Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 1 Inhaltsverzeichnis Cluster 1: Mittelstand und Unternehmensfinanzierung 3 Mittelstand stärken: Unternehmertum nachhaltig unterstützen 4 Unternehmensfinanzierung: Neue Möglichkeiten erschließen, bewährte Wege bewahren 8 Sustainable Finance: Finanzierung der Transformation fördern statt erschweren 12 Cluster 2: Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung 16 Bürokratieabbau und Besseres Recht: Wirtschaft und Verwaltung von unnötiger Bürokratie befreien – Standort für die Zukunft gut aufstellen 17 Plan- und Genehmigungsverfahren: Schneller und mit größerer Rechtssicherheit 22 Cluster 3: Steuern und Staatsfinanzen 26 Steuerpolitik: Steuerliche Rahmenbedingungen verbessern und Investitionen fördern 27 Staatsfinanzen: Vorfahrt für Investitionen und nachhaltige wirtschaftliche Rahmenbedingungen 34 Cluster 4: Energie und Nachhaltigkeit 40 Energiewende zum Erfolg machen: Wettbewerbsfähigkeit sichern, Eigenverantwortung stärken, Chancen nutzen 41 Klima schützen: Global, effizient und innovativ für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft 46 Umwelt schützen, Wirtschaft stärken: Fokus auf bürokratiearme Green Deal Umsetzung 51 Kreislaufwirtschaft und Rohstoffe: Potenziale nutzen und Zugang sichern 56 Corporate Responsibility: Nachhaltiges Wirtschaften unterstützen, Gestaltungsspielräume bewahren60 Cluster 5: Bildung und Fachkräfte 65 Fachkräftesicherung: Berufliche Bildung stärken – Fachkräftepotenziale heben 66 Fach- und Arbeitskräftesicherung umfassend angehen: Alle Potenziale heben 71 Cluster 6: Außenwirtschaft und Europäischer Binnenmarkt 77 Außenwirtschaft: Bürokratie abbauen, Förderung verbessern 78 Internationaler Handel: Märkte öffnen, Barrieren abbauen, Lieferketten absichern 83 Binnenmarkt: Europas Herzstück verwirklichen, offene Grenzen bewahren 88 Cluster 7: Rechtsstandort und Rechtssicherheit 95 Wettbewerbsrecht: Marktwirtschaft stärken, Fairness fördern, Vergaberecht vereinfachen 96 Wirtschaftsrecht: Regulierung zielorientiert und verhältnismäßig einsetzen 102 Sicherheit in der Wirtschaft: Mehr Rechtssicherheit statt Kriminalisierung der Wirtschaft 112 Datenschutz: Umsetzung vereinfachen, Durchsetzung vereinheitlichen 116 Kollektive Rechtsdurchsetzung: Strategische Klagen limitieren und Prozessfinanzierung regulieren120 Cluster 8: Digitalisierung und Regionale Entwicklung 123 Digitalisierung und Digitaler Binnenmarkt: Verlässliche Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft 4.0 schaffen 124 Medien: Mit Presse- und Rundfunkfreiheit sowie Meinungsvielfalt zu Wirtschaftswachstum 131 Regionale Entwicklung: Potenziale nutzen, Zukunft sichern 135 Stadt kooperativ und smart gestalten: Lebendige Städte für Wirtschaft und Menschen 139 Cluster 9: Forschung und Branchen 142 Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 2 Industrie: Standort stärken, Wettbewerb sichern 143 Forschung und Innovation: Prozesse vereinfachen, Innovationen anschieben 147 Gesundheitswirtschaft: Innovationskraft sichern, Effizienzsteigerungen erreichen 151 Bauen und Wohnen: Steuerlast, Regularien und Bürokratie abbauen, um Wachstum zu fördern 156 Verkehr und Mobilität: Mobilität erhalten, Wettbewerbsfähigkeit steigern, Engpässe beseitigen 160 Tourismus: Wirtschafts- und Standortfaktor – als Motor für Regionalentwicklung anerkennen und Rahmenbedingungen verbessern 169 Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 3 Cluster 1: Mittelstand und Unternehmens- finanzierung Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 4 Ansprechpartner in der DIHK: Dr. Marc Evers (evers.marc@dihk.de) Mittelstand stärken: Unternehmertum nachhaltig unterstützen Der Mittelstand ist eine starke Säule der deutschen und europäischen Wirtschaft. KMU stellen in Deutschland und der EU mehr als 99 Prozent aller Unternehmen und deutlich mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft. Die Wirtschaft in der Breite braucht wachstums- und innovationsfreundliche Rahmenbedingun- gen. Zwar ist eine zunehmende Zahl von mittelständischen Unternehmen grenzüberschreitend aktiv. Oftmals können diese Unternehmen aber hiesige Standortnachteile nicht oder nur mit hö- heren relativen Kosten durch einen Auf- oder Ausbau von Standorten im Ausland kompensieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Belastungen etwa durch Bürokratie treffen den Mittelstand be- sonders. Angesichts der aktuellen großen Herausforderungen wie einer hohen Bürokratiebelas- tung, deutlich gestiegener Energiekosten, des starken Fachkräftemangels, der geopolitischen Spannungen und des energie- und klimapolitischen Transformationsprozesses benötigen die Un- ternehmen mehr unternehmerische Freiheiten und einen größeren Spielraum mit einem breiten technologieoffenen wirtschaftspolitischen Ansatz. Die Unternehmensbefragungen der IHK-Organisation zeigen, dass Unternehmen mehr Wert auf klare und marktorientierte Rahmenbedingungen legen als auf selektive und oft auch bürokratische (Förder-)Maßnahmen (vgl. Kapitel „Forschung und Innovation“). Das gilt auch für die Sicherung der immer schwieriger werdenden Suche nach einer geeigneten Unternehmensnachfolge. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Dem Mittelstand wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen bieten, Bürokratieabbau aktiv vorantreiben Wertschätzung für Unternehmertum erhöhen Wirtschaftskompetenz und Unternehmertum fördern Unternehmensübergaben und -übernahmen erleichtern Mittelstandspolitik auch EU-seitig hohe Priorität einräumen Wachstumschancen und größeren Mittelstand (Mid Caps) stärker in den Blick nehmen Schwellenwerte in der EU-Rechnungslegungsrichtlinie anpassen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 5 Dem Mittelstand wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen bieten, Bürokratieabbau aktiv vo- rantreiben Der Mittelstand braucht in erster Linie wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen, die den kleinen und mittelgroßen Unternehmen ermöglichen, in hart umkämpften Märkten erfolgreich zu sein. Kern des Unternehmertums ist dabei: in die Zukunft investieren und dabei Risiken nicht scheuen. Dies prägt v. a. die eigentümer- und familiengeführten Unternehmen. Wenn es um konkrete Forderungen an die Politik geht, steht der Abbau unnötiger Bürokratiebe- lastung regelmäßig ganz oben auf Stelle der Agenda. Das gilt insbesondere auch für Pflichten, die aus dem jüngst in Brüssel verabschiedeten EU-Lieferkettengesetz und der nationalen Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung folgen (vgl. Kapitel „Bürokratieabbau und Bes- seres Recht“, „Sustainable Finance“ und „Binnenmarkt“). Die im internationalen Vergleich hohe Steuerbelastung der Unternehmen ist ein weiterer wesentlicher Hemmfaktor für den Mittelstand. Positive Anreize könnte die Politik hier setzen, wenn die steuerliche Begünstigung bei den im Betrieb einbehaltenen und reinvestierten Gewinne verbessert würde und so die steuerliche Be- handlung von Eigenkapital bei Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften angeglichen würde (vgl. Kapitel „Steuerpolitik“). Wertschätzung für Unternehmertum erhöhen Das Verständnis für unternehmerisches Handeln sollte durch einen intensiveren und stetigen Di- alog zwischen Unternehmen, Medien, Regierungen, Parlamenten, Finanzierungspartnern, Verwal- tungen und weiteren gesellschaftlichen Akteuren verbessert werden. Das stärkt Gründungen, in- novative Start-ups sowie mittelständische Unternehmen und erhöht die Wertschätzung für das Unternehmertum. V. a. im Kontext der Digitalisierung ist ein besseres Verständnis für sich wan- delnde Geschäftsmodelle und veränderte Finanzierungserfordernisse und -möglichkeiten bei allen gründungsrelevanten Akteuren erforderlich. Programme zur Hospitation von Politikern bei Unter- nehmen könnten nach Ansicht der meisten IHKs hierzu beitragen. So erfahren politische Entschei- dungsträger auch besser die Auswirkungen politischen Handelns auf den unternehmerischen All- tag. Wirtschaftskompetenz und Unternehmertum fördern Mit „Wirtschaft“ und „Unternehmertum“ kommen aus Sicht der Wirtschaft noch zu wenige Per- sonen auf ihrem Bildungsweg in Kontakt. Diese Themen sollten mit Blick auf die Ausbildungs- startkompetenz bundesweit in der Bildung mehr Beachtung finden. So sollten Voraussetzungen geschaffen werden, um ein wirtschaftliches Grundverständnis und unternehmerisches Denken und Handeln zu vermitteln. Betriebe plädieren für mehr Angebote im schulischen Kontext zur Förde- rung von Unternehmertum, z. B. durch Schülerfirmen und Gründungswettbewerbe. Ein frühzeiti- ges Verständnis für wirtschaftliche Themen und unternehmerische Bildung ist mit Blick auf die Fachkräftesicherung ein wichtiger Baustein, auch im Bereich Unternehmertum, Gründung und Unternehmensnachfolge. Denn Know-how und Interesse am Unternehmertum erhöhen Grün- dungschancen. Die Wissensvermittlung und Motivation zur Unternehmensgründung und -nach- folge sollten intensiviert und vorhandene Initiativen vernetzt werden. Die stärkere Vermittlung Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 6 von wirtschaftlichen Zusammenhängen dürfte zu einem realistischeren Unternehmerbild beitra- gen und damit das Klima für Unternehmertum insgesamt verbessern. (vgl. Kapitel „Fachkräftesi- cherung: Berufliche Bildung stärken – Fachkräftepotenziale heben“). Hochschulen sollten viel häufiger Ausgründungen begleiten - auch mit Partnern aus der Wirtschaft. IHKs könnten hierbei als Mittler auftreten. Unternehmensübergaben und -übernahmen erleichtern Die Zahl von „Altinhabenden“ auf Nachfolgesuche, die sich von ihrer IHK unterstützen lassen, bewegt sich auf Rekordniveau. Die Zahl der Unternehmensangebote übersteigt die Zahl der Nach- fragen im IHK-Bereich um ein Mehrfaches. Eine zunehmende Zahl von Nachfolgesuchenden bleibt nichts anderes übrig als ihr Unternehmen zu schließen, mit dann spürbar negativen Effekten auch für Beschäftigung und Ausbildung in den Regionen. Die Politik sollte deshalb das Interesse an Unternehmensnachfolgen stärken und die Rahmenbedingungen für Unternehmen attraktiver ge- stalten. Vorbilder erfolgreicher Unternehmerinnen und Unternehmer können insbesondere auch Frauen ermutigen. Insbesondere sollte die Erbschafts- und Schenkungsteuer eine belastungsfreie Übertragung des Betriebsvermögens auf die nächste Generation sicherstellen (vgl. Kapitel „Steu- erpolitik“). Mittelstandspolitik auch EU-seitig hohe Priorität einräumen Die Europäische Union braucht eine dezidierte KMU-Politik, die von allen Teilen der Kommission beachtet, umgesetzt und verbessert wird. Dazu zählt eine konsequente Beachtung des „Think Small First”-Prinzips beim Entwerfen von EU- Gesetzen. Auch sollte der „KMU-Test” in sämtlichen Folgenabschätzungen der Europäischen Kom- mission verbindlich angewendet werden, um unnötige Belastungen durch EU-Regularien für Un- ternehmen bereits im Gesetzgebungsprozess zu identifizieren und zu vermeiden. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass Bürokratielasten bei KMU überproportionale Kosten verursachen, das sie nur über geringere Verwaltungsressourcen verfügen als größere Unternehmen, oft erledigen die Inhaber die entstehenden Aufwände selbst. Entscheidend ist auch eine frühzeitige Einbindung von KMU-Vertretern in den Gesetzgebungsprozess, in Experten- und Beratergremien der EU-In- stitutionen, um die Erfahrungen und Belange von KMU bei der Politikgestaltung angemessen zu berücksichtigen. Gleichzeitig sind konkrete Maßnahmen zum Abbau aktuell bestehender Belas- tungen notwendig, die im Unternehmensalltag schnell spürbar werden. Ein Beispiel ist hier die Evaluierung regulatorischer Vorgaben und der Abbau unverhältnismäßiger Berichtspflichten (vgl. Kapitel „Bürokratieabbau und Besseres Recht“). Eine wichtige Funktion zur wirksamen Artikulation der Perspektive der KMU könnte die Position des KMU-Beauftragten der EU-Kommission übernehmen. Diese Position sollte so in der „Gover- nance-Struktur“ der Kommission eingebunden werden, dass Maßnahmen zur Stärkung des euro- päischen Mittelstands über die verschiedenen Generaldirektionen der EU-Kommission hinweg durchgesetzt werden kann. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 7 Wachstumschancen und größeren Mittelstand (Mid Caps) stärker in den Blick nehmen Wachsen KMU in die Größenkategorie „ab 250 Mitarbeitende“ herein, haben sie eine gute Chance, in größeren Schritten weitere Wachstumspotenziale zu realisieren. Die EU-Kommission sollte die aus dem Jahr 2003 stammenden Schwellenwerte, bis zu denen ein Unternehmen als „KMU“ gilt – Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro und Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. Euro – deutlich anheben. Die Grenze für die Mitarbeitendenzahl sollte die Kommission nach Einschätzung der Mehrheit der Unternehmen auf mindestens 500 anheben. Zumindest sollte für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten eine „Mid Cap“-Kategorie geschaffen werden, um einen vereinfachten Zugang zu Innovations-Programmen der Europäischen Union zu ermöglichen. Die EU-Kommission sollte ihre Programme zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation mittelstandsfreundlich weiterentwickeln (vgl. Kapitel „Forschung und Innovation“). Verbundene Unternehmen sollten nur dann in die Berechnung des KMU-Status einbezogen werden, wenn sie tatsächlich auch von der konkreten Sonderregelung profitieren. Schwellenwerte in der EU-Rechnungslegungsrichtlinie anpassen Die Schwellenwerte für die Unternehmensgrößen sollten auch in der EU-Rechnungslegungsricht- linie 2013/34/EU angepasst werden. Die finanziellen Schwellenwerte wurden bereits unter Be- rücksichtigung der Inflationsraten angehoben. Bei den monetären wie nicht-monetären Schwel- lenwerten der EU-Rechnungslegungsrichtlinie sollten die bisher als „groß“ definierten Unterneh- men aus deutscher Perspektive aber als mittelständische Unternehmen eingestuft werden. Der Schwellenwert „Anzahl der Mitarbeitenden“ zur Kennzeichnung großer Unternehmen sollte nach Einschätzung der Mehrheit der Unternehmen auf mindestens 500 angehoben werden. Denn auch hier gilt: Gerade in der Kategorie ab 250 Mitarbeitenden können KMU Wachstumspotenziale re- alisieren. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 8 Ansprechpartner in der DIHK: Dr. Rainer Kambeck (kambeck.rainer@dihk.de) Unternehmensfinanzierung: Neue Möglichkeiten erschließen, bewährte Wege be- wahren Mit dem Ende der Niedrigzinsphase sind die Kosten der Unternehmensfinanzierung deutlich ge- stiegen. Gleichzeitig erhöht sich die Notwendigkeit für Unternehmen in Innovationen, Nachhal- tigkeit und Digitalisierung zu investieren. Vor diesem Hintergrund sollten die Strukturen und Re- gulierungen im Finanzsystem so ausgerichtet werden, dass die für die Investitionen notwendige Finanzierung zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung steht. Die Kapitalmarktunion in Europa kann dafür neue Möglichkeiten erschließen. Gleichzeitig werden die Bedingungen für die wichtigste Finanzierungquelle deutscher Unternehmen, die Bankkredite, regulatorisch kontinuierlich verschlechtert. Es gilt deshalb, einen Ausgleich zwischen stärkerer Kapitalmarktorientierung und bewahrenden Rahmenbedingungen für Bankkredite sowie zwischen Stabilität des Finanzierungsrahmens und besseren Finanzierungskonditionen für Investitionen zu finden. Die Stärke des hiesigen Standorts liegt in der Vielfalt der Unternehmen – von großen Kon- zernen über typische KMU bis hin zu Kleinstunternehmen. All diese Unternehmen sind auch in Bezug auf die Finanzierungsbedingungen auf ein investitionsfreundliches Umfeld angewiesen. Dazu sollten auch neue technische Möglichkeiten erschlossen und administrative Hürden gesenkt werden. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen Ausgleich zwischen Finanzstabilität und Finanzierung von Investitionen verbessern Proportionalität der Regulierung wieder herstellen Einen europäischen Kapitalmarkt schaffen, ohne die Subsidiarität zu beeinträchtigen Administrative Hürden in der Finanzierung abbauen Die technologischen Chancen eines Digitalen Euros nutzen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 9 Ausgleich zwischen Finanzstabilität und Finanzierung von Investitionen verbessern Die Regulierung seit der Finanzkrise 2008 hat die Finanzstabilität in Europa deutlich erhöht. Diese Stabilität ist eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung. Gleichzeitig wird die Finanzierung durch die Basel-Ill-Finalisierung, „Basel IV" und weitere Vorhaben erschwert. Das wird v. a. die Mittelstandsfinanzierung und Finanzierung der kleineren Unternehmen einschrän- ken, denn die Kreditvergabe wird für die Kreditinstitute teurer, wodurch sich die Zinslast auch für die Kunden der gewerblichen Wirtschaft erhöht. Bestimmte Geschäfte wie die Start Up-Finanzie- rung werden unter diesen Bedingungen immer schwieriger. Und so wandern einige Finanzierungen zu weniger überwachten Schattenbanken ab. Diese Entwicklung sollte aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft geändert werden. Die Auswirkungen der regulatorischen Anforderungen auf die Un- ternehmensfinanzierung sollten laufend evaluiert und in Phasen des Konjunkturabschwungs an- tizyklisch sowie bei Bedarf mit Blick auf die notwendigen Investitionen und Finanzierungsspiel- räume der Unternehmen angepasst werden. Um die Finanzierungsbedingungen für KMU zu ver- bessern, sollten die Bürgschaftsbanken als subsidiäre Selbsthilfeorganisationen der Wirtschaft weiterentwickelt und gestärkt werden. Auch Förderbanken spielen eine wichtige Rolle in der Un- ternehmensfinanzierung, wenn sie die Planungssicherheit für Unternehmen erhöhen und den bü- rokratischen Aufwand für die Unternehmen eng begrenzen. Proportionalität der Regulierung wieder herstellen Das Ausmaß der Finanzmarktregulierung sollte der Komplexität und dem Risikogehalt der betrie- benen Geschäfte stärker Rechnung tragen (sog. „Proportionalitätsprinzip“). Regionale Kreditinsti- tute benötigen nicht die gleiche, komplexe Regulierung wie international agierende Häuser. Eine komplexe Regulierung gefährdet die langfristige Investitions-, ebenso wie die laufende Betriebs- mittelfinanzierung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Deshalb sollte bei der auf- sichtsrechtlichen Praxis der Finanzmarktregulierung die Größe und die Ausrichtung von Instituten stärker berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Vorgaben für die realwirtschaftlichen Unterneh- men, insbesondere im Bereich der Offenlegung von finanziellen und nicht-finanziellen Kennzah- len. Auch hier sollte die Größe und Wesentlichkeit der Unternehmen stärker berücksichtigt werden und eine strenge Fokussierung auf risikorelevante Sachverhalte vorgenommen werden. Einen europäischen Kapitalmarkt schaffen, ohne die Subsidiarität zu beeinträchtigen Eine europaweite „Spar- und Investitionsunion“, die Banken- und Kapitalmarktfinanzierung leich- ter zugänglich macht, kann den Unternehmen in Deutschland helfen. Eine Kapitalmarktunion könnte insbesondere die Finanzierung von Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Restruk- turierungen stärken. Darüber hinaus kann der Kapitalmarkt – im Vergleich zur Kreditfinanzierung – höhere Volumina zur Finanzierung der digitalen Transformation und Dekarbonisierung stemmen. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht bietet der Kapitalmarkt nicht nur die Möglichkeit zur Diversifi- zierung und damit zur Risikostreuung, sondern ermöglicht auch privaten Anlegern, an den Wert- entwicklungen zu partizipieren. Aber nicht nur für etablierte Unternehmen, sondern auch für junge Unternehmen kann der Kapitalmarkt im Rahmen der Wagnisfinanzierung eine wichtigere Rolle in Deutschland spielen. Die Herausforderungen liegen v. a. in der Schaffung möglichst Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 10 einfacher, einheitlicher und standardisierter Regeln. Diese Regeln sollten die Attraktivität für In- vestoren erhöhen, aber auch für die Unternehmen kosteneffizient umsetzbar sein. Zudem sollte die Subsidiarität beachtet werden: Nur dort vereinheitlichen, wo dadurch auch die Situation verbessert werden kann. So sollte die Aufsicht nur für jene Akteure vereinheitlicht wer- den, die auch europaweit geschäftlich aktiv sind und EU-weit einheitlichen Regeln unterliegen. Eine darüberhinausgehende Zentralisierung der Kapitalmarktaufsicht in Form einer Europäischen Superbehörde für den Kapitalmarkt (Weiterentwicklung der Europäischen Wertpapier- und Markt- aufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris) ist nicht sinnvoll. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unter- nehmen ließe sich so nicht stärken, weil die relevanten steuerrechtlichen Regelungen auf natio- naler Ebene bleiben, die Europäischen Richtlinien national umgesetzt und die Marktstrukturen weiterhin von lokalen Besonderheiten geprägt sein werden. Eine europäische Einlagensicherung darf nicht zu Fehlanreizen führen. Dafür sind einheitliche, etablierte und überwachte Standards in der Bankenaufsicht eine Voraussetzung. Zentralisierungen, z. B. in der Marktinfrastruktur, soll- ten nicht zu einer Verdrängung von privaten Lösungen führen. Freiwillige Wahlmöglichkeiten bei europäischen Standards, z. B. in der Rechnungslegung, können Unternehmen zusätzliche Optionen schaffen. Trotz der Förderung der kapitalmarktbasierten Unternehmensfinanzierung darf die überwiegend bankbasierte Finanzierung der KMU nicht geschwächt werden. Angesichts unterschiedlicher Inte- ressen der Marktakteure sollten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzung des Kapi- talmarkts auch unterschiedliche Lösungen gefunden werden, die auch mittelbare Auswirkungen auf nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränken. So sollte z. B. eine sinnvolle Aus- weitung der Verbriefungen, die einen positiven Beitrag zur Unternehmensfinanzierung durch Ban- ken und Leasinggesellschaften leisten, nicht dazu führen, dass hierzulande Offenlegungspflichten von KMU in der Kreditbeziehung erhöht werden. Administrative Hürden in der Finanzierung abbauen Durch die Zunahme der Regulierung sind auch die administrativen Anforderungen gestiegen. Das betrifft nicht nur die immer komplexer werdende Bankenregulierung im engeren Sinne, sondern auch die Bürokratisierung der Beratung. Dazu kommen Kosten für steuerliche oder sanktionsbe- dingte Prüfungen. Auch durch die gesamte Sustainable Finance-Regulierung hat sich der Aufwand für alle Seiten beträchtlich erhöht (vgl. Kapitel „Sustainable Finance“). Manche Pläne im Rahmen der Kapitalmarktunion, die eine europaweite Vereinheitlichung und Offenlegung der Daten für potenzielle Investoren vorsehen, könnten mit Umstellungskosten, aber auch laufenden Kosten zu weiteren Belastungen führen. Diese Hürden in der Finanzierung gilt es abzubauen und zu vermei- den, in dem die administrativen Anforderungen zielgenauer auf die betroffenen Unternehmen be- schränkt und technologische Vereinfachungen angestrebt werden. Die EU-Kommission geht hier z. B. mit dem „Small Banking Box"-Ansatz in die richtige Richtung. Überprüft werden sollte hin- gegen die Anwendung des Instruments des Delegierten Rechtsaktes, mit denen Aufsichtsinstitu- tionen eine immer größere Bedeutung zukommt. Es sollte Aufgabe der EU-Kommission und des EU-Parlaments bleiben, bei grundlegenden Gesetzesvorhaben in demokratischen Prozessen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 11 transparent auch die Details genauer zu regeln, damit Unternehmen mehr Klarheit bei der vorge- sehenen Finanzierung von Investitionen erhalten. Die technologischen Chancen eines Digitalen Euros nutzen Die neuen und vielseitigen Möglichkeiten digitaler Finanzdienstleistungen können für Unterneh- men neue Chancen eröffnen. Gerade die sog. „Distributed Ledger Technologie“ – auch als „Block- chain“ bekannt – und andere innovative Technologien bieten viele Möglichkeiten, die sich aber bisher nur schwer etablieren konnten. Die Europäische Zentralbank sollte in Kooperation mit der Privatwirtschaft die Einführung eines Digitalen Euros dazu nutzen, um mit dieser Technologie Innovationen und neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Daher sollte zunächst nicht die Retail- Version (Einzelhandels-Version) eingeführt werden, die potenziell die Intermediationsfähigkeit der Geschäftsbanken einschränken könnte. Eingeführt werden sollte vielmehr zunächst eine auf die technischen Chancen ausgerichtete Wholesale-Version (Großhandels-Version) und B2B-Version, die auch im internationalen Wettbewerb Europas Position stärken würde. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 12 Ansprechpartner in der DIHK: Dr. Rainer Kambeck (kambeck.rainer@dihk.de) Sustainable Finance: Finanzierung der Transformation fördern statt erschwe- ren „Sustainable Finance" ist, ergänzend zur C02-Bepreisung und anderen Maßnahmen, ein wesent- licher Eckpfeiler des European Green Deal. Finanzmarktakteure sollen Nachhaltigkeitsaspekte bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Mit der EU-Taxonomie wird der Versuch unternommen, wirtschaftliche Aktivitäten danach einzuteilen, ob sie nachhaltig sind oder nicht. Dazu kommen vielfältige Berichts- und Offenlegungspflichten für Unternehmen sowie für Banken und Versiche- rungen. In den vergangenen Jahren hat es auf EU-Ebene und in vielen außereuropäischen Staaten Initiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gegeben und es wurde eine Fülle von Rahmen- systemen, Methoden und Kennzahlen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt. Unter- nehmen, die Teil internationaler Wertschöpfungsketten sind, müssen sich deshalb inzwischen mit vielfältigsten Anforderungen auseinandersetzen. Aus Sicht der überwiegenden Zahl der Unterneh- men bedarf es einer vereinfachten, proportionalen und globalen Regulierung, die die Transforma- tion unterstützt. Lediglich einzelne Unternehmen befürworten detaillierte Berichtspflichten für möglichst viele Unternehmen, weil nur so eine Vergleichbarkeit hergestellt werden könne. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Regulierung vereinfachen Verhältnismäßigkeit wahren Globale Standards unterstützen Fokus auf Transition Finance legen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 13 Regulierung vereinfachen Viele Unternehmen sind nicht davon überzeugt, dass sich mithilfe der „Sustainable Finance-Re- gulierung“ die angestrebte klima- und umweltpolitische Transformation erreichen lässt. Die deut- liche Mehrheit der Unternehmen kritisiert, dass zwar umfangreiche, bürokratische Berichts- und Offenlegungspflichten eingeführt werden, ihre positiven Wirkungen auf die Transformationsziele aber nicht hinreichend erklärt werden und bisher auch in vielen Fällen keine klaren Nachweise für eine Erreichung der Nachhaltigkeitsziele vorliegen. Die bei den Berichtspflichten geforderten Daten lassen sich zudem häufig nicht oder nur mit hoher Unschärfe ermitteln. Dies betrifft sowohl unternehmensinterne Informationen als auch Informa- tionen, die das Unternehmen aus anderen Quellen beschaffen muss. Die vielen unterschiedlichen Regulierungen (u. a. Taxonomieverordnung, Sustainable Financial Disclosure Regulation (SFDR), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ihren dele- gierten Rechtsakten, Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und vielfältige Vor- gaben im Umweltbereich sowie der europäischen und nationalen Finanzaufsichtsbehörden) sind höchst komplex, detailliert und miteinander verknüpft. Für die meisten Unternehmen ist das nicht durchschaubar und kaum zu beherrschen. Es bedarf daher einer konsequenten Überarbeitung und Harmonisierung der bestehenden europäischen und nationalen Regulierungen, um ein in sich kon- sistentes und zielgerichtetes Regelwerk zu schaffen, das Aufwand und Nutzen in angemessenem Verhältnis berücksichtigt. Anstatt kleinteilige und statische Vorgaben festzusetzen, sollten die Bewertungskriterien verein- facht und flexibler ausgestaltet sowie in Kooperation mit der Wirtschaft kontinuierlich weiterent- wickelt werden. Das würde die Transformation und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft fördern. Die Vielfalt der bereits bestehenden Kriterien sollte dabei beachtet und kon- solidiert werden. Die Ausarbeitung einer weiteren Taxonomie, einer „Sozial-Taxonomie“ ist damit nicht vereinbar, weil die Komplexität und damit die Belastung für die Unternehmen sogar noch erhöht würden. Die notwendige Vereinfachung betrifft auch die Förderprogramme. Auch diese sollten sich an ein- heitlichen, einfachen Leitlinien orientieren und sich auf die jeweils in den Unternehmen bereits verfügbaren Daten beschränken. Für nicht kapitalmarktorientierte KMU sollte z. B. eine Beschrän- kung auf freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsdaten vorgenommen werden, wie sie von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit dem sog. Basis-Modul für den freiwilligen KMU- Standard vorgeschlagen werden. Ein solcher Standard sollte dann auch für den Informationsbe- darf bei kreditfinanzierten Investitionen in die Transformation der Unternehmen hin zu einer grö- ßeren Nachhaltigkeit gelten. Verhältnismäßigkeit wahren Die Berichtspflichten der „Sustainable Finance-Regulierung“ sollen den Informationsbedürfnissen von Investoren am Kapitalmarkt dienen und sind damit auf große Unternehmen sowie Finanz- marktakteure ausgerichtet. Der direkte Anwendungsbereich der betroffenen Unternehmen sollte sich aus überwiegender Sicht daher auch nur auf große kapitalmarktorientierte Gesellschaften Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 14 erstrecken. Sollte daran festgehalten werden, dass auch nicht kapitalmarktorientierte Gesellschaf- ten erfasst werden, so sollten über angepasste Kriterien nur tatsächlich große Gesellschaften und nicht mittelständisch orientierte Unternehmen erfasst werden. Würden – wie von uns empfohlen – die Schwellenwerte in der Rechnungslegungsrichtlinie über die inflationsbedingte Anpassung hinaus angehoben, könnte die Zahl der betroffenen Unternehmen deutlich reduziert werden. Letztlich sollten die Berichtspflichten aber für Unternehmen aller Größenklassen möglichst ein- fach und unbürokratisch sein. Die Berichtspflichten belasten nicht nur die großen, direkt berichtspflichtigen Unternehmen, son- dern über die Liefer- und Wertschöpfungsketten auch kleine und mittlere Unternehmen (sog. „trickle-down-Effekte“). In den europäischen Regulierungen sollte deshalb ein praktikabler frei- williger Standard etabliert werden– wie z. B. das Basismoduls des freiwilligen KMU-Standards (VSME). Der bürokratische Aufwand für die Unternehmen sollte durch eine standardisierte Eingabe über eine zentrale Plattform mit entsprechenden (digitalen) Schnittstellen und Freigabemöglich- keiten eng begrenzt werden. Ein vereinfachter Berichtsstandard für KMU berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen und Erwartungen an kapitalmarktorientierte und nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen und be- schränkt sie auf ein für KMU handhabbares Maß. Ein klar definierter und eng begrenzter Katalog („Basisdatenset") standardisiert und strukturiert die Informationsbedürfnisse unterschiedlicher Fi- nanzmarktakteure. Das führt zu einer wesentlichen Entlastung der Unternehmen. Die zur Bericht- erstattung verpflichteten größeren Unternehmen sollten ihr Informationsbedürfnis auf die zwin- gend erforderlichen Daten begrenzen. Darüber hinaus sollte ein vereinfachter Berichtsstandard für KMU auch von der Finanzaufsicht akzeptiert werden, damit sich Kreditinstitute hieran orientieren können und nicht ihrerseits viel- schichtige und heterogene Informationsanforderungen an KMU stellen (müssen). Globale Standards unterstützen Unterschiedliche Systeme und Methoden der Nachhaltigkeitsberichterstattung verursachen in den Unternehmen erheblichen bürokratischen Aufwand und verhindern globale Transparenz. Globale Standards können hier Effizienzgewinne heben und für mehr Aussagekraft sorgen. Der europäi- sche Sonderweg bei Klimaschutz, Biodiversität und einem sorgsamen Umgang mit Ressourcen birgt die Gefahr, dass die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Standorts geschwächt wird, weil in den außereuropäischen Regionen Nachhaltigkeitsaspekte ggf. keine vergleichbare Rolle spielen. Dies dürfte dann zu einer Abwanderung von Produktion und Beschäftigung in andere Weltregionen führen. Fokus auf Transition Finance legen Durch die Taxonomie liegt der Fokus der Sustainable Finance-Regulierung auf der Finanzierung von rein „grünen“ Aktivitäten. Dabei sollte insbesondere die Finanzierung der Phase des schritt- weisen Übergangs hin zu grünen Geschäftsmodellen und Technologien (Transition Finance) im Zentrum stehen, weil hier die CO2-Einsparungen am größten sein werden. Die dafür notwendigen wissenschaftsbasierten Transitionspläne können von mittelständischen Unternehmen nicht Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 15 erstellt werden. Für diese Unternehmen sollten proportionale und vereinfachte Ansätze ohne ex- pliziten Bezug zur Taxonomie zugänglich sein. Es ist entscheidend, dass diese Ansätze auch von der Bankenaufsicht akzeptiert werden und damit den Zugang zu den Finanzierungmitteln für die nachhaltige Transformation eröffnen. An dieser vereinheitlichten Struktur sollten sich auch För- derbanken und andere Förderprogramme orientieren. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 16 Cluster 2: Bürokratieabbau und Verfah- rensbeschleunigung Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 17 Ansprechpartner/-in in der DIHK: Benjamin Baykal (baykal.benjamin@dihk.de), Sandra Zwick (zwick.sandra@dihk.de) Bürokratieabbau und Besseres Recht: Wirtschaft und Verwaltung von unnötiger Bürokratie be- freien – Standort für die Zukunft gut aufstellen Das Ausmaß an Bürokratie ist zu einem enormen Belastungsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa geworden. Hiesige Unternehmen sind mit einer Vielzahl von Berichts-, Nachweis-, Statistik- und Dokumentationspflichten konfrontiert – und die Zahl der Anforderun- gen steigt stetig weiter. Nicht nur die Anzahl der Regelungen, auch der Detaillierungsgrad und die Anwendungsbereiche von europäischen Richtlinien und Verordnungen sowie nationalen Re- gelungen überschneiden sich häufig. In der Wahrnehmung der Unternehmen entfernt sich die Regulierung immer mehr von ihrem Ziel, ein einheitliches, kohärentes und praktikables System zu schaffen. Im Verhältnis zu ihrer Wirtschaftskraft und zu den verfügbaren Ressourcen ist die Belastung durch Bürokratie für KMU tendenziell stärker als für größere Unternehmen. Gleichzeitig sind große Un- ternehmen von einer Vielzahl von Anforderungen und Berichtspflichten betroffen. In den Umfra- gen der IHK-Organisation steht die Bürokratiebelastung daher regelmäßig oben auf der Agenda, die die Unternehmen in der Breite an die Politik adressieren. Unternehmen wünschen sich einen spürbaren Abbau von unnötiger Bürokratie, wieder mehr unternehmerische Freiheit und schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Komplexe Antrags- und Planungsverfahren erschweren bspw. Investitionstätigkeiten und hemmen den Weg hin zur Transformation (vgl. Kapitel „Plan- und Genehmigungsverfahren“). Um Bürokratie spürbar abzubauen, braucht es einerseits wirksame Bürokratiebremsen. Anderer- seits sollten bestehende Regelungen bspw. anhand von Formaten wie den Praxis-Checks evaluiert werden. So könnten auch Verwaltungen, die die Regelungen umsetzen oder kontrollieren, entlas- tet werden. Vor diesem Hintergrund spielt auch die Digitalisierung in den Verwaltungen eine wichtige Rolle im Bürokratieabbau (vgl. Kapitel „Digitalisierung und Digitaler Binnenmarkt“). Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Regulatorische Vorgaben evaluieren und doppelte Informations- und Berichtspflichten abbauen Durch Praxis-, Digital- und KMU-Checks frühzeitig Bürokratie vermeiden Wirkungen von neuen Regelungen realistischer schätzen – Folgenabschätzungen bei allen wirt- schaftsrelevanten Gesetzen durchführen „One-in-one-out“-Regelung wirksam werden lassen und erweitern Verständliche, verlässliche und praxisnahe „bessere Rechtsetzung“ Die einheitliche Umsetzung von Richtlinien und Verordnungen in den Mitgliedstaaten besser kontrol- lieren und „gold-plating“ vermeiden Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 18 Regulatorische Vorgaben evaluieren und doppelte Informations- und Berichtspflichten ab- bauen Die Wirtschaft benötigt von der Politik einen Befreiungsschlag von der hohen Bürokratiebelastung und wieder mehr Vertrauen in die Unternehmen. Angesichts des Trends zu mehr und immer de- taillierteren Regelungen können aktuelle Initiativen und Maßnahmen auf nationaler und europä- ischer Ebene nur ein erster Schritt sein. Bürokratie bleibt ohne systematische Ansätze eine Dau- erbelastung. Erste Vorhaben diese Systeme zu etablieren, haben noch nicht zu einem spürbaren Abbau der Bürokratie geführt. Auf nationaler Ebene sollten folglich noch stärkere systematische Ansätze zum Bürokratieabbau auf allen staatlichen Ebenen stärker genutzt werden. Auf europäi- scher Ebene sollte eine Bestandsaufnahme der bestehenden Gesetze und den daraus erfolgenden Berichtspflichten durchgeführt werden, um dann Dopplungen abzuschaffen und zu vermeiden. Darüber hinaus sollte sich die EU-Kommission zu messbaren Bürokratieabbauzielen verpflichten und Bürokratieabbauinitiativen mit einer konkreten Zeitschiene versehen, um Verbindlichkeit und Rechtssicherheit für die Unternehmen sicherzustellen (siehe nachfolgende Leitlinien). Ein Abbau von unnötiger Bürokratie beinhaltet u. a. den Abbau doppelter und unverhältnismäßiger bzw. nicht sinnvoller oder nicht notwendiger Berichts- und Informationspflichten, die vollständige Automatisierung von (statistischen) Meldepflichten und schnelle, verbindliche sowie digitale Ver- waltungs- bzw. Antragsverfahren. Aufgrund einer fast nicht mehr zu überschauenden Vielzahl von Informationspflichten, sind z. B. für KMUs Geschäftsabschlüsse insbesondere im grenzüberschreitenden Onlinehandel ohne eine aufwändige Rechtsberatung kaum noch rechtssicher möglich. Der Vereinfachungsbedarf könnte bspw. über einheitliche „Muster“-Formulierungen oder Checklisten der EU-Kommission gedeckt werden. Die unverbindlichen „Muster-Formulierungen“ bzw. „Muster-Formulare“ sollten mit der Maßgabe verbunden werden, dass die Verwendung solcher Musterformulare den gesetzlichen In- formations- und Belehrungsanforderungen genügt. Formulare sollten zudem leicht verständlich sein, damit bspw. die Anwendung des Rechts oder die Beantragung von Fördermitteln nied- rigschwellig erfolgt (vgl. Kapitel „Forschung und Innovation“). Grundsätzlich sollten Harmonisierungsbestrebungen in der Gesetzgebung einen funktionierenden Binnenmarkt unterstützen (vgl. Kapitel „Binnenmarkt“). Durch Praxis-, Digital- und KMU-Checks frühzeitig Bürokratie vermeiden Eine gute Rechtsetzung mit klaren und verständlichen Regelungen trägt zur Minimierung von Bürokratiekosten bei. Das beginnt bereits im Konsultationsverfahren. Die Wirtschaftsakteure soll- ten daher in Gesetzgebungsprozessen so früh wie möglich über einen „ex-ante Praxis-Check“ ein- gebunden werden. Dabei brauchen Unternehmen ausreichend Zeit, um Gesetze analysieren und in Stellungnahmen bewerten zu können. Zu kurz bemessene Konsultationszeiten erschweren eine Einbindung der Praxis erheblich. Konsultationen sollten nutzerfreundlicher gestaltet werden und auch die Umsetzbarkeit der Vorhaben durch die Verwaltung prüfen. Das betrifft v. a. eine zeitnahe Veröffentlichung der Gesetzesvorschläge auf EU-Ebene zumindest in den Arbeitssprachen der EU. Die Auswertung sollte ebenfalls transparent gestaltet werden. Neue Rechtsakte oder Gesetze Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 19 sollten den Betroffenen zudem immer mit einer ausreichenden Zeit für notwendige Umstellungen bzw. zur Vorbereitung der Umsetzung der Maßnahmen einräumen. Checks bereits bestehender Regelungen („ex-post Praxis-Checks“) sind ein themenspezifisch an- gewandtes Instrument, um unnötige Bürokratielasten in bestimmten Bereichen zu identifizieren und abzubauen. Dieses Format ist in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung aufgegriffen und sollte zeitnah von allen Bundesministerien umgesetzt und anschließend auf die EU-Ebene übertragen werden. Seit 2023 werden in Deutschland Gesetze in ihrem Entwurfsstadium einer Überprüfung auf Digi- taltauglichkeit unterzogen und vom Nationalen Normenkontrollrat geprüft (sog. „Digital-Check“). Dieses Konzept sollte das „Regulatory Scrutiny Board“ auf die europäische Ebene übertragen. Bereits im Vorbereitungsstadium von EU-Gesetzesvorschlägen sollten Möglichkeiten zur Entlas- tung der Wirtschaft und KMU gesucht und auf eine kohärentere Anwendung des KMU-Tests ge- achtet werden (vgl. Kapitel „Mittelstand stärken“). Im weiteren Gesetzgebungsprozess sollten bei substanziellen Änderungen durch Rat und Parlament die bisher nur diskutierten „dynamic impact assessments“ endlich etabliert werden. Wirkungen von neuen Regelungen realistischer schätzen – Folgenabschätzungen bei allen wirtschaftsrelevanten Gesetzen durchführen Der Anpassungs- und Umstellungsaufwand von bestehenden auf neue Rechtsakte sollte für die Unternehmen minimal gehalten werden. Im Ergebnis sollten Neuregelungen weniger Bürokratie und geringere Kosten für die Unternehmen bedeuten. Folgenabschätzungen sollten vor Erlass ei- nes EU-Rechtsakts alle Handlungsoptionen darstellen. Andernfalls sollte der Vorschlag der EU- Kommission für ein Gesetzgebungsvorhaben nicht an das EU-Parlament weitergeleitet werden dürfen. Sollten im Gesetzgebungsverfahren zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft entstehen, sollten diese im jährlichen Aufwandsbericht der EU-Kommission (sog. „Annual Burden Survey“) stehen. Zusatzbelastungen sollten spätestens am Ende des Folgejahres über ein anderes Gesetzgebungs- vorhaben ausgeglichen werden. Für eine realistische Abschätzung der Bürokratiekosten sollte nicht nur die absolute Höhe der Bürokratiekosten, sondern auch ein Bürokratiekostenindex erstellt, veröffentlicht und stets aktu- alisiert werden. Sowohl der deutsche als auch europäische Index sollten aber nicht nur die Kosten für das Stellen von Anträgen, Durchführen von Kennzeichnungen oder Meldungen zu Statistiken beinhalten, sondern auch Anpassungen von internen Prozessabläufen und Beschaffungen von Wa- ren- und Sachleistungen wie zusätzliche Personalkosten oder Umstellungen der IT-Infrastruktur. Auf EU-Ebene sollte zudem die in den Mitgliedstaaten entstehenden Erfüllungsaufwände ange- geben werden. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 20 „One-in-one-out“-Regelung wirksam werden lassen und erweitern Sowohl Deutschland als auch die EU-Kommission haben eine sog. „one-in-one-out“-Regelung als Bürokratiebremse eingeführt. Die Wirkung der Bremsen ist bisher allerdings begrenzt. Beide Re- gelungen sollten wirksamer ausgestaltet und künftig konsequent eingehalten werden. Von der deutschen „one-in-one-out"-Regel sind umzusetzende EU-Regelungen und Einmalauf- wände bislang ausgenommen. Von diesen Ausnahmen sollte abgesehen werden. Die Bundesregie- rung sollte die Regel ausnahmslos auf alle umzusetzenden europäischen Rechtsakte anwenden. Auch die EU-Kommission sollte zukünftig bei allen Rechtsakten, die bürokratische Belastungen zur Folge haben, die „one-in-one-out“-Regel anwenden. Die Berechnungen von Be- und Entlas- tungen sollten anhand eines Scoreboards ausgewiesen werden. Maßnahmen, die mit einer Belas- tung von Null in die „Annual Burden Survey“ aufgenommen werden, sollten nachvollziehbar be- gründet werden und lediglich eine Ausnahme sein. Sowohl die deutsche als auch die europäische „one-in-one-out“-Regelung sollten in eine „one- in-two-out"-Regel weiterentwickelt werden. Anderenfalls bliebe es bei der gegenwärtig hohen Belastung, bei der unter Anwendung der „one-in-one-out"-Regel lediglich einzelne Belastungen durch andere ersetzt würden. Wirklicher Bürokratieabbau setzt voraus, dass mehr alte Regeln ab- gebaut werden als neue hinzukommen. Verständliche, verlässliche und praxisnahe „bessere Rechtsetzung“ Gute Gesetze sollten unternehmerische Tätigkeit ermöglichen und sie nicht verhindern. Gesetze sollten verständlich formuliert werden, in der Praxis ohne unnötig hohe Kosten fristgerecht um- gesetzt und leicht befolgt werden können. Sie sollten zudem den Rechtsrahmen klarer und ver- lässlicher machen. Häufige und kleinteilige Änderung von Gesetzen sollte vermieden werden. Dies gilt für alle staatlichen Ebenen. Sowohl in Deutschland als auch in Europa sollten sich Ministerien bzw. Generaldirektionen bei ihren Initiativen im Vorhinein abstimmen, um Überschneidungen zu vermeiden. Eine verlässliche Gesetzgebung ist insbesondere für langfristige Investitionsentschei- dungen von hoher Bedeutung. Wenn das Vertrauen der Unternehmen in den Gesetzgeber aufgrund ständig neuer Weichenstellungen verloren geht, dann wirkt sich das negativ auf Investitionen aus. Gesetzgeber sollten Gesetze bspw. über Reallabore („Sandboxes“) auf Aktualität und Relevanz prüfen. Das kann u. a. die Aktualität von Schwellenwerten umfassen. Unnötige bürokratische Be- lastungen könnten so vermieden werden. Mit Auslaufklauseln (sog. „Sunset Clauses“) könnte si- chergestellt werden, dass Regelungen regelmäßig überprüft werden. Werden im Vollzug einer Norm von den Betroffenen Defizite ausgemacht, sollte vor dem Beschluss zusätzlicher Regelungen die verbesserte Anwendung bestehender Gesetze stehen. Insbesondere sollten konsequentere, einheitliche und praxisnahe Verfahren angewendet werden. Unübersicht- lichkeit durch unterschiedliches Landesrecht und uneinheitliche Umsetzung in den Kommunen sollte vermieden werden. Davon würden v. a. bundesweit tätige Unternehmen profitieren. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 21 Außerdem ist eine zeitnahe Anpassung von Gesetzen an die Rechtsprechung wichtig, um Rechts- unsicherheiten für Unternehmen zu vermeiden. Dies gilt besonders dann, wenn Regelungen durch Gerichte als rechtswidrig erklärt werden. Die einheitliche Umsetzung von Richtlinien und Verordnungen in den Mitgliedstaaten besser kontrollieren und „gold-plating“ vermeiden Die Mitgliedstaaten sind zu einer effektiven und transparenten Umsetzung des EU-Rechts ver- pflichtet. Die Umsetzung sollte von der Kommission als Hüterin der Verträge kontrolliert werden, auch im Wege des Vertragsverletzungsverfahrens (vgl. Kapitel „Binnenmarkt“). Die Kommission sollte diese Verfahren im Sinne eines fairen Wettbewerbs allein rechtlich bewerten. Eine konse- quente und einheitliche Durchsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten stärkt den Binnen- markt, sie sorgt für fairere Wettbewerbsbedingungen und mehr Rechtssicherheit für die Unter- nehmen. EU-Vorschriften sollte der deutsche Gesetzgeber eins zu eins, d. h. ohne Zusätze oder Verschär- fungen (auch bekannt als „gold-plating“) umsetzen, um Wettbewerbsnachteile für die hiesigen Unternehmen zu verhindern. Damit dies gewährleistet wird, sollte der Aufgabenbereich des Nati- onalen Normenkontrollrats um einen „gold-plating“-Check ergänzt werden. Über diesen Check sollten die Bundesministerien festhalten, wenn und wieso sie bei der Umsetzung von EU-Recht über die Anforderungen hinausgehen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 22 Ansprechpartner/-in in der DIHK: Hauke Dierks (dierks.hauke@dihk.de), Anne-Kathrin Tögel (toegel.anne-kathrin@dihk.de) Plan- und Genehmigungsverfahren: Schneller und mit größerer Rechtssicherheit Schnelle und rechtssichere Plan- und Genehmigungsverfahren sind ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Für die Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft sollen große Teile der Infrastruktur, Gebäude oder In- dustrieanlagen in den kommenden Jahren neu gebaut, erweitert oder modernisiert werden. Zum Erreichen der ambitionierten Ziele Deutschlands und Europas bei der Digitalisierung und beim Klimaschutz wird diese Transformation noch schneller stattfinden sollten als bisher. Die Dauer und Komplexität von Plan- und Genehmigungsverfahren hemmen Unternehmen in ihrer Entwicklungsfähigkeit und bremsen sie bei der Transformation zu einer klimaneutralen und digi- talen Wirtschaft. In der Vergangenheit wurden zahlreiche Gesetzesänderungen für schnelle Pla- nungen angekündigt. Dazu gehören bspw. das Zusammenlegen verschiedener Verfahrensstufen, der Abbau von Doppelprüfungen, Stichtagsregelungen zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage, Fristverkürzungen und Erleichterungen bei Nachweisen und Prüfungen. Trotz dieser Ankündigungen konzentrierten sich bisherige Gesetzesvorhaben jedoch auf die Zu- lassung einzelner Infrastrukturen oder Anlagenarten. Erleichterungen oder Verkürzungen der Ver- fahrensregeln werden zudem nur teilweise umgesetzt. Um die Wirtschaft insgesamt zukunftsfähig auszurichten, sollten Unternehmen aller Branchen und Größen schneller als bisher neue Vorhaben realisieren oder bestehende Anlagen modernisieren können. Das reicht von der Planung großer Infrastrukturvorhaben bis zur einfachen Baugenehmigung. Die Beschleunigungsmaßnahmen soll- ten deshalb vollumfänglich im gesamten Planungs- und Genehmigungsrecht umgesetzt werden. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Verfahren für alle Zulassungsverfahren vereinheitlichen Planungsstufen reduzieren Genehmigungsverfahren reduzieren und vereinfachen Fristverkürzungen und Rechtsfolgen einführen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren flexibler und nachvollziehbarer gestalten Europarechtliche Hürden abbauen Verfahren umfassend digitalisieren Verwaltungen modern und effizient ausrichten Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 23 Verfahren für alle Zulassungsverfahren vereinheitlichen Plan- und Genehmigungsverfahren sind zu spezifisch und komplex. Für jede Infrastruktur oder Anlagenart wurden eigene Zulassungsverfahren mit zahlreichen Verfahrensstufen in unzähligen Fachgesetzen erlassen. Diese Regelungsintensität und -dichte auf den unterschiedlichen Verfah- rensstufen verkompliziert Planung und Bau von dringend benötigter Infrastruktur. Die Verfahren zur Planung und Genehmigung von Energie-, Breitband- und Verkehrsinfrastruktur oder Indust- rieanlagen erstrecken sich deshalb über Jahre oder sogar Jahrzehnte und hemmen Unternehmen in ihrer Entwicklungsfähigkeit. Alle Infrastrukturen sollten möglichst nach einheitlichen Regeln und Bestimmungen geplant wer- den. Bewährte Planungsinstrumente aus Fachgesetzen mit Beschleunigungspotenzial, wie z. B. eine Stichtagsregelung, Genehmigungs- oder Zustimmungsfiktionen, digitalen Planungsunterla- gen und Öffentlichkeitsbeteiligung sollten in das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz für alle Planverfahren überführt werden. Planungsstufen reduzieren Die Verfahrensstufen sollten reduziert werden. Ein Weg wäre ein integriertes Verfahren für Infra- strukturvorhaben (sog. „Hauptsacheverfahren“). Damit können einzelne Verfahrensstufen, im Ver- kehrsbereich etwa die Linienbestimmung, entfallen. Auch bei Gewerbeansiedlungen sollte das Bauleitplanverfahren und die Zulassungsentscheidung in einem integrierten Verfahren zusam- mengefasst werden können. Die Integration der einzelnen Verfahrensstufen in ein Hauptsache- verfahren kann die Dauer der Verfahren erheblich verkürzen, da doppelte Gutachten, Öffentlich- keitsbeteiligungen und Umweltprüfungen entfallen. Genehmigungsverfahren reduzieren und vereinfachen Die Zahl der Zulassungsverfahren sollte zunächst deutlich reduziert werden. Darüber hinaus könnte Deutschland für viele Industrieanlagen im Einklang mit dem Europarecht „vereinfachte“ statt der aufwändigeren „förmlichen“ Genehmigungsverfahren einführen. Einfache oder kleinere Industrieanlagen sollten nach Baurecht statt dem aufwändigeren immissionsschutzrechtlichen Verfahren genehmigt werden. Im Baurecht sollten die Länder – neben der beschlossenen Freistel- lung von Dachausbauten – weitere Bauvorhaben ganz verfahrensfrei stellen. Auch Änderungen der Infrastruktur - bspw. für Ersatzneubauten von Autobahnbrücken oder die Elektrifizierung von Schienenwegen - können von Zulassungsverfahren befreit werden. Um Unternehmen und Behör- den zu entlasten und Kapazitäten für größere oder komplexere Verfahren zu gewinnen, sollten diese Möglichkeiten der Verfahrenserleichterung möglichst in allen Zulassungsbereichen genutzt werden. Unternehmen sollten zudem stärker Muster- oder Typengenehmigungen für vergleichbare Anlagenarten erhalten können, die an unterschiedlichen Standorten gelten. Fristverkürzungen und Rechtsfolgen einführen Viele Gesetze sehen Fristen für die Genehmigungsbehörde bis zur Entscheidung über einen Antrag vor. In der Praxis werden diese Fristen jedoch selten von den Behörden eingehalten: Gründe dafür Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 24 sind insbesondere häufige Nachforderungen von Antragsunterlagen, fehlende Zulieferungen be- teiligter Behörden oder die fehlende Rechtsfolge einer Fristüberschreitung. Um Investitionsentscheidungen für Unternehmen sicherer und planbarer zu machen, sollten daher alle Zulassungsverfahren mit eindeutigen Zeitplänen und Fristenregelungen ausgestattet werden. Einzureichende Unterlagen sollten klar bestimmt und ihre Vollständigkeit spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt werden. Als maßgeblicher Stichtag der Sach- und Rechts- lage sollte die Eingangsbestätigung der Behörde festgelegt werden. Damit das Überschreiten von Fristen durch Behörden nicht folgenlos bleibt, sollte der Gesetzgeber Genehmigungs- oder Zu- stimmungsfiktionen einführen. Die Genehmigung oder Zustimmung einer beteiligten Behörde gilt dann als erteilt, wenn die Behörde den Antrag bis zum Ablauf der Frist nicht abgelehnt hat. Im gesamten Zulassungsrecht sollte das Prinzip „One-Stop-Shop“ gelten: Der Antragsteller soll für sein Vorhaben nur noch eine Behörde als Ansprechpartner haben. Diese Behörde sollte die Zu- ständigkeiten anderer Behörden abschließend prüfen und die aus ihrer Sicht notwendigen Ent- scheidungen eigenständig einholen. Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren flexibler und nachvollziehbarer gestalten Die Öffentlichkeitsbeteiligung sollte frühzeitig und in einem stärker integrierten und strukturier- ten Verfahren (Hauptsachverfahren) nur einmal vorgenommen werden. Wichtig ist ein transpa- renter Dialog, um mögliche Konflikte auch über Form und Umfang der Verfahren frühzeitig zu erkennen und lösen zu können. Die Form und der Umfang der Beteiligung sollten Antragssteller deshalb möglichst frei wählen können. Spätere förmliche Erörterungstermine sollten entfallen können. Um mögliche Konflikte zu bewältigen, sollte, auf Antrag der Vorhabenträger, eine Öffent- lichkeitsbeteiligung unter Einbindung von Behörden stets möglich sein. Die Präklusion als der Ausschluss verspätet eingebrachter Einwendungen sollte wieder gestärkt werden, um Verfahren zu beschleunigen. Stellungnahmen, Widerspruch- und Klagerechte sollten möglichst auf tatsäch- lich Betroffene beschränkt werden. Die Rechte betroffener Eigentümer sollten dabei aus Sicht einzelner Unternehmen weitestmöglich gewahrt bleiben. Europarechtliche Hürden abbauen Die EU-Richtlinien im Natur-, Immissions- oder Gewässerschutz be- oder verhindern nationale Bestrebungen zur Verfahrensbeschleunigung. Das gilt bspw. für die Stichtagsregelung zur maß- geblichen Sach- und Rechtslage, Präklusion, Genehmigungsfiktionen oder Ausgleichs- und Ersatz- maßnahmen. Unternehmen erfahren deshalb Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten bei ihren Investitionsprojekten. Daher sollte Europa ausreichende Flexibilität für Verfahrensbeschleunigung in den in den umfangreichen europäischen Regelungen zum Umweltrecht schaffen. Verfahren umfassend digitalisieren Antragsunterlagen, Gutachten und Pläne sollten für die gesamte Verfahrensdauer von Antrags- stellern, beteiligten Behörden und im Klagefall von Gerichten durchgängig digital abgerufen und bearbeitet werden können. So könnten Fachbehörden parallel arbeiten. Die Digitalisierung sollte stets das Ziel effizienterer und schnellerer Verfahren verfolgen. Prüfungen der Antragsunterlagen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 25 sollten weitestmöglich durch KI-Lösungen erfolgen. Auch die durchgehend digitale Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung sollte über eine bundesweite Plattform gewährleistet werden. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sollten dabei umfassend ge- schützt werden. In einem bundesweiten Datenportal sollten Unternehmen ihre Fachdaten einbinden und auf Da- ten, wie zur Geologie, Infrastruktureinrichtungen oder Umwelt, zugreifen können. So können die Voraussetzungen für geplante Projekte schneller erkannt und doppelte Prüfungen der lokalen Be- dingungen vermieden werden. Die Daten sollten auf Basis offener Standards und Schnittstellen frei zugänglich bereitgestellt werden. Einzelne Unternehmen vertreten hier abweichend die Mei- nung, dass die durch sie erhobenen Daten nicht veröffentlicht werden sollten. Verwaltungen modern und effizient ausrichten Um Verfahren effizienter zu gestalten, sollte v. a. die Prüfdichte und der Umfang von Unterlagen reduziert werden. Statt vollständiger Einreichung aller Nachweise und deren Prüfung sollten des- halb in der Praxis Stichproben erhoben oder Auflagen zur Genehmigung festgelegt werden kön- nen. Die Instrumente des vorzeitigen Baubeginns und die Möglichkeit zu Teilgenehmigungen soll- ten stärker genutzt werden können. Die Prüfung von Teilen der Antragsunterlagen sollte bereits vor Vollständigkeit aller Unterlagen erfolgen können. So kann parallel gearbeitet und genehmigt werden. In Abstimmung mit den Vor- habenträgern sollten Behörden optional auf die Kapazitäten privater Planungsbüros zurückgreifen können. Die personelle und technische Ausstattung in Plan- und Genehmigungsbehörden reicht oftmals für eine schnelle Bearbeitung im bestehenden System nicht aus. Eine schnellere Bearbeitung wird schon kurzfristig erreicht werden können, wenn Verfahren gestrichen oder zumindest stark ver- einfacht werden. Zudem kann Digitalisierung hier einen erheblichen positiven Beitrag leisten. Bund und Länder sollten entsprechende Daten erheben und kontinuierlich monitoren (vgl. Kapitel „Digitalisierung und Digitaler Binnenmarkt"). Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 26 Cluster 3: Steuern und Staatsfinanzen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 27 Ansprechpartner in der DIHK: Jens Gewinnus (gewinnus.jens@dihk.de) Steuerpolitik: Steuerliche Rahmenbedingungen verbessern und Investi- tionen fördern Die Steuerbelastung von Unternehmen gehört zu den maßgeblichen wirtschaftlichen Standortbe- dingungen, gerade für das exportorientierte Deutschland. Die hiesigen Unternehmen werden steu- erlich deutlich stärker belastet als ihre Wettbewerber in vergleichbaren Industriestaaten. In vielen EU-Ländern sind sowohl die relevanten nominalen Steuersätze als auch die effektiven Belastun- gen für die Wirtschaft niedriger als in Deutschland. Dabei steht gerade die deutsche Wirtschaft mit seiner hohen Exportquote wie kaum ein anderes Land im Wettbewerb mit anderen Industrie- nationen. Der hohe Wohlstand hierzulande fußt zu einem großen Teil auf der internationalen Verflechtung der deutschen Wirtschaft (vgl. Kapitel „Außenwirtschaft“). Wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen sorgen für ein stabiles Wirtschaftswachs- tum, für Beschäftigung und für Wohlstand. Beeinflusst werden diese Rahmenbedingungen durch nationale und internationale Vorgaben. Bei den für Unternehmen relevanten Ertragsteuern defi- nieren neben nationale Regierungen zunehmend auch die EU-Ebene in Brüssel und die OECD in Paris die konkreten Belastungsregeln. Eine große Rolle spielt mittlerweile die Komplexität der Be- steuerungsverfahren und der damit verbundene hohe Aufwand für Steuerpflichtige und Finanz- verwaltungen. Deshalb sollten Steuerverfahren konsequent vereinfacht und schneller digitalisiert werden. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: International wettbewerbsfähige Steuerbelastung herstellen Investitionskraft und Resilienz der Unternehmen stärken Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung praxisgerechter ausgestalten Steuerverfahren modernisieren und Rechtssicherheit erhöhen Umsatzsteuer handhabbar gestalten Grenzwerte und Definitionen angleichen, Steuerrecht an heutiges Arbeitsumfeld anpassen Einheitliche Körperschaftsteuerregeln (BEFIT) in der EU voranbringen Zusammenarbeit zwischen Steuerverwaltungen verbessern – national und international Investitionsspielräume der Unternehmen nicht durch eine Besteuerung der Substanz beschneiden Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 28 International wettbewerbsfähige Steuerbelastung herstellen Die Steuerbelastung für Unternehmen ergibt sich in Deutschland für Personenunternehmen aus der Einkommensteuer und für Kapitalgesellschaften aus der Körperschaftsteuer (und der Gewer- besteuer). In beiden Varianten beträgt die Belastung aktuell in Deutschland mehr als 30 Prozent, der EU-Durchschnitt liegt bei 21,1, der OECD-Durchschnitt bei 23,6 Prozent. Die Belastung sollte deshalb in Deutschland deutlich auf eine Zielgröße von etwa 25 Prozent reduziert werden. Dadurch könnten private Investitionen dauerhaft erhöht werden – mit entsprechend positiven Effekten auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Bei Investitionsentscheidungen haben no- minale Steuerbelastungen nicht nur eine wichtige Signalwirkung. Letztlich kann sie ausschlagge- bend sein, wenn andere Standortfaktoren im Vergleich zu Deutschland genauso gut oder sogar besser sind. Ein erster Schritt wäre die sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlages, den mitt- lerweile überwiegend Unternehmen zahlen. Eine Besonderheit stellt in Deutschland die Gewerbesteuer als Teil des Unternehmensteuersystems dar. Im internationalen Vergleich ist die Gewerbesteuer ein Fremdkörper. Diese auf kommunaler Ebene erhobene Ertragsteuer verursacht zusätzliche Bürokratie bei den Unternehmen durch Un- terschiede in der Bemessungsgrundlage und belastet mit den gewerbesteuerlichen Hinzurechnun- gen als Kostenbesteuerung die Substanz der Unternehmen. Die Gewerbesteuer sollte durch eine mit Hebesatzrecht für die Gemeinden ausgestatten kommu- nalen Unternehmensteuer ersetzt werden. Dabei sollte die Bemessungsgrundlage einer solchen Steuer mit der der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer übereinstimmen. Für viele Personenunternehmen wäre es wichtig, wenn der Tarif der Einkommensteuer regelmäßig – am besten automatisch – an die Inflation angepasst wird. So würde sichergestellt werden, dass die Betriebe nur nach ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden und sie nicht allein wegen infla- tionsbedingt höherer Erträge einen höheren Steuersatz zahlen (Ausgleich der „Kalten Progres- sion“). Investitionskraft und Resilienz der Unternehmen stärken Das Steuersystem kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Investitionen der Unternehmen nachhaltig zu stärken und die Resilienz der Unternehmen zu erhöhen. Insbesondere die steuerli- chen Abschreibungen sollten dauerhaft wesentlich schneller erfolgen. Steuerliche Abschreibungen haben den größten positiven Effekt auf Investitionen, Wachstum und Beschäftigung. Mittelfristig steigen durch solche Maßnahmen die Staatseinnahmen sogar.1 Unternehmen sollten ihre Verluste vollständig geltend machen können. Eine Verrechnung mit mindestens den drei vorangegangenen Jahren sollte grundsätzlich möglich sein. Das schafft Li- quidität und hilft gerade den Unternehmen, die sich zeitweise in wirtschaftlichen Schwächepha- sen befinden. Gleiches gilt für Verlustvorträge. Diese sollten vollständig mit zukünftigen Gewinnen verrechenbar sein, nicht wie aktuell mit lediglich 70 Prozent des Verlustbetrags, der eine Million 1 Dorn, Fuest, Neumeier, Stimmelmayr: Wie beeinflussen Steuerentlastungen die wirtschaftliche Entwicklung und das Steueraufkommen?, ifo-Schnelldienst 10/2021. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 29 Euro übersteigt. Ab 2028 soll sogar die „alte" Begrenzung von lediglich 60 Prozent wieder greifen. Letztlich geht es hierbei darum, dass Unternehmen nur nach ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden sollen; diese beinhaltet alle erwirtschafteten Gewinne, aber eben auch alle erlittenen Ver- luste. Das Steuerrecht sollte auch das im historischen Vergleich immer noch niedrige Zinsniveau abbil- den. Deshalb sollten v. a. Rückstellungen mit einem realitätsgerechten Zinssatz abgezinst werden, nicht wie aktuell mit 5,5 oder sogar 6 Prozent. Dadurch würden insbesondere Pensionsrückstel- lungen steuerlich nicht tendenziell unterbewertet und den Unternehmen bliebe dadurch notwen- dige Liquidität erhalten. Auch sollten aus systematischen Gründen Nachzahlungs- und Erstat- tungszinsen im Steuerrecht gleichbehandelt werden – bisher sind Nachzahlungszinsen nicht ab- zugsfähig, Erstattungszinsen müssen jedoch versteuert werden. Die Höhe der Steuerbelastung sollte nicht von der Rechtsform eines Unternehmens abhängen. Folglich sollte die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform (Personen- oder Kapitalgesell- schaft) auch nicht von rechtsformbedingt unterschiedlichen Steuerbelastungen abhängen. Die 2021 eingeführte Körperschaftsteuer-Option für Personengesellschaften sollte so vereinfacht werden, dass sie dieses Ziel besser erfüllt. Auch das Verfahren zur steuerlichen Begünstigung von thesaurierten Gewinnen sollte vereinfacht werden, damit mehr – v. a. auch kleinere – Personen- unternehmen einen Anreiz haben, diese Option zu nutzen. Zudem sollte bei Umwandlungen zur Sicherung der Liquidität die Buchwertübertragung als Regelfall gelten. Bisher sind die stillen Re- serven grundsätzlich aufzudecken und zu versteuern; nur auf Antrag kann ein liquiditätsschonen- der Buchwertübergang erfolgen. Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung praxisgerechter ausgestalten Das Steuerrecht sollte grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten nicht erschweren. Die Praxis sieht leider anders aus. Denn das deutsche Steuerrecht beinhaltet viele Vorschriften, z. B. die Zinsschranke, die Wegzugsbesteuerung oder die Hinzurechnungsbesteuerung. Für Unternehmen verursachen diese Maßnahmen einen beträchtlichen Aufwand, weil die oftmals nicht praxisge- rechten Vorschriften in vielen Fällen zu einer zu hohen Steuerbelastung führen. Dokumentations- anforderungen und Meldepflichten für Unternehmen behindern zudem internationale Geschäfts- aktivitäten. Auch deshalb sollte das Netz der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen weiter ausgebaut und modernisiert werden, um effektiv Doppelbesteuerungen zu verhindern. International agierende Unternehmen sind in besonderem Maß auf Rechts- und Planungssicherheit angewiesen, da sie mit unterschiedlichen Steuerrechtssystemen konfrontiert sind. Diese Sicherheit könnte durch in- ternationale Steuerverfahren und zeitnahe, koordinierte Betriebsprüfungen praxisgerecht verbes- sert werden, bestenfalls werden Steuerregelungen grenzüberschreitend harmonisiert. Deutschland sollte sich zudem auch auf internationaler Ebene bei der Schaffung weltweit kohärenter Steuer- regelungen einbringen und bei aktuellen Entwicklungen die Initiative ergreifen – etwa bei Remote Work. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 30 Bei wichtigen Standardsetzungen durch internationale Organisationen wie der OECD oder Initia- tiven wie dem Inclusive Framework, in dem über 140 Staaten abgestimmt agieren, sollten praxis- taugliche und bürokratiearme Regelungen entwickelt werden. Die eingeleitete Reform der inter- nationalen Besteuerung von Unternehmen erfüllt diese Anforderung (noch) nicht. Sie umfasst zwei Säulen. Was dort im Ansatz noch als nachvollziehbar bezeichnet werden kann, muss sich allerdings in der Praxis noch als praktikabel erweisen. In den betroffenen Unternehmen entstehen durch Berechnungen zur Mindestbesteuerung derzeit erhebliche Belastungen durch den Aufbau erforderlicher Strukturen, um die zusätzlichen Anforderungen zu erfüllen. Grundsätzlich sollten internationale sowie EU-Regelungen mit Augenmaß hinsichtlich möglicher Belastungen für die betroffenen Unternehmen im nationalen Recht umgesetzt werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei die umfangreichen Vorschriften für die Unternehmen zur Dokumentation von Verrech- nungspreisen. Diese Regelungen sollten möglichst vereinfacht und abgestuft ins deutsche Unter- nehmensteuerrecht überführt werden. Steuerverfahren modernisieren und Rechtssicherheit erhöhen Steuergesetze und -verfahren sollten vereinfacht, Melde- und Dokumentationspflichten reduziert und verfahrensrechtliche Anforderungen bürokratiearm ausgestaltet werden. Verfahren sollten, nachdem sie vereinfacht wurden, konsequent digitalisiert und so ausgestaltet werden, dass auch kleine Unternehmen diese ohne umfangreiche manuelle Tätigkeiten vollziehen können. Durch KI- gestützte Automatisierungen sollten Verwaltung und Unternehmen entlastet werden. Insbesondere Betriebsprüfungen sollten zeitnah abgeschlossen werden, was durch eine stärkere Fokussierung auf unternehmensinterne Kontrollsysteme (sog. Tax Compliance-Systeme) und risi- kobehaftete Sachverhalte erreicht werden kann. Verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung sollten nach sechs, perspektivisch sogar bereits nach drei Monaten beantwortet werden und ge- bührenfrei erfolgen. Finanzverwaltungen und Unternehmen sollten verstärkt kooperative Verfah- ren entwickeln, die alle Beteiligten entlasten und schneller für Rechtssicherheit sorgen. Erforder- lich ist dabei mehr Vertrauen zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen. “Kooperation statt Konfrontation” ist die richtige Strategie. Im Zuge dessen sollte die sog. E-Bilanz nicht um weitere Pflichtfelder erweitert werden. Zudem sollten die bestehenden Aufbewahrungs-, Verjährungs- und Verfolgungsfristen kohärent verkürzt und damit die Rechts- und Planungssicherheit für Unter- nehmen verbessert werden. Umsatzsteuer handhabbar gestalten Die Regeln der Umsatzsteuer sollten einfacher, rechtssicher und weitestgehend automatisch voll- ziehbar ausgestaltet werden. Die aktuellen, komplexen Vorschriften verursachen bei den Unter- nehmen hohe Befolgungskosten. Das tägliche Massengeschäft lässt dabei keine kleinteilige Ein- zelfallprüfung zu. Einfacher würde das System, wenn der Umfang der ermäßigten Steuersätze reduziert würde. Damit ließen sich schwierige Abgrenzungen und daraus resultierende Steuerrisi- ken für Unternehmen vermeiden. Damit die Gesamtbelastung durch die Umsatzsteuer nicht zu- nimmt, sollte der Regelsteuersatz kompensierend reduziert werden. Ein kleiner Teil der Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 31 Unternehmen fordert unter Wettbewerbsgesichtspunkten innerhalb der EU hingegen die Auswei- tung des ermäßigten Steuersatzes. Meldepflichten würden entfallen, wenn die Kleinunternehmerregelung z. B. auf einen Vorjahres- umsatz von 35.000 Euro angehoben werden würde. Da bei Anwendung der Regelung keine Um- satzsteuer in der Rechnung ausgewiesen wird und kein Recht zum Vorsteuerabzug besteht, würde sich das Betrugspotenzial nicht erhöhen. Die Einfuhrumsatzsteuer sollte sofort mit der Vorsteuer verrechnet werden können (Verrechnungs- modell), um die Liquidität in den Unternehmen zu belassen und den administrativen Aufwand zu reduzieren. Damit würden gleichzeitig auch bestehende Wettbewerbsnachteile für über Deutsch- land importierende Unternehmen gegenüber anderen EU-Staaten abgebaut. Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft sollte ein praxisgerechtes Antragsverfahren eingeführt werden, um die Rechtssicherheit für die Unternehmen zu erhöhen. Die Einführung der elektroni- schen Rechnungsstellung sollte mit Augenmaß umgesetzt werden, damit die Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Vor Einführung des Meldesystems sollten die Unternehmen dessen technische Umsetzbarkeit im Praxistest ausreichend prüfen können. Grenzwerte und Definitionen angleichen, Steuerrecht an heutiges Arbeitsumfeld anpassen In verschiedenen steuerlichen Bereichen sollten Grenzwerte und Definitionen angeglichen wer- den. Durch die unterschiedlichen Anforderungen in der Lohnsteuer, der Umsatzsteuer und den Sozialversicherungszweigen entstehen bei Unternehmen komplexe Prüfungsprozesse, weil sie für die fristgerechte und korrekte Abgabe von steuerlichen Meldepflichten und Erklärungen verant- wortlich sind. Durch Pauschalierungen im Steuerrecht und der Sozialversicherung könnten zudem bürokratische Hürden abgebaut und damit eine konsequentere Digitalisierung ermöglicht werden. Das Steuer- und Abgabenrecht sollte an die Anforderungen des heutigen Arbeitsumfelds ange- passt werden. Spätestens mit den aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten Veränderungen ist die Arbeitswelt flexibler geworden, v. a. in Bezug auf die Wahl der Tätigkeitsstätte. Dies kann Auswir- kungen auf die Steuerpflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben. Grenzüberschreitend tätige Telearbeitnehmer und Telearbeitnehmerinnen (sog. „remote worker“) können mit einer Dop- pelbesteuerung ihres Einkommens konfrontiert sein. Auf europäischer oder internationaler Ebene besteht aktuell die Gefahr, dass Telearbeiter und Telearbeiterinnen – im Hinblick auf die Besteu- erung von Unternehmensgewinnen – unbeabsichtigt eine Betriebsstätte für ein Unternehmen in einem anderen Land schaffen. In der Folge sind die Unternehmensgewinne zwischen zwei oder mehr Standorten aufzuteilen, wodurch für die Unternehmen weitere Meldepflichten entstehen. Mitgliedstaaten sollten Arbeitnehmer nur dann besteuern, wenn die Zahl der Arbeitstage pro Ka- lenderjahr im Land eine bestimmte Schwelle übersteigt. Wie bei der Mehrwertsteuer sollte eine „einzige Anlaufstelle“ eingerichtet werden, an die Arbeitgeber von grenzüberschreitenden Telear- beitnehmerinnen und -arbeitnehmern die Anzahl der Arbeitstage in ihrem Wohnsitzland und in dem Land des Unternehmenssitzes melden. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 32 Einheitliche Körperschaftsteuerregeln (BEFIT) in der EU voranbringen Die von der EU-Kommission im September 2023 vorgelegten Vorschläge für eine Unternehmens- besteuerung im 21. Jahrhundert („Business in Europe: Framework for Income Taxation” – BEFIT) sehen vor, dass europaweit tätige Unternehmen ihren steuerlichen Verpflichtungen durch ledig- lich eine Unternehmenseinheit nachkommen, anstatt in jedem Mitgliedstaat gesondert Steuerer- klärungen abzugeben. Bei sachgerechter Umsetzung ließen sich so die Steuerzahlungen einer Gruppe viel einfacher ermitteln als bisher. Dieselben grenzüberschreitenden Geschäfte sollten nicht mehr von verschiedenen Steuerverwaltungen überprüft werden. Einzelne Mitgliedstaaten blockieren die Umsetzung des Vorschlags, weil man sich bisher nicht auf eine Formel für die Auf- teilung von Unternehmensgewinnen auf mehrere beteiligte Staaten einigen konnte. Das von der EU-Kommission vorgestellte Körperschaft-Steuersystem des Hauptsitzes (Head Office Tax System – HOT) richtet sich als Option an KMU, die lediglich mit Niederlassungen im EU- Ausland vertreten sind und die Schwelle von 750 Mio. Euro Jahresumsatz nicht erreichen. HOT könnte dafür sorgen, dass das steuerliche Ergebnis der gesamten Unternehmensgruppe nach den am Sitz des Stammhauses geltenden Regeln berechnet und von dort verteilt wird. Dieses Verfahren könnte die Steuerbefolgungskosten für KMU deutlich senken und deren grenzüberschreitende Ak- tivitäten beflügeln. Zusammenarbeit zwischen Steuerverwaltungen verbessern – national und international Durch eine verbesserte Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen der EU-Staaten könnten Unter- nehmen von Melde- und Berichtspflichten im Steuerbereich entlastet werden. Daten, die von einer Verwaltung erhoben wurden, sollten direkt, ohne nochmalige Befassung durch die Unternehmen, ausgetauscht werden können. Der gegenseitige steuerliche Informationsaustausch ist bereits Re- alität. Verschiedene einheitliche Anlaufstellen (sog. „One-stop-shops“), sowohl im Bereich der di- rekten als auch der indirekten Steuern, liegen als Vorschlag vor. Bestehende Verfahrensregel soll- ten – auch auf Ebene der EU – in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Evaluierung der EU-Amtshilfe-Richtlinien (DAC 1 bis 6) sind dafür eine gute Gelegenheit. Investitionsspielräume der Unternehmen nicht durch eine Besteuerung der Substanz beschnei- den Eine nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik setzt auf langfristiges Wachstum. Eine die Unterneh- men schwächende Besteuerung der Unternehmenssubstanz – bspw. durch eine wiederbelebte Vermögensteuer – passt nach Sicht der überwiegenden Mehrheit der Unternehmen nicht zu einer solchen Politik. Höhere oder neue Steuern auf die Substanz von Unternehmen schränken die In- vestitionsmöglichkeiten der Unternehmen mit bereits knappem Eigenkapital weiter ein. Auf län- gere Sicht leidet die internationale Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Unternehmen und die Si- cherung von Arbeitsplätzen wird erschwert. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde vor rund einem Jahrzehnt reformiert. Im Kern gilt richtigerweise weiterhin, dass die Übertragung von betriebsnotwendigem Vermögen verschont wird. An die Verschonung wurden allerdings für viele Familienunternehmen nicht leicht zu erfül- lende Voraussetzungen geknüpft – z. B. den Erhalt von Lohnsummen über einen längeren Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 33 Zeitraum. Zudem wurden deutliche Verschärfungen eingeführt. V. a. wurden umfangreiche For- men von „Verwaltungsvermögen“ definiert, das definitiv der Erbschaftsteuer unterliegt. Der Ge- setzgeber hat bei der Neuregelung zudem eine Reihe von Maßnahmen aufgenommen, mit denen die Umgehung von Steuerzahlungen verhindert werden soll. Entstanden sind so auch Unstimmig- keiten und Rechtsunsicherheiten, die der Gesetzgeber beseitigen sollte. Wiederholt zeigen sich Widersprüche im Gesetz, so zuletzt beim Verwaltungsvermögensbegriff bei fremdbetrieblich ge- nutzten Grundstücken und beim sog. „90 %-Einstiegstest“, der nicht nachvollziehbar dem einen Betrieb die Begünstigung gewährt und dem anderen nicht, je nachdem wie umfangreich der For- derungsbestand am Bewertungsstichtag ist. Die täglichen Anwender des Gesetzes, also die Nach- folgenden, stehen in der Folge vor zahlreichen Abgrenzungsfragen. Gleiches gilt für die Grunderwerbsteuer, die die Übertragung oder die Umstrukturierung von Un- ternehmen nicht erschweren sollte. Die kurzfristigen „Reparaturen“, die durch das Inkrafttreten des Gesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) nötig wurden, zeigen, dass das Grund- erwerbsteuerrecht insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden sollte. Eine zukünftige Reform sollte das Grunderwerbsteuerrecht auf seinen Belastungsgrund, den Wechsel des Eigentums an Grundstücken, zurückführen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 34 Ansprechpartner/-in in der DIHK: Kathrin Andrae (andrae.kathrin@dihk.de), Malte Weisshaar (weisshaar.malte@dihk.de) Staatsfinanzen: Vorfahrt für Investitionen und nachhaltige wirtschaftli- che Rahmenbedingungen Flüchtlingskrise, Covid-Pandemie, der russische Angriffskrieg in der Ukraine – die EU und ihre Mitgliedstaaten befinden sich seit Jahren im Krisenmodus. Die Anforderungen erfordern eine hohe Resilienz der Mitgliedstaaten und der EU als einheitlichem Wirtschaftsraum. Hierzu leistet eine verantwortungsvolle, nachhaltige Haushaltspolitik einen wichtigen Beitrag. Sie schafft einen fi- nanziellen Spielraum, um mit öffentlichen Investitionen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu stärken und ihnen bei unverschuldeten Krisen Hilfe zu leisten. Hinzu kommen die mit der Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität verbundenen Herausforderungen. Die Transformation fordert viele Unternehmen, weil sie in einem intensiven globalen Wettbewerb mit Unternehmen aus Ländern mit geringeren Klimaschutzanforderungen stehen. Je tragfähiger die öffentlichen Haushalte aufgestellt sind, desto handlungsfähiger sind die Mitgliedstaaten und die EU. Unternehmen sind auf leistungsstarke Infrastrukturen angewiesen. Diese ermöglichen es Produkte, Waren und Dienstleistungen für die relevanten Märkte zur Verfügung zu stellen. Unternehmen brauchen eine zuverlässige Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen, schnelles Internet und moderne, leistungsfähige Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Diese Infrastrukturen kön- nen dauerhaft nur dann auf einem leistungsfähigen Niveau angeboten werden, wenn kontinuier- lich in sie investiert wird. Eine Stärkung der öffentlichen Investitionen erhöht daher die Wettbe- werbsfähigkeit des Standorts Deutschland und die Marktchancen und letztlich den Markterfolg der Unternehmen. Über eine höhere Wertschöpfung, höhere Erträge der Unternehmen und eine höhere Beschäftigung kann dann perspektivisch die Stabilität der Staatsfinanzen gesichert wer- den. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Schuldenabbau und Wettbewerbsfähigkeit der Nationalstaaten mit dem überarbeiteten Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt vorantreiben Nachhaltige Staatsfinanzen sichern Öffentliche Haushalte in Deutschland nachhaltig aufstellen, Vorfahrt für öffentliche Investitionen gewährleisten Kommunale Finanzkraft nachhaltig stärken EU-Hilfsfonds Next Generation EU sorgfältig evaluieren Kurze Bewilligungsverfahren und effektive Erfolgskontrolle bei Förderprogrammen durchsetzen Einfache und transparente Einnahmen für die Europäische Union sicherstellen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 35 Schuldenabbau und Wettbewerbsfähigkeit der Nationalstaaten mit dem überarbeiteten Euro- päischen Stabilitäts- und Wachstumspakt vorantreiben Die Einführung des Euro vor 25 Jahren markierte den Beginn einer neuen Ära für die wirtschaft- liche und politische Integration in Europa und die Bedeutung des europäischen Wirtschaftsrau- mes. Die Stabilität der gemeinsamen Währung ist eng mit der Haushalts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten verbunden. Ohne zielgerichtete und verbindliche Haushalts- und Schuldenregeln ist eine solide Finanzpolitik im Euro-Raum unmöglich. Die EU hat 2024 ihre bestehenden Regeln zur fiskalischen Überwachung („Economic Governance“) überarbeitet. Ziel ist es, dass die Mit- gliedstaaten mit den angepassten Vorgaben ab dem Jahr 2025 den Stabilitäts- und Wachstums- pakt wieder einhalten. Festgehalten wird an den Konvergenzkriterien einer maximalen öffentli- chen Verschuldung von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und eines maximalen jährlichen Finanzierungsdefizit von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Neuregelung verbindet mehr Flexibilität mit einer strengeren Durchsetzung des zwischen der EU-Kommission und dem jewei- ligen Mitgliedstaat Vereinbarten. Dafür sollen bilaterale Vereinbarungen zwingend einzuhalten sein. Eine übermäßige, regelwidrige Verschuldung eines EU-Mitgliedstaaten sollte effektiv geahndet werden. Wenn bilaterale Vereinbarungen nicht eingehalten werden, sollten zwingend Defizitver- fahren eröffnet und bei fortgesetzt fehlender Rechtstreue finanzielle Sanktionen verhängt wer- den. Nachhaltige Staatsfinanzen sichern Unternehmen sind auf langfristig sichere Rahmenbedingungen angewiesen, um in den Auf- und Ausbau ihrer Standorte zu investieren, Innovationen voranzubringen und Arbeitsplätze zu schaf- fen. Voraussetzung dafür ist, mit einer nachhaltigen Finanzpolitik die Glaubwürdigkeit der Märkte in den Euro abzusichern. Ein zentrales Element einer solchen Politik sind Fiskalregeln. In ihrer unterschiedlichen Gestalt sorgen sie für Haushaltsdisziplin, indem sie Grenzen für staatliche Aus- gaben und die Kreditfinanzierung (bzw. Defizite) setzen. In Deutschland folgt aus der Schulden- bremse, dass öffentliche Ausgaben grundsätzlich mit den laufenden verfügbaren Einnahmen zu finanzieren sind. Die seit 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sorgt für Glaubwür- digkeit und Vertrauen in die Finanzpolitik und ermöglicht damit funktionierende Märkte, die für Unternehmen unabdingbar sind. Die Schuldenbremse begrenzt die Neuverschuldung des Bundes und der Länder und trägt dazu bei, die Staatsverschuldung langfristig auf einem tragbaren Niveau zu halten und so letztlich die Steuerbelastung für die Unternehmen zu begrenzen. Die Herausforderungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft hat die Schuldenbremse bisher gemeistert. Sie hat in den Zeiten, in denen dies notwendig war, durch die Möglichkeit eines stärkeren finanziellen Engagements des Staates zur Sicherung der Wirtschaft beigetragen. Eine etwaige Reform der Schuldenbremse sollte ihre stabi- lisierende Wirkung nicht in Frage stellen, denn die Unternehmen vertrauen auf verlässliche wirt- schaftspolitische Rahmenbedingungen. Vielmehr geht es darum, ihre Flexibilität zu stärken, um in Krisenzeiten eine angemessene fiskalische Reaktion zu ermöglichen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 36 Öffentliche Haushalte in Deutschland nachhaltig aufstellen und Vorfahrt für Investitionen gewährleisten Eine zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik erfordert neben stabilen Staatsfinanzen eine nachhal- tige Wachstumsstrategie, die v. a. Investitionen in Infrastrukturen, Bildung und Forschung indu- ziert. Fortschritte bei der Konsolidierung öffentlicher Haushalte basierten bis zum Ende des vori- gen Jahrzehnts v. a. auf hohen, wachstumsgetriebenen Steuereinnahmen und den Renditen einer langen Phase niedriger Zinsen. Zwar wurden die öffentlichen Investitionen bereits erhöht. Auf diese Ausgaben sollte in den öf- fentlichen Haushalten aber ein größerer Fokus gelegt werden, damit die wirtschaftlichen Rah- menbedingungen nachhaltig verbessert werden können. Wichtig ist, dass die Umsetzung von öf- fentlichen Investitionsprojekten auf allen staatlichen Ebenen wesentlich schneller und mit weni- ger Bürokratie erfolgt. Steigende Zins- und Tilgungslasten der öffentlichen Haushalte schmälern deutlich die Investiti- onsmöglichkeiten und damit die Verbesserung der wirtschaftlichen Standortbedingungen für Un- ternehmen. Eine Priorisierung öffentlicher Ausgaben – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Re- gelung der Schuldenbremse - für mehr Wachstum ist deshalb unerlässlich. Nur mit einem stabilen, nachhaltigen Wirtschaftswachstum wird eine hinreichend gute Einnahmebasis für die öffentli- chen Haushalte erreicht. Investitionen in Infrastruktur wie Straßen, Stromnetze, digitale Netze sind unerlässlich für das Funktionieren einer modernen Wirtschaft. Sie schaffen die physischen Grundlagen, die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden benötigen, um produktiv zu sein und sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten. Investitionen in Bildung, Forschung und Entwick- lung oder erneuerbare Energien tragen dazu bei, Grundlagen für zukünftiges Wachstum zu schaf- fen. Wichtig bleibt, dass die Finanzierung dieser Investitionen auf nachhaltige Weise erfolgt. Dem ge- samten Staat stehen enorme Mittel zur Verfügung, um seine Aufgaben zu finanzieren. Im Jahr 2008 betrugen die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen rd. 560 Mrd. Euro. 2025 werden allen staatlichen Ebenen mehr als 1.000 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Zudem gibt es im Energiebe- reich mit dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) ein Investitionsbudget, das jedes Jahr über eigene Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel und der CO2-Steuer verfügt. Die Höhe der im KTF vorgesehenen Ausgaben – z. B. für die Finanzierung von Förderprogrammen – sollte durch die beschriebenen Einnahmen des Fonds gedeckelt sein. (vgl. Kapitel „Energiewende zum Erfolg machen“). Auch die erhöhten Verteidigungsausgaben werden bis 2027 aus einem kre- ditfinanzierten Sondervermögen „Bundeswehr“ geleistet. Jedes neue Sondervermögen, das seine Ausgaben ausschließlich oder überwiegend mit Kreditaufnahmen finanziert, kann zukünftig zu höheren Steuerbelastungen für Unternehmen führen. Es bedarf zudem moderner Institutionen und gut funktionierender Verwaltungen, um die vorhandenen finanziellen Mittel effektiv und effizient einzusetzen. Verbesserte Rahmenbedingungen sorgen dann auch dafür, dass die Unternehmen mehr investieren und ein höheres Wirtschaftswachstum zur Sicherung des Wohlstands erreicht wird. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 37 Im Sinne des Gesamtinteresses der Wirtschaft sind öffentliche Ausgaben zur Verbesserung der allgemeinen Standortbedingungen gegenüber Subventionen grundsätzlich vorzuziehen. Im Sinne eines effizienten Einsatzes der Steuereinnahmen sollten allenfalls Subventionen langfristige wirt- schaftspolitische Ziele unterstützen und wirksam in der Zielerreichung sein. Beides muss fortlau- fend evaluiert und Subventionen gegebenenfalls reduziert oder gestrichen werden. Ergänzend sollte für die Evaluation das Kriterium der Auswirkungen auf das Wachstumspotenzial der Volks- wirtschaft herangezogen werden. Kommunale Finanzkraft nachhaltig stärken Gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzen in allen Regionen des Landes eine leistungs- starke öffentliche Infrastruktur und effizientes Verwaltungshandeln voraus. Die Realität sieht an- ders aus: Unternehmen machen zunehmend die Erfahrung, dass die Finanzkraft ihrer Standorte in Deutschland sehr unterschiedlich ist. Dadurch kommt es zum Teil zu erheblichen regionalen Un- terschieden in der Ausstattung mit öffentlicher Infrastruktur und wirtschaftsnahen öffentlichen Dienstleistungen. Die Länder sollten ihre finanziellen Spielräume noch stärker nutzen, um in die Infrastruktur und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zu investieren. Die Länder sind grundsätzlich gefordert, sich ihrer im Grundgesetz verankerten Verantwortung für die kommuna- len Haushalte und damit für die Qualität der kommunalen Standortbedingungen für die Wirt- schaft zu stellen. Das gilt insbesondere auch für neue, den Kommunen von Bund und Ländern zugewiesene Aufgaben, die auskömmlich finanziert werden sollten. Bereits vor der Corona-Pandemie und den aktuellen, durch den Krieg in der Ukraine und weiteren geopolitischen Krisen entstandenen Herausforderungen konnten zahlreiche Kommunen ihren Haushalt nicht ausgeglichen bzw. nachhaltig gestalten. Viele Kommunen haben deshalb die He- besätze von Gewerbe- und Grundsteuer erhöht und verschiedene örtliche Verbrauchs- und Auf- wandssteuern sowie Abgaben eingeführt – und belasten damit Unternehmen. Diese zusätzlichen Lasten und die Bürokratiekosten verringern die Standortattraktivität für Unternehmen und scha- den damit letztlich auch der nachhaltigen Einnahmensicherung der Gemeinden. Die Einnahmeba- sis der Kommunen sollte deshalb reformiert werden (vgl. Kapitel „Steuerpolitik“). Ziel der Reform sollte sein, stabile wirtschaftskraftbezogene Einnahmen zu generieren, ohne dass die Steuerbe- lastung für die Unternehmen insgesamt steigt. Eine effiziente Aufgabenerfüllung auf kommunaler Ebene und eine laufende Aufgabenkritik und Prüfung von prioritären Ausgaben sind ebenfalls ge- eignet, den Druck auf höhere kommunale Unternehmenssteuern zu senken. Die Leistungsfähigkeit von Kommunen könnte verbessert werden, wenn Kommunen häufiger und intensiver kooperieren und auch kooperieren dürfen. Kommunale Standards sollten auch von ko- operierenden Kommunen erfüllt werden dürfen. Stärker genutzt werden sollten zudem öffentlich- private Partnerschaften. So könnten langfristige Kooperationen zur Bereitstellung und Bewirt- schaftung öffentlicher Infrastruktur entstehen, bei der die privaten Partner die erforderlichen Leis- tungen über den gesamten Lebenszyklus eines Projekts erbringen und auch verantworten. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 38 EU-Hilfsfonds Next Generation EU sorgfältig evaluieren Die EU hat auf die ökonomischen Herausforderungen in der Corona-Pandemie mit dem Corona- Wiederaufbauprogramm “Next Generation EU” (NGEU) reagiert. Dort stehen bis 2026 insgesamt 648 Milliarden Euro für Zuschüsse und Kredite bereit, mit denen Projekte in den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Von den Mitgliedstaaten beantragte Gelder werden nur schrittweise freige- geben, nachdem die vereinbarten Meilensteine nachweislich erreicht werden und die Wirtschaft hiervon profitieren kann. Mitgliedstaaten verpflichten sich zu Reformen und Investitionen, deren Umsetzung engmaschig von der EU-Kommission überprüft wird. Da die EU-Kommission die Mittel des NGEU am Kapitalmarkt aufnimmt, ist es wichtig, dass die Mittel überwiegend investiv eingesetzt werden. Unternehmen sollten unmittelbar von den mit diesen Mitteln verbesserten wirtschaftliche Rahmenbedingungen profitieren, weil sie auch den größten Teil der zukünftigen Finanzierungslast dieses Hilfsfonds in Form von Tilgungen und Zins- zahlungen tragen. Weil Deutschland einen höheren Finanzierungsanteil am Fonds NGEU trägt, werden die finanziel- len Spielräume der nationalen öffentlichen Haushalte eingeengt. Es ist deshalb im Interesse der hiesigen Unternehmen, dass die Einrichtung und eine effiziente, zielgerichtete Mittelvergabe des NGEU sorgfältig evaluiert werden – spätestens am Ende der Laufzeit von NGEU im Jahr 2026. NGEU muss nachweisen, dass mit den Mitteln das Wachstum in den Mitgliedstaaten erhöht und mit den induzierten Erträgen die zukünftigen Finanzierungslasten getragen werden können. Wie bei der Einführung des NGEU angekündigt, sollte die Einrichtung eines kreditfinanzierten EU- Fonds eine Ausnahme bleiben. Ausgaben der EU-Kommission sollten über den EU-Haushalt finan- ziert werden. Bei der richtigen Prioritätensetzung ist dies auch möglich. Das beim NGEU angewendete „Performance-based Budgeting“ sollte auf andere Politikbereiche ausdehnt werden. Dieses Ziel verfolgt auch das „Europäische Semester“, bei dem die reguläre Vergabe von EU-Mitteln – wie z. B. aus dem Strukturfonds – an die Umsetzung von Reformen oder den Abbau von Schulden gebunden wird. Spätestens mit dem nächsten Mehrjahres-Finanz- rahmen ab 2028 sollte so die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten europäischen Wirtschaftsrau- mes gestärkt werden, wovon insbesondere die Unternehmen in Deutschland profitieren werden. Kurze Bewilligungsverfahren und effektive Erfolgskontrolle bei Förderprogrammen durchset- zen Bei der Überprüfung des Erfolgs von regulären Förderprogrammen der EU-Kommission steht der- zeit v. a. die Frage im Vordergrund, ob die Vergaberegeln eingehalten wurden. Die aus Sicht der Unternehmen wichtigere Frage, ob mit dem Einsatz der Fördergelder die Ziele erreicht wurden, erhält bisher zu wenig Aufmerksamkeit. Eine unabhängige Evaluierung des Mitteleinsatzes, ein- schließlich der Verwaltungskosten, ist entscheidend für dessen Effektivität und für ein eventuell erforderliches Nachsteuern. Deshalb sollte die EU-Kommission anhand im Vorhinein definierter, messbarer Kriterien überprüfen, in welchem Ausmaß EU-geförderte Projekte die Wettbewerbsfä- higkeit in einem Mitgliedstaat steigern. Ein effektives Controlling sollte sicherstellen, dass EU- Mittel sparsam und mit dem größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen für Unternehmen eingesetzt Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 39 werden. Bei jedem Projekt sollte geprüft werden, in welchem Umfang privates Kapital einbezogen werden kann, z. B. in Form öffentlich-privater Partnerschaften. Zur schnelleren Umwandlung innovativer Ideen in marktfähige Produkte sollten zudem die Ge- nehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Dabei sollten Datenabfragen bei Un- ternehmen auf das notwendige Minimum beschränkt bleiben. Insbesondere eine mehrfache Nach- weisführung gegenüber verschiedenem Stellen (auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU) ist unnötig und sollte daher unterbleiben. Einfache und transparente Einnahmen für die Europäische Union sicherstellen Der EU-Haushalt finanziert sich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten. Als einfach und transparent haben sich dabei die sog. „BNE-Eigenmittel“ erwiesen, die anhand des Bruttonationaleinkommens (BNE) eines jeden Mitgliedstaats berechnet werden und unmittelbar dessen wirtschaftliche Leis- tungsfähigkeit widerspiegeln. Es gibt allerdings eine Vorentscheidung dafür, den finanziellen Mehrbedarf der EU zukünftig durch die Einführung neuer Eigenmittel-Kategorien zu decken, z. B. Einnahmen aus dem CO2-Grenzaus- gleich (vgl. Kapitel „Klimaschutz“). Zudem hat die EU-Kommission eine EU-Binnenmarktabgabe und eine europäische Finanztransak- tionssteuer angekündigt. Diese Varianten sind komplizierter als die BNE-Eigenmittel und bergen die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten. Denn eine EU-Binnen- marktabgabe trifft eher große Firmensitze, deren Wirtschaftsaktivitäten ungleichmäßig über das Gebiet der EU verteilt sind. Eine EU-Abgabe, die an die Nutzung des Binnenmarktes anknüpft, würde sogar ein Wesenselement der Europäischen Union kostenpflichtig machen. Werden die Fi- nanzierungslasten in der EU zwischen Staaten ungleich verteilt, resultieren daraus unterschiedlich hohe Belastungen für die Steuern zahlenden Unternehmen, was den Wettbewerb der Standorte erheblich negativ beeinflusst. Eine Finanztransaktionssteuer träfe eher große Finanzplätze, über die nur wenige Mitgliedstaaten verfügen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 40 Cluster 4: Energie und Nachhaltigkeit Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 41 Ansprechpartner in der DIHK: Erik Pfeifer (pfeifer.erik@dihk.de) Energiewende zum Erfolg machen: Wettbewerbsfähigkeit sichern, Eigenverantwortung stär- ken, Chancen nutzen Die Energiewende ist eine große Herausforderung für die deutsche Wirtschaft. Verlässliche und effiziente Rahmenbedingungen sind daher die Grundvoraussetzung, um notwendige Investitionen der Unternehmen in die Transformation zu schultern und Chancen ergreifen zu können. In weiten Teilen der Wirtschaft wird die Energiewende aber zunehmend als Risiko für die eigene Wettbe- werbsfähigkeit wahrgenommen, die zudem mit politischer Detailsteuerung weit in betriebliche Ressourcenplanungen und Investitionsentscheidungen eingreift. Es fehlt Raum für Eigenverant- wortung und Innovation sowie die erforderliche langfristige Planungssicherheit. Dabei bietet der Transformationspfad zur Klimaneutralität auch nachhaltige Wachstumsperspektiven, weil die deutsche Wirtschaft eine technologische Vorreiterrolle auf weltweit wachsenden Märkten ein- nehmen kann. Es mangelt auch nicht am Willen der Betriebe oder an Konzepten. Es fehlt vielmehr das Vertrauen der Politik in die Effizienz des Marktes und es fehlt das Vertrauen der Unternehmen in die Steuerungsfähigkeit der Politik. Ein hohes Maß an Bürokratie bindet dringend benötigte Kapazitäten und Ressourcen für die praktische Umsetzung der Energiewende. Auch auf europäischer Ebene funktioniert ein wettbewerblich geprägter Energiebinnenmarkt trotz mancher Fortschritte noch nicht vollständig. Staatliche Preisregulierungen, ein schleppender grenzüberschreitender Netzausbau und das Streben nach nationaler Energieautarkie prägen wei- terhin das Bild einer zersplitterten europäischen Energielandschaft. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Marktwirtschaftlicher Wettbewerb ist der Schlüssel zum Gelingen der Energiewende Energiewende in Zusammenhängen steuern und wettbewerbsfähige Strompreise schaffen Energiewende einfach und handhabbar gestalten, Raum für Investitionen schaffen Eigenverantwortung stärken und Innovationen für die Energiewende erschließen Qualität der Energieversorgung als Standortfaktor sichern Energiebinnenmarkt stärken, Infrastruktur ausbauen, Energieversorgung sicherstellen Verfügbarkeit erneuerbarer Energien erweitern und Wasserstoffmarkt schaffen Die Rolle der Energieabnehmer im Binnenmarkt stärken Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 42 Marktwirtschaftlicher Wettbewerb ist der Schlüssel zum Gelingen der Energiewende Die komplexe und kleinteilige Landschaft von politischen Zielen, Regularien und Instrumenten mit hohem Detaillierungsgrad drängt die Bedeutung des Marktes immer mehr zurück. So wird die praktische Umsetzung der Energiewende erschwert und führt zu unnötigen Bürokratie- und Kos- tenlasten. Dabei gelingt es dem marktlichen Wettbewerb immer noch am effizientesten, mit Knappheiten und begrenzten Ressourcen umzugehen und gleichzeitig wirtschaftlichen Fortschritt zu generieren. Zentrales Steuerungsinstrument für den Umbau des Energiesystems sollte der CO2-Preis sein. Um die Lenkungs- und Steuerungswirkung der bestehenden Emissionshandelssysteme nicht durch eine politische Detailsteuerung der Energiewende zu konterkarieren, bedarf es einer konsequenten Vereinfachung und Entschlackung des ordnungsrechtlichen Rahmens. In diesem Kontext sind steuerliche Transformationsanreize, wie bspw. Investitionsprämien, detailreichen und zugangsbe- schränkten Förderungen vorzuziehen. Ein stärkeres Engagement des Staates ist dagegen dort erforderlich, wo die Voraussetzungen für die neue Energiewelt noch geschaffen werden müssen. Dazu zählen insbesondere der Auf- und Umbau zentraler Infrastrukturen, wie bestehende Energienetze oder neue Leitungen für Wasser- stoff, CO2 und Wärme. Dafür bedarf es eines sehr hohen Investitionsvolumens in sehr kurzer Zeit, welches private Investoren allein nicht bereitstellen könnten. Energiewende in Zusammenhängen steuern und wettbewerbsfähige Strompreise schaffen Die hohen Energiekosten sind eine Belastung für die deutsche Wirtschaft und schränken deren internationale Wettbewerbsfähigkeit ein. Für eine dauerhafte Senkung der Strompreise muss pri- mär das Angebot massiv ausgebaut werden. Kraftwerkskapazitäten sollten nur dann abgeschaltet werden, wenn andere (wetterunabhängige) Leistung gesichert zur Verfügung steht. Beim notwen- digen Ausbau erneuerbarer Energie setzen Klimaziele und CO2-Bepreisung sowie sinkende Strom- gestehungskosten für neue PV- und Windanlagen heute schon einen Rahmen, der, nach ganz überwiegender Meinung der Wirtschaft, eine Förderung schrittweise überflüssig macht. Durch das planbare Auslaufen von Fördersystemen können Energieträger zu gleichen Wettbewerbsbedin- gungen miteinander konkurrieren, Marktsignale besser wirken und eine effiziente Energieversor- gung gewährleisten. Neben den reinen Stromkosten belasten weiterhin v. a. staatliche Abgaben und Umlagen sowie System- und Netzkosten die Strompreise für die Wirtschaft. Die Übernahme der EEG-Umlage in den Bundeshaushalt war ein erster notwendiger Entlastungsschritt und sollte durch eine umfas- sende Reform der „Nebenkostenstruktur“ ergänzt werden. Dazu zählen insbesondere die Absen- kung der Stromsteuer für alle Branchen auf das europäische Mindestmaß und die Übernahme weiterer Umlagen in den Bundeshaushalt. Neben der Sicherstellung eines kosteneffizienten Aus- baus und Betriebs durch die Regulierungsbehörde sollten Zuschüsse des Bundes zum erforderli- chen Netzausbau die Übertragungsnetzentgelte senken. Günstige Strombeschaffungskosten eb- nen auch den Weg in eine echte Sektorkopplung und das Zusammenwachsen der Energiemärkte über Power-to-X-Lösungen für den Wärme- und Mobilitäts-Sektor. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 43 Energiewende einfach und handhabbar gestalten, Raum für Investitionen schaffen In der Erfahrung vieler Unternehmen erschwert der normative Rahmen mit kleinteiligen Vorgaben, umfangreichen Berichts- und Nachweispflichten oder nicht synchronisierten Verfahren die prak- tische Umsetzung der Energiewende, bindet dringend benötigte Kapazitäten und Ressourcen. Komplexe Förderprogramme und aufwendige Förderbürokratie sollten deutlich vereinfacht, An- tragsverfahren und Nachweise homogenisiert werden. Auch in anderen Bereichen, bspw. energie- steuerlicher Begünstigungen oder Anlagenmeldungen im Marktstammdatenregister, sollten An- trags- und Nachweisverfahren vereinheitlicht, synchronisiert und bestenfalls über eine zentrale Datenplattform organisiert werden. Hier kann die Digitalisierung wichtige Impulse setzen. Dabei muss die Datensicherheit und -hoheit der Unternehmen jederzeit und umfänglich gewährleistet sein. Anstatt auf detaillierte technologische Vorgaben zu setzen, sollte die Politik den Weg zur Treib- hausgasneutralität mit technologieoffenen Standards und flexiblen Lösungen ebnen und damit eine Berücksichtigung individueller betrieblicher Rahmenbindungen ermöglichen. Insbesondere im Gebäudesektor bestimmt sich der Klimaneutralitätspfad aus einer individuellen Komposition von emissionsfreier Energieversorgung und dem dafür notwendigen Effizienzmaß. Dieses Effizi- enzmaß sollte aber nicht im Detail vorgegeben werden. Das gilt insbesondere für Nichtwohnge- bäude, deren Energieverbrauch sich nicht beliebig reduzieren lässt, sondern durch betriebs- und produktionsbedingte Parameter determiniert ist. Eigenverantwortung stärken und Innovationen für die Energiewende erschließen Der Wirtschaftsstandort zieht eine Stärke aus der Kombination hoher Innovationskraft gepaart mit starkem ökologischem Verantwortungsbewusstsein für die Optimierung eigener Prozesse und Produkte. Die Bundesregierung sollte daher auf Unternehmergeist statt auf Verbote und Vorgaben setzen. Mit freiwilligen Energieeffizienzmaßnahmen konnte die deutsche Wirtschaft den Energie- einsatz je Euro Wertschöpfung bereits deutlich reduzieren. Die Stärkung der betrieblichen Ei- genversorgung und bessere Rahmenbedingungen für unternehmensübergreifende Versorgungs- modelle sind dabei wichtige Maßnahmen. In einem immer volatileren Energiesystem sollte Flexi- bilität bei der Suche nach den passenden Lösungen gewährleistet sein. Um die Energiewende zu einem Erfolg zu machen, bedarf es außerdem weiterer Innovationen und neuer Technologien für alle Teile unseres Energiesystems – von der Erzeugung über Transport und Speicherung bis hin zu den Verbrauchssektoren. Ein wichtiger Aspekt sind dabei Lösungen für das Carbon Management (Abscheidung, Transport, Speicherung und Nutzung von CO2). Notwendig sind außerdem weitere und technologieoffene Forschungs- und Entwicklungsprogramme. Mit neuen Technologien kann nicht nur die Energiewende vollendet werden, sie bieten wirtschaftliche Zukunftsaussichten in weltweit stark wachsenden Märkten. Qualität der Energieversorgung als Standortfaktor sichern Die Qualität unserer Energieversorgung ist ein wichtiger Standortfaktor und muss auf höchstem Niveau auch für die Zukunft gewährleistet bleiben. Deshalb sollte insbesondere der Energienetz- ausbau weiter beschleunigt werden. Der regulatorische Rahmen für Systemdienstleistungen ist Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 44 regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zeitnah anzupassen. Der Zugang zu diesen Märkten sollte allen Akteuren und Technologien diskriminierungsfrei offenstehen. Die Einführung von Kapazitätsmärkten zur Sicherung der Versorgung ist immer wieder in der po- litischen Diskussion. Kapazitätsmärkte hätten aber erheblichen Einfluss auf die Effizienz des be- stehenden Strommarktes und wären kostenintensiv. Darum sollten sie nur als Ultima Ratio und zeitlich begrenzt eingeführt werden, europäisch eingebettet sein und die Nachfragseite integrie- ren. Der überwiegende Teil der Wirtschaft sieht momentan die Möglichkeit, den Strommarkt z. B. durch eine Absicherungspflicht für Stromlieferungen zu stärken. Für eine größere Unabhängigkeit von externen Einflussfaktoren sollten auch heimische Potenziale, wie Geothermie oder Biomasse, stärker in den Blick genommen werden. Vermehrt berichten Unternehmen von kurzzeitigen Stromunterbrechungen und Spannungsabfäl- len, die zu erheblichen Schäden führen können. Die Einführung eines Auskunftsrechts zu den Ur- sachen der Stromausfälle und die Überarbeitung der Entschädigungsregelungen und -ansprüche wären aus Sicht der Unternehmen wichtige Schritte. Mit dem Zusammenwachsen der Energiemärkte nimmt der Wettbewerb der Netze für Strom, Gas/Wasserstoff und Wärme zu. Für ein kosteneffizientes, innovatives und sicheres Energiesystem bleiben die Entflechtung von Netz und Erzeugung bzw. Vertrieb sowie eine diskriminierungsfreie Netznutzung und Transparenz über Preisbildungen zentrale Voraussetzungen. Energiebinnenmarkt stärken, Infrastruktur ausbauen, Energieversorgung sicherstellen Eine sichere und effiziente Versorgung mit Energie lässt sich im europäischen Verbund besser bewerkstelligen als im nationalen Alleingang. Schritte zur Vollendung des Energiebinnenmarktes und zum Abbau nationaler Sonderwege sind daher für die Wirtschaft insgesamt immer vorteilhaft. Der Energiebinnenmarkt sollte gestärkt werden, indem beim Umbau der Energiesysteme markt- nahe Lösungen gemeinsam verfolgt werden und europäische Netze konsequent ausgebaut wer- den. Die freie Preisbildung ist von großer Bedeutung, damit die europaweit wirtschaftlichsten Kapazi- täten zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage bei Erzeugern, Nachfragern und durch Speicher zum Einsatz kommen. Für die Versorgungssicherheit sollte die EU gemeinschaftlich Verantwortung tragen. Eine gemeinsame Beschaffungsstrategie für Wasserstoff, die die Vermeidung neuer Ab- hängigkeiten von einzelnen Zulieferregionen sicherstellt, ist sinnvoll – Leitbild sollte die diversifi- zierte europäische Gasbeschaffung sein. Der Ausbau der Netze ist grenzüberschreitend und für alle Energieträger, insbesondere auch für Wasserstoff, entschieden voranzutreiben. Dazu sollten Möglichkeiten für Transport und Speicherung von CO2 geschaffen werden. Verfügbarkeit erneuerbarer Energien erweitern und Wasserstoffmarkt schaffen Um ihre Treibhausgasemissionen im Einklang mit den ambitionierten europäischen Klimazielen zu reduzieren, sind Unternehmen und insbesondere die Industrie auf eine sichere und preislich wett- bewerbsfähige Versorgung mit erneuerbaren Energien angewiesen. Daher hat ihr Ausbau für die Wirtschaft hohe Priorität und sollte von der Politik als Anliegen im öffentlichen Interesse noch Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 45 entschlossener vorangetrieben werden. Naturschutzrechtliche Vorgaben, mit Ursprung in der EU- Gesetzgebung, sollten vereinfacht werden. So lassen sich auch resultierende Hürden beseitigten, z. B. lange Planungs- und Genehmigungsverfahren. Beim Aufbau eines liquiden funktionierenden Wasserstoffmarkts kommt der EU eine zentrale Rolle zu. Der regulatorische Rahmen sollte so ausgestaltet werden, dass Wasserstoff als Energieträger und Rohstoff möglichst zügig und planbar, in großen Mengen und zu wettbewerbsfähigen und kalkulierbaren Kosten von allen Unternehmen beschafft werden kann. Der zügige Übergang zum klimafreundlichen Wasserstoff erfordert nach Auffassung des überwiegenden Teils der Wirtschaft Übergangstechnologien und -zeiträume. Zudem sollte sich die Politik für einheitliche Definitionen von Wasserstoff einsetzen und Konsistenz in ihren Gesetzestexten wahren, um Konflikte zu ver- hindern und Planungssicherheit zu gewährleisten. Essenziell ist der mit dem Markthochlauf des Wasserstoffs verbundene Infrastrukturausbau. Ob leitungsgebundener Transport aus Lieferländern oder „H2-ready“ LNG-Infrastruktur – in jedem Fall ist eine schnelle Umsetzung nötig. Die Rolle der Energieabnehmer im Binnenmarkt stärken Deutschland sollte seine Energiepolitik stärker mit den europäischen Nachbarn koordinieren. Grenzüberschreitende Kooperation im europäischen Binnenmarkt schafft Effizienzgewinne. Europarechtliche Vorgaben sollten die Einbeziehung von Abnehmern in den Energiemarkt erleich- tern, indem sie gleichberechtigten Zugang zu allen Märkten ermöglichen. Zudem sollte das Recht auf aktive Marktteilnahme, u. a. durch die Eigenerzeugung von erneuerbarem Strom oder Direkt- lieferverträge, noch deutlicher im EU-Recht verankert und ambitioniert umgesetzt werden. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, Eigenerzeugungsanlagen gemeinsam zu betreiben. Grundsätzliches Ziel sollte die technologieoffene Gleichbehandlung verschiedener Marktakteure sein. Die Förde- rung wettbewerbsfähiger Technologien sollte nach Meinung des ganzüberwiegenden Teils der Wirtschaft so rasch wie möglich auslaufen und die Vermarktung erneuerbarer Energien sollte eu- ropäisch harmonisiert werden. Zur Sicherung von Akzeptanz und Bezahlbarkeit ist auch die Rolle der Kunden in der Nah- und Fernwärmeversorgung zu stärken. Neben einem deutlich stärkeren Fokus auf transparente und faire Vertrags- und Preisbildungsbedingungen, bedarf es einer zentralen und wirksamen, aber bü- rokratiearmen, Preisaufsicht und -kontrolle. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 46 Ansprechpartner/-in in der DIHK: Dr. Ulrike Beland (beland.ulrike@dihk.de), Dr. Niclas Wenz (wenz.niclas@dihk.de) Klima schützen: Global, effizient und innovativ für eine wettbewerbsfä- hige Wirtschaft Deutschland und die EU haben sich im internationalen Vergleich ambitionierte CO2- Reduktions- ziele gesetzt. Allerdings sind die für den Klimaschutz ergriffenen Maßnahmen teils durch eine bürokratische Detailregelung für die Wirtschaft geprägt. Klimapolitische Maßnahmen werden zu- dem bislang häufig ohne ausreichende Rücksicht auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ergriffen. Minderungen von Treibhausgasemissionen auf lokaler, nationaler oder EU-Ebene sind wichtig, für sich allein aber kein Gradmesser für eine wirksame Klimaschutzpolitik: Klimaschutz kann nur durch gemeinsame weltweite Anstrengungen gelingen. International abgestimmte Bemühungen sind zugleich notwendig, um weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaf- fen. Klimaschutzpolitik kann schnell unwirksam werden, wenn sie zu „Carbon Leakage“ und zur Verla- gerung von Wertschöpfungsketten ins Ausland führt. Denn trotz des Pariser Übereinkommens er- greifen internationale Wettbewerber der EU bisher kaum vergleichbare Klimaschutzmaßnahmen. Ein wirksamer und unbürokratischer Carbon Leakage-Schutz ist neben ausreichend klimaneutra- len Alternativen für die grüne Transformation der Industrie notwendig. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Klimaschutz international vorantreiben und weltweit betrachten Effiziente Klimaschutzinstrumente einsetzen: marktbasiert und technologieoffen Wettbewerbsnachteile national und international vermeiden Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Investitionen in die Transformation schaffen Impulse für Klimaschutzinnovationen setzen Anpassung an den Klimawandel verstärken Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 47 Klimaschutz international vorantreiben, weltweit betrachten Der technologische Vorsprung der EU im Bereich Klimaschutz sollte dazu genutzt werden, welt- weit strategische Partnerschaften und Märkte für Klimaschutztechnologien auf- und auszubauen. Einen wichtigen Beitrag hierzu können die im Pariser Übereinkommen angelegten weltweiten Emissionshandelssysteme und internationale Marktmechanismen leisten. Zudem sollten nachweislich CO2-mindernde Projekte im Inland und in Drittländern zur Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele beitragen können, indem Artikel sechs des Pariser Abkommens umgesetzt wird (freiwillige Zusammenarbeit bei der Umsetzung der national festge- legten Klimaschutzbeiträge). Minderungspotenziale sollten dort gehoben werden, wo dies am nachhaltigsten und effizientesten möglich ist. Der von dem G7-Staatenverbund gegründete Klimaclub ist aus der Sicht der deutschen Wirtschaft herausragend wichtig. Er sollte dazu beitragen, einen umfassenden und koordinierten Ansatz zum Klimaschutz auf internationaler Ebene zu realisieren. Um die volle Wirkung der Maßnahmen ent- falten zu können und heimische Unternehmen zu entlasten, sollten sich möglichst viele Staaten auf die gleichen Ziele und Maßnahmen verständigen. Standards sollten einfach vergleichbar sein, sodass sie gegenseitig anerkannt werden können, ohne die ansässige Wirtschaft zu benachteili- gen. Effiziente Klimaschutzinstrumente einsetzen: marktbasiert und technologieoffen Im Fokus der Klimapolitik sollte ein zügiges sowie ökonomisch und ökologisch effizientes Anstre- ben der Klimaschutzziele stehen. Dabei sollten möglichst alle Sektoren miteinbezogen und Rah- menbedingungen für eine schnelle Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen geschaffen werden. Wichtig ist, Klimaschutzinstrumente immer einer umfassenden Folgenabschätzung zu unterzie- hen, gemeinsam mit der Wirtschaft und den betroffenen Sektoren. So lassen sich unbeabsichtigt hohe Belastungen, negative strukturelle Wirkungen und Zielkonflikte vermeiden. Dabei sind ins- besondere die Wirkungen auf kleine und mittelständische Unternehmen zu berücksichtigen, die häufig indirekt durch Verpflichtungen innerhalb einer Lieferkette entstehen und die nur über sehr begrenzte Kapazitäten zur Umsetzung zusätzlicher Anforderungen verfügen. Das Europäische Emissionshandelssystem hat sich als Leitinstrument der europäischen Klima- schutzpolitik bewährt. Seine Weiterentwicklung im Rahmen des Europäischen Green Deals und des Fit-for-55-Pakets sollte nicht dazu führen, dass sich die Investitions- und Produktionsbedin- gungen in der EU verschlechtern. Die rasche Absenkung der Emissionsmengen und das Auslaufen der freien Zuteilungen bis 2034 stellen die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Innerhalb der Wirtschaft gibt es hinsichtlich eines sektorübergreifenden EU-Emissionshandels zum Teil die Sorge, dass die Preise für CO2-Zertifikate für die Industrie aufgrund der im Vergleich hohen Ver- meidungskosten oder fehlenden Alternativen besonders in den Bereichen Wärme und Verkehr zu Abwanderungen und Unternehmensaufgaben führen werden. Beispiele hierfür sind der LKW- Langstreckenverkehr oder vielfältige Hochtemperaturprozesse in der Industrie. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 48 Die Integration des nationalen Brennstoffemissionshandels im Verkehrs- und Gebäudebereich in das europäische Emissionshandelssystem (ETS II) sollte vollständig und ohne zusätzliche Berichts- pflichten erfolgen. Wettbewerbsnachteile vermeiden, national und international Ohne ein „level playing field“ bei der CO2-Bepreisung kann die europäische Industrie in hohem Maße ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verlieren – trotz proaktiven Handelns der Unter- nehmen. Energie- und emissionsintensive Unternehmen brauchen für einen Standorterhalt eine Kompensation der Wettbewerbsnachteile, die durch hohe CO2-Kosten und sonstige klimapoliti- sche Belastungen entstehen – zumindest solange keine klimaneutralen Alternativen zu gleichen Kosten und im gleichen Umfang zur Verfügung stehen. Dazu ist es erforderlich, dass die europäi- schen und nationalen beihilferechtlichen Vorgaben an die Anforderungen einer ambitionierten Klimaschutzpolitik angepasst werden. Die teilweise freie Zuteilung von Zertifikaten an Industrieanlagen im Europäischen Emissionshan- del sowie die Strompreiskompensation sollten beibehalten werden, solange dies für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit erforderlich ist. Solange der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) nicht ausgereift ist, sollten Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen erhalten bleiben. Die Europäische Kommission sollte bei der Festlegung der Effizienzbenchmarks die Grenzen des wirtschaftlich und technologisch Machbaren nicht überschreiten und den technologischen Fortschritt berücksichti- gen. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM führt nach ersten Erfahrungen zu handelspoliti- schen Verwerfungen und hohen bürokratischen Belastungen für betroffene Unternehmen. Ein Be- preisungsmechanismus, der die CO2-Emissionen in der EU und bei eingeführten Produkten belas- tet, könnte die Wettbewerbsfähigkeit sichern und auch Wettbewerbsnachteile der europäischen Industrie auf Exportmärkten verhindern. Vereinfachungen beim CBAM sind dafür jedoch dringend notwendig, v. a. ein höherer Schwellenwert für die Berichtspflicht, dauerhaft gültige Standard- werte für den CO2-Gehalt von Produkten und ein einfaches und zuverlässiges Berichtsverfahren. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollten auch für die Absenkung von Steuern, Abgaben und Umlagen von Unternehmen verwendet werden – neben der Entlastung zur Vermeidung von Car- bon Leakage für besonders betroffene, energieintensive Unternehmen. Letztere ist auch im zu- künftigen ETS II erforderlich, solange der CBAM oder multilaterale Vereinbarungen nicht gleiche Wettbewerbsbedingungen mit dem Ausland herstellen. Die Entlastungen sollten dabei unbürokra- tisch und rechtssicher erfolgen. Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Investitionen in die Transformation Klimaschutz kann auch eine Chance sein, Wettbewerbsvorteile durch technologischen Vorsprung zu erlangen. Bereiche mit unausgeschöpftem Innovationspotenzial sind z. B. die Eigenstromerzeu- gung mit erneuerbaren Energien, die sektorübergreifende Vernetzung und die Nutzung der Elekt- romobilität. Förderprogramme für die Wirtschaft sollten unbürokratisch gestaltet werden und über mehrere Jahre Bestand haben, um Planungssicherheit zu bieten. Sie sollten auf eine Investi- tionsprämie umgestellt werden. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 49 Für Klimaschutz-Investitionen braucht es zudem gute Finanzierungsbedingungen. Die Regulierung für ein nachhaltiges Finanzwesen (vgl. Kapitel „Sustainable Finance“) sollte darauf ausgerichtet sein, Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen für Investitionen in Klimaschutz und Energie- wende zu erleichtern. Bei der Bewertung der Nachhaltigkeit von Prozessen muss deren Beitrag in Wertschöpfungsketten und für die Herstellung nachhaltiger und klimaschonender Produkte Rech- nung getragen werden. Die Regulierung sollte nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen z. B. durch Berichtspflichten führen. Für KMU sollten standardisierte Verfahren entwickelt werden, die den bürokratischen Aufwand auf ein Minimum begrenzen, bspw. durch eine Verbindung zu einem Managementsystem. Impulse für Klimaschutzinnovationen setzen Die Unternehmen, insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Betriebe aus dem Bereich der Logistik, werden in Zukunft auf große Mengen alternativer Energieträger wie erneuerbaren Strom, Biogas und CO2-armen Wasserstoff sowie auf Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCUS) angewiesen sein, um ihre CO2-Emissionen deutlich zu senken. Die Politik sollte nach überwiegender Meinung der Unternehmen die Umstellung auf erneuerbare Energieträger und die Herstellung klimaneutraler Grund- und Ausgangsstoffe im Bereich der ener- gieintensiven Industrie in Deutschland und der EU unterstützen. Dies erfordert einen schnellen Ausbau notwendiger Infrastrukturen ebenso wie strategische Partnerschaften für den Import CO2- freier und -armer Energieträger. Dabei sind auch Unternehmen im ländlichen Raum mit häufig langer regionaler Tradition zu berücksichtigen. Die Nutzung heimischer Potenziale stärkt die Versorgungssicherheit für die Unternehmen. Dadurch wird die Energieversorgung der deutschen Wirtschaft weniger anfällig für externe Schocks bei plötzlich wegfallenden Importquellen oder -routen. Diese Potenziale von Biomasse über Geothermie bis Schiefergas sollten erschlossen und genutzt werden2. Verstärkte Anstrengungen für zirkuläres Wirtschaften sollten dazu beitragen, durch eine effizien- tere Ressourcennutzung Emissionen, Materialverbräuche und Abfälle zu reduzieren. Zudem sollte die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten technologieoffen die Forschung und Entwicklung neuer, klimafreundlicher Technologien sowie deren Transfer in den Markt unterstüt- zen. Technologien zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCS, CCU) sollten nach ganz überwiegender Meinung der Unternehmen in Deutschland umfassend ermöglicht werden und allen Unternehmen offen stehen. Anpassung an den Klimawandel verstärken Das Risiko von Extremwetterereignissen steigt flächendeckend mit teilweise erheblichen Schäden für lokale Unternehmen. Dennoch stellt die Anpassung an den Klimawandel für viele Unternehmen eine bisher unterschätzte Herausforderung dar. Unternehmen, insbesondere KMU, sollten dabei unterstützt werden, Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Anlagen und ihre Tätigkeit frühzei- tig zu erkennen und notwendige Anpassungen umzusetzen. Hierzu zählt, mögliche negative 2 Siehe „DIHK-Perspektiven für die Energieversorgung 2030 in Deutschland“, Positionspapier 2023. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 50 Effekte vor Ort und in der Wertschöpfungskette zu antizipieren, wie bspw. die Auswirkungen von Extremwetterereignissen. Dafür sollten staatliche Stellen über Klimarisikoanalysen frei verfügbare Daten zur Verfügung stellen. Die Widerstandsfähigkeit der für die Unternehmen relevanten Infra- struktur gegen Klimafolgen sollte kontinuierlich erhöht werden. Die Bundesregierung sollte gemeinsam mit der Wirtschaft den Rahmen für Anpassungsstrategien entwickeln. Sie sollten bürokratiearm sein und sich an regionalen Risiken und der Betroffenheit einzelner Branchen ausrichten. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 51 Ansprechpartner in der DIHK: Hauke Dierks (dierks.hauke@dihk.de), Christoph Petri (petri.christoph@dihk.de) Umwelt schützen, Wirtschaft stärken: Fokus auf bürokratiearme Green Deal Umsetzung Der deutschen Wirtschaft ist es gelungen, bei wachsender Wirtschaftsleistung die Belastungen für die Umwelt stetig zu senken. Trotzdem werden noch nicht alle Umweltziele des Bundes, der EU oder internationaler Organisationen erreicht. Die Unternehmen werden von Gesellschaft und Politik aufgefordert, Umwelteinflüsse noch weitreichender zu vermindern. Die Bemühungen um mehr betrieblichen Umweltschutz bleiben deshalb eine stetige Herausforderung. Umweltschutz bietet Chancen und ist wirtschaftliche Herausforderung zugleich: Auf der einen Seite ist die Umweltgesetzgebung in Deutschland ein Treiber für Innovationen und Exporte von Umwelttechnologien. Die Unternehmen nehmen Umweltschutz als ein Teil ihrer gesellschaftlichen Verantwortung wahr, der zu attraktiven Standortbedingungen beiträgt und Risiken minimieren kann. Unternehmen, die Vorreiter im Umweltschutz sind, sind häufig besonders innovativ, weniger anfällig für Krisen und attraktiv für Fachkräfte. Auf der anderen Seite können zu strenge umwelt- rechtliche Anforderungen hohe Kosten verursachen, zusätzliche Dokumentations-, Berichts- oder Genehmigungspflichten hervorrufen oder technischen Innovationen im Weg stehen und die Wett- bewerbsfähigkeit der Wirtschaft einschränken. Das Umweltrecht nennen Unternehmen als einen der wichtigsten Gründe für die zu langwierigen und komplexen Genehmigungsverfahren in Deutschland. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind mit der überbordenden Büro- kratie und Genehmigungsverfahren im Umweltbereich häufig überfordert. Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, berichten zudem von Wettbewerbsnachteilen, wenn umwelt- rechtliche Anforderungen in Deutschland über EU-Vorgaben hinaus gehen. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Innovationskraft und Verantwortung für Umweltschutz stärken „Level-playing-field für nachhaltiges Wirtschaften Risiken des Stoffrechts minimieren Anlagen praxisgerecht und effizient genehmigen und überwachen Wirtschaftliche Entwicklung an geeigneten Standorten ermöglichen Gewerbliche Handlungsmöglichkeiten im Umweltschutz schaffen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 52 Innovationskraft und Verantwortung für den Umweltschutz stärken Die Meinungen zur Umweltpolitik sind innerhalb der Wirtschaft uneinheitlich. Auf der einen Seite setzen sich Unternehmen für hohe Umweltstandards ein, um Investitionen und technologische Innovationen zu fördern. Mehr Umweltschutz sehen viele Unternehmen als Teil ihrer gesamtge- sellschaftlichen Verantwortung. Auf der anderen Seite befürchten die meisten Unternehmen in Deutschland Wettbewerbsnachteile, hohe Bürokratiekosten oder langwierige Genehmigungsver- fahren. Innerhalb dieses Spannungsverhältnisses sollte die Politik einen angemessenen Ausgleich zwischen den Zielen des Umweltschutzes und den damit verbundenen Kosten für Unternehmen finden. Regelungen sollten Unternehmen Anreize setzen, in Umweltschutztechnologie zu inves- tieren, ohne Innovationen und Wachstum durch detaillierte Vorgaben oder Bürokratie zu behin- dern. Ge- und Verbote sollten nur gewählt werden, wenn Innovations- und Forschungsförderung, frei- williges Engagement oder vertragliche Vereinbarungen nachweislich nicht ausreichen. Bestehende Instrumente wie das Umweltinnovationsprogramm, Umweltmanagementsysteme oder die freiwil- ligen Selbstverpflichtungen sollten verbessert werden. Preisliche Anreize wie Zertifikatehandel, Abgaben oder Steuern sollten ordnungsrechtlichen Vorgaben wie Quoten oder Verboten vorgezo- gen werden. Eindeutige Standards sollten gegenüber bürokratischen Prüf-, Dokumentations- und Berichtspflichten den Vorzug erhalten. Kann Regulierung nicht vermieden werden, sollte diese technologieoffen und transparent sein. Umweltpolitische Ziele sollten bei technischen Anforde- rungen den Stand der Technik fortschreiben und vergleichbare Rahmenbedingungen für alle Un- ternehmen schaffen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollten ausreichend Zeit für not- wendige technische Anpassungen erhalten (vgl. Kapitel „Bürokratieabbau und Besseres Recht“). „Level-playing-field“ für nachhaltiges Wirtschaften In vielen Bereichen des Umweltrechts werden Regelungen innerhalb der EU unterschiedlich streng und bei Importprodukten teilweise gar nicht eingehalten. Statt allein auf neue Regulierungsmaß- nahmen zu setzen, sollte die einheitliche Anwendung und Durchsetzung bestehender Regeln einen Schwerpunkt der europäischen Umweltpolitik bilden. Deutschen Unternehmen sollten dabei keine Nachteile gegenüber europäischen oder internationalen Wettbewerbern entstehen. Europäische Vorgaben sollten in der nationalen Umsetzung deshalb nicht übertroffen werden. Für den Online- handel sollten die gleichen umweltrechtlichen Verpflichtungen gelten wie für den stationären Handel. Risiken des Stoffrechts minimieren Neue Einstufungen und Bestimmungen im Stoffrecht können erforderlich sein, um Kunden und Umwelt vor Schäden zu bewahren. Gleichzeitig können sie unvermittelt deren Nutzung oder Ver- wertung einschränken. Besonders die breite Beschränkung ganzer Stoffgruppen – wie im Fall von PFAS oder Mikroplastik - in Herstellung und Verwendung hat weitreichende negative Auswirkun- gen auf große Teile der deutschen und europäischen Industrie. Dies gefährdet die Resilienz ganzer Lieferketten, die Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union sowie die Ziele für den Umwelt- und Klimaschutz. Die langwierigen Verfahren der Einstufung oder Beschränkung Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 53 führen zu Unsicherheiten und Investitionszurückhaltung bei Unternehmen. Häufig sind Unterneh- men verpflichtet, beschränkte Stoffe zudem durch Alternativen ersetzen, die kaum ökologischere oder sogar schädlichere Eigenschaften aufweisen. Einstufungen oder Beschränkungen von Stoffen sollten deshalb stoffbezogen und risikobasiert erfolgen. Einzelne Unternehmen befürworten zum Schutz von Umwelt und Gesundheit ein gene- relles Verbot von PFAS oder Mikroplastik. Aus Sicht der ganz überwiegenden Zahl von Unterneh- men sollten Verbote ganzer Stoffgruppen wie PFAS oder Mikroplastik jedoch vermieden werden. Zudem sollte stets geprüft werden, ob gesetzliche Verschärfungen des Stoffrechts zu negativen Ausweicheffekten führen können. Damit Unternehmen sich auf neue Regelungen einstellen kön- nen, sollten diese Verfahren einfacher und nachvollziehbarer gestaltet werden. Etwaige Informa- tions- und Prüfpflichten zu Stoffen etwa beim Umgang mit Chemikalien sollten praxisgerecht gestaltet und ihr Aufwand für Unternehmen innerhalb der Lieferkette zumutbar bleiben. Wo mög- lich sollte die Politik dabei auf in der Wirtschaft bewährte Verfahren zur Qualitätssicherung set- zen. Bei der Regelung der finanziellen und organisatorischen Verantwortung für Informationen oder Entsorgungen innerhalb von Lieferketten sollte eine verursachergerechte Lastenverteilung gewährleistet und der Bürokratie- und Kostenaufwand nicht übermäßig erhöht werden. Anpas- sungen stofflicher Grenzwerte sollten stets unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf die Verwendungsmöglichkeit der von den jeweiligen Stoffen betroffenen Rezyklate erfolgen. Anlagen praxisgerecht und effizient genehmigen und überwachen Rechtssichere Genehmigungs- und Überwachungsverfahren setzen ausreichendes und fachkun- diges Personal sowie digitale Verfahren in den Behörden voraus: Viele Unternehmen berichten jedoch von geringen oder fehlenden Kapazitäten sowie mangelndem technischem Know-How in den Umweltverwaltungen. Gleichzeitig werden Genehmigungs- und Überwachungspflichten auf kleinere Anlagen ausgeweitet. Das erhöht den Aufwand für Unternehmen und Behörden. Als Folge werden Abwägungsentscheidungen von Behörden weniger praxisgerecht getroffen, Genehmi- gungsverfahren verzögert und Unternehmen zur Beauftragung zusätzlicher externer Gutachten verpflichtet. Damit Behörden ihre Ermessensentscheidungen praxisgerecht treffen können, sollten sie tech- nisch und personell ausreichend und qualifiziert ausgestattet sein. Verfahren sollten möglichst weitgehend digitalisiert werden. In neuen immissionsschutzrechtlichen Regelungen sollten der Aufwand für Genehmigungsverfahren reduziert und Bagatellgrenzen erhöht werden. Insbesondere Gutachten und der Einsatz von Sachverständigen sollte reduziert werden. Um der Komplexität der Anlagentechnik gerecht zu werden, sollten Einzelfallregelung für Ausnahmen in begründeten Fäl- len möglich bleiben. Die Anzahl und der Umfang von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sollte gerade bei kleineren Projekten (Anhang II UVPG) reduziert werden. Hierfür sollte die Bun- desregierung besonders die Schwellenwerte zur Notwendigkeit einer sog. UVP-Vorprüfung erhö- hen. Bei der Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IED) sollte die Bundesregierung die er- weiterten Anforderungen auf Anlagen beschränken, die unter den Anwendungsbereich der IED fallen. Die Zahl der Anlagen, für die ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren not- wendig ist, sollte dabei deutlich reduziert werden. Für Anlagen, die nicht unter die IED fallen sollte Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 54 das vereinfachte Verfahren ausreichen. Zusätzliche Bürokratiebelastungen sollten vermieden und die Übergangsbestimmungen weitestmöglich genutzt werden. Erleichterungen für Transformati- onsprojekte sollte die Bundesregierung schnellstmöglich zur Beschleunigung der Verfahren um- setzen. Klagen von Umweltverbänden oder Bürgern verzögern oder gefährden durch die folgenden Rechtsunsicherheiten Projekte für den Infrastrukturausbau oder Gewerbeansiedlungen. Bei derar- tigen Klagen sollte eine Regeldauer von maximal 12 Monaten für diese Gerichtsverfahren gesetz- lich vorgeschrieben werden. Weiter sollten hierzu Klagebegründungsfristen sowie Fristen für die Beibringung von Beweismitteln, wie etwa Gutachten, eingeführt werden. Um die Zahl der Verfah- ren zu beschränken, sollte die Bundesregierung sich zudem dafür einsetzen, dass Klagerechte für Umweltschutzverbände nicht auf unbeteiligte Privatpersonen ausgeweitet werden. Bei der Wei- terentwicklung der Umsetzung der Aarhus-Konvention sollte sich die Bundesregierung für eine Wiedereinführung der Präklusion einsetzen und bei der nationalen Ausgestaltung die vorhandenen Spielräume zu ihrer Stärkung nutzen. Mit der Präklusion können Klagen oder Widersprüche aus- geschlossen werden, wenn diese zu spät eingereicht werden. Dadurch können Unternehmen wie- der mehr Rechts- und Planungssicherheit für ihre Investitionen erhalten. Wirtschaftliche Entwicklung an geeigneten Standorten ermöglichen Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollten so angepasst werden, dass gewerbliche Nutzungen in dicht besiedelten Räumen, auch in der Nähe von oder bei heranrückenden Wohnbebauungen, möglich bleiben. Interessenkonflikte sollten nicht in nachgelagerte Genehmigungs- oder Überwa- chungsverfahren verlagert, sondern bereits bei der Planung ausreichend berücksichtigt werden. Beim Lärmschutz sollten die verschiedenen Anforderungen an Gewerbe-, Verkehrs-, Freizeitlärm möglichst vereinheitlicht werden. Damit Gewerbe auch in dicht besiedelten Ballungsräumen wei- ter betrieben werden kann, sollten Grenzwerte, Beurteilungszeiten und -orte sowie mögliche Min- derungsmaßnahmen in der Technischen Anleitung (TA) Lärm – bspw. durch passive Schallschutz- maßnahmen - flexibler ausgestaltet werden. Im Störfallrecht sollte die Bundesregierung bundeseinheitliche Regelungen zur Ermittlung des an- gemessenen Sicherheitsabstandes zwischen Industriebetrieben und Schutzobjekten treffen und unbestimmte Rechtsbegriffe klarstellen. Die Häufigkeit und der Aufwand für Gutachten sollten reduziert werden, die Möglichkeit zur Einzelfallbetrachtung jedoch erhalten bleiben. Der Gewäs- serschutz sollte die Ziele im Einklang mit den Bedürfnissen von Energie-, Verkehrs- und Touris- muswirtschaft oder produzierenden Unternehmen erreichen. Gewerbliche Handlungsmöglichkeiten im Umweltschutz schaffen Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen unterstützt gesetzliche Maßnahmen zur Stärkung der Wasserresilienz. Bei möglichen Konflikten intensiver Wassernutzungen sollte der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung Vorrang eingeräumt werden. Bestehende industrielle Nutzun- gen sollten jedoch stets erhalten bleiben. Der Schutz vor Hoch- bzw. Niedrigwasser sollte vor dem Hintergrund der zunehmenden Starkregenereignisse bzw. Trockenperioden verstärkt werden. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 55 Dabei sollten insbesondere Möglichkeiten zur Regenwassernutzung durch Unternehmen verbes- sert werden. Im Naturschutz sollten die Handlungsmöglichkeiten der Wirtschaft bei Eingriffen in die Natur flexibler gestaltet werden. Bei Maßnahmen zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Biodiver- sität sollten wirtschaftliche Belange frühzeitig und konstruktiv in eine Gesamtabwägung einflie- ßen. Dies gilt etwa im Hinblick auf die Ausweisung zusätzlicher Schutzgebiete zu Land und auf See. Unternehmen sollten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch auf Vorratsflächen sowie Öko- konten anwenderfreundlich nutzen dürfen. Dafür sollte ein bundesweit einheitliches Bewertungs- verfahren eingeführt werden. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und damit der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität ist für die Wirtschaft ein wichtiges Ziel. Erfolge im Artenschutz und bei der Biodiver- sität sollten sich auch rechtlich in Form von Erleichterungen für Wirtschaft bemerkbar machen. Anpassungen der FFH-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie könnten eine zügige Planung und Genehmigung fördern. Dazu sollte eine stärkere Fokussierung auf den Populations- statt auf den Individualschutz vorgenommen werden. Bei Intensität und Umfang des EU-Artenschutzes sollte eine regionale Differenzierung möglich sein. Das gilt insbesondere dort, wo eine Population einen guten Erhaltungszustand aufweist. Maßnahmen zur Luftreinhaltung sollten eine faire Lastenverteilung zwischen den verschiedenen Quellen vorsehen. Die Einhaltung der Grenzwerte sollte nicht allein von lokalen oder regionalen Verwaltungen und Unternehmen verantwortet werden. Bei der Umsetzung der Luftqualitätsricht- linie in nationales Recht sollte die Bundesregierung die möglichen Ausnahmen möglichst umfang- reich nutzen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 56 Ansprechpartner in der DIHK: Christoph Petri (petri.christoph@dihk.de), Hauke Dierks (dierks.hauke@dihk.de) Kreislaufwirtschaft und Rohstoffe: Potenziale nutzen und Zugang sichern Die Versorgung mit Rohstoffen und ein sparsamer Umgang mit Ressourcen sind wichtige Säulen wirtschaftlicher Tätigkeit. Für zahlreiche Produkte müssen Rohstoffe importiert werden. Der Aus- bau der Kreislaufwirtschaft bietet große Chancen für mehr Unabhängigkeit und Versorgungssi- cherheit Dies ist für alle Akteure der Wertschöpfungskette essenziell, insbesondere für Krisenzei- ten. Um die vollen Potenziale einer Kreislaufwirtschaft zu erschließen, sollten Stoffkreisläufe bü- rokratiearm und technologieoffen erschlossen werden können. Statt allein auf neue Regulierungsmaßnahmen zu setzen, sollte die einheitliche Anwendung und Durchsetzung bestehender Regeln einen Schwerpunkt der europäischen Kreislaufwirtschaftspoli- tik bilden. Im Vorfeld umwelt- und insbesondere abfallrechtlicher Regulierungsvorschläge sollten deren ökonomische Auswirkungen und praktische Umsetzbarkeit über die Breite der unmittelbar wie mittelbar betroffenen Unternehmen ermittelt werden. Die Umsetzung der Nationalen Kreis- laufwirtschaftsstrategie sollte auf Grundlage realistischer Zielannahmen erfolgen. Kommt es zu neuen Regelungen, sollten diese mit möglichst geringem Aufwand in die betriebliche Praxis inte- griert werden können. Vor jeder gesetzlichen Regulierung sollte geprüft werden, ob die Umwelt- ziele durch eigenverantwortliche Initiativen oder Anreize erreicht werden können. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Förderung der Kreislaufwirtschaft – Stoffkreisläufe schließen Herstellerverantwortung und Wettbewerb fair gestalten Verpackungsverordnung - Bürokratie abbauen und Verfahren vereinfachen Bemühungen der Unternehmen bei der Rohstoffbeschaffung flankieren Zugang zu heimischen Rohstofflagern langfristig sichern Sekundärrohstoffe verfügbar und marktfähig machen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 57 Förderung der Kreislaufwirtschaft - Stoffkreisläufe schließen Die Förderung der Kreislaufwirtschaft – gerade auch auf EU-Ebene – hat für die deutsche Wirt- schaft einen hohen Stellenwert. Neben ökologischen Vorteilen, wie einem Beitrag zum Klima- schutz, liegen hierin auch ökonomische Potenziale. Dazu zählt eine geringere Importabhängigkeit bei verschiedenen Rohstoffen, welche die Resilienz von Unternehmen verbessert. Umfassende Nachhaltigkeitsvorgaben für Produkte – wie etwa durch eine Ökodesign-Verordnung – stellen deutsche Unternehmen hingegen vor Herausforderungen. So können zu detaillierte Ökodesign- Anforderungen dazu führen, dass die Produktvielfalt beschnitten und technologieoffene Innova- tionen erschwert werden. Vorgaben zu Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Recyclingfä- higkeit von Produkten sollten Unternehmen daher genügend Freiraum bei der Produktentwicklung einräumen. So können Betriebe die Chancen, die sich aus der Verbesserung der Energie- und Ma- terialeffizienz ergeben, auch im Wettbewerb nutzen. Um ökonomische Potenziale heben zu können, sollten neue Regularien, wie u. a. die Einführung des Digitalen Produktpasses, europaweit einheitlich gestaltet und angewandt werden. Ebenfalls sollten neue Vorgaben auf der frühzeitigen und konstruktiven Einbeziehung unternehmerischer Expertise beruhen, die Möglichkeit wirtschaftlicher Selbstregulierung offenhalten und die Wett- bewerbsfähigkeit gerade kleiner und mittlerer Unternehmen nicht beeinträchtigen. Dazu benöti- gen Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit für notwendige Transformationsprozesse sowie Zeit zur Umsetzung neuer Regularien. Bestehende Regularien sollten auf Potenziale zur Erleich- terung des EU-Binnenmarktes geprüft werden, wie z. B. bei Notifizierungspflichten von Recyc- lingprodukten. Herstellerverantwortung und Wettbewerb fair gestalten Eine Erweiterung des Gewährleistungsrechts im Hinblick auf den Anspruch auf Reparatur („Right to Repair”) sehen die ganz überwiegende Zahl der Unternehmen kritisch. Produktspezifische An- forderungen sollten gemeinsam mit der Wirtschaft effizient und bürokratiearm weiterentwickelt und in den Digitalen Produktpass integriert werden. Geklärt werden sollte auch der Umgang mit Import- sowie Onlineware und deren Einbeziehung in die Reparaturvorhaben, um eine Gleichstellung mit stationärem Handel zu ermöglichen. Manche Unternehmen in Deutschland sprechen sich für ein europaweites Recht auf Reparatur aus, denn neben der Ressourceneinsparung und größeren Marktchancen langlebiger Produkte, könnte aus Sicht einer Minderheit das Recht auch den Vorteil einer höheren Kundenbindung bieten. In der Abfallrahmenrichtlinie sollte das Verursacherprinzip nicht unbegrenzt entlang der gesamten Wertschöpfungskette ausgedehnt, sondern weiterhin auf den Umgang mit dem Endprodukt be- grenzt werden. Die aus der Richtlinie hervorgehende SCIP- Datenbank (Datenbank für „Substances of Concern in Products and Articles“) sollte in ihrem Umfang nicht nur in der rechtlichen Theorie, sondern auch in der Praxis auf die in der REACH-Verordnung vorgesehenen Informationen be- schränkt bleiben. Auch sollte sie in ihrer Anwendung praxistauglicher gestaltet werden, um sie für die Kreislaufwirtschaft nutzbar zu machen und die damit verbundenen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 58 Verpackungsverordnung - Bürokratie abbauen und Verfahren vereinfachen Mit der europäischen Verpackungsverordnung sollten Anforderungen harmonisiert und die ein- heitliche Umsetzung in Europa sichergestellt werden. Nationale Unterschiede, insbesondere im Hinblick auf das Ambitionsniveau der Umsetzung, sollten vermieden bzw. in existierenden Fällen auf ein Minimum reduziert werden. In der weiteren Umsetzung sollten die Herstellerverantwor- tung und Registrierungspflichten – sofern überhaupt notwendig einmalig europaweit wahrge- nommen werden können. Kennzeichnungspflichten und Vorgaben zur Verpackungsgestaltung sollten ebenfalls europaweit einheitlich gelten. Dabei sprechen sich viele Unternehmen der Re- cyclingwirtschaft für ein einheitliches Recycling-Label und Anforderungen an den Einsatz von Recyclingmaterialien (Minimal-Content) aus. Zur Entlastung bei Kleinmengen sollten Bagatell- grenzen eingeführt werden. Bemühungen der Unternehmen bei der Rohstoffbeschaffung flankieren DIHK-Umfragen belegen, dass die Versorgung mit Rohstoffen nicht immer uneingeschränkt ge- währleistest ist. Entsprechend ist es aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft grundsätzlich richtig, dass die EU-Kommission ein Gesetz für kritische Rohstoffe („Critical Raw Materials Act“) verab- schiedet hat, um zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit von Rohstoffen treffen zu können. Eine europäische Bündelung der Rohstoffstrategien ist aus Sicht der Wirtschaft empfehlenswert, um die Rohstoffversorgung der Unternehmen zu sichern. Industrie- und Handelskammern unterstreichen, dass ein verstärktes staatliches Monitoring von Rohstoffen nur dann sinnvoll ist, wenn dadurch keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen für Unternehmen entstehen. Unternehmen befürchten solche Bürokratie, da sie ggf. an öffentliche Stellen zu Rohstoffen berichten müssten. Zugang zu heimischen Rohstofflagern langfristig sichern Die Gewinnung heimischer Rohstoffe dient dem Umwelt- und Klimaschutz, da die Verarbeitung der Rohstoffe regelmäßig in unmittelbarer Nähe des Abbaus erfolgt. Politik und Wirtschaft sollten gemeinsam das Bewusstsein für die Notwendigkeit des heimischen Rohstoffabbaus stärken. Trotz seiner Bedeutung für größere strategische Unabhängigkeit steht der Bergbau in Deutschland vor immer höheren Hürden und Barrieren. Grund hierfür sind die kontinuierliche Verschärfung und Bürokratisierung von Genehmigungsverfahren: durch fehlende Technologieoffenheit bis hin zu Verboten und einer stetigen Ausweitung anspruchsvoller, komplexer Umweltauflagen. Hinzu kommt eine Abnahme der Akzeptanz des heimischen Rohstoffabbaus in der Bevölkerung. Die Er- schließung von Rohstoffen innerhalb der EU kann bspw. durch weitere Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren und Beschleunigungsmaßnahmen ermöglicht werden. Die Erhöhung der Sicherheit der Versorgung mit Rohstoffen durch strategische Rohstoffprojekte in der EU oder in für die Rohstoffversorgung der EU wichtigen Partnerländern wird von der gewerblichen Wirtschaft befürwortet. Sowohl die verstärkte Erschließung von Rohstoffen innerhalb der EU als auch Roh- stoffpartnerschaften mit anderen Ländern werden von Unternehmen ausdrücklich als positive Lö- sungsansätze genannt. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 59 Sekundärrohstoffe verfügbar und markfähig machen Um die Kreislaufwirtschaft weiter voranzubringen, ist eine Reform des Abfallrechts erforderlich, insbesondere Regelungen zum Abfallende. Das Abfallende wird aber durch immer strengere Grenzwerte im Stoffrecht erschwert. Es bedarf dringend einer Vereinfachung. Es sind bundes- bzw. europaweit einheitliche Vorgaben zum Einsatz von z. B. recycelten Baustoffen notwendig. Die Weiterentwicklung europäischer Leitmärkte für Sekundärrohstoffe und nachhaltige Produkte kann die Grundlage für die Abnahme nachhaltiger Produkte schaffen. Aktuell leidet der Markt daran, dass Rezyklate oft nicht in der Menge und Qualität vorhanden sind, wie sie benötigt wer- den. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass die Qualitätsanforderungen von Rezyklaten denen der Primäreinsatzstoffe entsprechen. Dies sollte mittels Normung und Standardisierung sichergestellt werden. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 60 Ansprechpartnerinnen in der DIHK: Cornelia Upmeier (upmeier.cornelia@dihk.de), Natascha Waltke (waltke.natascha@dihk.de) Corporate Responsibility: Nachhaltiges Wirtschaften unterstützen, Gestaltungs- spielräume bewahren In einer globalisierten Welt und vor dem Hintergrund großer wirtschaftlicher Herausforderungen ist verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften in der Tradition des Leitbilds der Ehrbaren Kaufleute aktueller denn je. Deutsche Unternehmen üben ihre unternehmerische Verantwortung (Corporate Responsibility – CR) auf vielfältige Weise aus und verbinden wirtschaftlichen Erfolg mit der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte. Auch im Ausland tragen deutsche Unternehmen zu höheren Sozial- und Umweltstandards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand bei. Viele Unternehmen leisten durch dieses Engagement sowie die Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen zusätzlich einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs). Grundsätzlich sollte die Politik die Wirtschaft als Partnerin verstehen, da sich die Herausforde- rungen der Transformation zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nur gemeinsam mit der Wirtschaft lösen lassen. So sollten die Europäischen Institutionen einheitliche, verlässliche Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit in Europa schaffen und die notwendigen Freiräume für die Wahrnehmung und Ausgestaltung unternehmensspezifischer Verantwortung lassen. Ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene beim Thema CR ist für die Investitions- und Pla- nungssicherheit der Wirtschaft essenziell. Bei grenzüberschreitenden Themen sollte sie über in- ternationale Ordnungspolitik möglichst gleiche Wettbewerbsbedingungen auf globaler Ebene her- stellen – mit Blick auf einige Auslandsmärkte entstehen bereits Benachteiligungen für deutsche Unternehmen durch EU-Regelungen. Bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht sollten die gesetzten EU-Standards gewahrt werden und keine weiteren Verschärfungen zum Nachteil der deutschen Wirtschaft im nationalen Recht erfolgen. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Für Menschenrechte und Umweltstandards weltweit: „Level-playing-field“ sicherstellen Vorgaben zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht bürokratiearm und praxistauglich ausgestalten Mehr Unterstützung anbieten, Nachhaltigkeit fördern statt regulieren Komplexität und Aufwand der Nachhaltigkeitsberichterstattung begrenzen Freiwillige Umweltmanagementsysteme anerkennen Chancen der Digitalisierung für eine nachhaltige Entwicklung einsetzen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 61 Für Menschenrechte und Umweltstandards weltweit: „Level-playing-field“ sicherstellen Die deutsche Wirtschaft unterstützt das Ziel der Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit. Die gemeinsame Anstrengung vieler gesellschaftlicher Akteure für die verantwortungsvolle Ge- staltung von Liefer- und Wertschöpfungsketten kann einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie zur nachhaltigen Entwicklung leisten. CSR-Strategien und die Art des Engagements von Unternehmen sind dabei jedoch unterschiedlich. Gelebte Unterneh- mensverantwortung ist ein Treiber für Innovation, schafft Wettbewerbsvorteile und stärkt die Un- ternehmensmarke. Zudem erwarten Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten, Investoren, Politik und Gesellschaft, dass Unternehmen gesellschaftliche Veränderungen verantwortungsvoll mitgestal- ten und sich für gemeinsame rechtsstaatliche Grundsätze einsetzen. Lieferkettenmanagement, menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltsprozesse sowie die Verhin- derung von Zwangsarbeit stehen stark im Vordergrund der Diskussion. Die tatsächlichen Möglich- keiten der Einflussnahme von Unternehmen auf die Zulieferkette variieren jedoch stark, je nach Unternehmensgröße, -struktur und Marktposition. Oftmals gibt es nur begrenzten Einfluss und geringe Kontrollmöglichkeiten bei der Einhaltung der Standards vor Ort. Wenig bis keinen Einfluss haben Unternehmen auf mittelbare Zulieferer bzw. indirekte Geschäftspartner, mit denen keine Vertragsbeziehung besteht und die oftmals nicht bekannt sind. Im Sinne einer Verantwortungs- partnerschaft sollte nach Ansicht der Unternehmen die Staaten ihre Aufgabe wahrnehmen, So- zial- und Umweltstandards durchzusetzen und Menschenrechte zu schützen, auch in Entwick- lungs- und Schwellenländern. Diese staatliche Verantwortung darf weder in den Gaststaaten noch von Europa aus auf die Unternehmen übertragen werden. Vorgaben zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht bürokratiearm und praxistauglich ausgestal- ten Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen seit 2023, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette vor- rangig unter Berücksichtigung unmittelbarer Zulieferer auszuüben. Erste Erfahrungen mit dem Gesetz zeigen, dass bei betroffenen Unternehmen mit komplexen Lieferketten erhebliche Kosten und hoher bürokratischer Aufwand im Zusammenhang mit der Ausübung der Sorgfaltspflichten entstanden sind. Sehr detaillierte Umsetzungsvorgaben und Berichtspflichten tragen ebenfalls dazu bei und binden teilweise erhebliche Ressourcen. Eine schlankere Umsetzung des LkSG ist aus Sicht der meisten Unternehmen erforderlich. Für nicht risikobehaftete Zulieferer sollten Erleich- terungen geschaffen werden. Diese Zulieferer wären dann nicht mehr durch zahlreiche Aus- kunftsersuchen und die Weitergabe von Sorgfaltspflichten belastet. Nach mehrheitlicher Auffassung der Unternehmen sollte grundsätzlich eine Aussetzung des LkSG bis zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) erwogen werden, um zu vermeiden, dass deutsche Unternehmen durch die bestehende nationale Regelung weiter Wettbewerbsnachteilen im Vergleich zu anderen EU- Unternehmen ausgesetzt sind. Mindestens sollten aber die Berichtspflichten nach LkSG bis zur Umsetzung der CSDDD vollständig ausgesetzt werden. Einige Unternehmen halten jedoch eine Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 62 zwischenzeitliche Aussetzung der Anforderungen nicht für sinnvoll, da bereits entsprechende Sorgfaltspflichtenprozesse unternehmensintern etabliert sind und generell sowie auch im Hinblick auf künftige gesetzliche Regeln fortgeführt werden. Viele Unternehmen fordern die CSDDD nochmals grundlegend zu vereinfachen. Auf jeden Fall sollte die Umsetzung der CSDDD in Deutschland allenfalls eins zu eins, d. h. ohne „gold-plating“ erfolgen. Wichtig ist dabei auch, den zeitlich gestaffelten Anwendungsbereich auf Unternehmen zu wahren, um ausreichende Vorbereitungszeit zu lassen. Bei der Umsetzung der CSDDD sollte darüber hinaus eine bürokratiearme und praxistaugliche Ausgestaltung von Vorgaben zur unter- nehmerischen Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und die Umwelt und die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten im Vordergrund stehen. Bürokratische Lasten sollten dabei durch die Anwendung des risikobasierten Ansatzes und die Einführung einer Positivliste von Staaten mit hohem Schutzniveau begrenzt werden. Die Ausdehnung der Sorgfaltsplichten auf indirekte Ge- schäftspartner in der Aktivitätskette ist praxisfern und stellt eine kaum erfüllbare Anforderung dar. Dadurch sowie aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen und Haftungsrisiken drohen Be- einträchtigungen bei der notwendigen Diversifizierung von Lieferketten und der Rückzug aus be- stimmten Ländern. Unterstützungsangebote für Unternehmen sollten frühzeitig bereitgestellt werden. Der „trickle-down-Effekt“ auf Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette sollte durch adäquate Maßnahmen begrenzt werden. Auswirkungen, Kosten und Nutzen der Sorgfalts- pflichtenregulierung sollten regelmäßig evaluiert werden. Mehr Unterstützung anbieten, Nachhaltigkeit fördern, statt regulieren Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Taxonomie müssen deutlich mehr Unternehmen unmittelbar über ihre Nachhaltigkeit berichten. Der Fokus sollte jedoch ver- stärkt auf rechtzeitigen Unterstützungsangeboten und der Förderung von Nachhaltigkeitskompe- tenzen liegen und nicht auf der Berichtserstellung oder neuer Gesetzgebung. Das Nachhaltigkeitsengagement der Unternehmen bedarf keiner weiteren bürokratischen, gesetz- lichen Regelungen, die kontraproduktiv wirken. Unternehmen sollten durch Informationen sowie Angebote zur Kapazitätsentwicklung und zum Aufbau von Know-how unterstützt werden. Auch Initiativen im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) sollten darauf ausgerichtet sein, Unternehmen einerseits Hilfestellungen zu geben und andererseits Staaten anzuhalten, ihrerseits bestehende völkerrechtliche Vereinbarungen zu implementieren und durchzusetzen. Dies sollte die EU auch auf VN-Ebene bei der Verhandlung des Entwurfs für ein internationales Abkommen (UN-Treaty) im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte berücksichtigen. Im Rahmen von multilateralen Foren und internationalen Organisationen sollte sich die Europäische Union für eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen einsetzen, um Nachhaltigkeit in Liefer- und Wert- schöpfungsketten zu fördern. Komplexität und Aufwand der Nachhaltigkeitsberichterstattung begrenzen Mit der Verabschiedung der CSRD, der Regelungen zu Taxonomie und zur entwaldungsfreien Lie- ferkette, dem EU-Lieferkettengesetz usw. nehmen die Anforderungen und die Komplexität an Un- ternehmen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Anwendungsbereich zu. Von Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 63 den Berichtspflichten sind nicht nur große Unternehmen betroffen, sondern durch indirekte Be- richtspflichten („trickle-down-Effekt“) KMU. Diese Unternehmen werden als Zulieferbetriebe auf- gefordert, nicht-finanzielle Informationen – oftmals nach unterschiedlichen Standards und For- maten – zu liefern. Die zusätzliche Belastung für KMU steht in keinem angemessenen Verhältnis zu ihren begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen. Insbesondere sollte eine Kompati- bilität, auch Vereinheitlichung der verschiedensten Pflichten und Standards auf EU bzw. interna- tionaler Ebene sichergestellt bzw. angepasst werden. Ebenso sollten die dafür verantwortlichen Regulierungen zur Eindämmung dieses Effekts überarbeitet werden. (vgl. Kapitel „Sustainable Fi- nance“). Bei der Entwicklung der freiwilligen Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für KMU (VSME) gilt es, die spezifischen Herausforderungen von KMU in der Wertschöpfungskette zu berücksichtigen. (vgl. Kapitel „Sustainable Finance“). Zudem sollte ein Abbau von Dokumentati- onsvorschriften durchgeführt werden, insbesondere, wenn identische Inhalte verlangt werden. Hier sollte auf bestehende Berichte wie z. B. EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) und ISO-Zertifizierungen verwiesen werden können und eine Doppelbelastung dadurch vermieden werden. Technische Möglichkeiten, die den KMU bei der Nutzung eines VSME-Basismoduls opti- onal zur Verfügung stehen, sowie digitale Schnittstellen würden den Aufwand ebenfalls reduzie- ren. Auch bei der Teilnahme an Förderprogrammen, öffentlichen Ausschreibungen etc. werden Nach- haltigkeitsdaten von KMU verlangt (vgl. Kapitel „Wettbewerbsrecht“). Die Datenbasis hierfür sollte, wenn überhaupt, auch aus dem (Basismodul des) VSME kommen. Freiwillige Umweltmanagementsysteme anerkennen Freiwillige Umweltmanagementsysteme befördern einen individuellen, verantwortungsbewussten Ressourceneinsatz. Teilnehmer des europäischen Umweltmanagementsystems EMAS bspw. ver- pflichten sich, die Einhaltung aller umweltrechtlichen Vorgaben prüfen zu lassen und ihre Um- weltleistung kontinuierlich zu verbessern. EMAS ist so für Unternehmen ein Gütesiegel und öf- fentliches Bekenntnis für eine an Umwelt und Nachhaltigkeit ausgerichtete Unternehmenskultur. Das freiwillige, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Engagement der Unterneh- men z. B. durch Managementsysteme wie ISO-Zertifizierungen, sollte außerhalb des öffentlichen Auftragswesens höhere Anerkennung finden, u. a. in Form von Erleichterungen bei Dokumentati- onspflichten. Dann fänden diese Instrumente noch mehr Anklang bei den Unternehmen. Chancen der Digitalisierung für eine nachhaltige Entwicklung einsetzen In einer zunehmend digitalen Welt und Gesellschaft gehört zu CR auch der verantwortungsvolle Umgang mit Daten sowie mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen, die sich durch die Digitalisierung ergeben, die Corporate Digital Responsibility (CDR). Während bei nach- haltiger Unternehmensführung die analoge Welt häufig im Vordergrund steht, thematisiert CDR die Weiterentwicklung in Bezug auf Digitales: Wie verarbeite ich als Unternehmen die Daten, die von außen kommen und wie transparent wird dies kommuniziert? Wie setzt man Anwendungen der Künstlichen Intelligenz für Mitarbeitende und KundInnen verantwortungsvoll ein? Die Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 64 Wirtschaft unterstützt dieses Ziel, auch mit Blick darauf, dass digitale Technologien einen Beitrag zur Bewältigung struktureller und ökologischer Herausforderungen in den Betrieben leisten kön- nen. Die Potenziale, die durch die Vernetzung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit ermöglicht werden, sollten in neuen Gesetzen abwägend mit einbezogen, aber nicht zu einer zwingenden Voraussetzung gemacht werden. Unternehmen sind sich ihrer CDR bewusst, die sich aus der Digi- talisierung und den damit einhergehenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen ergibt. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 65 Cluster 5: Bildung und Fachkräfte Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 66 Ansprechpartner/-innen in der DIHK: Dr. Knut Diekmann (diekmann.knut@dihk.de), Julia Flasdick (flasdick.julia@dihk.de), Jana Heiberger (heiber- ger.jana@dihk.de), Markus Kiss (kiss.markus@dihk.de), Kathrin Riedler (riedler.kathrin@dihk.de) Fachkräftesicherung: Berufliche Bildung stärken – Fachkräftepotenziale he- ben Seit Jahrzehnten ist die Berufliche Bildung in Deutschland Garant für qualifizierte Fachkräfte und eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit, zugleich ist sie Vorbild für viele andere Länder. Gleichzeitig steht das Erfolgsmodell vor Herausforderungen. V. a. infolge des demografischen Wandels fehlen den Betrieben zunehmend geeignete Bewerberinnen und Bewerber für eine duale Ausbildung. Die Stärkung und Weiterentwicklung der Beruflichen Bildung gehören daher zu den wichtigsten Auf- gaben der IHK-Organisation. Die berufliche Aus- und Weiterbildung soll weiter so organisiert sein, dass sie unter sich rapide ändernden Rahmenbedingungen die Bedarfe der Unternehmen erfüllt und attraktiv für junge Menschen und angehende Fachkräfte ist. Eine erfolgreiche Fachkräftesi- cherung kann nur gelingen, wenn die gesamte Bildungskette in den Blick genommen wird - von einer guten frühkindlichen Bildung über Schule, Ausbildung oder Studium bis hin zur Höheren Berufsbildung. Die Kompetenzen der EU sind in der Bildungspolitik auf eine unterstützende und ergänzende Funk- tion sowie auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten begrenzt. EU- Initiativen in der Bildungspolitik sollen die Verantwortung der Mitgliedstaaten für Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems beachten und ausreichende Spielräume für flexible individu- elle Wege auf nationaler Ebene lassen. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Berufsorientierung in Zusammenarbeit mit den allgemeinbildenden Schulen verbessern, junge Menschen zielgerichtet in Ausbildung bringen Duale Ausbildung stärken und weiterentwickeln Hochwertige Prüfungen sichern, Nachqualifizierung ausbauen Europaweite und internationale Mobilität in der Beruflichen Bildung fördern und für KMU besser zugänglich machen Weiterbildungsvielfalt erhalten, Beratung intensivieren Weiterbildungsbeteiligung erhöhen Betriebliche Bedarfe und Anforderungen stärker berücksichtigen Marke „Höhere Berufsbildung“ stärken Digitalen Bildungsraum gestalten Akademische Fachkräfte praxisnah qualifizieren, Beschäftigungsfähigkeit sichern Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 67 Berufsorientierung in Zusammenarbeit mit den allgemeinbildenden Schulen verbessern, junge Menschen zielgerichtet in Ausbildung bringen Schülerinnen und Schüler benötigen eine systematische, möglichst frühzeitige, praxisorientierte und realistische Berufsorientierung. Von zentraler Bedeutung sind dabei betriebliche Praktika. Au- ßerdem sollten alle Schulformen, auch Gymnasien, verbindlich über die Perspektiven einer dualen Ausbildung und anschließender Höherer Berufsbildung als alternativen und gleichwertigen Bil- dungsweg zum Studium informieren. Die Wirtschaft ist bereit, sich hierbei einzubringen. Zusätz- lich zur persönlichen Beratung durch Ausbildungs-, Berufsberater oder Ausbildungsbotschafter sollten digitale Formate, auch für Eltern, gestärkt werden. Zur Vergleichbarkeit und Transparenz von Leistungen und Schulabschlüssen ihrer Bewerberinnen und Bewerber wünschen sich Unternehmen verbindliche, bundesweit vereinbarte und umgesetzte Bildungsstandards sowie mehr Angebote, die das Interesse für MINT-Berufe, ökonomische Grund- lagen und das Unternehmertum stärken. Weitere Empfehlungen für eine bessere Vermittlung von erforderlichen Basiskompetenzen mit Blick auf die Ausbildungsreife in der Schulbildung hat die IHK-Organisation im Positionspapier: "Schulische Bildung verbessern – Fachkräfte für die Wirt- schaft sichern" veröffentlicht. Um unrealistischen Berufswünschen vorzubeugen und Ausbildungsabbrüche zu reduzieren, ist es wichtig, junge Menschen mit ihren individuellen Voraussetzungen passgenau in Betriebe zu ver- mitteln. Dazu sollten die Jugendberufsagenturen unter Beteiligung der IHKs bundesweit gestärkt und zur ersten Anlaufstelle für junge Menschen bei der Berufswahl werden. Angesichts sinkender Bewerberzahlen und zahlreicher unbesetzter Ausbildungsplätze sollten politische Diskussionen über umlagefinanzierte Ausbildungsgarantien beendet werden. Betriebliche Ausbildung sollte stets Vorrang vor außerbetrieblicher Ausbildung haben, um die Chancen der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Förderangebote wie Einstiegsqualifizierungen, Assistierte Ausbildung und Mentorenprogramme sollten noch bekannter gemacht und weiterentwickelt werden. Wer ein Studium abgebrochen hat, sollte schnellstmöglich mit Ausbildungsbetrieben zusammengebracht werden. Duale Ausbildung stärken und weiterentwickeln Die Bundesregierung sowie die Wirtschafts- und Sozialpartner sollten sicherstellen, dass es wei- terhin bedarfsgerechte Berufe gibt und diese regelmäßig und möglichst zügig überarbeitet wer- den. Die Themen Unternehmertum und berufliche Selbstständigkeit sollten in ausgewählten Aus- bildungsordnungen verankert werden. Die IHKs stellen ihrer Expertise dabei gerne zur Verfügung. Bei der Entwicklung und Aktualisierung von Berufen sollte das Modell „Dual mit Wahl+“ noch konsequenter umgesetzt werden. Dies ermöglicht eine flexible und ortsnahe Ausbildung, indem berufsübergreifende Kompetenzen in einer ersten Phase vermittelt werden und anschließend eine Spezialisierung in einer zweiten Phase erfolgt. Bundesregierung, Bundesländer sowie die zentralen Partner in der Ausbildung sollten im Pakt für Berufliche Schulen für starke und leistungsfähige Berufsschulen sorgen. Diese benötigen Investi- tionen in eine gute Ausstattung der Schulgebäude mit einer verlässlichen Infrastruktur, modernen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 68 Lehrmitteln sowie ausreichend und gut aus- und weitergebildeten Lehrkräfte. Die Digitalisierung der Berufsschulen sollte parallel zur Entwicklung in der Wirtschaft vorangetrieben werden. Rückläufige Azubi-Zahlen erschweren die wohnort- und betriebsnahe Beschulung. Lösungsan- sätze sind weniger ausdifferenzierte Berufsbilder, die Zulassung kleinerer Fachklassen sowie eine vereinfachte länderübergreifende Beschulung. Europaweit braucht es eine höhere politische und gesellschaftliche Wertschätzung der beruflichen Bildung. Die Europäische Kommission sollte auf das Ziel hinarbeiten, praxisnahe und qualitativ hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung mit hohen Lernanteilen im realen betrieblichen Arbeitsumfeld, unter Einbeziehung der Wirtschaft und abgestimmt auf die betrieblichen Bedürf- nisse weiter in der EU zu verbreiten. Hochwertige Prüfungen sichern, Nachqualifizierung ausbauen Die duale Ausbildung muss weiter mit berufstypischen und bundeseinheitlichen Prüfungen ab- schließen, damit Ergebnisse aussagekräftig und für die Unternehmen bundesweit vergleichbar sind. Rechtliche Hürden für den flexiblen Einsatz ehrenamtlich Prüfender im Berufsbildungsgesetz sollten schnellstmöglich abgeschafft, die Prüfertätigkeit noch besser unterstützt und öffentlich gewürdigt werden. Modernisierungen von Berufen sollten den Aufwand für die Prüfenden sowie die zuständigen Stellen möglichst nicht erhöhen. Bei der Weiterentwicklung der Prüfungen sollten die Chancen der Digitalisierung zum Vorteil von Auszubildenden, Betrieben, Berufsschulen und Prüfenden genutzt und Rahmenbedingungen wo nötig angepasst werden. Digitale Prüfungsfor- men sollten insbesondere dann genutzt werden, wenn der Umgang mit digitalen Medien später im beruflichen Alltag gefordert ist. Die IHKs werden die Möglichkeiten einer schrittweisen Nachqualifizierung ausbauen und über 25- jährige Menschen ohne Berufsabschluss dabei unterstützen, durch Teilqualifikationen oder die Validierung individueller beruflicher Fähigkeiten ihre Arbeitsmarktchancen zu verbessern und schrittweise einen beruflichen Abschluss zu erlangen. Europaweite und internationale Mobilität in der Beruflichen Bildung fördern und für KMU besser zugänglich machen Fremdsprachen und interkulturelle Kompetenzen werden angesichts der Internationalisierung vie- ler Unternehmen immer wichtiger. Zudem leistet Lernmobilität einen wichtigen Beitrag zur Per- sönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Praktische Lern- und Arbeitserfahrung im Ausland, z. B. durch das europäische Erasmus+ Programm, sollte nicht nur für Studierende selbstverständlich sein, sondern auch in der Beruflichen Bildung noch stärker durch einen Ausbau der finanziellen Unterstützung möglich gemacht werden. Um den betrieblichen Erfordernissen und auch den in- dividuellen Möglichkeiten gerecht zu werden, sollten sowohl Kurzzeitaufenthalte von einigen Wo- chen als auch längere Aufenthalte von über drei Monaten und Gruppenaufenthalte im Ausland möglich sein. Um mehr Unternehmen vom Mehrwert von Lernaufenthalten im Ausland zu überzeugen, braucht es aber auch in den Mitgliedstaaten regional verankerte und betriebsnahe Anlaufstellen für die Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 69 Beratung, Vermittlung und Unterstützung für Unternehmen. Die Verfahren sollten weiter entbü- rokratisiert werden, damit insbesondere KMU Erasmus+ noch flexibler nutzen können. Zudem sollte ein „Deutscher Beruflicher Austauschdienst“ (DBAD) analog zum Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) etabliert und mit Bundesmitteln unterstützt werden. Weiterbildungsvielfalt erhalten, Beratung intensivieren Unternehmen und Erwerbspersonen in Deutschland kommt die Vielfalt der beruflichen Weiterbil- dungsangebote zugute. Ob bspw. das eintägige Seminar, die von den Arbeitsagenturen geförderte Weiterbildung oder die im Berufsbildungsgesetz geregelte Höhere Berufsbildung mit ihren IHK- geprüften Abschlüssen: in der Regel gibt es eine Vielzahl passender Formate. Diese Vielseitigkeit und damit auch Flexibilität der beruflichen Weiterbildung sind wichtige Bausteine für die Fach- kräftesicherung der Betriebe hierzulande. Daher kommt es entscheidend auf Rahmenbedingungen an, die im Interesse der Unternehmen und deren Beschäftigten ein funktionierendes, betriebsna- hes und vielfältiges Weiterbildungsangebot weiterhin ermöglichen. Wichtig ist auch, dass eine effektive und möglichst gut vernetzte Weiterbildungsberatung Unternehmen und angehenden Fachkräften Orientierung bietet. Hier sind neben den IHKs auch bspw. Verbände und Arbeitsagen- turen in der Verantwortung. Weiterbildungsbeteiligung erhöhen Weiterbildung sollte für Unternehmen, Beschäftigte und Arbeitssuchende in Zukunft noch selbst- verständlicher werden – auch für Geringqualifizierte, Ältere oder berufstätige Mütter. Um dauer- haft individuelle Erwerbschancen zu verbessern und damit Unternehmen stets auf gut qualifizierte Fachkräfte setzen können, ist es notwendig, dass sich Arbeitnehmer während der gesamten Er- werbstätigkeit weiterbilden. Der Staat kann dies durch Anreizmechanismen wie zielgruppenori- entierte Prämien- und Gutscheinmodelle flankieren, ohne dabei – etwa durch neue Regulierungen oder zusätzliche Freistellungsansprüche für Arbeitnehmer – Unternehmen in ihrer Flexibilität ein- zuschränken und ihnen einseitig die Kosten aufzubürden. Um auch weiterhin die Beteiligung Äl- terer an beruflicher Weiterbildung zu erhöhen, braucht es Weiterbildungsangebote, die das Lern- verhalten von Älteren stärker berücksichtigen. Betriebliche Bedarfe und Anforderungen stärker berücksichtigen Insbesondere Weiterbildungen im Rahmen der Erwerbslosenqualifizierung sollten sich am betrieb- lichen Bedarf vor Ort v. a. der KMU orientieren, um den Übergang in die Unternehmen zu erleich- tern. Die Gestaltung der Qualifizierungsprogramme sollte flexibel und leicht umsetzbar sein. Dabei sollten bei Bedarf auch arbeitsplatzorientierte Grundbildungen, z. B. Alltagsmathematik, digitale (Grund-)Kompetenz oder Deutsch als Berufssprache vorgenommen werden, damit diesbezügliche Defizite der Arbeitnehmer betriebliche Abläufe nicht beeinträchtigen. Der Staat sollte das berufs- begleitende Lernen mit praxistauglichen Unterstützungsformaten begleiten – etwa durch das Meister- oder Aufstiegs-BAföG, dessen Weiterentwicklung Teil der politischen Agenda bleiben sollte. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 70 Marke „Höhere Berufsbildung“ stärken Höhere Berufsbildung sollte – auch europaweit- als gleichwertige Alternative zur Hochschulbil- dung etabliert werden. Eine gesetzliche Grundlage für die nationalen Qualifikationsrahmen würde dazu beitragen, diese bekannter zu machen und deren Verbindlichkeit zu erhöhen. Fortbildungs- abschlüsse der Höheren Berufsbildung wie z. B. Bachelor Professional und Master Professional erreichen akademischen Abschlüssen vergleichbare Kompetenzniveaus. Höhere Berufsbildung sollte mit ihren international verständlichen Abschlussbezeichnungen eine Marke bilden – dies fördert auch die internationale Mobilität der Arbeitnehmer. Generell sollten alle Akteure diese Markenbildung unterstützen, indem sie noch besser über die guten Einkommens- und Beschäfti- gungsperspektiven informieren, die die Höhere Berufsbildung mit sich bringt,– bestenfalls bereits in den Schulen. Digitalen Bildungsraum gestalten Die digitale Transformation muss auch in der Bildung gelingen – im Interesse der Unternehmen und der angehenden Fachkräfte. Für die erforderliche Basisinfrastruktur besteht ein besonderes Maß an öffentlicher Verantwortung, wie z. B. bei einheitlichen Datenaustauschstandards, Nach- weisen (sog. Credentials), Ablagen (sog. Wallets) und der Statistik. Hierbei sollten insbesondere die Belange der Unternehmen sowie Entwicklungen auf europäischer Ebene berücksichtigt wer- den. V. a. die Kompetenz- und Bildungsbedarfe der Unternehmen sind eine wichtige Orientierung für die Lerninhalte. Die Betriebe sollten daher auch bei der Konstruktion virtueller Bildungsräume eng einbezogen werden – bis hin zu der Frage, wie Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz mit dem Kompetenzerwerb angehender Fachkräfte effektiv verbunden werden können. Eine Stärkung des europäischen Standortes für neue Bildungstechnologien ist aus Sicht der Un- ternehmen richtig, auch um die betrieblichen Zugänge zu diesen zu erleichtern. Akademische Fachkräfte praxisnah qualifizieren, Beschäftigungsfähigkeit sichern Auch angesichts des Trends zu akademischen Bildungsabschlüssen wächst aus Sicht der Wirt- schaft die Verantwortung der Hochschulen, mit ihren von der öffentlichen Hand finanzierten Bil- dungsangeboten einen nachhaltigen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. Die Beschäfti- gungsfähigkeit der Hochschulabsolventen und somit die Fachkräftebedarfe der Wirtschaft sollten bei Studienangeboten noch stärker in den Blick rücken. Gelingen kann dies insbesondere durch eine konsequente Integration von Praxisphasen in das Studium oder durch Praxisvertreter in der Lehre. Regulatorische Maßnahmen für Praktika und Praxiserfahrungen sollten hinsichtlich ihrer potenziellen Folgen für die Betriebe und deren Bereitschaft, Praktika anzubieten, kritisch geprüft werden. Weitere wirtschaftsseitige Empfehlungen für eine bessere Hochschulbildung hat die IHK- Organisation in ihrem Positionspapier: “Praxisnahe Hochschulbildung für die Fachkräfte von mor- gen” verfasst. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 71 Ansprechpartner/-innen in der DIHK: Dr. Stefan Hardege (hardege.stefan@dihk.de), Dr. Lorenz Lauer (lauer.lorenz@dihk.de), Jacqueline Stoew (stoew.jacqueline@dihk.de), Dr. Anne Zimmermann (zimmermann.anne@dihk.de), Dr. Nadine Behncke (behncke.na- dine@dihk.de) Fach- und Arbeitskräftesicherung umfassend angehen: Alle Potenziale heben Der Fach- und zunehmend der Arbeitskräftekräftemangel stellt die Unternehmen in Deutschland vor große Herausforderungen. Er ist inzwischen eine Wachstumsbremse. Insbesondere infolge der demografischen Entwicklung – es verlassen in den kommenden Jahren deutlich mehr ältere Be- schäftigte den Arbeitsmarkt als junge hinzukommen – werden sich Arbeits- und Fachkräfteeng- pässe in vielen Bereichen künftig noch verstärken. Die nationale und europäische Politik sollte daher die richtigen Rahmenbedingungen für die Betriebe setzen und auf Maßnahmen und Regu- lierungen verzichten, die die Fach- und Arbeitskräftesicherung erschweren.3 Die konkrete Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen auf EU-Ebene sollte in den Bereichen der Beschäftigungs- und Sozialpolitik vorrangig bei den Mitgliedsstaaten liegen. Diese sollten be- schäftigungsfreundliche Regelungen schaffen und können dabei nationale Besonderheiten be- rücksichtigen. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Arbeits- und Fachkräfte gewinnen und halten Beschäftigung von Frauen erhöhen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken Beschäftigung Älterer ausweiten Arbeits- und Fachkräftezuwanderung erleichtern und fördern Geflüchtete in Ausbildung und Beschäftigung bringen Bürokratieabbau im Arbeits- und Sozialrecht vorantreiben Digitalisierungsschub und KI als Chance nutzen Betriebliche Gesundheitsförderung besser unterstützen Soziale Sicherung nachhaltig ausgestalten 3 In diesen Abschnitten werden grundsätzlichen Leitlinien formuliert. Detaillierte Forderungen zur Fachkräftesiche- rung finden sich im DIHK-Positionspapier „Arbeits- und Fachkräftesicherung in herausfordernden Zeiten – Rahmen- bedingungen am Arbeitsmarkt verbessern“, vom 13. Juni 2024. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel Arbeits- und Fachkräfte gewinnen und halten Das Arbeitskräftepotenzial in Deutschland muss in noch größerem Umfang in Beschäftigung kom- men, um Engpässe in den Betrieben zu verringern. Dazu zählt sowohl eine weitere Steigerung der Erwerbsbeteiligung als auch des Arbeitszeitvolumens. Daher sollten Anreize zur Arbeitsaufnahme sowie zur Ausweitung der individuellen Arbeitszeiten gestärkt, finanzielle Fehlanreize abgebaut werden und ausreichend auch gesetzliche Möglichkeiten für flexibles Arbeiten zur Verfügung ste- hen. Darüber hinaus sollte es das Ziel sein, erwerbsfähige, gesunde Arbeitslose und Bürgergeld- empfänger in eine dauerhafte, möglichst existenzsichernde Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Prinzipien wie das Fördern und Fordern, gute und gezielte Begleitung, um den Arbeitsalltag zu meistern sowie betriebsnahe Qualifizierung auch nach einer Vermittlung in Be- schäftigung sind dabei aus Sicht der Wirtschaft wichtig. Hierfür sollten die nötigen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sind Leistungsempfänger gefordert, sich aktiv um Beschäfti- gungsmöglichkeiten und -fähigkeiten zu kümmern, zudem sollten die Beschäftigungsanreize im Bürgergeldbezug gestärkt werden – wozu insbesondere die Wahrung des Lohnabstandsgebots zählt. Um Menschen mit Behinderung und ihre Potenziale besser in den Arbeitsmarkt einzubinden, soll- ten rechtliche Unsicherheiten in den Betrieben hinsichtlich deren Beschäftigung reduziert und weitere Regulierungen vermieden werden. Ein breites Informationsangebot gerade für KMU sowie eine gute Zusammenarbeit der relevanten Akteure kann helfen. Hier kann auch die IHK-Organi- sation mit ihren Angeboten unterstützen. Beschäftigung von Frauen erhöhen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken Die Förderung der Erwerbstätigkeit von Eltern und Angehörigen mit Betreuungsaufgaben ist mit Blick auf die Fachkräftesicherung in den Unternehmen essenziell. Insbesondere bei Frauen liegen hier große Potenziale, da sie häufig in Teilzeit mit niedriger Stundenzahl tätig sind. Umfängliche und möglichst kontinuierliche Erwerbsarbeit fördert zudem die Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Denn sie unterstützt u. a. eine stärkere Präsenz von Frauen in Füh- rungspositionen ebenso wie die Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern. Um die Erwerbstätigkeit – auch die Selbstständigkeit – gerade von Frauen zu steigern, sollten v. a. die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern und Betriebe stimmen. Es ist notwendig, die Infrastruktur sowohl der Kinderbetreuung mit Blick auf Kitas und Grundschulen als auch die Angebote für die Pflege von Angehörigen auszubauen und zu verbes- sern und auf diese Weise den Bedarfen von Eltern und Unternehmen anzupassen. Auch die Fach- kräftesicherung in den Kitas ist wesentlicher Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zusätzliche Rechtsansprüche auf Freistellung für Beschäftigte oder vergleichbare europäische oder nationale gesetzliche Vorgaben, werden dagegen von einem Großteil der Wirtschaft kritisch bewertet. Sie können zu neuen bürokratischen und finanziellen Belastungen für die Betriebe füh- ren. Gleiches gilt für etwaige Quotenregelungen. Es besteht die Gefahr, dass sie Unternehmen mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand belasten und passende betriebliche Lösungen verhindern können. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel Beschäftigung Älterer ausweiten Zur Fach- und Arbeitskräftesicherung in den Betrieben sollten auch die Potenziale älterer Be- schäftigter aktiviert werden. Hierfür braucht es Anreize zur Weiterarbeit und die Möglichkeit fle- xibler Beschäftigung im Alter, um ältere Mitarbeitende und deren Wissen im Betrieb halten zu können. Zunehmende Beschäftigung Älterer entlastet zudem die gesetzliche Rentenversicherung. Sie sollte demografiefest ausgestaltet werden, um die Unternehmen nicht mit steigenden Arbeits- kosten zu belasten. Arbeits- und Fachkräftezuwanderung erleichtern und fördern Zur Arbeits- und Fachkräftesicherung in deutschen Unternehmen kann die gesteuerte Zuwande- rung aus dem Ausland einen Beitrag leisten. Hierzu braucht es nationale und EU-weit passende Rahmenbedingungen. Ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten in der Einwanderungspolitik kann dazu beitragen, die EU zu einem attraktiven Standort für internatio- nale Arbeitskräfte zu machen. Die Chancen der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU sollten zudem noch stärker genutzt werden. Auf nationaler Ebene ist es wichtig, dass die gesetzlichen Regelungen in der Praxis effizient und unbürokratisch umgesetzt werden und gleichzeitig permanent auf dem Prüfstand stehen – bei Fehlentwicklungen ist eine schnelle Anpassung nötig. Dies betrifft z. B. die Komplexität der Rege- lungen insgesamt, die Höhe der Gehaltsschwelle in der sog. Erfahrungssäule des Fachkräfteein- wanderungsgesetzes, das Erfordernis der Tarifbindung für Abweichungen von gesetzlichen Rege- lungen sowie die Zuwanderung in Ausbildung. Die Verwaltungsverfahren im gesamten Zuwande- rungsprozess sollten schneller, transparenter und einfacher werden, wobei die Digitalisierung ei- nen großen Beitrag leisten kann. Die am Zuwanderungsprozess beteiligten Institutionen wie z. B. Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden und Arbeitsagenturen sollten mit den nötigen Ressour- cen ausgestattet sein und reibungslos kooperieren. Betriebe brauchen dort feste und schnell er- reichbare Ansprechpersonen, die über das Verfahren Auskunft geben können (z. B. eine zentrale Ausländerbehörde pro Bundesland). Mit dem Betrieb einer Clearingstelle sollte zudem für Unternehmen und Fachkräfte eine feste Institution eingeführt werden, die bei praktischen Problemen im laufenden Zuwanderungsverfah- ren schnell Probleme löst, dazu mit allen beteiligten Verwaltungseinrichtungen/Akteuren im Aus- tausch ist und über klare Zuständigkeiten und Kompetenzen verfügt. Im Ausland sollte zielgerich- tet über den Arbeits-, Studien- und Ausbildungsort Deutschland sowie über Fachkräftezuwande- rungswege informiert werden. Ergänzend ist die Förderung des Spracherwerbs bereits im Ausland wichtig. Zudem wäre es hilfreich, im In- und Ausland (zentrale) Unterstützungs- und Beratungs- strukturen zu verstärken, um gerade KMU bei der Fachkräftesicherung zu helfen. Solche Struktu- ren betreffen z. B. die Rekrutierung im Ausland, sollten aber auch die Integration von ausländi- schen Fach- und Arbeitskräften in Beruf und Alltag im Inland bis hin zum Spracherwerb fördern und zur Willkommenskultur beitragen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel Vielfach wird fehlender Wohnraum zum Engpassfaktor der Arbeits- und Fachkräftezuwanderung. Daher sollte ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen, wozu u. a. ein investitionsfreundliches Klima sowie schnelle und unbürokratische Bau- und Genehmigungsverfahren nötig sind. Geflüchtete in Ausbildung und Beschäftigung bringen Die Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Unternehmen wird zunehmend schwieri- ger. Es ist daher für die Betriebe wichtig, bei der Stellenbesetzung grundsätzlich auch Geflüchte- ten unbürokratisch berücksichtigen zu können. Der Gesetzgeber hat hier bereits einige Erleichte- rungen beschlossen (z. B. Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis, Entfristung der Beschäftigungsdul- dung, Chancen-Aufenthaltsrecht). Dennoch ist aus betrieblicher Sicht die uneinheitliche Verwal- tungspraxis immer noch ein Hemmnis für die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Dank der Erfahrungen der IHKs vor Ort und eigenen Projekten hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer Vorschläge, wie die Rahmenbedingungen ausbildungs- und beschäftigungs- freundlicher gestaltet werden können: • Verbesserung der Erreichbarkeit der Ausländerbehörden, Einrichtung eines “Key Account Ma- nagements” / Clearingstelle für Betriebe (analog zur Fachkräftezuwanderung) • Beschäftigungshindernisse abbauen: Insbesondere Wohnsitzauflagen und Beschäftigungsver- bote • Verbesserte Rahmenbedingungen: unbürokratischer Zugang zu Sprachförderungsangeboten, ausreichendem Wohnraum und Kinderbetreuung • Sichere Bleibeperspektive für Geflüchtete in Ausbildung und sozialversicherungspflichtiger Be- schäftigung Unterstützung bei Anerkennung der Qualifikation aus dem Herkunftsland sowie bei weiterer Qualifizierung in Deutschland Einheitliche EU-Regulierungen zum Arbeitsmarktzugang Geflüchteter Bürokratieabbau im Arbeits- und Sozialrecht vorantreiben Unternehmen, insbesondere kleine und m mittlere Betriebe sind durch arbeits- und sozialrechtli- che Regelungen stark mit Bürokratie belastet und in ihrer Flexibilität eingeschränkt (vgl. Kapitel „Bürokratieabbau und besseres Recht“). Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten, sollten da- her auch im Arbeitsvertrag- und Sozialrecht reduziert werden. Dabei sollten auch Vorschriften in den Blick genommen werden, die zwar für sich genommen keine Dokumentationspflichten enthalten, aber unweigerlich bürokratischen Aufwand nach sich ziehen, etwa um Haftungsrisiken zu minimieren (z. B. die Auftraggeberhaftung nach dem Min- destlohngesetz). Unternehmen brauchen zudem die Möglichkeit, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen und Ruhezeiten variabler zu gestalten. Zusätzliche Pflichten und Belastungen der Wirtschaft bspw. durch eine elektronische Aufzeich- nungspflicht der Arbeitszeit lehnen die Betriebe in ihrer Mehrheit ab. Im Sozialrecht wäre es Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel sinnvoll, den für Unternehmen bestehenden hohen Melde-, Auskunfts- und Bescheinigungsauf- wand zu reduzieren, das Umlageverfahren U1 und U2 zu vereinfachen und Abgabepflichten wie die Künstlersozialabgabe unternehmerfreundlich zu gestalten. EU-Regulierungen und unter- schiedliche nationale arbeits- und sozialrechtliche (Melde- und Nachweis- und Arbeitsschutz-) Pflichten z. B. bei der Arbeitnehmendenentsendung und der A1-Bescheinigung für Entsendungen und Geschäftsreisen und beim mobilen Arbeiten im Ausland bedeuten Rechtsunsicherheit, Büro- kratielasten und zusätzliche Kosten für Unternehmen. Es bedarf daher EU-weit einheitlicher und einfach umzusetzender Regelungen zur Erbringung von Dienstleistungen und einheitlicher Ver- fahren bei der Entsendung von Mitarbeitenden bzw. Remote Work und grenzüberschreitender Be- schäftigung, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt sicherzu- stellen. Bei diesen grenzüberschreitenden Aktivitäten sollten die notwendige Mobilität und Flexi- bilität gewährleistet sein. Digitalisierungsschub und KI als Chance nutzen Eine wichtige Antwort auf Fachkräfteengpässe liegt in der Steigerung der Produktivität, damit auch bei geringerem Arbeitseinsatz eine hohe Wertschöpfung möglich ist. Digitalisierung, Auto- matisierung und der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) bieten große Produktivitätspotenziale in den Betrieben. Sie sollten daher als Chance und innovative Wege zur Arbeits- und Fachkräftesi- cherung verstanden werden. Gleiches gilt für die öffentliche Verwaltung, die so z. B. wirtschafts- relevante Genehmigungsprozesse oder Fachkräfteaufenthaltsverfahren beschleunigen und effizi- enter durchführen kann. Infolge einer effizienteren und dadurch weniger personalintensiven Ver- waltung stünden zudem mehr Arbeits- und Fachkräfte für die gewerbliche Wirtschaft zur Verfü- gung. Um diese Chancen nutzen zu können, braucht es ein innovations- und investitionsfreundliches Umfeld, eine passende Digitalinfrastruktur sowie gute Digital- und KI-Kompetenzen der Beschäf- tigten. Die Digitalisierung hat das Arbeiten bereits verändert, nicht zuletzt durch den Anstieg von mobi- lem und flexiblem Arbeiten. Mit entsprechenden Angeboten hinsichtlich solcher Beschäftigungs- formen können sich Betriebe, dort wo es möglich ist, als attraktive Arbeitgeber für gesuchte Fach- kräfte aufstellen. Auch hierzu ist ein verlässlicher und einfacher Rechtsrahmen nötig, der es er- möglichen sollte, dass Betriebe und Beschäftigte passende Lösungen finden können, die betrieb- lichen Belangen, Kundenwünschen sowie den Bedürfnissen der Beschäftigen Rechnung tragen. Neue Rechtsansprüche (wie z. B. Anspruch auf Homeoffice) wären hingegen das falsche Signal, da sie der betrieblichen Vielfalt nicht gerecht werden und die Betriebe mit Kosten, Bürokratie und Flexibilitätsverlusten belasten. Betriebliche Gesundheitsförderung besser unterstützen Der demographische Wandel führt in Unternehmen zu einer Verschiebung der Altersstrukturen in den Belegschaften. Eine veränderte Arbeits- und Lebenswelt wirkt sich auf die physische und psy- chische Gesundheit der Mitarbeitenden aus. Eine verlängerte Lebensarbeitszeit führt bei Mitar- beitenden zu höheren Anforderungen an das Arbeitsumfeld. Ein strategisch verankertes Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bietet hierfür einen Ansatz. Eine auf die Mitarbei- tenden zugeschnittene Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) kann die Krankheitstage redu- zieren und die Verweildauer von Fachkräften im Unternehmen erhöhen. Die Nutzung digitaler Technologien und Produkte kann in manchen Branchen als vorbeugender Gesundheitsschutz dabei helfen, körperlich anstrengende Tätigkeiten auch noch in höherem Alter durchzuführen. Hier be- nötigen insbesondere KMU praktische Unterstützung, leicht verständliche Informationen und Handlungsanleitungen, Möglichkeiten zur Vernetzung, um Erfahrungen untereinander auszutau- schen, sowie Transparenz und Klarheit über die richtigen Ansprechpersonen. Dies gilt z. B. bei der Kooperation mit Krankenkassen oder externen Anbietern, Möglichkeiten der finanziellen Förde- rung oder Qualifizierungen. Die regionalen Akteure, wie bspw. die BGF-Koordinierungsstellen der Krankenkassen oder andere Verbände sind teilweise noch zu wenig bekannt. Weitere nationale und europäischen Regulierungen im Bereich der Gesundheit am Arbeitsplatz wären aus Sicht der Wirtschaft wenig sinnvoll, da sie eine Mehrbelastung für Unternehmen, allen voran KMU, bedeu- ten würden. Soziale Sicherung nachhaltig ausgestalten Sozialversicherungsbeiträge und damit die Arbeitskosten sind ein wichtiger Standortfaktor. Sie sollten nicht weiter ansteigen, sondern sich vielmehr weiter an der Obergrenze von 40 Prozent insgesamt orientieren. Die Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherungen durch die Unter- nehmen wird durch den demografischen Wandel beeinflusst. Aufgrund der wachsenden Zahl der Leistungsempfänger sinkt das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern im Umla- geverfahren und damit wächst der Druck auf die Beitragssätze. Dies belastet die Unternehmen, weil die Arbeitskosten steigen. Gleichzeitig steigt der steuerfinanzierte Zuschuss aus dem Bun- deshaushalt zur Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung stetig. Eine zukunftsfähige Sozialversicherung umfasst deshalb Reformen zur Entlastung der Unternehmen. In der Kranken- und Pflegeversicherung könnte dies über eine Finanzierungsreform geschehen, die z. B. die Ar- beitskosten von der Entwicklung der Gesundheitsausgaben entkoppelt (vgl. Kapitel „Gesundheits- wirtschaft“: Zum Umgang mit den steigenden Gesundheitsausgaben). Zudem würden privatwirt- schaftlich organisierte Kapitaldeckungselemente wie in der privaten Krankenversicherung den Druck der demografischen Entwicklung reduzieren. In der Rentenversicherung sollte u. a. das Ren- teneintrittsalter dynamisch an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Auch in den weiteren Sozialversicherungszweigen wie der Gesetzlichen Unfallversicherung oder der Künstlersozialversicherung ist auf eine effiziente, nachhaltige Ausgestaltung zu achten. Weitere Sozialversicherungskosten für die Wirtschaft belasten den Wirtschaftsstandort Deutschland. Es gilt daher, vorhandene Entlastungspotenziale auszuschöpfen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 77 Cluster 6: Außenwirtschaft und Europäi- scher Binnenmarkt Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 78 Ansprechpartnerin in der DIHK: Olga van Zijverden (vanzijverden.olga@dihk.de) Außenwirtschaft: Bürokratie abbauen, Förderung verbessern Mit seiner hohen Außenhandelsquote ist Deutschland die offenste Volkswirtschaft der G7-Staa- ten. Deutschland behauptet sich mit qualitativ hochwertigen Produkten und Dienstleistungen seit langem in der Spitzengruppe der Exportnationen. Jeder vierte Arbeitsplatz hängt, direkt oder in- direkt, vom Exportgeschäft ab, in der Industrie jeder zweite. Geopolitische Veränderungen, zuneh- mende Handelsbarrieren und bürokratische Hürden stellen das Auslandsgeschäft der Unterneh- men vor immer größere Herausforderungen. Wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Unterneh- men ist deshalb eine effektive Unterstützung in Deutschland und rund um den Globus: praxisnah und bürokratiearm. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Finanzierung – Garantieinstrumente zukunftsfähig aufstellen Exportkontrolle harmonisieren und entbürokratisieren Investitionsprüfungen bedürfen guter Begründung EU-Zollrecht zeitnah entbürokratisieren und Reform praxisnah umsetzen Internationale Abstimmung bei Sanktionen Visavergabe optimieren Doppelstrukturen in der Außenwirtschaftsförderung meiden Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit der Wirtschaft gestalten Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 79 Finanzierung – Garantieinstrumente zukunftsfähig aufstellen Die deutsche Wirtschaft kann sich grundsätzlich auf ein solides Angebot von Garantieinstrumen- ten des Bundes verlassen. Um den globalen Verflechtungen der deutschen Wirtschaft Rechnung zu tragen, sollte der zugelassene Anteil an ausländischer Wertschöpfung für Projekte und Pro- dukte flexibler gestaltet werden. Ungebundene Finanzkredite sichern die Versorgung mit notwen- digen Rohstoffen und Zugang zu Vorprodukten für emissionsarme Technologien ab. Um die Diver- sifizierung der deutschen Wirtschaft zu unterstützen, sollte das Instrument flexibler eingesetzt werden – auch für andere kritische Vorprodukte und mit weniger strengen Kriterien zur Förder- würdigkeit. Gerade bei internationalen Geschäften in Drittländern konkurrieren deutsche Unter- nehmen zunehmend mit Finanzierungspraktiken anderer Staaten, die den Wettbewerb zu verzer- ren drohen. Internationale Standards, z. B. der OECD, für öffentlich unterstützte Exportkredite werden oftmals nicht eingehalten. Die Bundesregierung sollte konsequent gegen wettbewerbs- verzerrende Maßnahmen vorgehen und sich für die Nutzung sowie Einhaltung von internationalen Standards und Regelwerken einsetzen. Exportkontrolle harmonisieren und entbürokratisieren Im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (sog. „Dual-Use-Güter“) sind Umset- zungsniveau und Bearbeitungsfristen für Genehmigungen innerhalb der EU unterschiedlich. In Deutschland häufen sich die Beschwerden der Unternehmen darüber, dass Entscheidungen über Genehmigungen monatelang andauern. Bei Anträgen auf exportkontrollrechtliche Bescheide und, generell, bei der Gestaltung des Exportkontrollrechts sowie dessen Anwendung in Deutschland sind EU-weit gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen erforderlich, ansonsten bestehen Nach- teile auf den Weltmärkten. Zudem sollten die zuständigen Institutionen Anträge zügiger und transparenter bearbeiten, insbesondere, wenn Bundesministerien in Einzelentscheidungen einbe- zogen sind. Es braucht Instrumente, die es Unternehmen erlauben, sich in der Fülle an Vorschriften zurechtzufinden und Unsicherheiten, bereits im Vorfeld, weitestgehend zu beseitigen. Die Bun- desregierung und die EU sollten am wichtigen „Wassenaar-Abkommen“ und dessen Fortentwick- lung festhalten sowie weitere internationale Exportkontrollregime in möglichst breiter internati- onaler Gemeinschaft vorantreiben. Investitionsprüfungen bedürfen guter Begründung Globale Investitionsströme sind entscheidend für die international eng vernetzte deutsche Wirt- schaft. Staatliche Eingriffe in die Kapitalverkehrsfreiheit und das Grundrecht auf Eigentum finden daher in einem wirtschaftspolitischen Spannungsfeld statt. In Fragen der nationalen Sicherheit gilt dabei das Primat der Politik, aber auch hier gilt der Maßstab der Verhältnismäßigkeit. Denn Überregulierung und lange Entscheidungsprozesse bedrohen Investitionen und damit Wirtschafts- wachstum und Arbeitsplätze. Staatliche Beschränkungen, Unternehmen im Ganzen oder in Teilen an ausländische Investoren zu veräußern, sollten daher sehr gut begründet und gerichtlich über- prüfbar sein. Sie sollten vorrangig dazu dienen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht- zuerhalten. Die Einführung von staatlichen Prüfungen von Auslandsinvestitionen (sog. „Outbound Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 80 Investment Screening“) wäre - aus Sicht des Großteils der Unternehmen - ein zu starker Eingriff in die unternehmerische Handlungsfreiheit und wird daher abgelehnt. EU-Zollrecht zeitnah entbürokratisieren und Reform praxisnah umsetzen Die Umsetzung wichtiger Ziele des 2016 in Kraft getretenen Unionszollkodex (UZK) wurde bisher nur unzureichend verwirklicht. Gerade im Hinblick auf die im Mai 2023 vorgeschlagene erneute Reform des EU-Zollrechts ist die zeitnahe EU-weit einheitliche Umsetzung und Anwendung be- reits angekündigter UZK-Erleichterungen in Verbindung mit den erforderlichen IT-Anpassungen besonders wichtig. Die überfällige Reduzierung der Zollbürokratie und die damit verbundene Än- derung der Ein- und Ausfuhrbedingungen sollte konsequent nach dem Trade Facilitation Agree- ment erfolgen und für die unternehmensinterne Umsetzung mit mehreren Monaten Vorlauf be- reitgestellt werden. Die im Rahmen des Vorschlags zur Reform des EU-Zollrechts aus dem Jahre 2023 neu entstehende EU-Zollbehörde sowie der EU-Customs-Data-Hub sollten praxisnah sein und sich an den Anfor- derungen der Unternehmen und den Erfordernissen des Warenverkehrs orientieren. Das Risikoma- nagement sollte zugunsten der Unternehmen verbessert werden, die sich marktkonform verhalten. Etwaige Verbote und Beschränkungen sollten also nicht für alle Markteilnehmer zu zusätzlicher Bürokratie führen. Nicht EU-konforme Waren und Marktteilnehmer sollten deshalb – durch ein verbessertes Zusammenspiel von Behörden und Technik im Rahmen bereits existierender Daten – effektiv beschränkt werden. Im Rahmen der EU-Zollreform muss die lange überfällige Vereinfachung des EU-Zolltarifs drin- gend für alle Warengruppen und Unternehmen erfolgen, um Markteilnehmer und Zollbehörden gleichermaßen zu entlasten. Außerdem sollten EU-Vorhaben zu Zollrecht und Umsatzsteuerrecht besser synchronisiert werden. Mit Blick auf strategische Abhängigkeiten der EU ist eine Modernisierung des EU-Mechanismus zur Aussetzung wirtschaftsschädlicher Zollhürden erforderlich – etwa im Rohstoffbereich. Auch die Digitalisierung von Zollverfahren und Dokumenten sollte nach Ansicht der betroffenen Unter- nehmen stärker vorangetrieben werden. Entscheidend sind hier eine ausreichende technische und personelle Ausstattung bei den Zollverwaltungen. Ziel sollte sein, EU-interne Wettbewerbsnach- teile durch erhöhte Bearbeitungszeiten in deutschen Seehäfen zu vermeiden. Ebenso wichtig ist eine durchgängige und EU-weit mit den Behörden abgestimmte Optimierung vorhandener Pro- zesse und Ressourcen. Internationale Abstimmung bei Sanktionen In internationalen politischen Konflikten und Kriegen sind Sanktionen inzwischen häufig Teil des außenpolitischen Instrumentariums der EU. Hier gilt für die deutsche Wirtschaft das Primat der Politik. EU-Verordnungen und das deutsche Außenwirtschaftsrecht legen den gesetzlichen Rah- men fest. Die Zahl der weltweit bestehenden Wirtschaftssanktionen hat in den vergangenen Jah- ren zugenommen. Dabei laufen Sanktionen international häufig nicht im Gleichklang. Besonders schwierig ist es, wenn Drittstaaten ihre Sanktionsregime mit extraterritorial wirkenden Elementen versehen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 81 Bevor es zu legislativen Maßnahmen wie dem Rückgriff auf Sanktionen kommt, sollten bei der Entscheidungsfindung explizit die Folgen für die deutsche Wirtschaft berücksichtigt werden. Die Regelungen selbst sollten zudem ausgewogen, präzise formuliert und für Behörden wie für Un- ternehmen praktisch umsetzbar sein. Weiterhin sollten die von der EU verhängten Sanktionen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit, aber auch auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Auf internationaler Ebene sollten sich die EU und die Bundesregierung um eine enge Abstimmung in Foren wie den VN sowie mit wichtigen Partnern, z. B. den USA, bemühen und sich zudem verstärkt gegen extraterritorial wirkende Sanktionsmaßnahmen einsetzen. Eine unterschiedliche Auslegung von EU-Sanktionen durch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten darf nicht zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft führen. Für Exporte und Importe, die nach deutschem und europäi- schem Recht weiterhin erlaubt sind, sollte insbesondere die Abwicklung der Beförderung, des Zah- lungsverkehrs und anderer Dienstleistungen nicht nur möglich, sondern auch praktikabel bleiben. Visavergabe optimieren Zu den bürokratischen Hürden im Auslandsgeschäft gehört seit Jahren die Vergabe von Visa für Geschäftsreisende und Touristen nach Deutschland. Noch immer gibt es Klagen deutscher Firmen und ihrer ausländischen Geschäftskontakte über praxisferne und langwierige Verfahren. Die Bun- desregierung sollte sich für einen möglichst reibungslosen internationalen Geschäftsreiseverkehr einsetzen. Die Visavergabe der deutschen Auslandsvertretungen sollte unternehmensfreundlich gehandhabt werden. Um schnellere Verfahren zu gewährleisten, sollte das Auswärtige Amt lang- wierige Prozesse entbürokratisieren und pragmatisch im Sinne der Unternehmen durchführen, insbesondere dann, wenn die Unternehmen die Gesamtverantwortung für die Ein- und Ausreise ihrer Mitarbeitenden übernehmen. Doppelstrukturen in der Außenwirtschaftsförderung meiden Das Netzwerk der Auslandshandelskammern mit 150 Standorten in 93 Ländern weltweit sowie die regional verankerten 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland schaffen internatio- nale Verbindungen und sind kompetente Anknüpfungspunkte für die Wirtschaft vor Ort. Dabei unterstützen die DIHK und das Bundeswirtschaftsministerium die AHKs und die Unternehmen, ergänzt durch eine Vielzahl von Initiativen verschiedener Bundes- und Landesministerien (z. B. Exportinitiative Energie, Exportinitiative Umweltschutz). Neue Initiativen von Kommunen, Bun- desländern und Bundesministerien sowie neue EU-Strukturen und Instrumente zur Unterstützung von KMU bei der Internationalisierung, wie European Chambers of Commerce, sollten eine sinn- volle Ergänzung zu den erprobten Instrumenten und Institutionen der nationalen Außenwirt- schaftsförderung sein. Es sollten keine Parallelstrukturen aufgebaut, sondern Synergien genutzt und Angebote transparent dargestellt werden. Die Institutionen sollten bei ihren Engagements auf die bewährten Strukturen der deutschen Außenwirtschaftsförderung, insbesondere IHKs, AHKs, Germany Trade and Invest (GTAI), sowie die Instrumente der Bundesländer zurückgreifen und durchgängig die Zugänglichkeit der Angebote für KMU sicherstellen. Europäische Wirt- schaftsdiplomatie kann zur weltweiten Durchsetzung europäischer Wirtschaftsinteressen einen wichtigen Beitrag leisten. Generell gilt: Die EU-Kommission sollte das Subsidiaritätsprinzip wah- ren und die nationalen Institutionen der Außenwirtschaftsförderung frühzeitig und transparent in Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 82 ihre Vorhaben, wie Global Gateway, einbinden. Insbesondere neue Projekte der EU sollten beste- hende Strukturen ergänzen und ggf. erweitern, nicht jedoch duplizieren. Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit der Wirtschaft gestalten Durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft können entwicklungspolitische Maß- nahmen in etlichen Bereichen dauerhaft erfolgreich sein. Noch setzen die deutsche sowie die europäische Entwicklungszusammenarbeit zu wenig nachhaltige Projekte zur Unterstützung der Wirtschaft in den Entwicklungs- und Schwellenländern um. Der Aufbau der Privatwirtschaft in Entwicklungsländern – in Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen – sollte mehr in den Mit- telpunkt der nationalen und der europäischen Entwicklungszusammenarbeit rücken. Zudem könnte es Investitionen vor Ort fördern, wenn die Rechtssicherheit und die Rechts- schutzsysteme für Unternehmen vor Ort verbessert würden. Die Bundesregierung sollte die deut- sche Wirtschaft noch intensiver in Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einbin- den, gleiches gilt für den Einbezug des Privatsektors bei europäischen EZ-Initiativen. Bewährte Instrumente sollten erhalten und ausgebaut statt gekürzt werden. Dazu gehören die EU-Konnektivitätsinitiative Global Gateway sowie die Business Scouts for Development. Die Pro- gramme der auf Regierungsebene vereinbarten bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sollten die Interessen der deutschen Wirtschaft berücksichtigen. Dazu ist eine stärkere Zusammenarbeit mit den vor Ort ansässigen AHKs, Delegationen und Repräsentanzen hilfreich. Bei Ausschreibungen in der Entwicklungszusammenarbeit sollte sich die Bundesregierung bezüg- lich der Offenheit des Zugangs international für ein „level playing field“ einsetzen. Dabei sollte Deutschland, wie andere OECD-Länder auch, alle Spielräume für „tied aid“ – die Bindung der Ent- wicklungszusammenarbeit an die Herkunft von Investitionen - nutzen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 83 Ansprechpartnerin in der DIHK: Olga van Zijverden (vanzijverden.olga@dihk.de) Internationaler Handel: Märkte öffnen, Barrieren abbauen, Lieferketten absi- chern Offene Märkte und regelbasierter internationaler Handel sind Motoren für Wohlstand und Be- schäftigung in Deutschland, Europa und in der Welt. Die international eng vernetzte deutsche Wirtschaft ist auf stabile Lieferketten und faire Handelsregeln angewiesen. Geopolitische und technologische Veränderungen, Nachhaltigkeitsanforderungen, zunehmender Protektionismus und die Erosion multilateraler Regelwerke ändern die internationale Arbeitsteilung von Grund auf. Die EU hat mit der Ausgestaltung ihrer Handelspolitik entscheidenden Einfluss auf die Lieferketten und Investitionen international tätiger deutscher Unternehmen. Sie sollte diese daher beim Aus- bau ihrer Wettbewerbsposition auf den Weltmärkten unterstützen, Protektionismus entgegentre- ten, Lieferketten durch möglichst multilaterale Regeln absichern und EU-Wirtschaftsinteressen in einer sich zunehmend entkoppelnden Weltwirtschaft souveräner verteidigen. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Protektionismus entgegentreten, Handelshemmnisse abbauen Wirtschaftssicherheit ohne staatlich gelenkten Außenhandel Globale Handelsregeln gestalten und stärken Märkte durch EU-Abkommen öffnen und absichern EU-Nachbarschaftsbeziehungen stärken Handelsabkommen mittelstandsfreundlich umsetzen Lieferketten resilient und nachhaltig gestalten Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 84 Protektionismus entgegentreten, Handelshemmnisse abbauen Die hoch internationalisierte deutsche Wirtschaft ist angewiesen auf ein wirtschaftlich souverä- nes Europa, das international für offene Märkte sowie in der Praxis umsetzbare Regeln für Handel und Investitionen eintritt und den eigenen Markt offenhält. Nach Ansicht der Mehrzahl der Un- ternehmen sollte die Handlungsfähigkeit der EU zur Abwehr wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen anderer Länder gestärkt werden. Eine Abschottung der EU und ihrer Handelspartner sowie eine globale wirtschaftliche Entkopplung schränken den deutschen Außenhandel und damit die Ge- schäftsmöglichkeiten der Unternehmen hingegen ein. Dazu ist es aus Sicht der großen Mehrheit der Wirtschaft essenziell, protektionistischen Tendenzen entschlossen entgegenzutreten. Bei Han- delsschutzmaßnahmen gilt es, das Interesse der Wirtschaftszweige, die von den importierten Wa- ren abhängen, mit dem berechtigten Schutzinteresse gegen wettbewerbswidrige Praktiken inter- nationaler Handelspartner, die EU-Herstellern schaden, abzuwägen. Grundsätzlich sollten Schutz- maßnahmen daher mit Augenmaß angewandt werden. Wichtig ist bei allen Maßnahmen eine frühzeitige und umfassende Einbeziehung der Wirtschaft. Zudem sollte die EU-Marktzugangsstra- tegie, also die Minderung der Handelshemmnisse bei Handelspartnern, eine Priorität in der EU- Wirtschaftspolitik erfahren. Dies sollte aus Sicht der Betriebe auch insbesondere nicht tarifäre Handelshemmnisse wie etwa „Local-Content“-Vorgaben, Bevorzugung in der staatlichen Auf- tragsvergabe, bürokratische Zulassungsverfahren oder technische Normen umfassen. Darüber hin- aus könnte die EU-Marktzugangsstrategie auch nationale Meldeverfahren adressieren, die teil- weise enorme Kosten bei Dienstreisen für Unternehmen verursachen (vgl. Kapitel „Fach- und Ar- beitskräftesicherung umfassend angehen“). Wirtschaftssicherheit ohne staatlich gelenkten Außenhandel Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine haben die Anfälligkeit von Lieferketten für externe Schocks verdeutlicht und unterstreichen den Bedarf, strategische Abhän- gigkeiten stärker zu analysieren und, wo möglich, abzubauen. Auch die Unternehmerschaft ist sich der geopolitischen Risiken durch strategische Abhängigkeiten von einzelnen Ländern, wie z. B. von China, noch stärker als bisher bewusst. Gleichzeitig sollte der wirtschaftlichen Entkopplung von einzelnen Ländern politisch kein Vorschub geleistet werden. Risikomanagement ist in erster Linie eine Aufgabe der verantwortlichen Unternehmen. Dabei sind sie auf eine EU angewiesen, die international mit einer Stimme spricht, um europäische Wirtschaftsinteressen zu vertreten. Ziele einer EU-Strategie für wirtschaftliche Sicherheit sollte die Diversifizierung und das zielgenaues De-Risking sowie die Öffnung neuer Märkte für resiliente und nachhaltige Lieferketten sein. Än- derungen von Lieferketten sollten generell unternehmerische Entscheidungen bleiben. Maßnah- men, die in Richtung „Managed Trade“ gehen – also staatlich gelenkten Handel – sind aus Sicht der deutschen Wirtschaft sehr kritisch zu bewerten. Mit Blick auf zukünftige geoökonomische Herausforderungen in kritischen Sektoren sollten zudem die digitale Souveränität der EU gestärkt werden. Dies gilt auch für den Bereich der Weltraumforschung und die wachsende Kommerziali- sierung neuer Technologien in der Raumfahrt. Die Nutzung von Erdbeobachtungsdaten für imple- mentierte Anwendungen und Verzahnung mit traditionellen Geschäftsfeldern – Space 4.0 – bieten große Chancen für deutsche Unternehmen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 85 Globale Handelsregeln gestalten und stärken Über die Hälfte der außereuropäischen Exporte deutscher Unternehmen beruhen einzig auf WTO- Regeln. Die EU sollte sich daher weiterhin gegen die Erosion der WTO stellen. Hierfür ist die rasche Neubesetzung des Berufungsgremiums der WTO-Streitbeilegung nötig. Bis dahin sollte die EU den Beitritt möglichst vieler Staaten zum plurilateralen Interimsabkommen „Multi-party interim appeal arbitration arrangement“ (MPIA) forcieren, um auch kurzfristig eine möglichst effektive Beilegung von Handelsstreitigkeiten aufrecht erhalten zu können. Zu einer WTO-Modernisierung zählen viele Betriebe zeitgemäße, faire Subventionsregeln (z. B. klarere Regeln zu Industriesub- ventionen und Subventionen für fossile Energieträger). Ebenfalls rasch sollte ein WTO-Abkommen zur Beseitigung von Hemmnissen für den Gesundheitsgüterhandel vereinbart werden, um zukünf- tige Gesundheitskrisen global zu bewältigen. Auch eine WTO-Mittelstandsagenda und Abkommen zu E-Commerce, Investitionserleichterungen und Umweltgütern sowie die Ausweitung der Ab- kommen zur Öffentlichen Beschaffung und Informationstechnologie können den Außenhandel deutscher Unternehmen erleichtern. Das WTO-Verbot von Zöllen auf internationale Datentrans- fers sollte aus Sicht des Großteils der Unternehmen über 2026 hinaus verlängert werden. Zusätz- lich sollte die Weltzollorganisation das Harmonisierte System von Warennummern als Grundlage des internationalen Handels zügig modernisieren und deutlich vereinfachen. Märkte durch EU-Abkommen öffnen und absichern Zur Diversifizierung und Absicherung der Lieferketten der deutschen Wirtschaft sollten aus Sicht vieler Unternehmen neue Handelsabkommen oder ähnliche Abkommen wie strategische Partner- schaften weltweit angestrebt werden. Die Abkommen mit Mercosur und Mexiko sollten baldmög- lichst ratifiziert und mit Indonesien und Indien rasch zu Ende verhandelt werden. Auch weitere Abkommen mit Staaten in Südostasien, Lateinamerika, im arabischen Raum und Afrika sowie stra- tegische Partnerschaften und Rohstoffabkommen bieten für viele Unternehmen bedeutende Ge- schäftschancen. Wichtig ist, dass die EU ihren Handelspartnern auf Augenhöhe begegnet. Anreize für die Handelspartner für eine Zustimmung zu Abkommen sind wichtiger als der Einsatz von Sanktionsklauseln. Angesichts der gesteigerten Bedeutung des Indopazifiks für die Diversifizierung des deutschen Außenhandels ist ein handelspolitisches Engagement in dieser wirtschaftlich starken Region ent- scheidend. Anstatt Abkommen wie der Transpazifischen Partnerschaft (CPTPP) oder der Regiona- len Umfassenden Partnerschaft (RCEP) beizutreten und damit Standards konkurrierender Wirt- schaftsräume zu übernehmen, sollte die EU durch eigene Abkommen die Beziehungen zu den beteiligten Staaten vertiefen und die Bedeutung europäischer Standards vor Ort stärken. Der Transatlantische Handels- und Technologierat TTC der EU mit den USA kann globale Zukunfts- standards setzen. Auch darüber hinaus sollten aus Sicht der Mehrheit der Wirtschaft transatlan- tische Handelshemmnisse wie Zölle oder verbleibende Handelsstreitigkeiten abgebaut werden. Ebenso sollte protektionistischen Maßnahmen und Lokalisierungsanforderungen, die europäische Unternehmen diskriminieren und eine Herausforderung für den Industriestandort Deutschland darstellen, entgegengewirkt werden. Auch sollte sich die EU gegenüber einem der wichtigsten Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 86 Handelspartner von Deutschland – China – weiterhin für mehr Reziprozität in den Handelsbezie- hungen einsetzen, um den chinesischen Markt zugänglicher für europäische Unternehmen zu ge- stalten. Angesichts weitreichender chinesischer Industriesubventionen muss sich die EU noch stärker für ein „level playing field“ einsetzen. EU-Nachbarschaftsbeziehungen stärken In einer zunehmend entkoppelten Weltwirtschaft werden die unmittelbaren Nachbarländer der Europäischen Union wichtiger. Die EU sollte sich daher für möglichst enge institutionelle Bezie- hungen mit ihrer Nachbarschaft einsetzen, um die Resilienz, Souveränität und Attraktivität des europäischen Binnenmarktes zu stärken. Es ist wichtig, gerade mit dem Vereinigten Königreich (UK) und der Schweiz wieder engere Beziehungen zu verankern und weitere regulatorische Diver- genz zu verhindern. Der Brexit bleibt ein wirtschaftliches Fiasko für beide Seiten des Kanals und hat auch den Warenaustausch mit Deutschland erschwert. Die 2026 anstehende Überprüfung des EU-UK-Handelsabkommens sollte die Vertiefung der institutionellen Beziehungen in den Berei- chen Außenpolitik und Dienstleistungen anstreben, um Handel, Dienstleistungsaustausch und In- vestitionen wieder zu erleichtern. Auch in den 2024 gestarteten Verhandlungen mit der Schweiz gilt es, eine engere institutionelle Kooperation voranzutreiben. Die Schweiz sollte wieder den europäischen Programmen Horizon Europe und Erasmus+ beitreten sowie die Mitarbeiterentsendung erleichtern. Erforderlich ist auch eine neue institutionelle Einigung, in deren Zentrum verbindliche Streitbeilegung und eine dyna- mische Rechtsanpassung an EU-Regelungen stehen sollten. Grundsätzlich sollten so viele Staaten wie möglich eng an den europäischen Binnenmarkt herangeführt werden. Hierbei geht aus Sicht der deutschen Unternehmen Qualität vor Geschwindigkeit. Wichtig ist dabei eine enge Einbindung der Wirtschaft im Zuge der Beitrittsverhandlungen. Aus Unternehmenssicht ist das umfassende Erfüllen aller Beitrittskriterien – insbesondere des Rechtsstaatsprinzips – unerlässlich, um Rechts- sicherheit bei Handel und Investitionen zu garantieren. Gleichzeitig sind Reformen innerhalb der EU mit Blick auf deren Politik, Institutionen und den Haushalt nötig, damit die EU auch nach einer Erweiterung um neue Mitgliedsstaaten wirtschaftlich stabil und handlungsfähig zu bleibt. Handelsabkommen mittelstandsfreundlich umsetzen Handelsabkommen sollten grundsätzlich mittelstandsfreundlich - etwa mit KMU-Kapitel - und damit einfach für alle Unternehmen ausgestaltet sein.4 Hierzu gehören einfache und in allen Ab- kommen gleichlautende Ursprungsregeln und Rahmenbedingungen wie die Erhöhung der Wert- schwellen für die vereinfachte Nutzung von Ursprungsnachweisen. Eine Mehrheit der Unterneh- men findet zudem, dass Abkommen mit tragfähigen Vereinbarungen zu Themen wie Visaerleich- terungen ergänzt werden sollten. Viele Unternehmen sehen ansonsten sehr große bürokratische Hindernisse beim Nutzen der Zollvorteile. Damit Handelsabkommen erfolgreich sind, muss die Umsetzung in den jeweiligen Ländern und der EU gelingen. Klare Implementierungszeitpläne aller Seiten unter Einbindung von KMU-Vertretern wie dem Kammernetzwerk sind nötig. Ziel sollte eine Nutzungsrate der Freihandelsabkommen von mindestens 85 Prozent sein. Der EU- 4 Vgl. DIHK-Ideenpapier für moderne Handelsabkommen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 87 Ursprungsrechner (ROSA) sollte weiter ausgebaut werden, gerade um kleine und mittelständische Unternehmen bei der Berechnung des präferenziellen Ursprungs zu unterstützen. Lieferketten resilient und nachhaltig gestalten Für die deutsche Wirtschaft ist es wichtiger denn je, dass europäische Ambitionen im Nachhal- tigkeitsbereich nicht zum internationalen Wettbewerbsnachteil werden. Die EU-Handelspolitik sollte deshalb ihre Schlagkraft für bilaterale Abkommen erhöhen und Überfrachtungen mit han- delsfernen Themen vermeiden. Der Fokus sollte darauf liegen, international vereinbarte Standards in Handelsabkommen zu verankern. Regelungen in den Bereichen Menschenrechte, Nachhaltig- keit, Klima- und Umweltschutz sollte die EU daher verstärkt international vorantreiben (WTO, OECD, G20, G7 etc.). Insbesondere sollte eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Nachhal- tigkeitsvorgaben sichergestellt werden. EU-Vorgaben zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten sollten an einem bürokratiearmen, freiwilligen KMU-Standard orientiert umgesetzt werden (vgl. Kapitel „Corporate Resposibility“). Eine frühzei- tige Bereitstellung von Leitlinien sowie von zentralen Portalen und Tools zur Berichterstattung sind als Unterstützung bei der Umsetzung elementar. Aufgrund von Haftungsrisiken drohen Be- einträchtigungen bei der notwendigen Diversifizierung von Lieferketten und der Rückzug aus ver- schiedenen Ländern. Drittstaaten sollten bei der Erarbeitung von Due Diligence-Regelungen früh- zeitig eingebunden werden, um Akzeptanz und Praxistauglichkeit zu sichern. Bei der Umsetzung anderer Due-Diligence-Gesetze, wie der EU-Verordnung zum Verbot von Pro- dukten aus Zwangsarbeit oder der EU-Entwaldungsverordnung, sollte berücksichtigt werden, mit welchem Belastungskontext sich Unternehmen vor dem Hintergrund der Vielzahl an Sorgfalts- pflichten und Dokumentationsanforderungen konfrontiert sehen. Deutschland und die EU sollten gerade mit Entwicklungs- und Schwellenländern konstruktiv und vertrauensvoll zusammenarbei- ten, um einen höheren Schutz von Menschenrechten und Umwelt zu erreichen. Zur wichtigen Frage der wirksamen Eindämmung des Klimawandels bedarf es globaler Lösungs- ansätze und eines koordinierten Handelns aller relevanten CO2-emittierenden Länder. Die Unter- nehmen sind in der Zwischenzeit gleichzeitig auf einen wirksamen und effizienten Schutz vor Carbon Leakage angewiesen. Der internationale Klimaclub, eine Handelsvereinbarung mit Min- deststandards zur Einhaltung von Klimazielen, sollte daher rasch mit wichtigen Handelspartnern in verbindlicher Form umgesetzt werden, um Handelskonflikte und Wettbewerbsnachteile zu ver- meiden. Bei der Umsetzung von CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) muss insbeson- dere die Exportseite klar vor Standortnachteilen bewahrt werden und der Bürokratieaufwand etwa durch ein EU CBAM Self-Assessment Tool, Bagatellregelungen und Standardwerte reduziert wer- den. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 88 Ansprechpartner/-innen in der DIHK: Dr. Julia Schmidt (schmidt.julia@dihk.de), Isabel Blume (blume.isabel@dihk.de), Dr. Christian Groß (gross.chris- tian@dihk.de) Binnenmarkt: Europas Herzstück verwirklichen, offene Grenzen be- wahren Der Europäische Binnenmarkt ist Herzstück und Antrieb für die europäische Wirtschaft. Als größ- ter Binnenmarkt der Welt bietet er ein beispielloses Potenzial. Er fördert die wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Wohlstand im Inneren der EU und stärkt ihre Souveränität sowie Wettbewerbs- fähigkeit nach außen. Aus Sicht der deutschen gewerblichen Wirtschaft ist der EU-Binnenmarkt jedoch noch immer nicht vollendet, sondern an vielen Stellen weiterhin fragmentiert. Damit der freie grenzüberschrei- tende Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital auch zwischen den Mitglied- staaten in der Praxis gut funktioniert, gilt es noch immer vielfältige verbleibende Barrieren und Hindernisse abzubauen. Der Binnenmarkt als freier und integrierter gemeinsamer Markt ist für sich ein ausdrückliches Ziel der Union und sollte nicht zur Erreichung von sonstigen Zielen der EU instrumentalisiert oder beschränkt werden. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Den Binnenmarkt als freien Markt erhalten Offene Grenzen wahren und Einschränkungen des Binnenmarktes minimieren Außergerichtliche Streitbeilegung ermöglichen Binnenmarkt nicht mit politischen Zielen überfrachten Sicherung der Subsidiarität auch bei den Handlungsformen Das Subsidiaritätsprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stärken Den freien Wettbewerb besser schützen Die Umsetzung von europäischem Recht rechtssicher und verhältnismäßig gestalten Bürokratieabbau und Harmonisierung technischer Standards für einen Dienstleistungs- und Warenverkehr ohne Beschränkungen vorantreiben Die digitale Verknüpfung von Verwaltungsverfahren vorantreiben Effektiver Investitionsschutz stärkt den Binnenmarkt und nutzt der Nachhaltigkeit Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 89 Den Binnenmarkt als freien Markt erhalten Das volle Potenzial des EU-Binnenmarkt kann sich dann entfalten, wenn die EU und die Mitglied- staaten sich wieder auf den dem Binnenmarkt zugrundeliegenden Kerngedanken besinnen – einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb. Krisenprävention und -reaktionsfähigkeit sind wichtig. Aber mit einem freien Markt unvereinbar sind alle Instrumente einer gesteuerten Wirt- schaft, die die unternehmerische Entscheidungsfreiheit unverhältnismäßig einschränken, bspw. eine von der EU festgelegte, verpflichtende Bildung strategischer Reserven, einer Erstellung von Verzeichnissen der wichtigsten Wirtschaftsteilnehmenden durch die Mitgliedstaaten, eine an Un- ternehmen gerichtete Aufforderung zur Annahme prioritärer europäischer Aufträge und ver- pflichtende, weitreichende Auskunfts- und Informationsersuchen zu allen Bereichen der Ge- schäftstätigkeit. Diese Tendenzen werden von vielen Unternehmen kritisch gesehen. Auch und gerade in potenziell bevorstehenden Krisenzeiten gilt es so weit wie möglich auf Freiwilligkeit und Initiative zu setzen. Instrumente zur Bewältigung von aktuellen und zukünftigen Krisen sollten effektiv und verhältnismäßig gestaltet sowie umgesetzt werden. Offene Grenzen wahren und Einschränkungen des Binnenmarktes minimieren Offene Grenzen innerhalb der Europäischen Union bleiben wichtigste Voraussetzung für die Voll- endung des Binnenmarkts. Ausnahmsweise notwendige Grenzkontrollen, etwa im Schengen- Raum, sollten den grenzüberschreitenden Verkehr von Unternehmen und Waren möglichst wenig einschränken. Insbesondere grenzpendelnde Mitarbeitende von Unternehmen dürfen keine Nach- teile durch die Kontrollen haben. Eine komplette Grenzschließung, wie zu Beginn der Corona- Pandemie im Frühjahr 2020, darf sich nicht wiederholen. Gemeinsames Ziel von Union und Mit- gliedstaaten sollte es sein, Diskriminierungen und Beschränkungen für den freien Waren-, Dienst- leistungs-, Personen- und Kapitalverkehr abzubauen. Die hierfür eingesetzte „Single Market En- forcement Taskforce“ (SMET) sollte ergebnisorientiert, transparent und unter enger Einbindung von Stakeholdern aus der Wirtschaft arbeiten. Außergerichtliche Streitbeilegung ermöglichen Der Wettbewerb gilt auch für die komplementären Optionen der Streitbeilegung: Neben der durch das Rechtsstaatsprinzip sichergestellten staatlichen Gerichtsbarkeit sollten Verbrauchern und Un- ternehmen auch alternative Formen der Streitbeilegung als Option zur Verfügung gestellt werden, wobei auch hier der Zugang zum EuGH möglich sein sollte. Die Reform der ADR-Richtlinie über „Alternative Dispute Resolution“ verfolgt diese Ziele bereits teilweise. Das Prinzip der Freiwilligkeit gilt es aber auch auf dem Gebiet der alternativen Streitbeilegung zu erhalten. Obligatorische Schlichtungsverfahren sind hiermit z. B. ebenso unvereinbar wie einseitige Kostentragungspflich- ten. Binnenmarkt nicht mit politischen Zielen überfrachten Die EU ist eine Rechtsunion – der Binnenmarkt kann sich nur bei klaren rechtliche Regeln entfal- ten. Die Überfrachtung der wirtschaftlichen Grundfreiheiten mit gesellschaftlichen oder sich wan- delnden politischen Zielen wird in der Wirtschaft ganz überwiegend sehr kritisch gesehen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 90 Binnenmarktpolitik sollte sich auf den Kern des Marktes konzentrieren. Beispielhaft dagegen steht die Regulierung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD). Diese solle der EU zufolge allein den Binnenmarkt verwirklichen (vgl. Kapitel „Corporate Responsibility“). Daher wurde die Binnen- marktnorm des Artikel 114 AEUV als Rechtsgrundlage gewählt und nicht die Normen des Außen- handels, obwohl nahezu ausschließlich internationale Handlungen betroffen sind. Insbesondere der zu erwartende hohe bürokratische Aufwand, die aufgeworfenen Haftungsfragen und abseh- baren Prozesse werden vom Großteil der Wirtschaft als ernstzunehmende Probleme wahrgenom- men. Negativ betroffen sind auch Unternehmen, die nicht direkt unter die CSDDD oder das deut- sche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen, z. B. KMU. Besorgniserregend ist insbesondere, dass der Binnenmarkt von der EU selbst nicht mehr nur als Ort rechtmäßigen Handelns angesehen wird, sondern sich die Sorgfaltspflichten auch auf jeden Handel in der EU beziehen und „Safe-Harbour“-Regelungen abgelehnt werden. Punktuelle Rechts- verstöße in einzelnen EU-Mitgliedstaaten können nicht einem strukturellen Versagen gleichge- stellt werden. Hier gilt es nachzubessern und eine praktisch handhabbare Lösung zu finden. Der kontinuierliche Anstieg des mit der Einfuhr von Waren in die EU verbundenen Aufwands er- schwert nicht nur die Geschäftstätigkeit von in der EU ansässigen Importeuren und Unternehmen, sondern verringert auch die Attraktivität der EU als Absatzmarkt für EU-Unternehmen und Unter- nehmen aus Drittländern. Konzeptideen, die sich auf den Kern des Binnenmarktes auswirken, wie die einer weiteren, „5. Grundfreiheit“ für den Binnenmarkt, z. B. für Daten oder allgemeiner „Wissen“, sind mit großen rechtlichen Unsicherheiten verbunden und sollten nicht zu einer noch stärkeren Politisierung des EU-Binnenmarktes führen. Der Binnenmarkt ist primär als freier Markt zu bewahren und fortzu- entwickeln. Sicherung der Subsidiarität auch bei den Handlungsformen Noch immer sind grenzüberschreitend tätige Unternehmen zahlreichen Barrieren und Hindernis- sen ausgesetzt, die angegangen und beseitigt werden sollten.5 Auch braucht die EU bei vielen neuen Entwicklungen gemeinsame Regeln, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle sicher- zustellen. Die Harmonisierung von nationalen Regelungen und die Angleichung technischer Stan- dards kann zur Herstellung eines „level playing fields“ beitragen. Harmonisierung darf dabei jedoch nicht zum Selbstzweck werden. Sie fördert dann den Binnen- markt, wenn der wirtschaftliche Nutzen neuer einheitlicher EU-Regelungen höher ist als die damit entstehenden Kosten und Pflichten. Dies gilt z. B. auch für das Insolvenzrecht, mit dessen ange- strebter vollständiger Harmonisierung letztlich eigenständige Politikziele verfolgt werden, die al- lenfalls einen untergeordneten Bezug zum Funktionieren des Binnenmarkts aufweisen. Notwendig ist, soweit erforderlich, immer eine gezielte sektorspezifische Harmonisierung. Dabei sind mit- gliedstaatliche Handlungsräume schützenswert – vielfach bedarf es nur besserer und einheitlicher Umsetzung z. B. von Richtlinien, nicht jedoch unmittelbar anwendbarer und zwingender 5 Siehe „DIHK-Umfrage zu Binnenmarkthindernissen 2024“ Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 91 europäischer Normierung mittels Verordnung und damit verbundener behördlicher, vielfach euro- päischer Kontrolle. Der kumulative Effekt einzelner Regelungen, die für sich genommen gute Ziele verfolgen mögen, erdrückt die Unternehmen zunehmend – insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit und im Zu- sammenhang mit Berichtspflichten. Auch sollten Gesetzgebungsvorhaben besser auf ihre Kohä- renz mit bestehenden und geplanten Initiativen untersucht werden (vgl. Kapitel „Bürokratieabbau und Besseres Recht“). Das Subsidiaritätsprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stärken Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten allein begründen keine europäischen Eingriffe in die nationalen Rechts- und Wirtschaftssysteme – die EU sollte sich auf ihre Kernkompetenzen und Zuständigkeitsbereiche besinnen. Die Binnenmarktnorm des Artikel 114 AEUV darf nicht zur Generalklausel werden, mit der die EU jeden Wirtschaftsbereich, auch soweit sie nur Koordinierungskompetenz wie etwa im Gesund- heits- und Bildungssektor besitzt, detailliert regulieren könnte. Aus Sicht der Wirtschaft ist es zur Planung und Umsetzung von Regulierungsmaßnahmen wichtig, die von den EU-Verträgen vorge- sehene Kompetenzverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten zu wahren. Subsidia- rität und Verhältnismäßigkeit führen dazu, dass es keinen grundsätzlichen Vorrang von Verord- nungen gegenüber Richtlinien gibt, sondern die Regulierung des Themas auf EU-Ebene ebenso wie Wahl des rechtlichen Instruments im Einzelfall begründet wird. Aus diesem Grund sind auch keine Regulierungen angezeigt, mit denen die EU ergebnisorientiert und punktuell in die in nationaler Kompetenz liegenden Zivilrechtsordnungen eingreift (z. B. „dis- covery“, Strafschadenersatz, Beweislastumkehr). Neue behördliche Strukturen und staatliche Eingriffe in das Zivilrecht lehnt die Wirtschaft über- wiegend strikt ab. Die Privatrechtsgesellschaft ist ebenso wie die Verfahrensautonomie der Mit- gliedstaaten zu achten. Auf dem Weg zur Vollendung des EU-Binnenmarktes ist neben der Harmonisierung das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung bei gleichzeitiger Achtung der nationalen Identität wichtiges Instru- ment. Den freien Wettbewerb besser schützen Zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen bedarf es einer gleichermaßen konsequenten Umsetzung des Rechts sowohl auf der Ebene aller EU-Mitgliedstaten durch die nationalen Behör- den und Gerichte als auch der unpolitischen Kontrolle durch die EU-Kommission. Ein besserer, weil effizienter Gebrauch des Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission könnte hier eine wichtige Rolle spielen. Bei der Entscheidung über die Einleitung und das Durchlaufen des Vertragsverletzungsverfahrens, welches im Ermessen der Kommission steht, sollte sich diese aus- schließlich als Hüterin der Verträge verstehen und sich an rechtlichen Erwägungen orientieren. Es könnte so zu der für Unternehmen wichtigen Rechtssicherheit und v. a. Einheitlichkeit des Bin- nenmarktes im Sinne eines „level playing fields“ in der gesamten EU beitragen. Rechtssicherheit Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 92 und Rechtsstaatlichkeit im Binnenmarkt, darin enthalten die verlässliche Durchsetzung des Rechts, sind zentrale Standortfaktoren für grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU. Die Umsetzung von europäischem Recht rechtssicher und verhältnismäßig gestalten Bei der Umsetzung europäischer Vorschriften ist es wichtig, dass sie hinreichend rechtssicher und klar sind. In diesem Zusammenhang sind bspw. die unklaren Kriterien des Digital Services Act (DSA) zu beanstanden, z. B. der dortige Verweis auf „illegale“ Inhalte, die aber nach Mitgliedstaa- ten unterschiedlich sein können. Diese Unsicherheiten belasten Unternehmen, zumal bei Rechtsirrtümern erhebliche Sanktionen drohen. Bürokratieabbau und Harmonisierung technischer Standards für einen Dienstleistungs- und Warenverkehr ohne Beschränkungen vorantreiben Der wachsende Umfang an Anzeige-, Melde-, Statistik-, Nachweis- und Informationspflichten kann den Warenverkehr stark einschränken. Vorgaben für Dienstleistungserbringer, z. B. in Bezug auf Sprachkenntnisse, sollten reduziert werden. Die unterschiedliche nationale Anwendung von EU-Recht führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und bereitet insbesondere im Bereich der Dienstleistungsfreiheit Probleme, v. a. den KMU. Ein prioritäres Ziel der EU-Kommission sollte die Stärkung des Binnenmarkts sein. Ein besonderer Fokus sollte dabei auf den Abbau von Hürden gelegt werden, die das Wachstumspotenzial des Dienstleistungshandels einschränken. Hierbei wäre eine koordinierende Unterstützung durch die EU hilfreich, um heterogene nationale Regelungen stärker zu harmonisieren oder um das bereits harmonisierte Recht konsequenter anzuwenden. Gleichzeitig sollte es die EU vermeiden, restrik- tive Vorschriften einzuführen. Bürokratische Vorschriften wie die Entsenderichtlinie sollten ge- strichen oder zumindest stark überarbeitet werden. Administrative Anforderungen bei der Arbeitnehmerentsendung sollten abgebaut und innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht werden (vgl. Kapitel „Fach- und Arbeitskräftesicherung umfassend angehen”). Auch die A1-Bescheinigung, welche bei den Mitgliedstaaten unterschied- liche, vielfach überflüssige bürokratische Anforderungen und Prozesse aufstellt, wird überaus häu- fig von den Unternehmen als Beispiel für unverhältnismäßige Bürokratie und großes Hemmnis genannt (vgl. Kapitel „Bürokratieabbau und Besseres Recht“). Zur Förderung des freien Warenverkehrs sollten (u. a. technische) Standards möglichst EU-weit harmonisiert und kostengünstig zugänglich werden. Um den grenzüberschreitenden Versandhan- del nicht zu hemmen, sollten europäische Verpackungsvorschriften im B2C–Bereich durch die Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt werden. Die Belastung von Unternehmen durch immer neue nationale Registrierungsvorschriften und Pflichten zur Benennung von Bevollmächtigten sollten minimiert werden. Informationen und Verwaltungsverfahren sollten aus Wirtschaftssicht zukünf- tig in allen Mitgliedstaaten online und neben der jeweiligen Landessprache zumindest auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 93 Die digitale Verknüpfung von Verwaltungsverfahren vorantreiben Der sog. „Einheitliche Ansprechpartner“ sollte europaweit möglichst gleich ausgestaltet und be- worben werden. Außerdem muss er rechtlich so ausgestattet sein, dass er alle unternehmensrele- vanten Prozesse anstoßen und begleiten kann. Das „Single Digital Gateway“ ist ein Anfang. Der Ausbau der zentralen EU-Online-Plattform („Single Digital Gateway") sollte zügiger umgesetzt und ausgebaut werden. Diese Plattform sollte umfassende Informationen zu allen relevanten Pro- zessen und Regeln der einzelnen Mitgliedsländer bieten, in verschiedenen Sprachen zugänglich sein und die digitale sowie zentrale Abwicklung grenzüberschreitender Verwaltungsverfahren un- terstützen. Die einheitliche EU-weite Plattform wäre insbesondere für KMU eine Entlastung und Hilfe. In der Zukunft sollten möglichst alle Verwaltungsverfahren, die beim grenzüberschreitenden Wirt- schaften relevant sind, online durchgeführt werden können. Voraussetzung hierfür ist eine ver- lässliche, datenschutzkonforme und den Persönlichkeitsschutz wahrende digitale Identität für na- türliche Personen und für Unternehmen. Hierzu sind konsequentes Denken in End-to-End-Prozessen sowie Softwarearchitekturen entspre- chend SaaS („Software as a Service“) notwendig. Jeder Service muss konsequent auf Automati- sierungspotenziale untersucht werden. Diese Vorgaben sollte der Gesetzgeber für die öffentlichen Verwaltung formulieren. Neben digitalen Lösungen sollte für Unternehmen überdies möglichst auch zusätzlich eine schriftliche, telefonische oder persönliche Verfahrensabwicklung zur Verfü- gung stehen. Effektiver Investitionsschutz stärkt den Binnenmarkt und nutzt der Nachhaltigkeit De facto ist der Binnenmarkt aus Sicht der Wirtschaft erst vollendet, wenn Geschäfte mit Kunden in anderen EU-Mitgliedsstaaten so einfach sind, wie mit Kunden innerhalb des eigenen Mitglied- staates. Immer noch sind einzelne Unternehmen durch Eingriffe u. a. in ihren Eigentumsrechten oder der Berufsausübung betroffen – ohne hinreichenden nationalen Rechtsschutz. Dies betrifft besonders die Rechtssicherheit von Investitionen in innovative, langfristige und mit hohen Risiken behaftete Projekte, etwa auch bei regenerativen Energien. 2020 wurden auf Initiative der EU alle bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mit- gliedstaaten (Intra-EU-BITS) beendet. Grenzüberschreitend investierende Unternehmen haben seitdem keine Möglichkeiten mehr, Rechtsstreitigkeiten mit dem fremden Staat im Kontext der Investition vor einem unabhängigen Schiedsgericht auszutragen, sondern werden zwingend an die staatlichen Justizsysteme verwiesen. Die EU versucht zudem, europäischen Unternehmen die Nutzung von völkerrechtlichen internationalen Investitionsschutzverfahren, z. B. im Rahmen der Weltbank (ICSID) zu erschweren, z. B. indem sie darauf hinarbeitet, aus völkerrechtlichen Investi- tionsschutzabkommen auszutreten sowie auch extraterritorial in Investitionsschutzverfahren ge- gen europäische Unternehmen auftritt. In vielen Mitgliedstaaten, aber auch international dauern Gerichtsverfahren lange und finden in politisierten Kontexten etwa im Energierecht statt. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 94 Zusätzlich attestiert die EU-Kommission sogar selbst in ihrem jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbe- richt und insbesondere dem zugehörigen Justice-Scoreboard diversen mitgliedstaatlichen Jus- tizsystemen erhebliche Defizite. Der Verweis auf nationalen Rechtsschutz wird von Unternehmen als Signal gegen die Investitionssicherheit am Standort EU gewertet, weil der nationale Rechts- schutz gleichzeitig als ungenügend bewertet wird. Die Defizite bei der Rechtsstaatlichkeit sollten konsequent behoben werden. Dabei gilt es völkerrechtliche Schutzstandards zu beachten, die auch europarechtliche Besonderheiten beachten. Zusätzlich braucht es konkrete und auch für KMU zugängliche Nachfolgemechanismen im Bereich des Investitionsschutzes. Viele Vorschläge, da- runter ein multilaterales Investitionsgericht, werden von Unternehmen aufmerksam begleitet, sind aber nur langfristig realisierbar. Andere Vorschläge – wie etwa eine Investitionsschutzverordnung – könnten zeitnah Rechtsschutz bieten. Soweit sich europarechtliche Fragestellungen ergeben, sollten auch für Schiedsgerichte Wege gefunden werden, den Europäischen Gerichtshof einzu- schalten. Eine Investitionszurückhaltung sollte vermieden werden. Denn dadurch könnten wich- tige europäische Projekte wie der Green Deal gefährdet oder zumindest verzögert werden. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 95 Cluster 7: Rechtsstandort und Rechtssi- cherheit Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 96 Ansprechpartnerin in der DIHK: Hildegard Reppelmund (reppelmund.hildegard@dihk.de) Wettbewerbsrecht: Marktwirtschaft stärken, Fairness fördern, Vergaberecht vereinfachen Im Zentrum jeder marktwirtschaftlichen Ordnung stehen Rahmenbedingungen, die einen fairen Wettbewerb aller Marktakteure sicherstellen. Denn faire Wettbewerbsbedingungen ermöglichen es den Unternehmen, durch Investitionen und Innovationen von Produkten und Prozessen am Markt erfolgreich zu sein. Unternehmen sollten rechtssicher beurteilen können, was sie im Wett- bewerb tun dürfen und was nicht. Es gilt den Wettbewerb zu stärken und Verzerrungen zu ver- hindern. Dafür ist das Wettbewerbsrecht der Rahmen. Für fairen Wettbewerb ist zudem eine effektive Rechtsdurchsetzung notwendig. Die gut funktio- nierende zivilrechtliche Durchsetzung auch von Verbraucherschutzgesetzen, soweit neben den Wettbewerbern auch Verbraucher geschützt werden, darf nicht durch die Einführung einer be- hördlichen Rechtsdurchsetzung gefährdet werden. Auch bei öffentlichen Aufträgen ist Wettbewerb wichtig – dieser sollte durch ein einfacheres Vergaberecht sichergestellt werden. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Einhaltung des Wettbewerbsrechts durchsetzen, Verteidigungsmöglichkeit von Unternehmen sicher- stellen Forum shopping in Europa vermeiden Green Deal und Wettbewerbsrecht: Kooperationen erleichtern, mehr Rechtssicherheit für Unterneh- men schaffen Strukturelle Abhilfemaßnahmen ohne Fehlverhalten eines Unternehmens auf den Prüfstand stellen, deutsche Regelung kein Muster für neue EU-Competition Tools Gleichbehandlung bei der Erbringung von Daseinsvorsorge herstellen – Wettbewerb vor Rekommuna- lisierung Öffentliches Auftragswesen schlank gestalten - nur ein bieterfreundliches Vergaberecht dient dem Wettbewerb Öffentliches Auftragswesen nicht durch strategische Ziele überfrachten Werbe-Regelungen zu nachhaltigen Produkten angemessen gestalten Für legale Produkte muss legal geworben werden können Verbraucherschutzdurchsetzung zivilrechtlich belassen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 97 Einhaltung des Wettbewerbsrechts durchsetzen, Verteidigungsmöglichkeit von Unternehmen sicherstellen Verstoßen Unternehmen gegen das EU-Wettbewerbsrecht, wird dies zu Recht geahndet. Die Ver- fahren im EU-Wettbewerbsrecht sind jedoch häufig intransparent und in ihren wirtschaftspoliti- schen Folgen teilweise schwer vorhersehbar. Die Bußgeldhöhe bei Kartellfällen ist unverhältnis- mäßig hoch, für einige Unternehmen existenzbedrohend. Dies verursacht vielfach Druck, Ver- gleichsvereinbarungen zu treffen. Diskutiert wird sogar die Einführung von strafrechtlichen Sank- tionen gegen einzelne Entscheidungsträger in Unternehmen. Alle nationalen, wie internationalen Kartellverfahren sollten im Hinblick auf die bestehenden Ermessens- und Entscheidungsspiel- räume der Behörden überprüft werden. Die Behörden treten als Ermittler, Ankläger und zunächst als Richter auf. Es gilt aus Sicht der Betriebe, die Verteidigungsrechte ausnahmslos zu wahren und gerichtlich vollständig überprüfbar zu machen. Dies gilt auch für Verhandlungen zur Verfahrens- einstellung: Wettbewerbsrecht darf nicht zum politischen Instrument der Verwaltung werden. Entscheidungen, auch im Ermittlungsverfahren, sollten gerichtlich vollständig überprüfbar sein. Forum shopping in Europa vermeiden EU-Entscheidungen zur kartellrechtlichen Sanktionierung sind für Gerichte der Mitgliedstaaten bindend und dienen als Grundlage für private Schadenersatzklagen. Der EU obliegt damit eine besonders hohe Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Verfahren, die bereits vor gerichtlicher Überprüfung eine Vielzahl an Konsequenzen mit sich bringen. So wird die private Durchsetzung des Kartellrechts zunehmend gestärkt, indem z. B. Schäden nicht mehr bewiesen, sondern vermu- tet werden können. Dadurch entsteht für betroffene Unternehmen ein hoher Druck zu kostspieli- gen Vergleichsvereinbarungen, allein um Rechtsfrieden zu erreichen. Zusätzlichen Druck erzeugt die Möglichkeit der Prozesspartei auf Klägerseite, sich im Kartellrecht den günstigsten Ort für eine Schadenersatzklage zu suchen (sog. „forum shopping“), etwa Gerichte mit den höchsten Schaden- ersatzansprüchen, einem klägerfreundlichen Prozessrecht (z. B. durch Dokumentenvorlagepflich- ten), vielen Beweiserleichterungen, oder der Möglichkeit zur Drittfinanzierung der Verfahren, ohne dass das nationale Recht Transparenzvorschriften kennt. Die Urteile sind gleichwohl EU-weit voll- streckbar. Der Wettbewerb der Gerichtsstandorte darf aber nicht auf dem Rücken der Unterneh- men ausgetragen werden. Die Haftung und der Schadenersatz für tatsächliche Rechtsverstöße sind für die Wirtschaft selbstverständlich. Aber hier gilt es, Regeln zu finden, die die Verteidi- gungsmöglichkeit von Unternehmen hinreichend sicherstellen. Private Schadenersatzklagen soll- ten allein der Entschädigung dienen. Green Deal und Wettbewerbsrecht: Kooperationen erleichtern, mehr Rechtssicherheit für Un- ternehmen schaffen Im Rahmen des Green Deal sind Kooperationen zwischen Unternehmen – auch auf horizontaler Ebene – besonders bedeutsam, da viele Innovationen für mehr Nachhaltigkeit einer Zusammen- arbeit bezüglich Know-how, Finanzkraft und Wettbewerbsfähigkeit bedürfen und anderenfalls Ressourcen nicht nachhaltig eingesetzt werden. Es sollte daher sichergestellt werden, dass Unter- nehmen nicht aus rechtlicher Unsicherheit – etwa wegen möglicher wettbewerbsrechtlicher Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 98 Sanktionierung – von derartigen Kooperationen absehen. Hierfür ist es erforderlich, dass Unter- nehmen Rechtssicherheit erhalten, z. B. in Form von Kommissions- bzw. Kartellamtsschreiben, wonach die geplante Kooperation auf keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken stößt. Strukturelle Abhilfemaßnahmen ohne Fehlverhalten eines Unternehmens auf den Prüfstand stellen, deutsche Regelung kein Muster für neue EU-Competition Tools Durch die elfte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (11. GWB-Novelle) hat das Bundeskartellamt 2023 sehr weitgehende Eingriffsinstrumente erhalten, mit denen es - im Anschluss an Sektoruntersuchungen - gegen „Störungen des Wettbewerbs“ vorgehen kann. Diese Störungen des Wettbewerbs sind jedoch nicht definiert. Die Anordnung struktureller Abhilfemaß- nahmen durch das Bundeskartellamts kann sich damit nunmehr auch gegen Unternehmen richten, denen kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist und die durchgehend rechtmäßig gehandelt haben. Mögliche behördliche Maßnahmen – wie etwa die Vorgabe konkreter Preis- und Vertragsgestal- tung bis hin zur Entflechtung von Unternehmen – können dabei sehr stark in die unternehmerische Freiheit eingreifen. Es gibt deutliche Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität des Gesetzes. Die gesetzgeberische Entscheidung, durch eine Behörde und nicht durch den Ge- setzgeber in die unternehmerische Freiheit rechtmäßig handelnder Unternehmen einzugreifen, sollte auf den Prüfstand gestellt werden. Keinesfalls sollten diese Fehlentwicklungen des deutschen GWB auf die EU-Ebene übertragen werden – v. a., weil es noch keine Erfahrung und Evaluierung der gerade erst in Kraft getretenen deutschen Regelung gibt. Die EU hatte sich erst kürzlich bewusst gegen ein vergleichbares New Competition Tool (NCT) entschieden und stattdessen den Digital Markets Act (DMA) verabschie- det. Diese Entscheidung gegen das New Competition Tool sollte nicht ohne Faktengrundlage und ohne nachgewiesene tatsächliche Notwendigkeit revidiert werden; auch nicht für einzelne Sek- toren. Gleichbehandlung bei der Erbringung von Daseinsvorsorge herstellen - Wettbewerb vor Re- kommunalisierung V. a. in den Bereichen Energieversorgung, Telekommunikation und Abfallwirtschaft erfolgten in den vergangenen Jahrzehnten erfolgreiche Liberalisierungsschritte. Immer wieder wird regional jedoch eine Rekommunalisierung diskutiert. Dabei muss beachtet werden, dass das Steuerrecht Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Unternehmen verursachen kann, wenn öffentliche Unternehmen im Gegensatz zu privaten Wettbewerbern Leistungen zum Teil umsatzsteuerfrei und außerhalb einer kartellrechtlichen Prüfung durch das Bundeskartellamt anbieten können. Leistungen der Daseinsvorsorge können häufig auch private Unternehmen anbieten. Entscheidend ist, dass die Leistungen der Daseinsvorsorge bestmöglich erbracht werden. Dabei spielen neben der konkreten Betrauung z. B. ein flächendeckendes Angebot, aber auch der Wettbewerb um Kos- ten, Qualität und die nachhaltige Erbringung der Leistungen eine große Rolle. Sind öffentliche und private Unternehmen auf demselben Markt tätig, sollte der Wettbewerb fair sein, und alle Unternehmen sollten sowohl steuerrechtlich wie kartellrechtlich gleichbehandelt werden. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 99 Öffentliches Auftragswesen schlank gestalten - nur ein bieterfreundliches Vergaberecht dient dem Wettbewerb Das Vergaberecht wird sowohl von öffentlichen Auftraggebern als auch von Unternehmen als Bietern häufig als schwerfällig, bürokratisch und rechtlich zersplittert empfunden. Die Zahlen der Bieter bei Vergabeverfahren gehen dramatisch zurück. Bei Überlegungen zur Vereinfachung und Beschleunigung wird vielfach ausschließlich die Erhöhung der Schwellenwerte als Lösung vorge- schlagen. Dies greift aus Sicht der Wirtschaft zu kurz und konterkariert teilweise die grundlegen- den Ziele des Vergaberechts. Diese sind: wirtschaftliche Beschaffung unter den Rahmenbedingun- gen von Transparenz, Wettbewerb und Korruptionsprävention. Mehr Wettbewerb durch mehr An- gebote von Bietern erreicht man nur, wenn die Vergabeverfahren insgesamt bieterfreundlicher gestaltet werden. Das wirtschaftlichste Angebot muss dabei nicht zwangsläufig das günstigste sein. Eine wettbewerbsförderliche Ausgestaltung beginnt bei gezielter Vereinheitlichung auf den un- terschiedlichen gesetzlichen Ebenen und mehr Professionalisierung und Know-how bei den öf- fentlichen Auftraggebern. Fast jedes Bundesland hat eigene Vorschriften, welche Kriterien zusätz- lich zu Preis und Qualität bei der Beschaffung zu berücksichtigen ist. Zudem unterscheiden sich die Wertgrenzen, ab denen öffentlich, beschränkt oder überhaupt ausgeschrieben wird. Klare, nachvollziehbare und unter den Bundesländern abgestimmte Regeln und Verfahren helfen den Unternehmen und letztlich den öffentlichen Auftraggebern. Der Wettbewerb der Unternehmen würde durch ein bundesweites, verpflichtendes Veröffentli- chungsmedium für öffentliche Aufträge – auch unterhalb der EU-Schwelle – gestärkt. Internati- onal sollte auf Reziprozität hingewirkt werden, dass also deutschen Unternehmen bei ausländi- schen Ausschreibungen die gleichen Chancen eingeräumt werden wie ausländischen Unterneh- men bei deutschen Ausschreibungen. Öffentliches Auftragswesen nicht durch strategische Ziele überfrachten Öffentliche Auftragsvergabe wird zunehmend an politisch erwünschtes Wirtschaften der Auftrag- geber geknüpft, sei es durch zusätzliche gesetzliche Auflagen in Bezug auf soziale, ökologische, sei es bezogen auf Tariftreue oder Menschenrechts-Aspekte. Schon jetzt ist es so, dass durch das Ziel sog. „strategischer Beschaffung“ (u. a. Nachhaltigkeit, Innovation, Menschenrechte) die An- forderungen in Ausschreibungen häufig so umfangreich und detailliert gefasst sind, dass sie für sehr viele Betriebe in der Praxis nicht erfüllbar sind. Das gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Gesetzliche Vorgaben sind überflüssig, da die Berücksichtigung solcher Aspekte schon auf Basis des bisherigen Rechts möglich ist. Strategische Vorgaben bei öffentlichen Aufträ- gen sollten nicht zwingend vorgeschrieben werden. Sie sind nach Ansicht der Mehrheit der Un- ternehmen zudem nur dann mit Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb vereinbar, wenn sie auftrags- bezogen sind und wenn sie vom öffentlichen Auftraggeber auch kontrolliert werden können. We- der das bietende Unternehmen noch die einzelne Vergabestelle wird in der Regel die Einhaltung umfassender Bedingungen an den Produktionsprozess und die Zulieferkette bei globalen Wert- schöpfungsketten ausreichend kontrollieren können. Dementsprechend sollten solche Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 100 umfassenden Bedingungen in Ausschreibungen auch nicht gefordert werden. Dabei dürfen nach dem sog. „think small first“-Prinzip der EU strategische Ziele nicht dazu führen, KMU praktisch von vielen Vergabeverfahren auszuschließen. Werbe-Regelungen zu nachhaltigen Produkten angemessen gestalten Nachhaltige Produkte sollen nach Willen der EU zur Norm werden, politisch unerwünschte Pro- duktgestaltungen hingegen verhindert werden. Richtig wäre aus Sicht der Wirtschaft, Verbraucher und Kunden besser über die Nachhaltigkeit von Produkten zu informieren und so vor unzuverläs- sigen oder falschen Umweltaussagen zu schützen. Denn für Unternehmen sind Transparenz und Wahrheit mit Blick auf nachhaltige Produkte als Grundgedanken wichtig – Regelungen hierfür gibt es aber größtenteils schon. Dennoch hat die EU überaus detaillierte Regelungen auf den Weg gebracht. Hier sollten einerseits die Anforderungen an die Informationspflichten nicht unange- messen ausgeweitet werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Nutzen der jeweiligen Information für den Verbraucher gering bis verwirrend, aber die Belastung der Unternehmen hoch ist. Andererseits sollte auch bei nachhaltigen Produkten der bewährte Maßstab unzulässiger Irre- führung nicht einseitig zu Lasten der Unternehmen verändert werden. Es droht eine Überregulierung für Werbung mit Umweltaussagen durch per-se-Verbote und eine Pflicht zur vorherigen Genehmigung von Werbeaussagen durch eine Behörde. Per-se-Verbote sind auf ihre Notwendigkeit zu prüfen. Vorab-Genehmigungsverfahren für solche Werbung mit Um- weltaussagen werden seitens der Wirtschaft vollständig abgelehnt. Aufwand-Nutzen-Relation und die Verhältnismäßigkeit sollten im Blick behalten werden. Werbemöglichkeiten mit Green Claims sollten auch für KMU möglich sein und dürfen nicht an finanziell kostspieligen bis prohi- bitiven Zulassungsverfahren scheitern. Eine Überforderung der Unternehmen führt erwartbar zu sog. „Greenhushing“, dem gänzlichen Verzicht auf Werbung mit Nachhaltigkeit. Wenn für nach- haltige Produkte und Dienstleistungen nicht mehr geworben werden kann, dann wird dies auch Auswirkungen auf Innovationen in diesem Bereich haben und wird die erwünschte Wirkung ver- fehlt. Für legale Produkte muss legal geworben werden können Tabak, Alkohol oder „ungesunde“ Lebensmittel: In der Diskussion wird schnell der Ruf nach Wer- beverboten laut. Solange aber Produkte nicht gesetzlich verboten sind oder der empirische Nach- weis für Kausalität zwischen Werbung und Schäden für z. B. die Gesundheit erbracht ist, sollten Unternehmer nach überwiegender Meinung für diese legalen Produkte legal werben können. Der Staat sollte am Leitbild des mündigen und informierten Verbrauchers festhalten und es wieder stärker in seine politischen Wertungen einbeziehen. Bei vulnerablen Gruppen ist es zwar wichtig, zielgerichtete und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, diese dürfen aber nicht zu unangemesse- nen Schäden bei Unternehmen führen, die über das eigentliche Schutzziel hinausgehen. Diese Maßgaben gelten auch bezüglich des sog. „nudging“, da legale unternehmerische Verhaltenswei- sen auch nicht indirekt von staatlicher Seite als illegitim behandelt und gesteuert werden sollten. Soweit sog. „dark patterns“, d. h. Design, das darauf ausgelegt ist, den Benutzer zu Handlungen zu verleiten, die dessen Interessen entgegenlaufen, gesetzlich geregelt werden sollen, ist zu Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 101 prüfen, ob und inwieweit es einer Regelung bedarf. Meist sind solche manipulativen Gestaltungen bereits von den bestehenden Regelungen umfasst. Verbraucherschutzdurchsetzung zivilrechtlich belassen In vielen Bereichen des Wirtschaftsrechts hat sich in Deutschland die private Rechtsdurchsetzung („private enforcement“) als effizient und erfolgreich erwiesen. Im Zusammenhang mit der bisher in Deutschland zivilrechtlich erfolgenden Rechtsdurchsetzung von Verbraucherschutzrecht, z. B. dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb oder Unterlassungsklagengesetz, wird dennoch ver- mehrt über zusätzliche behördliche Durchsetzung („public enforcement“) diskutiert. Erfasst wer- den vielfältige Bereiche des Zivilrechts, bis hin zur Vertragsgestaltung (Zahlungsverzugsverord- nung). So unternimmt die EU-Kommission seit vielen Jahren in verschiedenen verbraucherschützenden Regelungen immer wieder Schritte, Details der Sanktionierung in Form von behördlichen Bußgel- dern europaweit vorzuschreiben. Für den Binnenmarkt ist es aber ausreichend, dass das Recht durchgesetzt wird und dass es effektive Sanktionen gibt – woran es v. a. bei der Kommission in Bezug auf die Vertragsverletzungsverfahren mangelt (vgl. Kapitel „Binnenmarkt“). Die zivilrechtliche Durchsetzung durch Wettbewerbsvereine, IHKs, Verbraucherschutzvereine und Wettbewerber insbesondere im Wettbewerbsrecht (UWG) funktioniert effektiv, schnell und kos- tengünstig. Missstände, die eine Verbraucherschutzbehörde sowohl grenzüberschreitend als auch national besser bewältigen könnte, sind nicht ersichtlich. Vielmehr droht mit einer Verbraucher- schutzbehörde ein weiteres Nadelöhr mit Abgrenzungsproblemen und politischen Prioritäten, so dass Wettbewerbsverstöße weniger zügig als bisher sanktioniert würden – zum Nachteil auch von Wettbewerbern. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 102 Ansprechpartner/-innen in der DIHK: Annika Böhm (boehm.annika@dihk.de), Dr. Christian Groß (gross.christian@dihk.de), Dr. Mona Moraht (mor- aht.mona@dihk.de), Kei-Lin Ting-Winarto (ting-winarto.kei-lin@dihk.de) Wirtschaftsrecht: Regulierung zielorientiert und verhältnismäßig einsetzen Unternehmen brauchen einen klaren, eindeutigen Rechtsrahmen, in dem sie agieren können. Das ist eine grundlegende Voraussetzung jeder marktlichen Ordnung. Unscharfe Regulierungen etwa durch Gesetze, die rechtsunsichere Begriffe verwenden, verunsichern Unternehmen und führen bei diesen zu vermeidbarem, teilweise erheblichem Beratungsaufwand. Das gilt für die nationale Ebene ebenso wie für die europäische. Die EU sollte sich auf der Grundlage der Verträge mit den klaren Zielvorgaben der Grundfreiheiten, der prioritären Herstellung des Binnenmarktes und einer klaren und eindeutigen Rechtssprache fokussieren. Nur so kann ein Wirtschaftsumfeld geschaffen werden, in dem sich die Betriebe wieder verstärkt auf die Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Unternehmensziele fokussieren können. Europäischer und nationale Gesetzgeber sollten bei jedem Gesetzgebungsprozess prüfen, ob Gesetze und Verordnungen überhaupt erforderlich sind, ob die vorgesehenen Regelungen geeignet sind und ob die Maßnahmen in Bezug auf die ausgelösten Belastungen der Unternehmen (und Bürger) verhältnismäßig sind. Der Fokus sollte darauf liegen, unnötige bürokratische Belastungen zu vermeiden und den Wettbewerb nicht zu behindern. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Recht als Standortfaktor stärken Ausweitung von Auskunfts-, Informations-, und Dokumentationspflichten kritisch hinterfragen und auf ein Mindestmaß zurückführen; Eingriffsbefugnisse überprüfen; Aufwand-Nutzen-Relation und Verhältnismäßigkeit dabei stets im Blick behalten Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch nur mit dem Ziel der Reduzierung der Komplexität des Wirt- schaftsrechts Überarbeitung des internationalen Gesellschaftsrechts genau prüfen Flexibilität bei internationaler Vertragsgestaltung erhöhen Gewerbefreiheit stärken Anerkennung von Personengesellschaften im Gewerberecht Abbildung von nachhaltiger Wertschöpfung in bestehenden Rechtsformen prüfen; Verantwortliche Unternehmensführung im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung rechtlich erleichtern Die digitale Unternehmensgründung zur attraktiven Option ausgestalten Registermodernisierung unternehmensnah und unbürokratisch vorantreiben Europäische Gesellschaft für KMU einführen – zusätzliche Angabepflichten vermeiden Produkthaftungsrecht mit Augenmaß modernisieren Einfluss im International Accounting Standards Board erhöhen und Rechnungslegung entschlacken Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 103 Recht als Standortfaktor stärken Angesichts der globalen Ausrichtung der deutschen Wirtschaft ist es wichtig, dass Rechtspre- chung und Rechtsdurchsetzung den Unternehmen auch bei internationalen Sachverhalten effek- tive Lösungen bieten. Die mit der Einführung von Commercial Courts verfolgte Zielsetzung, den Gerichtsstandort Deutschland für nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten zu stär- ken und im internationalen Vergleich aufzuwerten, ist deshalb ein positives Signal für den Rechts- standort Deutschlands. Allerdings setzt sich die Justiz dem Vorwurf einer „Zweiklassen-Justiz“ aus, wenn moderne, schnelle und vor besonders kompetenten Kammern durchzuführende Verfahren nur für hohe Streitwerte angeboten werden sollen, während die grundsätzliche Ertüchtigung und Digitalisierung bei der Justiz weiterhin nur überaus schleppend vorangeht und sowohl die Verfah- rensdauer als auch die Qualität vielfach kritisch ist. Angesichts zurückgehender Fallzahlen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist für die Akzeptanz wesentlich, dass Unternehmen in ihren Anliegen von in den konkreten Fallumständen kompetenten Gerichten gehört werden. Hierzu gehört auch der Erhalt der Kammern für Handelssachen mit dem bewährten Institut der ehrenamtlichen Han- delsrichter, ggfs. in modernisierter Verfahrensgestaltung, um deren Sachverstand durchgehend effektiv einzubringen. Neben einer leistungsfähigen Justiz bedarf es zudem attraktiver alternativer Streitbeilegungsmechanismen. Aus diesem Grund hat die DIHK einen Schiedsgerichtshof nach § 10a Abs. 4 Nr. 3 IHKG gegründet, der alle Formen der alternativen Konfliktlösung, darunter Me- diation, Schlichtung, Schiedsgutachten für Unternehmen im In- und Ausland fördert und dabei IHKs und AHKs einbezieht. Die Vorhaben zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts sind ein weiterer Schritt für den Streitbeilegungsstandort Deutschland. Ausweitung von Auskunfts-, Informations- und Dokumentationspflichten kritisch hinterfra- gen und auf ein Mindestmaß zurückführen; Eingriffsbefugnisse überprüfen; Aufwand-Nut- zen-Relation und Verhältnismäßigkeit dabei stets im Blick behalten Viele EU-Vorschläge sehen komplexe und aufwendige Informationspflichten für Unternehmen vor. So werden Betriebe z. B. beim Datenschutz, im Fernabsatz und auf Plattformen sowie beim Ver- kauf von Lebensmitteln verpflichtet, Verbraucher über vielfältige Einzelheiten zu unterrichten und sich bei zahlreichen Stellen zu registrieren. Wichtige Hinweise, z. B. zu Vertragsbedingungen, ge- hen in dieser Informationsflut jedoch oftmals unter. Gleichzeitig binden Berichts- und Dokumen- tationspflichten wertvolle Ressourcen in den Unternehmen und belasten diese, ohne dem Ver- braucher tatsächlich zu nutzen. Neue Pflichten sollten daher vermieden werden, wenn sie keinen echten Mehrwert für den Verbraucher oder Dritte bringen. Bestehende Pflichten sollten überprüft und auf ein Mindestmaß zurückgeführt werden. Leitbild sollte weiterhin das des mündigen und informierten Verbrauchers sein. Darüber hinaus versucht die EU-Kommission, die Unternehmen verpflichtend in die Informationsbeschaffung zur allgemeinen Marktüberwachung und zur Kon- trolle der korrekten Umsetzung des Unionsrechts einzubinden. Dies tut sie etwa durch umfang- reiche und bußgeldbewehrte Auskunftsersuchen über Marktdaten. Damit konterkariert die EU nicht nur das Ziel, Bürokratie abzubauen. Sie setzt auch ein Element staatlicher Marktkontrolle ein, für das besonders starke Gründe streiten können sollten (vgl. Leitlinie „Eingriffsbefugnisse überprüfen“: Beispiel European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA)). Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 104 Eingriffsbefugnisse überprüfen Auch im Finanz- und Versicherungsbereich zeigt sich eine rasch zunehmende Dichte und Intensi- tät der Regulierung der Aufsicht über Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehens- vermittler sowie Kreditvermittler. Dabei ist teils kein nennenswerter Nutzen mit Blick auf die Re- gulierungsziele erkennbar. Effektivität und Verhältnismäßigkeit sowie etablierte und funktionie- rende nationale Strukturen werden dabei zu wenig berücksichtigt. Es kommt zu einem deutlichen und ungerechtfertigten Bürokratieaufbau. Die erhebliche Ausweitung von Befugnissen der euro- päischen Aufsichtsbehörden (z. B. die European Insurance and Occupational Pensions Authority – EIOPA) und deren Eingriffsoptionen bei rein nationalen Sachverhalten sind datenschutz- und ver- fassungsrechtlich bedenklich und widersprechen dem Prinzip der Subsidiarität. Diese wirtschafts- schädliche Entwicklung wird von der EU-Kommission derzeit vorangetrieben und von der Bundes- regierung bislang nicht effektiv begrenzt. Die IHK-Organisation hat über viele Jahre eine effektive und verhältnismäßige Aufsicht sichergestellt. Die nun praktizierte Handhabung durch Europäische Aufsichtsbehörden wie etwa die europäische Aufsicht EIOPA ist demgegenüber unangemessen. Dies geht bis hin zum Aufbau von Pflichten der Aufsicht im Bereich der allgemeinen Gefahrenab- wehr, ohne dass damit ein nennenswerter Zugewinn für die Regulierungsziele, darunter die IT- Sicherheit, verbunden ist. Die erhebliche Ausweitung speziell der Befugnisse der EIOPA und deren Eingriffsoptionen bei rein nationalen Sachverhalten sind auch verfassungsrechtlich bedenklich und werden von den betroffenen Vermittlern abgelehnt. Kritische Eingriffsbefugnisse der europä- ischen Aufsicht betreffen z. B. ihr gegenüber bestehende „Meldepflichten“ in jedem Einzelfall bei abgelehnten oder aufgehobenen Gewerbezulassungen, den Zwang zu möglichen „Prangerregis- tern“, die Befugnis von EIOPA zur unumschränkten Datenerhebung aufgrund einer Generalklausel sowie die Einführung von weiteren Ausdehnungen der Eingriffsbefugnisse und Meldepflichten im Hinblick auf neue Regulierungen wie z. B. den Digital Operational Resilience Act (DORA) und die Retail Investment Strategy (RIS). Damit widersprechen die Regulierungen v. a. dem Prinzip der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der Datensparsamkeit. Aufwand-Nutzen-Relation von Informations- und Dokumentationsvorgaben berücksichtigen Transparenz wird von den Unternehmen grundsätzlich befürwortet – muss aber zielgerichtet sein und sich auch an einer Aufwand-Nutzen-Relation messen lassen: Zu viele Informationen und im- mer umfangreichere Berichte erreichen nach Erfahrung der Wirtschaft die eigentlichen Adressa- ten nicht. Für abgrenzbare Unternehmensbranchen werden hierdurch zwar neue Geschäfts- und Analysefelder eröffnet und folglich von einzelnen Unternehmen unterstützt. Auch fordern manche Unternehmen z. B. die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (vgl. Kapitel „Corporate Responsibility“ und „Sustainable Finance“). Allerdings steigt der Aufwand vieler anderer Unter- nehmen überproportional, der individuelle Nutzen ist oftmals gering und der übergeordnete eu- ropäische Mehrwert im Ergebnis daher fraglich. Die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstat- tung wird daher mehrheitlich abgelehnt. Im Hinblick auf die aktuell durch die EU- Kommission diskutierte Kleinanlegerschutzstrategie er- scheinen die vorgeschlagenen Dokumentations-/Beratungs- und Berichtspflichten überzogen, Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 105 möglicherweise sogar kontraproduktiv. Denn ein „zu viel“ an Information kann dazu führen, dass wichtige Informationen überhaupt nicht mehr wahrgenommen werden. Die allgemeine Tendenz zur Ausweitung der zur Verfügung zu stellenden Informationen durch Unternehmen oder zur Einführung neuer Offenlegungspflichten sollte kritisch überprüft werden. Bestehende Pflichten sollten mit Blick auf ihre tatsächliche Nutzung durch und ihren tatsächli- chen Nutzen für die Adressaten überprüft und ggf. reduziert oder gestrichen werden. Unterneh- men dürfen überdies nicht dazu verpflichtet werden, Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, auch nicht durch Auskunftsersuchen der EU-Kommission oder EIOPA gegenüber dem Gewerbetreiben- den und/oder der nationalen Aufsicht. Eine individuelle Auskunftspflicht sollte auf das Notwen- dige reduziert werden. Informationen über die Unternehmenspraxis und Rahmenbedingungen des wirtschaftlichen Handelns vor Ort, z. B. auch über Marktdaten, kann die Kommission effektiv etwa über Institutionen wie Kammern erhalten. Dies sollte aber auf freiwilliger Basis der Unternehmen geschehen. Sind Informations- und Offenlegungspflichten tatsächlich erforderlich, so sollten Unternehmen nur verpflichtet sein, wesentliche Informationen offenzulegen. Manche Unternehmen befürwor- ten allerdings möglichst umfangreiche Informationspflichten. In jedem Fall sollten Regeln für die Offenlegung, insbesondere für KMU, klar und einfach umzusetzen sein. Differenzierung nach Unternehmensgröße und Kapitalmarktorientierung Im Rahmen der Angemessenheit ist auch aus überwiegender Sicht eine Differenzierung der An- forderungen nach Kapitalmarktorientierung und Unternehmensgröße erforderlich (vgl. Kapitel „Sustainable Finance“ und „Mittelstand stärken“). Wenn an größere Unternehmen zusätzliche, da gerechtfertigte und verhältnismäßige, Anforderungen als an KMU gestellt werden, muss sicher- gestellt werden, dass kleinere und mittlere Zulieferbetriebe nicht doch mittelbar betroffen werden. Sind mehrere Aufsichten zuständig, so sollten Informationen nur über eine Aufsicht abgefragt werden. Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch nur mit dem Ziel der Reduzierung der Komplexität des Wirtschaftsrechts Ein Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch, ergänzt um ein optionales sog. „28. Regime“ im Gesell- schaftsrecht, ist für die Unternehmen von Interesse, soweit es nicht nur die vielen bestehenden Regelungen konsolidiert, sondern auch zu einer inhaltlichen und systematischen Überarbeitung des bestehenden Regelungskonvoluts und damit zu einer Vereinfachung führt. Einfachere, klare Regelungen, Reduzierung auf das Notwendige, eine strenge Berücksichtigung der Verhältnismä- ßigkeit sowie die Einbindung der Instrumente der Selbstverpflichtung, des „Comply-or-Explain“- Prinzips sowie des Wettbewerbs sind erforderlich. Sie können die teilweise handlungshemmende Komplexität des bestehenden europäischen Wirtschaftsrechts verringern. Die Komplexität des Umgangs mit einem 28. Regime neben dem bestehenden harmonisierten europäischen und nati- onalen Recht ist groß. V. a. dürfen an den Schnittstellen zum nationalen Recht die gewachsenen Regelungssystematiken der Mitgliedstaaten nicht gefährdet werden. Die Nutzung eines solchen 28. Regime im Gesellschaftsrecht muss auch grundsätzlich für alle Unternehmen, auch für KMU, Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 106 möglich sein. Die Wahl nationaler Rechtsformen sollte sich auch nicht indirekt nachteilig auswir- ken, z. B. indem bestimmte Entlastungen nur europäischen Rechts- oder Handlungsformen zuge- billigt werden. Überarbeitung des internationalen Gesellschaftsrechts genau prüfen Das Kollisionsrecht ist anspruchsvoll und mit großen Auswirkungen für die Unternehmen verbun- den. Eine Harmonisierung sollte kritisch auf Rechtssicherheit, Kosten und Nutzen für die gewerb- liche Wirtschaft geprüft werden. Der internationale Wettbewerb der Rechtsordnungen ist gut – er zwingt aber auch dazu, den Unternehmen in Deutschland und Europa optimale rechtliche Wett- bewerbsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Flexibilität bei internationaler Vertragsgestaltung erhöhen Viele Unternehmen empfinden das AGB-Recht, besonders im internationalen Kontext und bei grenzüberschreitenden Verträgen, als zu starr. Der Anwendungsbereich des AGB-Rechts ist derzeit so umfassend, dass es in der Praxis nahezu unmöglich ist, individuelle Vereinbarungen zu treffen. Dies führt bspw. dazu, dass eine vertragliche Haftungsbegrenzung de facto in vielen Fällen aus- geschlossen ist. Daher weichen Unternehmen bei grenzüberschreitenden Verträgen häufig auf ausländische Rechtsordnungen aus. Für den Rechtsstandort Deutschland bedeutet der Verzicht auf die Wahl des deutschen Rechts als Grundlage für den Vertrag einen zentralen Nachteil. Auf der anderen Seite erfüllt das AGB-Recht einen wichtigen Schutzzweck und bietet vielen Unter- nehmen Schutz vor marktmächtigeren Lieferanten oder Abnehmern. Deshalb ist eine Lösung er- forderlich, die einerseits den berechtigten Schutzbedarf gerade auch kleiner und mittlerer Unter- nehmen und andererseits den ebenso berechtigten Wunsch großer und international tätiger Un- ternehmen nach ausreichender Flexibilität bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt. Die Privat- autonomie sollte Leitbild bleiben und nur in typisierbaren, zwingenden Fällen eingeschränkt wer- den. Im grenzüberschreitenden Bereich sollten Unternehmen außerdem die Möglichkeit haben, das AGB-Recht abzuwählen, während das deutsche Recht beibehalten wird. In solchen Fällen ent- fällt der Schutz des AGB-Rechts ohnehin, wenn das Recht eines anderen Landes vollständig ver- einbart wird. Diese Anpassungen an die unternehmerische Realität im internationalen Handel würde auch die weiteren Bemühungen des Gesetzgebers zur Stärkung des Rechtsstandorts Deutschland, z. B. durch die Einführung von Commercial Courts, sinnvoll flankieren. Gewerbefreiheit stärken Einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort gibt es nur, wenn die Unternehmen im eigenen Land und in der EU leistungsfähig bleiben und sich im Rahmen eines fairen und freien Wettbewerbs be- haupten können. Auch aus der harmonisierten Unionsrechtsetzung stark wachsende regulative Vorgaben der Berufsausübung sollten diesem Leitbild folgen. Europäische Richtlinien, Verordnun- gen und Technische Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standard - RTS) haben in diesem Zusammenhang bereits zu immer komplizierteren Regelwerken geführt. Die Gewerbefreiheit darf dadurch aber nicht ihre leitende Funktion im Wirtschaftsleben verlieren und staatlichen Eingriffen Platz machen. Die Gewerbefreiheit, eingehegt einerseits durch die Vorgaben des Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 107 Wettbewerbsrechts, andererseits durch zwingend begründete Harmonisierung zur Herstellung des Marktes und Absicherung berechtigter Schutzinteressen, sollte auch in der EU das Leitprinzip blei- ben. Insofern liegt aus Sicht der Wirtschaft der Gedanke nahe, die Einführung einer Europäischen Ge- werbeordnung mit dem alleinigen Ziel der Vereinfachung und Vereinheitlichung der Vorschriften zu prüfen. Neue oder erweiterte Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln, z. B. für Finanzdienstleister und Kreditvermittler, engen die Gewerbefreiheit teilweise zu stark ein. Das gilt insbesondere für neue und übermäßig detaillierte Erlaubnis-, Registrierungs- und Qualifikations- sowie zahlreiche Informationspflichten. Eine strenge Handhabung der Verhältnismäßigkeit der Normierung in Be- zug auf das Regulierungsziel ist wichtig. Begründet werden die Regulierungen stattdessen häufig allgemein mit dem Schutz des Gemeinwohls. Die Einschränkungen nutzen jedoch vielfach nur einzelnen Betroffenen oder kleineren Gruppen. In der Folge können Unternehmen nur mit höheren Kosten gegründet oder weitergeführt werden. Anerkennung von Personengesellschaften im Gewerberecht Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde u. a. die Rechtsfähigkeit der Personengesellschaft ausdrücklich im Zivilrecht geregelt. Im Gewerberecht dagegen werden in der Verwaltungspraxis rechtsfähige Personengesellschaften nach wie vor nicht als Gewerbetreibende anerkannt, so dass es weiterhin zu Inkompatibilitäten zwischen Zivil- und Gewerberecht kommt. Insofern ist es erforderlich, die Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften auch im Gewerberecht klarstellend gesetzlich zu verankern, da es anderenfalls bspw. bei der Er- teilung von Gewerbeerlaubnissen zu vermeidbaren bürokratischen Belastungen oder Verzögerun- gen kommt. Es sollten jedoch unbedingt ausreichende Übergangs- und Überleitungsbestimmun- gen vorgesehen werden. Abbildung von nachhaltiger Wertschöpfung in bestehenden Rechtsformen prüfen; Verant- wortliche Unternehmensführung im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung rechtlich erleichtern Das Unternehmenskapital vorrangig an den Unternehmenszweck zu binden und die Verantwor- tung unabhängig von Erbfolgen zu gestalten – dies sichern manche Unternehmen über Stiftungen bzw. Doppelstiftungen oder kombinierte Stiftungs- und Unternehmensmodelle ab. Sie trennen Vermögen und Stimmrechte mit entsprechender Gestaltung der Satzungen, Geschäftsordnungen und Geschäftsführungsverträgen. Diese Modelle sind jedoch mit gewisser Komplexität und daraus resultierenden Kosten verbunden; Rechtsunsicherheit besteht, ob der Erhalt eines Unternehmens den Stiftungszweck erfüllt. Nachhaltige Bedürfnisse der Wirtschaft sollten auch rechtlich abgebildet werden können. Die Dis- kussion über moderne rechtliche Formen unternehmerischer Tätigkeit ist daher sinnvoll, ihre Er- gebnisse sollten sich allerdings in einem freien und fairen Wettbewerb auch der Rechtsformen durchsetzen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 108 Entsprechende Unternehmensmodelle sollten dabei auch kleineren und mittleren Unternehmen zur Verfügung stehen. Von einigen Unternehmen sowie von diesen getragenen Vereinen und zwei IHKs wird ein Bedarf für eine eigenständige Rechtsform formuliert; aus überwiegender Sicht der Wirtschaft kann in einer Gesamtbetrachtung mit den bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten den Bedürfnissen bislang grundsätzlich entsprochen werden. Soweit den Bedürfnissen nach dauerhaf- ter Trennung von Vermögen, Stimmrechten und Unternehmensführung hierdurch nicht mehr ent- sprochen werden sollte, sind gesetzliche Änderungen der bestehenden Rechtsformen zu prüfen. Etwaige gesetzliche Änderungen bzw. neue Rechtskonstruktionen sollten praktikabel und wett- bewerbsneutral auch in Bezug auf deren Bezeichnung gestaltet werden. Eine Vermögensbindung muss, wenn diese Alleinstellungsmerkmal sein soll, rechtlich und praktisch gesichert werden kön- nen. Zudem weisen einige Stimmen darauf hin, dass ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Haftung der Gesellschafter ebenso wie der Schutz der Gläubiger zu berücksichtigen ist. Gerade im Hinblick auf kleine und mittelständische Unternehmen könnte deshalb über die weitere Flexibili- sierung und Vereinfachung des Stiftungsrechts nachgedacht werden und dem Stifter ein befris- tetes Recht eingeräumt werden, die Stiftungssatzung zu ändern. Schließlich sollte geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Fortführung eines Unternehmens ein zulässiger Stif- tungszweck ist. Eine durch die Vermögensbindung eintretende Entkoppelung von Eigentum und Verantwortung bedürfte aus überwiegender Sicht einer Aufsicht – denn es besteht ein Interesse daran, dass das Unternehmen grundsätzlich im Sinne der oder des Gründungswilligen oder der oder des „Einlegers“, der auf Gewinnausschüttung und Liquidationserlös verzichtet, fortgeführt wird. Die digitale Unternehmensgründung zur attraktiven Option ausgestalten Unternehmensgründungen sowie Beglaubigungen von Registeranmeldungen unabhängig vom Aufenthaltsort erleichtern als zusätzliche Option nicht nur grenzüberschreitende Aktivitäten. Die Möglichkeit der Beurkundung per Videokommunikation sollte grundsätzlich alle Rechtsformen gleich behandeln und rechtsformunabhängig auf die Gründung sowie z. B. zur Satzungsänderung oder zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen, von Vollmachten auch im Zusammenhang der Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen etc. ausgeweitet werden. Die Registerbeglaubigun- gen sollten ebenfalls rechtsformunabhängig in einem Online-Verfahren angeboten werden. Dabei darf die Vertrauenswürdigkeit der Daten im Handelsregister, aber auch in den weiteren Registern nicht verwässert werden – es bedarf eines harmonisierten europäischen Standards. Eine möglichst flexible Wahl des Notars kann den praktischen Bedarfen von Gesellschaftern und Geschäftsfüh- rern entsprechen. Die sichere, aber praktikable Identifizierung der Personen und Authentizität der Dokumente sind für den Geschäftsverkehr weiterhin von Bedeutung. Sichere digitale Übertra- gungskanäle zwischen den Registern der Mitgliedstaaten sowie die Anerkennung elektronischer beglaubigter Kopien könnten grenzüberschreitende Unternehmensvorgänge erleichtern. Bisher erforderliche Beglaubigungen von Unterlagen von Unternehmen aus EU-Staaten oder das zeitaufwendige Einholen von Apostillen wären somit nicht mehr erforderlich. Die Register in an- deren EU-Staaten könnten sich auf die Eintragungen der Hauptniederlassung z. B. bei der Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 109 Anmeldung von Zweigniederlassungen verlassen, das „Once-Only“-Prinzip könnte so zur Entlas- tung der Unternehmen angewendet werden. Digitale Optionen, einfach anwendbar und sicher ausgestaltet, können den organisatorischen Auf- wand und die Kosten für die Unternehmen erheblich verringern. Dabei sollte das Verfahren unter Berücksichtigung etwaiger Sicherheitsstandards nutzerfreundlich gestaltet sein, ohne dass Grün- der, Gesellschafter oder Geschäftsführer verpflichtet sind, sich besondere kostenpflichtige Soft- ware oder Signaturen anzuschaffen. Praxiskonforme Mustersatzungen für die verschiedenen Rechtsformen können Gründer maßgeb- lich unterstützen, die Gründungskosten und -gebühren senken und sollten vom Gesetzgeber auch im Sinne der Rechtssicherheit zur Verfügung gestellt werden. Bei dem Modell einer „virtuell registrierten Niederlassung“ könnten Unternehmen auf physische Niederlassungen verzichten, Komplexitäten, die in grenzüberschreitenden Vorgängen innewoh- nen, könnten vermieden werden. Es sollten jedoch zusätzliche Regulierungs- und Registrierungs- vorgaben eingeführt werden, um u. a. auch die Wettbewerbsneutralität zu sichern. Anknüpfungs- punkte, z. B. für den Gerichtsstand und das geltende Recht sollten entwickelt werden. Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft ist die Ermöglichung virtueller Niederlassungen (aus gesellschafts- rechtlicher Perspektive) vor diesem Hintergrund nicht erforderlich. Registermodernisierung unternehmensnah und unbürokratisch vorantreiben Es bedarf einer umfassenden Modernisierung der Registerlandschaft, die durchgängige und be- hördenübergreifende digitale Prozesse ermöglicht. Die Registermodernisierung muss entspre- chend priorisiert und konsequent und umfassend umgesetzt werden. Das „Once-Only“-Prinzip, also die Daten-Teilung und -Wiederverwendung zwischen Behörden, führt dazu, dass Unterneh- men Daten nur einmal melden. Das bietet die Chance, Bürokratiekosten in Verwaltung und Wirt- schaft enorm zu senken. Es stellt aber auch hohe Ansprüche an eine Modernisierung der Verwal- tung und der Aufgabenverteilung im föderalen Staat. Bezogen auf für jedermann öffentlich abrufbare Daten sollte zudem ein angemessener Ausgleich zwischen den Informationsvorteilen auf der einen und den Datenschutz- sowie Sicherheitsinte- ressen auf der anderen Seite vorgenommen werden. Auch Unternehmer haben das Recht, dass personenbezogene Daten, die für die Information des Geschäftsverkehrs nicht erforderlich sind, nicht für jedermann einsehbar sind. Hierzu muss die Datenqualität sehr viel ernster genommen werden als bisher. Von neuen Registern sollte abgesehen, der Zugang zu bestehenden Registern EU-weit harmoni- siert werden. Bestehen bereits aus Sicht der Unternehmen gut begründete Beschränkungen des Zugangs zu Registern, sollten diese beibehalten werden. Falls sinnvolle Zugangsbeschränkungen fehlen, sollten sie eingeführt werden. Es bedarf aus überwiegender Sicht der Unternehmen der Trennung von für jedermann offenzule- genden Registerinformationen und weiterer, dem Register eingereichten Informationen, um die angemeldeten Daten zu belegen. Der kostenfreie Zugang für jedermann durch Internetabruf sollte Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 110 sich daher auf die für den Geschäftsverkehr zwingend erforderlichen Daten und Dokumente be- schränken. Register dienen der Transparenz im Einzelfall. Um die Entstehung von Schattenregistern und damit einhergehende Irreführungen der Unternehmen zu verhindern, sollten Massenabrufe nach ganz überwiegender Sicht nicht möglich sein. Unternehmen sollten die Registergebühren nicht allein tragen. Sich schnell verändernde Metada- ten – wie z. B. Angaben zur Zahl der Mitarbeitenden – sollten nicht angegeben werden müssen. Für die Beurteilung der rechtlichen Verhältnisse ist es nach überwiegender Sicht der Unternehmen nicht erforderlich, Informationen über Verbindungen zwischen Unternehmen bzw. Gesellschaf- ter/-innen und Geschäftsführenden anzugeben. Das Vertrauen darin, dass die Registerdaten korrekt sind, sollte durch einheitliche Minimumstan- dards zur Verifizierung der Unternehmensinformationen vor Eintragung gestärkt werden. Gleich- zeitig sind zusätzliche Rechtsgrundlagen für die Löschung bestimmter inaktiver Unternehmen er- forderlich. Europäische Gesellschaft für KMU einführen – zusätzliche Angabepflichten vermeiden KMU gründen oftmals Gesellschaften nach nationalem Recht in verschiedenen Mitgliedstaaten. Zeit-, Beratungs- und damit Kostenaufwand sind erheblich. Eine praktikable supranationale Rechtsform, auch mit mehreren Gesellschafter/-innen und Geschäftsführenden als zusätzliche Option könnte insbesondere KMU bei ihren Aktivitäten in Europa unterstützen. Der von der Kom- mission zurückgezogene Vorschlag einer Europa-GmbH (Europäische Privatgesellschaft) war be- reits eine gute Basis und sollte aus Sicht der Betriebe wieder aufgegriffen werden. Produkthaftungsrecht mit Augenmaß modernisieren Das bislang austarierte Gleichgewicht zwischen Verbraucher/-innen und Unternehmen auf dem Gebiet der Produkthaftung hat sich bewährt. Jede einseitige Verschiebung der Haftungsrisiken ohne belastbare Begründung zu Lasten der Unternehmen gefährdet die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in Europa. Die Wirtschaft lehnt die Übernahme US-ameri- kanischer Modelle des Prozessrechts etwa mit einem sog. „Discovery-Verfahren“ ab, wie es von Seiten der EU wiederholt angestrebt wird (z. B. der Entwurf einer neuen Produkthaftungsrichtli- nie). Diese widersprechen nicht nur den kontinentaleuropäischen Rechtstraditionen, sondern ge- fährden die prozessuale Fairness. Auch eine erleichterte Durchsetzung von Ansprüchen durch Be- weisregeln sowie der Entfall von Selbstbehalten und Höchstgrenzen. verschieben das Gleichge- wicht der Parteien. Sie lassen zudem eine Verteuerung der Produkte zulasten des Industriestand- orts Europa befürchten. Für digitale Produkte bedarf die Produkthaftungsrichtlinie lediglich einer punktuellen Anpassung. Einfluss im International Accounting Standards Board erhöhen und Rechnungslegung ent- schlacken Unternehmen, die verpflichtet sind nach internationaler Rechnungslegung (IFRS/IAS) zu bilanzie- ren oder dies freiwillig tun, brauchen eine gute Vertretung ihrer Interessen im International Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 111 Accounting Standards Board (IASB). KMU sind dagegen in der Regel auf die Rechnungslegung nach HGB ausgerichtet und wollen mehrheitlich auch in Zukunft nach HGB bilanzieren. Bei der Standardsetzung sollten die Interessen aller bilanzierenden Unternehmen berücksichtigt werden. Auf europäischer Ebene sollte sich die EU-Kommission in den internationalen Gremien daher stärker bei der Erstellung der Standards einschalten. Für börsennotierte KMU, die zur Bilan- zierung nach IFRS verpflichtet sind, kann eine vereinfachte Fassung dieses Standards sinnvoll und entlastend sein. Sachfremde Berichtspflichten blähen die handelsrechtlichen Berichtspflichten unnötig auf und erhöhen die Kosten für Erstellung und Prüfung. Für nicht -kapitalmarktorientierte KMU sollte die HGB-Rechnungslegung weiterhin mittelstandsfreundlich und ohne Bezugnahme auf die IFRS bestehen bleiben. Ein vollständiger eigenständiger europäischer Rechnungslegungs- standard für KMU ist aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft aktuell nicht erforderlich. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 112 Ansprechpartnerin in der DIHK: Hildegard Reppelmund (reppelmund.hildegard@dihk.de) Sicherheit in der Wirtschaft: Mehr Rechtssicherheit statt Kriminalisierung der Wirt- schaft Für die deutsche Wirtschaft ist es wichtig, auf rechtssichere Rahmenbedingungen vertrauen zu können. Gleichzeitig erwarten Unternehmen angemessenen Schutz vor kriminellen und auch nachrichtendienstlichen Aktivitäten. Sie sind bereit, den Staat zu unterstützen, z. B. bei der Geld- wäscheprävention, wollen dabei aber nicht unangemessen belastet und selbst kriminalisiert wer- den. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Bewusstsein für Sicherheitsrisiken stärken Geldwäschevorschriften risikoangemessen straffen Gewerbliche Schutzrechte wirksam durchsetzen Rechtssicherheit für Compliance schaffen Kein Unternehmensstrafrecht schaffen, aber Compliance berücksichtigen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 113 Bewusstsein für Sicherheitsrisiken stärken Die Bedrohung der Wirtschaft durch Spionage, Cyberangriffe und organisierte Kriminalität nimmt weiter zu: Spionage durch ausländische Nachrichtendienste und konkurrierende Unternehmen so- wie Cyberangriffe sind eine ernstzunehmende Bedrohung für die deutsche Wirtschaft. Das Know- how von Unternehmen wird gezielt, z. B. mittels elektronischer Angriffe über die IT-Infrastruktur oder den Einsatz menschlicher Quellen, abgeschöpft. Dies trifft nicht allein die Finanz-, Pharma-, Telekommunikations- und Hochtechnologie-Unternehmen, sondern auch „Hidden Champions“. Betroffen sind wiederholt auch kleine und mittlere Unternehmen. Daher sind alle Unternehmen gefordert, sich Gefahren durch Wirtschaftskriminalität wie Diebstahl, Know-how-Abfluss, Cy- berangriffe u. ä. stärker bewusst zu machen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergrei- fen. Die IHKs informieren über allgemeine Risiken und Bedrohungen durch Spionage und Cybercrime sowie über Präventionsmaßnahmen. Darüber hinaus sind jedoch seitens der Sicherheitsbehörden gezielte Informationen über Gefahrenlagen erforderlich und es bedarf v. a. effektiver und ortsna- her Strukturen, die auch KMU in Fällen von Angriffen konkrete Unterstützungsangebote bieten. Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat sollte im Interesse von flächendeckenden Informations- und Hilfsangeboten weiter gepflegt und noch ausgebaut werden, um zu einem re- gelmäßigen, vertrauensvollen Austausch auf Augenhöhe zwischen staatlichen Einrichtungen und der Wirtschaft zu kommen, möglichst proaktiv und nicht reaktiv, wenn bspw. ein Cyberangriff bereits geschehen ist. Um das Vertrauen der Wirtschaft in die Arbeit staatlicher Sicherheitsbehör- den im Umgang mit Cyberangriffen und Spionage zu erhöhen, sollten diese Institutionen in den offenen Austausch mit der Wirtschaft gehen und Arbeitsweisen sowie Unterstützungsangebote transparent machen, gerade auch bei der Bewältigung und Nachverfolgung von IT-Sicherheits- vorfällen. Politik und Verwaltung sollten konkret helfen, Wirtschaftsspionage, Sabotage und Cyberangriffe wirksam zu verhindern, u. a. durch Warnungen, und im Eintrittsfall unbürokratisch die Unterneh- men in der Aufarbeitung und Stärkung unterstützen. Insbesondere Cyberkriminalität sollte inten- siver verfolgt werden. In diesem Zusammenhang sind wirksame Maßnahmen gefragt, um z. B. den Missbrauch digitaler Währungen für kriminelle Geschäfte zu verhindern. Wirtschaftsspionage sollte politisch auf internationaler Ebene geächtet werden. Dabei könnte über eine Anhebung des Strafrahmens bei professioneller Industriespionage, speziell aus dem Ausland per Internet und Schadprogrammen, nachgedacht werden. Geldwäschevorschriften risikoangemessen straffen Geldwäscheprävention und Terrorismusbekämpfung werden auch von der Wirtschaft als wichtige Ziele anerkannt und unterstützt. Denn letztlich schaden sowohl Geldwäsche als auch Terrorismus der Wirtschaft erheblich. Das Ziel der Geldwäscheregeln sollte es sein, professionelle, organisierte Geldwäsche effektiv zu verhindern. Die Geldwäscheregeln dürfen aber nicht dazu führen, dass Unternehmen aufgrund immer neuer bürokratischer Hürden übermäßig belastet werden. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 114 Unübersichtliche Regelungen zur Geldwäscheprävention erschweren deren praktische Umsetzung: nicht praktikable Identifizierungspflichten bezüglich Kunden und deren wirtschaftlich Berechtigte sowie umfangreiche Dokumentationspflichten und Präventionsmaßnahmen führen zu einem ho- hen Bürokratieaufwand und teilweise zu nicht erfüllbaren Belastungen bei Unternehmen. Zur Ver- meidung von Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten deutscher Unternehmen im internationalen Umfeld sollte es keine strengeren Pflichten als durch die EU-Richtlinien geben. Wenn schon ein aufwendiges Transparenzregister betrieben wird, sollte dieses auch zu mehr Rechtssicherheit beitragen, indem die zur Geldwäscheprävention Verpflichteten auf die darin ent- haltenen Angaben vertrauen können. V. a. Familienunternehmen befürchten, dass die sehr weit- reichende Einsichtnahmemöglichkeit in dieses Register zu persönlichen Gefährdungen führen kann. Schon die doppelte Eintragungspflicht in Handelsregister und Transparenzregister wird von Unternehmen als unangemessene bürokratische Belastung empfunden; die Handelsregistereintra- gung sollte wieder ausreichend sein. Insbesondere die Bußgeldpraxis des Bundesamtes für Ver- waltung im Zusammenhang mit dem Transparenzregister erscheint vielen Unternehmen zu weit- gehend. Angesichts der auf Landesebene sehr unterschiedlich geregelten Zuständigkeit für die Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzbereich ist eine einheitliche Anwendungspraxis der Lan- desaufsichtsbehörden von großer Bedeutung. Gewerbliche Schutzrechte wirksam durchsetzen Gewerbliche Schutzrechte sind häufig gefährdet. Unternehmen können ihre Patent-, Design- und Markenrechte sowie ihr Know-how in einer globalen Geschäftswelt immer schwerer verteidigen. Häufig agieren Gruppierungen der internationalen organisierten Kriminalität - auch über digitale Zugänge. Deren Anpassungsfähigkeit und Flexibilität hat sich gerade in der Pandemie deutlich gezeigt. Die Kapazitäten von Justiz, Polizei, Zoll und Gewerbeaufsicht für eine effektive Bekämp- fung der Produkt- und Markenpiraterie sind zu gering. Angesichts der hohen Gefährdung sollte eine effektive Verfolgung von Marken- und Produktpira- terie durch eine bessere Zusammenarbeit von Polizei, Justiz, Zoll und Gewerbeaufsicht und den dort notwendigen Kapazitäts- und Know-how-Ausbau sichergestellt werden. Über die Gefahren durch Plagiate sollte auch durch das Deutsche Patent- und Markenamt stärker sensibilisiert wer- den, die IHKs und der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) tragen dazu bei. Der Schutz geistigen Eigentums sollte regelmäßig ein Baustein in internationalen Handelsabkom- men und völkerrechtlichen Vereinbarungen sein. Zwangslizenzen sind angesichts ihrer innovati- onshemmenden Effekte nur in engsten und klar definierten Ausnahmekonstellationen denkbar, bei denen Schutzgüter mit überragendem öffentlichem Interesse auf dem Spiel stehen. Rechtssicherheit für Compliance schaffen Das deutsche und europäische Wirtschaftsrecht hat eine Größenordnung angenommen, die es auch für viele Experten im Detail kaum noch überschaubar erscheinen lässt. Rechtsunsicherheit und Bürokratie hemmen Innovation und stellen eine neue Risikokategorie für unternehmerisches Handeln dar. Damit steigen die Anforderungen an die unternehmensinternen Kontrollsysteme un- verhältnismäßig. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 115 Die Rechtsunsicherheit ist für Unternehmen in strafrechtlichen Kontexten besonders gefährlich. Der strafrechtliche Untreuetatbestand ist kaum begrenzt und angesichts der Einzelfallrechtspre- chung auch für Fachkundige kaum noch verständlich. Echte oder vermeintliche „Unternehmens- skandale“ führen so zu Forderungen nach „Bestrafung“ des Unternehmens und damit aller Arbeit- nehmer und Anteilseigner, nicht mehr einzelner schuldiger Täter. Politik, Strafverfolgungsbehörden und Justiz sollten gemeinsam für ein eindeutiges und verständ- liches Recht sorgen und dessen einheitliche Anwendung national, aber auch europäisch und in- ternational verwirklichen. Wichtig ist auch, dass Unternehmen erkennen können, welche Stelle im föderalen Staat ihr rich- tiger Ansprechpartner ist. Kompetenzen sollten klar abgegrenzt, aufeinander abgestimmt und für Unternehmen deutlich wahrnehmbar sein. Kein Unternehmensstrafrecht schaffen, aber Compliance berücksichtigen In Politik und Gesellschaft ist ein zunehmender Trend einer Kriminalisierung der Wirtschaft er- kennbar. Dazu gehört auch der Ruf nach einem Unternehmensstrafrecht. Unternehmerisches Han- deln wird im politischen Diskurs wiederholt unter Generalverdacht gestellt, in Deutschland wurde eine Haftung ohne Schuld diskutiert und in der EU diese in Einzelsektoren eingeführt. Die Schaf- fung eines Unternehmensstrafrecht ist nicht notwendig und wird durch die Wirtschaft abgelehnt. Demgegenüber erscheint es überlegenswert, Ressourcen der Staatsanwaltschaft zu erhöhen oder etwaige Lücken über das Ordnungswidrigkeitenrecht zu regeln. Dabei ist es entscheidend, anders als bislang, auch Compliance-Maßnahmen als tatbestandsausschließend, zumindest aber buß- geldmindernd oder bußgeldausschließend anzuerkennen. Denn wenn Unternehmen entsprechend ihrer Größe alles ihnen Mögliche getan haben, Rechtsverstöße zu verhindern, muss dies Berück- sichtigung finden. Für die Unternehmen sollte hierbei ersichtlich sein, was als angemessene Maß- nahmen zu beurteilen ist, um einen Strafausschluss oder zumindest die Milderung zu erreichen. Gleichzeitig sollte es vermieden werden, fehlende Kapazitäten auf Seiten der Staatsanwaltschaf- ten durch überschießende Kooperationspflichten der Unternehmen zu kompensieren und damit faktisch die Strafverfolgung durch Verlagerung auf die Unternehmen zu privatisieren. Zudem ist sicherzustellen, dass Bußgelder verhältnismäßig und angemessen sind – umsatzbezogene Buß- gelder, insbesondere wenn auf den Konzernumsatz abgestellt wird, erscheinen bedenklich. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 116 Ansprechpartnerin in der DIHK: Kei-Lin Ting-Winarto (ting-winarto.kei-lin@dihk.de) Datenschutz: Umsetzung vereinfachen, Durchsetzung vereinheitlichen Die EU strebt an, mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weltweites Vorbild für ein fort- schrittliches Datenschutzrecht und ein entsprechend hohes Datenschutzniveau zu sein. Bei der Umsetzung der ambitionierten Vorgaben stoßen jedoch viele Unternehmen an ihre Grenzen.6 Die von der EU bewusst als Kompromiss eingeführte Vielzahl an unbestimmten Rechtsbegriffen führt in der Praxis zu Verunsicherung. Die Rechtsunsicherheiten bremsen die Unternehmen dabei aus, neue Geschäftsmodelle und Innovationen weiterzuverfolgen. Datenschutzrechtliche Regelungen sollten daher übersichtlich, verständlich, transparent und systematisch verfasst sein. Die global vernetzten Wirtschaftsbeziehungen sind für Unternehmen in Deutschland und Europa von fundamentaler Bedeutung. Dafür ist der internationale Datentransfer essenziell. Aber nur für wenige Drittstaaten gibt es Angemessenheitsbeschlüsse der EU. In allen anderen Fällen sollten die Unternehmen das Datenschutzniveau in einem Drittland selbständig beurteilen – was häufig nicht möglich ist. Bei der Entwicklung des Datenschutzrechts innerhalb Europas und auf internationaler Ebene soll- ten daher Praktikabilität und Umsetzbarkeit der Datenschutzbestimmungen im Fokus stehen. Dazu gehört auch, dass Forschung und Entwicklung als Grundlage unternehmerischer Entscheidungen nicht durch einen fehlverstandenen Datenschutz ausgebremst werden. Das durch die DSGVO an- gestrebte Ziel einer Harmonisierung und Rechtsvereinheitlichung sollte zudem stringenter ver- folgt werden. Unklarheiten zwischen neuen Regulierungen in der Datenökonomie und der DSGVO sollten ausgeräumt werden, damit Europa einen Spitzenplatz bei den Zukunftsthemen KI und Da- tenökonomie einnehmen kann. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Dokumentations-, Informations- und Nachweispflichten, insbesondere für KMU erleichtern Rechtssicherheit und Klarheit unmittelbar in der DSGVO schaffen statt in langwierigen behördlichen und gerichtlichen Verfahren Klare Voraussetzungen für Schadensersatzersatzansprüche nach DSGVO einführen Internationale Datenschutzvereinbarungen vorantreiben, schneller über Datenschutzniveau in Dritt- staaten informieren und Angemessenheitsbeschlüsse bearbeiten Harmonisierung stringenter verfolgen E-Privacy-VO praxisnah und kohärent zur DSGVO ausgestalten Datenschutz und Datenökonomie in Einklang bringen 6 Eine DIHK-Umfrage zur DSGVO hat 2024 ergeben, dass knapp vier von fünf der Unternehmen auch 6 Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO hohen oder extremen Aufwand bei der Umsetzung der DSGVO haben – und das über alle Unternehmensgrößen hinweg. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 117 Dokumentations-, Informations- und Nachweispflichten, insbesondere für KMU erleichtern Datenschutz ist angesichts einer rasant fortschreitenden Digitalisierung des privaten und öffent- lichen Lebens für die Wirtschaft ein wesentliches und wichtiges Element des europäischen Bin- nenmarkts. Die bisherige Umsetzung der DSGVO hat allerdings gezeigt, dass die hohen Anforde- rungen an die Unternehmen große Schwierigkeiten bereiten. Künftig sollte der Gesetzgeber daher auf „one-size-fits-all"-Lösungen verzichten und stattdessen weitere KMU-Ausnahmen vorsehen. Die für KMU bereits geregelte Ausnahme von der Pflicht, ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen, findet in der Praxis kaum Anwendung. Denn sie greift nicht, wenn KMU “nicht nur gelegentlich” personenbezogene Daten verarbeiten. Gerade kleinere Unternehmen, die die Lohnabrechnung selbst vornehmen, verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten. Das Kriterium der nur gele- gentlichen Verarbeitung sollte daher gestrichen werden. Auch die Regelung, dass die besonderen Bedürfnisse der KMU bei der Anwendung der Verordnung berücksichtigt werden sollen, wird in der Praxis nicht beachtet. Es sollte mit eindeutigen Erleichterungen bzw. Ausnahmen für KMU nachgebessert werden, wie sie bereits in der DSGVO vorgesehen sind. Bei datenarmen Verarbei- tungen oder Datenverarbeitungen mit geringem oder normalem Risiko sind die umfassenden Do- kumentations-, Informations- und Nachweispflichten unverhältnismäßig und nicht angemessen. Gleichzeitig steigt dadurch das Datenschutzniveau nicht. Der risikobasierte Ansatz sollte daher zukünftig durchgehend beachtet werden. Daneben sollte bei Dokumentations-, Informations- und Nachweispflichten auch danach differenziert werden, ob eine Datenverarbeitung freiwillig erfolgt oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei der Überprüfung dieser Pflichten durch die Aufsichtsbe- hörden sollte künftig stärker auf anlassbezogene Einzelfallprüfungen als auf umfassende Rechen- schaftspflichten der Unternehmen gesetzt werden. Rechtssicherheit und Klarheit unmittelbar in der DSGVO schaffen statt in langwierigen be- hördlichen und gerichtlichen Verfahren Um der Rechtsunsicherheit zu begegnen, bedarf es textlicher Klarstellungen unmittelbar in der DSGVO oder zumindest in Erwägungsgründen. Dies betrifft z. B. Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Pflicht zur Herausgabe von Datenkopien. Durch textliche Klarstellung wird ein notweniger Schritt zur dringend erforderlichen Vereinheitlichung getan. Musterformulare und Checklisten so- wie Leitlinien und Empfehlungen, die praxisnah sind und auch unternehmerische Gestaltungs- spielräume ermöglichen, können dann verbliebene Rechtsunsicherheiten eindämmen. Klare Voraussetzungen für Schadensersatzersatzansprüche nach DSGVO schaffen Große Unsicherheiten bestehen in der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Schadensersatz- recht. Die gerichtliche Praxis in den Mitgliedstaaten ist bei nahezu identischen Sachverhalten überaus unterschiedlich. Trotz Rechtsprechung des EuGH, der mittlerweile einzelne Fragen geklärt hat, ist in der Praxis vielfach unklar, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Umfang bei Verstößen gegen die DSGVO Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Gerade im Zu- sammenhang mit Kollektivklagen droht eine Situation, in der wegen der andauernden Rechtsun- sicherheit bei gleichzeitig zu erwartenden Sammelklagen strategische Innovationspotenziale ge- hemmt werden. Es sollte eindeutig geregelt werden, unter welchen strikten Voraussetzungen eine Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 118 Verbandsklagebefugnis überhaupt gegeben sein kann. Allein die Bedeutung des Datenschutzrech- tes kann eine solche Verbandsklagebefugnis nach Ansicht der Wirtschaft noch nicht rechtfertigen. Insbesondere auf das Erfordernis nachweisbaren persönlichen Verschuldens für einen Schadens- ersatzanspruch sollte nicht verzichtet werden. Zusätzlich sollte eine gesetzliche Erheblichkeits- schwelle für Schadensersatzansprüche nach der DSGVO eingeführt werden. Internationale Datenschutzvereinbarungen vorantreiben. Schneller über Datenschutzniveau in Drittstaaten informieren und Angemessenheitsbeschlüsse bearbeiten Datenschutzrechtliche Regelungen können wegen der globalen Datenströme nicht mehr von ein- zelnen Nationalstaaten beschlossen werden, sondern es bedarf staatenübergreifender Vorschrif- ten. Die DSGVO kann aber nur ein Baustein auf dem Weg zu internationalen Regelungen sein. Der von der EU erhoffte „Brussels-effect“, wonach sich viele Staaten den inhaltlichen Maßgaben der DSGVO anschließen, hat sich nicht eingestellt. Solange es auch keine verbindlichen internationa- len Vereinbarungen gibt, sollte die EU mit dem Instrument der Angemessenheitsbeschlüsse schneller agieren. Zudem sollten die Beschlüsse auch dauerhaft und belastbar sein. Soweit kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, sollten die EU-Kommission und die Datenschutzaufsichtsbe- hörden zeitnah einheitliche Informationen zum Datenschutzniveau in Drittstaaten herausgeben, damit nicht jede Behörde und jedes Unternehmen dies selbst ermitteln muss. Harmonisierung stringenter verfolgen Die durch die DSGVO angestrebte EU-weite einheitliche Anwendung hat sich bisher noch nicht verwirklicht. Die Möglichkeit der Öffnungsklauseln führt in der Praxis zur Rechtszersplitterung und damit unterschiedlichen Marktbedingungen. Die Öffnungsklauseln der DSGVO für EU-Staaten sollten nur restriktiv genutzt werden. Insbesondere dürfen nationale Regelungen nicht zu über- schießender Regulierung (sog. „gold-plating“) führen (vgl. Kapitel „Bürokratieabbau und Besseres Recht“). In Deutschland wurden z. B. Regelungen für die Benennung von betrieblichen Daten- schutzbeauftragten sowie für den Beschäftigtendatenschutz geschaffen. Auf Länderebene sollten die Datenschutzbestimmungen vereinheitlicht werden. Es sollten mehr Checklisten und Muster veröffentlicht werden, um die bundesweit einheitliche Umsetzung des Datenschutzrechts zu för- dern. Es sollte ein angemessener Ausgleich zwischen dem Datenschutz und der technischen Ent- wicklung in der Arbeitswelt gefunden werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Deutschland auf dem Weg zur Digitalisierung stagniert bzw. abgehängt wird. Datenschutz muss umsetzbar sein und eine Datenverarbeitung im Zuge des Fortschritts in der digitalen Welt z. B. in Zusam- menhang mit Künstlicher Intelligenz ermöglichen. E-Privacy-VO praxisnah und kohärent zur DSGVO ausgestalten Eine künftige E-Privacy Verordnung, die dem Schutz vor unerwünschtem Daten-Tracking dient, sollte einen verlässlichen, praktikablen und technikneutralen Rechtsrahmen bilden und moderne Informations- und Konsumbedürfnisse abbilden. Ausreichend zu berücksichtigen sind zudem Be- lange der Wirtschaft, insbesondere der KMU. Die Regelungen sollten konsistent und kohärent zur DSGVO sein und möglichst schlank gehalten werden. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 119 Datenschutz und Datenökonomie in Einklang bringen Die rechtliche Gestaltung der Datenökonomie sollte für die Unternehmen mindestens unionsweit einheitlich beantwortet werden. Es bedarf eines verlässlichen Rechtsrahmens mit klaren, wettbe- werbsfähigen, international abgestimmten Rahmenbedingungen, innerhalb dessen Datenverar- beitung möglich ist. Insoweit sollte sich die Auslegung der Normen daran orientieren, ob die Ad- ressaten tatsächlich in der Lage sind, die Pflichten inhaltlich zu erfüllen. Bei Schaffung der recht- lichen Rahmenbedingungen für die Datenökonomie sind Kohärenz und Konsistenz mit bestehen- den Regelungen wie z. B. der DSGVO dringend erforderlich. Datenschutzregeln dürfen dabei jedoch nicht unverhältnismäßig ausgeweitet werden, denn dies gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit und birgt das Risiko einer Abwanderung in das Ausland, wo Anforderungen ggf. besser erfüllbar sind. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 120 Ansprechpartnerin in der DIHK: Isabel Blume (blume.Isabel@dihk.de) Kollektive Rechtsdurchsetzung: Strategische Klagen limitieren und Prozessfinanzierung regulieren Kollektive Klageinstrumente halten Einzug in vielen europäischen Rechtsordnungen. Dabei finden die Interessen und Risiken für die Unternehmen im Einzelnen und die Wirtschaft im Ganzen nur noch selten Gehör, obwohl diese Instrumente erhebliche Gefahren und Missbrauchspotenziale bergen. Als Beschleuniger wirkt v. a. die Möglichkeit, Klagen durch Prozessfinanzierer fremdfinan- zieren zu lassen. Transparenzpflichten fehlen, ebenso Vorgaben für die Mittelherkunft selbst oder die Einflussmöglichkeiten des Investors. Damit wird die prozessuale Gleichheit der Parteien („equality of arms”) stark in Frage gestellt. Bislang agieren Prozessfinanzierer und finanzierte Streitparteien in einem nahezu gänzlich unregulierten Feld. Eine eigenständige Kategorie bilden strategische Klagen, die – nicht selten auch in Teilen staatlich finanzierten – NGOs vornehmlich zur Durchsetzung politischer Ziele dienen. Breite Bekanntheit haben zuletzt Klimaklagen erreicht, vom Bundesverfassungsgericht über den Europäischen Ge- richtshof für Menschenrechte bis hin zu dutzenden Verfahren allein in Deutschland, weltweit handelt es sich um mehrere hundert Klagen. Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, die erforderlichen politischen Abwägungen vorzunehmen. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Nachbesserungsbedarf bei der Verbandsklagerichtlinie und dem deutschen VDUG Keine Prozessfinanzierung im Bereich des kollektiven Rechtsschutzes Chancengleichheit als Regulierungsmaxime in der Prozessfinanzierung Standards für Prozessfinanzierung festsetzen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 121 Nachbesserungsbedarf bei der Verbandsklagerichtlinie und dem deutschen VDUG Mit der sog. Verbands- oder Kollektivklagerichtlinie hat der europäische Gesetzgeber einen Rah- men geschaffen, EU-weit ein neues Kollektivklageinstrument einzuführen. Derzeit besteht nach ganz überwiegender Meinung sowohl hinsichtlich der Richtlinie auf europäischer Ebene als auch der deutschen Umsetzung in Gestalt des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes (VDUG) erheb- licher Nachbesserungsbedarf. Dies betrifft zunächst die geringen Hürden (z. B. fehlende Min- desteintragungsdauer in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände, zu niedriges Verbrau- cherquorum). Darüber hinaus sollte der Anwendungsbereich der kollektiven Abhilfeklage nicht auf weitere EU-Rechtsakte erweitert werden. Vielmehr bedarf der bisherige Katalog der Überprüfung, inwieweit der Anwendungsbereich auf eindeutige Rechtspositionen hin eingeschränkt werden sollte, denn Rechtsunsicherheit darf nicht zu Lasten der verpflichteten Unternehmen gehen und so die Wettbewerbsfähigkeit Europas im globalen Wettbewerb schwächen. Kollektivklagen zur Durchsetzung der DSGVO bzw. darauf basierende immaterielle Schadenersatzansprüche lehnen die Unternehmen als missbrauchsanfällig ab. Keine Prozessfinanzierung im Bereich des kollektiven Rechtsschutzes Die Möglichkeit der Zuhilfenahme eines Prozessfinanzierers sollte aus Sicht der Mehrheit der Wirtschaft für Kollektivklagen zwingend ausgeschlossen werden. Denn den Geschädigten wird in dieser Konstellation zum einen selbst bei erfolgreicher Sammelklage nicht der vollständige Scha- denersatz gezahlt – einen hohen prozentualen Anteil (20-50 Prozent) würden diese an den Pro- zessfinanzierer abgeben. Die hohen Renditeerwartungen von Prozessfinanzierern sind im Kol- lektivklagebereich aber nicht Teil des zu ersetzenden Schadens und dürfen nicht zu Lasten der Geschädigten gehen. Zudem besteht bei Drittfinanzierung mit Gewinninteresse ein hohes Miss- brauchspotenzial, dem nicht allein mit Transparenzvorschriften begegnet werden kann. Insbeson- dere öffnet das Zusammenspiel aus Kollektivklagen und Prozessfinanzierung Tür und Tor für stra- tegische Klagen, die das Ziel haben, Unternehmen trotz rechtmäßigen Handelns in Verhandlungen zu zwingen und zur Änderung ihres Geschäftsverhaltens zu zwingen oder durch die Notwendigkeit der Verteidigung gegen solche Klagen finanziell zu schädigen. Indem auch in Deutschland Unter- nehmen auch für rechtmäßiges Handeln gerade in innovativen Sektoren haftbar gemacht werden (so z. B. mit der 11. GWB-Novelle), wird unternehmerisches Handeln unverhältnismäßig belastet. Gleiches gilt für die Risiken der zivilrechtlichen Haftung nach der EU-Lieferkettenrichtlinie. Chancengleichheit als Regulierungsmaxime in der Prozessfinanzierung Es muss darum gehen, einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Verbraucherinteressen und den rechtmäßigen wirtschaftlichen Belangen von Unternehmen herzustellen. Den Verbrau- cherinteressen ist durch die Einführung weitreichender Kollektivklagebefugnisse bereits erhebli- ches Gewicht eingeräumt worden. Recht (und Recht erhalten) darf allerdings nicht zum Investiti- onsobjekt werden. EU-Regelungen zur Prozessfinanzierung sollten sich daran orientieren, dass im Bereich der Kol- lektivklagen Chancengleichheit im Prozess entsteht. Das setzt mindestens die Transparenz der Vereinbarungen mit Prozessfinanzierern für alle Prozessbeteiligten voraus, ebenso dürfen Dritte Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 122 keinerlei Einfluss auf den Prozess erlangen. Wünschenswert wäre eine gerichtliche Genehmigung der Drittfinanzierung, nach auch materiellrechtlicher Kontrolle auf Sittenwidrigkeit. Standards für Prozessfinanzierung festsetzen In Konstellationen außerhalb von Kollektivklagen kann das Instrument der Prozessfinanzierung eine sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Prozesskostenhilfemöglichkeiten darstellen. Dies gilt für Individualverbraucherklagen, v. a. aber auch im unternehmerischen Bereich: So können, z. B. KMU so ihre Liquidität schonen. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass es sich bei der Prozessfinan- zierung um ein Finanzprodukt handelt, nicht um ein Element effektiven Rechtsschutzes. Insofern sollte die Zulassung und das Marktverhalten der Prozessfinanzierer unter staatliche Aufsicht ge- stellt werden, eingegliedert in das Modell der Finanzmarktaufsicht oder dieser zumindest in we- sentlichen Aspekten nachempfunden. Auch im konkreten Anwendungsfall braucht es Transparenz, um missbräuchlichen Effekten vor- zubeugen: Wer sich in einem Rechtsstreit eines Prozessfinanzierers bedient, sollte zur vollständi- gen Offenlegung der Finanzierungsvereinbarung gegenüber allen Beteiligten verpflichtet werden. Aus ihr sollte neben der Identität des Finanzierers, den konkreten Einflussmöglichkeiten im Prozess und der Mittelherkunft auch hervorgehen, ob zwischen dem Finanzierer und dem beklagten Un- ternehmen eine Beziehung besteht, sei sie in Gestalt einer geschäftlichen Verbindung oder einer Konkurrenzsituation. So kann verhindert werden, dass diese Klagen ohne Kostenrisiko für andere Zwecke entfremdet werden, z. B., um an Geschäfts- und Produktionsgeheimnisse zu gelangen, die mehr Wert sein können als eine etwaig verlorene Klage. Solche Situationen sind gegenwärtig wegen fehlender Regulierung und Einführung von neuen, der US-disclosure-nachgebildeten Ele- menten im materiellen Recht (so v. a. in der Produkthaftungs-Richtlinie) wahrscheinlich. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 123 Cluster 8: Digitalisierung und Regionale Entwicklung Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 124 Ansprechpartner in der DIHK: Dr. Katrin Sobania (sobania.katrin@dihk.de), Ines Rerbal (rerbal.ines@dihk.de), Jonas Wöll (woell.jonas@dihk.de), Kei-Lin Ting-Winarto (ting-winarto.kei-lin@dihk.de), Hildegard Reppelmund (reppelmund.hildegard@dihk.de), An- nika Böhm (boehm.annika@dihk.de) Digitalisierung und Digitaler Binnenmarkt: Verlässliche Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft 4.0 schaffen Die Digitalisierung von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung ist eine der zentralen Voraus- setzungen dafür, dass Deutschland und Europa international wettbewerbsfähig bleiben bzw. ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen können. Das kann nur gelingen, wenn flächendeckend digitale Inf- rastrukturen wie Glasfaser- und leistungsfähige Mobilfunknetze vorhanden sind oder ausgebaut werden. Zudem sind digitale Schlüsselkompetenzen in Spitze und Breite erforderlich, eine hohe Innovations- und Investitionsbereitschaft, gute und verlässliche Finanzierungskonditionen, unter- stützende rechtliche Rahmenbedingungen, digital kompetente Mitarbeitende sowie eine hohe technologische Sicherheit beim Einsatz digitaler Zukunftstechnologien. Auf europäischer Ebene muss das Potenzial der Digitalisierung im Binnenmarkt konsequent aus- geschöpft werden, um ein digital souveränes und wettbewerbsfähiges Europa zu schaffen. Aus Sicht der Unternehmen sind EU-weit eingeführte regulatorische Maßnahmen dann sinnvoll, wenn Sie die angesprochenen Rahmenbedingungen verbessern, sie werden von den Unternehmen aber in erster Linie als bürokratische Belastung empfunden, wenn sie unverhältnismäßig sind und v. a. die kleinen und mittleren Unternehmen in den Möglichkeiten einer effektiven Umsetzung über- fordern. Während viele Unternehmen in puncto Digitalisierung und Datennutzung sehr aktiv sind, werden etwa die Chancen, die schon heute der Einsatz von KI bietet, noch zu wenig wahrgenommen. Gerade hierfür sollten die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden, um praxisnahe Innova- tionen anzuschieben und Investitionen der Unternehmen und der öffentlichen Verwaltungen zu stärken. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Flächendeckend leistungsfähige digitale Infrastrukturen ausbauen Cybersicherheit von Infrastrukturen und Unternehmen unterstützen Digitale Kompetenzen vermitteln Verwaltung modernisieren und zum digitalen Ökosystem mit der Wirtschaft weiterentwickeln Rechtliche und technische Rahmenbedingungen für die Datenökonomie verbessern Rechtssicherheit, Unterstützungsangebote und Innovationsklima für breite Nutzung digitaler Techno- logien wie z. B. Künstlicher Intelligenz schaffen Europäische Digitalgesetzgebung evaluieren und konsolidieren Digitalisierung als Treiber nachhaltiger Wirtschaft Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 125 Flächendeckenden Ausbau leistungsfähiger digitaler Infrastrukturen mit Nachdruck voran- bringen Die Unternehmen benötigen zeitnah flächendeckend Glasfaseranschlüsse. Lücken im Mobilfunk- netz sollten schnellstmöglich geschlossen und der flächendeckende 5G-Netzausbau energisch vo- rangetrieben werden. Mittelfristig muss ein flächendeckendes Gigabit-Mobilfunknetz auf Basis aktueller Standards ausgebaut werden. Die Netze sollten für ein deutlich wachsendes Datenvolu- men der Zukunft ertüchtigt werden, damit Unternehmen die Vorteile der Digitalisierung (z. B. KI, Cloud Computing) umfassend nutzen können. Leistungsfähige digitale Infrastrukturen sind Be- standteil der Daseinsvorsorge. Die öffentliche Hand ist gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass alle Beteiligten - Netzanbieter, Tiefbauunternehmen, Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam und aufeinander abgestimmt handeln und investieren. Dabei sollten der leitungsgebundene und der funkbasierte Ausbau gesamtheitlich in den Blick genommen werden. Eine konsistente Ausbauplanung inkl. Umsetzungscontrolling, ein wettbewerbsfreundlicher Regu- lierungsrahmen, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen, effiziente Frequenznutzung und eine effektive Förderkulisse sollten stringent aufeinander abgestimmt sein und auftretende Hür- den zeitnah überwunden werden. Genehmigungsprozesse sollten gestrafft, standardisiert und di- gitalisiert werden. Kommunale Akteure benötigen eine stärkere Unterstützung, z. B. bei der Pro- jektplanung. Für den Mobilfunkausbau sollten Bund, Länder und Kommunen Standorte auf öf- fentlichen Liegenschaften und Immobilien zur Verfügung stellen. Bestehende Hemmnisse beim Bau von Rechenzentren sollten beseitigt werden. Der steigende Bedarf an Fachkräften sollte u. a. durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen, Marketing für sowie Informationen über Tätigkeiten im Glasfaserausbau gedeckt werden (vgl. auch Kapitel „Fachkräftesicherung: Berufliche Bildung stärken – Fachkräftepotenziale heben“). Bei der Förderung des Glasfaserausbaus sollte die Priorität zunächst auf bislang unterversorgte Regionen und Unternehmensstandorte gelegt und auf einen gut aufeinander abgestimmten ei- genwirtschaftlichen und geförderten Netzausbau geachtet werden. Der Staat sollte parallel dazu unterstützende Rahmenbedingungen für eine breite Nutzung digitaler Technologien schaffen. Auch auf EU-Ebene sollten alle Maßnahmen konsequent darauf ausgerichtet werden, dass die EU ihr selbst gestecktes Ziel einer flächendeckenden Gigabit- und 5G-Infrastruktur bis 2030 erreicht. Gleichzeitig sollte die Entwicklung weiterführender Technologien (6G ff.) bestmöglich unterstützt werden. Cybersicherheit von Infrastrukturen und Unternehmen unterstützen Die Sicherheit der Netze und der Informationstechnik in den Unternehmen gewinnt vor dem Hin- tergrund der aktuellen geopolitischen Herausforderungen zunehmend an Bedeutung. Unterneh- men benötigen ein digitales Ökosystem, in dem sie sicher entlang der Wertschöpfungskette agie- ren können. Erforderlich ist dafür eine Gesamtstrategie, die im Sinne eines ganzheitlichen Wirt- schaftsschutzes analoge und Cybersicherheit der Unternehmen sowie die Sicherheit und Resilienz von Infrastrukturen gemeinsam in den Blick nimmt. Politik, Verwaltungen, Hersteller, IT-Sicher- heitsanbieter und betriebliche Anwender sollten hier eng abgestimmt agieren. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 126 Cybersicherheit sollte als elementarer Bestandteil soft- und hardwarebasierter Produkte und An- wendungen etabliert werden (Security by Design/Default). Zusätzliche Sicherheitsregelungen soll- ten einem risikobasierten Ansatz folgen und dem Angemessenheitsprinzip Rechnung tragen. Transparenzvorgaben dürfen nicht dazu führen, dass besonders sensible Infrastrukturen einem erhöhten Angriffspotenzial ausgesetzt werden. Der Staat sollte die Entwicklung neuer IT-Sicher- heitstechnologien fördern und als Pilot-Anwender Vorreiter sein. Im Bereich der europäischen und internationalen Standardisierung sollten deutliche Akzente für sichere Lösungen gesetzt werden. Das komplexe Thema Sicherheit erfordert zunehmend engere Kooperationsformen, auch zwischen Staat und Wirtschaft, in denen jeder nach seinen Fähigkeiten einen Beitrag leisten muss. Dafür bedarf es eines stärkeren Kompetenzaufbaus (quantitativ und qualitativ) in den Sicherheitsbehör- den und einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und Wirtschaft. In- formationen zur Bedrohungslage sollten so aufbereitet und kanalisiert werden, dass Unternehmen und gerade IT-Dienstleister gezielt gewarnt werden. Anlaufstellen für Unternehmen sollten die Vielzahl an guten Angeboten gebündelt präsentieren und Unternehmen passgenaue Unterstützungsangebote machen. Die öffentliche Förderung von IT-Sicherheit in den einzelnen Betrieben ist ein sinnvoller Beitrag für die Verbreitung von Kompe- tenzen und IT-Sicherheitsaktivitäten und sollte beibehalten bzw. verstärkt werden. Digitale Kompetenzen vermitteln Der kompetente Umgang mit digitalen Anwendungen und Technologien (z. B. KI), die daraus re- sultierenden organisationalen Veränderungen in der betrieblichen Zusammenarbeit sowie ein dar- über hinaus gehendes technisches Verständnis und Innovationskraft sind unerlässlich für die Di- gitalisierung in den Unternehmen. Die Grundlagen für „digitale Kompetenzen“ sollten früh gelegt werden (vgl. Kapitel „Fachkräftesicherung: Berufliche Bildung stärken- Fachkräftepotenziale he- ben“) und in der Beruflichen Bildung, in der berufsbegleitenden Weiterbildung und den Hochschu- len bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Digitalkompetenzen umfassen neben Medienkompetenzen und Technologieverständnis auch den Erwerb von Soft Skills, z. B. von Kooperations- und Teamfähigkeit oder Kommunikations- und Innovationsfähigkeit sowie Interdisziplinarität. Digitale Kompetenzen sind in der Breite der An- wenderschaft wichtig, gleichzeitig benötigt die Wirtschaft mehr IT-Fachkräfte, IT-Sicherheits- fachkräfte und Datenspezialisten. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategien von Bund und Ländern sollten die Berufsschulen einen besonderen Stellenwert einnehmen. Deren zeitgemäße Ausstattung ist deshalb dringend erforder- lich, ebenso wie eine funktionierende Infrastruktur, ein verlässlicher Support und ein verstärkter Kompetenzaufbau auch bei den Lehrenden. Geschaffene Piloträume sowie Anlauf- und Transfer- stellen sollten erhalten und erweitert werden. Digitale Bildung sollte so früh wie möglich ansetzen und das gesamte Bildungssystem – von der Grundschule bis zur Universität – erfassen (vgl. Kapitel „Fachkräftesicherung: Berufliche Bildung stärken – Fachkräftepotenziale heben“). Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 127 Auch im Bereich der Datenwirtschaft ist die Verbesserung der IT-Fähigkeiten in Unternehmen, aber auch in der öffentlichen Verwaltung für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der (eu- ropäischen) Wirtschaft von großer Bedeutung. Verwaltung modernisieren und zum digitalen Ökosystem mit der Wirtschaft weiterentwi- ckeln Bund, Länder und Kommunen sollten sich auf ein gemeinsames Zielbild verständigen, das auf eine durchgängige, sichere und nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und -pro- zessen für Unternehmen ausgerichtet ist. Dazu gehören geeignete Governance-Strukturen, eine angemessene Finanzierung und auch die Bereitschaft, bestehende Prozesse grundsätzlich zu über- denken. Ein daraus abgeleiteter Reformplan muss den Rechtsrahmen, ggf. bis zum Grundgesetz, und die operative Umsetzung des Verwaltungshandelns digitaltauglich gestalten, so dass Unterneh- menstätigkeiten einfacher und unbürokratischer ermöglicht werden. In den Verwaltungen wird dafür ein entsprechender Kompetenzaufbau benötigt. Für die Umsetzung benötigt wird u. a. eine Plattform-Infrastruktur mit zentralen, einheitlichen Standards und Basis-Komponenten – bspw. Nutzerkonten, Zahlungskomponenten, IT-Transport- standards und Programmierschnittstellen (APIs) für den sicheren Datenaustausch. Diese Infra- struktur sollte übergreifend für alle öffentlichen Stellen bereitgestellt und zentral gesteuert wer- den. Auf einer solchen Plattform-Infrastruktur können auch kommerzielle oder Open-Source-Lö- sungen der IT-Wirtschaft genutzt werden. Bei allen Ansätzen muss jedoch die digitale Souveränität – die Wahrung eigener Gestaltungs- und Innovationsspielräume des Staates und der Wirtschaft im internationalen Zusammenhang sowie die Vermeidung von Lock-in-Effekten und Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern – Priorität haben. Für einen funktionierenden Datenaustausch sind einheitlich verwendete, digitaltaugliche Rechts- begriffe erforderlich. Rechtliche und technische Rahmenbedingungen für die Datenökonomie verbessern Daten sind ein entscheidender Wirtschaftsfaktor und Grundlage für neue, innovative Geschäfts- modelle. Die quantitative und qualitative Datenverfügbarkeit sowie Möglichkeiten zur gemeinsa- men Verarbeitung sollten von der Politikgemeinsam mit der Wirtschaft und der Wissenschaft vo- rangetrieben werden. Dafür braucht es Vertrauen, Rechtssicherheit und Transparenz. Die öffentliche Hand ist zudem aufgefordert, ihre wirtschaftlich nutzbaren Daten für die Unter- nehmen umfassend in standardbasierten maschinenlesbaren Formaten zugänglich zu machen, da- mit vom Markt neue Geschäftsmodelle entwickelt werden können. Dafür braucht es einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen. Vorschriften sollten einerseits be- rechtigte Schutzinteressen von Kunden und Verbrauchern berücksichtigen, andererseits unterneh- merische Freiheiten nicht unverhältnismäßig einschränken. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 128 Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen benötigen Unternehmen Mechanismen für die ge- meinsame Nutzung von Daten, Standards, Schnittstellen sowie den Aufbau einer offenen, trans- parenten und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur in Europa. Gerade im Bereich KI sollte die Politik Unternehmen dabei unterstützen, auf KI-relevante Daten, etwa der öffentlichen Hand, zu- zugreifen. Durch gemeinsame Datenräume können Innovationen vorangetrieben und innovative Geschäfts- modelle ermöglicht werden, bspw. im Bereich Mobilität, Gesundheit oder Umwelt. Datentreuhän- der können eine Möglichkeit sein, um den vertrauenswürdigen Datenaustausch zu stärken (vgl. Kapitel „Datenschutz“). Dabei sollte der Datenschutz stets mit der Datenökonomie in Einklang gebracht werden. Rechtssicherheit, Unterstützungsangebote und Innovationsklima für breite Nutzung digitaler Technologien wie z. B. Künstlicher Intelligenz schaffen Es ist notwendig, digitale Anwendungen wie KI in einem europäischen Rahmen zu denken und gleichzeitig auch für kleinere Unternehmen nutzbar zu machen. Ein Fokus der europäischen Be- mühungen sollte auf dem Setzen gemeinsamer Regeln und Standards liegen, die bspw. für mehr Innovation, Transparenz und Daten- und Informationssicherheit sorgen oder Haftungsfragen klä- ren. Auf nationaler Ebene ist eine zukunftsweisende, umfassende und konzertierte Digitalpolitik erforderlich, um die Chancen der Digitalisierung voll ausschöpfen zu können. Hierfür bedarf es ehrgeiziger Meilensteile sowie klar festgelegte Zuständigkeiten für die Umsetzungsziele. Darüber hinaus ist es erforderlich, zukünftige Technologien wie das Quantencomputing zu erforschen und in die Anwendung zu bringen. Der Aufbau eines leistungsfähigen Ökosystems, in dem auch Start- ups neben etablierten Unternehmen entstehen und wachsen können, ist erforderlich. Es sollten attraktive, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, etwa für unbürokra- tische, digitalisierte Gründungsprozesse, die Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft oder bessere Möglichkeiten der Wachstumsfinanzierung. Insbesondere für kleinere- und mittelständi- sche Unternehmen bedarf es einer Sicherung der bedarfsorientierten Digitalisierungsförderung. Anwendungsmöglichkeiten digitaler Technologien sollten mittelstandsgerecht, positiv und ver- ständlich sowie anhand konkreter Beispiele in die Öffentlichkeit getragen werden. Transferstellen, wie z. B. die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren, sollten hierzu weiterentwickelt werden. Das be- inhaltet mehr Sichtbarkeit, eine stärkere Vernetzung mit Unternehmen sowie eine effizientere Organisation. Förder- und Forschungsprojekte sollten ausreichend dimensioniert, schnell und un- bürokratisch abrufbar und zielgerichteter auf die Unternehmen ausgerichtet werden. Auch Normen und Standards können dazu beitragen, den Unternehmen die Sicherheit zu geben, dass die Funktionsweise der Systeme unter verlässlichen Rahmenbedingungen garantiert wird. Hierbei gilt es, nationale und europäische Standards auch international zu etablieren. Technische Standards für die Anwendung von Zukunftstechnologien sollten mit direkter Beteiligung der Un- ternehmen (auch KMUs) erarbeitet werden. Das Recht des Geistigen Eigentums sollte auf Digitaltauglichkeit überprüft werden, die neuen Kartellrechts- und Regulierungsinstrumente sollten in angemessener Weise angewandt, evaluiert Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 129 und ggf. nachjustiert werden. Allgemein gültige Prinzipien für Datenaustausch, -verarbeitung und -archivierung sollten in einer Weise entwickelt werden, dass sie einerseits angemessene Nut- zungsmöglichkeiten eröffnen und andererseits nicht innovationsschädlich sind. Außerdem bedarf es mit der Digitalisierung vertraute Richter und Behördenpersonal. Das Testen und Experimentieren mit neuen technischen Möglichkeiten bspw. mit KI-Technologien, z. B. durch Reallabore im Rahmen der KI-Verordnung, sollte erleichtert werden. Die KI-Verordnung der EU muss rechtssicher, bürokratiearm, verständlich, einheitlich und innova- tionsfreundlich umgesetzt werden. Europäische Digitalgesetzgebung evaluieren und konsolidieren Auf EU-Ebene sollte der Konsolidierung bestehender Gesetze und der Zusammenhänge von Regeln in verschiedenen Gesetzen höchste Beachtung geschenkt werden. Statt neuer Regulierungsiniti- ativen brauchen Unternehmen Rechtssicherheit, leicht verständliche Regeln und Unterstützung bei der Implementierung von EU-Recht. Zentral ist es, Konsistenz und Kohärenz mit der existierenden Gesetzgebung herbeizuführen, da die Unternehmen sonst vor nicht lösbaren unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen stehen oder doppelt belastet werden. So sollten z. B. die Verpflichtungen aus dem AI Act eng mit denen weiterer horizontaler (DSGVO, Data Act, etc.) und sektoraler (Maschinen, Medizintechnik) Regel- werke abgestimmt werden. Datenökonomie und Datenschutz sollten in Einklang gebracht werden. Der Umsetzung auf nationaler Ebene und der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behör- den sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, um ineffiziente Implementierung von Regeln zu vermeiden (vgl. Kapitel „Bürokratieabbau und Besseres Recht“). Um frühzeitig rechtliche Hürden bei neuer Technologie identifizieren zu können, sollten Experimentierräume mit der Wirt- schaft unterstützt werden. Aus Sicht der heimischen Wirtschaft sollte sichergestellt werden, dass für alle Marktteilnehmer im europäischen Binnenmarkt gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen gelten. Immer wichtiger wird die Stärkung der digitalen Souveränität Europas. Im globalen Wirtschafts- gefüge sollte die Abhängigkeit externer Akteure reduziert und die Innovations- und Wirtschafts- kraft europäischer Unternehmen gestärkt werden. Digitalisierung als Treiber nachhaltiger Wirtschaft Digitale Technologien können einen Beitrag zur Bewältigung struktureller und ökologischer Her- ausforderungen in der Wirtschaft leisten. Die Potenziale, die sich durch die Vernetzung von Digi- talisierung und Nachhaltigkeit für die gesamte Wirtschaft ergeben, sollten in aktuellen und zu- künftigen Gesetzgebungsverfahren stärker betont und merklicher den möglichen Risiken gegen- übergestellt werden. Digitalisierung dürfte auch positive Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit haben, weil sie zukunfts- weisende Lösungen für den Fortschritt in Klimaschutz, Ressourcensparsamkeit und faire Bedin- gungen ermöglicht. Digitalisierung hat allerdings auch eine die Nachhaltigkeit belastende Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 130 „Neben“-Wirkung, z. B. durch die Abwärme in den Rechenzentren. Der Frage nach den Klimaef- fekten der Digitalisierung einschließlich der Emissionsintensität, die in der Gegenüberstellung zu konventionellen Alternativmodellen noch nicht ausreichend erforscht sind und daher uneinheit- lich ausgelegt werden, sollte aktiv nachgegangen werden. Ein möglichst objektives Bild kann hel- fen, einseitiger Kritik konstruktiv zu begegnen und, soweit zielführend, eine Akzeptanz der digi- talen Technologien zu erhöhen. Um die Chancen der Digitalisierung für die Nachhaltigkeit voll auszuschöpfen und die Risiken zu minimieren, bedarf es einer umfassenden Strategie und Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebe- nen. Regierungen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft sollten gemeinsam an Lösungen arbei- ten, um die digitale Transformation nachhaltig zu gestalten und zugleich die Chancen für die Transformation der Wirtschaft hin zu weniger Treibhausgasemissionen zu beschleunigen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 131 Ansprechpartner in der DIHK: Urban Comploj (comploj.urban@dihk.de) Medien: Mit Presse- und Rundfunkfreiheit sowie Meinungsviel- falt zu Wirtschaftswachstum Die meist mittelständisch geprägten Unternehmen der Kultur- und Kreativbranche inkl. der Me- dienunternehmen sind für die Meinungsbildung in einer demokratischen Marktwirtschaft uner- lässlich: Wirtschaft braucht valide Informationen. Die Transparenz über nationale wie internatio- nale Entwicklungen und Ereignisse beeinflussen Unternehmens- und Investitionsentscheidungen. Unternehmertum ist dabei auf voraussetzungslosen Zugang zu entsprechenden Informationen und die Darstellung verschiedener Sichtweisen angewiesen, um Fehlentwicklungen und falschen Einschätzungen vorzubeugen. Das gilt für die eigene Region, den gemeinsamen Markt der Euro- päischen Union ebenso wie für globale Entwicklungen. Daher kommen der Presse- und Rundfunk- freiheit mit ihren unerlässlichen Rahmenbedingungen für klassische wie neue Medienanbieter so- wie dem Wettbewerb unterschiedlicher Meinungen und Ansichten auch für die Wirtschaft insge- samt eine wichtige Rolle zu. Damit die Unternehmen der Medien-, Kultur- und Kreativwirtschaft ihre wichtigen Funktionen für die Gesamtwirtschaft erfüllen können, sind sie auf eine moderne und agile Gesetzgebung ange- wiesen, die mit dem technischen Fortschritt mithält und fairen Wettbewerb gewährleistet. Das gilt sowohl für die mögliche Entfaltung zukunftsweisender Innovationen in der Kreativwirt- schaft in den Bereichen Softwareentwicklung, Spieleindustrie, digitale Kommunikation oder neu- artiger Geschäftsmodelle genauso, wie für den Erhalt der wirtschaftlichen Grundlagen und die Transformationsfähigkeit der vielfältigen Medienlandschaft in Deutschland. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Information als Wirtschaftsfaktor anerkennen Fairen und digitalen Marktplatz etablieren sowie Netz-, Suchmaschinen- und Plattformneutralität sicherstellen Einnahmen aus Werbung und Sponsoring nicht durch politische Einschränkungen gefährden Monopolbildungen wirksam entgegentreten Urheber- und Leistungsschutzrechte stärken und an technologische Entwicklungen anpassen Duales Rundfunksystem durch Förderung privater Anbieter stärken Informationsplattformen und Soziale Medien einheitlich regulieren Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 132 Information als Wirtschaftsfaktor anerkennen Vielfältige, transparente Informationen mit unterschiedlichen Sichtweisen auf nationale und in- ternationale Entwicklungen sind eine wichtige Grundlage für Unternehmens- und Investitions- entscheidungen. Meinungsvielfalt und Pressefreiheit sind daher in einer freien, demokratischen Wirtschaft unabdingbar. Der Zugang für Unternehmen zu wirtschaftsrelevanten Informationen sollte unabhängig von be- stimmten Medien und Kanälen möglich sein. Klassische wie neue Medienanbieter sollten in einem fairen Wettbewerb mit entsprechend einheitlich gültigen Rahmenbedingungen um Kunden bzw. Nutzer werben können. Dafür sollte die Politik bei Regulierungsvorhaben, etwa im Urheberrecht, alle Beteiligten einbinden und auch bei Gesetzesinitiativen in benachbarten Bereichen die mögli- chen Auswirkungen auf das Mediensystem im Blick haben. Die Europäische Union sollte sich unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten ebenfalls für einen fairen Wettbewerb weltweit einsetzen. Fairen und digitalen Marktplatz etablieren sowie Netz-, Suchmaschinen- und Plattformneut- ralität sicherstellen Die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft brauchen im nationalen und internationalen Wettbewerb mit den globalen Big-Tech-Plattformen einheitliche und faire Rahmenbedingungen. Das ist derzeit und perspektivisch nicht mehr gewährleistet. Die Machtkonzentration digitaler Gatekeeper auch in diesen Märkten sollte besonders eng beobachtet und gegebenenfalls gesetz- lich Netz-, Suchmaschinen- und Plattformneutralität sichergestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Zusammenarbeit von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft unterei- nander weiterhin möglich bleiben und intensiviert werden muss. Die Debatte über den Zugang zu Daten und einen wirksamen Datenschutz ist für Teile der Kultur- , Medien- und Kreativwirtschaft überlebenswichtig. Die Unternehmen achten allein schon zum Erhalt des Vertrauens in ihre Marken sehr genau auf einen verlässlichen Umgang mit den ihnen überlassenen Daten. Gleichzeitig haben Datenschutzregelungen einen erheblichen Einfluss darauf, ob Unternehmen in der digitalen Welt erfolgreich sein können. Datenschutzregeln sollten nicht zu bürokratisch und auch für kleine und mittelständische Unternehmen praxistauglich umsetzbar sein. Einnahmen aus Werbung und Sponsoring nicht durch politische Einschränkungen gefährden Private Medienunternehmen finanzieren ihre Inhalte, einschließlich qualitativ hochwertiger jour- nalistischer Berichterstattung, zu einem erheblichen Teil über Werbung oder Sponsoring. Werbung ist neben dem Verkauf von Inhalten und Dienstleistungen ihre wichtigste Einnahmequelle. Aus der Sicht von Medienunternehmen dürfen die Werbemöglichkeiten nicht weiter eingeschränkt werden. Es werden kaum zu kompensierende betriebswirtschaftliche Auswirkungen befürchtet. Monopolbildungen wirksam entgegentreten Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 133 Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist es ein sehr grundlegender Aspekt, Wettbewerb sowohl auf dem Gebiet der Information als auch bei Fragen der Reichweite oder Bewertung der Inhalte, der Werbung, bei Plattformen oder Datennutzung und auf anderen Feldern zu ermöglichen und Mo- nopolentwicklungen zu verhindern. Die von der Europäischen Union formulierten Ziele zur Siche- rung eines unabhängigen Mediensystems und der Pressefreiheit sind daher wichtig, dürfen die vorgenannten Ziele aber nicht gefährden. Urheber- und Leistungsschutzrechte stärken und an technologische Entwicklungen anpassen Ohne praxisnahe und umfassende Urheber- und Leistungsschutzrechte ist ein wichtiges Standbein der Kultur- und Kreativwirtschaft gefährdet. Deshalb muss der Gesetzgeber die rechtlichen Rah- menbedingungen laufend auf dem aktuellen Stand halten. Das betrifft insbesondere die Anpas- sung an die technologischen Entwicklungen. KI-Dienste wurden und werden häufig mit urheber- rechtlich geschützten Werken trainiert, ohne dass dafür Einwilligungen der Rechteinhaber einge- holt wurden oder Nutzungsvorbehalte beachtet werden. „Content” ist das Wirtschaftsgut der Medien- und Kreativbranche. Der Gesetzgeber sollte die Rechte der Inhalte produzierenden Unternehmen besser schützen und die Verwendung ihrer Pro- dukte und Werke angemessen regeln. Jede Nutzung von urheberrechtlich geschützten Produkten sollte der Zustimmungspflicht des Produzenten unterliegen und entsprechend vergütet werden. Unter Umständen ist die Etablierung einer Verwertungsgesellschaft für Social Media-Plattformen ratsam. Sie kann die Verbreitung von “Content” auswerten und seine Vergütung einfordern, damit die Inhalteanbieter angemessen an Erlösen beteiligt werden. Duales Rundfunksystem durch Förderung privater Anbieter stärken Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine starke Stütze der Demokratie und Meinungsvielfalt in Deutschland. Ebenso sind es die privaten, oft mittelständisch geprägten Medienunternehmen. Für beide Säulen des Mediensystem kann eine intensivere, faire und kooperationsorientierte Zusam- menarbeit fruchtbar sein und der Branche weitere Zukunftschancen eröffnen. Während sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus dem gesetzlich festgelegten Rundfunkbeitrag fi- nanzieren, sind die privaten Anbieter auf marktwirtschaftliche Einnahmen angewiesen. Beide Säu- len des Rundfunks erfüllen aber eine gesamtgesellschaftlich wichtige Funktion. Private zukunftsgerichtete Medieninnovationen und die flächendeckende Medienversorgung auf regionaler Ebene sollten stärker gefördert werden, wenn nur so die Qualitätsstandards für alle Nutzer gesichert werden können. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass staatliche und öffentlich- rechtliche Medienangebote die Märkte privater Medienanbieter nicht stärker als erforderlich be- einträchtigen. Informationsplattformen und Soziale Medien einheitlich regulieren Es liegt in der EU-Verantwortung, den freien Zugang zu Informationen zu gewährleisten und die unabhängige Medienlandschaft zu fördern. In den vergangenen Jahren hat sich die öffentliche Kommunikation in Europa und weltweit stark verändert. Internetplattformen haben stark an Be- deutung gewonnen und beherrschen in teilweise monopolistischen Positionen den Datenverkehr Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 134 wie auch den Markt für digitale Werbung inklusive der dort genutzten Technologien und Daten. Sie werden aber - anders als die klassischen Medienbetreiber - nicht gleichermaßen für die von ihnen verbreiteten Inhalte verantwortlich gemacht, was nicht zuletzt auch ein Kostenfaktor im Wettbewerb ist. Diese Entwicklung hat auch starke Auswirkungen auf die deutsche Gesamtwirtschaft: Wie lassen sich hohe Informationsqualität und fairer Wettbewerb sowohl auf international agierenden Platt- formen wie auch vor Ort, in den Regionen, sichern? Notwendige Leitlinien der Medienregulierung gilt es zu institutionalisieren; ganzheitliche Risi- koevaluation aller Regulierungsansätze auf die Medienbranche und andere Wirtschaftsbereiche sind daher wichtig. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 135 Ansprechpartner in der DIHK: Jonas Wöll (woell.jonas@dihk.de), Alena Kühlein (kuehlein.alena@dihk.de), Dr. Knut Diekmann (diek- mann.knut@dihk.de) Regionale Entwicklung: Potenziale nutzen, Zukunft sichern Regionalentwicklung dient der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Regionen und Unterneh- men und sorgt für nachhaltiges Wachstum. Die Wirtschaft braucht gute infrastrukturelle Rah- menbedingungen und eine umfassende funktionierende Nahversorgung für lebenswerte Regionen. Damit können Standorte gesichert und entwickelt sowie Fachkräfte gewonnen und gehalten wer- den. Um die Wirtschaftsstandorte in den Regionen weiter zu stärken, muss für ihre Anziehungs- kraft und vielfältige Ausstattung gesorgt werden. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Infrastruktur als Grundlage jedes Wirtschaftsstandorts stärken Nahversorgung vor Ort stärken Abbau regionaler Disparitäten im Fokus behalten Strukturellen Wandel und Krisen aktiv durch Förderpolitik begleiten Förderpolitik weiterentwickeln: Effektivität steigern, regionale Besonderheiten berücksichtigen Bürokratie in der Förderpolitik abbauen und Umsetzung vereinfachen Fonds auf Zukunftsthemen ausrichten Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 136 Infrastruktur als Grundlage jedes Wirtschaftsstandorts stärken Für die gewerbliche Wirtschaft sind eine gute Infrastrukturausstattung und attraktive Lebensver- hältnisse ein wichtiger Standortfaktor. Hierzu gehören nicht nur harte Standortfaktoren wie Ver- kehrs- und Energieinfrastruktur und Internetversorgung, sondern auch weiche Faktoren wie u. a. Wohnraum, Fachkräfte und Bildungseinrichtungen. Fehlende Infrastruktur in diesen Bereichen ist für die Wirtschaft ein Standortnachteil, mit dem eine Schwächung der Fachkräftebasis und der gesamtwirtschaftlichen Lage einhergehen kann. Verkehrsinfrastruktur muss so geplant, errichtet, unterhalten und Instand gesetzt werden, dass eine reibungslose Nutzung und effiziente Vernetzung gewährleistet werden kann. Zudem ist die Wirtschaft im ländlichen Raum teilweise noch unzureichend mit hochleistungsfähigen digitalen Anschlüssen wie z. B. Glasfaseranschlüsse bis ins Haus und Mobilfunk versorgt, die unternehme- rischen Anforderungen gerecht werden. Die öffentliche Hand sollte in Bereiche investieren, die der gesamten Wirtschaft zugutekommen. Von besonderer Bedeutung sind Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, Breitband, inkl. der Verbesserung des mobilen Datenempfangs, ÖPNV-Anbindung und Forschung als Voraussetzungen unternehmerischen Handelns. Dafür sollten ausreichend Mittel auch aus nationalen Quellen und den EU-Strukturfonds zur Verfügung stehen und konsequent ausgerichtet werden. Nahversorgung vor Ort stärken Eine funktionierende, unkomplizierte öffentliche Verwaltung mit konsequent umgesetztem E- Government, ausreichende Betreuungs- und Pflegeangebote, Einkaufs-, Freizeit- und Ausgehmög- lichkeiten, grundlegende Dienstleistungsangebote und eine ausreichende Gesundheitsversorgung sind Basisangebote, die vor Ort vorhanden sein sollten, damit Gewerbe und Industrie zukünftig Auszubildende und Fachkräfte an dezentralen Standorten finden. Dabei sollten neue Wege ge- gangen werden, etwa durch die Kopplung verschiedener Angebote oder die Möglichkeiten der Digitalisierung. So können durch die Kombination von Mobilität, Logistik und stationärem Einzelhandel sowie Gesundheitsangeboten auf der Basis von Digitalisierung neue Nahversorgungsangebote geschaf- fen werden. Bei der Schließung von Lücken bei der Lebensmittelversorgung sollten marktkonforme Lösungen Priorität haben. Beachtet werden sollte das Gebot der interkommunalen Abstimmung sowie die Orientierung am Konzept der zentralen Orte für die Ansiedlung von Nahversorgungsan- geboten sowie die Organisation der Daseinsvorsorge. Auch sollten von neuen Ansiedlungen keine schädlichen Auswirkungen auf benachbarte zentrale Versorgungsbereiche ausgehen und eine flä- chendeckende Nahversorgung (z. B. Einzelhandel, Dienstleistungen, Digitalisierung etc.) berück- sichtigt werden. Abbau regionaler Disparitäten im Fokus behalten Der Abbau regionaler Disparitäten sollte das Ziel der nationalen und europäischen Strukturpolitik bleiben. Auch wenn einige Erfolge zu verzeichnen sind, gilt es weiterhin an Rahmenbedingungen zu arbeiten, die eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und Standortbedingungen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 137 ermöglichen. Das Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen (GFS) und hier insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit ihrer besonderen Hebelwirkung gilt es für den wirtschaftlichen Aufholprozess weiterzuentwickeln. Auch strukturstarke Regionen mit tiefgreifendem Strukturwandel sollten von der EU-Strukturpo- litik berücksichtigt werden. Basis für Investitionen sollten strategische Planungen in den Regionen und Eigeninitiativen regionaler Akteure sein, wobei Projekte einen „europäischen Mehrwert“ er- zeugen sollten. Bei der Ausgestaltung der neuen Förderperiode 2028-2034 sollte die Wirtschaft frühzeitig einge- bunden werden, um sich bei der Formulierung der grundlegenden Förderziele und einer effizienten Ausgestaltung der Programme einbringen zu können. Strukturellen Wandel und Krisen aktiv begleiten Der grüne und der digitale Wandel sowie der zunehmende Fachkräftemangel stellen struktur- schwache und zunehmend auch andere Regionen wie Ballungsräume vor besondere Herausforde- rungen. Um trotzdem weiterhin regionale Disparitäten abzubauen und gleichzeitig die wirtschaft- lichen Potenziale dieser Regionen auszuschöpfen, sollte die Förderpolitik an die Situation dieser Regionen besser angepasst werden. Gleichermaßen sollten auch zukünftige Entwicklungen in al- len Gebieten berücksichtigt werden können, um dort möglichen Herausforderungen vorzubeugen. Dies sollte nicht mit einem strengeren Zielsystem anhand fester Nachhaltigkeits- und Digitalquo- ten erfolgen, sondern sich stärker an den jeweiligen regionalen Bedarfen und Stärken orientieren. Vor diesem Hintergrund sollte bspw. auch die Förderung von Vorhaben der Daseinsvorsorge besser ermöglicht werden, sofern diese einen Wirtschaftsbezug aufweisen und damit konkret die regio- nale Wirtschaft stärken. Ein Teil der Unternehmen ist dabei der Auffassung, dass die Aufnahme eines neuen Fördertatbestands der Daseinsvorsorge die Bereitstellung zusätzlicher Mittel voraus- setzt. Diese sollten jedoch nicht zu Lasten der unmittelbaren Wirtschaftsförderung gehen. Förderpolitik weiterentwickeln: Effektivität steigern, regionale Besonderheiten berücksichti- gen Die europäische Strukturpolitik sollte darauf hinwirken, Strukturreformen als Bedingung für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu realisieren. Innerhalb dieses Rahmens kann öffentliche För- derung attraktive Standorte schaffen, erhalten und verbessern. Die Zielsetzung der Regionalpolitik sollte Entwicklungen des demografischen Wandels und des Strukturwandels berücksichtigen. Das Roll-out der Programme in den Förderperioden sollte zeit- lich abgestimmt erfolgen, auch um eine angepasste Vorbereitung auf allen Ebenen zu ermögli- chen. Kofinanzierung bleibt weiterhin ein Mittel für die Sicherstellung nachhaltiger Projektfinan- zierungen. Auch makroökonomische Konditionalitäten und eine Bindung der Mittelvergabe an das Europäische Semester können die Effektivität des Mitteleinsatzes erhöhen. Von einigen Unterneh- men wird jedoch gefordert, makroökonomische Kriterien nur als letztes Mittel einzusetzen. Die EU-Förderindikatoren sollten regelmäßig überprüft werden. Die potenziell wettbewerbsver- zerrenden Effekte der Förderpolitik sollten durch eine technologie- und branchenoffene Ausge- staltung der Förderinstrumente minimiert werden, bspw. durch eine ausreichend flexible Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 138 Anwendung der Regeln. Eine enge Einbeziehung der gewerblichen Wirtschaft in die Ausgestaltung aller Fonds und Förderprogramme sollte gewährleistet werden, um eine hohe Effizienz des Mitte- leinsatzes zu sichern. Der Vorrang der Finanzinstrumente vor Zuschüssen sollte nicht absolut gelten – Ausgangspunkt sollte die Situation vor Ort sein. Es sollten verstärkt revolvierende (d. h. zurückfließende) Mittel eingesetzt werden, die Anreize für einen effizienten Mitteleinsatz bis zur Zielerreichung in der Region schaffen. Bürokratie in der Förderpolitik abbauen und Umsetzung vereinfachen Zur Entbürokratisierung der EU-Förderpolitik sind einfachere Prozesse bei der Antragstellung, dem Abruf, der Verwaltung und der Prüfung von EU-Fördergeldern erforderlich. Vorab muss geklärt werden, ob eine Förderung beihilfenrechtskonform ist. Die nationale Umsetzung europäischer För- derregeln sollte verständlich gestaltet werden und Prozesse für die Unternehmen vereinfachen. Auf nationale Sonderregeln, die über den Umfang der EU-Politik hinausgehen, sollte verzichtet werden (vgl. Kapitel „Bürokratieabbau und Besseres Recht“). Insgesamt sollten die Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen weiterhin eng in die Entwick- lung der regionalen Förderkonzepte einbezogen werden. Auch bei der Umsetzung der Programme sollte die Politik vorhandene Strukturen vor Ort nutzen. Weiterhin ist eine gezielte Information der unterschiedlichen Empfänger über die Förderpro- gramme auf geeigneten Kommunikationswegen notwendig. Fonds auf Zukunftsthemen ausrichten Der Europäische Sozialfonds (ESF+) spielt im Bereich der EU-Strukturfonds eine besondere Rolle, da mit ihm auch unternehmerische Anstrengungen und deren Unterstützung für die Fachkräfte- sicherung kofinanziert werden können. Im betrieblichen Interesse ist, die vorhanden Mittel breit nutzen zu können. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel Ansprechpartnerin in der DIHK: Anne-Kathrin Tögel (toegel.anne-kathrin@dihk.de) Stadt kooperativ und smart gestalten: Lebendige Städte für Wirtschaft und Menschen Attraktive Innenstädte und Ortszentren haben nicht nur als Wirtschaftsstandort für innerstädti- sche Unternehmen eine zentrale Bedeutung. Sie stehen nicht nur für Lebensqualität und sind damit im Wettbewerb um Arbeits-, Fach- und Führungskräfte ein wesentlicher Standortfaktor. Als Aushängeschild einer Stadt stehen attraktive Innenstädte und Ortszentren auch im Wirtschafts- und öffentlichen Interesse – und sie stecken in einer tiefen Krise. Denn noch nie war die Wucht an Themen – Mobilität, Digitalisierung, Wohnen, Klima, Energiekosten, die Folgen der Coronapan- demie – so geballt wie aktuell. Um die Innenstädte und Ortszentren zu stärken, braucht es neue Ideen, Strategien, Ressourcen und Konzepte für multifunktionale Nutzungen. Diese sollten vor Ort kooperativ, gemeinsam mit allen Innenstadtakteuren entwickelt und umgesetzt werden. Ziel muss es sein, die Innenstadt hin zu einem multifunktionalen, klimagerechten, digital vernetzten und gut erreichbaren Ort mit einem vielfältigen Angebot für alle Altersgruppen zu entwickeln. Um diesen Wandel einzuleiten, ist Innenstadtsanierung eine zentrale Voraussetzung. Zahlreiche Räume erleben einen starken Zuzug mit der Folge, dass es kein Bauland mehr für Woh- nen und Gewerbe gibt. Flächenkonkurrenzen und das Heranrücken von Wohnbebauung an Ge- werbe- und Industriebetriebe nehmen zu und führen zu dauerhaften Einschränkungen von Ge- werbe und Industrie. Strukturschwache ländliche Räume und insbesondere Klein- und Mittel- städte leiden unter dem Wegzug von Einzelhandelsgeschäften, Dienstleistungen, Gastgewerbe aber auch der Schließung von Post- oder Bankfilialen. Die Ziele der Neuen Leipzig Charta – der gerechten, grünen und produktiven Stadt, insbesondere aber die Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in urbanen Räumen – werden von der Wirtschaft ausdrücklich unterstützt. Die Erreichbarkeit sowie die Mobilitätsansprüche zwi- schen urbanem und ländlichem Raum sind unterschiedlich ausgeprägt. Die politischen Ziele für starke Zentren sind je nach Ressort teilweise sogar konkurrierend - ein gemeinsamer planerischer Nenner ist dringend geboten. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Städte regional in Umland einbetten Innenstädte und Ortszentren durch Vielfalt stärken In Stadtentwicklungsplanung investieren Nachhaltige Flächenentwicklung erforderlich Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 140 Städte regional in Umland einbetten Es gilt, regionale Stadt- und Siedlungsstrategien zu entwickeln, um auch die Gewerbeflächenver- sorgung für die Wirtschaft zu sichern. Konzepte der Metropolregionen und der Regiopole mitsamt ihrer Verflechtungsräume und die Erreichbarkeit von Kleinstädten in ländlichen Räumen sind dafür geeignete Ansätze. Die Infrastrukturangebote sollten die Erreichbarkeit aller Gewerbestandorte sichern. City-Logistik-Konzepte und der Infrastrukturausbau sollen zukunftsgerichtete, regionale Mobilitätsangebote schaffen und verbinden. Sie sind integraler Bestandteil der Stadtentwicklung. Innovative Ansätze für den Lieferverkehr wie die Bündelung von Lieferungen und bspw. die Ein- richtung von City-Hubs sollten verstärkt genutzt werden. Innenstädte und Ortszentren durch Vielfalt stärken Zu attraktiven Innenstädten und Ortszentren gehören Betriebe des Handels, der Dienstleistung, der Freizeit-, Kultur- und Kreativwirtschaft, des Gastgewerbes sowie Produktionsstandorte, Woh- nungen und andere nicht-gewerbliche Nutzungen, wie z. B. Bildungseinrichtungen. Wo vorhan- den, leisten City- und Zentrenmanagements beim Ausgleich der Interessen und der Entwicklung (neuer) Vermarktungsideen wertvolle Arbeit - in der Regel unterstützt durch die jeweilige IHK. Vielfalt in der Stadtentwicklung bedeutet, auch Gewerbetreibende und Immobilienwirtschaft in diese Stadtentwicklungsprozesse zu integrieren. Lärmschutzvorgaben dürfen die wirtschaftliche Entwicklung in Innenstädten nicht hemmen. Dementsprechend sollten die Lärmwerte flexibel ge- staltet werden. Notwendig ist daher eine grundlegende Novelle der TA Lärm. Für das Erlebnis Innenstadt ist entscheidend, dass kooperative, möglichst digitale Lösungen von Stadt und gewerb- lichen Standortgemeinschaften entwickelt werden. Es gilt die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Bei Einzelhandels- und Gastronomievorhaben außerhalb der Zentren hat es sich als vorteilhaft erwiesen, ihre Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort sorgfältig zu prüfen. Im Rah- men von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten sowie Einzelhandels- oder Zentrenentwick- lungskonzepten werden Entwicklungen auf geeignete Standorte gelenkt und städtebauliche Fehl- entwicklungen verhindert. Sie schaffen Klarheit über die Vorstellungen der Kommune und geben Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer. In Stadtentwicklungsplanung investieren Im Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte – virtuell und real – hilft dem Wirtschaftsstandort Stadt ein attraktives Flächen- und Infrastrukturangebot. Zukunftsweisende Stadtentwicklung sollte – unterstützt durch digitale Tools – mit gemeinsamer Ideenfindung beginnen, Kriterien der Zieler- reichung benennen und diese in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren um- setzen. So wird für attraktive Städte gesorgt und die Aufenthaltsqualität gesteigert. Stadtent- wicklung sollte sich stärker auf Kooperationen mit Unternehmen und IHKs stützen und Betroffene als Beteiligte sehen, um auch für die Wirtschaft bedarfsgerechte Infrastrukturen anzubieten. Es gilt intelligente, integrierte und vernetzte Stadtentwicklung zu gestalten, um den Unternehmen auch zukünftig attraktive Standorte anzubieten. Digitale Technik ist Grundlage für effiziente Ab- läufe in integrierten Planungsprozessen. Erforderlich ist es, eine finanzielle Förderung der Städte und Gemeinden mit der Konzepterstellung und -einhaltung zu verbinden. Bund und Länder sollten Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 141 mit der Raumordnung strukturelle Leitplanken bieten, um der Wirtschaft langfristige Standort- perspektiven zu geben. Nachhaltige Flächenentwicklung erforderlich Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft muss die dringende Nachfrage nach Bauland für Gewerbe und Industrie stärker berücksichtigt werden. In städtischen Bereichen können Nutzungsmischun- gen von Wohnen und Gewerbe ein Weg sein, gerade an sog. Hightech-Standorten, wo Industrie und Hochschulen sich ergänzen und auch Start-ups sich in unmittelbarer Nähe niederlassen wol- len. Ein Heranrücken von Wohngebäuden an gewachsene Industrie- und Gewerbestandorte – auch in vielen Hafenbereichen – bleibt unter dem Aspekt des Immissionsschutzes eine Herausforderung. Hier sollten die notwendigen Abstände gewahrt werden. Der Bedarf von immissionsschutzrecht- lich unbeschränkten Flächen für die Entwicklung von Gewerbe und Industrie - gerade in prospe- rierenden Regionen - sollte angemessen berücksichtigt werden. Ein (inter-)regional abgestimmtes Industrie- und Gewerbeflächenkonzept, ein Flächenmonitoring und innovative Lösungen für nach- haltige Gewerbegebiete wie gestapelte Gewerbe- und Industrieflächen helfen, für eine nachhal- tige Flächenentwicklung zu sorgen. Daraus können Flächenbedarfsnachweise entwickelt werden. Bei der Nachnutzung von Brach- oder Konversionsflächen empfiehlt es sich, in enger Zusammen- arbeit von Immobilieneigentümern, Nutzern und der Verwaltung stets zu prüfen, ob sie einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden können. Es sollte geprüft werden, ob Kompensa- tionsmaßnahmen erforderlich sind und ob kreative Lösungsmöglichkeiten, wie bspw. die Ökoa- gentur in Hessen, dafür genutzt werden können. Die Ökoagentur übernimmt die naturschutzrecht- liche Genehmigungsprozedur, Kompensationsplanung, Realisierung und Pflege der Kompensati- onsmaßnahmen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 142 Cluster 9: Forschung und Branchen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 143 Ansprechpartner/-in in der DIHK: Dr. Susanne Gewinnus (gewinnus.susanne@dihk.de), Thorben Petri (petri.thorben@dihk.de) Industrie: Standort stärken, Wettbewerb sichern Als Treiber von Forschung und Entwicklung, Vorreiter beim Einsatz von Klima- und Umwelttech- nologien sowie maßgebliches Glied von Wertschöpfungsketten prägt die Industrie die gesamt- wirtschaftliche Entwicklung am Standort Deutschland und in Europa entscheidend. Sie ist bedeu- tender Arbeitgeber und Ausbilder und sichert durch ihre Produktivität hierzulande gut bezahlte Arbeitsplätze. Der industrielle Kern ist zudem Grundlage für das Netzwerk Industrie am Standort Deutschland – ein enger Verbund von Produzenten, Zulieferern und Dienstleistern mit Start-Ups, kleinen und mittelständischen Unternehmen und der Großindustrie. Das Netzwerk Industrie steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen wie der digitalen und grünen Transformation und dem demogra- fischen Wandel, die Geschäftsmodelle unter Druck setzen und neue Prozesse, Produkte und Dienstleistungen erfordern. Hinzu kommen neben einer schwierigen konjunkturellen Lage in der Industrie auch wachsende strukturelle Defizite am Standort Deutschland. Dazu gehören schlep- pende Planungs- und Genehmigungsverfahren, hohe Energiekosten, aber auch eine Fülle von bü- rokratischen Auflagen. Der heimische Standort verliert an Attraktivität. Die Folge ist, dass not- wendige Investitionen, gerade im Netzwerk Industrie, unterbleiben oder an anderen Standorten – auch außerhalb Europas – getätigt werden. Dies wirft nicht nur den Industriestandort Deutsch- land, sondern vielfach auch Europa zurück. Umso wichtiger ist daher eine Politik, die auf eine Verbesserung der Standortfaktoren setzt und auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruht. Von solch einer horizontalen Industriepolitik profi- tiert die Breite der Wirtschaft. Eine vertikale Industriepolitik in Form von selektiven staatlichen Eingriffen kann hingegen marktverzerrende Effekte erzeugen und sollte nur in besonders gut be- gründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Zukunft durch wettbewerbsfähige Standortfaktoren gestalten Wertschöpfungsketten stärken – vor allem durch Innovationen Kritische Abhängigkeiten verringern und in Zukunft verhindern Attraktivität auch für ausländische Investitionen erhöhen Clusterpotenziale für die Industrie nutzen Akzeptanz von Industrie erhöhen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 144 Zukunft durch wettbewerbsfähige Standortfaktoren gestalten Um den Industriestandort Deutschland zu erhalten und zu stärken, sind verlässliche Rahmenbe- dingungen für die Unternehmen eine notwendige Voraussetzung. Das gibt ihnen v. a. die nötige Planungssicherheit für Investitionen. Zu den relevanten Standortfaktoren für die Industrie zählen insbesondere eine bezahlbare, verlässliche und klimaschonende Energieversorgung, eine gut aus- gebaute Infrastruktur, d. h., eine leistungsstarke Verkehrsanbindung, eine umfassende Versorgung mit digitalen Netzen, und ein ausreichend großes Potenzial an kurzfristig nutzbaren Industrie- und Gewerbeflächen. Benötigt werden zudem eine langfristige Planungssicherheit für die Roh- stoffversorgung sowie gut ausgebildete Fachkräfte. Darüber hinaus braucht ein international wettbewerbsfähiger Industriestandort ein modernes Steuersystem, bürokratische Entlastungen und eine digitale Verwaltung. Insgesamt sollten neue Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene stärker als bisher die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie ge- genüber ihren globalen Konkurrenten im Blick haben und die Investitionsbereitschaft anregen. Wertschöpfungsketten stärken – vor allem durch Innovationen Um Wertschöpfungsketten hierzulande zu stärken, benötigen Unternehmen neben funktionieren- den Standortfaktoren v. a. ein innovationsfreundliches Umfeld für alle Teile der Wertschöpfungs- kette. Dafür braucht es z. B. breit angelegte, flexible, technologieoffene und bürokratiearme An- sätze in der Forschungspolitik auch mit Hilfe von innovationsfreundlichen Ausschreibungen der öffentlichen Hand sowie eine stärkere Nutzung industrierelevanter Querschnittstechnologien. Dazu zählt auch eine dynamische Entwicklung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Wirtschaft und Wissenschaft. Die Politik ist auch hier gefordert, durch praxisgerechte Rahmen- bedingungen den Unternehmen die Anwendung zu erleichtern und die Chancen zur Erhöhung ihrer Produktivität zu erhöhen. Wenn die EU Maßnahmen zur Stärkung von mitgliedstaatenübergreifenden Wertschöpfungsket- ten ergreift, sollten sie eine Entlastung für die Breite der Unternehmen schaffen. Dazu gehört z. B. ein beschleunigter Zugang zu europäischen Rohstoffen. Auch die Beseitigung von regulatori- schen Hürden etwa bei Planungs- und Genehmigungsverfahren würde die Wertschöpfungsketten stärken. Kritische Abhängigkeiten verringern und in Zukunft verhindern Grundsätzlich sind Unternehmen in der Verantwortung, ihren spezifischen Weg zu Nachhaltigkeit oder Resilienz selbstständig zu gestalten – insbesondere durch eigene Diversifizierungsmaßnah- men. Die EU sollte diese Diversifizierungsmaßnahmen der Betriebe unterstützen, z. B. durch den Abschluss neuer Handelsabkommen, weil sich dadurch für die Unternehmen zusätzliche Optionen ergeben können. Bei einseitigen kritischen Abhängigkeiten der EU von anderen Ländern können klar definierte und zielgerichtete staatliche Maßnahmen sinnvolle Ergänzungen sein. Anstatt ein- zelstaatlicher Alleingänge sollte die EU solche Initiativen auf europäischer Ebene koordinieren (bspw. im Rahmen von „Important Projects of Common European Interest“) und nur in engem Austausch mit der Wirtschaft verfolgen. Allerdings sollten solche Eingriffe nur in wenigen und gut begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 145 Perspektivisch ist es wichtig, die Ursachen für einen teilweise verlorenen Anschluss in wichtigen Technologiefeldern zu beseitigen. Dazu gehört v. a. die Anpassung unternehmerischer Rahmenbe- dingungen, so dass zukünftige innovative Technologien, wie auch Mid- und Hightech, von Unter- nehmen in der EU global wettbewerbsfähig entwickelt und produziert werden können. Dadurch würden Importabhängigkeiten bei strategisch wichtigen Produkten zukünftig gar nicht erst ent- stehen. Attraktivität auch für ausländische Investitionen erhöhen Als stark exportorientierte Nation ist der Industriestandort Deutschland auf offene Märkte und auch auf ausländisches Kapital angewiesen. Wettbewerbsfähige Standortfaktoren helfen, auslän- disches Kapital ins Land zu holen. Dazu gehört auch der Schutz des Eigentums sowie die Kapital- verkehrsfreiheit als Eckpfeiler der marktwirtschaftlichen Grundordnung. Unternehmen sollten über ihr Eigentum frei verfügen dürfen, um auf Marktveränderungen reagieren zu können. Des- wegen sollten staatliche Beschränkungen, Unternehmen im Ganzen oder in Teilen an ausländische Investoren zu veräußern, sehr gut begründet und gerichtlich überprüfbar sein. Die Politik sollte sich dafür einsetzen, dass staatliche Eingriffe bei ausländischen Kapitalbeteiligungen an deut- schen Unternehmen die Ausnahme bleiben. Eingriffe sollten vorrangig dazu dienen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Für Teile der IHK-Organisation sollten sich staatliche Eingriffe allerdings auch auf weitere (Schlüssel-)Technologien beziehen. Clusterpotenziale für die Industrie nutzen Cluster leisten einen wichtigen Beitrag zur Vernetzung von verschiedenen Akteuren, so aus Wirt- schaft sowie Wissenschaft, Zivilgesellschaft oder Politik – und das über Branchen und Technolo- gien hinweg. Sie können damit Forschung, Innovation sowie unternehmerische Dynamik fördern und dadurch Transformationsprozesse in Gang setzen. Weitere Synergien können durch eine in- tensivere Vernetzung der Clusterinitiativen gehoben werden. Erfolgreiche Cluster lassen sich al- lerdings nicht politisch verordnen, sondern brauchen mittel- und langfristig selbsttragende Struk- turen. Basis politischer Aktivität auf diesem Feld sollten dabei die Bedürfnisse und Aktivitäten der Unternehmen vor Ort sein („Bottom-up“-Ansatz). Eine Clusterförderung (z. B. für ein Clusterma- nagement) sollte regelmäßig evaluiert, über einen ausreichenden Zeitraum ermöglicht und de- gressiv ausgestaltet sein. Akzeptanz von Industrie erhöhen Die Industrie leistet einen wichtigen Beitrag für das Erreichen der Klimaschutzziele, sie ist zugleich Problemlöser für viele Herausforderungen rund um die Digitalisierung und den demografischen Wandel. Hierfür sind privatwirtschaftliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) erfor- derlich – zu einem Großteil in der Industrie. Neue Technologien sollten dazu auch gesellschaftlich verstanden und akzeptiert werden. Das gilt nicht zuletzt mit Blick auf den weltweiten Wettlauf um Innovationen. Entsprechend notwendig ist es, den Stellenwert der Industrie für Innovation, Beschäftigung und Wohlstand noch stärker als bisher aufzuzeigen: Hierbei spielen neben Medien auch regionale Industrieinitiativen unter Beteiligung der Wirtschaft und der IHKs eine wichtige Rolle. Um die Aufgeschlossenheit gegenüber dem technologischen Fortschritt zu fördern, sollten Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 146 zudem Wirtschaft, Politik, Medien sowie Schulen und Hochschulen noch stärker als bisher zusam- menarbeiten – auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Bereits in der schulischen Aus- bildung sollten ein besseres Verständnis und Interesse für Wirtschaft, Innovation und Technolo- gien geweckt werden (vgl. Kapitel „Fachkräftesicherung: Berufliche Bildung stärken – Fachkräfte- potenziale heben“). Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 147 Ansprechpartner in der DIHK: Christian Gollnick (gollnick.christian@dihk.de), Lorenz Kramer (kramer.lorenz@dihk.de) Forschung und Innovation: Prozesse vereinfachen, Innovationen anschieben Digitalisierung, klimafreundlichere Energieversorgung oder die Bewältigung des demografischen Wandels – diese Herausforderungen verdeutlichen, wie sehr die deutsche Wirtschaft auf For- schung und Innovation angewiesen ist. Zur Stärkung der Innovationskraft Deutschlands hat die Bundesregierung das Ziel ausgegeben, die Ausgaben für FuE deutlich zu erhöhen. Die Zielsetzung ist richtig, da Forschung und Entwicklung Unternehmen helfen, durch neue Produkte, Dienstleis- tungen und Technologien international wettbewerbsfähig zu bleiben. Neue Ideen und Produkte „Made in Germany“ können zudem dabei unterstützen, Krisen nachhaltig zu überwinden. Allerdings benötigen Unternehmen hierfür auch geeignete Rahmenbedingungen. Denn die Wirt- schaft trägt zwei Drittel der nationalen FuE-Ausgaben. Umfragen der IHK-Organisation zeigen, dass die Innovationsaktivitäten der Unternehmen rückläufig sind. Um den Innovationsstandort Deutschland zu stärken, sollte die Politik einerseits die Innovationsförderung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft auf Effektivität prüfen und weiterentwickeln. Andererseits sind Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für private Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten notwendig. Damit deutsche Unternehmen wieder verstärkt in Innovationen investieren, ist ein schnelles, konzertiertes Vorgehen von Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nötig. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Verfahren vereinfachen Bewährte Förderinstrumente verbessern Zugang zu EU-Förderung vereinfachen Reallabore flächendeckend einführen Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken – und umgekehrt Innovationsfähigkeit auch mit Start-ups stärken Innovationsagenturen wirtschaftsnah aufstellen Schutz geistigen Eigentums stärken und auch in Krisenzeiten garantieren Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 148 Verfahren vereinfachen Hohe Anforderungen im Innovationsprozess machen vielen Unternehmen zu schaffen und binden Ressourcen, die für Forschung und Entwicklung fehlen. Darunter fällt z. B. der Zeit- und Kosten- aufwand bei Zulassungs- und Genehmigungsverfahren. Aber auch Produktvorschriften und regu- latorische Anforderungen belasten die Unternehmen und können Innovationen erschweren. Zu- dem vermissen Unternehmen oftmals qualifizierte Personen in den Aufsichtsbehörden, die ver- bindliche Auskünfte geben und Unternehmen beraten können. Die Entschlackung von Verfahren kann die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Innovationstä- tigkeit zu verstärken. Dazu sollte die Politik Gesetzesvorschläge auf Innovationsfreundlichkeit prü- fen und Innovationshemmnisse, die sich aus dem geltenden Recht für Unternehmen ergeben, ab- bauen. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entwickelte Format der „Pra- xis-Checks" sollte hier Pate stehen. Auf europäischer Ebene sollte sich die Politik für den Abbau von Innovationshemmnissen im EU-Recht einsetzen, z. B. in Form einer höheren Transparenz und Hilfe bei der Orientierung in der Vielzahl von Produktvorschriften. Bewährte Förderinstrumente verbessern Um Innovationsvorhaben neuen Schwung zu verleihen, bedarf es einer breiten Innovationspolitik, die sowohl kleine, junge und mittelständische Unternehmen als auch größere Unternehmen be- rücksichtigt. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), die Industrielle Gemein- schaftsforschung (IGF), „KMU-innovativ“, WIPANO, die steuerliche Forschungsförderung „For- schungszulage“ und INNO-KOM sind hilfreiche Förderinstrumente. Die Bundesregierung sollte er- folgreiche Fördermöglichkeiten weiter ausreichend und gesichert finanzieren. Dabei sollte geprüft werden, ob im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten über den vorwettbewerblichen Be- reich hinaus bis zur Markteinführung gefördert werden könnte. Unvermittelte Antrags- und Be- willigungsstopps sollten vermieden werden. Insgesamt benötigen innovative Unternehmen eine auch im internationalen Vergleich transparentere Innovationsförderung mit vereinfachten An- tragsverfahren, verständlichen Formularen und Erklärungen sowie zügigen Bearbeitungszeiten. Um die Innovationsorientierung in der öffentlichen Beschaffung zu erhöhen, kann das Kompe- tenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) unterstützen. Ein weiteres Instrument, um Inno- vationen an den Markt zu bringen, sind Normung und Standardisierung. Hier sollte sichergestellt werden, dass auch KMU in der Lage sind, sich an Normungs- und Standardisierungsprozessen zu beteiligen. Zugang zu EU-Förderung vereinfachen Die Innovationskraft insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen kann nur ge- stärkt werden, wenn auch die EU ihre Innovationsförderung KMU-freundlich gestaltet (vgl. Kapitel „Mittelstand stärken“). Dazu gehören themenoffene und transparente Ausschreibungen, eine bü- rokratiearme Antragstellungkurze Fristen vom Antrag bis zum Förderbescheid und eine angemes- sene finanzielle Mittelausstattung von Fördermaßnahmen. Die frühzeitige Einbindung der ge- werblichen Wirtschaft ist ebenfalls wichtig. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 149 Reallabore flächendeckend einführen Reallabore machen es möglich, zeitlich befristet und zumeist räumlich abgegrenzt, Innovationen in einem gelockerten Regulierungsrahmen voranzutreiben. Damit können neue Produkte, Verfah- ren oder Dienstleistungen hervorgebracht werden. Reallabore können zudem die Vernetzung der Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik stärken. Auf Basis der im Reallabor gewonnenen Ergebnisse kann der Rechtsrahmen angepasst werden. Sie sind ein wirksames Instrument, um In- novationen zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Bundesebene sollte hierbei vorangehen und den Ländern entsprechende Handlungsspielräume eröffnen. Die Entstehung von Reallaboren sollte bundesweit gefördert und ermöglicht werden. Unterstützen könnte auch ein legislativer Experi- mentierklausel-Check, der dazu dienen würde, jedes neue Gesetz auf die Möglichkeit der Umset- zung von neuen Reallaboren zu prüfen. Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken – und umgekehrt Zur Stärkung des Transfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sollten sich Hochschulen und Forschungseinrichtungen noch weiter als bisher für eine Zusammenarbeit mit Unternehmen öff- nen, indem der Transfer als dritte Säule neben Forschung und Lehre gestärkt wird. Der Technolo- gietransfer sollte stärker im Fokus der Hochschulen sowie der öffentlichen und privaten For- schungseinrichtungen stehen, die das Angebot privater FuE-Dienstleister ergänzen sollten. Dazu brauchen sie entsprechende Ressourcen, um einen regelmäßigen Austausch mit der Wirtschaft zu ermöglichen und die breite Vielfalt des deutschen Wissenschaftssystems zu erhalten. Insgesamt ist es wichtig zu evaluieren, wie sich bisherige Transfermaßnahmen niedergeschlagen haben. Ge- rade für den Mittelstand sind feste, regionale und wirtschaftsnahe Ansprechpartnerinnen und – Partner zum Technologietransfer entscheidend. Sie können den Kontakt zu Unternehmen und Wis- senschaft herstellen, Projekte initiieren, bei deren Durchführung unterstützen, anwendungsnahe Innovationspotenziale sichtbar und für KMU nachvollziehbar aufbereiten sowie den Schutz des geistigen Eigentums fördern. Hilfreich wäre zudem eine erhöhte, digitale Transparenz bei Portalen zu FuE- und Transferkompetenzen. Perspektivisch wird KI hier eine größere Rolle spielen. Innovationsfähigkeit auch mit Start-ups stärken Als junge, wirtschaftlich oftmals mit höheren Risiken behaftete Unternehmen benötigen beson- ders Start-ups Ressourcen, um Produkte zur Markreife zu entwickeln und in den Markt zu bringen. Der deutsche Wagniskapitalmarkt ist im internationalen Vergleich schwach entwickelt. Es gibt hierzulande im internationalen Vergleich wenige aktive Business Angels und Venture Capital Fonds. Großvolumige Anlagemöglichkeiten für institutionelle Anleger fehlen, ebenso wie Anreize für kleine und mittlere Unternehmen, um mit Start-ups zu kooperieren. Die Maßnahmen des Gesetzgebers zur verbesserten Möglichkeit des Verlustvortrages sind ein wichtiger Schritt zur Belebung des Wagniskapitalmarkts. Darüber hinaus sollte die Besteuerung von Wagniskapitalfonds rechtssicher ausgestaltet werden, so dass klar ist, in welchen Fällen zu- sätzlich zum Anleger der Fonds selbst Steuern zahlen muss. Zur verbesserten Zusammenarbeit kann auch der weitere Aufbau hochschulnaher und gleichzeitig unternehmerisch orientierter Gründungszentren und Beratungsstellen, wie z. B. Start-up Factories, dienen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 150 Innovationsagenturen wirtschaftsnah aufstellen Die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) soll nach Willen der Politik als eigen- ständige Förderagentur dazu beitragen, Forschungsergebnisse durch einen effektiven Ideen-, Wis- sens- und Technologietransfer in die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Anwendung zu brin- gen. Dabei sollte aus Sicht der Wirtschaft die DATI nicht nur (regionale) akteursoffene Innovati- onsnetzwerke unter Beteiligung der Wirtschaft initiieren, sondern auch den Transfer durch nie- derschwellige und unbürokratische Fördermöglichkeiten unterstützen. Positive Erkenntnisse hie- raus sollten nach einer Evaluation auch auf andere Förderinstrumente übertragen werden können. Wichtig ist dabei, dass die DATI wirtschaftsnah und KMU-gerecht arbeitet. Denn die finanziellen und personellen Kapazitäten kleinerer Unternehmen sind häufig nicht für längerfristige, abstim- mungsintensive Forschungsprojekte mit der Wissenschaft ausgelegt. Dabei können z. B. die IHKs als regionaler Partner eingebunden werden. Das gilt auch für die 2019 gegründete Agentur für Sprunginnovationen (SprinD). Die SprinD sollte zukünftig stärker auf bestehende Unternehmen zugehen. Um ihre Reichweite zu erhöhen und die Bekanntheit ihres Angebots zu steigern, sollte die SprinD zudem ihr Angebot in der Fläche bekannt machen. Schutz geistigen Eigentums stärken und auch in Krisenzeiten garantieren Fairer Wettbewerb wird auch durch einen effektiven und verlässlichen Schutz des geistigen Ei- gentums (IP) erreicht, insbesondere bei technischen Innovationen durch das Patentrecht. Beson- ders für den Forschungs- und Investitionsstandort Europa gilt: Dieser Schutz sollte auch in Kri- senzeiten, wie z. B. der Covid-Pandemie, Bestand haben, denn der Schutz Geistigen Eigentums ist ein wichtiger Teil der Lösung. Die teilweise Aufhebung von globalen Schutzmechanismen für Geis- tiges Eigentum u. a. mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes, wie sie in der Welthandelsorganisation diskutiert wurde, bedarf aus Sicht der Wirtschaft der gründlichen Abwägung. Die Forschung an neuen zukunftsweisenden Produkten und Verfahren erfordert erhebliche Investitionen, welche durch Patentschutz abgesichert werden können. Dadurch stellt das Patentrecht ein wesentliches Instrument zur Innovationsförderung dar. Ohne die Aussicht, diese durch das Patentrecht zu si- chern und damit wirtschaftlichen Erfolg abzusichern, ist FuE sowohl national als auch in der EU und weltweit gefährdet. Wichtig wäre dafür ein international möglichst harmonisiertes Patent- recht, um Marktzugangschancen zu verbessern und Bürokratie abzubauen. Das Europäische Einheitspatent ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es beteiligen sich noch nicht alle EU-Länder daran. Darüber hinaus bedarf es einer besseren KMU-Unterstützung im Zu- sammenhang mit geistigem Eigentum. Das fängt bei der Sensibilisierung für die Chancen durch geistiges Eigentum an, geht über den Aufbau einer firmeninternen IP-Strategie bis hin zur Durch- setzung. Schutzrechtsstreitigkeiten sollten auch für KMU bezahlbar bleiben. Insgesamt sollte die Durchsetzung von Patentrechten und die Ahndung von Patentrechtsverletzungen international konsequent gewährleistet werden. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 151 Ansprechpartnerin in der DIHK: Dr. Nadine Behncke (behncke.nadine@dihk.de) Gesundheitswirtschaft: Innovationskraft sichern, Effizienzsteigerungen erreichen Fast jeder sechste Beschäftigte in Deutschland ist in der Gesundheitswirtschaft tätig. Funktionie- rende Strukturen der Prävention, medizinischen Versorgung und Rehabilitation sowie deren Qua- lität und Innovationsoffenheit beeinflussen die Arbeitsfähigkeit und Fehlzeiten von Beschäftigten in den Betrieben. Von guten Rahmenbedingungen für die Gesundheitswirtschaft profitieren damit nicht nur die Unternehmen der Branche, sondern die gesamte Wirtschaft. Nicht zuletzt zeigen regionale oder internationale Krisen immer wieder die Bedeutung einer leistungsfähigen und resi- lienten Gesundheitswirtschaft für die Gesamtwirtschaft auf. Bestehende Regularien auf nationa- ler, europäischer und internationaler Ebene sollten vor diesem Hintergrund auf den Prüfstand ge- stellt werden, um eine nachhaltige Leistungsfähigkeit zu ermöglichen. Wichtig ist zudem, dass für alle Leistungsbereiche der Gesundheitswirtschaft innovationsoffene Rahmenbedingungen herge- stellt werden, die zugleich die Kosten der Gesundheitsversorgung im Blick behalten. Um auch in Zukunft eine innovative und international wettbewerbsfähige deutsche Gesundheitswirtschaft si- cherzustellen, muss der Gesetzgeber Herausforderungen wie den demografischen Wandel, die zeitgemäße Ausbildung und Sicherung der Fachkräfte, die Modernisierung der Versorgungsstruk- tururen sowie den medizinisch-technischen Fortschritt bei begrenzten Ressourcen stärker berück- sichtigen. Zudem sollten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler und europäischer Ebene Rahmenbedingungen hergestellt werden, die es ermöglichen, das Potenzial von Zukunfts- feldern, wie der Biotechnologie oder der Medizintechnik und Pharmabranche, voll auszuschöpfen. Insbesondere bei der Medizinprodukte-Verordnung sind rasch Nachbesserungen erforderlich, um weitere Lücken in der Gesundheitsversorgung zu vermeiden. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Innovationsoffene Rahmenbedingungen weiterentwickeln Digitalisierung weiter voranbringen Kosten der Gesundheitsversorgung im Blick behalten Leistungsfähigkeit sicherstellen und Versorgungsengpässe vermeiden Internationale Wettbewerbsfähigkeit für die exportorientierte Gesundheitswirtschaft sichern Fachkräftesicherung in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft unterstützen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 152 Innovationsoffene Rahmenbedingungen weiterentwickeln Die Gesundheitswirtschaft7 ist durch einen überaus hohen Regulierungsgrad geprägt. Die Unter- nehmen benötigen Handlungsspielraum und Planungssicherheit Die Potenziale der Gesundheits- wirtschaft im Bereich der Innovationen und digitalen Anwendungen können aktuell im gesetzli- chen Ordnungsrahmen (z. B. MDR, IVD-R) nur unzureichend zur Entfaltung gebracht werden. Vor dem Hintergrund des zunehmenden globalen Wettbewerbs und der begrenzten Ressourcen im Gesundheitswesen ist es erforderlich, dass ein innovationsoffener und international wettbewerbs- fähiger Ordnungsrahmen insbesondere für Start-ups sowie kleine und mittlere Betriebe der Bran- che in Deutschland sichergestellt wird. Dazu gehören gleiche Wettbewerbsbedingungen für die einzelnen Akteure in den jeweiligen Leis- tungsbereichen (vgl. Kapitel „Forschung und Innovation“). Für eine Marktdurchdringung von In- novationen ist ein transparenter Markt erforderlich. Innovationen und deren Markteinführung dürfen nicht durch innovationshemmende Prozesse wie unnötige bürokratische Hürden erschwert werden. Das zweigliedrige, wettbewerblich gestaltete System aus privater und gesetzlicher Kran- kenversicherung sorgt für einen schnellen Zugang von Innovationen in die Gesundheitsversor- gung. Der Wettbewerb muss dabei fair gestaltet sein. Digitalisierung weiter voranbringen Die Digitalisierung kann einen wichtigen Beitrag leisten, um den Forschungsstandort Deutschland zu stärken und die Gesundheitsversorgung insbesondere im ländlichen Raum sicherzustellen. Vo- raussetzung ist, dass die digitale Infrastruktur flächendeckend ausgebaut ist und der Datenschutz nutzerorientiert, sachgerecht und einheitlich ausgelegt wird.8 Insbesondere Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen bringen innovative digitale Lösungen hervor. Diese Unternehmen be- nötigen ausreichend klinische Daten zu ihren Produkten – etwa hinsichtlich des therapeutischen Nutzens – als Grundlage für einen wirtschaftlichen Erfolg. Voraussetzung für eine Datengenerie- rung ist auch die Bereitschaft wichtiger Akteure – z. B. Universitätskliniken – zur Zusammenarbeit. Die Interoperabilität der verschiedenen Informationssysteme – etwa über entsprechende Schnitt- stellen – ist eine wichtige Voraussetzung, um die Chancen der Digitalisierung nutzbar zu machen. Insgesamt benötigen Unternehmen – unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – einen Zugang zu versorgungsrelevanten und medizinischen Gesundheitsdaten, um Innovationen entwickeln zu können. Schließlich werden tagtäglich große Mengen an Daten (Big Data) erhoben, die bislang kaum für die Entwicklung verbesserter Diagnose- und Therapieformen genutzt werden können. Bei alledem gilt der Grundsatz: Jeder muss die Hoheit über die eigenen Daten haben. Die europäische Ebene bildet hierbei einen wichtigen Ausgangspunkt für die Digitalisierung: Mit der Gestaltung eines europäischen Datenraumes unterstützt sie die Schaffung eines 7 Bei der Gesundheitswirtschaft wird strukturell zwischen industrieller und dienstleistungsorientierter Gesundheits- wirtschaft unterschieden. U. a. zählen die Sektoren der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung, Medi- zintechnikhersteller, Vorsorge- und Rehabilitationsanbieter, Pharmahersteller und - Großhändler, Hersteller digitaler Gesundheits-anwendungen, Leistungserbringer zur Versorgung mit Hilfsmitteln, ambulante und stationäre Pflegeein- richtungen, Apotheken, Krankenversicherungen sowie das Kurwesen zur Gesundheitswirtschaft. 8 Vgl. DIHK-Positionspapier zur Digitalisierung im Gesundheitswesen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 153 Binnenmarktes für digitale Gesundheitsleistungen mit europäischen Standards an Zulassung und Datensicherheit. Kosten der Gesundheitsversorgung im Blick behalten Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fort- schritts ist es wichtig, dass mittel- und langfristig eine weitere Verteuerung von Arbeit über eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge vermieden wird. Eine nachlassende wirtschaftliche Dy- namik hierzulande würde den finanziellen Druck im Bereich Gesundheit und Pflege weiter ver- stärken. Dies würde sich negativ auf die Perspektiven der gewerblichen Wirtschaft im Hinblick auf Investition und Beschäftigung am Standort Deutschland auswirken. Daher sollten, nicht zuletzt wegen der fehlenden Finanzmittel im Gesundheitsfonds, die Strukturen aller Bereiche der Sozial- versicherung auf ihre Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit geprüft werden, damit weiterhin eine Gesundheitsversorgung finanzierbar ist, die dem neuesten Stand der Forschung und Entwicklung entspricht. Hier ist auch die Politik gefordert, für eine effiziente Organisation von Versorgungs- strukturen zu sorgen. Dazu zählt auch die Übernahme finanzieller Verantwortung für versiche- rungsfremde Leistungen, die nicht Aufgabe der Beitragszahlenden ist (vgl. Kapitel „Fach- und Ar- beitskräftesicherung umfassend angehen“, Leitlinie „Soziale Sicherung nachhaltig gestalten“). Maßnahmen zur Prävention, z. B. über Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und Gesund- heitsförderung, helfen Krankheiten vorzubeugen, Fehlzeiten von Mitarbeitenden zu reduzieren und ihre Produktivität zu erhöhen. Insgesamt kann eine stärkere Beachtung von Präventionsmaß- nahmen dazu beitragen, die Kosten des Gesundheitssystems im Griff zu behalten. Kosten in Prä- vention sind volkswirtschaftlich günstiger als die Kosten durch Krankheiten (vgl. Kapitel „Fach- und Arbeitskräftesicherung umfassend angehen“). Eine systematische Integration innovativer Produkte und Leistungen in die Gesundheitsversorgung sowie eine konsequente Nutzung der digitalen Medizin können zu einem effizienteren Einsatz der Ressourcen beitragen. Auch die Verringerung von ineffizienten Versorgungsstrukturen und Fehl- anreizen verbessern die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der von Unternehmen in der Gesund- heitsbranche erbrachten Leistungen. Verbesserungen sind z. B. bei den Krankenhaus- und Apo- thekenstrukturen möglich. Auch eine stärkere sektorenübergreifende Versorgung, eine vermehrte ambulante Versorgung und eine konsequentere Digitalisierung über alle Leistungsbereiche hinweg sowie ein Einsatz qualitätsorientierter Vergütungsstrukturen dürften die Rahmenbedingungen verbessern. Mehr Wettbewerb, etwa durch größere Vertragsfreiheit zwischen Kassen und Leistungserbringern, kann ebenfalls zu höherer Effizienz führen. Für einige Unternehmen ist es wichtig, dass bei den Ausgaben eine angemessene Balance zwischen allen Leistungsbereichen der Gesundheitswirt- schaft hergestellt wird. Leistungsfähigkeit sicherstellen und Versorgungsengpässe vermeiden Die Pandemie hat in besonderem Maße die Bedeutung einer leistungsfähigen und resilienten Ge- sundheitswirtschaft für die Gesamtwirtschaft aufgezeigt. Für eine resiliente Gesundheitswirt- schaft ist es notwendig, dass die internationalen Lieferketten funktionsfähig sind. Denn hierüber Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 154 erhalten die Unternehmen überwiegend Zugang zu qualifizierten Fachkräften und medizinischen Technologien. Sowohl Leistungserbringer als auch produzierende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft sind im besonderen Maße mit hohen Belastungen durch Nachweis- und Dokumentationspflichten kon- frontiert – das gilt v. a. auch bei den Zulassungsverfahren. Rahmenbedingungen für die Unter- nehmen sollten so gestaltet sein, dass eine Produktion in Deutschland oder Europa möglich ist, z. B. indem schnelle und rechtssichere Plan- und Genehmigungsverfahren sichergestellt und Vorga- ben für Ausschreibungen zur Arzneimittelversorgung überdacht werden. Eine politisch ange- strebte Autonomie bei der Produktion bestimmter Güter sollte auf der Wettbewerbsfähigkeit der Branche fußen. Insgesamt sollten auch Alternativen zu einer teuren Wiederansiedlung von Pro- duktionen, wie z. B. Vorhalteprämien geprüft werden. Internationale Wettbewerbsfähigkeit für die exportorientierte Gesundheitswirtschaft sichern Für die Wachstumsstärke der industriellen Gesundheitswirtschaft sind neben ihrer Innovations- kraft auch die Integration in internationale Lieferketten und ein starkes Auslandsengagement von großer Bedeutung. Die exportorientierten Branchen sind nicht zuletzt durch die anspruchsvolle Produktion der innovativen Güter einem intensiven und internationalen Wettbewerb ausgesetzt. Aufgrund ihrer komplexen Wertschöpfungskette und der strengen Qualitätsvorgaben an medizi- nische Produkte sind sie von zahlreichen Regulierungen, insbesondere auf EU-Ebene betroffen, wie z. B. die aktuelle IVD-R, die nicht zuletzt durch hohe Bürokratieanforderungen die Unterneh- men im Wettbewerb um einen schnellen Marktzugang einschränkt. Für den Exporterfolg in wich- tigen Branchen der Gesundheitswirtschaft – Medizintechnik und Pharmabranche – ist eine er- folgreiche Markteinführung, insbesondere im Referenzmarkt Deutschland, jedoch entscheidend. Doppelte Regulierungen im nationalen, europäischen und internationalen Recht sollten vermieden werden. Produktzulassungen in der EU sollten international anerkannt werden. Fachkräftesicherung in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft unterstützen In Deutschland zeichnet sich seit längerem ein Fachkräftemangel in der Gesundheits- und Pfle- gewirtschaft ab, insbesondere im ländlichen Raum. Schon heute können viele Stellen nicht besetzt werden. Dabei sind nicht nur Pflege- und Heilmittelberufe oder Betriebsärzte, sondern auch Tä- tigkeiten in naturwissenschaftlich-technischen Bereichen wie der Biotechnologie, der Medizin- technik und Pharmabranche verstärkt betroffen. Dies wirkt sich auf die Innovationskraft sowohl der Gesundheitswirtschaft als auch der gesamten deutschen Wirtschaft aus. Eine höhere Attrak- tivität der Gesundheits- und Pflegeberufe kann dazu beitragen, mehr junge Menschen, auch aus dem Ausland, für diese Berufe zu gewinnen und den Fachkräftemangel zu verringern. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und medizinisch-technischen Fortschritts soll- ten Gesundheits- und Pflegeberufe sowie Tätigkeitsfelder weiterentwickelt werden. Hierbei sind auch die rasanten Fortschritte im Bereich der KI und digitalen Gesundheitswirtschaft zu berück- sichtigen. Deren Produktentwicklungen helfen, den Fachkräftemangel teilweise abzufedern, Ar- beitsteilung zwischen Medizin und Pflege effizienter zu gestalten und den Datentransfer zwischen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 155 den Gesundheitsakteuren zu verbessern. Insgesamt gilt es, mehr Durchlässigkeit zwischen den Berufsgruppen zu ermöglichen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 156 Ansprechpartnerin in der DIHK: Karoline Preuß (preuss.karoline@dihk.de) Bauen und Wohnen: Steuerlast, Regularien und Bürokratie abbauen, um Wachstum zu fördern Deutschland fehlt es an Wohn- und Gewerberaum. Seit Jahren verfehlt die Bundesregierung das selbst gesteckte Ziel im Wohnungsneubau. Die derzeitigen Rahmenbedingungen in der Baubran- che stellen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Regulierung und unklare Vorschriften belasten Unternehmen und erschweren notwendige Investitionen in den Neubau sowie die Sanie- rung von Wohn- und Gewerbegebäuden und -räumen. Dabei ist die Schaffung von Wohnraum nicht zuletzt ein entscheidender Standortfaktor für KMU, um dem Fachkräftemangel entgegen- zuwirken. Ein hohes Maß an Regulierung, mit der die Politik versucht, die ambitionierten Klimaziele auch im Bausektor zu erreichen, belastet die Bau- und Immobilienwirtschaft erheblich. Die gesetzlichen Regulierungen zur Erreichung der Klimaziele und die Umsetzung in den zuständigen örtlichen Verwaltungen sind durch viel zu komplexe durch oftmals nicht rechtssichere Vorschriften gekenn- zeichnet. Zudem wird im Schwerpunkt mit Verboten und Geboten reguliert und nur selten mit positiven finanziellen Anreizen. In erster Linie benötigen die Unternehmen der Baubranche pra- xisgerechte und rechtssichere Vorgaben sowie eine größere Flexibilität bei der Wahl der Techno- logien und der Wahl von Materialien, um die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig wirtschaft- lich erfolgreich zu agieren. Ohne tiefgreifende Änderungen und Anpassungen der vielen Vorschrif- ten werden notwendige energetische Sanierungen und Neubauten teilweise ausbleiben. Ein weiteres bedeutendes Hindernis für einen schnelleren Bau von Wohnungen und Gewerbege- bäuden sind die langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Diese verzögern Baupro- jekte erheblich und erhöhen die Kosten für die Unternehmen. Ziel sollte sein, der gewerblichen Wirtschaft durch eine deutliche Beschleunigung und konsequente Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bessere Rahmenbedingungen zu bieten. V. a. sollten sämtliche Pro- zesse vereinfacht werden und damit erheblich weniger unnötige Bürokratie verursachen. Nur durch deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Baubranche werden Unterneh- men ihr volles Potenzial entfalten können und dabei auch einen wesentlichen Beitrag zum Errei- chen der Klimaziele leisten. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Energiewende im Gebäudesektor realistisch gestalten Bauwirtschaft und Wohnungsbau bei Steuerpolitik im Blick haben Wirtschafts- und Wohnungsbau voranbringen – Regulierungen abbauen Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 157 Energiewende im Gebäudesektor realistisch gestalten Sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene werden ambitionierte CO2-Einsparziele für den Gebäudesektor formuliert. Kurze Fristen, ungenaue und sich oft ändernde Regeln sowie klein- teilige Vorschriften erschweren ein wirtschaftliches Modernisieren im Gebäudebestand. Gleiches gilt für den Neubau von Wohn- und Geschäftsräumen. Insgesamt sind die Vorgaben zu unklar, um Investitionen gut planen zu können. Gleichzeitig erschweren die gesetzlichen Regelungen eine zuverlässige Kostenkalkulation, die es auch ermöglicht, Kosten an Kunden bzw. Mieter weiterzu- geben. Zudem fehlen positive Anreize zur energetischen Sanierung durch eine verlässliche und gezielte Förderung. Steuerliche Investitionsanreize wurden erst spät gesetzlich auf den Weg ge- bracht und sind noch nicht rechtskräftig. Im Bausektor sind grundlegende Veränderungen erfor- derlich. So sollte die Finanzierung zumindest eines Teils der Klimaschutzmaßnahmen aus dem Klima- und Transformationsfonds und/oder dem Bundeshaushalt geleistet werden. Der Umbau von Gebäuden bietet ebenfalls große Einsparpotenziale von CO2-Emissionen und ermöglicht auch im Bausektor (v. a. bei den Baumaterialien) eine Stärkung von kreislaufwirtschaftlichen Abläufen. Die Mehrheit der Unternehmen fordert praxisgerechtere Umsetzungsvorgaben zur Erreichung der Klimaziele und v. a. eine größere Freiheit bei der Wahl von Technik und Materialien. Hohe Hürden durch aufwendige und teure Zertifizierungserfordernisse sollten durch ein genaueres Abwägen von zusätzlichem Aufwand und erwartetem Nutzen reduziert werden. Viele Unternehmen weisen darauf hin, dass mit variablen Maßnahmen vor Ort mehr erreicht wer- den kann als mit hohen zentralen Standards, die am Ende ökonomisch nicht umsetzbar sind. So sieht die gewerbliche Wirtschaft eine Senkung der KfW-Standards als hilfreich an. Kritisch wird eine zu enge Ausrichtung auf den Einsatz von Wärmepumpen gesehen. In diesem Zusammenhang spricht sich die Wirtschaft für eine klare Transparenz bei der Preisgestaltung der Fernwärme aus. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Aus Sicht vieler Unternehmen könnten Investitionsvorhaben wesentlich zuverlässiger geplant werden, wenn eine standardisierte Kosten/Nutzen-Rechnung durch Energieberater etabliert würde. Auf EU-Ebene sollte eine Vereinheitlichung der Energieeffizienzklassen vorgenommen werden. Durch eine Evaluierung sollte die Vergleichbarkeit von EU-Gebäudeklassen bewertet wer- den, um die jeweiligen Vorgaben besser abstimmen zu können. Dies erleichtert Investitionen in energieeffiziente Technologien und Gebäude. Gleichzeitig kann durch eine Senkung von Bürokra- tie- und Verwaltungsaufwand die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Bauwirtschaft und Wohnungsbau bei Steuerpolitik im Blick haben Mit dem Ziel, das Wohnungsangebot für Fachkräfte zu erhöhen, befassen sich Unternehmen der- zeit verstärkt mit dem Thema „Mitarbeiterwohnen“. Durch steuerliche Maßnahmen könnten hier positive Anreize gesetzt werden; zu achten ist allerdings darauf, dass keine Konflikte in der Nut- zung von Flächen ausgelöst werden. Die in Deutschland im europäischen Vergleich niedrige Eigenheimquote sollte erhöht werden. Eine höhere Wohneigentumsquote könnte die Bauindustrie beleben und durch mehr Investitionen in Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 158 Instandhaltung und Modernisierung das Wirtschaftswachstum fördern. Hierdurch würde auch die Planungssicherheit für Unternehmen erhöht. Für etliche Unternehmen wäre eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer ein wichtiger Hebel, um Liquidität für mehr Investitionen freizumachen (vgl. Kapitel „Steuerpolitik“). Die Gesetzgebungs- kompetenz für niedrigere Steuersätze liegt bei den Ländern. Diese sollten darüber hinaus zusätz- liche Möglichkeit erhalten, für die Übertragung von Mietwohnungen oder selbstgenutztem Wohn- eigentum niedrigere Steuersätze vorzusehen. Die steuerliche Einordnung von Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der An- schaffung des Gebäudes durchgeführt werden und 15 Prozent der Anschaffungskosten überstei- gen, als sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten, sorgt derzeit dafür, dass Sanierungen nach dem Erwerb unattraktiv sind, da die Aufwendungen nur über die Nutzungsdauer des Gebäudes abschreibbar sind. Durch eine sofortige Abziehbarkeit könnte ein Investitionsimpuls ausgelöst werden. Durch den Gleichlauf mit dem Handelsrecht in der Buchhaltung käme es zusätzlich zu einer bürokratischen Entlastung bei den Unternehmen. Hiervon erwartet die Branche größere Kaufanreize und höhere Investitionen in die energetische Sanierung. Wirtschafts- und Wohnungsbau voranbringen - Regulierungen abbauen Lange Planungsprozesse und Fristen, hohe Auflagen und hohe Standards verteuern und verzögern den Bau und die Modernisierung von Wohn- und Geschäftsräumen. Eine praxistaugliche Geneh- migungsfiktion - also ein positiver Bescheid, wenn ein Amt nicht innerhalb der gesetzlich vorge- sehenen Frist widerspricht - wird daher von der Wirtschaft als Maßnahme zur Beschleunigung der Prozesse vorgeschlagen. Einzelne Verfahrensschritte sollten mit Fristen und einem verbindlichen Zeitplan gesetzlich vorgeben werden. Das könnte etwa für die Vollständigkeitserklärung, für Nach- forderungen von Unterlagen sowie für Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gelten. Beste- hende Fiktionen im Baurecht, die Verfahrensfreistellung und das vereinfachte Genehmigungsver- fahren sollten auf möglichst viele Bauvorhaben ausgeweitet werden. Hierdurch würde die Politik nicht nur den Wohnungsbau, sondern auch viele gewerbliche Bauvorhaben erleichtern. Sofern Unternehmen sich von einer Baugenehmigung mehr Rechtssicherheit versprechen, sollten freiwil- lige Antragswege möglich bleiben. Um die Bebauungsplanung zu beschleunigen, sollte das ver- einfachte und beschleunigte Verfahren erweitert und das vorhabenbezogene Verfahren erleichtert werden. Auch im Bestand sollten innovative Ansätze und Konzepte wie Umnutzung ermöglicht werden, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und Konflikte über Flächennutzungen zu ver- meiden. Unternehmen weisen darauf hin, dass es vielerorts an Fachkräften in den Verwaltungen fehlt. Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie würden auch Genehmigungsbehörden entlasten (vgl. Ka- pitel „Plan- und Genehmigungsverfahren“ und „Digitalisierung und Digitaler Binnenmarkt“). Zu- dem sollten einheitliche Regelungen der Musterbauordnung möglichst bundesweit angewandt werden. In einem Bundesland genehmigte Gebäudetypen sollten auch in einem anderen zulässig sein. Typisierte Wohngebäude, die in den Landesbauordnungen verankert werden, würden den Wohnungsbau beschleunigen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 159 Als großes Investitionshindernis werden die fehlende Präklusion und fehlende Stichtagsregelun- gen gesehen. Aufgrund von späten Klagen oder Veränderungen in der Sach- oder Rechtslage wer- den viele Pläne oder Genehmigungen gestoppt oder ganz aufgehoben. Beteiligten Unternehmen und der Öffentlichkeit ist in den Verfahren häufig nicht klar, an welchem Punkt Einwände oder Widersprüche eingebracht werden können. Deswegen fordern die Unternehmen klare Stichtags- regelungen und eine Präklusion, also den Verlust des Widerspruchsrechts, wenn der Widerspruch nicht innerhalb einer bestimmten gesetzlichen Frist vorgenommen wurde. Von durchgängigen digitalen Verfahren versprechen sich die Unternehmen ebenfalls eine Be- schleunigung von Baumaßnahmen. Der digitale Bauantrag sollte deutschlandweit angewandt werden. Schriftformerfordernisse sollten gestrichen werden. Auch während eines Bauprozesses müssen die Unternehmen eine Vielzahl von Regelungen beachten. Deshalb fordert die Wirtschaft eine Reduzierung und Flexibilisierung dieser Anforderungen, bspw. durch Berücksichtigung passi- ver Schallschutzmaßnahmen in der „Technischen Anleitung Lärm“. Aus Sicht einiger Unternehmen sollten alle Normen und Standards auf Effizienz und Effektivität überprüft werden. Das gilt etwa für den Brandschutz, die Gebäudetechnik, den Lärmschutz, die Stellplätze oder die Natur- und Klimaschutzauflagen. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) enthält hohe Anforderungen an den Neubaustandard. Auch mit der EU-Taxonomie wurden hohe Anforderungen an die Unternehmen in der Baubranche formu- liert. Ob diese Vorgaben letztlich in der Praxis anwendbar sind, ist fraglich. Die EU-Kommission wird in der neuen Legislaturperiode gefordert sein, die überbordende Regulierung der zurücklie- genden Jahre wieder deutlich zu reduzieren. Aufgrund ihrer Planungshoheit sind die Kommunen ein wesentlicher Akteur, um Bauland zu schaf- fen. Bund und Länder sollten den Kommunen hierbei einen möglichst großen Handlungsspielraum zusichern. Allerdings sollten vereinfachte und beschleunigte Verfahren einheitlich die Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen und Investoren erhöhen. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 160 Ansprechpartner/-in in der DIHK: Dr. Patrick Thiele (thiele.patrick@dihk.de), Jonas Wöll (woell.jonas@dihk.de), Andrea Höbel (hoebel.an- drea@dihk.de), Hauke Dierks (dierks.hauke@dihk.de), Louise Maizières (maizieres.louise@dihk.de) Verkehr und Mobilität: Mobilität erhalten, Wettbewerbsfähigkeit steigern, Eng- pässe beseitigen Ein leistungsfähiges Verkehrssystem ist für eine hoch entwickelte Volkswirtschaft unverzichtbar. Damit Europa mobil bleibt und der Verkehr nicht zur Bremse für die Wirtschaft wird, sollte die Politik die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Die Anstrengungen der Politik, das Verkehrs- system an die wachsenden Mobilitäts- und Umweltschutzanforderungen anzupassen, sollten deutlich erhöht werden. Unternehmen sind auf eine gute Erreichbarkeit angewiesen. Dies betrifft gleichermaßen Mitar- beitende Kunden und den Warenverkehr. Voraussetzung hierfür ist eine gut ausgebaute und leis- tungsfähige Verkehrsinfrastruktur von Straße, Schiene, Wasserstraße sowie die Anbindung an den Luftverkehr. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Güterverkehr seit längerer Zeit schneller wächst als das Bruttoinlandsprodukt. Dies gilt besonders für die Langstrecken- und Transitver- kehre – zu Lande und in der Luft – sowie den Seehafenhinterlandverkehr. Die Ertüchtigung der Infrastruktur für alle Verkehrsträger und ihre Vernetzung, die Nutzung der Potenziale intermodaler Verkehre, die Beseitigung von Hemmnissen, die Förderung von Innovation und die Verbesserung von Beteiligungsverfahren sollten dabei im Vordergrund stehen. Alleingänge der EU oder erst recht einzelner EU-Staaten in international regulierten Transportbereichen sollten vermieden werden. Die nationale und europäische Verkehrspolitik muss Investitions- und Planungssicherheit gewähr- leisten, damit der Verkehrsbereich seinen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbe- werbsfähigkeit und zum Klimaschutz leisten kann. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Investitionen auf hohem Niveau verstetigen Hauptverkehrsachsen ausbauen – leistungsfähige Netze schaffen Erreichbarkeit verbessern und Logistik erleichtern Umweltschutz durch Innovation und Technologieoffenheit erreichen Mobilität erhalten Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung nutzen Steuermittel für den ÖPNV wirtschaftlich einsetzen, Mittelstand erhalten Digitalisierung nutzen – Verkehrsinfrastruktur zukunftssicher gestalten Internationale Verkehrsachsen besser verknüpfen EU-Harmonisierung und Liberalisierung weiter vorantreiben Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 161 Investitionen auf hohem Niveau verstetigen Die Prognosen der Bundesregierung für den Bundesverkehrswegeplan gehen von einer weiteren Zunahme der Verkehrsleistung im Güterverkehr aus, weshalb eine Entkopplung von Wirtschafts- und Verkehrswachstum nicht erkennbar ist. Die Sicherstellung der Mobilität von Menschen und Gütern bleibt eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftliche Aktivitäten in einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Leistungsfähige Verkehrswege und Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern sind hierbei von besonderer Bedeutung. Die Mittel für die Instandhaltung und Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur sollten für alle Baulastträger – also für sämtliche Behörden, die für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung zu- ständig sind – verstetigt werden. Dies ermöglicht im Interesse der Wirtschaft die Beseitigung von Engpässen und die Sanierung von Verkehrsinfrastrukturen. Es erleichtert zugleich Verwaltungen, Betreibern, Bauwirtschaft und Nutzern eine langfristige Investitionsplanung und die Vorhaltung ausreichender personeller Ressourcen. Eine Zweckbindung der Einnahmen aus der Lkw-Maut für die Bundesfernstraßen hat sich nach Auffassung zahlreicher Unternehmen bewährt, weil es die wichtige Verstetigung der Mittel unterstützt. Einige Unternehmen lehnen die Zweckbindung hin- gegen ab und befürworten eine Verwendung der Mittel auch für andere Verkehrsträger. Mautaus- nahmen sollten nachvollziehbar geregelt werden; bei der Mautbefreiung sollten vergleichbare Tä- tigkeiten (handwerksähnliche Gewerbe) gleichbehandelt werden. Einzelne Unternehmen fordern, die Maut stärker auf den Erhalt kleiner Transportunternehmen auszurichten. Kritisch zu prüfen ist, ob Investitionen im Bereich der alternativen Antriebe (z. B. batterieelektrisch oder mit dem umweltfreundlicheren Dieselkraftstoff HVO-100, E-Fuels und wasserstoffbasierten Kraftstoffen sowie Wasserstofffahrzeugen) durch Steuervorteile und niedrigere Mautsätze unter- stützt werden sollen. Dabei sollte v. a. geprüft werden, inwiefern andere Staaten mit ähnlichen Instrumenten in den Markt eingreifen und dadurch für die hiesigen Anbieter Wettbewerbsnach- teile entstehen. Bei der Abgabenbelastung und der Festlegung der Betriebszeiten von Verkehrs- und Logistikinf- rastrukturen sollten die Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standor- tes Deutschland berücksichtigt werden. Eine Verlagerung von Verkehren auf Bahn und Binnen- schiff kann nur gelingen, wenn deren Infrastruktur weiter ausgebaut sowie der kombinierte Ver- kehr gestärkt wird. Einige Unternehmen fordern außerdem die Sicherung und Reaktivierung von Gleisanschlüssen. Diese sollten als besonders „schützenswert” deklariert werden. Auch Seehäfen tragen zur Versorgungssicherheit bei und sollten daher gestärkt werden. Für Logistikzwecke ge- eignete Flächen sind knapp und die Erschließung neuer Flächen oft schwierig. Bestehende Logis- tikflächen – insbesondere in Häfen – sollten daher nicht für andere Zwecke verwendet werden. Bund und Länder sollten bessere Rahmenbedingungen schaffen, um die Ausweisung von Logistik- flächen durch Kommunen zu verbessern. Hauptverkehrsachsen ausbauen – leistungsfähige Netze schaffen Langfristige Unterhaltungsstrategien nach dem Konzept der Lebenszykluskostenminimierung sind aktuell kaum möglich. Zugleich fehlen häufig Planungs- und Baukapazitäten. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 162 Die Prioritätensetzung beim aktuellen Bundesverkehrswegeplan auf Substanzerhalt, Engpassbe- seitigung und die Ertüchtigung von Achsen und Knoten sollte konsequent umgesetzt werden, ohne auf Neubauvorhaben wie Lückenschlüsse zu verzichten. Einige Unternehmen vertreten eine an- dere Position, verweisen auf das Problem des induzierten Verkehrs und fordern verkehrslenkende Maßnahmen statt des Neubaus weiterer Autobahnen. Die Planung von Baukapazitäten sollte verbessert werden, um Bauvorhaben zügig zu beenden und Dauerbaustellen zu vermeiden. Außerdem sollten sinnvoll Prioritäten und Reihenfolgen für Bau- vorhaben gesetzt werden. Industrie und Transportwesen sollten dabei einbezogen werden. Alle Projekte des „Vordringlichen Bedarfs“ und der ergänzenden Maßnahmen zur Umsetzung des sog. Deutschlandtaktes sollten bis 2030 fertiggestellt oder zumindest begonnen sein. Ziel sollte ein leistungsfähiges Netz für die Wirtschaft sein, das auch alternative Trassen beinhaltet, mit denen die überlasteten Hauptachsen und kritischen Infrastrukturen entlastet werden. Auch die Erreichbarkeit von Regionen außerhalb der Ballungsräume und von strukturschwachen Regionen sollte gestärkt werden, um die Unternehmensstandorte dort zu sichern und auch für Neuansied- lungen attraktiv zu sein. Autobahnanschlüsse an bestehende und neu geplante Industrieparks sollten vorangetrieben und umgesetzt werden. Reaktivierungen und Lückenschlüsse können eine wichtige Rolle im Schienennetz spielen. Beim Ausbau der Ertüchtigung des Bestandsnetzes sind ausreichende Achslasten für schwere Güterzüge zu beachten. Die Elektrifizierung sollte vorangetrieben werden. Die Infrastruktur für den Radverkehr sollte verbessert werden. Erreichbarkeit verbessern und Logistik erleichtern Um eine Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr zu gewährleisten, sollte an Bun- desfernstraßen flächendeckend eine ausreichende Anzahl qualitativ hinreichend ausgestatteter Lkw- und Bus-Parkplätze mit Übernachtungsmöglichkeiten, sanitären Einrichtungen und Sicher- heitsstandards zum Schutz vor Ladungsdiebstahl zur Verfügung stehen. Die Antrags- und Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte sollten endlich praxisgerecht verbessert und die Umstellung der Transportbegleitung auf Beliehene beschleunigt werden. Empfohlen wird die Einrichtung eines bundesweiten Netzes für Schwertransporte, an das auch See- und Binnenhäfen angeschlossen sind. Aufgrund der großen Rolle für die deutsche Volkswirtschaft sollte die nationale Bedeutung der deutschen Seehäfen wesentlich stärker als bislang in der Verkehrspolitik berücksichtigt werden. Die bestehende polyzentrische Flughafeninfrastruktur unter Einbeziehung regionaler Verkehrslan- deplätze sichert flächendeckend den Zugang zum Luftverkehr und damit international wettbe- werbs- und konkurrenzfähige Standortbedingungen. Er ist für exportorientierte Unternehmen im Passagier- und Frachtverkehr gleichermaßen bedeutsam. Es sollte zudem vermieden werden, dass aufgrund von kurzfristiger Betrachtung wertvolle Infra- struktur, wie etwa Regionalflughäfen oder Logistikflächen in Häfen, geschlossen werden. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 163 Umweltschutz durch Innovation und Technologieoffenheit erreichen Unternehmen sind bereit, Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität zu ergreifen, benötigen hierfür aber mehr Planungssicherheit. Entsprechende Technologien und Kraftstoffe sollten zu wettbewerbsfähigen Kosten und in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Um Unternehmen beim Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Technologien nicht einzu- schränken, sollten EU und Bundesregierung technologieoffen verfahren und alternative Antriebe sowie e-Fuels oder (Bio-)Kraftstoffe, innovative Logistik- und Mobilitätskonzepte, Telematik oder autonomes Fahren unterstützen. Denn auch Verbrennungsmotoren können mit Einsatz von Biok- raftstoffen oder e-Fuels insbesondere im Güterverkehr weiterhin eine wichtige Rolle neben der Elektromobilität spielen, um die langfristigen Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben sollte flächendeckend eine Versorgungsinfrastruktur, z. B. durch Schnellladesäulen oder Wasserstofftankstellen oder Hilfen für den Umbau von Betriebs- höfen und Depots, geschaffen werden. Hier sollten auch die besonderen Anforderungen des Stra- ßengüterverkehrs und des Busverkehrs an die Ladeinfrastruktur mitbedacht werden. Ein Teil der Unternehmen ist der Auffassung, dass die Politik bei der Frage der Technologien eine steuernde Rolle einnehmen sollte. Fahrverbote, Umweltzonen oder Einschränkungen des Individual- und gewerblichen Verkehrs füh- ren zu hohen Kosten bei Herstellern und Haltern von Fahrzeugen. Deshalb sollte die Politik nur solche Maßnahmen in Erwägung ziehen, die die Mobilität insgesamt nachhaltiger ausrichten. Zu- gleich sollte sie verstärkt auf Technologien zur intelligenten Verkehrslenkung und -steuerung set- zen, Angebote für die Vernetzung und bessere Auslastung der verschiedenen Verkehrsträger ver- bessern sowie Mobilitätsmanagement und Parkraumbewirtschaftung intensivieren. Teile der Wirt- schaft sehen in Umweltzonen, Fahr- oder Verbrennerverboten, City-Maut oder anderen Beschrän- kungen allerdings auch Vorteile durch mehr Planungssicherheit und eine größere Verbreitung von Elektrofahrzeugen. Hierfür sollte jedoch der Netzausbau schneller vorankommen, um hohe punk- tuelle Anschlussleistungen zu verwirklichen. Das Luftfrachtangebot sollte wettbewerblicher gestaltet werden. Hier sollten Angebot und Nach- frage mehr in den Vordergrund gerückt werden. Darüber hinaus sollte die Versorgung mit nach- haltigem Flugkraftstoff (sog. „Sustainable Aviation Fuel“ – SAF) sichergestellt werden, um die vor- geschriebenen Beimischungsquoten einhalten zu können und keine Wettbewerbsverzerrungen ge- genüber Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Ländern zu verursachen. Dies würde die die interkonti- nentale Konnektivität der EU gefährden. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 164 Mobilität erhalten Grenzwerte für Fahrzeugflotten sollten sich am technischen Fortschritt orientieren und die wirt- schaftliche Verkraftbarkeit bei den Unternehmen beachten. Neue Grenzwerte sollten nur für Neu- anmeldungen von Fahrzeugen gelten und sich nicht rückwirkend auf bereits angemeldete Fahr- zeuge erstrecken. Die Straßeninfrastruktur leistet einen entscheidenden Teil zur Daseinsvorsorge. Verlagerungen von der Straße auf die Schiene und das Binnenschiff stoßen an Grenzen hinsichtlich Kapazitäten, flä- chendeckender Verfügbarkeit und Ausbaustandards. Nennenswerte Verkehrsverlagerungen erfor- dern erhebliche Investitionen in Ausbau und Sanierung dieser Verkehrsträger und ihrer Schnitt- stellen. Eine Verteuerung der Straße ohne die Schaffung geeigneter Alternativen führt nicht zu der gewünschten Lenkungswirkung und einer Umweltentlastung, sondern ausschließlich zu er- höhten Kosten. Hierzu zählt auch die Sanierung und der Ausbau der Schiene. Diese sind erforderlich, um den Modal Split-Anteil der Bahn im Personen- und Güterverkehr spürbar erhöhen zu können. Gleiches gilt für die Wasserstraßeninfrastruktur. Der Verkehrsträger Binnenschifffahrt verfügt über Kapazitätsreserven, die durch die Sanierung und den Ausbau von Wasserwegen, Schleusen und Hafenanlagen besser genutzt werden könnten. Dies würde die Straßen entlasten. Die Binnen- schifffahrt bietet sich dabei auch insbesondere für Großraum- und Schwertransporte an. Klima- politische Alleingänge Europas wie die Einbeziehung von Luftverkehr und Seeschifffahrt in den EU-Emissionshandel können zu einseitigen Belastungen europäischer Unternehmen führen und CO2-Emissionen in Drittstaaten verlagern. Stattdessen sollten internationale Abkommen ange- strebt werden, die gleiche faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten. Ein Teil der Unterneh- men befürwortet hingegen eine Vorreiterrolle der EU und befürchtet, dass Regelungen auf inter- nationaler Ebene zu wenig wirksam sind (vgl. Kapitel „Klimaschutz“). Bestrebungen, den Verkehr, insbesondere den motorisierten Individualverkehr, in den Innenstäd- ten zu verringern, können dazu führen, dass die Attraktivität der Innenstädte als Wirtschafts- standort beeinträchtigt wird und Unternehmen auf die „grüne Wiese“ abwandern. Bei einer mög- lichen Neuaufteilung des Straßenraums sollte der Zugang in die Städte auch weiterhin für Pkw, Lkw und Busse möglich sein. Für einen Teil der Unternehmen besteht dabei gleichzeitig auch die Notwendigkeit, den Straßen- verkehr in Städten zu reduzieren und umweltfreundlicher zu gestalten, da dies zu belebteren Städ- ten mit besserer Lebensqualität und stärkerem Einzelhandel führen könne. Verkehrsverlagerung, - vermeidung und -verbesserung könne sich nachhaltig positiv auf den Wirtschaftsstandort Innen- stadt auswirken. Während der Zugang für den Wirtschaftsverkehr weiterhin gegeben sein sollte, könnten die möglichen Verkehrsmodi in der Innenstadt sehr unterschiedlich sein. Dazu gehöre auch eine Parkraumbewirtschaftung, die die Anzahl an Kraftfahrzeugen in den Innenstädten re- duziert. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 165 Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung nutzen Ladezonen ermöglichen Effizienzsteigerungen im Lieferverkehr und tragen dazu bei, Behinderun- gen anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Durch die Bereitstellung von Flächen für Quartier- Hubs und durch die Unterstützung des Einsatzes von Lastenrädern und elektrischen Kleinstfahr- zeugen sowie die Errichtung von durch Kurier-Express-Paketdienst Dienstleister gemeinschaftlich genutzten Paketboxen könnten Lieferverkehre in Innenstädten umweltfreundlicher abgewickelt werden. Einige Unternehmen fordern, dass die medizinische Versorgung im Transportwesen einen höheren Stellenwert einnimmt. Lang-Lkw können nach Auffassung zahlreicher Unternehmer Volumengüter wirtschaftlicher und umweltverträglicher transportieren. Zudem können sie die gleiche Gütermenge mit weniger Fahr- personal transportieren. Das komplette Autobahnnetz sollte daher für Lang-Lkw freigegeben, aber zumindest die Anmeldung neuer Strecken für Lang-LKW beschleunigt und Strecken ohne sicher- heitstechnischen Bedenken genehmigt werden. Diese Fahrzeuge sollten auch für den Transport zumindest bestimmter, klassifizierter Gefahrgüter freigegeben werden. Gerade im Sammelgüter- verkehr, bei dem meist das Ladevolumen der limitierende Faktor ist, würde dies zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit wie auch des Klimaschutzes beitragen. Einige Unternehmen sehen Lang- Lkw kritisch und wünschen stattdessen eine stärkere Verlagerung auf die Schiene. Lkw-Fahrverbote an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen sollten bundeseinheitlich und praxis- tauglich geregelt werden. Die aktuellen Regelungen führen zu einem „Flickenteppich“, der den Logistikunternehmen ihre Tätigkeit erschwert und die Kosteneffizienz sowie Umwelt durch Um- wegfahrten unnötig belastet. Auch Beschränkungen durch Nachtfahrverbote sollten nach Ansicht einiger Teile der Wirtschaft abgeschafft werden. Betriebliches Mobilitätsmanagement trägt zu einer umweltfreundlicheren Personenmobilität bei und kann die Nutzung des ÖPNV stärken. Es kann damit einen Beitrag zur Entlastung der Straßen leisten. Zudem kann es die Unternehmen bei der Mitarbeiterbindung, Fachkräftesicherung und Kostenreduzierung unterstützen. Hierzu werden bundeseinheitliche Standards sowie geeignete Rahmenbedingungen benötigt. Steuermittel für den ÖPNV wirtschaftlich einsetzen, Mittelstand erhalten ÖPNV-Leistungen werden zu einem großen Teil von öffentlichen Unternehmen angeboten. Durch die kommunale Inhouse-Vergabe können neue Anbieter und mittelständische Unternehmen vom Markt ausgeschlossen werden. Um seine Aufgaben – auch im Rahmen der Daseinsvorsorge und der politisch gewünschten Ver- kehrswende – erfüllen zu können, benötigt der ÖPNV eine verlässliche und ausreichende Finan- zierung. Dies sollte einhergehen mit ausreichenden Kapazitäten in den Planungsbehörden sowie Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Viele Unternehmen lehnen eine stärkere Quersubventionierung des ÖPNV wegen möglicher Mehrbelastungen ab, einige sprechen sich da- für aus. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 166 Mit Blick auf die Kosten des ÖPNV sollte Personennahverkehr, der ohne öffentliche Zuschüsse auskommt, generell Vorrang behalten. Wendet die öffentliche Hand Mittel für eine Ausweitung des ÖPNV-Angebots auf, sollte sie die Leistungen im Wettbewerb vergeben. Private Unternehmen befürworten dabei die Ausgestaltung des Genehmigungswettbewerbs anhand allgemeiner Vor- schriften. Mehrere kommunale Unternehmen sehen die Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Wett- bewerb kritisch und befürworten eine Direktvergabe ohne Ausschreibung. Sie sehen in der Direkt- vergabe einen gleichwertigen Weg. Öffentliche Ausschreibungen und Vergaben sollten mittelständische Unternehmen nicht benach- teiligen, sondern diesen durch die Wahl der Losgrößen reelle Chancen bieten. Einige Unternehmen sind gegen eine Aufteilung der Vergabe, da diese die Refinanzierung ihrer Investitionen erschwe- ren kann. Neue technische Möglichkeiten sollten genutzt und neuen Angebotsformen im öffentlichen Ver- kehr mehr Raum gegeben werden. Dabei sollte Chancengleichheit im Wettbewerb der verschie- denen Anbieter hergestellt werden. Dies erfordert auch einen ausreichenden Schutz von Anbie- tern, die zugleich Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge wahrnehmen und dabei der Tarif-, Betriebs- und Beförderungspflicht unterliegen. Die ÖPNV-Anbieter – und hier insbesondere die privaten Busunternehmen – benötigen eine finanzielle und strukturelle Perspektive, um ihr Ange- bot aufrecht erhalten zu können. Der Erhalt der Betreibervielfalt gewährleistet den Wettbewerb bei der Bereitstellung von ÖPNV-Leistungen. Digitalisierung nutzen – Verkehrsinfrastruktur zukunftssicher gestalten Das Mobilitätsverhalten verändert sich, auch weil die Angebotsvielfalt und die technischen Nut- zungsmöglichkeiten zunehmen. Die Infrastruktur sollte mit den gewachsenen und noch steigen- den Ansprüchen an die Verkehrssteuerung und autonomes Fahren mithalten können. In Smart Cities und Smart Regions sollen auf der Basis von Informations- und Kommunikationstechnolo- gien die Energiegewinnung und -nutzung mit Gebäude- und Verkehrsinfrastrukturen besser ver- netzt sein, um die erforderlichen Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Multimodale Wegketten würden eine einseitige Fokussierung auf ein Verkehrsmittel vermeiden. Die digitale Steuerung und verstärkte Automatisierung der Verkehrs- und ÖPNV-Systeme, etwa in Form von intelligenten Parkleitsystemen und Wegweisungen, Ampelschaltungen und Baustellen- koordinierung, ermöglichen einen flüssigen und emissionsärmeren Verkehr, auch vor dem Hinter- grund des fortschreitenden Mangels an Fahrpersonal und Personal in den Stellwerken. Für die Zukunft bedarf es seitens der Kommunen langfristig angelegter Konzepte, um der Wirtschaft Ori- entierung zu bieten. Ein Managementkonzept, das den gesamten Verkehr umfasst („Sustainable Urban Mobility Plan“), sollte die Basis sein für einen reibungslosen Umstieg zwischen den ver- schiedenen Mobilitätsangeboten und für eine funktionierende Innenstadtlogistik. Ein solches Kon- zept sollte dazu beitragen, die Attraktivität von Städten und Gemeinden für die Wirtschaft zu erhalten bzw. zu verbessern. Voraussetzung zur Erreichung dieser Ziele ist ein stabiler mobiler Datenempfang in allen Regionen Deutschlands. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 167 Auch im Schienenverkehr gilt es, Potenziale durch eine stärkere Digitalisierung zu heben. Die Aus- rüstung von Schienenfahrzeugen und Trassen mit ETCS-Leittechnik (European Train Control Sys- tem) befördert den grenzüberschreitenden Schienenverkehr, der aktuell durch unterschiedliche nationale Leit- und Sicherungssysteme erschwert wird. Die exakte digitale Erfassung und Steue- rung von Zügen ermöglicht zudem ohne Sicherheitseinbußen geringere Zugabstände bei der Tras- sennutzung. Hierdurch lassen sich Trassenkapazitäten ohne einen physischen Netzzubau steigern. Die Kosten für die Aus- und Nachrüstung von ETCS-Technik sind durch europäische Investitions- programme zu fördern. Für den Schienengüterverkehr verspricht insbesondere die Digitale Automatische Kupplung (DAK) bedeutende Effizienzgewinne, da die Zusammenstellung von Zügen erheblich erleichtert wird. Auch hierfür bedarf es entschlossener Investitionen. Auf deutscher und europäischer Ebene sollten die Bedingungen für eine breite Nutzung von öf- fentlichen und privaten Verkehrsdaten gestärkt werden. EU-Vorgaben wie der Data Act oder der Mobilitätsdatenraum sollten anwenderfreundlich in deutsches Recht umgesetzt werden. Internationale Verkehrsachsen besser verknüpfen Das Budget für das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) in der „Fazilität Connecting Europe“ (CEF) reicht nicht aus. Die EU sollte noch stärker – bspw. durch eine erhöhte Kofinanzierung mit Mitteln der CEF – auf die Mitgliedstaaten einwirken, um ihrer Verantwortung für eine leistungs- fähige nationale und grenzüberschreitende Infrastruktur aller Verkehrsträger gerecht zu werden. Dies gilt sowohl für die Verkehrswege als auch deren Schnittstellen. Um hierfür die Finanzierbar- keit zu gewährleisten, sind die Förderbedingungen praxisgerecht auszugestalten. Ausbau und Instandsetzung des transeuropäischen Kernnetzes sind vordringlich, da es für die eu- ropäische Wirtschaft eine hohe strategische Bedeutung hat. Ein Teil der Unternehmen ist der Auf- fassung, dass die Mittel bevorzugt in den Ausbau der Schiene fließen sollten und bei der Straße die Sanierung im Vordergrund stehen sollte. Jeder EU-Staat sollte für seine nationalen Verkehrsprojekte – dazu gehört auch das Transeuropä- ische Kernnetz – eine zügige Umsetzung sicherstellen. Mittel aus der Fazilität „Connecting Eu- rope“ können dabei nur eine Anschubfinanzierung leisten. Auch private Betreibermodelle und öf- fentlich-private Partnerschaften (PPP) sind sinnvoll, sofern sie im Vergleich zur öffentlichen Be- reitstellung wirtschaftlich sind und die Projekte schneller in die Umsetzung bringen. EU-Harmonisierung und Liberalisierung weiter vorantreiben Obwohl der Markt für den Schienenverkehr geöffnet ist, wird in der Praxis in einigen EU-Staaten die Durchführung von Schienenverkehren durch „Dritte“ weiter erschwert. Trassenvergabe und technische Vorschriften sollten daher transparent sein. Sie sollten nicht zur Marktabschottung verwendet werden. Auch sollten die Schienennetze Kapazitätsspielräume bieten und nicht allein auf die Bedürfnisse eines Nutzers ausgerichtet sein. Der „Single European Sky“ sollte vollendet werden; er kann einen Beitrag zur Verringerung der Emissionen und zur Erhöhung der Pünktlichkeit leisten. Wettbewerbsverzerrungen für das Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 168 deutsche und europäische Luftverkehrsgewerbe, bspw. durch die Luftverkehrsteuer in Deutsch- land, sollten vermieden werden. Die im Vergleich zu den anderen EU-Staaten unterdurchschnitt- liche Entwicklung des Luftverkehrs in Deutschland nach der Corona-Pandemie verdeutlicht den Handlungsbedarf. Ein Teil der Unternehmen fordert jedoch stärkere Beiträge der Luftverkehrsbran- che zum Klimaschutz. Klare Regeln und deren konsequente Durchsetzung sollen für gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Straßengüterverkehr sorgen. Hemmnisse, wie ordnungspolitische Alleingänge in Form von Verboten und Dosierung z. B. im Brenner-Transit sollten beseitigt werden. Ein Teil der Unterneh- men lehnt dies ab und setzt allein auf Maßnahmen zur Verringerung des Straßengüterverkehrs und der Verlagerung auf andere Verkehrsträger. Zur Linderung des Fahrermangels sollte der Einsatz von Fahrern aus der EU und aus Drittstaaten erleichtert werden. Hierzu gehören bspw. die einfachere Anerkennung ausländischer Führer- scheine und die Anerkennung vergleichbarer Prüfungen aus Drittstaaten. Ein hohes Sicherheits- niveau ist dabei zu gewährleisten. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen sollte gestärkt werden, u. a. durch die Harmo- nisierung der entsprechenden EU-Regularien. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 169 Ansprechpartner/-in in der DIHK: Julia Seibert (seibert.julia@dihk.de), Jonas Wöll (woell.jonas@dihk.de) Tourismus: Wirtschafts- und Standortfaktor – als Motor für Regio- nalentwicklung anerkennen und Rahmenbedingungen verbessern Die Tourismuswirtschaft umfasst Beherbergung und Gastronomie, Reiseveranstalter und -vermitt- lung, Verkehrsträger, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Destinationsmanagement-Organi- sationen, Messen, Kongresse und Veranstaltungen. Ziel ist es, einen zunehmenden volkswirt- schaftlichen Beitrag der Tourismuswirtschaft in Deutschland mit geeigneten politischen Rahmen- bedingungen zu erreichen. Tourismus stärkt auch strukturschwache Regionen. Neben direkten wirtschaftlichen Effekten er- höht die touristische Nachfrage auch indirekt die Qualität der verfügbaren Infrastruktur, Erho- lungs- und Freizeitmöglichkeiten und damit die Attraktivität einer ganzen Region, indem andere Branchen der Region profitieren. Dieser (Wirtschafts-)Faktor, der auch die Standortwahl von Un- ternehmen und (internationalen) Fach- und Arbeitskräften beeinflusst, muss nachhaltig und durch umsichtige, verlässliche politische Rahmenbedingungen gefestigt werden. Verfügbarkeit von be- zahlbarem Wohnraum ist dabei ein wichtiger Baustein. Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen: Bedeutung der Tourismuswirtschaft als Wirtschafts- und Standortfaktor anerkennen Effizienz der Tourismuspolitik durch klare Definitionen und Zuständigkeiten erhöhen Internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten Attraktivität für Fach- und Arbeitskräfte sichern Transparente Fördermittelstrukturen als Teil einer gestaltenden Tourismuspolitik Infrastruktur als Rückgrat des Tourismus Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 170 Bedeutung der Tourismuswirtschaft als Wirtschafts- und Standortfaktor anerkennen Der Tourismus ist ein Wirtschafts- und Standortfaktor und in vielen Regionen ein bedeutender Motor der Regionalentwicklung. Er umfasst sowohl Freizeit- als auch Geschäftsreisen oder Misch- formen. Aus dem touristischen Handeln entstehen positive gesamtwirtschaftliche und regional- ökonomische Standorteffekte, die messbar und ohne Tourismus nicht selbstverständlich verfügbar sind. Politische Entscheidungen sollten die relevanten touristischen Belange entsprechend berück- sichtigen. Effizienz der Tourismuspolitik durch klare Definitionen und Zuständigkeiten erhöhen Um die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen im Tourismus besser einsetzen zu können, sollten die Verantwortung, Aufgaben und Ziele der verschiedenen Organisa- tionsebenen klar definiert sein und gut aufeinander abgestimmt werden. Die Nationale Touris- musstrategie sollte anhand von Zielen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten klar formuliert, bei Bedarf angepasst und evaluiert werden. Den vielfältigen Belangen der Querschnittsbranchen der Tourismuswirtschaft kann durch effiziente Strukturen in der Tourismuspolitik Rechnung getragen werden. Internationale Wettbewerbsfähigkeit fördern und sichern Tourismus ist auch ein grenzüberschreitendes Geschäft und steht im intensiven internationalen Wettbewerb. Bürokratische Belastungen für Tourismusunternehmen sollten so gering wie möglich gehalten werden. Gerade in Zeiten des Personalmangels ist übermäßige Bürokratie durch nationale und europäische Vorgaben eine oft unnötige große Belastung für die Unternehmen. Zudem sehen sich auch touristische Unternehmen vielfach gestiegenen Kosten für Energie, Waren, Rohstoffe und Arbeitskosten gegenüber. Diese Unternehmen sollten bei politischen unterstützen- den Maßnahmen mit berücksichtigt werden, um das Bestehen einer starken Tourismusbranche auch künftig zu gewährleisten. Attraktivität für Fach - und Arbeitskräfte sichern Die tragende Säule der Tourismuswirtschaft sind Arbeits- und Fachkräfte: Der Fach- und Arbeits- kräftemangel bringt eine Mehrbelastung der Belegschaften, steigende Arbeitskosten und Ein- schränkungen des Angebots bzw. Ablehnung von Aufträgen mit sich. Von der Berufsorientierung über die Qualität in der Ausbildung bis hin zum freiwilligen Zuverdienst im Rentenalter muss die gesamte Breite der Fachkräftegewinnung und -sicherung – auch im Hinblick auf die Unterneh- mensnachfolge – im Blick gehalten werden. Auch die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum in touristischen Lagen erhöht die Attraktivität der Branche für (internationale) Fach- und Arbeits- kräfte. Das positive Image Deutschlands als Reiseland sollte noch stärker für die Gewinnung in- ternationaler Fachkräfte genutzt werden. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 171 Transparente Fördermittelstrukturen als Teil einer gestaltenden Tourismuspolitik Die enorme Vielfalt an Förderangeboten des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union muss für die Tourismuswirtschaft transparent sein, um diese unbürokratisch und bedarfs- orientiert nutzen zu können. Nur adressatengerecht aufbereitet und mit eindeutigen Zuständig- keiten können die Fördermittel als Teil einer gestaltenden Tourismuspolitik wirken und zur Ent- wicklung bzw. Weiterentwicklung attraktiver, leistungs- und zukunftsfähiger Tourismusstandorte beitragen (vgl. Kapitel „Regionale Entwicklung“). Infrastruktur als Rückgrat des Tourismus Die Mobilität von Menschen ist eine Grundlage für die Tourismuswirtschaft. Verkehrs- und Da- teninfrastruktur muss so geplant, errichtet, unterhalten und instandgesetzt werden, dass eine rei- bungslose Nutzung gewährleistet werden kann und die Erreichbarkeit von Tourismusdestinationen sichergestellt ist. Die Kapazitäten von Schnittstellen wie Häfen, Flughäfen und Bahnhöfen sowie ihre see- und landseitigen Anbindungen sollten bedarfs- und zukunftsgerecht ausgebaut werden. Ebenso sollten Wassertourismus und touristische Wasserstraßen in der Verkehrsplanung größere Berücksichtigung finden (vgl. Kapitel „Verkehr und Mobilität“). Gerade die Wirtschaft im ländlichen Raum ist häufig noch unzureichend mit hochleistungsfähigen Anschlüssen, wie z. B. Glasfaseranschlüssen bis ins Haus und Mobilfunk, versorgt, die unterneh- merischen Anforderungen gerecht werden. Für innovative, digitale Lösungen ist eine funktionie- rende digitale Infrastruktur zentral. Fehlt sie, ist das für die Unternehmen ein Standortnachteil (vgl. Kapitel „Digitalisierung und Digitaler Binnenmarkt“). Die Nutzung datenbasierter Verfahren, bspw. im Rahmen des EU-Tourismusdatenraums, ermöglicht eine effizientere Standortplanung (vgl. Kapitel „Regionale Entwicklung“). Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 172 Zur Erreichung dieser Leitlinien trägt die IHK-Organisation u. a. bei durch: Unternehmensbefragungen; DIHK-Befragungen der Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Auslandshandelskammern (wie zu Binnenmarkthindernissen 2024); Analy- sen und Umfragen, z. B. DIHK-Gesundheitsreport oder DIHK-Report Unternehmensgrün- dung Konkrete Vorschläge zu nationalen Gesetzesvorhaben und Konsultationen der EU Teilnahme als Sachverständige bei Anhörungen des Bundestages und anderer Institutionen Beteiligung an Kommissionen und Beiräten der Bundesregierung Unternehmergespräche mit Vertretern von Ministerien und Politik Veranstaltungen sowie Initiativen der IHKs auf lokaler Ebene und der DIHK auf Bundes- ebene Unterstützung von nationalen Initiativen (wie „Initiative Wirtschaftsschutz“ der nationalen Wirtschaftsschutzstrategie, Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) e. V.) Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten bei den IHKs und Hilfestellung durch IHKs gegen missbräuchliche Abmahnungen Initiativen der IHKs mit den AHKs wie „Chambers for GreenTech“ oder „Young Energy Eu- rope“ Schulungen, Informationsveranstaltungen und Weiterbildungen der IHKs für Unterneh- men. Voranbringen und Unterstützung der Unternehmen bei beruflicher Bildung, Digitali- sierung, E-Rechnung, E-Vergabe Arbeitskreise, Konferenzen und Online-Angebote z. B. zur Vernetzung der Anbieter der re- gionalen Gesundheitswirtschaft, zum Bürokratieabbau oder Statistik Förderung des Unternehmertums durch jährlich 180.000 persönliche Kontakte und Ge- spräche jährlich zur Unternehmensgründung und zur Unternehmensnachfolge. Letzteres mit jährlich rd. 30.000 Beratungen und Kontakten zu Alt-Inhaberinnen und Alt-Inhabern auf Nachfolgersuche und potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern Umsetzung eines kundenfreundlichen und digitalen Zugangs zu den hoheitlichen und Ser- viceleistungen der IHK-Organisation Gemeinsame Ausbildungskampagne der IHKs und Angebote zur Berufsorientierung und MINT-Förderung. Die Arbeit von mehr als 160.000 ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern in Aus- und Weiterbildung bei rund 300.000 Abschlussprüfungen pro Jahr in der Ausbildung;, jährlich knapp 60.000 Prüfungen in der Fortbildung, pro Jahr rund 30.000 Beratungen in der Weiterbildung und jährlich knapp 20.000 Weiterbildungsangebote für Betriebe und Beschäf- tigte bundesweit sowie Initiativen zur Integration von Studienaussteigern in berufliche Aus- u. Weiterbildung. Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 173 Beteiligung bei Konzeption, Aufbau und Qualitätssicherung dualer Studiengänge; berufliches Feststellungsverfahren für Berufserfahrene ohne Abschluss und Quereinsteiger; IHK-Zertifi- zierungslehrgang “City- / Quartiersmanager:in (IHK)” Initiierung und Begleitung der IHKs von Stadtentwicklungskonzepten, Smart-City-Konzep- ten und –Projekten, Masterplänen für Einzelhandel, Beteiligung der IHKs bei Auswahlverfah- ren im Rahmen von Städtebaufördermaßnahmen Sensibilisierung der Unternehmen und Kommunen für das Thema Digitalisierung (Onlineprä- senz/-handel, Location based Services), aber auch ein kooperatives Baustellenmanagement während der Bauphase durch Veranstaltungen und Informationen Präqualifizierungsverfahren für Liefer- und Dienstleistungsunternehmen bei öffentlichen Aufträgen (sog. Amtliches Verzeichnis) Weiterführende Links zu den Aktivitäten der DIHK: Jahresberichte der DIHK Aktuelle Presseinformationen Stellungnahmen der DIHK Umfragen der DIHK und Zahlen der IHK-Organisation Themen der Woche Newsletter der DIHK-Bereiche Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK – Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel 174 Impressum Herausgeber und Copyright © Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) | Berlin | Brüssel Bereich Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Redaktion Dr. Rainer Kambeck, Benjamin Baykal, Thorben Petri DIHK Berlin Postanschrift: 11052 Berlin | Hausanschrift: Breite Straße 29 | Berlin-Mitte Telefon: 030 20308-0 | Telefax: 030 20308-100 DIHK Brüssel Vertretung der Deutschen Industrie- und Handelskammer bei der Europäischen Union 19 A-D, Avenue des Arts | B-1000 Bruxelles Telefon: +32 2 286-1611 | Telefax: +32 2 286-1605 info@dihk.de www.dihk.de Stand Oktober 2024
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: