Scheinselbstständigkeit – Risiken vermeiden Polina Hufen, BRP Renaud ○ Praxisfall zum Einstieg: „Unser Freelancer ist doch selbstständig.“ • IT-Spezialist • seit 3 Jahren für das Unternehmen tätig • arbeitet 5 Tage pro Woche • feste Kernarbeitszeit 9–17 Uhr • nutzt Laptop und Software des Unternehmens • nimmt an Teammeetings teil • Urlaubszeiten werden abgestimmt • monatliche Rechnung • Vertrag nennt ihn ausdrücklich „selbstständigen IT-Berater“ ○ Selbstständig oder Beschäftigter? Freelancer, freie Mitarbeit & Co. – Wann wird Selbstständigkeit zum Beschäftigungsverhältnis? 2 ○ Denn die entscheidende Frage lautet nicht: Was steht auf der Rechnung? ○ Und auch nicht allein: Was steht im Vertrag? ○ Sondern: Wie wird die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt? Genau an diesem Punkt beginnt das Risiko der Scheinselbstständigkeit. Nicht der Vertrag allein ist entscheidend ! 3 ○ Formal selbstständig – tatsächlich abhängig beschäftigt ○ § 7 Abs. 1 SGB IV ○ Beschäftigung ist insbesondere gekennzeichnet durch: 1. Weisungsgebundenheit 2. Eingliederung in die Arbeitsorganisation ○ Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung des Einzelfalls. 4 Was bedeutet Scheinselbstständigkeit? ○ Entscheidend ist das „gelebte“ Auftragsverhältnis. ○ Vertragliche Regelung ↓ tatsächliche Durchführung ↓ ○ Gesamtwürdigung ○Wenn Vertrag und tatsächliche Durchführung auseinanderfallen, können die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend sein. 5 Die wichtigste Grundregel: Vertrag ≠ Realität ○ Denn eine der häufigsten Fehlvorstellungen lautet: „Wir haben einen Freelancer-Vertrag. Also haben wir auch einen Freelancer.“ = Das stimmt so nicht. ○ Natürlich ist der Vertrag wichtig. Er beschreibt zunächst, was die Parteien vereinbaren. ○ Aber wenn der Vertrag auf dem Papier Selbstständigkeit vorsieht und die Zusammenarbeit in der Realität wie ein Arbeitsverhältnis funktioniert, hilft die Überschrift „Freelancer-Vertrag“ nicht weiter. ○ Deshalb sollten Unternehmen nicht nur ihre Verträge überprüfen. ○ Sie müssen sich vor allem anschauen: Wie arbeiten wir tatsächlich mit diesen Personen? 6 Die Risikoampel ○ Eher selbstständig • eigene Arbeitsorganisation • freie Zeiteinteilung • mehrere Auftraggeber • eigene Betriebsmittel • eigenes Unternehmerrisiko • eigene Preisgestaltung • eigene Kundenakquise 7 ○ Einzelfall prüfen • langfristige Zusammenarbeit • überwiegend ein Auftraggeber • Nutzung von Kundensystemen • regelmäßige Abstimmungen • Tätigkeit beim Kunden vor Ort ○ Merkmale eines normalen Arbeitsverhältnisses • feste Arbeitszeiten • Urlaubsabstimmung/-genehmigung • laufende konkrete Weisungen • Eingliederung in Teams/Hierarchien • Dienst-/Schichtplan • Tätigkeit wie vergleichbare Arbeitnehmer • kein eigenes Unternehmerrisiko Die Kriterien beruhen auf den von DRV und Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsmaßstäben; maßgeblich bleibt die Gesamtwürdigung. Ein-Personen-Unternehmen „Nur eine Person“ ≠ automatisch scheinselbstständig Entscheidend ist die tatsächliche unternehmerische Tätigkeit Spricht für Selbstständigkeit • eigene Kunden und eigene Akquise • mehrere Auftraggeber • eigene Preisgestaltung • eigene Betriebsmittel • freie Organisation von Zeit und Tätigkeit • eigenes wirtschaftliches Risiko • Auftreten unter eigener Firma / eigener Marktauftritt 8 Genauer hinschauen • dauerhaft nur ein Auftraggeber • langfristige Zusammenarbeit • Tätigkeit überwiegend beim Auftraggeber • Nutzung von dessen Infrastruktur • regelmäßige Abstimmungen Besonders kritisch • feste Arbeitszeiten • Urlaubs-/Abwesenheitsabstimmung wie bei Arbeitnehmern • konkrete fachliche oder persönliche Weisungen • Eingliederung in die Hierarchie • Tätigkeit wie ein vergleichbarer Mitarbeiter • kein eigenes Unternehmerrisiko Merksatz: Nicht die Größe des Unternehmens entscheidet – sondern die unternehmerische Eigenständigkeit. Was spricht für Beschäftigung? Besonders relevant: ○ Weisungen • Wann? • Wo? • Wie? • Mit welchen Arbeitsmitteln? 9 ○ Eingliederung • Teamstrukturen • interne Prozesse • Dienstpläne • Meetings • Berichtslinien ○ Fehlendes Unternehmerrisiko • kein eigenes Kapital • keine eigenen Kunden • keine eigene Preisgestaltung • kein echtes Verlustrisiko Ein echter Selbstständiger trägt grundsätzlich das Risiko, dass sich sein unternehmerischer Einsatz wirtschaftlich nicht lohnt. Er verfügt über eigene Betriebsmittel, kalkuliert Preise und trägt wirtschaftliche Chancen und Risiken. Genau diese unternehmerische Freiheit ist ein wichtiger Unterschied zum Arbeitnehmer. ○ Der Unternehmer im Auftragnehmer ○ Selbstständige Tätigkeit bedeutet typischerweise: • eigene Organisation • eigene Betriebsmittel • freie Gestaltung der Tätigkeit • eigenes wirtschaftliches Risiko • eigene Kunden • eigene Preisgestaltung • Möglichkeit, Aufträge abzulehnen • Auftreten am Markt als Unternehmer ○ Wichtig: Kein einzelnes Merkmal entscheidet. 10 Was spricht für echte Selbstständigkeit? ○ Und genau hier liegt ein wichtiger Praxispunkt: Ein Unternehmen kann nicht einfach sämtliche unternehmerischen Entscheidungen des Freelancers/freien Mitarbeiters übernehmen und gleichzeitig erwarten, dass dieser sozialversicherungsrechtlich als Unternehmer behandelt wird. 11 ○ „Das machen wir doch bei allen Freelancern so …“ ○ Besonders kritisch: • Freelancer wird in Organigramm aufgenommen • eigene E-Mail-Adresse wie Mitarbeiter • feste Arbeitszeiten • Urlaubsanträge • Krankmeldungen • Teilnahme an Mitarbeitergesprächen • Nutzung von Dienstplänen • Weisungen durch Vorgesetzte • dauerhaft gleiche Tätigkeit wie Arbeitnehmer • automatische Verlängerungen ohne neue Projektdefinition 12 Typische Risikofallen im Unternehmen 13 Warum ist das Thema für die Geschäftsführung relevant? • Sozialversicherungsbeiträge können nachgefordert werden • mögliche Säumniszuschläge • Compliance- und Organisationsrisiko • bei bestimmten Konstellationen persönliche Haftungsfragen • Risiko betrifft nicht nur HR, sondern die Unternehmensleitung ○ Sozialversicherungsbeiträge: Nachforderung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ○ Wird im Rahmen einer Prüfung festgestellt, dass eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit tatsächlich eine Beschäftigung war, können Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. ○ Rückwirkende Betrachtung: Betriebsprüfung kann vergangene Zeiträume erfassen ○ Säumniszuschläge: zusätzliche finanzielle Belastung ○ Weitere Rechtsfolgen ○ je nach Einzelfall arbeits-, steuer- und ggf. strafrechtliche Fragen ○ Die Rentenversicherung prüft Arbeitgeber regelmäßig, grundsätzlich mindestens alle vier Jahre. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags verpflichtet; § 28e SGB IV umfasst auch Säumniszuschläge. ○ Deshalb sollte man das Thema nicht erst dann prüfen, wenn eine Betriebsprüfung bereits läuft. 14 Die Folgen für das Unternehmen - Was passiert, wenn die DRV anders entscheidet? ○ „Der externe Vertriebsmitarbeiter“ ○ Vertrag: selbstständiger Handelsvertreter / Berater ○ Tatsächlich: • arbeitet ausschließlich für Unternehmen A • Montag–Freitag • Firmenlaptop • wöchentliche Vertriebsmeetings • feste Zielvorgaben • Vorgaben zur Kundenbearbeitung • Urlaub wird mit Vertriebsleiter abgestimmt • monatliche Pauschalvergütung ○ Welche Punkte würden Sie vor einer Betriebsprüfung hinterfragen? 15 Fallbeispiel für Geschäftsführer ○ 5 Schritte zur Risikominimierung: ○ 1. Bestandsaufnahme Welche Freelancer arbeiten tatsächlich wie? ○ 2. Vertrag prüfen Passt der Vertrag zur tatsächlichen Tätigkeit? ○ 3. Praxis prüfen Wie wird die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt? ○ 4. Risikofälle identifizieren Wo häufen sich arbeitnehmertypische Merkmale? ○ 5. Status klären Bei Zweifeln: Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV ○ Es wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt und kann von Auftraggeber oder Auftragnehmer beantragt werden. 16 Was kann das Unternehmen tun? § 7a SGB IV ○ Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. ○ Das Verfahren kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Beteiligten ernsthafte Zweifel haben, ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. ○ Möglich sind insbesondere: • Statusfeststellung • Prognoseentscheidung vor Tätigkeitsbeginn: Der Status kann bereits vor Aufnahme der Tätigkeit geprüft werden. • Gruppenfeststellung / gutachterliche Äußerung bei gleichen Auftragsverhältnissen • Prüfung von Dreieckskonstellationen ○ Die DRV entscheidet aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls. 17 Statusfeststellungsverfahren ○ Noch ein aktueller Hinweis für die Praxis: ○ Die Deutsche Rentenversicherung bietet seit Juni 2026 einen: „Selbstcheck Erwerbsstatus“ ○ Damit können Auftraggeber und Auftragnehmer anhand der relevanten Kriterien eine erste Einschätzung erhalten. ○ Kostenlos · anonym · unverbindlich ○ liefert eine erste Orientierung ○ ersetzt aber keine verbindliche Statusfeststellung ○ Wenn es also um einen konkreten risikobehafteten Fall geht, sollte man sich nicht auf das Ergebnis eines Online-Selbstchecks verlassen. 18 Selbstcheck Erwerbsstatus ① Vertrag allein schützt nicht. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung. ② Nicht das einzelne Merkmal entscheidet. Entscheidend ist das Gesamtbild der Tätigkeit. ③ Risiko früh erkennen. Bei Zweifeln: prüfen und ggf. Status feststellen lassen. 19 Die 3 wichtigsten Takeaways ○ Nicht: Vertrag rückdatieren Zusammenarbeit einfach „auf dem Papier“ ändern Weisungen nur anders nennen Problem ignorieren ○ Sondern: tatsächliche Zusammenarbeit analysieren Vertrag und Praxis abgleichen Sachverhalt dokumentieren rechtlich prüfen lassen ggf. Statusfeststellungsverfahren einleiten 20 Was tun, wenn Zweifel bestehen? Aussage Einordnung „Nur ein Auftraggeber = automatisch Arbeitnehmer“ Nicht automatisch „Mehrere Auftraggeber = automatisch selbstständig“ Nicht automatisch „Ein guter Vertrag schützt uns“ Vertrag allein reicht nicht „Freelancer dürfen nicht in unseren Räumen arbeiten“ Nicht zwingend „Entscheidend ist die tatsächliche Zusammenarbeit“ 21 „Mythos oder Fakt?“ 22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen ??? Kontakt: Polina Hufen Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht BRP Renaud & Partner mbB polina.hufen@brp.de Folie 1: Scheinselbstständigkeit – Risiken vermeiden Folie 2: Freelancer, freie Mitarbeit & Co. – Wann wird Selbstständigkeit zum Beschäftigungsverhältnis? Folie 3: Nicht der Vertrag allein ist entscheidend ! Folie 4: Was bedeutet Scheinselbstständigkeit? Folie 5: Die wichtigste Grundregel: Vertrag ≠ Realität Folie 6 Folie 7: Die Risikoampel Folie 8: Ein-Personen-Unternehmen „Nur eine Person“ ≠ automatisch scheinselbstständig Entscheidend ist die tatsächliche unternehmerische Tätigkeit Folie 9: Was spricht für Beschäftigung? Folie 10: Was spricht für echte Selbstständigkeit? Folie 11 Folie 12: Typische Risikofallen im Unternehmen Folie 13: Warum ist das Thema für die Geschäftsführung relevant? Folie 14: Die Folgen für das Unternehmen - Was passiert, wenn die DRV anders entscheidet? Folie 15: Fallbeispiel für Geschäftsführer Folie 16: Was kann das Unternehmen tun? Folie 17: Statusfeststellungsverfahren Folie 18: Selbstcheck Erwerbsstatus Folie 19: Die 3 wichtigsten Takeaways Folie 20: Was tun, wenn Zweifel bestehen? Folie 21: „Mythos oder Fakt?“ Folie 22: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen ??? Kontakt: Polina Hufen Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht BRP Renaud & Partner mbB polina.hufen@brp.de
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Grundlagen der Immobilienwirtschaft Einführung in den Immobilienmarkt Immobilienarten und ihre Besonderheiten Marktanalyse und Standortbewertung Rechtliche Grundlagen Maklerrecht (§ 34c GewO, Makler- und Bauträgerverordnung) Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Kaufvertragsrecht und Notarverfahren Datenschutz und Verbraucherschutz Finanzierung und Bewertung Grundlagen der Immobilienfinanzierung Beleihungswerte und Kreditarten Immobilienbewertung und Wertermittlungsverfahren Vertrieb, Marketing und Kommunikation Akquise-Strategien und Kundengewinnung Exposé-Erstellung und Objektpräsentation Verkaufspsychologie und Verhandlungstechniken Praxisbezug und Fallstudien Erstellung von Maklerverträgen Besichtigungen und Kundengespräche Praxisnahe Fallstudien und Simulationen Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Lehrgangs und bestandenem Abschlusstest das IHK-Zertifikat "Immobilienmakler/-in (IHK)". Kursvoraussetzungen Es werden weder ein bestimmter Bildungsabschluss noch eine entsprechende Berufserfahrung vorausgesetzt. Technische Voraussetzungen PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll) mindestens Microsoft Windows 10 oder macOS 11 oder Android 10 oder iOS 11 oder iPadOS 13 Headset (Kopfhörer mit Mikrofon) Webcam (dringend empfohlen) Internetzugang mit mind. 2 Mbps im Download und 1 Mbps im Upload Per Link gelangen die Teilnehmenden in den virtuellen Klassenraum Der schriftliche Zertifikatstest findet online am eigenen Rechner statt und wird von didaris organisiert. Für die Teilnahme am Test werden nur ein Browser und eine Online-Verbindung benötigt. Ein spezielles Programm muss nicht installiert werden. - Personen, die sich auf die Tätigkeit als Immobilienmakler vorbereiten - Mitarbeiter aus verwandten Branchen (z. B. Finanzdienstleistungen, Bauwesen) - Existenzgründer im Immobilienbereich - Quereinsteiger in den Immobilienbereich
Grundlagen der Immobilienwirtschaft Einführung in den Immobilienmarkt Immobilienarten und ihre Besonderheiten Marktanalyse und Standortbewertung Rechtliche Grundlagen Maklerrecht (§ 34c GewO, Makler- und Bauträgerverordnung) Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Kaufvertragsrecht und Notarverfahren Datenschutz und Verbraucherschutz Finanzierung und Bewertung Grundlagen der Immobilienfinanzierung Beleihungswerte und Kreditarten Immobilienbewertung und Wertermittlungsverfahren Vertrieb, Marketing und Kommunikation Akquise-Strategien und Kundengewinnung Exposé-Erstellung und Objektpräsentation Verkaufspsychologie und Verhandlungstechniken Praxisbezug und Fallstudien Erstellung von Maklerverträgen Besichtigungen und Kundengespräche Praxisnahe Fallstudien und Simulationen Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Lehrgangs und bestandenem Abschlusstest das IHK-Zertifikat "Immobilienmakler/-in (IHK)". Kursvoraussetzungen Es werden weder ein bestimmter Bildungsabschluss noch eine entsprechende Berufserfahrung vorausgesetzt. Technische Voraussetzungen PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll) mindestens Microsoft Windows 10 oder macOS 11 oder Android 10 oder iOS 11 oder iPadOS 13 Headset (Kopfhörer mit Mikrofon) Webcam (dringend empfohlen) Internetzugang mit mind. 2 Mbps im Download und 1 Mbps im Upload Per Link gelangen die Teilnehmenden in den virtuellen Klassenraum Der schriftliche Zertifikatstest findet online am eigenen Rechner statt und wird von didaris organisiert. Für die Teilnahme am Test werden nur ein Browser und eine Online-Verbindung benötigt. Ein spezielles Programm muss nicht installiert werden. - Personen, die sich auf die Tätigkeit als Immobilienmakler vorbereiten - Mitarbeiter aus verwandten Branchen (z. B. Finanzdienstleistungen, Bauwesen) - Existenzgründer im Immobilienbereich - Quereinsteiger in den Immobilienbereich