Ausbildungsstelle gefunden. Er beginnt eine Ausbildung als Straßenbahnfahrer bei den kommunalen Verkehrsbetrieben in Stuttgart. 9 Azubigehalt ist 900,– € brutto. 9 Bisheriges Konto ist bei der Sparkasse in Schwerin. Das ist sehr ungeschickt, da Kunde nur noch sehr selten bei seinen Eltern dort sein wird. Grundsätzlich ist er aber zufrieden dort, bezahlt alles mit Karte/Visa. Anlagen hat er dort wenige – Sparbuch mit ca. 3000,– €. 9 Er ist in eine WG in einen Vorort von Stuttgart gezogen. Beratungsansätze: 9 Kunde und Kundensituation kennenlernen. 9 Bank positiv als Hausbank anbieten. Bank vorstellen. Kontenmodell vorstellen. Vorteile als Bank vor Ort und im Onlinebanking klar hervorheben. 9 Umzugsservice 9 Vermögenswirksame Leistungen Cross-Selling: 9 Kreditkarte 9 Absicherung erfragen – Berufsunfähigkeit, Haftplicht 9 …. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau104 Mündliche Prüfung Thema: Vermögen aufbauen Ausgangssituation: Ihr Kunde hat 60.000,- € von seinem Onkel geerbt, die er anlegen möchte. Persönliche Daten Kunde Ehegatte Name, Vorname bekannt Alter 20 Jahre Anschrift bekannt Familienstand ledig Beruf Student Arbeitgeber/Branche Anzahl + Alter der Kinder monatl. Einkommen Kontenübersicht/Stand: (aktuelles Datum) Kontoart Kontostand € Zinssatz p. a. Restlaufzeit Rate € Giro 60.360,28 H Girokredit 0,- Spar 5.175,30 Standard Kond. Sparvertrag Bausparvertrag 7.428,- marktüblich 30.000,- € Bausparsumme Finanzanlagen Darlehen Kredit Depot Weitere Kundeninformationen: Kundenkarten: Bankkarte Versicherungen: Versicherungsart Versicherungssumme Beitrag Daueraufträge: Empfänger – – – Betrag – – – Rhythmus – – – Freistellungsaufträge: Betrag dieses Jahr 631,- € davon ausgeschöpft 120,- € Betrag letztes Jahr 631,– € davon ausgeschöpft 125,- € vorhandene Immobilie keine Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 105 Zusatzinformationen für den Prüfenden – Fall Vermögen aufbauen Kundeninformationen: 9 Der Kunde/die Kundin studiert noch ca. 4 Jahre BWL. Variante – im small talk kommt heraus, dass er/sie ein Auslandssemester plant (-> mit welchem Geld finanziert er/sie dieses, Absicherung, Zahlungsverkehr im Ausland) 9 Sie/er wohnt bei seinen /ihren Eltern und bekommt von seinen /ihren Eltern monatl. ca. 250,- €. Variante – er /sie hat zusätzlich zukünftig einen Werkstudentenjob, bei dem er /sie noch 400,– € im Monat verdient, dieses Geld wird er /sie nicht alles verbrauchen ( zusätzliche Ansparmöglichkeit) 9 Der Bausparvertrag wird nicht mehr bespart. Das Geld kam von der Oma. Beratungsansätze: Immer ansprechen Geeignetheitserklärung und WPHG-Beratungsbogen, Erfragung Themen und Trends z. B. Nachhaltigkeit, Digitalisierung …! Ziel ist es eine ausführliche Analyse des Anlegerprofils zu erhalten. 9 Freistellungsauftrag bei Bausparkasse 170,- € 9 Erbschaftssteuer? Ja, da nur 20.000,– € Freibetrag; d. h. 40.000,– € müssen zu 15 % versteuert werden. 9 Einen Teil (ca. 15 T€) in sichere und flexible Anlage, da das Geld für sein Studium + Urlaub benötigt wird. 9 Rest kann auch spekulativer angelegt werden (z. B. Fonds ...), Kunde/Kundin möchte nach seinem/ihrem Studium ausziehen, Auto kaufen Cross-Selling: 9 Je nach Beratung kann auch ein geringer Teil (ca. 10 T€) in Altersvorsorge angelegt werden, z. B. Einmaleinzahlung. 9 Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflicht 9 Ansparmöglichkeit bei der Variante mit Werkstudentenjob 9 VISA/Mastercard bei der Variante mit Auslandssemester 9 …. Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau106 Mündliche Prüfung Thema: Baufinanzierungsvorhaben im Privatkundengeschäft begleiten Ausgangssituation: Der Kunde/die Kundin schaut sich im Schaufenster seit längerer Zeit immer wieder die Immo-Exposés an. Sie sprechen die/ den Kunden/-in heute einmal darauf an. Persönliche Daten Kunde (falls vorhanden) Ehegatte Name, Vorname bekannt Alter 31 Jahre Anschrift bekannt Familienstand ledig Beruf Informatiker/-in Arbeitgeber/Branche Software Systems Anzahl + Alter der Kinder 0 monatl. Einkommen 3.800,- € netto Kontenübersicht/Stand: (aktuelles Datum) Kontoart Kontostand € Zinssatz p. a. Restlaufzeit Rate € Giro 5.111,28 H Girokredit: 9.000,- seit 10 Jahren Spar 2.975,30 Standard Kond. Sparvertrag Bausparvertrag Finanzanlagen 25.000,- Tagesgeld marktüblich Darlehen – Kredit – Depot 25.000,- Inhaberschuld- verschreibung 1,5 % Restlaufzeit 2 Jahre Weitere Kundeninformationen: Kundenkarten: Bankkarte, VISA Versicherungen: Versicherungsart Private Haftpflicht, Unfall Versicherungssumme Beitrag 260,- € jährlich Daueraufträge: Empfänger Miete Betrag 1.250,- € (inkl. Nebenkosten) Rhythmus mtl. Freistellungsaufträge: Betrag dieses Jahr 801,- € davon ausgeschöpft 127,- € Betrag letztes Jahr 801,- € davon ausgeschöpft 595,- € vorhandene Immobilie keine Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 107 Zusatzinformationen für den Prüfenden - Fall Baufinanzierungsvorhaben Kundeninformationen: 9 Kaufinteresse ist vorhanden, Einschätzung, welcher Kaufpreis möglich ist, fehlt noch 9 Kunde/Kundin möchte wissen, was er/sie sich leisten kann, angestrebt wird große ETW oder Einfamilienhaus, Reihenhaus mind. 150 qm 9 Er/Sie und Partner/in wohnen zusammen, Heirat ist geplant, Kauf wird mit zukünftiger Frau/Mann erfolgen (Kinder sind mittel- fristig geplant) 9 Partner/-in würde ca. 50.000,- € an Eigenkapital einbringen, Einkommen derzeit bei 2.000,- € netto, monatliche Belastung für LV und Altersvorsorge 300,- € 9 Beide haben ein KFZ mögliche Beratungsansätze: Wirtschaftlichkeit Einkommen 5.800,- € (Partner/in als Mitkreditnehmer!) Ausgaben: 2 PKW Frei verfügbares Einkommen – 3300,- € Kunde möchte maximal 1.750,- € monatliche Belastung! daraus ergibt sich je nach aktuellem Zins und Tilgung die max. Darlehenssumme: (angenommene Zins und Tilgung 5 % – 21.000,- € pro Jahr – 100 % entsprechen 420.000,- €) Eigenkapital IHS je nach Rückkauf ca. 25.000,- € Termingeld 25.000,- € Partner/-in 50.000,- € = ca. 100.000,- € Kaufpreis 520.000,- €, aber inkl. Nebenkosten, möglicher Kaufwert ca. 465.000,- € 9 Kunden Nebenkosten erklären, nicht mitfinanzieren, Notar, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren, je nachdem ob ein Makler beauftragt wird … Sehr gute Wirtschaftlichkeit – bei mittelfristigem Kinderwunsch wäre zu beachten, wie die Wirtschaftlichkeit bei Familienplanung nur mit einem/einer Verdiener/-in aussieht. Cross-Selling: 9 Partner/-in als Kunde gewinnen 9 Immobiliensuche unterstützen 9 Bausparvertrag zur langfristigen Zinssicherung 9 Absicherung BU und Risiko-LV (insbesondere, wenn „nur ein Verdiener“) 9 Evtl. Feuerversicherung, sonstige Sachversicherungen 9 … Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau108 5 Weiterführende Informationen 5.1 Fachliteratur Schewior-Popp, Susanne: Lernsituationen planen und ge- stalten, 2. Aufl., Stuttgart-New York 2013. Tenberg, Ralf: Didaktik lernfeldstrukturierten Unterrichts – Theorie und Praxis beruflichen Lernens und Lehrens, Bad Heilbrunn 2006. Sloane, Peter F. E.: Lernfelder und Unterrichtsgestaltung, in: Die berufsbildende Schule, Jg. 52 (2000), Nr. 3, S. 79–85. Bader, Reinhard: Lernfelder konstruieren – Lernsituationen entwickeln, in: Die berufsbildende Schule, Jg. 55, (2003), Nr. 7-8, S. 210–217. Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) (Hrsg.): Handreichung für die Erarbeitung von Rahmen- lehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezo- genen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Aus- bildungsberufe, Sekretariat der Kultusministerkonferenz Re- ferat Berufliche Bildung, Berlin 2018. Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Bankkaufmann/-frau, BERUFENET-Steckbrief (2020). Sloane, Peter F. E./Twardy, Martin/Buschfeld, Detlef: Ein- führung in die Wirtschaftspädagogik, 2. Aufl., Paderborn 2004. Sloane, Peter F. E: Das Lernfeldkonzept als didaktisches Kon- zept, in: Müller, Marina/Zöller, Arnulf (Hrsg.): Arbeitshilfe für Rahmenlehrplan-Ausschüsse, (Nachdruck) Bonn 2004, S. 7–13. Hessische Landesstelle für Technologiefortbildung – Dr. Frank-Niethammer-Institut (Hrsg.): Kompetenzorien- tierter Unterricht im Fokus Industrie 4.0, Wiesbaden 2019. Hessisches Kultusministerium (Hrsg.): Handreichung – Unterrichtsbeispiele für den berufsbezogenen Unterricht der Mittelstufenschule, Fachrichtung Wirtschaft – Schwerpunkt Ernährung/Hauswirtschaft/Gastronomie, Wiesbaden 2015. Technische Universität Darmstadt (Hrsg.): Vorlage für ein Good-Practice-Beispiel im Projekt „Handreichung Hes- sen“, Darmstadt 2019. Dietl, Stefan/Hennecke, Marcus (Hrsg.): Ausbildung 4.0 – Digitale Transformation in der Berufsausbildung gestalten und nutzen, Freiburg 2019. Eckwertekonzept – Neuordnung Berufsausbildung Bank- kaufmann/Bankkauffrau, Bonn 05.06.2018. Ulusoy, Dogan Michael: Novellierung der Ausbildungsord- nung – Was der Bankkaufmann 4.0 können muss, in: Die Bank – Zeitschrift für Bankpolitik und Bankpraxis, Jg. 48 (2019, Nr. 3). Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 109 5.2 Links Bankkaufmann und Bankkauffrau Berufsspezifische Links Der Beruf auf einen Blick https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/006989 Die Ausbildungsordnung https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/Bankkauf- mann_2020.pdf Der Rahmenlehrplan (KMK) https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/006989 Zeugniserläuterung deutsch englisch französisch https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/de/bank- kaufmann_2020_d.pdf https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/en/bank- kaufmann_2020_e.pdf https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/fr/bank- kaufmann_2020_f.pdf Kurzfilm BR alpha „Ich mach’s“ https://www.br.de/mediathek/video/ich-machs-bankkaufmann-frau-av:5a3c- 5788d8070c0018f2de76 Berufsübergreifende Informationen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) https://www.foraus.de/html/foraus_832.php Ausbildungsvertragsmuster https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA115.pdf Berufe TV (Bundesagentur für Arbeit) http://www.berufe.tv Berufsbildungsgesetz (BBiG) https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf Berufsbildung 4.0 https://www.bmbf.de/de/berufsbildung-4-0-3246.html Bundesagentur für Arbeit „Berufenet“ https://berufenet.arbeitsagentur.de Den digitalen Wandel gestalten (BMWi) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digitalisierung.html Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) https://www.dqr.de Digitalisierung der Arbeitswelt (BIBB) https://www.berufsbildungvierpunktnull.de Digitalisierung der Arbeits- und Berufswelt (foraus.de) https://www.foraus.de/html/foraus_3317.php Empfehlungen des Hauptausschusses des BIBB https://www.bibb.de/de/11703.php Empfehlungen des Hauptausschusses des BIBB – Kooperation der Lernorte https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA099.pdf https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/006989 https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/Bankkaufmann_2020.pdf https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/Bankkaufmann_2020.pdf https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/006989 https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/de/bankkaufmann_2020_d.pdf https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/de/bankkaufmann_2020_d.pdf https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/en/bankkaufmann_2020_e.pdf https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/en/bankkaufmann_2020_e.pdf https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/fr/bankkaufmann_2020_f.pdf https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/fr/bankkaufmann_2020_f.pdf https://www.br.de/mediathek/video/ich-machs-bankkaufmann-frau-av:5a3c5788d8070c0018f2de76 https://www.br.de/mediathek/video/ich-machs-bankkaufmann-frau-av:5a3c5788d8070c0018f2de76 https://www.foraus.de/html/foraus_832.php https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA115.pdf http://www.berufe.tv https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf https://www.bmbf.de/de/berufsbildung-4-0-3246.html https://berufenet.arbeitsagentur.de https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digitalisierung.html https://www.dqr.de https://www.berufsbildungvierpunktnull.de http://foraus.de https://www.foraus.de/html/foraus_3317.php https://www.bibb.de/de/11703.php https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA099.pdf Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau110 Erfolgsmodell Duale Ausbildung (BMWi) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/ausbildung-und-beruf.html Erklärfilme zur Berufsausbildung 4.0 (foraus.de) https://www.foraus.de/de/foraus_107669.php Europass Zeugniserläuterungen https://www.europass-info.de/dokumente/zeugniserlaeuterungen Forum für AusbilderInnen https://www.foraus.de Handwerksordnung (HwO) http://www.gesetze-im-internet.de/hwo Klimaschutzplan 2050 https://www.ifok.de/klimaschutzplan-2050-informationsmaterialien Lernortkooperation in der beruflichen Bildung https://www.foraus.de/de/foraus_107679.php Musterprüfungsordnungen: Musterprüfungsordnung für die Durch- führung von Abschluss- und Umschu- lungsprüfungen (Empfehlung Nr. 120 des Hauptausschusses des BIBB) https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA120.pdf Musterprüfungsordnung für die Durch- führung von Gesellen- und Umschulungs- prüfungen (Empfehlung Nr. 121 des Hauptausschusses des BIBB) https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA121.pdf Nachhaltigkeit in der beruflichen Bildung https://www.bibb.de/de/709.php Plattform Industrie 4.0 https://www.plattform-i40.de Prüferportal https://www.prueferportal.org Qualifizierung digital https://www.qualifizierungdigital.de Publikationen Ausbildung und Beruf – Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Ausbildung_und_Beruf.pdf Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/8269 Ausbilden im digitalen Wandel https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Ausbildung_im_digitalen_Wandel.pdf Digitale Medien in der beruflichen Bildung (Förderprogramm des BMBF) https://www.qualifizierungdigital.de/_medien/downloads/BMBF_Digitale_Me- dien_2015_BARRIEREFREI.PDF Digitale Medien in der betrieblichen Berufsbildung https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/9412 Kosten und Nutzen der betrieblichen Berufsausbildung https://www.bibb.de/datenreport/de/2017/63592.php Nachhaltigkeit im Berufsalltag https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Nachhaltigkeit_im_Berufsalltag.pdf https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/ausbildung-und-beruf.html http://foraus.de https://www.foraus.de/de/foraus_107669.php https://www.europass-info.de/dokumente/zeugniserlaeuterungen https://www.foraus.de http://www.gesetze-im-internet.de/hwo https://www.ifok.de/klimaschutzplan-2050-informationsmaterialien https://www.foraus.de/de/foraus_107679.php https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA120.pdf https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA121.pdf https://www.bibb.de/de/709.php https://www.plattform-i40.de https://www.prueferportal.org https://www.qualifizierungdigital.de https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Ausbildung_und_Beruf.pdf https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/8269 https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Ausbildung_im_digitalen_Wandel.pdf https://www.qualifizierungdigital.de/_medien/downloads/BMBF_Digitale_Medien_2015_BARRIEREFREI.PDF https://www.qualifizierungdigital.de/_medien/downloads/BMBF_Digitale_Medien_2015_BARRIEREFREI.PDF https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/9412 https://www.bibb.de/datenreport/de/2017/63592.php https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Nachhaltigkeit_im_Berufsalltag.pdf Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 111 Prüfungen in der dualen Berufs ausbildung https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/id/8276 Stellenwert der dualen Berufsausbildung in Großunternehmen (Bd. 16 der Reihe Berufsbildungsforschung) https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Berufsbildungsforschung_Band_16.pdf https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/id/8276 https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Berufsbildungsforschung_Band_16.pdf Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau112 5.3 Adressen Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Tel.: 0228 | 107 0 www.bibb.de Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Heinemannstraße 2 und 6 53175 Bonn Tel.: 0228 | 99 57 0 www.bmbf.de Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin Tel.: 030 | 18 615 0 www.bmwi.de Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der-Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Taubenstraße 10 10117 Berlin Tel.: 030 | 25 418 0 www.kmk.de Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Straße 29 10178 Berlin Tel.: 030 | 20 308-0 www.dihk.de Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung KURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÜR BERUFSBILDUNG KWBSimrockstr. 13 53113 Bonn Tel.: 0228 | 91 523 0 www.kwb-berufsbildung.de Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e. V. (AGV Banken) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030 | 59 00 11 270 www.agvbanken.de Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) Schellingstraße 4 10785 Berlin Telefon: 030 | 2021-0 www.bvr.de Deutscher Sparkassen und Giroverband (DSGV) Charlottenstraße 47 10117 Berlin Telefon: 030| 20 22 50 www.dsgv.de http://www.bibb.de http://www.bmbf.de http://www.bmwi.de http://www.kmk.de http://www.dihk.de http://www.kwb-berufsbildung.de http://www.agvbanken.de http://www.bvr.de http://www.dsgv.de Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 113 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin Telefon: 030 | 69 56-0 www.verdi.de Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Tel.: 030 | 240 600 www.dgb.de http://www.verdi.de http://www.dgb.de Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau114 5.4 Hinweise und Begriffserläuterungen Ausbildereignung Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Fertig- keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten kann gesondert geregelt werden (§ 30 Abs. 5 BBiG). Diese Konkretisierung erfolgt seit August 2009 in der novel- lierten Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21. Ja- nuar 2009. Sie legt die wichtigsten Aufgaben für die Ausbil- derinnen und Ausbilder fest: Sie sollen beurteilen können, ob im Betrieb die Voraussetzungen für eine gute Ausbildung erfüllt sind, bei der Einstellung von Auszubildenden mitwir- ken und die Ausbildung im Betrieb vorbereiten. Um die Aus- zubildenden zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, sollen sie auf individuelle Anliegen eingehen und mögliche Konflikte frühzeitig lösen. In der neuen Verordnung wurde die Zahl der Handlungsfelder von sieben auf vier kompri- miert, wobei die Inhalte weitgehend erhalten bzw. moderni- siert und um neue Inhalte ergänzt wurden. Die vier Handlungsfelder gliedern sich wie folgt: f Handlungsfeld Nr. 1 umfasst die berufs- und arbeitspä- dagogische Eignung, Ausbildungsvoraussetzungen zu prüfen und Ausbildung zu planen. f Handlungsfeld Nr. 2 umfasst die berufs- und arbeitspä- dagogische Eignung, die Ausbildung unter Berücksichti- gung organisatorischer sowie rechtlicher Aspekte vorzu- bereiten. f Handlungsfeld Nr. 3 umfasst die berufs- und arbeitspäd- agogische Eignung, selbstständiges Lernen in berufstypi- schen Arbeits- und Geschäftsprozessen handlungsorien- tiert zu fördern. f Handlungsfeld Nr. 4 umfasst die berufs- und arbeitspä- dagogische Eignung, die Ausbildung zu einem erfolgrei- chen Abschluss zu führen und dem/der Auszubildenden Perspektiven für seine/ihre berufliche Weiterentwick- lung aufzuzeigen. In der AEVO-Prüfung müssen aus allen Handlungsfeldern praxisbezogene Aufgaben bearbeitet werden. Vorgesehen sind eine dreistündige schriftliche Prüfung mit fallbezoge- nen Fragestellungen sowie eine praktische Prüfung von ca. 30 Minuten, die aus der Präsentation einer Ausbildungssitu- ation und einem Fachgespräch besteht. Es bleibt Aufgabe der zuständigen Stelle, darüber zu wa- chen, dass die persönliche und fachliche Eignung der Aus- bilder/Ausbilderinnen und der Ausbildenden vorliegt (§ 32 BBiG und § 23 HwO). Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilde- rin kann bei der Berufsbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber abweichend von den be- sonderen Voraussetzungen des § 30 BBiG und § 22b HwO die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist (§ 28 BBiG und § 22 HwO). Weitere Informationen: ⏺ Forum für Ausbilder und Ausbilderinnen [https://www.foraus.de] ⏺ Ausbilder Eignungsverordnung [https://www.foraus.de/dokumente/pdf/ausbilder_ eignungsverordnung.pdf] ⏺ Ausbilder-Eignungsprüfung [https://www.foraus.de/html/foraus_871.php] Dauer der Berufsausbildung § „Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung ei- ner qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbil- dungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermögli- chen.“ (§ 1 Absatz 3 BBiG). Beginn und Dauer der Berufsausbildung werden im Berufs- ausbildungsvertrag angegeben (§ 11 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit oder bei Bestehen der Abschlussprüfung mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungs- ausschuss (§ 21 Absatz 1 und 2 BBiG). Ausnahmeregelungen Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist möglich, sofern auf der Grundlage einer Rechtsverordnung ein vollzeitschu- lischer Bildungsgang oder eine vergleichbare Berufsaus- bildung ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit anzu- rechnen ist (§ 7 Absatz 1 BBiG). Die Anrechnung bedarf des gemeinsamen Antrags der Auszubildenden und Ausbilden- den (§ 7 Absatz 3 BBiG). Verkürzung der Ausbildungszeit, Teilzeitberufsausbildung Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbil- denden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kür- zen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird (§ 8 Absatz 1 BBiG). http://www.foraus.de https://www.foraus.de/dokumente/pdf/ausbilder_eignungsverordnung.pdf https://www.foraus.de/dokumente/pdf/ausbilder_eignungsverordnung.pdf http://www.foraus.de/html/foraus_871.php Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 115 § Die Berufsausbildung kann in Teilzeit durchgeführt werden. Im Berufsausbildungsvertrag ist für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimm- ten Zeitraum der Berufsausbildung die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungs- zeit zu vereinbaren. Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen. (Teilzeitberufsausbildung, § 7a Absatz 1 BBiG). Verlängerung der Ausbildungszeit In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auch verlän- gert werden, wenn die Verlängerung notwendig erscheint, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Ausnahmefälle sind z. B. längere Abwesenheit infolge einer Krankheit oder ande- re Ausfallzeiten. Vor dieser Entscheidung sind die Ausbilden- den zu hören (§ 8 Absatz 2 BBiG). Die Ausbildungszeit muss auf Verlangen der Auszubilden- den verlängert werden (bis zur zweiten Wiederholungsprü- fung27, aber insgesamt höchstens um ein Jahr), wenn diese die Abschlussprüfung nicht bestehen (§ 21 Absatz 3 BBiG). Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) Im Oktober 2006 verständigten sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusminis- terkonferenz (KMK) darauf, gemeinsam einen Deutschen Qualifikationsrahmen28 (DQR) für lebenslanges Lernen zu entwickeln. Ziel des DQR ist es, das deutsche Qualifikations- 27 Urteil BAG vom 15.03.2000, Az. 5 AZR 74 / 99 28 Umfangreiche Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen [https://www.erasmusplus.de/] system mit seinen Bildungsbereichen (Allgemeinbildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung) transparenter zu machen, Verlässlichkeit, Durchlässigkeit und Qualitätssiche- rung zu unterstützen und die Vergleichbarkeit von Qualifika- tionen zu erhöhen. Unter Einbeziehung der relevanten Akteure wurde in den folgenden Jahren der Deutsche Qualifikationsrahmen entwi- ckelt, erprobt, überarbeitet und schließlich im Mai 2013 ver- abschiedet. Er bildet die Voraussetzung für die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), der die Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen, die Mobilität und das lebenslange Lernen in Europa fördern soll. Der DQR weist acht Niveaus auf, denen formale Qualifika- tionen der Allgemeinbildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung – jeweils einschließlich der Weiterbil- dung – zugeordnet werden sollen. Die acht Niveaus werden anhand der Kompetenzkategorien „Fachkompetenz“ und „personale Kompetenz“ beschrieben. In einem Spitzengespräch am 31.01.2012 haben sich Bund, Länder, Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen auf eine gemeinsame Position zur Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmens geeinigt; demnach werden die zwei- jährigen Berufe des dualen Systems dem Niveau 3, die drei- jährigen und dreieinhalbjährigen Berufe dem Niveau 4 zu- geordnet. Die Zuordnung wird in den Europass-Zeugniserläuterun- gen [https://www.bibb.de/de/659.php] und im Europass [https://www.europass-info.de/] ausgewiesen sowie im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe [https:// www.bibb.de/dokumente/pdf/verzeichnis_anerk_beru- fe_2016_bibb.pdf]. https://www.erasmusplus.de/ http://www.bibb.de/de/659.php http://www.europass-info.de/ http://www.bibb.de/dokumente/pdf/verzeichnis_anerk_berufe_2016_bibb.pdf http://www.bibb.de/dokumente/pdf/verzeichnis_anerk_berufe_2016_bibb.pdf http://www.bibb.de/dokumente/pdf/verzeichnis_anerk_berufe_2016_bibb.pdf Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau116 Promotion Ausbildungsberufe drei- und dreieinhalbjährig Ausbildungsberufe zweijährig Einstiegsqualifi zierung, Berufsfachschule Berufsausbildungsvorbereitung Niveau 8 Niveau 7 Niveau 6 Niveau 5 Niveau 4 Niveau 3 Niveau 2 Niveau 1 Meister, Fachwirt u. a., gleichrangig mit Bachelor IT-Spezialist (zertifi zierter), Servicetechniker (geprüft er), Fachberater Strategischer Professional (IT), gleichrangig mit Master, (technischer) Betriebswirt Abbildung 22: Die Niveaus des DQR (Quelle: IHK Stuttgart) Eignung der Ausbildungsstätte § Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebil- det werden, wenn 1. die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und 2. die Zahl der Auszubildenden in einem an- gemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplät- ze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, es sei denn, dass anderenfalls die Berufsausbildung nicht gefährdet wird. (§ 27 BBiG und § 21 HwO) Die Eignung der Ausbildungsstätte ist in der Regel vorhan- den, wenn dort die in der Ausbildungsordnung vorgeschrie- benen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in vollem Umfang vermittelt werden können. Betriebe soll- ten sich vor Ausbildungsbeginn bei den zuständigen Indus- trie- und Handelskammern über Ausbildungsmöglichkeiten erkundigen. Was z. B. ein kleinerer Betrieb nicht abdecken kann, darf auch durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (z. B. in überbetrieblichen Einrich- tungen) vermittelt werden. Möglich ist auch der Zusammen- schluss mehrerer Betriebe im Rahmen einer Verbundausbil- dung. Mobilität von Auszubildenden in Europa – Teilausbildung im Ausland Eine Chance, den Prozess der internationalen Vernetzung von Branchen und beruflichen Aktivitäten selbst aktiv mit zu gestalten, ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG § 2 Absatz 3) beschrieben: § „Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungs- ziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungs- dauer nicht überschreiten.“ In immer mehr Berufen bekommt der Erwerb von interna- tionalen Kompetenzen und Auslandserfahrung eine zuneh- mend große Bedeutung. Im weltweiten Wettbewerb benötigt die Wirtschaft qualifizierte Fachkräfte, die über internatio- nale Erfahrungen, Fremdsprachenkenntnisse und Schlüs- selqualifikationen wie z. B. Teamfähigkeit, interkulturelles Verständnis und Belastbarkeit verfügen. Auch die Auszubil- denden haben durch Auslandserfahrung und interkulturelle Kompetenzen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung stellen eine hervorragende Möglichkeit dar, solche Kompetenzen zu er- werben. Sie sind als Bestandteil der Ausbildung nach dem Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 117 BBiG anerkannt; das Ausbildungsverhältnis mit all seinen Rechten und Pflichten (Ausbildungsvergütung, Versiche- rungsschutz, Führen des Ausbildungsnachweises etc.) be- steht weiter. Der Lernort liegt für diese Zeit im Ausland. Dies wird entweder bereits bei Abschluss des Ausbildungsvertra- ges berücksichtigt und gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 3 BBiG in die Vertragsniederschrift aufgenommen oder im Verlauf der Ausbildung vereinbart und dann im Vertrag entsprechend verändert. Wichtig ist: Mit der ausländischen Partnerein- richtung werden die zu vermittelnden Inhalte vorab ver- bindlich festgelegt. Diese orientieren sich an den Inhalten der deutschen Ausbildungsordnung. Solche Auslandsaufenthalte werden europaweit finanziell und organisatorisch in Form von Mobilitätsprojekten im europäischen Programm „Erasmus+“ [https://www.er- asmusplus.de] unterstützt. Es trägt dazu bei, einen euro- päischen Bildungsraum und Arbeitsmarkt zu gestalten. In Deutschland ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) die koordinierende Stelle. Mobilitätsprojekte sind organisierte Lernaufenthalte im europäischen Ausland, deren Gestaltung flexibel ist und deren Inhalte dem Bedarf der Organisatoren entsprechend gestaltet werden können. Im Rahmen der Aus- bildung sollen anerkannte Bestandteile der Ausbildung oder sogar gesamte Ausbildungsabschnitte am ausländischen Lernort absolviert werden. Weitere Informationen: ⏺ Nationale Agentur – Portal [https://www.machmehrausdeinerausbildung.de] ⏺ Berufsbildung international BMBF [https://www.bmbf.de/de/894.php] ⏺ Berufsbildung ohne Grenzen [https://www.berufsbildung-ohne-grenzen.de/] ⏺ Go-for-europe [https://www.goforeurope.de/] Nachhaltige Entwicklung in der Berufsausbildung Was ist nachhaltige Entwicklung? Der 2012 ins Leben gerufene Rat für Nachhaltige Entwick- lung definiert nachhaltige Entwicklung folgendermaßen: „Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleich- berechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Zukunftsfähig wirtschaften bedeutet also: Wir müssen unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge hinterlassen. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.“ Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Gemeint ist eine Bildung, die Menschen zu zukunftsfähigem Denken und Handeln befähigt: Wie beeinflussen meine Ent- scheidungen Menschen nachfolgender Generationen oder in anderen Erdteilen? Welche Auswirkungen hat es beispiels- weise, wie ich konsumiere, welche Fortbewegungsmittel ich nutze oder welche und wie viel Energie ich verbrauche? Wel- che globalen Mechanismen führen zu Konflikten, Terror und Flucht? Bildung für nachhaltige Entwicklung ermöglicht es jedem Einzelnen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und verantwortungsvolle Entschei- dungen zu treffen. (Quelle: https://www.bne-portal.de/) Nachhaltige Entwicklung als Bildungsauftrag Eine nachhaltige Entwicklung ist nur dann möglich, wenn sich viele Menschen auf diese Leitidee als Handlungsma- xime einlassen, sie mittragen und umsetzen helfen. Dafür Wissen und Motivation zu vermitteln, ist die Aufgabe einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Auch die Berufsausbil- dung kann ihren Beitrag dazu leisten, steht sie doch in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem beruflichen Han- deln in der gesamten Wertschöpfungskette. In kaum einem anderen Bildungsbereich hat der Erwerb von Kompetenzen für nachhaltiges Handeln eine so große Auswirkung auf die Zukunftsfähigkeit wirtschaftlicher, technischer, sozialer und ökologischer Entwicklungen wie in den Betrieben der Wirt- schaft und anderen Stätten beruflichen Handelns. Aufgabe der Berufsbildung ist es daher, die Menschen auf allen Ebe- nen zu befähigen, Verantwortung zu übernehmen, effizient mit Ressourcen umzugehen und nachhaltig zu wirtschaften sowie die Globalisierung gerecht und sozial verträglich zu gestalten. Dazu müssen Personen in die Lage versetzt werden, sich die ökologischen, ökonomischen und sozialen Bezüge ihres Handelns und sich daraus ergebende Spannungsfelder deut- lich zu machen und abzuwägen. Nachhaltige Entwicklung erweitert die beruflichen Fähigkeiten Nachhaltige Entwicklung bietet auch Chancen für eine Qua- litätssteigerung und Modernisierung der Berufsausbildung – sie muss für Betriebe in nachvollziehbaren praktischen Bei- spielen veranschaulicht werden. Nachhaltige Entwicklung zielt auf Zukunftsgestaltung und erweitert damit das Spek- trum der beruflichen Handlungskompetenz, um die folgen- den Aspekte: f Reflexion und Bewertung der direkten und indirekten Wirkungen beruflichen Handelns auf die Umwelt sowie die Lebens- und Arbeitsbedingungen heutiger und zu- künftiger Generationen; f Prüfung des eigenen beruflichen Handelns, des Betriebes und seiner Produkte und Dienstleistungen auf Zukunfts- fähigkeit; f kompetenten Mitgestaltung von Arbeit, Wirtschaft und Technik; f Umsetzung von nachhaltigem Energie- und Ressourcen- management im beruflichen und alltäglichen Handeln http://www.erasmusplus.de http://www.erasmusplus.de https://www.machmehrausdeinerausbildung.de http://www.bmbf.de/de/894.php https://www.berufsbildung-ohne-grenzen.de/ https://www.goforeurope.de/ https://www.bne-portal.de/ Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau118 auf der Grundlage von Wissen, Werteeinstellungen und Kompetenzen; f Beteiligung am betrieblichen und gesellschaftlichen Dia- log über nachhaltige Entwicklung. Umsetzung in der Ausbildung Berufsbildung für eine nachhaltige Entwicklung geht über das Instruktionslernen hinaus und muss Rahmenbedingun- gen schaffen, die den notwendigen Kompetenzerwerb för- dern. Hierzu gehört es auch, Lernsituationen zu gestalten, die mit Widersprüchen zwischen ökologischen und ökono- mischen Zielen konfrontieren und Anreize schaffen, Ent- scheidungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu treffen bzw. vorzubereiten. Folgende Leitfragen können bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Berufsaus- bildung zur Planung von Lernsituationen und zur Reflexion betrieblicher Arbeitsaufgaben herangezogen werden: f Welche sozialen, ökologischen und ökonomischen As- pekte sind in der beruflichen Tätigkeit zu beachten? f Welche lokalen, regionalen und globalen Auswirkun- gen bringen die hergestellten Produkte und erbrachten Dienstleistungen mit sich? f Welche längerfristigen Folgen sind mit der Herstellung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen verbunden? f Wie können diese Produkte und Dienstleistungen nach- haltiger gestaltet werden? f Welche Materialien und Energien werden in Arbeitspro- zessen und den daraus folgenden Anwendungen verwen- det? f Wie können diese effizient und naturverträglich einge- setzt werden? f Welche Produktlebenszyklen und Prozessketten sind bei der Herstellung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen mit einzubeziehen und welche Gestal- tungsmöglichkeiten sind im Rahmen der beruflichen Tä- tigkeit vorhanden? Weitere Informationen: ⏺ Nachhaltigkeit in der Berufsbildung (BIBB) [https:// www.bibb.de/de/709.php] ⏺ Lexikon der Nachhaltigkeit der Aachener Stiftung Kathy Beys [https://www.nachhaltigkeit.info] Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss und Gesellenprüfungen Die zuständigen Stellen erlassen nach den §§ 47 und 62 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und §§ 38 und 42 der Hand- werksordnung (HwO) entsprechende Prüfungsordnungen. Die Musterprüfungsordnungen sind als Richtschnur dafür gedacht, dass sich diese Prüfungsordnungen in wichtigen Fragen nicht unterscheiden und es dadurch bei gleichen Sachverhalten nicht zu unterschiedlichen Entscheidungen kommt. Eine Verpflichtung zur Übernahme besteht jedoch nicht. Musterprüfungsordnung des BIBB-Hauptausschusses [https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA120.pdf] Überbetriebliche Ausbildung und Ausbildungsverbünde Sind Ausbildungsbetriebe in ihrer Ausrichtung zu speziali- siert oder zu klein, um alle Ausbildungsinhalte abdecken zu können sowie die sachlichen und personellen Ausbildungs- voraussetzungen sicherzustellen, gibt es Möglichkeiten, diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbil- dungsbetriebes auszugleichen. § „Eine Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im vollen Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn diese durch Ausbildungs- maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte ver- mittelt werden.“ (§ 27 Absatz 2 BBiG, § 21 Absatz 2 HwO) Hierzu gehören folgende Ausbildungsmaßnahmen: Ausbildungsverbund § „Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Ausbildenden können mehrere natürliche oder ju- ristische Personen in einem Ausbildungsverbund zu- sammenwirken, soweit die Verantwortlichkeit für die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie für die Aus- bildungszeit insgesamt sichergestellt ist (Verbund- ausbildung).“ (§ 10 Absatz 5 BBiG) Ein Ausbildungsverbund liegt vor, wenn verschiedene Be- triebe sich zusammenschließen, um die Berufsausbildung gemeinsam zu planen und arbeitsteilig durchzuführen. Die Auszubildenden absolvieren dann bestimmte Teile ihrer Aus- bildung nicht im Ausbildungsbetrieb, sondern in einem oder mehreren Partnerbetrieben. In der Praxis haben sich vier Varianten von Ausbildungsver- bünden, auch in Mischformen, herausgebildet: f Leitbetrieb mit Partnerbetrieben; f Konsortium von Ausbildungsbetrieben; f Betrieblicher Ausbildungsverein; f Betriebliche Auftragsausbildung. https://www.bibb.de/de/709.php https://www.bibb.de/de/709.php http://www.nachhaltigkeit.info https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA120.pdf Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 119 Folgende rechtlichen Bedingungen sind bei einem Ausbil- dungsverbund zu beachten: f Der Ausbildungsbetrieb, in dessen Verantwortung die Ausbildung durchgeführt wird, muss den überwiegen- den Teil des Ausbildungsberufsbildes abdecken. f Der Ausbildende kann Bestimmungen zur Übernahme von Teilen der Ausbildung nur dann abschließen, wenn er gewährleistet, dass die Qualität der Ausbildung in der anderen Ausbildungsstätte ebenfalls gesichert ist. f Der ausbildende Betrieb muss auf die Bestellung des Aus- bilders/der Ausbilderin Einfluss nehmen können. f Der Ausbildende muss über den Verlauf der Ausbildung informiert werden und gegenüber dem Ausbilder/der Ausbilderin eine Weisungsbefugnis haben. f Der Berufsausbildungsvertrag darf keine Beschrän- kungen der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Aus- bildenden und des Auszubildenden enthalten. Die Ver- einbarungen der Partnerbetriebe betreffen nur deren Verhältnis untereinander. f Im betrieblichen Ausbildungsplan muss grundsätzlich angegeben werden, welche Ausbildungsinhalte zu wel- chem Zeitpunkt in welcher Ausbildungsstätte (Verbund- betrieb) vermittelt werden. Detaillierte Informationen auf ⏺ Ausbildungsstrukturprogramm Jobstarter plus [https:// www.jobstarter.de] ⏺ Broschüre „Verbundausbildung – vier Modelle für die Zu- kunft“ [https://www.bmbf.de/pub/Jobstarter_Praxis_ Band_6.pdf] Zeugnisse Prüfungszeugnis Die Musterprüfungsordnung schreibt in § 27 zum Prüfungs- zeugnis: „Über die Prüfung erhält der Prüfling von der für die Prüfungsabnahme zuständigen Stelle ein Zeugnis (§ 37 Abs. 2 BBiG; HwO § 31 Abs. 2). Der von der zuständigen Stelle vorgeschriebene Vordruck ist zu verwenden.“ Danach muss das Prüfungszeugnis Folgendes enthalten: f die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 37 Abs. 2 BBiG“ oder „Prüfungszeugnis nach § 62 Abs. 3 BBiG in Verbindung mit § 37 Abs. 2 BBiG“, f die Personalien des Prüflings (Name, Vorname, Geburts- datum), f die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, f die Ergebnisse (Punkte) der Prüfungsbereiche und das Gesamtergebnis (Note), f das Datum des Bestehens der Prüfung, f die Namenswiedergaben (Faksimile) oder Unterschrif- ten des Vorsitzes des Prüfungsausschusses und der be- auftragten Person der für die Prüfungsabnahme zustän- digen Körperschaft mit Siegel. Dem Prüfungszeugnis ist auf Antrag des Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Über- setzung beizufügen. Ebenfalls nur auf Antrag des Auszubil- denden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfest- stellungen auf dem Prüfungszeugnis ausgewiesen werden (§ 37 Abs. 3 BBiG). Zeugnis der Berufsschule In diesem Zeugnis sind die Leistungen, die der Auszubilden- de in der Berufsschule erbracht hat, dokumentiert. Ausbildungszeugnis Ein Ausbildungszeugnis enthält alle Angaben, die für die Beurteilung eines/einer Auszubildenden von Bedeutung sind. Gemäß § 16 BBiG ist ein schriftliches Ausbildungszeugnis bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, am Ende der regulären Ausbildung, durch Kündigung oder aus sonstigen Gründen auszustellen. Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erwor- benen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden enthalten. Auf Verlangen Auszubildender sind zudem auch Angaben über deren Verhalten und Leistung aufzunehmen. Diese sind vollständig und wahr zu formu- lieren. Da ein Ausbildungszeugnis Auszubildende auf ihrem weiteren beruflichen Lebensweg begleiten wird, sind sie dar- über hinaus auch wohlwollend zu formulieren. Es soll zukünf- tigen Arbeitgebern ein klares Bild über die Person vermitteln. Unterschieden wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis. Einfaches Zeugnis Das einfache Zeugnis enthält Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung. Mit der Art der Ausbildung ist im vorliegenden Fall eine Ausbildung im dualen System gemeint. Bezogen auf die Dauer der Ausbildung sind Beginn und Ende der Ausbildungszeit, gegebenenfalls auch Verkürzungen zu nennen. Als Ausbildungsziel sind die Berufsbezeichnung ent- sprechend der Ausbildungsverordnung, der Schwerpunkt, in dem ausgebildet wurde, sowie die erworbenen Fertigkei- ten, Kenntnisse und Fähigkeiten anzugeben. Bei vorzeitiger Beendigung einer Ausbildung darf der Grund dafür nur mit Zustimmung des/der Auszubildenden aufgeführt werden. Qualifiziertes Zeugnis Das qualifizierte Zeugnis ist auf Verlangen des/der Auszu- bildenden auszustellen und enthält, über die Angaben des einfachen Zeugnisses hinausgehend, weitere Angaben zum Verhalten wie Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit oder Pünktlich- keit, zu Leistungen wie Ausdauer, Fleiß oder soziales Verhal- ten sowie zu besonderen fachlichen Fähigkeiten. https://www.jobstarter.de https://www.jobstarter.de https://www.bmbf.de/pub/Jobstarter_Praxis_Band_6.pdf https://www.bmbf.de/pub/Jobstarter_Praxis_Band_6.pdf Ausbildung Gestalten | Bankkaufmann/Bankkauffrau120 5.5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Zentrale Neuerungen in der Ausbildungsordnung des Berufsbildes Bankkaufmann/Bankkauffrau ....................................... 7 Abbildung 2: agile Lernsituation ........................................................................................................................................ 8 Abbildung 3: Kunde im Mittelpunkt der inhaltlichen Neukonzeption ........................................................................................... 8 Abbildung 4: Beratungsgespräch in der Filiale ....................................................................................................................... 9 Abbildung 5: Auszahlung an Kasse in der Bank ..................................................................................................................... 12 Abbildung 6: Mantel und Bogen: Schneiden von Zinsscheinen ................................................................................................... 13 Abbildung 7: Fortbildungsabschlüsse auf Basis privatrechtlicher Regelungen .................................................................................. 15 Abbildung 8: Fortbildungswege am Beispiel der Sparkassengruppe ............................................................................................. 15 Abbildung 9: mögliche berufsbegleitende Studiengänge im Anschluss an die Bankausbildung ............................................................ 16 Abbildung 10: Akademische und berufliche Aus- und Weiterbildung ........................................................................................... 16 Abbildung 11: Pinnwand mit Notizen als Grundlage zur Reflexion .............................................................................................. 27 Abbildung 12: Strukturplan für projektorientiertes Arbeiten ...................................................................................................... 45 Abbildung 13: GANTT-Model mit der zeitlichen Komponente, die es möglich macht, Ressourcen und den „kritischen Pfad“ zu steuern .......... 45 Abbildung 14: Kanban-Prinzip – einfache Variante ................................................................................................................ 45 Abbildung 15: SCRUM spielerisch erfahren ............................................................................................................................ 46 Abbildung 16: SCRUM kreativ sein im Team ........................................................................................................................... 46 Abbildung 17: Modell der vollständigen Handlung – foraus.de .................................................................................................. 57 Abbildung 18: Online-Lernumgebung ................................................................................................................................ 61 Abbildung 19: Übersicht Betrieb – Berufsschule ..................................................................................................................... 68 Abbildung 20: Plan-Feld-Situation .................................................................................................................................... 69 Abbildung 21: Raumplanung ........................................................................................................................................... 97 Abbildung 22: Die Niveaus des DQR .................................................................................................................................... 116 Bankkaufmann/Bankkauffrau | Ausbildung Gestalten 121 5.6 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Struktur der Berufsausbildung im Vergleich 2020 und 1998 (Abschnitt A)......................................................................... 10 Tabelle 2: Struktur der Berufsausbildung im Vergleich 2020 und 1998 (Abschnitt B)......................................................................... 11 Tabelle 3: Prüfungen im Vergleich 2020 und 1998.................................................................................................................. 11 Tabelle 4: Genealogie Bankkaufmann/Bankkauffrau................................................................................................................ 13 Tabelle 5: Bundeseinheitliche Fortbildungsabschlüsse nach BBiG................................................................................................. 14 Tabelle 6: Bezeichnungen für Abschlüsse höherqualifizierender Berufsbildung................................................................................ 14 Tabelle 7: Beispiel Ausbildungsplan zweites Ausbildungsjahr...................................................................................................... 55 Tabelle 8: Curriculare-Matrix am Beispiel von Lernfeld 5........................................................................................................... 87 Tabelle 9: Berufliche Aufgaben........................................................................................................................................... 89 Tabelle 10: Übersicht über die Leistungen............................................................................................................................. 91 Tabelle 11: Beispiel Beobachtungsbogen.............................................................................................................................. 98 Tabelle 12: Beispiel Beobachtungsbogen.............................................................................................................................. 100 KURATORIUM DERDEUTSCHEN WIRTSCHAFTFÜR BERUFSBILDUNG KWB Bankkaufmann/Bankkauffrau AUSBILDUNG GESTALTEN Umsetzungshilfen aus der Reihe „AUSBILDUNG GESTALTEN“ unterstützen Ausbilderinnen und Ausbilder, Berufsschullehrerinnen und Berufsschul- lehrer, Prüferinnen und Prüfer sowie Auszubildende bei einer effizienten und praxisorientierten Planung und Durchführung der Berufsausbildung und der Prüfungen. Die Reihe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben. Die Inhalte werden gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Ausbildungspraxis erarbeitet. Bundesinstitut für Berufsbildung Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Telefon (02 28) 1 07-0 Internet: www.bibb.de E-Mail: ausbildung-gestalten@bibb.de ISBN 978-3-8474-2966-1 KURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÜR BERUFSBILDUNG KWB https://www.bibb.de mailto:ausbildung-gestalten%40bibb.de?subject= http://www.bibb.de mailto:ausbildung-gestalten%40bibb.de?subject= Abkürzungsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis 1 Informationen zum Ausbildungsberuf 1.1 Warum eine Neuordnung? 1.2 Was ist neu? 1.2.1 Handlungsorientierung und Kompetenzen 1.2.2 Neue Berufsbildpositionen 1.2.3 Neue Form der Abschlussprüfung 1.2.4 Die Änderungen der neuen Ausbildungsordnung (AO) im Überblick 1.3 Historische Entwicklung des Berufs – Perspektive 1.4 Karriere und Weiterbildung 1.4.1 Berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten 1.4.2 Bundeseinheitliche Regelungen 1.4.3 Kammerregelungen 1.4.4 Fortbildungsabschlüsse auf Basis privatrechtlicher Regelungen 1.4.5 Studium 2 Betriebliche Umsetzung der Ausbildung 2.1 Ausbildungsverordnung und Ausbildungsrahmenplan 2.1.1 Paragrafen der Ausbildungsverordnung mit Erläuterungen 2.1.2 Der Ausbildungsrahmenplan 2.1.3 Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan 2.1.4 Zeitliche Richtwerte 2.1.5 Betrieblicher Ausbildungsplan 2.1.6 Ausbildungsnachweis 2.2 Hilfen zur Durchführung der Ausbildung 2.2.1 Didaktische Prinzipien der Ausbildung 2.2.2 Handlungsorientierte Ausbildungsmethoden 2.3 Nachhaltige Entwicklung in der Berufsausbildung 3 Berufsschule als Lernort der dualen Ausbildung 3.1 Lernfeldkonzept und die Notwendigkeit der Kooperation der Lernorte 3.2 Rahmenlehrplan – berufsbezogene Vorbemerkungen 3.3 Rahmenlehrplan 3.4 Übersicht über die Lernfelder 3.5 Umsetzung von Lernfeldern in Lernsituationen 4 Prüfungen 4.1 Gestreckte Abschlussprüfung 4.2 Übersicht über die Prüfungsleistungen 4.3 Prüfungsinstrumente 4.3.1 Prüfung Teil 1 4.3.2 Prüfung Teil 2 4.3.3 Anforderungen im Prüfungsfach Kunden beraten 4.3.4 Prüfungsinstrument Gesprächssimulation 4.3.5 Organisation, Durchführung und Bewertung des Beratungsgespräches 4.4 Beispielhafte Prüfungsaufgaben 5 Weiterführende Informationen 5.1 Fachliteratur 5.2 Links 5.3 Adressen 5.4 Hinweise und Begriffserläuterungen 5.5 Abbildungsverzeichnis 5.6 Tabellenverzeichnis
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